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Nummer 2«4 — 27. Jahrgang »richetni 6mal wkchent!. mit den tllustr. BraNIbetlagen .Die Veit» und .stllr »»«er» ttetncn Lenke'. lowi» de» rertbetlagen ,SI. Benno-BIati'. .Nnlerhaktims, und Wissen'. .Die Welk der fkrau'. .«lerzMcher Ratgeber', Da» gute Buch' .Itlmrund. lchm,'. Monatlicher Bezugspreis 3 Mt. etnscht. Bestellgeld, üinzelmmimer Itt 4 Sonnabend- ». Sonntagnnmmer LU /. Hanvllchriltletter! De. W. Descztik. Dresden. LüchlWe Sonntag» den 18. November 1928 BerlagSort, Dresden «uzetgruprettei Die Igelpaltene Betttzetle »<» ^. samlllen- an,eigen „.Stellengesuche SO 4 Die Petttretlomezette. Mmm breit, I.« FNr An,eigen ans, erb alb de» Verbreitungsgebiete» 40 §, die Pettlreklameieile I .N0-«. vssertengeb.iro z, Im Halle Sicherer Bewalt erlischt >ede Vervflichtmig alis Lteteriing lowte krslllliing v. Anzeigen-Anslrilge» u. Leistung v. Schadenersatz. Meschisstlicher Teil Artnr Lein. Dresden ttzeschästSftelle, Drucku.Bertag - Germania, SI^G. illr Verlag und Druckerei, fftliale Dresden, Dresden.il. l. Polierslrabe l7. IcriiruiSlois. Volllcheckloiito Dresden r/ns Banttonio Stndtban' Dresden Nr, „171" Für christliche Politik und Kultur Medaltton der Sächsische» Volk»zett«ng DreSden-Allstadl l Polierstratze >7. Nernru- S07t> und rioi?. Unduldsamkeit? Das Eherecht der katholischen Kirche wird seit Jahren als Beweis für die angebliche Unduldsamkeit die ser Kirche angeführt. Immer wieder findet sich in Druck schriften, deren Verfasser dem Katholizismus fernstehen die Behauptung, die katholische Kirche sehe nur die vor einem katholischen Priester geschlossene Ehe als gültig an, jede andere Ehe als ungültig. Diese Behauptung ist unrichtig. Um den Sachverhalt zu klären, mutz man zunächst an die grundsätzliche Auffassung der katho lischen Kirche über die Ehe erinnern: Die Ehe ist ein Vertrag, durch den die Brautleute sich gegenseitig zur unauflöslichen Lebensgemeinschaft verpflichten: die sen Vertrag zwischen Getauften hat der Stifter der Kirche zur Würde eines Sakraments erhoben.') Die Kirche als Hiitenn und Spenderin der Sakramente hat die Pflicht und das Recht über den ordnungsgemäßen Abschluß und die Heilighaltung eines solchen sakramentalen Vertrages zu machen. Sie kann sich von dieser Pflicht nicht befreit suhlen durch die Registrierung der Ehen, die in Deutsch land der Staat seit einigen Jahrzehnten vornimmt. Eine Eheschließung unter Katholiken wird nicht durch die Ziviltrauung gültig, sondern erst durch das wechselseitige Versprechen der Brautleute vor dein zu ständigen Pfarrer und zwei Zeugen. Mir die Kirche ist es auch belanglos, ob der Staat unter gewissen Voraus setzungen die Lösbarkeit der Ehe zuläßt: sür sie gilt jede Müschen getauften Christen in gültiger Form geschlossene Ehe als unauflösli ch?) Die Auffassung der protestantischen Reil- gionsgemeinschaften ist in diesen beiden Punk- len abweichend: Entsprechend der engen Verbundenheit, die vor 1918 in Deutschland zwischen dem Staat und die sen Religionsgesellschaften bestand, betrachten sie die nur durch Ziiultrauung geschlossenen Ehen nicht als ungültig: nach dem gleichen Prinzip erkennen sie die staatlich zu- gelassenen Trennungsgriinde an. Betrachtet deshalb die katholische Kirche die von protestantischen Brautleuten geschlossenen Ehen als un gültig? Nein. Jede Ehe zwischen Protestanten, die in einer innerhalb der protestantischen Religionsgemsin. schuft anerkannten Form geschlossen