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Amerikas aeaer Autzenminister Washington, 28. März. Saakoftkret«» St>»f«, »urd« he»te V»rch den frühere« PeLfident«, Last, de» jetzigen «orfitzend«» de» Oberste» «a^eagerichte,. »«»«tdtgt »nd »bernahm damit di« G«> Wiste de» Staatsdepartement, für answäetig« Angelegen- hettrn. Staatssekretär Kellogg verahschiedete sich heute vor mittag in bewegte» Morten von der Presse, der er für ihre liberal« und entgegenkommende Mitarbeit dankte. Er habe sei»« tägliche» Konferenzen mit den Korrespondenten, durch die dt« ganze Welt über di« amerikanische Außenpolitik unter richtet wurde, »icht als lästig, sondern als großen Borteil empfunden und oft sogar wertvoll« Anregungen und Infor mationen durch sie erhalten. Der Sprecher der inländischen und ausländischen Korrespondenten sprach dem scheidenden Staatssekretär den Dank dafür aus, daß er seine Zeit »»verdrossen für die Besprechungen mit der Presse geopfert und den Zeitungskorrespondenten ihr« Arbeit erleichtert Hab«. Es werde allgemein bedauert, daß sich das Inkrafttreten de» Krllogg-Pakte» »icht vor seinem Abschied habe ermöglichen lassen, da Japan und Frankreich den Pakt noch nicht ratifiziert hätten, aber der Vertrag werde als ein bedeutsames Werkzeug des Friedens in der Weltgeschichte stets mit seinem Namen verknüpft sein. Kellogg erklärte hierzu, die Verzögerung de» Inkrafttreten« des Paktes sei erklärlich, da die übrigen Cignatarmächte die ver hältnismäßig spät vollzogene Ratifizierung durch den ameri kanischen Bundrssenat abgewartet hätten. Auch die Tacna-Arica-Frage sei leider noch nicht endgültig ge- regelt. Es sei aber sicher, daß «ine Einigung in dieser Frage in naher Zukunft, vielleicht sogar noch in dieser Woche, er folgen werde. Nach alter lleberlieftrung wird das Porträt eines jeden Staatssekretärs im Konferenzsaal des Staatsdepartements an gebracht. Kellogg, der morgen seine Europareise antritt, wird sein für den Konferenzsaal bestimmtes Porträt von dem be kannten ungarisch-englischen Maler de Laszlo in London male« lallen. Das ue«e Eivwauderuugsverdol Washington, 2». März. Der vom amerikanischen Kongreß am ». März 1929 ange nommene Gesetzentwurf über die Aufenthaltserlaubnis in den vereinigten Staaten enthält u. a. folgende Bestimmungen: Ausländer, die gerichtlich verhaftet und auq- aewiesen worden find, sind von der späteren Zulassung >n die Vereinigten Staaten obligatorisch ausge schlossen, auch wenn die Ausweisung vor oder nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt ist. Die Ursache die zur Ausweisung des Auslänoers Anlag gab, ist nebensächlich. Zum Beispiel sind zum vorübergehenden Aufenthalt »uge- lassen Ausländer, deren Ausweisung infolge einer Zeitüberschreitung ihrer Ausenthaltsberechtrgung an- geordnet worden ist, setzt für dauernd aus den Vereinigten Staaten ausgeschlossen. . ... Der Eintritt oder der versuchte Eintritt in dl« Vereinigten Staaten, der nach Ablauf von SO Tagen nach Jnkraftreten dieses Gesetzes stattfindet, wird als Verbrechen betrachtet und mit Gefängnis von nicht über 2 Jahren oder einer Geld strafe bis zu 1000 Dollar oder mit beiden Strafen geahndet, dergleichen wird in Zukunft der ungesetzliche Zutritt oder der Zutritt, der durch eine vorsätzlich falsche oder irreführende Aussage, oder durch die vorsätzliche Verheimlichung einer wesentlichen Tatsache erlangt wird, als Vergehe» geahndet. Sensationelle