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Nummer ISS — 28. Jahrgang *»>chctnl bma> wichen«, mit d«n Muslr. «raUIdetlag«» ,D>» W^t' imd ffür unsere Nein»» Leute', sowie den rertbetlazen »>t. Benno-Blatt', .Unterhaltung und Wissen'. .Dt« wett der Hra»', Nerzlllcher Ratgeber'. .Da» gute Buch'. .Mmrund» Ochau'. Monatlicher Bezugspreis » Mt. etnscht. Bestellgeld. Mnzelnummer 1« 4. Sonnabend, u. Sonntagnnmmer ltv Hauplschriftletter, Dr. <S. Lese »HI. Dresden. LärMche Dienstag, -en 18. Juni 1S2S tverlagsor», Dresden Anzeiaenvreil«, Die igewattene Betitzeite N« Familien» an,eigen ».Ttellengeluche N«> Z. Die Pctttrellamezeil«. M ma» breit, l Für Sl,zeigen anherhalb des NerbreitungsgebteteS^ ->«»z. diePetitreNamezetlel.tttt^r. Brietgeb.ts»^. FmFallch bStierer Äewatt erlischt jede VervNichtung aus Lteserung towl« Ersitllung v. Anzetgen-klutirtsgen u. Leistung d. Schadenersatz, «elchMlicher Teil: «lrtur Lenz, Dresden. »« stell«, Drulku.sverlag > »ermanta. >e,chiif«,ft» . tNr Verlag und Drulkeret.Filiale Dresden.Dresdens.lt. Polterstratz«l?. FernrusLlsiir. Postscherktonw Dresden 170». Bankkonto «tadtdan» Dresden Nr. «I7l» Für christliche Politik und Kultur Redaktion der Sächsischen VolkSzettnna DreSden-Mtstadl I. Polierstrotze l7. Fernrui Mil und riOtL Vach dem veklragsadschlutz Im Preußischen Staatsministerium ist am Frei« lag vormittag der „förmliche Vertrag" Mischen dem Hei« Ligen Stuhl und dem Freistaat Preußen unterzeichnet Worden. Von einein „Konkordat" ist deshalb nicht die Rede. weil der vorliegend« Vertrag nicht all« Grenz- Beziehungen zwischen Staat und Kirche regelt. DI« Auf« gäbe des Vertrages faßt die Präambel der Urkunde selbst dahin zusammen, „die Rechtslage der katholischen Kirche in Preußen den veränderten Verhältnissen anzupaffen". Man muß sich erinnern, daß die bisherige äußere Ordnung der katholischen Kirche in Preußen im wesentlichen bis auf di« über hundert Jahre zurückliegende Butte „vo »»luts » n 1 mLrum" vom 16. Juli 1821 und den dazugehörigen landesherrlichen Erlaß vom 23. August desselben Jahres -zurückgeht. Die Zeitverhältniffe haben sich seitdem nicht Minder stark gewandelt wie die politische und staatsrecht« liche Struktur des Landes. Die Reichshauptstadt selbst -zählte z. B. 1821 nur etwa 1000» Katholiken, heute ist deren Zahl auf etwa 500 000 gestiegen. Hannover und -Hessen-Nassau sind u. a. in der Zwischenzeit an Preuße« gekommen, während andererseits der Vertrag von Ver« sailles ganze Diözesen oder große Teil« von solchen abge« trennt hat. Es ist ganz selbstverständlich, daß diesen ver« änderten Verhältnissen Rechnung getragen werden mußt«. Daß der Staat bei dieser Neuordnung den von der Kirche erwünschten Weg einer vertraglichen Vereinbarung einge ischlagen hat. buchen wir gern als einen Akt von staats» politischem Weitblick. Eine nüchterne und sachliche Beur teilung der einzelnen Hauptpunkte des abgeschloffenen Ver trages zeigt, daß dabei die staatlichen Interessen ebenso gut wie die kirchlichen mitgesprochen haben. ' Durch den neuen Kirchenvertrag wird zunächst dk« Diözesangliederung des Landes einer weitgehen den Neuordnung unterzogen. Bisher standen neben dem altehrwllrdigen Erzbistum Köln, dem als