worden ist, sieht die katholische Kirche als gültig an. sFalls nicht Ehehinder nisse. zum Beispiel Blutsverwandtschaft übersehen wor den sind, die auch eine katholische Trauung ungültig machen würden?) Die katholische Kirche geht in der An- erlrennung der Gültigkeit und bindenden Kraft einer sol chen Ehe sogar weiter als die protestantische Religions gemeinschaft selbst, sie betrachtet auch eine solche Ehe al- uuauslöslich und wird ihre Zustimmung verweigern, falls »ach etwaiger Trennung dieser Ehe durch das staatliche Gericht einer der geschiedenen Gatten nun mit einem katholischen Partner eine zweite Ehe einzugehen wünscht. Sollte einer der beiden protestantischen Gatten später katholisch werden, wird es der katholischen Kirche keines wegs einfallen zu fordern, die Trauung sollte nun etwa durch den katholischen Priester wiederholt werden. Eine andere Beurteilung müssen seitens der katho lischen Kirche die Mischehen zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen erfahren.') Die Kirche hat diese Ehen ihren Gläubigen von jeher verboten, und nur unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Verbot Tisgens erteilt. Die Kirche ließ sich dabei leiten von der Sorge um die Erhaltung des Christentums und von der Rücksicht auf die Brautleute selbst. Es ist eine logische Notwendigkeit, die von der Erfahrung tausendfältig be stätigt wird, daß die Folge des Mangels an der Ueberein- sti,„mung im Glauben zwischen den Ehegatten nur zu leicht das Erkalten des religiösen Gefühls auf beiden Seiten ist. Keine der beiden in Frage kommenden Kon fessionen hat davon einen Vorteil für das innere reli giöse Leben des, ihr zugehörenden Gatten gehabt; der in Mischehen gewöhnlich auf beiden Seiten entstehende In- h Loäex juris canonici, can. l012 § I. ") can. lOtZ § 2- csn. 103b tz 2. «) can. 10bl-b4. Keule: Die Welt (Illustrierte Wochenbeilage) Unterhaltung und Wissen Das gute Buch Filmrundschau Turnen. Sport und Spiel Das Ende -er Komödie Der Antrag auf Einstellung des Baues am Panzerkreuzer Mil 2S5 gegen 20S Glimmen abgelehnl Die Warnung des Zentrums Berlin, 17 November. Tex sozinldem akratische Antrag aus Einstellung des Baus am Panzerkreuzer A ist gestern vom Reichstag mit 253 gegen 203 Stimme,, abgelehnt worden. Das Zentrum stimmte geschlossen gegen den Antrag, die vier sozialdemokratischen Minister sür den Antrag. Der Stimme enthalten haben sich nur die 8 Mitglieder der Tentschc» Bancrnpartei. Eine augenblickliche Regierungskrise besteht nicht mehr. Der Antrag der Sozialisten, den Bau des Panzerkreuzers einzustellen, hat im Reichstag eine Ablehnung erfahren, und die Entrüstung der bürgerlichen Regierungsparteien über die scharsen Angrisse der sozialistischen Regierungspartei aus die mit ihr in der Regierung arbeitenden Parteien hat sich gelegt, nachdem die Sozialisten Erklärungen gegeben haben, dag sie sich fortan der artiger Agitationsmethoden enthalten wollen. Nicht die heutige Abstimmung und die Ablehnung des sozialistischen Antrages waren das wesentliche in der Schlugdebatie, sondern die Rede des Reichskanzlers a. D. Dr. Wirt h. Er erklärte den Sozial demokraten mit grösster Deutlichkeit, dah ihre Taktik, sich der Verantwortung sür die Taten der Negierung zu entziehen und poch in der Negierung zu bleiben, die schwerste Schädigung des parlamentarischen Systems sei und daß das Zentrum sich keinen Augenblick besinnen werde, bei der Wiederholung dieser Taktik Lin Mißtrauensvotum zu