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Studienrat Dr. Reibstein) eine Schrift (..Elementarer Rechtsunterricht". Verlag des Deutschen Rechtsbundes e. V.. Dresden-A.) herausgegeben, die rechte Beachtung in Schulmännerkreisen hervorgerusen hat. Sie behandelt in einem ersten Teile das Problem der allgemeinen Rechts belehrung (Notwendigkeit und Zweck allgemeiner Rechts- öelehrung, Stoffauswahl für sie. Stellung der allgemeinen belehrung, Stoffauswahl für sie. Stellung der allgemeinen Rechtsbelehrung im Unterrjchtsplan, Methodik und Bewertung der allgemeinen Nechtsbelehrung): in einem zweiten Teile ist ein System elementaren Rechts unterrichts dargestellt, und ein dritter Teil befaßt sich mit der Praxis des elementaren Rechtsunterrichts in den höheren Schulen, der Volksschule und der Volkshochschule. Inzwischen haben sodann der Vorsitzende genannten Rechtsbundes (Prof. Dingeldey) und Kammergerichts rat Hans Josef Settegast das „Rechtsbnch für alle" (Leipzig 1929, R. Voigtländers Verlag) 1. Teil erscheinen lassen, das in gemeinverständlicher Darstellung, mit zahl reichen Beispielen durchwoben, die Kenntnis des geltenden bürgerlichen Rechts an jedermann vermittelt, z»ale!ck .eine kurze Einsuyrung in oas necyt uveryaupt und eine Darstellung der Gerichtsverfassung gibt. — Das für jeden ^Staatsbürger recht lesenswerte Buch, dos sowohl dem Selbstunterricht als auch dem Rechtsunterricht in der .Schule dient, kommt zur rechten Zeit. Das Recht muß zum .Volke gehen, wenn die tiefe Entfremdung zwischen Volk sund Justiz behoben werden soll Diele Erkenntnis bat vor Längerer Zeit auch der Vorsitzende des deutschen Richter bundes, Senatspräsident Reichert, ausgesprochen. .Erziehung des Volkes zum Recht ist, wie Rechtsanwalt Felix Josef Klein einmal zutreffend sagt, zugleich „Er-> ziehung zur Rechtssriedensgesinnung" und bedeutet ein .wesentliches Stück Wiederaufbauarbeit. Auch ohne Ueberlastung der Schüler dürften der Jugend grund legende elementare Erkenntnisse vom Recht beizubringea >sein. Es sollen durchaus nicht etwa viele gesetzliche Spe zialbestimmungen und deren technische Anwendunasart in der Schule dargetan werden. Es ist vielmehr schon ein Gewinn, wenn gewisse Grundvorstellungen und Begriffe des Rechts dem Verstand des Schülers näher gebracht wer den und ihm die Einfühlung in rechtliches Denken ermög lichen. Heut-utage erkennen und beachten ja die meisten hie rechtserheblichen Vorgänge als solche kaum mehr. In den 'bisherigen staatsbürgerlichen Leitfäden sind dem Recht und der Rechtspflege nur ganz wenige Seiten gewidmet. Es müssen viel mehr als bisher die sittlichen Kern- .gedanken der Gesetze klargelegt und das Verständnis für sie geweckt werden Der Rechtsunterricht muß zugleich der Bildung des Charakters dienen und zur notwendigen Mit arbeit des Volkes an der Fortbildung unseres Rechtes führen. Man bedenke doch, daß nach einem trefflichen Ausspruch Iherings im „Kampf ums Recht" das Recht unausgesetzte Arbeit ist, und zwar nicht bloß der Staats gewalt. sondern des ganzen Volkes. — Das Recht muß in der Ueberzeugung des Volkes wurzeln, wenn wirk licher Rechtsfriede gesichert sein soll. Gerade bcutzutage. xvo eine völlige Abstumpfung des Nechtsgedankens droht. Muß deshalb auch jeder gangbare Weg, der zu einer Stär kung des Rechtsbcwußtseins im Volke, zur Uebereinstim- mung von echtem Recht und Volksübe" eugung führt un bedingt benutzt werden. Planmäßige Nechtsbelehrung in den Schulen ist, wie auch manche Kultusministerien d^r Länder, die sich dafür einzusetzen beginnen, erkannt haben, ein solcher Weg. Durch sachgemäßen elementa ren Rechtsunterricht wird zugleich das sittliche Gefühl gestärkt und die Staatsautorität gefestigt, auch das Vertrauen