Suffragan- Bistümer Münster, Paderborn und Trier unterstellt waren, eine Reihe von exemten Bistümern, nämlich Bres« lau, Erniland, Hildesheim und Osnabrück. Die Neste des ehemaligen Erzbistums Posen waren in der selbständigen Administratur Tlltz zusammengefaßt. Di« Bistümer Limburg und Fulda gehörten ungeachtet der Landesgrenzen zum Erzbistum Freiburg. Dieses durch die Entwicklung überholt« Bild hat durch den jetzigen Kirchenvertrag ein« durchgreifende Neugestaltung erfahren. Preußen wird nun« tnehr in drei große Kirchenprovinzen auf« tzeteilt, in die Erzbistümer Köln, Paderborn (bisher Bistum) und Breslau (bisher Bistum). Dem Erzbistum Köln bzw. dem dortigen Metropolitankapitel werden neben Münster und Trier neuerdings Osnabrück. Limburg und das neue Bistum Aachen als Suffraganbistümer unter stellt. Zur Metropole Paderborn werden die Suffragan- distümer Hildesheim und Fulda gehören. Dem Erzbistum Breslau endlich werden als Suffraganbistümr Ermland, Berlin und die Apostolische Prälatur Schneidemühl unter geordnet. Neugegründct werden also das Bistum Machen, das an eine alte historische Tradition anknüpft (bisher nur einen Köln unterstellten Weihbischof besaß), pnd das Bistum Berlin, das den Bezirk der bis herigen Delegatur umfaßt. Die Neugründung des Bis« ttims Berlin wird unter den Katholiken unserer Diaspora ganz besondere Genugtuung auslösen. Ist sie doch eine Anerkennung der Entwickelung der katholisch-kirchlichen Ver hältnisse in der Reichshauptstadt, di« kaum anderswo im Reiche irgendein Gegenstück hat. Mtt dieser Neuregelung — auch der bisher als Missionsgebiet geltende Norden, be* sonders Schleswig-Holstein, ist durch die Eingliederung in das Bistum Paderborn in das Gesamtbild eingefügt wor den — hat die katholische Kirche in Preußen eine ein heitliche, klare Gliederung erhalte», die gegenüber dem bisherigen Zustand ein« wesentliche Verbesserung bedeutet. Die zweite große Frage, die in dem Kirchen- Vertrag geregelt wird, ist die der Bi s ch o fsw a hl und der Besetzung der Metropolitan« und Käthe- dralkapitel. Das Recht der Bischofswahl stand bisher den Domkapiteln zu. Insofern nahm Deutschland eine Sonderstellung ein, die historisch begründet war. Der Staat hat sich bemüht, diese Sonderrechte der Domkapitel wenig stens'in gewissem Umfange auch weiter zu erhalten und in dein neuen Vertragswerk zu verankern. Das neue Kir« chenrecHi behält die Ernennung der Bischöfe dem Papste vor. Jedoch ist für Preußen durch den Kirchenvertrag das Wahlrecht der Domkapitel — wenn auch in beschranktem Umfang — erhalten geblieben. Die Neuregelung ist so erfolgt, daß im Falle einer Sedisvakanz die Dom kapitel einerseits und die übrigen Bischöfe andrerseits dem Heiligen Stuhl Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten «inreichen; der Heilige Stuhl wird daraus drei Namen für oie engere Wahl benennen, di« dann dem Kapitel zusteht. Die Investierung erfolgt durch den Papst, «achdem durch das Kapitel bei der Staaisregisrung sondiert n itt. dak Bedenken volitiicber Art aeaen den Ge. Eine voreilige Veröffentlichung? «vo London, 17. Juni. „Snnday Times" vcrösseiil'iicht einen Aufsah des Premier. Ministers Maodonald über die Minderheitenfrage, in