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Das Zentrum zieht seine Klage beim Slaalsgerichtshof zurück Ei» AK1 der Loyal»« Dresden, den 30. Juni. Der LandcSvorstand der Sächsische» Zentrumspar tei hat seine am 5- Januar beim Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ei,«gebrachte Klage auf Streichung deS 8 14 Absatz 8 dcS sächsischen Wahlgesetzes zurückgezogen. Dieser Entschluß war bedingt dadurch, daß wesentliche Voraussetzungen, die zur Erhebung der Klage geführt hatte», inzwischen weggefallcn find. Der 8 14 Abs. 8 des Laudcswahlgcschcz von, 6. Oktober 1926 sieht bekannt lich vor, daß solche Parteien, die bisher im Landtag nicht vertreten waren, bei Nemvahlc» nur dann Kandidatenlisten ausstellcn dürfen, wenn sie eine Kaution von 3000 Mark einzahlc». Diese Bestimmung bedeutet eine schwere Hcmmu ig Gr die politische Arbeit der Zen- lrumspartei in Sachsen. Diese Hemmung zu beseitigen, war der Zweck der Klage. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich hatte durch die am 17. Dezember gefüllten Urieilssprüche derartige Kauüousbcstimmungen für verfassungswidrig erklärt. Die sächsische Regierung weigerte sich damals zunächst, zu diesen Entscheidungen des Staatsgerichtshofcs Stellung zu nehmen- Die Erklärungen, di: die Staatsregierung damals an die Presse gab, konnten so verstanden werden, als lehne es die Regierung überhaupt ab, Folgerungen für das sächsische Waylrecht aus Sem Spruche des Staatszeririns. Hofes zu ziehe». Die Zentrumspariei hielt deshalb damals die Ein legung der Klage beim StaalSgerichtshof für notwendig zur Klä rung der Rechtslage. Inzwischen hat aber die Staatsrcgie- rnng zu dem sachlichen Inhalt der Klage in einer Weise Stellung genommen, die keine» Zweifel darüber zuläßt, daß die Regierung vo„ sich aus eine den Entscheidungen vom l7. Dezember entspre chende Korrektur des Wahlrechts vornehmen will. So heißt cs in- der an den Staatsgerichtshof gerichteten Gegenerklärung der Re gierung: „Es wird nicht verkannt, daß der Antragsteller ini vorlie gende Falle ein berechtigtes Interesse haben mag an der Ent- scheidung der Rechtsfrage, ob die Vorschrift des Z 14 Abs. 8 des ^chsischcn Landesivahlgesehes mit dem Reichsrecht vereinbar ist. Im Hinblicke darauf ist das Gcsamtministerium bereit, nach Abschluß des vorliegenden Verfahrens eine Entscheidung des Reichsgerichts darüber herbeizu- führen, ob die Vorschrift des 8 14 Abs. 8 mit dem Reichs- rccht vereinbar ist." Auf Grnnd dieser Stellungnahme glaubte die Zentrumspartel loyalerwcise es der Staatsrcgicrung überlassen zu sollen, in welcher Weise sie die nach dem Urteil aller Sachverständigen notwendige Aendcrung dcS 8 14 Abs. 8 herbciführen will. Dieser Entschluß entspricht der staalspolitischcn Einstellung der Zcutrumspartei, die auf positive Arbeit und Erfolge, aber nicht auf Krisenmacherei auS- geht. Mit der Zurückualnuc der Klage wollte die ZentrumSparkei zugleich zum Ausdruck bringen, daß sie die politischen Absichten, die di« USP. mit ihrer Klage verfolgt, keineswegs teilt. Die Stel lungnahme der Zcntrumspartei konnte erst setzt erfolgen, weil ein führendes Mitglied des Landesvorstandes bis vor wenigen Tagen durch eine längere Auslandsreise von Dresden fcrngehaltcn tvar. * An die Zurücknahme der Klage durch die Zentru,»sparte! wer den In der Linkspresse allerlei Kommentare geknüpft, die von einem „üblen Schacher zwischen Zentrum und Regierung" reden. Diese Kommentare waren zu erwarten, sie sind als bloße Kom binationen zu bewerten. Vor dem Staatsgerichtshof wird also am 7. Juli