stellen. Damit hat Dr. Wirth die Meinung aller ernst zu nehmenden Freunde des heutigen Ver- sajsungsjtaates ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, mit welchem Ersolg. Das Zentrum mutz es ablehnen, sür die Sozia listen die Kastanien ans dem Feuer zu holen, wenn ihr Agita- tionsbedürfnis sie veranlasst, unpopulären Notwendigkeiten gegenüber die Verantwortung abzulehnen. Eine zwette Krise? Berti», 17. November. Am Freitngabend fand im Reichstag im Beisein des Reichs- lttbeitsiiiinisters Wissest, des Reichsinnemninisters Severing und des Netchsivirlschastsministers Curtius, eine interfrak tionelle Besprechung der Regierungparteien über die Lage der Aussperrungen der Metallarbeiter im Westen statt. In de» Verhandlungen, die einen streng vertraulichen Charakter trugen, konnte eine Einigung über die zu ergreifenden Schritte noch nicht erzielt werden. Tie werden heute vormittag fortgesetzt. Wie verlautet, wird sich auch das Reichskabinett heute vormittag erneut mit dieser Frage beschästigen. Düsseldorf. 17. November. Die Vorverhandlungen beim Regierungspräsiüen- icn Bergemann haben ein abschließendes Ergebnis bis her nicht gezeitigt, lieber den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen ist festzustellen, das; die Arbeitgeber bereit sind, im Wege der Vereinbarung die bestehenden Schwierig keiten zu beseitigen. Sie sind bereit, über die ersten Angebote hinaus sür einzelne Gruppen Lohnerhöhungen zu bewilligen und auch auf dem Gebiete der Regelung der Arbeitszeit Ent gegenkommen zu zeigen. Das Entgegenkommen geht jedoch nicht bis an den Schiedsspruch heran. Der Grund hierfür ist nach Angabe der Arbeitnehmer lediglich in der Untragbarkeit der neu entstehenden sinanziellen Belastung zu erblicken. Auch die Vertreter der Arbeitnehmer haben sich grundsätzlich zu Verhandlungen bereiterklärt. Sie haben sich jedoch nicht entschließen können, von dem Schiedsspruch abzu- gehen. Sie fordern, daß der Prozeß vor den Arbeitsgerichten zu Ende geführt wird. Auch sind sie bereit, das Abkommen über die Arbeitszeit in die Verhandlungen vor den Arbeits gerichten einzubeziehen, obwohl die Kündigung des Arbeits- zcitabkommens erst zum 31. Dezember 1028 ausgesprochen werden konnte. Die Arbeitnehmer verlangen aber vor Auf nahme der Arbeit endgültige Vereinbarungen für Lohn und Albeitszeit. Zwischenlösungen, die darauf hinauszislen. die Aufnahme der Arbeit sofort zu erreichen, konnten bisher nicht erzielt werden. Beide Parteien werden noch einmal zu einer gemein samen Besprechung, insbesondere zu dieser letzteren Frage, ge laden werden. Die Lage im Ausfperrungsgebiek Essen, 15. November. Die Lage im Aussperrungsgebiet ist ruhig. Die größte Not ist nunmehr auch von den Unorganisierten abgewendet, nachdem die Kommunen durchweg den von den Parteien eingebrachten Anträgen auf Unterstützung der Ausgesperrten stattgegeben haben. Am Donnerstag abend versuchten die Kommunisten in Duisburg, ähnlich wie in Essen am Sonnabend während der Stadtvcrordnetensitzung durch Kundgebungen einen Druck auf die Beratungen auszuüben. Es blieb jedoch bisher ruhig. Die Untcrstützunasaktion der Stadt Duisburg ist im Rahmen der be stehenden Wohlfahrtsgesetze erfolgt und sieht »eben Miets zuschüssen Stundung von Gas- und Heizungskosten vor. Dis Stadtverwaltung wird wöchentlich mit ungefähr 300 000 Rm. belastet. differentismus hat nur das Anwachsen des christentum feindlichen Atheismus gefördert. — Tie Partner der Mischehen leiden