dem es u- a. heißt: Wenn nicht eine Lösung des MiickcrhestenprMemS im Geist gegenseitiger Achtung un gegenseitiger Zugeständnisse erfolgt, s» wird es ernste Schwierikeiten in Europa geben. Die siegreichen Staaten haben beim Verfassen der Frieöcnsveriräge in Paris große Unbesonnenheit gezeigt. Es wurde kein Versuch unternommen, die Balkanstaaleu entsprechend ihren Bevölkerungen abzugreuzeu, da Präsident Wilson den Grundsaß des Sclbstbestimmuugsiechts nur ariif die -besiegten Staaten anwandte. Infolgedessen ist Mazedonien in einem Zustande der Gärung geblieben, und die Konflikte zwi schen den Nationalitäten aus dem Balkan dauern fort. Auch Fälle wie des Elsaß und des Saargebiets dürfen bei einer Betrachtung des Miudcrheitenproblems nicht unberücksichtigt bleiben. Macdonalü führt daun iveitcr aus: Für ein demokratisches Neglcrungssystem, das von bereitwilliger Zusammenarbeit ablsimgt, ist rücksichtsloser Nationalismus ein gefährliches Hindernis. Sprachliche und reli giöse Unterschiede sollten bei Gesetzgebung, Verwaltung und im Unterricht geachtet werden. Wo Minderheiten zu staatlichen Ein heiten znsammengc-schlossen werden könne», sollte Selbstver waltung gewährt werden. Mißbrauch dieser Vorrechte kann nur durch Geduld und durch zrveckwäßige Unterweisung entmutigt wer den. Dies« Methode ist in der Tschechostorvakei befolgt worden, nick, obwohl ich noch immer Beschwerde,, vo» Minderheiren in die sem Lande erhalte, so überzeugt mich jeder neue Besuch in der Tschechoslowakei von der zunehmeicken Solidarität des Staates. Ganz anders liegen die Ding« in Südslawie». Dort hat die Politik der „Versuchung der Kroaten" eine Lage geschaffen, in der keine der Nationalitäten mit der anderen zusammcnarbciten will, nick die nur die Wahl zwischen zwei gleich großen Uebeln läßt, einer fort dauernden parlamentarischen Krise oder einer Diktatur. Italien befolgt dieselbe Politik rote die Serben und kamt es vorläufig auch — allerdings nur vorläufig — tun, ohne die Ruhe Europas zu stören. Es ist «in großes Unglück, daß die Befugnis des Völker bundes, die Erfüllung der Pflichten der Staaten ihren Minder heiten gegenüber zu kontrollieren, nicht auch ans alte Staaten wie Italien augeivaickt worden ist. und daß sie, soweit sie bestaub, in praxi geschwächt wurde. Der Aussatz schließt Dr. Stresemaun lwt nach dein Protest, z» dem er in, Dezember in Lugano provoziert worden war, airgekündigt, daß er die ganze Frage des Schuhes der Minderheiten auf der nächsten Zusammenkunft des Völker bundes aufwerfen werde. Jeder, dem die Fortdauer der Demokra- krati« nick die Sicherung des Friedens in Europa am Herzen liegt, wird ihm Glück dabei wünsche». „Daily News" meldet, sie habe gestern abend die Aufmerk samkeit des Premier,niuisiers aus den Artikel in der „Suuday Times" über die Minderheitenfrage gelenkt. Macdouäid habe Er mächtigung zu folgender Erklärung gegeben: „Der Artikel ist vor mehreren Monaten für «ine Agentur geschrieben worden und wurde damals zur Vcröfseirilichniig übergeben. Es war „icbt beabsichtig^ daß er jetzt veröffentlicht werden sotlie und zu der erfolgten Ver« öfsentlichnng war keine Ermächtigung gegeben." Die Besprechung Macdonalü-Dawes London, 17. Juni. Die