nur die Klage der USP. zur Verhandlung kommen. Die USP. hat bekanntlich nicht nur beantragt, die Verfassungswidrigkeit des 8 14 Abs. 8 des Landeswahlgesetzes festzustellen, sondern sie fordert, daß die Landtagswahl vom 31. Oktober 1926 für ungültig erklärt wird. Diesen zweiten Antrag wird der Staatsgerichtshof ebenso ablehnen, wie er am 17. Dezember 1927 die gleichartigen Anträge in den Fäl. len Mecklenburg-Strelih, Hamburg und Hessen abgelehnt hat. Wet ter wird in der Presse die Möglichkeit erörtert, daß der Staats gerichtshof mit Rücksicht auf die geringe Stimmenzahl der USP. dieser Partei überhaupt nicht das Recht zuerkennt, als Prozeßpartei vor dem Staatsgerichtshof aufzutreten. In dieser Beziehung muß die Stellungnahme des Staatsgerichtshofes am 7. Juli abgelvartet werden. Uebcr die Auffassung der Regierung unterrichtet die folgende Verlautbarung der Nachrichtenstelle der Staatskanzlct: „Die Sächsisch-böhmische Korrespondenz verbreitet eine Nachricht, wonach die Zentrumspartei die Klage zurückgenommcn haben soll die sie beim Staatsgerichtshof wegen der sächsischen Wahlvorscbrtft über die Zahlung einer Kaution bei -er Einreichung von Wahl vorschlägen erhoben hat. Aus welchem Grunde eine Rücknahme der Klage erfolgt ist, entzieht sich -er Kenntnis der Staatsrcgicrung. Im übrigen sind die Betrachtungen, die die Korrespondenz hieran knüpft, unzutreffend. Zunächst ist noch eine Klage über denselben Gegenstand anhängig, die die USP. beim Staatsgcrichtsbos er hoben hat. Selbst wenn diese Klage zunnguusten des sächsischen Staates entschieden werden sollte, so ist damit noch nichts über die Gültigkeit der letzten Landtagsmahlen gesagt, auf denen der gegen wärtige Landtag beruht- Hierüber steht die Entscheidung aus schließlich dem Landtage zu, und der wird sich im Falle eines un günstigen Ausgangs des Prozesses darüber schlüssig werden müssen, ob tatsächlich die beanstandete Kautionsvorschrist nnt Rücksicht aus die geringe Stimmenzahl, über die die USP. des Freistaates Sachsen verfügt, für dos Ergebnis der Landtagswahl irgendwelche Bedeutung hat. Tie Staatsrcgierung wird sich darüber, ob sie einen Gesetzentwurf aus Abänderung des sächsischen Wahlgesetzes ein. bringen wird, erst schlüssig werden können, wenn der StaatSgerichtit- Hof entschieden hat " Sächsischer Zenkrumsparkettag im Kerbst Die Sächsische Zentrum Spartet wird !,» Herbst dieses Jahres einen außerordentlichen Parteitag abhal ten, auf dem die Erfahrungen der letzten Rcichstagswahl bespräche« werden sollen. Ter Parteitag wird in Cbemnitz stattsindcn, und zwar voraussichtlich am Sonntag, den 16. September. Katholische Frau und Presse — NN. Köln, 26. Juni. Die große internationale Presse-Ausstellung steht in dieser letzten Juniwoche im Zeichen der Frau. Als Auf takt die Tagung der Katholischen Frauen- organisationen am 25. Juni, die ihren Höhepunkt fand in der großen Nachmittagskundgebung im Gürzenich, und die in einer besinnlichen musikalischen Feierstunde in der alten Benediktinerkirche ausklang. Wohl selten ist das einmütige Bekenntnis der katholischen Frau zur katholischen Presse so klar zum Ausdruck gekommen wie auf dieser Tagung, deren Besuch überraschen dstark war. Wohl selten aber auch hat die katholische Frau so ernst, so bewußt ihre Forderungen an die Presse ihrer Weltanschauung erhoben, hat die große Verantwortung gezeigt, welche die katholische Presse gegenüber der katholischen Frauenwelt mit ihrem Schaffen und Streben, ihren Wünschen und Zielen hat. Ist sie wirklich das Spiegelbild der Gegenwart mit ihren