zum Recht und zur Recht sprechung belebt und gefestigt. Es trifft ferner zu. was Radbruch („Tie Ausgaben des staatsbürgerlichen Unter richts") sagt:: „Findet nicht Rechiskunde und Recblsdenken endlich Eingang in den Kreis der allgemeinen Bildung, so wird die Laienbe'teiligung an der Rechtspflege, von der man mit Recht die Wiederherstellung des erschütterten Vertrauens in die Justiz erhofft, nicht zum Ernst werden, vielmehr nur eine kostspielige und bedeutungslose Erweiterung des Iustiz- apparats durch einflußlose Statisten, Jasager und Kopsnicker bedeuten." Zu begrüßen ist hiernach auch das kürzlich erschienene ^Handbuch ^Erziehende Rechtskunde" (Handbuch zum Lehr- istoff für Volks-, Mittel- und höhere Schulen zur Auswahl) 'von Rektor H. Eichhoff und Rechtsanwalt und Notar ^Dr., A. Baer unter Mitarbeit der staatlichen Auskunfts- jstelle für Schulwesen in Preußen. In ihm wird nicht so zehr die Vermittlung juristischen Wissens als vielmehr die Darlegung des sittlichen Gebälks von Gesetzen ins Auge genommen, wobei der rechtskundliche Lehrstoff planmäßig auf Volks-, Mittel- und höhere Schulen verteilt ist. Daß vom elementaren Nechtsunterricht allein nicht alles Heil in der Bekämpfung des Schwindens des Nechts- ^bewußtseins im Volke zu erwarten ist, bedarf kekner be sonderen Begründung. Es kommen da noch sehr wesent liche andere Momente in Betracht, wie Verfasser an anderer Stelle („Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz", Berlin 1918, Guttentag) sowie im „Katholischen Gedanken", '.der Viertelsabresschrift des Katholischen Akademikerver- lbandes 1918, Heft 4. S. 469 ff zum Teil bereits darzule- aeil versucht hat. Weitere einschlägige Erörterungen wird sdie um Ostern voraussichtlich in Karlsruhe stattfin dende Tagung der Arbeitsgemeinschaft „Religion und Mecht" des Katholischen Akademikerverban- sdes bringen. — Der elementare Rechtsunterricht wird aber mit eine Grundforderung für sittlichen Wiederaufbau im Volke bleiben. Sprengstoff - Attentat auf eine katholische Kirche Bochum, 29. Dezember. Ans die katholische Pfarrkirche der St.-Sebastianspfarre in Würselen, wurde ein Sprengstoss- aiischiag verübt, der glücklicherweise ohne ernste Folgen geblie ben ist. Von einem alten Steinkreuz hatten die Verbrecher ein Stück abgeschlagen, es angebohrt, mit Sprengstoff geladen, und dann dicht an der Kirchenmauer vergraben. Nachts 2 Uhr erfolgte die Explosion, sie verpuffte jedoch in der Hauptfach« nach oben und nur ein Kirchensenster wurde von umhersliegen- den Steinstückcn zertrümmert. In der Nachbarschaft des Got teshauses wurden einige Fenster zerstört. Von den Verbrechern hat man noch keine Spur entdecken können, ebenso hat sich nicht ermitteln lassen, warum auf die Kirche dieser Anschlag unternommen wurde. Die Lösung der Mlilörsrage (Von unserem Vertreter.) X. Bern, Ende Dezember. Die Vereinigte Bundesversammlung (National- und Stänbcrat) hat am 1t. Dezember für eine dreijährige Amts dauer die Mitglieder des Buudesrates, den Bundeskanzler und zweier neuer Bundesrichter gewühlt Der Bundesrat, der als Itöpfiges Kollegium als oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft ist, bildet wohl die stabile Re gierung aller Staaten : die seit langen Jahren im Amt sich befindenden Mitglieder (die Bundesrätc Motta und Scheurer seit 19N und 1912) werde» anstandslos für eine dreijährige Amtsduuer wiedergewi hlt; nur zweimal seit Bestehen des Bundesstaates wurde ein Vundesrat nicht wiedergewählt. Die in neuerer Zeit zutage getretenen Strömungen, nach einem ab lehnenden Volksentscheid den vom Eesamtkollegium mit der Ausarbeitung und der Vorlage des betreffenden Gesetzes- projektes betrauten Vundesrat zur Demission zu zwingen und damit eine Art