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SIMMIM MN WM« Sachsen» Baden und Württemberg legen gleichfalls Beschwerde ein Um Len Berwalkungsrak -er Reichsbahn Berlin. 16 Dez-mber Da» Neichskabinett beschäftigt sich heut« mit dem ihm zu erst durch di« Presse bekanntgewordenen Beschluß de» Staats- gerichtshoses siir das Deutsch« Reich über die Besetzung der zum 1. Januar n. I. sreiwerdende» Stellen des Perwaltungsrates der Deutschen Rrichsbahn-Eesellschast. Dem vor dem Staatoge- richtshos anhängigen Versahren liegt nach einer amtliche» Mit teilung folgender Sachverhalt ,,,gründe: Nach dem auf der Dawes-Regelung beruhenden H 11 des Reichsbahn-Gesetzes besteht der Verwaltungsrat der Reichs bahn aus 18 Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungs rats werben zur Halste von der Reichsregierung, zur Halste von dem Treuhänder als dem Vertreter der Gläubiger der Reparationsschuldverschreibungen ernannt. Von den von der Reichsregierung zu besetzenden S Sitzen sind 4 den Inhabern der Vorzugsaktien Vorbehalten. Die Reichsregierung hat. so bald ihr die Bestellung eines Vertreters der Vorzugsaktionäre milgeteilt ist, ein von ihr ernanntes Mitglied zurückzuziehen. Der Reichsregierung bleiben demnach als dauernder und sicherer Besitz 5 Stellen des Verwaltungsrates. Aus Grund einer im Frühjahr 1924 vor der Dawes-Eesetzgebung abgegebenen Er klärung des damaligen Reichsverkehrsministers hat Preußen das Recht aus Benennung eines Verwaltungsratsmitgliedes in Anspruch genommen. Preußen hat dann im Juli 192« die Ent scheidung des Staatsgertchtshofes angerusen. Der Staats- gerichtshos hat durch Urteil vom 7. Mai 1927 zugunsten Preu ßens entschieden. Da nach diesem Urteil auch Ansprüche der Länder Bayern. Sachsen, Württemberg und Baden auf einen Sitz im Verwaltungsrat drohten, ist versucht worden, über die Frage der Besetzung des Verwaltungsrates mit den Ländern eine Verständigung herbeizusühren. Eine im lluni 1928 unter dem Vorsitz des damaligen Reichskanzlers Dr. Marx abgehal tene Bekn-'l'Mnnn mit den nerli»? Versuch war notwendig, weil sonst dem Reich seder Einfluß auf die Besetzung der Mitglieder des Verwaltungsrates und damit aus sein Eigentum genommen werden könnte. Die gesetzliche Zuständigkeit des Reiches würde in diesem Falle ausgeschaltel werden. Auch würden dann alle anderen Teile des Reiches praktisch von jedem Einfluß aus die Verwaltung der Reichs bahn ausgeschaltet und eine den Größenverhältnissen der Län der nicht entsprechende Besetzung des Verwaltungsrates herbet- gesührt werden. Nach dem Scheitern der Verständigungsver handlungen hat Baden am 30. Juni 1928 Klage beim Staats gerichtshof mit dem Anträge aus Zubilligung eines Sitzes im Eisenbahn-Verwaltungsrat erhoben. Die Reichsregierung, die besonderen Wert darauf legte, daß die Frage durch eine ein heitliche und grundsätzliche Entscheidung gegenüber allen in Betracht kommenden Ländern geklärt würde, hat daraufhin ge gen die Länder Bayern, Württemberg und Sachsen Fest stellungsklage erhoben. Infolge der am 18. 9. mit Wirkung für den 31. Dezember erfolgten Auslosung von drei deutschen Mitgliedern des Eisenbahn-Verwaltungsrates und des Ver zichtes eines Mitgliedes aus seinen bisherigen Sitz, wurde der Ersatz dieser vier Mitglieder notwendig. Gleichzeitig wurden auch drei vom Treuhänder ernannte Mitglieder ausgelost, unter denen sich auch ein Deutscher befand. Die Ernennung der Mit glieder, die von der Reichsregierung zu bestellen sind, mußte bis zum 15. 