großen Kulturaufgaben, so muß sie — ganz allgemein — die Sache der Frau zu der ihren machen, muß die Frauen- belange in eigener Frauenbeilage von einer Frau redi giert, vertreten, eine Forderung, die Klara Siebert- Karlsruhe, Mitglied des badischen Landtages, in ihrem Dortrag „Die Verantwortung der katholischen Frau gegen über der Presse" betonte. Denn auch auf den Schultern der Frau ruht eine große Verantwortung. Ihr, als Hüte rin des Heims, als Erzieherin, als Kulturträgerin, obliegt es, der katholischen Presse Heimrecht in ihrer Familie zu schaffen. Zwiefach ist ihre Verantwortung: als Mutter und als Staatsbürgerin. Sie kennt die ungeheure suggestive Macht der Presse und die daraus entspringende Gefahr für die Jugend. Sie weiß, daß die Presse aufbauen und niederreißen kann. Sie muß sich mit aller Entschieden heit zur Wehr fetzen, dagegen, daß sie durch Darstellungen und Reklame zur seelenlosen Puppe erotischer Spielerei er niedrigt wird, daß man der Oeffentlichkeit das Zerrbild des Luxusweibchens zeigt und nicht das wahre Bild des verantwortungsbewußten ernsten Frauenstrebens. Die Mitarbeit der Frau bei der Presse umfaßt ein Stück Kul- turmisston auf allen jenen Gebieten, welche die großen Probleme von Leben und Materie, von Geist und Stoff umfassen. Dr. Emmy Wingerath - Köln zeichnete die Kultur aufgaben und das Wirken der kathol^b-,, Tagespresse der Gegenwart, die — obgleich weltanschaulich bestimmt — nicht in konfessionelle Verengung hineingeraten, sondern sich in allen Tagesfragen am Ueberzeitlichen orientieren müsse. In dieser Wertung aller Dinge und Geschehnisse von über zeitlichen Gesichtspunkten aus liegt ja das Charattcristische der katholischen Zeitung. Sie ist gleichzeitig stärkster Rück halt, nicht in den Fehler der llebersteigerung, der lleber- treibung zu verfallen, der für die Sensation Schrittmacher ist. Einer Sensation, von der ein Teil der Tagespresse lebt, und die in ihrer Auswirkung für den Leser verhängnisvoll werden muß. Die Menschen des 20. Jahrhunderts stehen im Bann der Presse, wer von ihnen kann sich ihrer Beein flussung entziehen, sie vermittelt dem Leser das Bild des täglichen Lebens, sie macht ihn mitverantwortlich, denn niemals wird es eine katho!i>che Presse geben, ohne eine bewußte katholische Leserschaft. Mit ihrem Dank an die Bortragcnden verband die Vorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Dr. Gert« Krabbel - Aachen, die auch die Versammlung er- ösfnete, den Dank an die Gäste, vorab an die Ehrengäste, die Vertreter der kirchlichen und weltlichen Behörden. Dom- kavitular Dr. Vnicken nberLrs.'Kte die Grüße und Der König im Dandys Von Dr. Heinrich Taschner. Byron, der englische Dichterlord, machte sich kaum eine« kleckert re ibung schuldig, wenn er George Brummel, den Lorckprotcktor des Reiches der Müde und des guten Tons, neben Bonuparte und sich selbst den einflußreichsten Mann an der Wende des 19. Jahrhunderts nannte, Brummel spielte in Wahr heit tue Rolle eines allmächtigen Salon-Autokraten, dessen Wille von der englischen Gesellschaft ein Menschenalter hindurch als oberstes Gesetz anerkannt wurde. Nie gab es einen größeren Despoten der Eleganz als diesen englischen Modcdiktator, mit dessen Namen sich für uns noch heute der Begriff des „tadel los angezogenen Herrn" verbindet. Sah sich doch selbst der Prinzrcgent und spätere König Georg IV. von England, der königliche Dandy, m der Machtstellung, die sich aus Geburt und Tradation stützte, durch diesen illegiti-nien König der Dandys bedroht. Man würde aber George Brummet, der