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Sächsische Volkszeitung : 13.06.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192806139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19280613
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19280613
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1928
-
Monat
1928-06
- Tag 1928-06-13
-
Monat
1928-06
-
Jahr
1928
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Kerl. 10,75-17.00 . 8sr>„ 18.50-18,50 . . . 50.00-62.00 35,00-4(,,M 24,S0-2bM 24,00-24.50 23,00—34,« 25,00-27,«> >4,25-15,A Ib,00-17,M 23.00-28.00 18.80-10.00 22,50-2Z,4» ei . . >5,50-15,7» 20,50-21,20 ?70. . > . . 25,70-27,10 ik-^ktleii 9. S. S. 6 2,0 210 3, - 37,5 33 154 154 57 74 trie-^ktien il — 51 so SO ISO rr 143,5 144 > 153 157,75 . 44,5 45 115 115 luslrls -/Aktien 121,75 75,25 110 70 140,5 205 11 115' 122,25 75,3 110 73 141 200 11 115 23,5 522 123,5 177 vl.,25 123,, 170 Mi »kwoch» den 13. Funk 1S?8 >v»»Iai«»»»i Lee« den «»,etg»»<,reil«i Die Ige,palten» PetttzeUe »U 4 FamUlen- aiizejgen u. Stellengesuche Lt» 4 - Die PeMrellamezeU«, 8Smn> breit. 1 Ok Für Anzeigen autzerhaib des Verbreitungsgebietes 40g.die PelitreNamezeil« I Offeriengeb.»« 4. Im Fall, höherer Gewalt erlischt sedc Verpflichtung aus Lieferung sowi« Crtülliiiig v. Anzeigen.Austrügen u. Leistung v. Schadenersatz. «eschSsllicher LeU: Artur Lenz. Dresden. Nummer 132 — 27. Jahrgang Erscheint «mal wischen«, mit den Illustr. Gratisbeilagen »Di« Well' und »Für unsere «einen Leute', sowie den reztbeilagen St. Venno.BIatt'. »Ilnterhalknig und Wissen', »Die Weit der Frau'. »Aerzliicher Ratgeber', ,DaS gute Buch". .Filmrund. Icha»'. Monatlicher Bezugspreis 3 Mt. einschl. Bestellgeld. Hinzelinnniner 14» 4 Sonnabend- ». Sonniagnnmmer 84» 4- Haupts christseiter i De. 4». DeSeztlk, Dresden. 1 tSeschäft-ftelle, Druitu.Berlag - Germania. il.-G. für Verlag und Drulkerei, Filiale Dresden. DreSden-A.1. Poliersiratzel?. FernrusLlOlL. Vollichecktonto Dresden 27«3. Banltonlo Stadtbank Dresden Rr. Kl71ii Für chrtslliche Politik und Kultur Redaktion der Sächsischen BolkSzettung Dresden-Altstadl 1 Polierstrasie i7. Fernrni SMIl und rwIL, Feslsetzung -er Endsumme! Der wichtigste Punkt -er Reparationsfrage — Der Reparationsagent wiederholt seine Forderung Der neue Landeslehrplan Seine Auswirkungen aus daS sächsische Volksschulwesen. Vou Julius Rolle, Drcsdeii. Mit Verordnung vom 1V. Mul 1928 l><it das sächsische Volks- bildungsministeriuin der Oesfcntlichkcit deu lauge erwartcteu »eue» ^..ndeSlchrplan überreicht. Die Neubearbciluug war zur Notwen- . geworden: denn der bisherige Lehrplan vom Jahre 1876 deutliche Spuren der Ilcbcraltcrung, äußerlich gekeunzeichnel l'srch ein Ucbermaß von Nachträgen und ÄusführungSbestimmnngen. Lein Jiincnbau >var unterhöhlt durch die im letzte» Jahrzehnt sprunghaft aufeinander folgenden Schulreformen, durch Einführung neuer Lehr- und Uebnnqsgebiete, durch sogenannte Ucbergangslehr- pläne, aber auch durch Beiseitestellnng alterprobter Erziehung?