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Nummer 24V — 27. Jahrgang krichetiu kma> wSckienU, mit den illustr. Gratisbeilagen ,D>e Welt' und .Für untere kleinen Leute", sowie de» Tertbeitaae» ,kt. Zenno.Blatt". „Unterhaltung und Wissen". „Die Well der grau". „Aerztllcher Ratgeber". DaS gute Buch" .Filmrund. schau". Monatlicher Bezugsvreis 8 Ml. einschl. Beslellgeld. klnzelnummcr 10 Z Sonnabend- u. Sonntagnummer 20 Z. Hauptschrilllelter! D». iS. DeSezyk, Dresden. Freitag, den IS. Oktober 1S23 tvertagsorr, Dresden Itnzeigenvretke i Die igelvaliene Prtitzeil» X» « FamUien. miteigen «.Stellengesuche 20^. Die Petikrecimnezeil», 49mm breit. I-» Fftr «„zeigen mcheichak» de» BerbreitungSgebteieS go z, die VetilreNamezeil« 1.80^. Ofiertengeb.so Im Falle höherer Gewalt erlischt lede Bervllichlung aus Lieferung >owle Ersüllung v. Anzeigen.ilustriigen «. Leistung b, Schadenertatz. Geschäftlicher Teil Slrtnr Lenz. Dresden weschaftsftelle, Druck «.Verla» r Germania, A..G. litr Verlag und Druckerei. Filiale Dresden, DreSden.A. I. Volierlirasiel?. FernnliLioiS. Voslschecklonto Dresden ^->8 Vankkonlo eradtban, Dresden Rr NI71N Für christliche Politik und ^ullur lliedaktton der Sächsischen VolkSzettung Dresden-Altstadl 1 Polierstrahe 17. Fernru! 2071 > und 21017. Wisset für staatiiches Eingreifen nur im Falle öffentttchen Interesses — Kein Antah zu gesehticher Änderung des Schlichtungsverfahrens Ser Verkehrswerk der Amerika- Fahrt des „Gras Zeppelin" Don Willy Meyer, Hauptmann a. D. Drei Einwendungen werden gegen die geglückte Amerikafahrt des Zeppelin-Luftschiffes vorgebracht, Ein wendungen, die mit der Frage verknüpft sind, ob dem Luftschiff als solchem einmal Derkehrsbedeutung zukommen wird. 1. „Das Luftschiff fuhr nicht pünktlich ab. Die Pünkt lichkeit ist aber eine der Grundvoraussetzungen des Ver kehrs«. Die Verzögerung im Abflug lag lediglich in der zu schmalen, ortsfesten Halle, in der das stolze Schiff als Ge fangener der Hallenquerwinde faß. 1919 flog das engli sch« Luftschiff „R. 34" von England nach Amerika. Die Fahrtleitung hatte acht Tage vorher öffentlicht angekün- digt, das; der Abflug am 2. Juli nachts 2 Uhr angetreten wurde und sie hat ihr Versprechen pünktlich eingelöst. Allerdings sag der „N. 34" in einer geräumigeren Halle, außerdem ist der Monat Juli im allgemeinen meteorolo gisch günstiger, als der Oktober. Wenn geeignete Hafen- aulagcn (Drehballen oder mehrere senkrecht zu einander flehende ortsfeste Hallen) geschaffen sind, so wird Pünkt lichkeit beim Abflug nicht fehlen. 2. „Das Schiff hat große Umwege gemacht, die sicher viel Geld und Zeit gekostet haben". Richtig an dieser Behauptung ist zweifellos, daß das Schiff recht erhebliche Umwege gemacht hat. Zunächst muß grundsätzlich gesagt werden, daß im Luftverkehr der kürzeste Weg nicht immer der wirtschaftlichste und billigste ist. Es kommt im Luftverkehr weniger darauf an, an Strecke, als an Betriebsstoffen zu sparen. Umwege zwecks Vermeidung von Gegenwinden oder zwecks Ausnutzung von Rückenwinden werden im Ozeanluftvcrkehr wahrschein lich die Regel sein, da solche Umwege, ohne die Fahrzeiten zu verlängern, die Betriebskosten herab- und die Sicher heit heraufsetzen, denn mann kann dann mit stark ge drosselten Motoren fahren, was