Erben der ewigen Seeligkeit. Soll nun ihre zeitliche und ewige Verwahrlosung nicht von seinen Händen gefodert, und ihre höl lische Verdammniss nicht seiner Versäumniss beygemessen werden: So wird er sich ihrer Anführung zu allen Guten mit möglichster Treue annehmen, und dadurch nicht sowohl der Welt zu gefallen, als Gott und seinem Erlöser dankbahr zu seyn, trachten. § iv. Diese Überlegung wird einen jedweden Schulhalter zur Ge nüge anweisen, dass er in seinen übernommenen Ampte ein drey- faches Absehen haben müsste, und in allen Stunden dahin streben solle, dass seine Schüler Gottsfürchtig, gelehrt und erbahr wer den. Die Gottesfurcht gründet er auf die Heilige Schrift und den kleinen Kinder-Catechismum des seeligen Lutheri. Die Ge lehrsamkeit beziehet sich auf die Wissenscliaift, welche ein Kind von ihm zu lernen begehret. Die Erbahrkeit weiset auf den ehr lichen, höflichen und bescheidenen Wandel, welchen man in der bürgerlichen Gesellschafft führen muss. § V. Diesen Zweck gesegnet zu erlangen, hat er sich eines ge doppelten Hülffs-Mittels zu bedienen. Das Eine ist die gründ liche, geschulte und fleissige Unterweisung. Das Andere ist die heilige Reitzung durch ein gutes Exempel, mit welchen er seinen Schülern unverrückt vorleuchten, und seine gethanen Vermahnungen durch eigene Ausübung in und ausser der Schule bestätigen soll. § VI. Bey der Unterweisung richtet er sich in allen nach der Ord nung und Lehr-Art, welche ihm das Andre und Dritte Capitel vorschreibet, unterstehe sich auch nicht in dem geringsten davon abzuweichen, und nach eigenen Gefallen seine Schule einzurichten. Alldieweil nicht allein die nötliige Harmonie, welche in denen Deutschen Schulen hiermit gesucliet wird, Abbruch leiden müsste, sondern auch die Kinder, welche aus dringenden Ursachen aus einer Schule in die andere kommen, in ihrem Wachsthume merck- lich verhindert würden, wenn ein jeder Scliul-Halter nach seinem Gutdünken die Art der Information einfädeln dürfte. § VII. Hiernächst hüte er sich vor dem Ansehen der Personen. Das heisst: (1) Er warte die armen Kinder so treulich ab als die reichen. (2) Er sehe denen nicht durch die Finger, welche ver mögend sind, ihre Dankbahrkeit durch allerhand Geschenke zu er weisen , und bezeige sich gegen dieselben nicht unfreundlich,