- und Unlerrichtsgruiidsützc, sowie durch pädagogische Eigenwilligkeiten seitens einzelner Lehrpersonen. Verfasser des neuen Lehrplanes ist der Ministerialrat Tr. Weinhold. Zur Mitarbeit wurden anfgesorderi die sächsischen Lchrcrorzaniscitionc», nnlcr anderen auch der Katholische Lehrerver- dand. Gutachtlich gehört wurde» die evangelisch-lutherischen und katholisch-geistlichen Behörden, sowie die Eltcrnvertretnngen, unter anderen die Katholische Schulorganisation. Der Landeslehrplan weist folgende D r e i g l i e d e r u n g auf: 1. Allgemeine Vorschriften, 2. Besondere Vorschriften, 3. Son dervorschriften für die höheren Abteilungen der Volksschulen, die zur mittleren Reife führen. Nach dem Lanöeslehrplan ist es Aufgabe der Volks schule, die Entwicklung der Kinder durch planmäßige Hebung der körperlichen und geistigen Kräfte im Sinne sittlicher Lebens- ent-faltung zu fördern und sie zu hingebender Pflichterfüllung im Dienste der Geineinschaft zu erziehen. Vergleicht man damit die Fassung des bisherigen Lehrplanes, der die Aufgabe der Schute darin erblickte, der Jugend durch Unterricht, Hebung und Erziehung die Grundlagen sittlich-religiöser Bildung und die für das bürgerliche Leben nötigen allgemeinen Kenntnisse und Fertig- k.iten zu gewähren, so kann man sich zunächst des Eindrucks nicht entwehrc», als ob das Religiöse im Bildungsplan der Volksschule zurückgedrängt worden wäre. Und doch ist der neue Landeslehrplan »ich! religionslos, viel weniger religionsfeindlich; denn unter den Bitaungsgütcr» der Schule ist ausdrücklich, wenn auch nicht wie Im alten Lehrplan a» erster Stelle, Religion aufgeführt. Die b e - sonderen Vorschriften gliedern: Evangelischer Religions unterricht, Römisch-katholischer Religionsunterricht, Lebcnskunde. Es heißt da: „Römisch-katholischer Religionsunterricht soll ans an schaulich-lebensvoller Grundlage der biblischen Geschichte der Alters stufe der Kinder entsprechend zur Erkenntnis römisch-katholischer Hcilslehrcn, zur freudigen Erfüllung sittlich-religiöser Pflichten und zur selbständigen Teilnahme am kichlich-katholischen Leben verhelfen." Wenn auch diese Fassung klarer, bestimmter und ausführlicher als im alten Lehrplane lautet, so mnssciBwir doch bedauern, daß der Entwurf von der Aufgabe des Religionsunterrichts, wie ilm der Katholische Lehrervcrband im Einverständnis mit dem Ordinariai des Bistums Meißen oiwgereicht hatte, und der sich eng an den Wort hnit der Lehrplan-Beschlüsse der Fuldaer Bischosskonserenz anlehni, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist. Schließlich kommt cs letzten Endes nicht ans die allgemeinen Zielsetzungen an, die doch immer etwas vollgcpackt und nüchtern sein müssen, sondern auf die Lehrerpersönlichkeit, die sie lebendig zu gestalten hat. In dieser Beziehung verdient folgender Hinweis >m Landeslehrplan unsere ganz besondere Beachtung: „Auf alle» Klas- scnstufcn sind die Beziehungen des Lehrstoffes zu den üahclicgcnde» Erscheinungen römisch-katholischen Lebens in Haus, Schule, Sitte, Recht, Kirche, im Kirchenjahr und zu den Lehren des Katechismus »»fzndcckc» und die Schüler mit ihren sittlich-religiösen Verpflich tungen und Hebungen in Uebcreinstinunung mit der Biblisctwn Ge schichte» den Aussprüchen und Lehren der römisch katholischen Kirche bekannt z» machen." Damit ist eindeutig ausgesprochen, daß sich der Religionsunterricht nicht.auf die theoretische Belehrung innerhalb der Schulstubc zu beschränke» habe, sondern seine Erteilung im Sinne eines wohlverstandenen A r b e i t s u n t e r r i ch t S z» ge schehen hat. Also tätige Anteilnahme am kirchlichen Leben, wie es das Kirchenjahr vorzcichnet (Gottesdienstbesnch, Sakra»,entenemp- fang usw.) ergänzend hinznzutrcten haben. Wenn es darüber ln den allgemeinen Vorschriften heißt, daß die Bildnngsgüter „In den Formen anschauliche», eindrucksvolle» Begegncns und EvfaHcns, praktischer Verbindung und alltäglicher Verwendung !m Kreise der Kinder, im Kreise der Heimat und des tätige» Volkes behandelt werden sollen" und daß die „Lehr- und UcbungSgebiete „nach unter- richtswisseiischaftlichen Grundsätzen zusammcnzuordnen sind", so ist damit dem Lehrer an der katholischen Bekenntnisschule nicht nur die Möglichkeit gegeben, Religion als „gefächerten" Unter richt zu erteilen, sondern sogar die pädagogische Pflicht anserlegt, bei jeder geeigneten Gelegenheit, also auch in anderen Unterrichtsstunden, das religiöse Bildungsgut untcrrichtlich und er. zicbcrisch auszuwcrtc», so daß es den gesamten Unterricht lebendig Imrchdringt, also zu unterrichten und erziehe» im Geiste dcS Be kenntnisses, pädagogisch gesprochen, Gesamtunterricht z» erteilen. Bedauerlicherweise wird die Zahl dcrWochcnftiinden für Religio,, von 4 auf 2 herabgemindert. Jeder Schulprak. tikcr »„ist zugcben, daß die Stoffülle, wie sie sich aus Biblischer Ge schichte, Katechismus und Kirchciigeschichtc ergibt, in 2 Wochenstun. de» nicht bewältigt werden kann. Für die körperliche Ertüchtigung der Jugend sieht der Landeslehrplan 3 statt früher 2 Wochenstnnden vor, also eine sivprozentig« Erhöhung. Wir haben dafür volles V«r« ständnis, sind aber doch der Meinung, daß die sittlich-reli giöse Ertüchtigung mit der körperlichen gleichen Schritt halten muß und eine SÜprozentige Verminderung der RcligionSstundrn gerade i» unserer Zeit der Ungebundenheit und des fühlbaren Mangels an schulischen Zuchtmittelu geradezu Unannehm bar ist. Gilberls Zwischenbericht Berlin, 12. Juni. Der Generalagent für Reparationszahlungen Parker Gilbert hat soeben seinen üblichen Zwischenbericht über die ersten nenn Monate des vierten Reparationsjahres, also vom 1. September bis zum 31. Mai 1928 erstattet. Einlei tend stellt der Reparationsagent sest, daß die Uebertragungen von Sachlisferungen und Devisen mit dem wachsenden Auskom men der Reparationszahlungen Schritt gehalten haben. Aus drücklich hebt der Reparationsagent in seinem Bericht hervor, daß Deutschland seine Zahlungen regelmäßig und pünktlich ge leistet hat. Die Bürgschaften des Planes haben sich befriedigend ansgewirkt. Die Gewißheit werde größer, das; sie auch dis Standardzahlukigeir gewährleisten könnten. Das gälte nicht allein für die Hanshaltzahlungen, sondern auch für die Industrie- und E i s e n l> a h n z a h l u n g e n. Es sei möglich gewesen, den Verteilungsschlüssel für die Industrie zählungen um 20 Prozent herabzusetzen. Die Reichcbahngesell- schast hat, obwohl ihre Finanzlage gegenwärtig durch neue Lasten erschwert worden sei, durch die bisherigen Erfolge weit gehendes Zeugnis für ihre Fähigkeit abgelegt, die vollen Repa rationsleistungen ansz'abriiige». Das setze allerdings voraus, eine weise Finanzpolitik einzuschlagen, und daß das Reich sein Aussichtsrecht nicht dazu benutzt, um diese Fähigkeit der Reichs- bahngesellschaft in Frage zu stelle». Ausführlich beschäftigt sich dann der Reparationsagent mit dem Bericht des Eisen- oahnko m m is > ars. Zmn Reichshaushalt wird gesagt, der Reichshaus halt sei jetzt hauptsächlich wegen der