billiger und zuverlässiger ist. Je mehr man nämlich Molare dauernd stark bean sprucht, desto wahrscheinlicher werden Störungen. Es sei hier darauf hingewiesen, daß der Automobilmotor im Durchschnitt nur zu 30 Proz. seiner Kraftleistung in An spruch genommen wird. Im vorliegenden Falle haben die Umwege allerdings Zeitverlust zur Folge gehabt. Sofern diese Zeiteinbußen nicht auf die Havarie des Leitwerkes, sondern auf Wetter gründe zurückzuführen sind, ist folgendes zu sagen: Ein regelmäßiger Ozean-Luftverkehr setzt eine genau meteoro logische Erforschung und dauernde Beobachtung der Lust verhältnisse über dem Meer voraus. In diesem Punkte ist noch sehr viel, ja beinahe alles zu tun. Wenn der Wetterdienst für den zukünftigen Ozean-Luftverkehr erst ausreichend durchorganisiert sein wird, dann wird sich die Auswahl der Wege während der Fahrt noch viel zweck mäßigere und sicherer gestalten lassen. Ob die jetzigen Um- wege, die zweifellos Zeitverluste mit sich brachten, auch starke Geldverluste zur Folge hatten, läßt sich erst beurtei len, wenn man den Betriebsstoffverbrauch und den Trag gasverbrauch genau kennt. Ein Luftschiff, das große Mengen Traggas, das natürlich immer etwas diffudiert, d. h. durch die Poren der Hüllen ins Freie entweicht, mit sich führt .... ein Schiff, das mit immerhin nicht unbedeutenden, viel Betriebsstoff er fordernden Maschinenkrüften ausgestattet ist (2600 ?8) und dessen Besatzung ziemlich zahlreich ist (etwa zwei Dutzend Köpfe), ist natürlich nicht billig im Betrieb und wird des halb aus verkehrstechnischen Gründen in der Regel jeden Zeitverlust streng zu vermeiden suchen. Allerdings sind auch Lagen denkbar, wo ein Zeitverlust billiger ist, als Forcierung der Geschwindigkeit. 3. „Das Schiff hat eine nicht ungefährliche Havarie an einer lebenswichtigen Stelle, am Leitwerk, gehabt. Ist also doch nicht fest genug." Wir können über die Havarie noch nicht näher urteilen, weil die genauen Unterlagen zur Urteilsbildung noch fehlen. Sicher wäre es erfreulicher gewesen, wenn die Havarie ausgeblieben wäre. Auf der anderen Seite zeigt aber gerade die sofortige Beseitigung der Havarie in der Luft sehr deutlich die große Reparaturfähigkeit des Schiffes während der Fahrt. Infolge seines Duraluminiuni« Eerippes ist das ganze Luftschiff in fast allen seinen Teilen während des Fluges begehbar, uberwachbar und somit reparaturfähig. Nun wird man vielleicht einwenden: Diese Eigenschaft ist nicht so wichtig; viel wesentlicher wäre es, daß das Schiff überhaupt keine Havarie erleidet. Dies« Entgegnung ist nur bis zu einem gewissen Grade berech nst.' Wahrscheinlich werden sich Mittel finden lassen, um ähnliche oder andere Beschädigungen in Zukunft möglichst p» vermeiden. Völlig unverwundbar und sturmsicher wird man kein Luftfahrzeug machen können. Selbst aroke Ozean» Im deutschen Wirtschaftsleben macht sich wieder stärkere Krisen- und Kampfstimmung breit. Große Arbeitskämpfe ans Teilgebieten der Wirtschaft sind bereits im Gange, andere drohen auszubrechen. Kein Wunder, das; die Erörterung des Schlichtungswesens wieder stärker in den Vordergrund tritt. Man schreit teilweise nach gesetzlichen Reformen, Ter neue N e i ch so rb e i t s m i n i st e r Wissel, der das Erbe Brauns angetreten hat, scheint