Wendung ln Zannoivltz Breslau, 28. März. Nach einer hier eingegangenrn Meldung kommt da« Gut achten des Berliner Schieß-Sachverständige», der «ine anerkanut« Autorität ist, zu de« Schluß, daß in der fraglichen Nacht »icht »»» «i» Schuß, sondern zwei Schüsse abgegeben worden seien, »»d daß di« ausgesundene Kugel nicht das todbringend« Geschoß gewesen sei, sondern daß «in zweiter Schuß abgeseuert worde» sei» müsse. Traf« da» Sachverständigengutachten z», dann läge «icht fahrlässig« Tötung, sonder« wahrscheinlich Totschlag vor, der im Anschluß an ei«, voraufgrgangene Auseinandersetzung erfolgt sein müßte. Grrichtschrmiker Univerfitätsprosessor Dr. Brüning ist a»a Berti» nach Jannowitz berusr« worde«. Gräfin Erika, di« Mutter de» Verhafteten, «nd di« Komtesse Antonie wurden heute den ganzen Tag über eingehend verhört. Das Berhör dauert noch an. Der falsche Milliotiör verfehlt« Millionenspekulationen. Kehl, 28. März. Bor einigen Wochen starb der im ganzen Hanauer Land be kannte, hoch geachtet« Fabrikant Ernst Kiefer, genannt der „Fürst des Hanauer Landes", über dessen Reichtum geradezu märchenhafte Erzählungen im Umgang waren und zu dessen Beerdigung die Leut« von weither kamen. Die Beisetzung sand unter großem Pomp statt und das Hinscheiden Kiefers wurde allgemein beklagt, da er zugleich als großer Wohltäter be kannt war. Der Selbstmord des Bankiers Erheer in Kehl reißt nun plötzlich grausam den Schleier von diesen Märchenerzäh lungen. Erst langsam, dann immer mehr und mehr sickerte durch, daß es mit den angeblichen Millionen Kiefers eine eigen artige Bewandtnis habe. Es wurde bekannt, daß Bankier Scheer das Opfer finanzieller Operationen Kiefers geworden ' tst, die, wie es allerdings jetzt erst heißt, viele Hanauer und Kehler Bürger schon seit Jahr und Tag mit Mißtrauen ver folgt haben. Jetzt wächst sich dir Angelegenheit zu einem Skandal allergrößten Stils ans. Es wird bekannt, daß Fabri kant Kiefer statt der vielen Millionen nur Cchulden im Be trage von mehreren Millionen hinierlossen hat, die durch feine völlig verfehlten Spekulationen entstanden sind. Neben der Bank und großen Gcschnslsfirmcn sollen zahlreiche Einzel personen davon betroffen sein. Ein Opfer der verfehlten Speku lationen ist auch die Badisch« Tabak- Aktiengesellschaft, eine Kicferfche Gründung, die Konkurs angemcldet hat. Durch ihren Zusammenbruch dürften vor allem viel kleine Leute, Lama gegen Doehring Si« vereiletter Prozeß — Die Amnestie kommt Doehring zu Äitse Eine Erklärung Ich Vdergebe folgende Mitteilung über dir Vereitelung meines Prozesses über den Frieden der veffentlichkeit: In der Privatklagesach«. die von Herrn v. Lama sver- treten durch Herrn Iustizrar Dr. Warmuth) gegen D. Doehring und Genossen wegen Beleidigung angestrengt wurde, hat. wie vor kurzem mitgetetlt. dos Amtsgericht Füssen das Verfahren eingestellt, weil die Straftat unter das Amnrstiegesetz falle. Gegen dies« Entscheidung legten sowohl der Vertreter des Pri vatklägers wie die Privatbeklaglen Beschwerde beim Land gericht Kempten ein. Die Strafkammer des Landgerichts Kemp ten hat aber durch Beschluß vom 10. März 1929 diese Be- fchwerden verworfen. Da eine weitere Beschwerde nicht möglich ist, ist die von Herrn v. Lama angestrengte Privatklage hiermit endgültig erledigt. Die Begründung des Beschlüsse« des Landgerichts geht von der Tatsache aus, ,Haß sich di« beiden Parteien darüber