erhöhten Einnahmen in einer gesünderen Verfassung als vor einem Jahre. Doch seien die laufenden Ausgäben in dem gegenwärtigen Haushalt höher als die laufenden Einnahmen. Die Mohrausgaben betrugen 622 Millionen, stellen also noch ein offenes Problem für dis Reichssinanzen dar. In dreierlei Hinsicht seien aber Fort schritte erzielt: Erstens infolge der Einsclzaltung des Kriegs lastenetats in den allgemeinen Etat: zweitens sei die bisherige Politik, die außerordentlichen Ausgaben durch Anleiheermäch tigungen zu decken, anfgegeben worden. Diese Entscheidung stelle die konstruktivste Entwicklung in der Haushaltsgeba rung dar und verspreche zusammen mit ähnlichen Maßnahmen die gefährliche Lage, die durch die Entwicklung der außerordent lichen Ausgaben geselzasfen sei, allmählich zu beenden, Drittens sei die Steigerung der Ausgaben viel geringer als in den beiden vorhergehende» Jahren, der Haushalt gewinne so das Aussehen verhältnismäßiger Sparsamkeit, wenngleich hierzu noch einige Vorbehalte zu machen seien. Die Vorbereitungen des Haushalts für das näch sts Etatjahr 1929/30 werden wohl schwieriger sein. Der Be richterstatter im Reichsrat habe bereits von einem Defizit von 771 Millionen und später von einem solchen von 581 Millionen gesprochen. Auf der anderen Seite sei aber zu bedenken, daß bei der Vorbereitung des Haushalts sür 1927/38 und 1927/29 noch größere Defizite angekündigt worden waren. Die besonderen Vorschriften bezüglich des katholischen Reli gionsunterrichtes gründen sich auf den Lehrplan (Stoff plan), der im Aufträge der Fuldaer Bischofskon ferenz hcrausgegcbe» und durch bischöfliche Verordnung für das Bistum Meißen als verbindlich seit Ostern 1928 eingefühü worden ist. Als Lehrmittel für die Hand der Kinder sind der deutsche Einheitskatcchismus und die kleine und große Ein heit s sch n lb i b el von Ecker zu benütze». Mit der Einführung des Fuldaer Religionslehrplancs und der deutschen Einheitsbibel und des Einheitskatechismus ist auch für unser Sachsenland ein be deutsamer Schritt getan worden, der nichts anderes bezweckt als die Vereinheitlichung des Religionsunterrichtswesens im gesamten deut schen Vaterlande fördern zu Helsen. Der Landeslehrplan sichert in weitgehendem Maße die Frei», heit des Lehrers. ,^n der Grundschule kann Gesamtunter richt betrieben werden", also jene Unterweisung, die kein« strenge, stundenmäßige Fächerung kennt. Auf der Mittel- und Oberstufe muß jedoch der Aufbau in Einzelfächer beibehalten werden, jedoch in den Formen anschaulichen, eindrucksvollen Begegnens und Er fassens und praktischer Verbindung. Gewissermaßen ein begrenzter Gesamtunterricht, eine Lehrform, die von praktischen Schulmännern schon mit bestem Erfolg gehandhabt wurde, noch ehe man das Wort „Gesamtunterricht" erfand. Wen» demnach der Lehrplan auf den erwähnten Klasscnstnfen einen unbeschränkten Gesamtunterricht nicht gestattet, so will er damit vor allem klare Sicherungen schaffen, daß die Natur- und Kulturgüter, di« für den künftigen Staatsbürger von Wert und Bedeutung sind, auch tatsächlich plan, mäßigt» der Schule behandelt werden. Dabet wird der Lehr«, Damit Deutschland den notwendigen Auslandskredit er halte, sei besonders erforderlich, daß das Vertrauen des aus« ländisttie» Anleihezeichners in vollem Umfange ausrecht erhalten bliebe. Hierin liege eine Verpflichtung