sich aber seiner großen Verant wortung dieser sozialen Einrichtung gegenüber bewußt zu sein. Er hat seine grundsätzliche Auffassung in einer Konferenz im R e! ch sa rü e i t s m i n i st e r i u m ausführlich dargelegt, an der sämtliche Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeit nehmer teiluahmen. Nachdem wir bisher nur kurz über diese Konferenz berichtet haben, sei über den Verlauf dieser wich tigen Tagung noch das folgende mitgeteilt Die Vertreter aller Richtungen der Arbeitnehmer-Ge werkschaften erklärten, daß an der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung des Schlichtungswesen in der Schlichtungs- Verordnung von 1923 fest ge halten werden müsse, insbesondere auch an den Vorschriften über die Ver bindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen. Die Tatsache, daß der staatliche Zwang im Schlichtungsverfahren von allen Seiten häufig gefühlsmäßig abgelehnt werde, dürfe über die praktischen Notwendigkeiten nicht hinwegiäuschen. Das Vorhandensein der Möglichkeit eines staatlichen Zwangseingriffs fördere, wie die Erfahrung ergeben habe, die Torifwilligkeit: eine ganz andere Frage sei es, in welchem Ausmaß der Zwang im Einzelfall angewendet werden solle. Hier seien auch die Gewerkschaften der Auffassung, daß es das Bestreben aller Beteiligten sein Müsse, Zwangseingrisfe nach Möglichkeit auszuschalten. Dies sei ^ache der Parteien, die sich, soweit angängig, ohne staatliche Hilfe — unter eigener Verantwortung — einigen sollten. Die Arbeitgeberseite verlangte die „Beseitigung der generellen Möglichkeit der Verbindlichkeits erklärung" im Gesetz zur Hebung des Verantwortlichkeits- efiihis der Beteiligten: sie wünschte jedoch, noch keine positiven lbänderungsvorschläge zn machen, vielmehr erschiene es ihr zweckmäßig, sich hierüber in einem kleineren Ausschuß zu unter halten. Zum Tarifvertrag wie auch zum Schlichtungswesen im eligemeinen seien die Spitzenverbände der Arbeitgeber durch aus positiv eingestellt. Sie gäben aber vereinbarten Schlich lungsstellen den Vorzug vor der staatlichen Schlichtung, "Seitens der Gewerkschaften wurden weitere Besprechungen über den Ausbau des tariflichen Schlichtungswesens nicht ab- zelehnt, wenngleich mehrere Vertreter oer Ausfassung waren, k>aß allgemeine Erörterungen in dieser Beziehung kaum zum Ziele sühren dürften. Der Reichsarbeitsmintster erklärte, daß auch ihm Besprechungen über die Ausgestaltung des tariflichen Schlich tungswesens zwischen den Beteiligten möglich erschienen und daß er auch bereit sei, auf Wunsch der Beteiligten sich an solchen Erörterungen durch Vertreter zu beteiligen. Dagegen müsse er eine Erörterung von Gesetzesänderungcn in einem Ausschuß der Beteiligten schon aus staatsrechtlichen Gründen ablehnen. Er sei jedoch bereit, etwaige Vorschläge zu Gesetzesänderungen ent- gegenznnehmen und zu prüfen, sie auch au; Wunsch mit den Vorzuschlagenden zu besprechen, die Behandlung solcher Vor schläge sei aber Sache der gesetzgebenden Körperschaften. Aus ven heutigen Erörterungen entnehme er keinen Anlaß zu gcsetz- lichen Aenderungen des Schlichtungsvcrsahrens. Er wolle aber zusammenfasseud aussühren, wie er sich die Durchführung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften in den entscheidenden Punken