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Nummer 178 — 27. Jahrgang «Mein! (mn' wöcheuü. mH den Illuslr. MraiiSbeilageu .Dcr Welt' und .Wir »»'erc Noiuc» Leute' sowie de» Te^lbetiagen ,LI. Ve»no»B!aU'. »Nntcrhallmig und Wissen', .Dir Wett der Frau' .Slerztlichcr Tlatgedcr'. .Das gute Buch' .Filmrimd. schau'. Monatlicher BcziiySpreiS 8 Ml. elnschk. BesieNgeld. riuzeiuummer K> Zonnaveud- ». Tonntagnumnier SV Hauplschristleiter- De. V. DeSczhk. Dresden. Äüchsssche Dienstag» den 7. August 192g tv er lagsort, Dresden Anzeigenpreis«, Die Igespaitene Petiizetle !lv ^.Familien- mizeigen ».Stellengesuche S«^. Die Petitretlaniezeite. S8mm breit. I Für Anzeigen ausserhalb des BerbreiluugSgebteles 4V ^.diePetitreNamezeii« l. lv^r.Offertengeb.S« 4.Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung a»f Lieferung sowie Erfüllung v. Anzeigen-Anslrügen n. Leistung t>. Schadenersatz. GelchLstttchrr r«U Art», L«»,. Dresden. volrsseituno Geschäftsstelle, Druiku.Verlag: «ermanta, A^«. sür Vertag und Druckerei. Filiale Dresden. DreSden-A. I. Polierftratze t?. Femrut 21012. Postscheckkonto Dresden 2708. Vankfonto Stadtbant Dresden Nr. «N7t!> Für christliche Politik und Kultur Dresden Redaktion der Sächsischen VolkSzettuna sden-Allstadt 1. Polierstraße >7. Fernrui M7ll und 2I0I2. Wirbelslurm über Bamberg Schwere Verwüstungen — Die Eisenbahnstrecke Bamberg—Nürnberg gesperrt Die deulschen Sparkassen Von Landrat Dr. Schmidt, Natibor. Die Sparkassen sollen den Sparsinn fördern. Sie geben Gelegenheit, Ersparnisse und andere Gelder sicher und verzinslich anzulegen und dienen der Befriedigung der örtlichen Kreditbedürfnisse. Die erste öffentliche Spar kasse war die Herzogliche Leihkasse in Braunschweig 1765, ihr folgte Hamburg 1778, Oldenburg 1786, Kiel 1796, Altona und Güttingen 1801, Berlin 1818. Das 19. Jahr hundert brachte dann eine schnelle Entwicklung des Spar- kasjenwesens und seine Ausdehnung über ganz Europa. Die Gründung der Sparkassen ist in Preußen hauptsächlich durch die Kominuueu und Kommu- ualverbände erfolgt. Die deutschen Sparkassen sind heute nahezu ausschliesslich Einrichtungen der Kommunen und Kommunalverbändc, so dag man Deutschland als das klassische Land der kommunalen Sparkassen bezeichnet hat. Durch das Reglement von 1888 werden die Preußischen Staatsbehörden verpflichtet, „den Sparkassen eine fort währende besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und, wo sie Unordnungen und Mißbräuche bemerken, mit Ernst auf deren Abstellung zu drängen". Die Aufsicht führt der Re gierungspräsident. Darlehen der Sparkasse an den eigenen Lewährsverband bedürfen der Genehmigung des Re gierungspräsidenten. eine Versagung ist freilich an die Zu stimmung des Bezirksausschusses gebunden. Der Ober- präsident ist die für Satzungsgenehmigung zuständige Stelle, die Oberaufsicht führt der Minister des Innern. Die Einlagen in den öffentlichen Kassen sind mllndelsicher, wenn die Kasse durch den Regierungspräsidenten im Ein vernehmen mit dem Landgerichtspräsidenten für geeignet erklärt ist. Für das Verhältnis zwischen der Sparkasse und ihren Kunden, den Einlegern und Darlehnsnehmern, wie auch für das Verhältnis zwischen der Sparkasse und ihrem Gnrantieverbande ist das Statut (Satzung) von grund legender Bedeutung. Der deutsche Sparkassen- und Eiro verband hat nunmehr eine Mustersatzung für Spar kassen ausgearbeitet. Diese Mustersatzung hat der Preu ßische Minister des Innern nach eingehender Prüfung von Oberaufsichts wegen gut geheißen und den Sparkassen und den Genehmigungsbehörden (Oberpräsidenten) durch den Runderlaß vom 26. Juni 1927 empfohlen. Es ist anzu nehmen, daß sämtliche öffentlichen Sparkassen diese Muster- satzung, die in 40 Paragraphen zunächst die allgemeinen Bestimmungen, sodann die Verwaltung der Sparkasse, ihre Geschäftszweige, ihre Liquidität, die Verwendung der Ueberschüsse und Schlußbestimmungen