einig waren, daß über die Anwendung des Gesetzes betreffend die Straffreiheit sAmnestiegefetzes) eine ge- richtllch« Entscheidung zu treffen sei, wenn sie auch hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens selbst einen ablehnenden Stand punkt einnehmen". Beide hätten übereinstimmend geltend ge macht. daß von keiner Partei «in Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt worden sei und daß daher kein Anlaß zur Fassung des amtsgerichtllchen Beschlusses bestanden habe; die Privatbeklagten hätten ausdrücklich bestritten, daß sie aus poli tischen Beweggründen gehandelt hätten; der Privatkläger habe daraus Hingeiviesen, daß diese Erklärung der gerichtlichen Ent. icheidung zugrunde zu legen sei. Die Erklärung der Privat- veklagten stehe aber mit dem tatsächlichen Inhalt der Veröffent lichungen nicht im Einklang. Der Begriff „politische Beweg- gründe" müsse nach dem üblichen Sprachgebrauch «nifgefaßt werden: er erschöpfe sich nicht mit den öffentlichen Angelegen heiten, di« den Staat und die zwischenstaatlicl>en Beziehungen beträfen; es fiele darunter auch das äußere Verhältnis der Re ligionsgesellschaften zueinander und die etwa sich ergebenden Erörterungen über beiderseitige Belang«, da sie mit dem gesam. ten Staotsleben in engem Zusammenhänge stünden. Di« poli- tische Absicht brauche nicht ausschließlicher oder überwiegender Beweggrund gewesen zu fein, es genüge, daß sich der Täter überhaupt von politischen Beweggründen habe leiten lassen. Im gegebenen Fall« sei das Vorhandensein von politischen Be weggründen zu bejahen. Die drei Artikel, die die Beleidigunge» enthielten, desaßien sich mit einer politischen Angelegenheit sder diplomatischen Behandlung der päpstlichen Friedensaktio» durch die Neichsregierung und der Einwirkung der publizistische« Tätigkeit des Pruuttklägers aus den konftfsionellen Frieden): die Ausführungen seien in einer politischen AuseinaiHersctzung erfolgt und hätten sich gegen den Privatkläger als politischen Gegner gerichtet. Wenn ich mich auch einer Kritik der gerichtlichen Ent scheidung enthalte, so kann ich doch nicht umhin, folgende Fest« stell» ngen zu machen. Durch das sogenannte Bmnestiegesetz hat di« Reichsregierung für bestimmte Fälle die Gesetze zum Schutze der persönlichen Ehr« aufgehoben und sogar schwerste persönliche in der Oesfentlichkeit begangene Beleidigungen und Verleumdungen für straffrei erklärt; zu diesen Fällen gehört« auch mein Prozeß gegen Dr. Döhring und Genossen. Nachdem kürzlich die Neichsregierung durch Ihr Amnestiegesrtz ihre schüt zende Hand auch über Herrn Dr. Frenzel hob. der Seine Hei ligkeit Papst Pius den Elsten bezichtigt halte. Aktionär der Spielhölle von Montscorlo zu sein und für sein« Behauptung — man darf auch sagen Verleumdung — nicht die Spur eine» Beweises zu erbringen imstande war, befinde ich mich in g»I«< Gesellschaft, zumal auch meine Prozeßgegner in ihren dem Ge richt eingerichten Beweisanträgen darauf verzichtet halten, den Beweis gegen auch nur eine einzig« meiner Behauptungen in der Sache der Friedensvereitelung anzutreten. Ich habe während der letzten drei Jahre, also wührenö mein Prozeß bei Gericht anhängig war, darauf verzichtet, der fortgesetzten Irrefiihrungscampogne des Ex-Kanzlers Michaeli» und seiner Mitschuldigen cntgegenzutreten. Ich wart« nunmehr nur noch dos Ergebnis der Prüfung durch die Staatsanwalt» scl)ast ab, um dann di« bisher