den Spitz namen der „Schöne" führte, bitter Unrecht tu», wenn man ihn als Stutzer bezeichnen wollte. Er war vielmehr das Gegenteil des eitlen Gecken, der durch Aufmachung und Inszenierung zu wirken sucht. Im Gegensatz zu dem Konkurrenten aus könig lichem Geblüt, der sich in der g««>ck ^acklosen Uebertrelbung des damals herrschenden Prunks der Herrentoilette gefiel, war es gerade die raffinierte Einfachheit und die geschlossene Harmonie der änsjeren Erscheinung,, die Brummel, diese wunderliche Mischung von Abenteurer und Grandseigneur, als ersten Gent leman Europas an die Stelle seines königlichen Namensvetters treten ließ. War dieser ein« banale Illustration des Wortes, daß Kleider Leute machen, so verkehrte sein Widerpart in der Toiletten- und Lebenskunst dieses Wort in sein diametrales Gegenteil, indem er den Grundsatz verkündete, daß der Träger erst das Werk des Schneiders zur Geltung zu bringen habe. Damit wurde Brummel der Begründer einer neuen „Moral theorie der Toilette", einer Theorie, die er in so bestechender Weise in die Praxis umzusetzen verstand, daß die vornehm» Männerwelt in ihm den Vertreter höchster Lobenskultur ver ehrte, zumal Brummet durch seinen treffsicheren Witz und das Sprühfeuer seiner ironischen Ein- und Ausfälle auch in geistiger Beziehung seine Ueberlogeicheit bekundete. Sein Unglück war es nur, daß er in Ueberschätzung «seiner Unwiderstehlichkeit seinen Witz auf Kosten der Gesellschaft so reichlich und schonungslos ikbte. daß diese des übermütigen Spiels schließlich satt wurde und den lästig gewordenen Götzen zertrümmerte. So bietet «nnmneks Glück und Ende einen aufschlußreichen vettrao rur Psychologie der englischen Gesellschaft und gleichzeitig ein be merkenswertes Seitenstück zu Oskar Wilde, der ein halbes Jahrhundert später an derselben Klippe scheitern sollte, die das Verhängnis des „Aestheten" Brummel geworden war. den Varbey d'Aurevilly zutreffend einen „Stoiker des Bourdoirs" genannt hat. Der Roman dieses „Stoiker des Boudoirs", der einen Zeit raum von 23 Jahren umfaßt, beginnt mit einem meteorgloichen Ausstieg und endet mit dem jähen Fall des Helden, der aus schwindelnder Höhe in die Tiefe stürzt«, lieber Brummels Leben vor seinem Austreten auf der Londoner Gesellfchafts- bübne weiß man 'wenig. Er wurde 1778 als Sohn eines wohl habenden englischen Kaufmanns geboren, dessen Vermögen aber nicht groß genug war, um dem Sohne die Verwirklichung seines ehrgeizigen Planes zu gestatten, als Dandy eine führend« Rolle in den Londoner Hof- und Adelskreisen zu spielen. Erst eine größere Erbschaft ermöglichte es ihm, den Sprung aus den bürgerlichen Kreisen, von denen des Adels durch eine Welt ge trennt, in die Atmosphäre des Luxus und der aristokratischen Lebensführung zu wagen, nachdem es ihm während seiner kurzen Militärperiode gelungen war, die Aufmerksamkeit des Prinz regenten auf sich lenken und die Gunst des Mannes zu ge winnen, der später sein unversöhnlicher Fciird wurde. Die Tragik dieses im Hellen Sonnenglanz verlausenden Lebens beginnt mit der tödlichen Beleidigung, zu der sich Brummel im Ueberimtt seinem eifersüchtigen königlichen Kon kurrenten gegenüber hnrreißen ließ. Boi einem Bankett bat ihn nämlich Georg IV., nach dem Diner zu klingeln. Das verletzte das Selbstbewusstsein des stolzen Mannes, der kurz erwidert«: „Majestät stehen der Klingel ja näher als ich." Der König verstummte, staick auf, klingelte und sagte dem estrtretenden Diener: „Laßen Sie Herrn Brummels Wagen Vorfahren!" Da mit war sozusagen das gesellschaftliche