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Frettag, -en IS. März 1S2S «»»>»»»»»«, »»»«den «nielae-veel«», Di« Ige'v-Uen» VeUt^Ur »«» § lam»,«. »n>e>««n u.»»ellrnae>»<be »<>«. Die VeUle»„nme/ieiI» *>mm bk»ü > Fe Für 7ln<ei»»n »»yerbaib de« j>erbreu>mi>«<>eb>et»« «<»« l>irPeNIreName,eiI»I.:tt>Fk. Brleiaeb.NN^ böderer 2>en>»ii erlüchi »de <>en>1iii>iim<i a»i üleienin» ewie Erfülluna v Nn>ei»en-Ni»trsnrn „. keilt,m, n Ickindenerlatz, Vel-sNUl-er lell Artur Len». Dresden. Nummer SS — LS. Jahrgang Eriche»» »mal wdchent:. «I» den illnlir. «raNSdetta«»» .Dt» «eit' und Für iimer» kleinen Leut»' iowi» den r»»ibetlaoen ,*t. keimo-Vlalt' .llnierdainin« und Willen' .Dl» Welt de« Frau- «erzillcher »ai«eb,r- Da« nute Buch' .Filmrim», cha,,'. likonatilcher V,»ua«vrel« » Mt. eNiichl. Veliellaeld. Mnieliiiimmei IN ^ Sonnabend- u. Sonntaonnmmei itU Hauvtlchrtitlelter- De.«. r»Se»vk. Dresden. ,ae>»-nt««tirll» DennU.Verian: «ernianin iür Berlaa und Dniikerel, Filiale Dre»den. Dre-den-A. >. Volierlirake N. ,;emr»>2lü>2. Polilchecktonio Dresden kaiitkonio Etadtbank De,«den Sir. «>71» Für christliche Politik und Kultur Redattion »er SüchNtchea lv»lk»,ein,na DreSden.AUNad! t Polierstrahr >7. irernrn M» und 71012. Die oberfchlefifche Enttöuschung (Von unserem Vertreter.) v. Kattowltz, 11. März. Man wird sich, nachdem zwei Tage der Ueberlegung hinter der letzten Tagung des Völkerbundsrates liegen, wohl auch in Berlin nicht der Hoffnung hingeben können, das; die Minderheiten, insbesondere die deutsche Minder heit in Ost-Oberschlesien, das Genfer Ergebnis mit Zu friedenheit zur Kenntnis genommen hat. Es herrscht hier der Eindruck, daß der Erörterung des allgemeinen Minderhcitenproblems nicht eine so eingehende Fühlung nahme zwischen Deutschland und Kanada vorangegangen ist, wie sie notwendig gewesen wäre, um vielleicht wenig stens die Schärfe der englischen Ablehnung auf dem Wege über die kanadische Negierung in etwas zu mildern. Man ist des weiteren der Ansicht, daß eine weilergehende Prä zisierung der Forderungen, etwa tn Richtung des ständigen Minderheitengerichtshofes, immerhin ein Zurückziehen auf den erweiterten Studienausschuß für Minderheiten er möglicht Hütte, von dem man objektivere Berichterstattung erwarten konnte, als sie der Dreier-Ausschuß zu leisten vermag. Da das Ziel jedoch von vornherein kürzer gesteckt wurde, ergeben sich zwangsläufig auch weitergehendere Abstriche, um so mehr, als die Gegner der deutschen Anträge wohl nicht den Eindruck gewinnen konnten, daß im Falle der Ablehnung ernste Konsequenzen zu erwarten wären. Man versteht selbstverständlich auch hier, daß sich für Deutschland ernste Hemmungen aus dem Neparationsproblem ergeben haben, doch ist man anderer seits der Auffassung, daß eine Nachgiebigkeit in Minder heitenangelegenheiten als Aequioalent für Zugeständnisse in Neparationsfragen kaum ernstlich in Frage kommt. Es hat sich jedenfalls erneut gezeigt, welcher Unsegen daraus erwächst, daß bei der gegenwärtigen Lage der Dinge Politiker mit reinen Rechtsfragen sich befassen müsst" die sich noch dazu nicht einfach buchstabsngemäß lösen lass sondern nur auf Grund einer ganz klaren inneren E stellung zu höheren, naturrechtlichen Grundsätzen. Wenn sich Politiker dazu nicht zu bekennen in der Lage sind, daß an die Stelle von Unrecht unbedingt, unbekümmert um Vorteil oder Nachteil. Recht gesetzt werden muß, wenn sich dem Politiker bei dem Bemühen um Recht erwiesener maßen immer Widerstände entgegenstellen, die übermächtig auf ihn eindringen, so sollte endlich die Erkenntnis durch dringen, daß Fragen dieser Art der politischen Behandlung entzogen werden müssen. Man kann als Ergebnis der letzten Ratstagung mit einiger Genugtuung buchen, daß die Minderheitenfrage