gestrige Besprechung Macdonalds mit General Dames dauerte, eine Stunde. Nach Verlesen doS Eommunigues bemerkte Macdonalü: „Dies wird vielleicht eines Tages ein historisches Staatsdokumont werden". Auf Bitte ihres Gastgebers, Sir Alexander Grant, pfluuzten die beiden Slaotsmönuer zwei junge Bäume als Erinnerungszeichen de« Zusammenkunft. General Dawos tro! am Abend di: Rückreise! nach London an. Ne SiirchsWuiig der Miiderhe.IsMivrdnlmg Schueidemühl, 15 Juni. Die preußische M i n d e r h e i t s s chu l o r d n u n g isi nunmehr in den östlichen Erenzprovinzen säst restlos zur Durch- sührunq gelangt. In der Grenzmark Posen-West- Preußen sind folgende Schule» jetzt eingerichtet worden: Kreis Flatow: Aspenau, Gr. Lutzig, Elumcii. Kietz, Kleschin, Königsdorf, Lugetal, Radawnitz, Nuden, Schwente, Seedorf, Slawianowo, Stcwnitz, Zakrzemo. In Preußenseld und in Seeseldo werden noch Schulen eingerichtet. Nicht unwahrschein lich ist, daß außerdem in Flatow selbst noch eine größere Schule eingerichtet wird. Es werden im Kreise Flatow dau» im ganzen 7 2 0-710 polnische Kinder in der Minderheits- jchule ausgenommen sein mit ca. 26 Lehrern, ferner im Kreise Meseritz: in Gr. Dämmer, im Kreise Nom st: in Neu- Kramzig, Gr.-Posemuckel, Kl.-Pose,nullet. Im Kreise sslatow handelt es sich in allen Fällen um Privatschulen. Die Polen habe» aus oie ösfeutlichen Minderheitsschulen freiwillig ver zichtet. Außerdem denken die Pole» daran, in Schneide mühl ein polnisches Gymnasium zu errichten. Bezeichnend ist, daß in verschiedenen Orten Lehrer mit ausgesprochenen deut schen Namen unterrichte». Sie sind den früheren deutschen Provinzen Posen und Pommerellen entnommen worden und mit den deutschen Verhältnissen genau vertraut. wählten nicht bestehen. Daß eine Mitwirkung'des Staates bei der Ernennung der Mitglieder der Metropolitan, und Kathedralkapitel in dem neuen Vertrage nicht mehr zu fin den ist — früher wurden die Kandidaten für die Kanonikate abwechselnd vom Bischof und vom Staate benannt, lunsug teilen sich in dieses Recht Bischof und Kapitel, während die Dignitäten vom Heiligen Stuhl ernannt werden —, wird man als notwendige Konsequenz der Reichsverfassung emp finden, die eine Mitwirkung des Staates an innerkirchlichen Angelegenheiten nicht mehr kennt. Den Wünschen des Staa tes auf der andern Seite ist dadurch entgegengekommen worden, daß man außer der sogenannten „politischen Klau sel" bei der BischofswcM kirchlicherseits auch gewisse For derungen des Staates (Deutsche Reichsangehörigkeit, Reife zeugnis, mindestens dreijähriges Hochschulstudium) als Bor aussetzung zur Uebertragung von Pfarreien anerkannt hat, obwohl der Vertrag die Pfarrerbesoldung nicht regelt. Der Vollständigkett wegen sei noch auf die Bestimmungen hin gewiesen, di« der Kirche einen Einfluß auf die Be setzung der katholisch-theologischen Fakultäten sichern. Da mit wird dem bisherigen Rechtszustand eine vertragliche Grundlage gegeben. Neben diesen grundsätzlichen Fragen steht die Regelung der Dotationen. Nachdem die Besoldung der Pfarrer der Landesgesetzgebung überlaffen worden ist. regelt der Vertrag nur die Dotationen für die oberen Kirchenbehörden. Die Erhöhung von bisher 1,8 