- 85 — so wohlfeil, dass sie auch von „blutarmen“ Kindern gekauft werden konnten. Es herrschte in ihnen das in jener Zeit gebräuchliche mechanische Kegelrechnen vor, das meist nur schriftlich betrieben wurde. Die Grünwaldsche Schulordnung, die diese Bücher noch nicht kannte, gab für das Rechnen besonders zwei Vor schriften : 1. „Dass man sich in keiner Specie mit toten Ziffern aufhalte, sondern der Jugend alsobald in lebhaften Exempeln zeige, warum sie zu dieser Wissenschaft angeführt werde; 2. dass man nicht die Zeit mit Abschreibung von allerhand Rechenbüchern zuhringe, sondern die Schüler an ein gedrucktes Buch gewöhne und in continuirlicher Praxi zeige, wie sie sich eine jedwede Regel einzubilden haben.“ Der Gesangunterricht und die Realien. Der Gesang beschränkte sich lediglich auf das Absingen von Gesanghuchliedern. Jeder Unterricht sollte vor- und nachmittags mit Gesang begonnen werden. „Unterm Singen giebet der Schulmeister genau Acht, dass sie alle mitsingen und auch recht singen, und dieses muss auch von den Grösseren, ohne Gebrauch des Gesangbuches, mitgesungen werden, denn sie sollen es auswendig lernen.“ (Oberlausitzer Schulordnung.) Das darauf folgende Gebet wurde von allen entweder stehend oder knieend verrichtet. 171 ) Von einem Unterricht in den Realien weiss die Grün waldsche Schulordnung nichts. Die Oberlausitzer fordert, dass wöchentlich zwei Stunden „die Kirchen- und Völker geschichte aus dem Wittenbergischen Lehrbuche von denen grössten Knaben gelesen und die Naturlehre nach Rothens Anweisung ebenfalls mit denen grössten Knaben ge nommen, ingleichen der Gebrauch des Kalenders nach Löseckens Anweisung gezeiget“ werden soll. Ob diese An sätze zu einem Unterricht in den Realien überall zur Aus führung gekommen sind, ist sehr zweifelhaft. Die „Erneuerte Schulordnung“ von 1773 giebt wohl ebenfalls Weisung zu einem derartigen Unterricht, führt aber in der offiziellen Angehender Algebraista, welcher vermittelst etlicher Unterredungen zwischen einem Magistro und dessen Scholar, in der un vergleichlichen Mathematischen Wissenschaft, Algebra Numerosa und Speciosa unterrichtet wird, dass ein Liebhaber diese Wissenschaft ohne mündliche Information fassen und erlernen kan. 8°. 1746. m ) Die Grünwaldsche Schulordnung giebt am Schluss von Cap. II einen „kurzen Entwurf der täglichen Andacht“ ganz speziell nach den sechs Schultagen.