ausgeschobene Abrechnung in der OefsenMchkeit vorzunehmen. Dos deutsck)« Volk hat ein Recht darauf, zu wissen. In welch unverantwortlicher Weise mit sei» nem guten Glauben umgesprunaen wurde. Herr Michaelis aber, der für sein« unheilvolle Tätigkeit als Reichskanzler vom Deutschen Reich alljährlich eine Pension von etwa 30 000 Mark bezieht, mag sich bei seinen politischen Gegnern, der heutige» Neichsregierung. bedanken, wenn ihm erspart bleibt, öffentlich als das pebrondmarkt zu werden, was er nach meiner lieber» Zeugung ist. Füssen, 23. März 1929. Friedrich Ritter von Lama. V Lschiangkalscheks SleUung geMrkk Die Regelung -es Zwischenfalles von Tfinanfu Tokio, 28. März. Nach dem Eintreffen der Nachricht von der Unterzeichnung »es japanisch-chinesischen Ucbereinkommens über di« Beilegung des Zwischenfalls i» Tfinanfu hat der japanisch« Eeneralstab den Kommandeur der japanischen Trnppen i« Schan« tung telegraphisch angewiesen, mit den Bor bereitungen für «ine vollständig« Zurückziehung de» japanischen Truppen zu beginnen. Man nimmt an, daß der erst« Rücktransport Anfang Mai von Tsingtau abgehrn und daß die Räumung dis End« Mai dnrchgesührt fei» wird. Schanghai» 28. März. Durch da» Abkommen zwischen Thina und Japan zur Re gelung des Zwischenfalls von Tsinansu, verpflichtet sich Japan, binurn zwei Monaten sein« Truppen aus der Provinz Echantung zurückzuziehen. Die chinesische Negierung wird dann die ganze Verantwortung für den Schutz der Japaner und ihrer Güter übernehmen. Eine chinesisch- japanische gemischte Kommission wird die Frage der gegensei tigen Verlust« bei dem Zwischenfall von Tsinansu prüft» und regeln. In der politisch-militärischen Lage ist »ine entscheidende Wendung «ingetretcn durch die offizielle Erklärung Feng- juhstangs, daß di« Niederwerfung der den Frieden störenden Generäle der Provinzen Hunan und Kwangsi gerechtfertigt fei, so daß er selbst fein» Truppen mobilisiert habe und sich mit ihnen den Befehlen der Nanking-Regierung unterstelle. Demgemäß hat Tschiangkaischek den Fengjuhsiang unterstellten General Hanfuchu, der bei der vorjährigen Militärezpedition gegen den Norden eine hervor ragende Roll« spielt«, zum Befehlshaber der dritten Heeres gruppe ernannt, die aus dem Vormarsch gegen Hankau zur Zeit an der Peking—Hankau-Eisenbahn steht. Man erwartet eine Entwicklung der Lage dahin, daß die aufständischen Generäl« bald niederaeworsen »der zumindest mit ihren Truppen nach Kwangsi zurückweichen werden »nd daß sich die Stellun- Fengjuhsiangs erheblich verbessert, insofern er außer der Provinz Honan demnächst nach dem Abzug de» Japaner auch Schantung und nach der Niederwerfung der aufständischen Truppensührer Hankau alsEebietseiner Desehlsgewalt erhält. Man erwartet davon »ine baldig« Entspannung der Lage im Jangtse-Gebiet. Die hier umlaufenden Gerüchte, daß auf Befehl Tschiang- kaischeks General Lichaisum, der Führer der Regierung von Kanton und der Kwangsi-Eruppe, den er, wie erinnerlich, während des Kongreßes der Kuomintana-Deleaierten in Nanking verhaften lieh, hingerichtet worden sei, find hier noch unbestätigt. Au» gleicher unkontrollierbarer Quell« verlautet, daß Tschiangkaischek gegen dir übrige» In Nanking weilenden Führer der Kwnngsi-Truppe mit aller Energie Vor gehen wolle. Nanking, 28 Mörz. (Reuter.) Marschall Lichais« m, der in Südchina viel zur Herbei« sührung einer englisch-chinesischen Annäherung getan hat, ist