Vertrauensfrage zu schaffen vermochten sich praktisch nicht nuszuwirten. Die geschlossene bürger liche Mehrheit hat denn auch die sechs bisherigen Bundes- rüte (Motta, Schultheß, Haab, Müsi, Hüberlin und Scheurer) ehrenvoll in ihrem Amte bestätigt; turnus- gemüs; wurde der Cbef des Eisenbahndepartements, der 1916/17 als SchweizerEesandtcr in Berlin weilte, zumNundesprüsidenten gewühlt, dem nicht der Charakter eines besonderen staatlichen Organs mit besonder» staatsrechtlichen Konipelenzen znkonimt, sondern nur Vorsitzender des Bundesratskollegiums mit be stimmten Präsidialgcschästen ist. An Stelle des ziirückgetreteiien Chefs des Departements des Innern, Vundesrat Chnard, der 1919 in einem dramatischen Wahlakt gegen den offiziellen Kandidaten, den damaligen Stadt präsidenten von Lausanne. Maillefair dem seine Haltung in der Kriegszeit und gewisse Logenverbindungen znm Verhängnis wurden, gewühlt worden war. wurde der freisinnige Maadt- lündcr Nationalrat Pilet-Eolaz in den Vundesrat be rufen. während die Sozialisten dem eine Wahl ablehnenden Genfer Professor Logoz ihre Stimmen znwandten. Das un rühmliche. durch Jahre sich hindurchzichende Vorspiel zu diesem Bnudi'sratswechscl. in dem die in der Westschweiz immer noch stark sich geltend machenden Logeneinflüsse eine nicht zu unterschätzende Rolle spielten, haben hart an tiefgreifenden poli tischen Veränderungen und damit an einer Neuzusaminensetzung des Bundcsratcs vorbeigeführt. Gegen das ungeschrie bene Recht, das den drei Kantonen, Waadt, Bern und Zürich einen ständigen Bundesratssitz zuerkennt, wurde ein klüftiger rüte (Motta Schnlthetz, Haab Müsy.Häberlein in neuerer Zeit tu Tage getretenen Strömungen, nach einem ab- Vorstoß unternommen. Pilct hat eine Wahl lediglich Fak toren zu verdanken, die seit Jahrzehnten klug die von der Ver fassung nicht näher umschriebene Zusammensetzung des Bundes- rates leiten. Dem einen Faktor, der B e r ü ck s i ch t i g u n g d c r sprach lichen Minderheit, ist mit der Zuerkennung von drei von sieben Sitzen vollauf Genüge getan. Der andere Faktor, eine gerechte parteipolitische Verteilung, kam nach kurzer erregter Debatte für diesmal rasch zur Ruhe, da die sozialistische Partei einen erneuten reformistischen Antraa ans Beteiliauna an der Bundesregierung ablehnte und die Bauern- und Dürgerparrei zwar grundsätzlich den Anspruch auf eine Vertretung im Vundes- rate geltend machte, dessen Verwirklichung aber verschob. Gerade die konservative Volkspartei hat keinen Zweifel darüber ge lassen, daß die jetzige Zusammensetzung des Bundesrates (süus Freisinnige und zwei Katholisch-Konservative) in keiner Weise mehr den grundlegend veränderten parteipolitischen Verhält nissen entspricht, so daß sich bei Vakanzen von selbst Aenderuugen ergeben werden. Der Gedanke der gerechten partei politischen Verteilung hat die Konservative Partei auch veranlaßt, bei der Wahl zweier neuer Bundesrichter (zu folge Einführung eines eidgenössischen Verwaltungsgerickstes) die Kandidaten der Bauern- und Bürger- und der sozialistischen Partei zu unterstützen. Wenn die freisinnige Presse, für die auch heute noch die juridische Eignung mit der Zugehörigkeit zur einst allmächtigen freisinnig-demokratischen Partei zusammen- fnllt, die Konservative Partei beschuldigt, das Bundesgerichi da durch zum Tummelplatz des Proporzes gemacht zu haben, so ver gißt sie die Tatsache, daß die einstige Mehrheitspartei es auch hier nicht verstanden hat. rechtzeitig und freiwillig den ver änderten volitischen Verhältnissen Rechnung zu tragen, daß sich vielmehr die freisinnige Mehrheit des Vundesgerichtcs (19 von 21 Sitzen) bei den vom Gerichte selber zu treffenden Wahlen öfters peinlich answirkte. Trotz der