12. vollzogen stin. da an diesem Tage die Reparationskommission gleichzeitig über die Neubesetzung Aus diesem "'"!-b--.reoiern"-» na^-v-m -!»e Einigung mit Preußen über das von ihr zu benennende Mit glied erzielt war, am 14. Dezember die Ernennung vollzogen. Unterdessen hatte Baden, obwohl ihm von dem Reichskanzler mitgeteilt war, daß die Reichsregierung sich hinsichtlich des- Zeitpunktes der Wiederbesetzung völlig freie Entschließung vor- behalten müsse, am 1. Dezember 1928 eine einstweilige Verfügung beim Staatsgerichtshos beantragt, die der Reichsregierung di» Besetzung der Verwaltungsratsstellen bis zur endgültigen Ent scheidung des schwebenden Rechtsstreites verbieten sollte. Diesem Anträge hat sich Württemberg am 8. Dezember und Sachsen am 11. Dezember angeschlossen. Die Reichsregierung hat die Er- nennung am letztmöglichen Termin, dem 14. Dezember, voll- zogen. Vis dahin lag eine Entscheidung des Staalsgerichls- Hofes weder über die Klage selbst noch über die einstweilig« Verfügung vor. Die Entscheidung des Reichskabinetts über di» Wiederbesetzung der Stellen ist dem Vorsitzenden des Staats» gerichtshojes sofort telephonisch mitgeteilt und drahtlich be stätigt worden. Es ist selbstverständlich, daß die Reichsregierung jede Ent scheidung des Staatsgerichtshofes respektiert hätte, auch wenn sich daraus die schwerwiegendsten politischen und verwaltuugs- technischen Hemmnisse ergeben hätten. Aber es ist ein in allen prozessualen Versahren anerkannter Grundsatz, daß eine Partei ihre Handlungsfreiheit behält, solange keine Entscheidung er gangen ist. Die Reichsregierung war daher rechtlich zu ihrem Vorgehen völlig befugt. Sie war bei Lage der Sache zu einer alsbaldigen Entscheidung geradezu verpflichtet, denn sie sah bei einer Hinausschiebung der Entscheidung ernste politische Schä digungen des Reiches voraus und hätte pflichtwidrig gehandelt, wenn sie ihre Entscheidung auch nur einen Tag verzögert hätte. Die Reichsregierung hat in die verfassungsmäßige Tätigkeit des Etaatsgerichtshofes in keiner Weise eingegriffen. Sie ist sich ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung gegenüber dem Reichstage voll bewußt. Der Staatsgerichtshof hat einen Beschluß gefaßt, der über den Rahmen seiner prozessualen Tätigkeit hinausgcht und sich «l» die Ankündigung einer in der Verfassung nicht begründeten Beschwerde über einen politischen Akt der Reichsregierung dar stellt. Der Staatsgerichtshos hat sich nicht an die für ihn zu ständige Stelle, las Rcichsministerium des Inner», gewandt. Er hat vielmehr seine Beschwerde der Ocssentlichkeit bekannt gegeben und durch dieses tiesbedauerliche Bersahren die Reichs« rgierung gezwungen, die Auseinandersetzung auch ihrerseits vor der Oessentlichkrit zu füher«. Die Auslassung der Reichsregierung wird man nicht eben als glücklich bezeichnen können. Kein Mensch mit einem normalen Rechtsempfinden kqpn sich deni Eindruck verschließen, daß die Er nennung der neuen Mitglieder dcS VerivaliungSratcs der Reichs bahn am Tage der Entscheidung dieser Sache durch den Staats- gcrichtShof eine BrüSkierung dieses Gerichts bedeutete. Es ist des halb verständlich, daß der Staaisgcrichishof sich nichtan eine Re gierungsstelle, sondern an den Reichspräsidenten gewandt hat Der Reichspräsident ist nach der Verfassung verpflichtet, den Entschei dungen des Staatsgcrichtshofes Geltung zu verschaffen. Er wird also