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Staaten hatten sich ja aus den europäischen Wirren der Nachkriegszeit serngehalten: sie haben den Versailler Vertrag nicht unterzeichnet, sind dem Völkerbund sern- aeblieben, haben den ihnen zugcdachten Vorsitz in der Neparationskoinmission nicht übernommen — wo sie unend liches Unheil hätten verhüten können —, ließen sich auf allen Konferenzen nur durch „Beobachter" vertreten, irrst mit dem Dawes-Gutachten näherte sich Amerika wieder Europa. Wird es die Endlösnng übernehmen und garan tieren? Wie lange wird Deutschland zahlen, wenn schon die Alliierten 62 Jahre lang zinsen? Wie hoch wird die Endsumme sein, wenn schon England mit 4600 Mill. Doll., Frankreich mit 4023, Italien mit 2042, Europa mit 11 322 Mill. Doll, fundierten Schulden bei Amerika im Buche flehen? Staatssekretär Bergmann schreibt im Schlnßkapitel seines Buches „Der Weg der Reparationen", daß es unerläßlich erscheine, „den Höchstbetrag der im Wege der Anleihe zu begebenden Schuld erheblich niedriger als 20 Milliarden Mark zu setzen, wenn anders die Alliierten eine genügende Siäierheit dafür haben wollen, daß die Neparationsanleihcn bis zur Höhe des Gesamt betrages und ungefähr zu ihrem Nennwert gegeben werden können." Selbst Pertinar schrieb kürzlich im „Echo de Baris", daß Deutschland erheblich weniger als 82 Mil liarden zahlen könne. Und die Alliierten sollten an Amerika 11,3 Milliarden Dollar — 48,4 Milliarden Mark zinse»? Ganz abgesehen davon, daß England von Frank reich noch 676 Mill. und von Italien 270 Mil!.. Pfund Sterling zu erhallen hat und Rußland, das am 8. Januar 1018 alle Schulden annullierte, als sehr zweifelhafter Zahler bei England mit 16,2 Milliarden und bei Frank reich niit 3668 Milliarden Mark zu Buch steht. Zn wessen Lasten wird hier der Ausgleich erfolgen? Und wer hat die Macht, alle daran zu beteilige»? Nusns Da wes, der Bruder von Charles Dawes, erzählt i» seinem Buche „Wie der Dawesplan zustande kam", daß die Volkswirtßhastler und Statistiker der ameri kanischen Friedeuskommissian mehrere Pläne über die Zahlungsfähigkeit Deutschlands ausarbeiteten und zu dem Schlüsse kamen, daß Deutschland in 20 Jahren etwa zehn Milliarden Dollar bezahlen könnte; ein zweiter Entwurf nannte 12 Milliarden Dollar übertragbares Kapital. Die Alliierten berechneten gleichzeitig 60 oder gar 120 Mil liarden Dollar. Man forderte von den Amerikanern eine neue Berechnung; unter Einstellung sehr zweifelhafter Werte kamen sie auf 13 Milliarden Dollar, die Deutschland übertragen könne, und als das auch noch nicht ge nügte, nannten sie 1814 Milld. Doll., wobei aber einige Sachverständige vor dieser Summe warnten, da sie „ge fälscht" sei, nur um zu höheren Ziffern zu gelange». Wenn die Amerikaner 1010 schon so nüchterner und ökonomischer dachten als ihre europäischen Verbündeten, darf man ihnen dann auch des richtige Augenmaß für die Probleme der Zu kunft zutraucn? Darf man ihnen vor allem Zutrauen, daß nach den europäischen und amerikanischen Wahlen eine amerikanische Regierung den Weg und den Mut finden wird, ihren eigenen Steuerzahlern eine Eesamtlösung von Reparations- und Schuldenfragen darznbieten? Der oberschlesische Schulslreil Anerkennung des deutschen Standpunktes durch den internationalen tSrrichtshos Hang, 2b. April. Der ständig» international« Gerichtshof hat heut» in einem nmsangreichen Urteil seine Entscheidung im »berschlefischen Echnlstrrit gefällt. In der juristischen Konstruktion weicht der