denke: dampfer werden heutigen Tages noch von schwerem Wetter arg mitgenommen und beschädigt. Zur gleichen Zeit als „Graf Zeppelin" über den Wassern schwebte, erging dies dem „Albert Ballin". Dabei wurden noch 34 Fahrgäste verletzt, während von den Passagieren des „Grasen Zeppe lin" keiner zu Schaden gelangt ist. Orkane haben schon Bäume entwurzelt, Häuser umgeblasen, vollbeladene Eisen bahnzüge die Dämme hinuntergestürzt. Natürlich drohen von Stürmen auch Luftfahrzeugen Gefahren. Schließlich muß vor allem eins bedacht werden. Wir stehen inbezug auf das Berkehrsluftschisf erst am Anfang und zwar noch mekr am Anfang, als wie inbezug auf das Verkehrsflugzeug, denn dieses wird Im Verkehr, wenn es auch nur ein großzügiger Versuchsvcrkehr ist, fast seit neun Jahren eingesetzt und erfreut sich seit dieser Zeit tatkräfti ger finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand. Das kann man vom Luftschiff leider nicht sagen. Die zivilen Luftschiffe, die vor dem Kriege gebaut wurden, waren bei der Jugend dieser Technik naturgemäß Spazierflugschiffe, Schönwettergeräte. Dann kam der Krieg und damit mußte sich der Vau auf die Herstellung von reinen Kriegsluftschif- sen konzentrieren. Nachher sind zwar zwei kleine Verkehrs luftschiffe (Vodensee" und „Nordstern", je 20 000 Kubik meter) gebaut und auf der Strecke Friedrichskafen—Berlin k-eitweik« iaaar bis Stockbolml einaolekt worden. Aber der Daß vereinbarte Schlichtungsstellen der gesetzlichen Schlichtung Vorgehen, stehe in der Schlichtungsvsrordnung; niemand werde weitgehende Ausschaltung nsr Schlichtungs- bebörden durch vereinbarte Stellen mehr bearüsten als er Falls keine vereinbarten Stellen vorhanden seien oder das Verfahren vor ihnen zu keinem Ergebnis führe, könne nach der Schlichtungsverordnung von Amts wegen nur einbegriffen werden, wenn ein öffentliches Jntersse dies erfordere. Im übrigen stehe es den Parteien frei, eine Schlichtungsbchörde anzurufen. Diesem Anruf werde nur Folge gegeben, wenn die anrufeitde Stelle den Nachweis erbringe. Lag sie sich vorher ernsthaft um freie Verhand lungen mit ihrem Gegner bemüht habe. In diesem Falle fänden zunächst eingehende Verhandlungen des Schlichters oder des Vorsitzenden des Schlichtungsaussthusscs — ohne Bildung einer Schlichtungskammer — mit den Parteien statt, die diesen die Möglichkeit geben, die Lage nochmals zu prüfen und auf Grund dessen zu einer Gesamtvereinbarung zu kommen. Der Schlichter oder der Sä)lichtungsausschußvorsitzende böte den Parteien hierzu seine guten Dienste. Falls ein« Einigung gleichwohl nicht zustande käme, müsse sich die Ver handlung vor der Schlichtungskammer nicht unmittelbar an- schlteßcn und sollte dies auch grundsätzlich nicht; denn auch der Schlichter und der Schlichtungsausschußvor-sttzende brauchten eine nochmalige llebertegung und Prüfung auf Grund des Ergeb nisses der Vorverhandlungen, sowie Zeit, um sich notwendigen falls über wirtschaftliche und soziale Fragen des Einzelsalles zu unterrichten. Bei der Bildung der Schlichtungskammer müsse der Schlichter und der Schlichtunasausschußvorsttzende die Zu sammensetzung mit den Parteien sorgfältig besprechen; er solle darauf Wert legen, daß als Beisitzer in möglichst weitern Aus maße nicht unmittelbar