vom Ratstisch nicht ganz ver schwinden wird. Und das sollte zum Anlaß werden, eine zielbewußte, von größerer Aktivität getragene Aktion in Richtung der Entpolitisierung der Minderheitenfrage wenigsten» vorzubereiten und einzuleiten. Bei der Erledigung der konkreten oberschlesischen Schulbeschwerden ist insofern ein Fortschritt erreicht worden, als nun zum dritten Male der polnischen Regie rung klargemacht wurde, daß die oberschlesischen Schul behörden gegen das Genfer Abkommen verstoßen, wenn sie persönliches Erscheinen der Eltern zu den Anmeldungen für die Minderheitsschule fordern. Damit ist, theoretisch wneigstens, eine Rechtsverletzung abgestellt worden, die alle Möglichkeiten zur behördlichen Beeinflussung der deutschen Eltern offenließ. Das Ergebnis der Verhandlungen über die Formalitäten, die bei der von polnischer Seite ge forderten Nachprüfung der Authentizität der An meldungen zur Anwendung gelangen sollen, ist obzu- warten. Einen Gewinn bedeutet auch die Feststellung, daß der materielle Inhalt des Aufnahmegesuches d. h. also die Frage der Zugehörigkeit zur Minderheit nicht nach geprüft werden darf. Dagegen ist zu bedauern, datz man die Anerkennung dieser Grundsätze des Genfer Ab kommens nicht einfach in die Form einer endgültiger. Ent scheidung gekleidet, also klar definiert hat, daß lediglich die Unterschrift des Antrages auf Wunsch der polnischen Behörden nachzuprüfen ist, und zwar nicht durch die polnischen Behörden selbst, die damit wieder die Möglich keit einer Vorladung und Beeinflussung haben, sondern durch die Gemischte Kommission, die sich doch ohne weiteres »ls unparteiisches Organ zur Erledigung dieser Formalitä ten ergeben hätte. Es ist von Ost-Oberschlesien aus, aber euch in parlamentarischen Kreisen tn Deutschland, oU genug auf die Wichtigkeit einer solchen unbeugbaren Rechtsentscheidung hingewiesen worden. Es werden über den Verhandlungen zwischen Polen und Deutschland nun wieder Monate vergehen, die den oberschlesischen Eltern -ur Qual werden. Die schwerste Enttäuschung aber hat der deutschen Minderheit die Behandlung de» Falles Ulitz Gefängnis für Keines Stettin. 14. März. Im Nosenfeldcr Fememordprozeß verkündete gestern nachmittag kurz nach 6 Uhr das hiesige Schwurgericht folgendes Urteil: Ter Angeklagte Heines wird wegen Totschlages zu fünf Jahren Gefängnis, der Angeklagte Ottow wegen Beihilfe zum Totschlag zu zweieinhalb Jahren Gefängnis, Ser Angeklagte Fräbel wegen Beihilfe zu eineinhalb Jahren Ge fängnis, Bür wegen Beihilfe zu sechs Monaten Gefängnis ver urteilt. Die Angeklagten Bogt, Krüger und Bandcmer werden freigesprochen. Der Hastentlassungsantrag von Heines wird abgelehnt. Die Uittersuchungs4>aft wird allen Angeklagten voll angerechnet. Die Kosten trägen, soweit Verurteilung erfolgte, die Angeklagten, im übrigen die Staatskasse. In der Urteilsbegründung betonte der Vor sitzende. das; sich trotz aller Bemühungen ein wirklich lebens wahres Bild der Verhältnisse im Jahre 1920 nicht gewinnen ließe. Heines Darstellung, daß er gegenüber dem fluchtenden Schmidt in Notwehr gehandelt habe, erscheine nicht glaub- würdig. Heines habe aber fest geglaubt, daß Schmidt ein Ver räter sei, und habe bei Ausführung der Tat nicht mit lieber- legung gehandelt. Er sei deshalb wegen Totschlags zu ver urteilen. Ottows Verhalten lasse ihn als Mittäter zum Tot schlag erkenne», während auch Fräbels und Bars Entschul digungen den Stempel der Unglaubwürdigkeit trügen, so daß sie der Beihilfe schuldig seien. Ferner habe sich Heines über haupt auf keinen Befehl beziehen können, denn die Anweisung, die Waffen mit ollen Mitteln geheimzuhalten, sei kein Befehl, den Schmidt zu löten. Das Gericht habe die Ueberzeugung ge- mannen, daß die Angeklagten sich als Soldaten