behandelt, bis zum Herbst d. I. eingeführt haben werden. Sie wird daher auch im folgenden zugrunde gelegt. Die Sparkassen stehen als öffentlich rechtliche, gemein nützige Anstalten der Kreise oder Gemeinden unter deren unbeschränkter Haftung. Der Garantieverband bürgt mit feiner ganzen Finanz- und Steuerkraft für die Verbindlichkeiten seiner Sparkasse. Die Verwaltung der Sparkasse wird unter Aufsicht des Verwaltungsorgans des Eewährverbandes durch den Vorstand geführt. Der Vor- stand besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungs organs des Eewährverbandes, sowie Mitgliedern des Ver waltungsorgans des Eewährverbandes, die vom Vorsitzen den bestimmt sind, als auch Mitgliedern, die von der Ver- tretungskt'rperschaft des Eewährverbandes gewühlt sind. Der Vorstand ist eine öffentliche Behörde, beaufsichtigt die laufende EeschLfisführung des Sparkassenlciters, beschließt über die Angelegenheit der Sparkasse und vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Leiter der Sparkasse (Rendant, Direktor) führt verant wortlich die laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Satzungen, der aufsichtsbehördlichen Anordnungen und der vom Vorstand erlassenen Eeschäftsanweisungen,' an den Sitzungen des Vorstandes nimmt er mit beratender Stimme teil. Die Mitglieder des Vorstandes, die Leiter sowie die übrigen Beamten und Angestellten der.Sparkasse sind zur Amtsverschwiegenheit über den Geschäftsverkehr der Spar kasse, insbesondere über derenEläubiger undSchuldner, ver pflichtet. Die Sparkasse nimmt von jedermann Spar einlagen in Höhe von mindestens 1 R.-M. an. Jeder Sparer erhält bei der ersten Einlage ein Sparbuch, das Namen, Stand und Wohnung des Sparers sowie die Nummer der für ihn eingelegten Rechnung angibt und mit dem Siegel der Sparkasse versehen ist. Das Sparbuch ent- bält ferner die Satzungsbestimmungen über die Zeich nungsberechtigung der Kassenbeamten und über Ver zinsung, Rückzahlung und Verjährung der Spareinlagen. Der Zinslauf beginnt mit dem auf die Einzahlung fol genden und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehen den Werktage. Der Monat wird zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Werktagen berechnet. Die aufgelaufenen Zinsen werden am Jahresschluß dem Kapital zugeschrieben und mit diesem von Beginn des neuen Rechnungsjahres ab verzinst. Die Sparkasse zahlt Beträge bis zu 300 N.-M. obne vaikeriae Kündigung sofort aus. Zur Rückzah. Bamberg, 6. August. In der Nacht zum Sonntag wurde Bamberg und Um gebung von einer Unwetterkatastrophe heimgesucht. Mit furcht barer Gewalt setzte am Spätabend des Sonnabend ein heftiger Sturm ein. begleitet von schwerem Gewitter. Innerhalb kurzer Zeit waren sämtliche Anlagen, Gärtnereien und Felder wie durch ein Artilleriefeuer venvüstet. Fast kein einziges Haus in der Stadt blieb unbeschädigt. Das Stadion wurde voll kommen zerstört. Die Verkaufsstände liegen sämtlich am Boden und bilden einen wüsten Trümmerhaufen. Bis jetzt wurden drei Schwerverletzte aus den Trümmern geborgen. Sämtliche E i seit b a h n st r e ck e n sowie Fahrstraßen »ach allen Richtungen sind gesperrt, da sämtliche Tele graphen- und Telephonmasten aus der Strecke Bamberg-Nord, -Süd, -West und -Ost vollständig umgeknickt sind. Die Neichs- bahndirektion teilt mit, daß die Gestänge so über die Gleise geworfen wurden, daß beide Strecken der Doppelbahn lange Zeit gesperrt sein werden. Sämtliche Schnellzüge mußten über Bayreuth und Probstzelle umgeleitet werden. Ergänzend wird noch gemeldet, daß nach einem Hagel schlag, bei dem Schloßen von Taubeneiergröhe niedersielen, und mehreren darauffolgenden heftigen Gewittern plötzlich aus dem Nordwesten eine Windhose von etwa füns Minuten Dauer herangebraust kam. Im Volkspark wurde die neue Festhalle vollkommen zertrümmert. Die ganze Parkanlage ist vernichtet Kilometerweit dehnt sich der Windbruch hin. In der Bam- berger