entschiedenen Wendung der Konservativen Partei z» mitverantwortlicher Vundespoliiik stellt sich die Parität in manchen Zweigen der Bundes verwaltung für die Katholiken auch heute noch als ungelöstes Problem gegenüber. Der Nationalrat, der den konservativen Fraktious- chef Dr. H. Walther (Luzern) zu seinem Präsidenten erkor, hat in neun Stunden das gesamte Bundesbuvget durch beraten und gegen die kommunistischen und sozia listischen Stimmen genehmigt. Davon wurden siede» Stunden allein den Militärausgaben gewidmet, die bei 352 Mil lionen Gesamtausgaben 86.5 Millionen erheischen. Die erst mals seit Kriegsschluß wieder erfolgenden Wiederholungskurse der Landwehr (32.—42. Altersjahr) wurden nur mit knappem Mehr bewilligt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die hohen Militärsorder un gen Mißstimmung und Erbit- terung im Volke Hervorrufen, das zufolge fehlender sinan- zieller Deckung immer noch aus die Verwirklichung der Sozialversicherung warten muß. "as den Eindruck hat, daß selbst im Zeitalter der Abrüstung die Millionensnmmen nicht genügen, um mir der Bewaffnung der Militärmächte Schritt zu halten. Die immer sich stärker geltend machende auii- militaristische Strömung, in der der sozialistische Kampf gegen Vas bürgerliche Heer und pazifistische Fricdensschalmcien neben einander lausen, kann nur Einhalt geboten werden, wenn auch die bürgerlichen Parteien sich ernstlich hinter die MiliGrsrnge lassen. Die überwiegende Mehrheit des Schweizer Volkes be kennt sich auch heute noch zum Grundsätze der Landes verteidigung. wünscht aber eine weniger kost spielige und doch wirksame Organisation. Eine Lösung dürfte kaum endgültig in der erneut van christlich sozialer Seite geforderten Beschränkung der Militärnusgabei, auf 85 Millionen liegen, so lange der Vundesrat in seinen Forde rungen Verfassung und Gesetz unbestreitbar auf seiner Seite hat. Die laufende Session des Nationalrates nimmt größten teils die Weiterberntnnq des neuen, einheitliche» Schweizer Strafgesetzes in Anspruch, über dir im Zu- ammenhang berichtet werden soll. Amerika umrnl Europa Washington, 28. Dezember. „Public Ledger", Philadelphia, warnt davor, die Tatsache, daß von amtlicher amerikanischer Seite gegen die Be rufung amerikanischer Sachverständiger kein Einwand erhoben morden sei, als eine Bekundung des Interesses Amerikas an der Neparationssrage auszulegen. Die amerikanische Regie rung habe lediglich genau so gehandelt, wie bei der Ernennung des Daweskomitees. Sie könne sich aber nicht mit der Frage besahen, auf welche Art die Gelder zur Lösung des Rapa- rationsproblems aufgebracht werden sollen. Europa habe den Wunsch gehabt, inofsizielle amerikanische Be rater heranzuziehen, um sich aus diese Art die Mitarbeit neutraler, an den politischen Verknüpfungen Europas uninter essierter Fachleute zu sichern Diesen Wunsch habe Amerika erfüllt. Nun müsse und könne Europa alles übrige allein erledigen. Paris, 28. Dezember. Der halbamtliche „Excel sior" erinnert im Zusammen hang mit der amerikanischen Weigerung, eine Verbindung der Neparations- und der Schuldenfrage zuzulasjen, daran, daß Frankreich das einzige Land sei, das bisher noch nicht das Schuldenabkomnien mit Amerika ratifiziert habe. Die beiden bisher geleisteten Jahreszahlungen stellten nur einfache Abschlagszahlungen dar. Man habe daher Grund zu der Frage, ob die französischen Sachverständigen in dem Reparatioiisausschliß sich nicht ineinerschwierigenLage befinden würden, da in dem Ausschuß auch Amerikaner sitzen werden. Diese hätten dann mit Ausnahme der Franzosen nur Vertreter derjenigen Länder vor sich, die ihre Schulden mit Amerika geregelt Hütten. Wie könne die französische Negierung gleichzeitig ihre Rolle als