fühlten, daß sie aber keine Soldaten waren. Auch Ottow, Fräbel und Bär seien durch den Paragraph 47 des Militärstrafgesetzbnches nicht geschützt, denn die Tal sei in eine Zeit gefallen, in der auch in milltärisckien Dingen nicht der blinde Gehorsam herrschte, sondern bei denen auch der einzelne Mann zu denken hatte. Das Gericht sei überzeugt, daß die Beteiligten das Bewußtsein hatten, nicht zu Recht gehandelt zu haben. Zu Zubilligung mildernder Umstände habe sich das Gericht bei Heines bereit- gesunden, zumal die ganzen Zeitverhältnisse berücksichtigt werden müßten. Das Gericht erkenne den Standpunkt des Nceressachnerständigen an, daß die höchsten Stellen eine gewisse Milverantwortung trügen, aber dadurch könne den Angeklag ten die Verantwortung nicht abgcnommen werden. * Heines war bekanntlich in erster Instanz zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Urteil der zweiten Instanz bedeutet also eine ganz w e s e n t l i ch e Mi l d e r u n g. Heines Perleidiger werden aber auch gegen dieses Urteil Revision ein- lcaen. Schieberprozetz Zellermeyer Duisburg, 14. März. Vor dem Duisburger Schwurgericht fand gestern die Be» rnsiingsverhanolung in der großen U n t e r sch la g u n g s - und ZollthinterzichungSsangelegenhcit Zeller» m eyer und Genossen statt. Zellermeyer und Gen. hattemzur Zelt der Ruhibcschung mit Hilfe französischer Armeeangehöriger groß« Mengen Seide der Lyoner Firma Sybille u. Eo. über die Grenz« geschmuggelt und unter falscher Teklaricrnng „ach Duisburg weile» geleitet, wo die Seide von dem Eisenbahnsekretär Schornstein vor der Kontrolle der Verpackung eiiluoiiunen und durch Zelle» mcyer und Genosse» in den Handel gebracht wurde. Das Urteil» das heule in den ersten Morgenstunden gefüllt wurde, lautete gegen Zellccmeyer auf 10 Monate Gefängnis und 695,400 Mark Geld- strafe, gegen den Kaufmann Sommer aus 6 Monate GesängniS und 365 000 Mark Geldstrafe, gegen den Kaufmann Gertgcs auf vier Monate Gefängnis und 184 800 Niark Geldstrasc. Der Eisen» bahnsckretär Schornstein erhielt 10 Monaic Gefängnis und 182 400 Mark Geldstrafe, außerdem wurde ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemtcr auf die Dauer von drei Jahre» abgesprochen. Sämtliche Angeklagten, denen außerdem „och eine Wcrtersahslrafe von insgesamt 272000 Vlark auserlegt wurde, wurden wegen Fluchtverdachts noch im Gerichtssaal verhaftet. In der Urteilsbegründung wunde eindringlich be tont, daß die Handlungsweise der Angeklagte» außerordentlich ver werflich gewesen sei, weil sie mit Offizieren der Bcsahungsarmee, mit der die Bevölkerung im schärfsten Kampfe gestanden l^>be. ge meinsame Sache gemacht Hütten, „in das Vaterland zu schädigen. Fälscherassäre Orlow Berlin, 14- März. Der Polizeipräsident teilt mit: In einem Teile der Presse Ist die Nachricht verbreitet worden, daß gegen den früheren russische« Staatsrat Orlow und seinen Helfer Sumarakow mit Aus weisung vorgegangen werde, daß aber ein Strafverfahren gegen sie nicht eingeleitet werden würde. Diese Nachricht ist nicht zutreffend. Orloiv und Sumarakow sind zwar in A,iSwcisungS!>osi genommen, die Ermittelungen nach der strafrechtlichen Seite sind aber inzwi schen fortgesührt worden und habe» zu dem Ergebnis geführt, daß gegen die Genannten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges eingeleitet wird. Sie werden nach Abschluß der Er mittelungen dem Richter vorgesührt werden. Die Ausweisung wird erst nach Beendigung des Strafverfahrens erfolgen: eine Aus weisung oder Auslieferung nach der U. d. S. S. R. kommt »ich» in Frage. bereitet. Hier hat sich die Un kennt nisderNechts- läge, die merkwürdigerweiseanscheinend gerade auf Juristen innerhalb der deutschen Delegation zurückzusiihren ist, verhängnisvoller