Millionen auf künftig 2,8 Millionen entspricht nur dem Ausgleich des verringerten Geldwertes. Wenn demgegenüber die Dotationen für das Regiment der evangelischen Landeskirchen mit 3,5 Mil lionen niedrig erscheinen, so muß man in Betracht ziehen, daß der Aufwand für die Pfarrbesoldungen — 20,1 Mil lionen für die katholische und 50,3 Millionen für die evan gelischen Kirchen — das Bild wesentlich zugunsten der evan gelischen Kirchen verschiebt. Nicht unbedeutsam ist es auch in diesem Zusammenhangs, daß die Erhöhung der Do tationen auf kirchlicher Seite zum Verzicht auf die bis herigen R e a l dotationen geführt hat. Damit sind die wesentlichen Abmachungen des Vertrages bereits genannt. Es ist in den letzten Mo naten wiederholt betont worden, daß man sich bei diesen Vereinbarungen auf ganz bestimmte Grenzfraaen be schränken, insbesondere die vtelumstrtttene Echulfrage mit dem Vertrage nicht in Zusammenhang bringen werde. Der nunmehr veröffentlichte Inhalt bestätigt diese Tatsache. Er verweist vor allen Dingen auch alle jene Meldungen in den Bereich der Fabel, die von neuen Bistümern in Eammin, Hamburg und anderswo in ganz bestimmter poli tischer Absicht zu erzählen wußten, ehe der Wortlaut des Vertrages überhaupt feststand. Er beweist ferner auch, daß alle die Hypothesen von „Bedrohung der staotlichen Hohcits- rechte" und „Verletzung der Parität" und wie sie alle hießen, jeder Grundlage entbehren. Der Vertrag ist zwischen einem zu zwei Dritteln protestantischen Staat und der Kurie ab, geschloffen worden. Er trägt in vieler Hinsicht das Etigm« des Kompromisses an sich. Und dieses Stigma heißt „Zurücks stellung von Wünschen". Was aber vertraglich geregelt worden ist, das ist für jeden, der nicht weltanschauliche Vor« eingenommenheit, sondern ein gerechtes staatspolilischeS Empfinden entscheiden läßt, nicht nur „erträglich", wie man gern zu argumentieren pflegt, sondern in vieler Hinsicht ein Fortschritt und ein Beweis dafür, daß auch unter dem neue« Staat die Interessen zwischen Staat und Kirche in durch, aus freundschaftlicher und damit — so hoffen wir — fü beide Teile segensvoller und nützlicher Weise geregelt werden können und geregelt werden müssen. Wir zwei sei nicht daran, daß auch die Mehrheit der politischen Körper, schäften, die sich mit dem Vertragswert in den nächsten Wochen zu befassen haben, diese Aufsagung teilen und domft die Verwirklichung der Abmachungen ermöglichen werden^ Dieses Urteil fußt auf st a a t s p o l i t i s ch e n Argu« menten. Als deutsche Katholiken freuen wir uns in ganz besonderem Maße, daß diese unter den obwaltenden Verhältnissen außerordentlich schwierigen Verhandlungen nunmehr zu diesem Abschluß gelangt sind. Denn diesei Vertrag wird eine doppelte Gewähr in sich tragen: Für dis Katholiken die Gewähr freier Religionsübung, dis zwar durch die Neichsverfassung verbürgt, aber nnnniehl auch vertraglich bekräftigt worden ist. Für den Staat die Gewißheit, daß der katholische Vvölkerungs« teil sich durch diese Vereinbarung noch fester und treue» diesem Staate verbunden fühlen wird. Dabei soll nicht ver gessen werden, daß das Hauptverdienst an dieser Verein-« barung den Männern gebührt, die als Bevollmächtigte der Z