Gerichtshof in einige» Puntten, insbesondere insofern von dem deutschen Klageantrag ab, als er die Erklärung der Erziehungs- derechtigten gemäß Artikel 13t der Genfer Konvention als Er klärung über die sprachliche Zugehörigkeit des Kindes anssaht. In der praktisch wichtigen Frage, die zur Entstehung des Pro zesse« Anlah gab, bestätigt der Gerichtshos aber in vollem Um fang dir erstinstanzliche Entscheidung des Präsidenten Calonder. Weder diirscn Erklärungen über die Zugehörigkeit zur Minder heit nachgeprüst werden, noch dürfen bei zu den deutschen Schulen angemeldeten Kindern irgendwie und von irgendwelchen Behörden Sprachprüsungen vorgenommen werden. Damit wird die polnische These, dah sogenannte falsch« Er klärungen über die Sprache eines Kindes von den Behörden «egen Rechtsmißbrauchs nicht anerkannt werden müssen, zuriick- gewtrsen und wird di« Bertragswidrigkrit der von den polni sche» Behörden angeordnrte» Zurückweisungen von Schülern festgestellt. Auch «erden sich nach diese« Urteil die zeitweilig »s« Lölkerbnndsrat angrordneten Sprachprüsungen der für di« d«»tsch«n Mi,d«rheitrnsch«lrn angemrldeten Kinder «icht wiederhole». » Wie vorauszusehen war, hat der Haager Gerichtshof in der ostoberschlefischen Streitfrage zugunsten Deutsch lands entschieden. In diesem Schulstreit handelte es sich bekanntlich um die Auslegung des Artikels 131 der Minder heitenverordnung, welcher ausdrücklich das Recht der Eltern auf Bestimmung der Nationalität ihrer Kinder und damit auf die Art ihrer Einschulung feststellt. Aus besonderem Entgegenkommen hatte die deutsche Völkerbundsdclegation im März vergangenen Jahres eine Vereinbarung mit Polen getroffen, kraft deren ausnahms weise für den Jahrgang 1020/27 ein neutraler Pädagoge zur Feststellung der Nationalität nach Maßgabe der Muttersprache berufen werden sollte. Mit Hilfe der fälsch lichen Auslegung des Wortes „postörieuremout." in diesem Abkommen wollten die Polen den Kompromiß auch auf den Jahrgang 1927/28 und damit womöglich auf alle kommen den Jahrgänge ausgedehnt wissen, was dem Sinn der llebereinkunft völlig zuwiderlief. In der Dezembertagung des Völkerbundrats wurde die Angelegenheit vom deutschen Reichsaußenminister zur Sprache gebracht, da sich jedoch eine gütliche Einigung nicht erzielen ließ, so wandte sich die deutsche Regierung beschwerdeführend an das Haager Schiedsgericht, vor welchem kürzlich die Angelegenheit zur Verhandlung gelangte. Der Ausfall des Urteils konnte nicht zweifelhaft sein. Es bleibt nun für die polnische Regierung nur die Alternative, sich in Widerspruch mit diesem klaren Rechts entscheid zu setzen oder aber endgültig aus die Einschulungs prüfungen zu verzichten und Len Witten der Erziehungs berechtigten als oberste Instanz anzucrkenncn. Im Inter esse des diese Ostern eingeschulten Jahrganges wäre eine »mgehende Regelung dringend zu wünschen. Aeutzernligen in der „Europe Nouvelle" Ohne die Kriegsschulddebatte in dem gegenwär- ligen Augenblick aufnehmen zu wollen, möchten wir anläßlich des Erscheinens des vierten Bandes von PoincarSs Erinnerungen unseren Lesern die nach folgenden Ausführungen eines Kenners der Kriegsschuld frage nicht vorenthalten. Die Kriegsschuldfrage nimmt in der öffentlichen Meinung in Frankreich eine wesentlich andere Stellung ein als in Deutsch land oder England. Sie gilt in Frankreich als eine eminent politische Frage, die durch den Versailler Vertrag ihre Lösung gefunden hat. Während man leider in Deutschland in weiteren Kreisen immer