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— 100 — dienen soll, theila den schändlichen Geitz und die ungläubige Bauch-Sorge, welches beyderseits solche Laster sind die seine Ampts-Treue verdächtig machen. (5) Er ändre nicht ohne rin gende Ursache sein Logiament, oder wenn es ja g^chehen muss, bemühe er sich so viel möglich ist, in der Nachbahrschafft, zu bleibem Ausser dem hat er an der Versäummss, sonderlich der kleinen Kinder, die ihm nicht weit nachziehen können, grosse Schuld. § XIII. Endlich sey ein jeder alle Stunden bereit, dem Catechetä, welchem die Visitation der Schule anvertrauet ist, von dem Waclis- thume seiner Untergebenen und der schuldigen Observanz dieser von Uns publizirten Schul-Ordnung Antwort zu geben, führe sich auch gegen dessen Erinnerungen also auf, wie es einem Ohns - liehen und bescheidenen Scliul-Manne wohl anstehet. Wenn auch wegen des Logiaments einige Enderung Vorgehen, soll ein jed weder Schul-Halter verbunden seyn, vorgedachten Catecheta da von zulängliche Nachricht zu ertheilen, damit er ohne Zeitverlus und andre Incommodität die Schule zu finden weiss. Das Andre Capitel. Vo n Der Ordnung, welche in der Schule soll gehalten werden. § L Es soll in einer Schule nicht anders, als in einer wolil- eingericliteten Hausshaltung aussehen. Wie daselbst ein jedes an seinem Orte stehet oder lieget, und alle Verrichtungen ihre gewisse Zeit haben, also ist auch hoch von nöthen, dass es in der Werk-Stadt des heiligen Geistes, dergleichen wohlangelegte Schulen sind, allen Stücken nach ordentlich zugehe. § H. Die Zeit, welche zu der Unterweisung bestimmet ist, beziehet sich auf die Werkel-Tage, und beläufft sich jeden Tag auf sechs Stunden. Drey werden des Morgens, und zwar im Winter von biss 10, im Sommer aber von 6 biss 9 Uhr, und drey des Nachmittags von 12 biss 3 Uhr unveränderlich angewendet. Jedennoch dass die Kinder bey der Lust zum Lernen bleiben, und der Sdiul- lialter auch einige Erfrischung von der säuern Arbeit geniesse, so wird der Nach-Mittag des Donners-Tages und Sonn-Abends frey gegeben. Ausser dem soll keine Verkürtzung, keine er änderung und keine Vermischung der Stunden ohne vorfallen e Notli vorgenommen werden.