Radrennbahn auf der am Sonntag die bayerischen Fliegermannschaften ausgefahren werden sollten, fielen zahl lose schwere Bäume nieder, durch die die Umschalung zerstört wurde. Auch an den sonstigen Baulichkeiten wurde schwerster Schaden verursacht. Im Bamberger Hase n sind fast sämtliche Lagerräume und Fabrikeinrichlungen ein Opfer des Sturmes geworden. Hier allein dürfte der Schaden in die Hundert tausende gehen. Im Bamberger Hain sind ebenfalls schwere Zerstörungen zu verzeichnen. Zahlreiche Kamine wurden durch lüng höherer Beträge innerhalb eines Zeitraumes von > einem Monat ist die Sparkasse jedoch nur verpflichtet, wenn eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Die Kündi- gungssrist beträgt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, für Beträge von mehr als 300 bis 1000 Reichsmark einen Monat, für Beträge über 1000 R.-M. drei Monate. Hebt der Sparer das Geld nicht binnen drei Tagen nach Fülligkeit ab, so kann die Sparkasse die Kündi gung als nicht erfolgt ansehen. Die Sparkasse ist be rechtigt aber nicht verpflichtet, einem jeden Vorleger des Sparbuches Zahlung zu leisten. Um unbefugte Ab hebung der Spareinlagen zu verhüten, kann der Sparer bestimmen, daß die Sparkasse nur gegen Vorlegung eines besonderen Ausweises oder unter Beachtung einer anderen Sicherungsvereinbarung, zahlt. Sparbücher, auf die ein Vormund, ein Pfleger oder eine Mutter, der ein Beistand bestellt ist, Einzahlungen leistet, werden durch die Auf schrift „M ündelgeld" kenntlich gemacht, und es darf in diesen Fällen das Kapital ganz oder teilweise nur mit Ge nehmigung des Mündelvormundes, Beistandes oder des Vormundschaftsgerichtes ausgezahlt werden. Die Bestände der Sparkasse dürfen nur angelegt werden in Realkredit durch Gewährung von Darlehen gegen Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, in Per sonalkredit an den Mittelstand und die wirtschaftlich chwächeren Bevölkerungskreise durch Gewährung von Dar lehen gegen Faustpfand, gegen Schuldschein, Bürgschaft oder Wechsel, in Darlehen an Gemeinden oder andere öffentlichrechtliche Körperschaften, in Darlehen an Er werbs- und Wirtschaftsgcnossenschaften, in Schuldverschrei bungen auf den Inhaber, in Erwerb ausstehender Geld- forderungcn, kurzfristig bei Bankanstalten, in eigenen Ver waltungsgebäuden sowie erforderlichenfalls in Grund stücken, die im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden müssen. Die Anlegung der Sparkassenbestände in Krediten zu Spekulationszwecken ist unzulässig. An Ge meinden, Eemeindeverbände und andere leistungsfähige öffentlichrechtliche Körperschaften des Deutschen Reichs, insbesondere an öffentlichrechtliche wasserwirtschaftliche Verbände und Bodenverbesserungs-Eenossenschaften, an Kirchengemeinden und Gesamtschulverbände können Dar lehen gewährt werden. Diese Darlehen dürfen aber ins gesamt nicht mehr als 50 v. H. der gesamten Einlagen be tragen und dürfen, wenn sie an den eigenen Gewähr verband ausgeliehen werden, höchstens 25 v. H. der gesam ten Einlagen ausmachen. Die Sparkasse ist befugt, noch folgende weitere Geschäfte zu betreiben: An- und Verkauf von Wert papieren für fremde Rechnung, An- und Verkauf von De visen und Sorten kür fremd« Rechnu,«. Verwahrung und den Sturm umgerissen, davon allein sechs große Fabrikschorn steine. Der Gesamtschaden in Bamberg wird aus mehrere Mil. lionen geschätzt. Bei den Aufräumungsarbeiten leisteten die Reichswehr, die Landcspolizei und die Feuerwehr von Bamberg laikräftige Hilfe. — Ein Transformatorenhaus wurde abgedeckt und das Dach dreißig Meter weit geschleudert. Verschiedene Gebäude wiesen derartige Schäden auf, daß sie niedergerissen werden mußten. Die Bestürzung unter der Bevölkerung war ungeheuer. Der in Urlaub weilende Oberbürgermeister wurde telephonisch znrückgerufen. Am Sonntag früh haben sofort Sammlungen eingesetzt, um den Geschädigten und Not leidenden die