wieder jede Verbindung zwischen Kriegsschuld« frage und Politik leugnet, ist man umgekehrt in Frankreich stets bemüht, in der Kriegsschuldsrage ein aktives Moment der prak tischen Politik zu sehen, dessen Behandlung nur unter dem Ge sichtswinkel der Versailler These erfolgen darf. Erst vor wenigen Tagen hat Graf Oberndorfs in der „Germania" aus die Darlegungen des Grafen Wladimir D'Ormesson hinge wiesen, der in der „Revue de Paris" vom 1. März d. I. die zwischen Frankreich und Deutschland trotz aller Verständigungs bereitschaft noch bestehenden Gegensätze aufgedeckt und dabei insbesondere darauf hingewiesen hat, daß die Behandlung der Kriegsschuldsrage, wie sie von deutscher und französischer Seite geführt wird, eines der Momente darstellt, die hemmend einer Annäherung der beiden Stationen im Wege stehen. Solange man in Frankreich nicht zu der Erkenntnis kommt, daß die Ver sailler These nicht das letzte Wort in der Beurteilung der Kriegsverantwortlichen darstcllt, wird es schwer sein, die beiden Völker zu einer Verständigung zusammenzuführen. Es soll dabei nicht vergessen werden, daß sich auch in den maßgebenden französischen Kreisen ein langsamer Umschwung in der Beurteilung der Kriegsschuldsrage vorbereitet und daß selbst eine Persönlichkeit wie Poincar« cs heute vermeidet, nur Gehässigkeiten und Anschuldigungen gegen Deutschland vorzu- bringe». Auch Poincarö hat einen „Stellungswechsel" in seiner Beurteilung Deutschlands wenigstens insoweit vorgenommen, daß er in seinen letzten Acußerungen nicht mehr apodiktisch ur teilt, sondern manche Möglichkeiten für eine fruchtbringende Diskussion offen läßt. Das beweist insbesondere die Vorrede, die er im letzten Heft der „Europe Nouvelle" dem letzten Teil der von Professor Vermeil vorgenommencn kritischen Bearbei tung der deutschen diplomatischen Vorkriegsakten widmet. Weit stärker noch als im IV. Bande seiner Memoiren, der dem Kriegs ausbruch 1914 gewidmet ist, läßt sich aus dieser historischen Studie PoincarSs erkennen, daß er hinsichtlich der deutschen Kriegsver antwortlichkeit innerlich unsicher geworden ist, und die Argu mente, mit denen er seit Jahren gearbeitet hat, heute nicht mehr vorzubringen wagt. «- Seine Kritik der deutschen Vorkriegspolitik beschränkt sich aus di« Bemerkungen, daß die auswärtige Politik Deutschlands seit Bismarcks Sturz ungeschickt und unzusammenhängend ge wesen sei, daß die Widersprüche und Mißtöne, die alle Augen blicke der deutschen Diplomatie eine falsche Richtung gegeben hätten, aus der Prävonderanz der deutschen Milttär-'attei. die sich auf den Generalstab stützen konnte, herzuleiten seien. Di« Leitung der deutschen Volitik habe selbst den Strudel geschaffen, in den sie schließlich hineingezogen worden sei. All das sind leere Redensarten, für die Poincars einen positiven Beweis schuldig bleibt. Wer die deutschen Vorkriegsdokumentc aufmerksam ge lesen hat, und wer die Erinnerungen der maßgebenden Persön lichkeiten des Wilhelminischen Deutschland kennt, wird zugeben, daß keine einheitliche Führung und kein einheitliches Zusam- Verkagung -es Verfahrens gegen KVMng und Kofmann Berlin, 26. April. Der große Disziplinarsenat ^hot heute beschlossen, die Ve- rusungsverhandlung gegen die Magve»«rg«r Richter aus unbe stimmte Zeit zu vertagen und erneute Ermittlungen anzuordnen. Im weiteren Verlauf der heutigen Verhandlung wandte sich der Angeschuldigtc Hoffmann gegen die Bemerkung des Eeneral- stoatsanwaltes, er werde sich an den Gedanken gewöhnen müssen, daß