hie» heut« vormittag hing « richt«t worden, obgleich drei führend« Mitglieder der Nanking-Regierung und auch Tschiangkaischek sich für sein Leben eingesetzt hatten. In chinesischen Kreisen nimmt man an, daß LI« Hinrichtung Lichaisums das Aufflammrn des Bürgerkriege» in großem Mahstab nach sich ziehen dürste. Man erwartet, daß die Führer der Bewegung in Kwangsi sich jetzt bemühen werden, ein gemeinsames Vorgehen mit Hankau herbiizu- sühren, dessen Ziel «in kombinierter Vormarsch auf Nanking wäre. „Havas" meldet au» Schanghai, baß die Negierung di« chineftschen Journalisten hat verhaften lassen, die die Nachricht von der Hinrichtung Lischisums und von dr« Selbstmord Wutsewc» verbreitet haben. Oswvhl «in amtliche» Dementi nicht veröffentlicht wurde, sei jetzt das Gerücht ver» breitet, daß dies« Nachrichten unrichtig seien. Die Verbindung zwischen Nanking «nd Schanghai sei vollkommen »bgeschnitte» und der Belagerungszustand werde streng ausrechterhalten. 2sp. Amerika» neuer Außenminister hauptsächlich Landwirte, ihr Geld verlieren. In Zahlungs schwierigkeiten befindet sich ferner auch die Badische Obst- und Weinbrcnnerei A.-G. Achern, gleichfalls eine Kirfersche Grün dung. Wie die „Badische Presse" in diesem Zusammenhang noch meldet, hatte Kiefer bei einer Reihe von Dersicherungsgesell- Ichasten sein Leben für einige Millionen versichert. Es soll aber bis jetzt wenig Aussicht bestehen, aus diesem Nachlaß Gel der zur Schuldendeckung z» bekommen, da die Verwandten sich weigern, die Versicherung zu decken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zusammenbruches der Bank Scheer wie der Gründungen Kiefers lasten sich zur Zeit in ihrem vollen Aus maß noch nicht übersehen. Mali eines englischen Samplers Pari», 28. März. Havas berichtet aus Cherburg: Der englische Dampfer „Transsilvania" ist heute früh bei Urville-Hague fest ge sah» reu. Er hat um Hilft gebeten. Zwei Schlepper sind ab gegangen: man hofft, den Dampfer bet der Flut wieder flott machen zu können. Di« „Transsilvania", di« von einer Mittel» meerfahrt zuriickkrhrte, hat etwa 100 Passagier, an Bord. Die poiaisch-lilsvische Trasfltsrage Genf. 28. März. Für die vom Völkerbundsrat angeordnete verkehrspolitisch« Untersuchung der polnisch-litauischen Streisrage sind zwei Sachverständigenkomitees gebildet worden. Ihre Ausgabe besteht in der Sammlung alles Tatlachenmatcnal» über die Behinderung der Verkehrs- und Transit» sreiheit und in der Nachprüfung der in Kraft befindlichen internationalen Verpflichtungen und ihrer Tragweite in bezug auf die Herstellung des Personen- und Güterverkehrs zwischen Polen und Litauen. Diese Untersuchungen tragen vor läufigen Charakter und dienen zur Klärung des Verkehrs- politischen Problems. * Deutsch-schweizerisches Abkommen. Die bevollmächtigten Vertreter Deutschlands und der Schweiz haben gestern obend ihre vorgestern begonnenen Beratungen zum Abschluß gebracht und einen Vertrag über dir Regulierung de» Rheins zwischen Straßburg-Kehl und Jstein unterzeichnet. In diesem Vertrag ist u. a. di« Verteilung der für das Reaulierungswerk entstehenden Kosten geordnet. Ferner enthält er die Ab machungen zwischen den beiden Regierungen über di« Erfül lung der Voraussetzungen, unter denen dir Zentralkommissiog — "isjahrt i« Jahr« 1925 dem Regulierungen». für di« Nbeinschissahrt im Jahre 1S2L wurf ihr» Genehm^ung erteilt hat. 1 / Japan räumt Schanlung >/ X / X /