Todesurteils aus gesprochen: denn mit der Gnade des Herrschers hatte sich der König der Dandys auch die Gunst der Gesellschaft verscherzt. Gleichwohl versuchte der kühne Eroberer noch eine Zeitlang verzweifelt, gegen den Strom der sich gegen ihn wendenden öffentlichen Meinung zu schwimmen. Seine Niederlage wurde erst vollständig, als ihn auch das Glück am Kartentisch verließ, und die Wucherer^ mit deren Hilfe sich der unverbesserlich« Spieler über Wasser zu halten «suchte, immer drängender ih, Geld zurlckverlangten. Angesichts des finanziellen Ruins hielt er endlich die Zeit für gekommen, vom Schauplatz der Ereignisse abzutreten. Noch einmal erschien er tm Glanz« seiner Herrlich- keit ia der Over, um nach Schluß der Vorstellung die Post« kutsche zu besteigen, dt« ihn nach Dover bracht«, von wo er in, Exil «ach Frankreich ging. Mit den geringen geretteten Geld mitteln gelang es >ym. in Lalais nom eine Zeittang sie Noll«, des Grandseigneurs zu spielen. Aber es war einsam um ihn« bewürben. Schon in Calais zeigten sich Spuren der Geistes-! ltörung, die dann in Caen, der letzten Etappe seines Leidens weges, zum Ausdruck kam. In seinem Wahn sah sich der Un glückliche noch als Herrscher, und in seinem armseligen Hoiel- jiminer veranstaltete er — nur noch ein gespenstiges Zerrbild »er Vergangenheit — Schattenfeste, bei denen er seine er!«iuchieu, Laste mit steifleinenem Zeremoniell emo sing. Ein Schlassluß führte den völligen körperlichen Verfall des Geisteskranken her bei. Im Siechenhaus „Zum guten Hirienst in der der ent« thronte König der Dandys seine letzte Zuflucht fand, erlöstes Brummel am 30. März 1810 der Tod von seinen Leiden. Heines erbliche Belastung. Daß da? Leiden Heinrich Heines sich auf der Basis einer von Vaterseiie her ererbtech Disposition entwickelt habe, hat schon der Arzt Dr. S Rahme« in einer 1901 erschienenen Studie als wahrscheinlich hingellellt^ freilich ohne bestimmte Beweise zu besitzen. Diese erhalte«» wir jetzt in überraschender Weise aus bisher unbekannten Akten-i stücken des Kieler Staatsarchivs, die die „Gesellschaft stir Li« teratur und Theater" in Kiel in ihren Mitteilungen vcrösfenk« licht. Es handelt sich um ein an den dänischen König gerich tetes Gesuch der Hamburgischen Bankiers Salomon und Henry Heine vom 4. Juli 1820, ihrem Bruder Samson, der an einem« durch epileptische Zufälle veranlaßt«» Blöd- und Stumchnn» leide und von ihnen erhalten werde, zum Gebrauch der Oldcs- locr Solbäder dort dauernden Aufenthalt zu gestatten. Acrzt« liche Zeugnisse begründen das Gesuch näher, -äs. wie der Fort gang ergibt, genehmigt wurde, nachdem der Stadtrat erklärt- hatte, daß Heine und seine Familie sich bis dahin in Oldcslo«. „in jeder Rücksicht anständig betragen, und durch sreygebige Unterstützung der beiden Supplicanten, nicht unbedeutend hier verzehret haben. Verlangt wird freilich, daß „Heine daselbst weder Handel noch irgendein bürgerliches Gewerbe treibe, daß er für seine der «einigen anständige Versorgung genügend« Sicherheit bestelle, sich mit einem eigentümlichen Hause an sässig mache, u. s. w.". Die Schwere der Bedingungen mag den weiteren Umzug der Familie nach Lüneburg, das ja gleichfalls Solbad ist. erklären. So gibt der Fund auch Aufschluß über di« bisher ebenfalls dunkeln Umstände der Oldesloer und Lüne burger Zeit der Familie und zeigt, daß Heines letzter Biograph, Max I. Wolfs, irrte, als er aus dem Schweigen der Zeugnisse schloß, der Aufenthalt an jenen Orten müsse eine unrühm liche Episode i« geschäftliche« Lebe« Camso» Heine» ge- wek«n lei«.