auch dafür zu sorgen haben, daß den rechtlichen Entscheidungen dieses Gerichts Geltung verschafft wird bei den Stellen, die sich bisher um Urteile dieser höchsten Autorität in staatsrechtlichen Fra- gen nicht gekümmert haben. Es darf wohl daran erinnert weiden, daß bei dem vorliegen den Streit zwischen Reich und Ländern ein Präzedenzfall vorliegt In dem Prozeß zwischen Reich und Preußen um die Besetzung euer Stelle im Verwaltungsrat. Obwohl der Staats- gcrichtshof damals zugunsten Preußens entschieden hatte, hat die Reichsregierung erst »ach mehr als einem Jahre die Umbesetzung des Postens vorgenonuuen. Auch damals war die Ernennung des VcrwaltuiigSratsmitglicdcs — damals des Herrn Dr. Luther — voreilig erfolgt. Ter StaatFtzerichtshof mußte nach der Entwick lung dieses Präzedenzfalles annchmen. daß auch diesmal seine Entscheidung von seilen der Reichsregierung nicht respektiert wer den würde. Er hat also nur das Ansehen der deutschen Rechtsprechung gewahrt, wenn er sich bcschwerdesührend an den Reichspräsidenten gewandt hat. , . . , Slresemann Ein Mihlon als Abschlutz Lugano, 15. Dezember. In der heutigen öffentlichen Sitzung des Völkerbundsrates ist es zum Schluß zu einem ungewöhnlich ernsten und folgen- ^ reichen Zusammenstoß zwischen Dr. Slresemann und dem pol nischen Außenminister Zaleski gekommen, der provozierende und nach Form und Inhalt unglaublich beleidigende Erklärungen über den deutschen Volksbund in Oberschlesien abgab und den deutschen Volksbund des Hochverrates und der Gefährdung des polnischen Staates beschuldigte. Dr Slresemann, der bereits während der Rede Zaleskis mehrmals erregt mit der Faust auf den Tisch schlug, antwortete in erregtem, leidenschaftlichen Ton, fortgesetzt die Stimme aufs höchste steigernd: Mit größtem Erstaunen habe er der Rede des polnischen Außenministers gefolgt und bedauere seine Worte, aus Venen der Geist des Hasses gesprochen habe. Der polnische Außen minister habe zum Kampf gegen die deutschen Minderheiten in Oberschlesien aufgerusen. Es kann sein, daß einzelne Fragen nicht non großer Bedeutung seien, wie Handelsvertragsverhandlungen oder wichtige Wirtschaftsverhandlungen. Er müsse aber Zaleski fragen, was die Minderheitenfrage mit der wirtschaft lichen Entwicklung Oberschlesiens zu tun hätte, die Zaleski in seiner Rede berührt habe. Es handele sich hier um die heilig sten Güter der Menschheit, um Schule, Sprache und Religion, deren Schutz der Völkerbund feierlich garantiert habe und für di« er die Verantwortung vor der ganzen Welt trage. Wie kommen Sie dazu, zu sagen, daß wir unnütze Zeit verlieren, wenn es sich um die Grundfragen handelt? Sie kennen die Minderheitenkommission, Sie wissen, daß darin den deutschen Minderheiten das Recht der Organisation und das Mittel des Appells an den Vülkerbundsrat gewährleistet und bestätigt ist. Warum das Unrecht nur auf der einen Seite suchen? Was für politische Gründe haben Sie bewogen, in diesem Augenblick am Abschlüsse der Tagung derartige Erklä rungen abzugeben? Wenn Sie von der wirtschaftlichen Ent wicklung Oberschlesiens sprechen, soll ich Ihnen mit der wirt schaftlichen Entwicklung Deutschlands antworten, die auch in der letzten Zeit eine aufsteigende Entwicklung genommen hat? Soll ich Ihnen antworten, daß heute noch an den leitenden Stellen in Oberschlesten deutsche Männer und deutsche Intel ligenz stehen? Wohin wären Sie gekommen, wenn diese deut schen Kräfte nicht vorhanden