erste Hilfe zu bringe». Sturm über Karpalhen-Richlanö Ungvar, 3. August. Nach der schrecklichen Hitze der letzten Tage wütete gestern nachmittag über Karpathen-Rußland cln h e s t ig e r Z yk l o n. der zunächst in der Umgebung von Ungvar einsetzte. Hierbei wurden mehrere Personen, zwei von ihnen schwer, verletzt. Biele Bäume wurden umgebrochen und entwurzelt. Zahlreiche Fuhr werke mit Getreide wurden umgeworfen, viele Häuser abge- dcckt und beschädigt. Der Zyklon setzte sich dann in nordwest licher Richtung sort. Die Zyklonsäule von zwanzig Metern Durchmesser bewegte sich mit aller Krast im Tale des Turja- Flusses weiter und vernichtete alles, was ihr in den Weg kam. Am meisten beschädigt wurde die Gemeinde Turja-Remete in dem Bezirk Peretschin. Von dem staatlichen Sägewerk wurde das Dach abgehoben, durch das ein zwölsjähriger Knabe ge tötet wurde. Eine Reihe von Personen trug Verletzungen da von. Die Telephon- und Telegraphenleitungen sind zerrissen und unterbrochen. Während des Sturmes fielen in der Ge- meinde Turja-Remete auch nußgroße Schloßen, die mit Steinen vermischt waren. Die Schäden sind bedeutend. Aus anderen Orten liegen amtliche Berichte noch nicht vor. Verwaltung von Wertpapieren, Vermietung von Schrank fächern und Aufbewahrung von verschlossenen Depots, Ein- und Auszahlungsverkehr sowie Einziehung von Forderun gen, Ausnahme von Hypothekenurkunden und Fracht briefen. Meiterbegebung von Wechseln unter gewissen Vor aussetzungen, Weiterleitung von Darlehen, die von öffent lichen Körperschaften oder deren Kreditanstalten zn be stimmten Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Die Sparkasse betreibt ferner den Depositen-, Giro- und Conto- corrent-Verkehr und nimmt in diesem Verkehr Einlagen, über die Sparbücher nicht ausgestellt werden, entgegen. Ueber diese Einlagen kann durch Scheck- oder Giroüberwei sungen verfügt werden. Um die Liquidität der Sparkasse zu gewähr leisten, muß ein Betrag, der mindestens 30 v. H. des Gesamt einlagebestandes der Sparkasse entspricht, in flüssigen Wer ten angelegt werden. Aus den U e b e r s ch ü s s e n, die sich bei der Rechnungslegung ergeben, wird eine Sicher heitsrücklage gebildet. Soweit die Ueberschüsse, die sich bei der Rechnungslegung ergeben, nicht der Sicherheitsrücklage zufließen, werden sie an den Eewnhrsverband zur Verwen dung für nicht zu dessen gesetzlichen Aufgaben gehörende, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke abgeführt. Da die Sparkassenguthaben durch die Inflation in wesentlichem Maße berührt wurden, mußte ihre Berück sichtigung bei der gesetzlichen Auswertung erfolgen. Nach den in Preußen ergangenen Bestimmungen erfolgte die Aufwertung von Sparguthaben zu einem Aufwertungs betrage von 15 v. H. des Eoldmarkbetrages der Spar guthaben, wobei es gleichgültig ist, ob die Sparguthaben zur Aufwertung angemeldet sind oder nicht. Ein höherer Satz als 15 v. H. ist zu gewähren, falls eine Markanleihe des Eewährverbandes nach einem höheren Auswertungs satz aufgewertet wird. Um auch leistungsschwachen Ge meinden die Aufwertung auf 15 v. H. möglich zu machen, wird ein Sparkassenausgleichsstock gebildet, in welchem diejenigen Sparkassen, welche über 15 v. H aufwerten, dis Hälfte des über diese Mindestanfwertung hinaus erforder lichen Betrages beizusteuern haben. Die Sparkassen erfüllen zwei große volkswirt schaftliche Aufgaben, einmal die Kapitalbildung im.Spar- und Giroverkehr, sodann die Kapitalverteilung im kurzfristigen und langfristigen Kreditgeschäft. Die ge waltige Bedeutung der Sparkassen vor denk Kriege ermißt man ohne weiteres, wenn man sich vergegenwärtigt, daß, während die deutschen Großbanken etwa 6 Milliarden Mark fremde Gelder verwalteten, die Sparkassen Einlagen in der stolzen Höhe von 20 Milliarden Mark aufzuweisen hatten. Nach der Inflation mußte ganz von vorn ange- fanaen werden. Der Pfennig, muß es bringen, biek dis