Schröder der Täter sei. Nie sei ihm in den Sinn gekommen, daß Schröder der Täter nicht sei. Es ergeben sich aber starke Zweifel an der Richtigkeit des Schwurgerichtsurteils. Der Gencralstaatsanwalt erklärt« darauf, es gehe nicht an, dem Antrag der Verteidigung des Angeschuldigten Hoffmann statt zugeben. Der Bericht bringe das Gericht in keiner Beziehung weiter. Rechtsanwalt Schaper hielt es sür unbedingt not wendig. diese Winke im Interesse der Aageschuldigten zu erör tern. Sonst möge das Verfahren ausgehen wie es wolle; es bleibe aus den Angeklagten lasten, daß sie als Formaljuristen eine» Justizmord begehen wollten. Das formulierte und schlecht gemachte Geständnis Schröders vor dem Kriminalbeamten sei nicht richtig. Der Mord könne sich nicht so abgespielt haben. Schröder sei der Täter, aber die Tat sei nicht so geschehen, wie sie in dem Urteil dargestellt werde. Der Generalstaatsanmalt beantragt daraus nochmals, den Antrag der Verteidigung wegen Unerheblichkeit abzulehnen. Rechtsanwalt Eörres schloß sich dem Antrag auf Verlesung des Berichtes an. Darauf zog sich der Senat zur Beratung zurück und verkündete nach andcrthalb- stündiger Sitzung die oben gemeldete Entscheidung. Präsident Tigges erklärt noch, daß mit der Verlesung des Berichtes des Gnaden-Beaustragten die Angelegenheit nicht wesentlich ge» fördert werden könne, da es sich dabei nur um di« Meinung eines Richters handele, dessen Stellungnahme für den großen Disziplinarsenat nicht von maßgebender Bedeutung sein könne. Der große Senat hat beschlossen, die Amtsenthebung Hossmanns sortbestehen zu lasten. Der Präsident schloß darauf die Tagung.. ««»arbeiten zwischen politischer und militärischer Leitung b„ standen hat, aber er wird aus der anderen Seite auch sage, müssen, daß in keiner entscheidenden Stunde der Borkriegsjahr« di« nach Poincar« angeblich bestandene „Militärpartei" den An. schlag gegeben hat. Das gilt insbesondere für den Kricgsaus. druch, für de» auch Poincar« wiederum die preußisch, Militärpartei und die Alldeutschen verantwortlich machen will. In den ersten entscheidenden Beratungen des 5. Juli ist die Ansicht der militärischen Führer überhaupt nicht gehört worden und aus den deutschen Akten und de» zahlreichen Erinnerungen wissen wir, daß auch auf dem Höhepunkt der Kris« vom 28. bis 30. Juli die diplomatische Leitung stets die Führung in der Hand behalten hat gegenüber allen an sich durchaus verständlichen Forderungen des Eeneralstabes. Poinoare versucht seinen Lefern klarzu. machen. de, notwendigerweise die Beurteilung der Kricgsverantworllih«, in Frankreich uitd Deutschland verschiede» sein ,mrß allein »os der verschiedenartigen Gestaltung des politischen Systems heraus. In Deutschland habe der Kaiser Krieg erklären können, ohne den Vertretern der Nation gegenüber Rechenschaft ablc-;«n zu müssen. Das ist unzutreffend. Zur Kriegserklärung im Namen des Reiches bedurft« der Kaiser nach Artikel 11 de- deutschen Ncichsversastung der Zustimmung des Bnndesrots In Frankreich — jagt Poincarö — habe der Präsident der Republik nichts ohne die Regierung tun können und die Regierung selbst sei wiederum dem Parlament verantworOich gewesen. Das ist formell richtig, aber wie war es in Wirklich keit? Weder in Berlin noch in Paris ist im Juli 1914 das Parlament über di« diplomatischen Verhandlungen unterrichtet worden. Weder in Berlin noch in Paris haben die Vertreter des Volkes, das nach Poincares Behauptung in Frankreich die Souveränität innegehabt hat, irgendeinen