wären? Was hat Sie veranlaßt, alte Wunden wieder aufzureißen? Seit wann ist es verboten, Organisationen zu schassen und Fragen vor dem Völkerbunds rat zu bringen? Sie wagen es, den Minderheiten nicht zu gestatten, von dem im Völkerbund verbrieften Rechten Gebrauch zu machen und sich a- den Völkerbundsrat zu wendcn? Sie haben vom Hochverrat gesprochen; Liebe zur alten Heimat und Hochverrat sind oft mit einander eng verbunden. Ich kenne einzelne Persönlichkeiten un Völkervunosrat, die den Kamps um ihre Heimat mit dem Gefühl ihres Herzens in Uebereinstimmung bringen. Wollen Sie dieses Recht dem deutschen Volke nehmen? Sie erklären, daß der Deuts 'ze Dolksbund eine Gefährdung des polnischen Staates sei. Sie erklären hier, daß der Deutsche Volksbund eine Agitation sei, die auf die Dauer nicht getmldet werden könne, da sie den Bestand des polnischen Staates erschüttere und eine Gefährdung des Friedens bedeute. Das soll also eine Ge fahr für den Staat sein, wenn eine Organisation von den ihr im Völkerbund gewährten Rechten Gebrauch macht und um die Er hebung ihrer Kinder kämpft?! Die sächsische Regierung hat ihre Gesandtschaft de- austragt, gegen das Vorgehen der Reichsregierung beim Reichs, kanzlcr den schärfsten Protest einzulegen. Wie wir weiter vor zuverlässiger Seite erfahren, werden auch Baden und Württemberg gegen die voreilige Ernennung neuer Verwal- tungSratSmitgliedcr in Berlin protestieren. Ferner erfahren wir, daß die sächsische Regierung ihrem Protest eine schristlche Ein- spruchscrklärung folgen lassen wird, die gegenwärtig ausgearbeitct wird. Noch ein zweiter Streitfall! Auch die Eisenbahnabfindungsfrage vor dem Staatsgerichtshos. Die Schwierigkeiten, die im Zusammenhänge mit der Neu besetzung der Stellen des Vcrwaltungsrals aufgctreien sind, sind nicht der einzige Streitfall zwischen der Reichsbahn und dem Lande Sachsen. Wie wir jetzt hören, hat sich die sächsische Regierung ge nötigt gesehen, ihrerseits die E i s e n ba h na b s i nd » n g s- frage vor den Staaisgcrichishof zu bringen. Bekanntlich sind die Ländereiscnbabnen, darunter auch die Sächsische Staatseiscnbahn, im Jatzre 1920 auf das Reich übertragen worden. Den Eisenbahn ländern ist hierfür vom Reiche eine Abfindung nach Maßgabe der Bestimmungen eines unter dem 31 März 1920 abgeschlossenen Staatsvertrags zugesichert worden. Der Betrag, de» Sachsen auf Grund dieses Siaaisvcrtrags zu beanspruchen hat, beziffert sich auf über 2A Milliarde Mark. In Anrechnung ans diese Abfindung hat dos Reich schwebende und fundierte Schulden des Landes übernommen: als Rest der hierdurch nicht gedeckten Abfindung (als sogen. Restkaufgeld) verbleibt ein Betrag von minde stens S65MillionenMark. Die wegen Befriedigung dieses Rechtsanspruches seit J-ihre» geführten Verhandlungen haben bisher zu keinem Ergebnis gc> führt und lassen auch ein befriedigendes Ergebnis in absetzbarer Zeit nicht erwarten. Da das Land Sachsen bea seiner Finanzlage und den erheblichen Verpflichtungen, die auf seiner Staatskasse ruhen, nicht länger aus die ihm vertragsmäßig zustebcndcn erheb lichen Einnabmcn verzichten kann, außerdem aber die Verjährung von Zinsaiisprüchen mit Ablauf dieses Jahres drobt. hat cS nun mehr Klage auf Feststellung der Verpflichtungen des Reichs inbezug auf die dem Lande Sachsen zu zahlende Abfindung erhoben. Das Land Sachsen hat hierbei die Aufwer kn n g des Restkaufaeldes verlangt und weiter gefordert, daß diese Forderung in 30 Jahren getilgt und bis dahin mit 4^ v. H. verzinst wird. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes wird naturgemäß auch für die anderen Länder mit früherem Eiscnbahnbcsitz von wesent licher Bedeutung fein. und Zaleski der Tagung in Lugano Ich kann in keiner Weise zugcben, daß dieser Standpunkt der Auffassung der Mindcrheitenrechte im Völkerbund Platz greift. Wenn der Völkerbundsrat sich aus diesen Standpunkt über den Schutz der Religion und der Sprache stellt, so ist die Säule er schüttert, auf der der Völkerbund steht. Ein großer Teil der Menschheit glaubt heute nur noch an den Völkerbund, weil er in ihm den Hüter und Wahrer der Rechte der Minderheiten fleht. Wenn tatfächlich diese Auffassung im Völkerbund nicht mehr herrschen sollte, ft» werden sich große Staaten überlege» müssen, ob noch weiterhin ihre Mitwirkung überhaupt möglich erscheint. Was rvur-r erreich!? Lugano, 15. Dezember. Von den drei Außenministern Frankreichs, Englands und Deutschlands wurde heute folgendes gemeinsame Kom munique ausgegeben: Die Ratstagung hat es uns ermöglicht, die seit langem unterbrochene persönliche Verbindung zwischen uns wieder aus- zunehmen und in «inen Meinungsaustausch einzutrctcn, »er von sehr großem Nutzen gewesen ist. Diese Besprechungen haben uns dazu geführt, stärker denn je davon überzeugt zu sein, daß eine Politik der Versöhnung und Annäherung unserer Länder am geeignetsten ist, den Frieden zu sichern. Die ser Politik bleiben wir treu. In diesem Geiste werden wir die Verhandlungen sortfetzen, die auf Grund der Vereinbarungen eingeleitet worden find, die zwischen den sechs interefsierkc» Mächten am 1«. September 1928 zustande gekommen sind. Wir find entschlossen, alles in unserer Macht stehende zu tun, um so schnell wie möglich zu einer vollständigen und endgültigen Lö sung der aus dem Kriege herrührenden Schwierigkeiten zu ge langen, und aus diese Weise aus Grund gegenseitigen Ver trauens di« gedeihlich« Entwicklung der Beziehungen unserer Länder zu sichern. Die deutsche Delegation wird teilweise morgen und teilweise Montag Lugano verlassen. Wie schon mitgeteilt, beabsichtigt Slresemann bis mittag nächster Woche zu jelner Er holung hier zu bleiben. * Nach sechstägiger Dauer hat die Ratstagung von Lu gano ihr Ende gefunden. Wie allgemein vermutet wurde, hat der Schwerpunkt der Verhandlungen nicht auf den offi ziellen Tagungspunkten, sondern auf den zahlreichen Unter redungen geruht, welche Chamberlain, Slresemann und Vriand über Fragen der allgemeinen Politik geführt haben. Ueber den Inhalt und Ergebnis dieser Unterredun gen ruht bis zur Stunde noch ein undurchdringlicher Schleier, der auch durch das abschließende Kommunique nicht gelüftet worden ist, und es will uns scheinen, als ob diese bisher nicht übliche Zurückhaltung auf allen Seiten darauf zurückzuführen ist, daß sich wesentliche Verschiebun gen der gegenseitigen Auffassungen nicht ergeben haben. Ein Urteil über den Wert der Lugano-Besprechungen wird man jedenfalls erst fällen können, wenn Herr Dr. Strese mann nacb leiner Rückkehr in Berlin Bericht erstattet. WitterungSanöfichten: Wollig, vereinzelt auch ctivas Schnce- fall. Temperaturen im Flachland teils unier, teils über dem Null punkt. Bei klarer Nacht mehrere Frostgrade. Gebirge: Schwacher bis mäßiger Frost, vorwiegend schwache Lustbcwcgung. Für später besteht immer noch die Möglichkeit des EinfließenS wejentlich kälterer Lustmassen von Osten her.