später oft tief unter den Folgen ihrer Eheschließung. Bei den Verstimmungen, die in jeder Ehe fast unvermeidlich sind, bietet der Unterschied im Glauben nur zu leicht einen Anlaß zu gegenseitigen Kränkungen. Schweres seelisches lind materielles Un glück muß es über den katholischen Gatten bringen, wenn der protestantische Gatte sich seiner Ueberzeugung van der Löslichkeit der Ehe entsprechend eines Tages zur Trennung entschließt. Nur wenn gerechte und wichtige Gründe vorliegen, erteilt die katholische Kirche Dispens von ihrem Verbot der Mischehe. Sie knüpft aber auch dann diese Dispens an drei Bedingungen: Katholische Trauung, religiöse Lebensführung des katholischen Gatten und katholische Erziehung alter Kinder. Hinsichtlich der katholi schen Trauung bestand früher für Deutschland und Ungarn eine Generaldispens, mich der der Abschluß einer gemischten Ehe nur vor dem Standesamt oder vor einem nichtkatholischen Reiigionsdiener zwar als schwere Sünde für den katholischen Teil, trotzdem aber als gültig be trachtet wurde. Diese Generaldispens wurde bei der Neuordnung des kanonischen Rechts 1918 aufgehoben. Einmal aus einer rein rechtlichen Erwägung: D'e Einheit lichkeit des katholischen Eherechts wurde damit für alte Länder der Erde hergestellt und sede Unsicherheit des kirchlichen Rechts in dieser Hinsicht unmöglich gemacht. Die Aufhebung erfolgte aber auch im Hinblick darauf, daß durch jene Rücksichtnahme der Kirche dem Uebel der gemischten Ehen nicht gesteuert wurde. Zudem gilt die aktive Teilnahme an kirchlichen Handlungen einer ande ren Religionsgemeinschaft seit den Zeiten der Märtyrer für den katholischen Christen als unzulässig. Die nicht- katholische Trauung bedeutet also im Grunde den ersten Schritt aus der Kirche heraus. Nicht Mißachtung der nichtkatholischen Religionsgemeinschaften, sondern grnnd- sätzliche Notwendigkeiten des Kirchenrechts und der Kir chendisziplin haben zu der so viel kritisierten Aufhebung der Generaldispens seitens der katholischen Kirche ge führt. Die Forderung, der katholische Gatte solle durch religiöse sittliche Lebensführung dem nichtkatholischen Gatten Hochachtung vor dem katholischen Glauben ermög lichen. liegt ganz gewiß im Interesse des nichtkatholischen Teiles. Sie wird von denen, die die auf dem Evange lium beruhende Sittentehre der katholischen Kirche ken nen, wohl nicht umstritten werden. Anders die Forde- rung nach katholischer Erziehung der Kin- d e r in der Mischehe. Und doch ist diese Bedingung prak tisch nichts anderes als eine vernunftmüßig gegebene Notwendigkeit für jede katholische Gemeinschaft, die sich im Vollbesitze der christlichen Wahrheiten und Gnaden- mittel schätzt. Man wird doch auch nicht glauben, daß eine sittlich fest gegründete Erziehung van Kindern verschiedenen Bekenntnisses in einer Fa milie möglich ist. Wird aber die Notwendigkeit einheit licher religiöser Erziehung der Kinder zugegeben, dann bejaht man damit auch die Forderung der katholischen Kirche, die sich für das Seelenheil ihrer Gläubigen vor Gott verantwortlich fühlt. Die Kirche kann Dispens für die Mischehe erteilen, die an sich eine Abweichung von der Regel ist, sie kann aber nicht Zugeben, daß durch eine solche Abweichung von der Regel sich ein ganzer Fami- lienstamm für alle Zukunft von der Kirche loslöst. Wer mit Aufmerksamkeit und Willen zur Verständi- gung unseren Ausführungen gefolgt ist. wird nicht mehr gut davon reden können, die katholische Kirche sei un-