Einfluß aus den Gang der Ereignisse nuszuüben vermocht. Und es märe sicherlich sehr interessant, einmal an Hand der Do-kumenle ?en Grad der persönlichen Verantwortung Wilhelms II. mit PoincarLs für die Julikrise 1944 nochzunveisen. Die deutsche Politik, erklärt Ponicar«, sei agga sw gewesen, wärenb das französische. Regime nur ein« Leer te idigungspolitik erlaubt habe. Das ist ein« der Thesen. l»i« einen Rückfall in di« Versailler Tage darstellen; rvelchcs Ziel hat denn die deutsche Politik gehabt, wenn sie aggressiv gemcsen sein soll? Leider bleibt PoincarL hier die Antwort schuldig. Und Frankreichs Regime habe nur eine Vetteidigungspolilik erlaubt! War die Rückgewinnung Elsaß Lothringens mit ciner Verteidigungspolitik zu erreichen? War die Militärkonoemio» mit Rußland und England nur für ein« Vettetdigmig abgeschlossen? Es wäre leicht, im Rahmen einer größere» Arbeit unter Zugrundelegung der vorhandenen Dokumen,e die These PoincarLs ack sbsurckum zu führen, aber soviel kann c,»4 hier gesagt werden, daß die französische Aust'enpoliti.k seit dem Herbst 1912 von PoincarS selbst bewußt in Bahnen gelenk! worden ist, die Frankreich bei einer österreichisch- russischen Krise unweigerlich in einen europäischen Krieg führen mußten. PoincarL betont in seinen letzten Acußerungen im Ecgen- satz zu seiner früheren Haltung die Notwendigkeit einer deutsch-französischen Verständigung, die, wie er in der vorliegenden Arbeit sagt, nur aus einer Entspannung heraus rvachsen könne. Das ist richtig, aber die Voraussetzung bleibt eine Klärung der noch im Wege stehenden Fragen, zu denen eine Bereinigung der Kriegsschuldsraze gehört. Poincare selbst wird noch einen weit gründlich cen „Stellungswechsel" seiner Anschauungen vornehmen mimen, wenn er wirklich und ernsthaft sür eine Anisäherung der beiden Völker arbeiten will. Kuannt Nm-h. Gitterzüge zusummengeisotzkn Wesel. 20. April In der vergangenen Nacht kurz vor zwölf Uhr ereignete sich aus der Eisenbahnstrecke Wesel-Dinslaken kurz vor Fried- richsfeld ein Eisenbahnunfall. Ein aus Richtung Wesel kommender Eilgüterzug fuhr aus den aus demselben Eleis stehenden Eüterzug auf. Die beiden letzten Wagen des Güter- zuges wurden zusammcngedrückt und hochgetürmt, die voraus- gehenden Wagen ineinandergeschoben. Die Maschine des Eil- güterzuges wurde stark beschädigt und entgleiste. Der Schiuz- bremser des Güterzuges wurde schwer verletzt zwischen den Schienen liegend ausgefunden. Der Materialschaden ist bedeu tend. Die Schuldfrage bedarf noch der Klärung. Der Zugverkehr wird durch ein an der Unfallstelle liegendes lieber- holungsgleis ausrechterhalten. Zum Mailüader Alienial Mailand, 26. April. Der Unterstaatssckrctär des Innern, Bianchi, reift« heut, nach Rom zurück, nachdem er hier einige Tage mit den Bel,ör- dcn wegen dev Attentats vom 12. d. M. Fühlung genommen hat. Segen sechs der zahlreichen vo» der Polizei verhaftete, Personen wird vor dem Sonvergerlcht znm Schutze de« Staates Anklage erhoben werden, da schwere Jndizic, gegen sie vorliegen, an der Anssiihrung des Attentats teil« genommen z« haben. Dir Behörden setzen die Untersuchung sort. Der französisch-amerikanische Vattgegensütz Pari,. 26. April. Rach halbamtlichen Nachrichten aus Washington ist es Staatssekretär Kellogg unmöglich, zwischen dem ameri kanischen und dem sranzöstschen Vorschlag in der Frage eines Kriegsverzichtspaktes ei» Komprsmtß »» si»den. Staats sekretär Kellogg beabsichtigte daher, Frankreich Vorbehalte ab- znlrhne«.