beteiligte Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitwirken, wie dies auch heute von gewerkschaft licher Seite angeregt worden sei. In der Verhandlung könne die Schlichtungskammer Auskünfte erheben, soweit sie sie für ihre Entschließung brauche; eidliche Vernehmungen kämen hierbei nicht in Betracht, da sie mit dem Wesen des Schlichtungs verfahrens nicht vereinbar seien. Der Schiedsspruch der Schlich- tungskammer bilde an sich den Abschluß des Verfahrens, Werde er nicht von beiden Parteien angenommen, so sei die Verbind lichkeitserklärung keinesfalls der Regelfall, sie sei vielmehr an scharf im Gesetz umgrenzte sachliche und formale Voraussetzungen geknüpft. Einmal müsse ein wirtschaftliches und soziales Be dürfnis zur Durchführung der im Schiedsspruch gegebenen Re gelung bestehen, zum anderen sei grundsätzlich der Antrag einer Partei, die den Schiedsspruch angenommen habe, erforderlich. Die Verbindlichkeitserklärung von Amts wegen sei in der Schlichtungsverordnung nur zugelassen, wenn das öffentliche Interesse sie erfordere. Der Begriff des öffentlichen Interesses müsse so eng wie möglich ausgelegt werden, insbesondere sei nicht etwa schon die Verhinderung eines Ärbeitskampses in heutiger Zeit m jedem Falle ein öffentliches Interesse. Gleich wohl bleibe die V e r b i n d l i ch ke i t ser k l iir nng ein Akt schwerster Verantwortung. Gerade darum dürfe über die Person des Verantwortlichen kein Zweifel be stehen. Der Minister lehnte daher di« UÜbertragung der Ver- bindlichkeitscrklärung auf eine mehrgliedrige Stelle entschieden ab. Er scheue sich nicht, die Verantwortung für seine Entschlie ßungen, wie bisher, allein vor dem Reichstag und vor oer Oessentlicisteit zu übernehmen Der Minister schloß mit der Feststellung, daß die Besprechung sicherlich manches zur Klärung der Verhältnisse beigetragen, daß sie aber seiner Meinung nach nicht ergeben habe, daß wir uns. wie in der Presse mitunter gesagt worden ist. in einer „akuten Krise des Schlichtungswesens befinden. gut funksionterende Verkehr mutzte bald eingestellt werden, da die Entente die Auslieferung der beiden Fahrzeuge ver langte. Später folgte der Bau des „Z. R. III", wieder eines Militärluftschiffes, das an Amerika abgeliefert werden mußte. So ist der „Graf Zeppelin" eigentlich das erste größereVerkehrsluft- schrfs, das in der Welt fertiggestellt wur d e. So bewunderungswürdig an sich diese Schöpfung ist, so ist es doch klar und ohne weiteres selbstverständlich, daß ihr noch viele Mängel und Kinderkrankheiten anhaften müssen. Wir wissen, daß das Luftfahrzeug noch sehr verbesse rungsbedürftig ist, aber wir wissen ebenfalls — und das ist sehr wichtig — daß das Luftschiff auch verbcsserungs- fähig ist. Wir brüten auf einem gesunden E i. Erforderlich jedoch ist etwas Geduld, Es ist vielleicht ganz dienlich, sich einmal der Entwicklung der Dampfschiffe zu erinnern, die etwa ab 1773 beginnt. Wie völlig schlugen die ersten Versuche fehl, wie we nig befriedigend waren die nächstfolgen den. Zu beachtlichen Erfolgen kam, nach verschiedenen Enttäuschungen, erst der Amerikaner Rooert Fusion im Jahre 1807. Er schuf mit dem Dampfschiff „Clermont" die erste, regelmäßige Flußschiffahrtslinie zwischen Neuyork und Albanu. Nun wurde auck in verschiedenen euroväikchen