ausgewirkt, als jemals zuvor. Herr Za- leski hat durchaus zu Unrecht erklärt, daß die Regierung in das Gerichtsverfahren gegen Ulitz ebensowenig ein- greifen könne, wie der Völkerbundsrat dazu befugt sei. Der Prozeß gegen Ulitz befindet sich näm- kich noch im Ermittlungsverfahren, in dem der Richter auf Antrag des Staatsanwalts, der wieder den Weisungen des Iustizministers unterliegt, den Haft beschluß aufheben muß. Aber selbst, wenn dieser Prozeß kurz vorher aus taktischen Gründen bereits in da» Stadium des Untersuchungsverfahrens gebracht worden wäre, würde damit eine Einflußnahme des Völkerbunds rates keineswegs ausgeschlossen sein Die Beschwerde des Deutschen Volksbundes fußte auf Art. 75 und 83 des Genfer Abkommens (unterschiedliche Behand lung von Minderheitsangehörigen): ihre Er ledigung fiel also nach Art. 147 des Genfer Abkommens durchaus in den Kompetenzbereich des Völkerbundsrates. Zur klaren Erkenntnis der Rechtslage bedarf es nur der Erwägung, wie sinnlos es wäre, der Minderheit auf der einen Seite einen Rechtsschutz zuzuerkennen, wenn es auf der anderen eine Möglichkeit geben würde, jeden Eingriff in das Recht der Minderheit durch Einbeziehung in ein gerichtliches Verfahren — es ist das auf dem Umwege über falsche Anschuldigung und dergleichen sa sehr leicht — dem Kompetenzbereich der mit dem Minderheitenschutz betrauten internationalen Instanzen zu entziehen. Schon auf der Dezembertagung ist bei Behandlung der Beschwerde wegen des Juliuskrankenhauses in Rybnik — es handelte sich um die Verweigerung der grundbuchamtlichen Ein tragung des Erwerbs dieses Krankenhauses durch dir Königshütt«: Fürsorgegesellschaft — der gleiche Fehler be gangen wckMn. Die deutsche Delegation hatte damals erklärt, daß sie die Entscheidung de» schwebenden Ver fahrens durch tzte ordentlichen Gericht« abmqrten und nickt vorher eingrsffen Ivon:. Hätte man Damals nicht allzu leichten Herzens auf denNcchts» standpunkt verzichtet, was man vielleicht bei der geringeren Bedeutung der Angelegenheit für durchaus tragbar hielt, dann wäre für den Fall Ulitz ein unantastbarer Präzedenzfall geschaffen worden, der die Situation der deutschen Delegation wesentlich erleichtert hätte. Leider hat man auch aus den bitteren Erfahrungen des Genfer Schulkomproinisscs vom März 1927, das für die deutsche Minderheit im wahrsten Sinne des Wortes zur Leidensquelle wurde, nicht gelernt, wie verhängnisvoll sich jedes, auch das geringste Abweichen vom Rechtsstand punkt auswirken muß. Es muß einmal mit aller Offenheit gesagt werden, daß die deutsche Minderheit in O st-Oberschlesien nach, gerade die Ueberzeugung gewonnen hat, daß es für Leute mit liberaler Welt anschauung ganz unmöglich ist. bei Postu- laten des Naturrechts die Kompromißlerei auszuschalten. Wie man dann von der Minderheit trotz allem Treue zu ihrem Volkstum verlangen will, ist eine Frage, die sehr dringend der Beantwortung harrt. Man hat sich in Deutschland darüber gewundert, daß der Präsident der Gemischten Kommission in letzter Zeit darauf verzichtet hat, irgendwelche Entscheidungen zu fällen und sogar erhebliche Angriffe auf Ca ton der unternommen. Die deutsche Minderheit wundert sich nicht darüber; sie hat leider erleben müssen, daß keine der Ent scheidungen Calonders, die bekanntlich von der polnischen Regierung mit hartnäckiger Konsequenz jeweils abgelehnt wurden, in Genf die erforderliche Unterstützung gefunden hat. Die deutschen Delegationen tragen also nicht zum geringsten Teile die Schuld daran, wenn ein so wichtige» Institut des Minderheitenschutzes, wie es die Gemischte Kommission ist. nach und nach zur Bedeutungslosigkeit herabgedrückt wird. Im Falle Ulitz wäre dieBestellungeinesKom- m i kr a r s xur Ueberwachnna des Verfahren» Immerhin