nachgiebiger Gläubiger gegenüber Deutschland und alsunentschlossenerSchuld- ner gegenüber Amerika ausrechterhalten? Die französisch- amerikanische Zusammenarbeit sei für das Gelingen eines jeden Kommerzialisiertingsplanes der deutschen Schuld unerläßlich. Die Unterbringung der deutschen Eisenbahn- und Jndustrie- obligationen sei nicht möglich, wenn sich die großen amerikani schen Flnanzinärkte verschlössen. veue Abriislungsoffensive yoovers? London, 28. Dezember. Di« amerikanische Regierung hat nach Berichten aus Washington dem Borschlag aus Einberufung der vor bereitenden Abriistungskommifsion aus April nächsten Jahres zugestimmt. In einigen Kreisen hegt man die Erwartung, daß Präsident Hoover, der kurz vorher ins Weiße Haus einzieht, die Gelegenheit benutzen wird, um seiner seits eine neue Abrüstungeossensive einzuleiten. Das arbeiterparteiliche Unterhausmitglied Kenn» worthy hat einen Brief von dem Vorsitzenden des Flotten- ausfchusscs im amerikanischen Repräsentantenhaus. Britten. erhalten, in dem es heißt: Ohne ein allgemeine« abrüstungsabkommcn sei es nur natürlich, daß jedes Land nach seinen eigenen Veoürfnissen baue. Das amerikanische Prestige und die Handelsverbindungen nach allen Teilen der Weil er- forderten sicherlich das gleiche Maß von Schutz des ameri kanischen Handels, den andere Länder für sich in Anspruch nähmen. Es sei seine, Brittens, Ansicht, aus der Geister Ab rüstungskonferenz eine Zusammenkunft von Vertre tern beider Nationen vorzuschlagen, denen aus Wunsch auch die übrigen Nationen sich anschlieken könnten. Das Vorgehen -es Slratzburaer Bischofs Paris, 29. Dezember. Nach einer vom Temps wiedergegebcnen Meldung au; Straßburg kündigt die Zeitung La Ndpubiigue an. daß der Erzbischof von Strahburg, R u ch, den Leiter des „Elsäisischen Couriers" in Colmar, Abbe Haegy, und Abbe Schieß, den Leiter des in Straßburg erscheinenden „Elsässer", die Ausübung der geistlichen Tätigkeit verboten habe. Abbe Schieß sei hier von bereits verständigt worden. Wie Havas aus Straßburg berichtet, wird bekamst, daß Abbe Schieß, der Leiter des Blattes „Der Elsässer" beschlos sen habe, ans Gesundheitsrücksichten seine Tätigkeit nicder- zulegen. Dieser Beschlich scheint im Zusammenhang zu stehen mit der vom Straßburger Bischof Ruch dem Abb>'> Schieß über mittelten Anweisung Gegen Abba Haegy scheint jedoch vor- läufig keine entsprechende Maßnahme getroffen worden zu sein. » Man wird diese Meldungen mit Vorsicht aufumehmen haben Nach dem Havas-Vericht scheint ei» Einschreiten des Bischofs nur gegen Abbä Schieß erfolgt zu sein. Dieser Schritt wird zweifellos von seilen des Bischofs noch begründet werden. Das britische Generalkonsulat DscheNataba- eingeäscherl? London, 29. Dezember. Daily Telegraph berichtet aus Bombay: In Peschawar gehen hartnäckige Gerüchte um, daß dag britische Generali,on- sulat in Dschellalabad emgeäschert und der britische Konsul Iehangir Khan, gezwungen worden sei, zu fliehen. * Große Wechselfälsch,lugen. In Köln wurde der Jnhabci einer Kraftwagenverkausssirma wegen Wechselsäischungcn in Höhe von mehreren hunderttausend Mark verhaftet. * Großseuer in Hamburg. Die Tischlerei der Reihe,slic^ werft in Hamburg wurde heute früh durch Feuer veristchici. ^ * Vom Zuge übcrsaliren. Am Donnerstag wurde auf der Nebenbahn Ko-sta»—Tuttig i» NieLcrbayern ein Auko vom Zuge überfahren. Die beide,, Insassen wurdcu dabei getütet. Wetterbericht -er Dres-ner Wetterwarte Witterungsaussichten. Temperaturen schwankend, aber vorwiegend Wärmegrade. Stark bewölkt, zeitweise Nieder schläge, schwache bis mäßige Winde veränderlicher Richtung. Gebirge: Mit Ausnahme der untersten Lagen leichter Frost, zeitweise Schncesall, höchste Erhebungen vielfach in den Wolken.