für den deutschen An leihenehmer, den Auslandsmarkt nicht zu überladen. Hiermit würde ferner die Frage aufgeworfen, welche Bedeutung der Auleihezeichner den gegenwärtigen deutschen Neparationsver- pslichtungen zumüße. Er müsse, während die deutsche Auslands schuld stiege, in steigendem Maße nach einer klaren Feststel lung des endgültitzen A u s ma ß e s d e r Repara tionsverpflichtungen verlangen. Wenn diese Frage nicht in absehbarer Zeit beantwortet würde, könne angenom men werden, daß die Kapitalisten der ganzen Welt iveniger geneigt sein werden, ihre Ersparnisse Deutschland zu leihen und das sie dies jedenfalls nur zu solchen Sätzen tun werden, die sie für die damit verbundenen Risiken entschädigen. Die endgültige Festsetzung der deutschen Repara tion sverpflichtung werde daher zmn mindeste» aus diesem Grunde eine Angelegenheit von ivachsender, praktischer Bedeutung. Nach einem UeberbUck über die Entwicklung der deutschen Wirtschaft und einzelner ihrer Zweige endet der Generalagen: m einen, kurzen Schlußwort, in dem er darauf hiuweist, daß der Plan zwar sein erstes Ziel erreicht habe, daß dieser Erfolg aber die ivahre Natur des Plans nicht verschleiern dürfe. Der Plan sei nicht Selbstzweck. Das Hauptproblem liege in der endgültigen Festsetzung der deutschen Reparations-Verpflich tungen. Im Interesse aller Beteiligten läge es, „durch gemein sames Abkommen zu einer endgültigen Regelung, und zwar, wie d-e Sachverständigen geschloffen hätten, sobald wie die Um stände dies erlaubten, zu gelangen". Erkenntnis auch in Frankreich ?k. Paris, 10. Juni. Im Aufträge der parlamentarischen Gruppe, die sich zum Studium der deutsch-französischen Angelegenheiten vor einer Woche gebildet hat, wird der Abgeordnete Montigny sich nach Berlin begeben, um mit Angehörigen des deutschen Parlaments und mit deutschen Negierungsstcllen in Verbindung zu treten. Montigny vertritt in erster Linie die sehr zahlreiche Gruppe der Radikalen in der Kammerkommission für auswär tige Angelegenheiten, so daß auch aus diesen Gesichtspunkten seine Stell»,ignahme mit den deutschen Stellen lebhaft zu be grüßen ist. In einer politischen Rede, die der Abgeordnete Montigny heute in Le Mans hielt, vertritt er noch einmal die Notwendigkeit einer deutsch-französischen V e r st ä n d i g u n g, die im Interesse des europäischen Frie dens weitergeführt werden müsse. Nach der gleichen Richtung hin äußerte sich auch der Präsident seiner parlamentarischen Gruppe, der Abgeordnete Deladier. „Sowohl unter diplo matischen wie-auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten", so führte er aus, „halte ich eine Revision des Dawcs- Plaues für notwendig, die auf einer gerechten Festsetzung der deutschen Schulden beruht. Diese Revision ist eine der Hauptbedingungen einer deutsch-französischen Verstän digung und einer europäischen Zusammenarbeit, wie ich sie wünsche und wie andere Parteien sie verlangen." nicht an die Stosfolge, wie sie die Einzcllehrplän« aufzcigcn. ge bunden. Es ist vielmehr seinem pädagogischen Geschick überlassen, wie er die innerhalb eines Jahres vorgesehenen Stoffe aneinander reiht. Endlich fordert der Landeslcbrplan, daß die Unterrichts methode sich den Grundsätzen eines wohlverstandenen Ar beit s u n t e r r i ch t s anzupasscn habe. „Vereinheitlichter wie ge fächerter Unterricht haben durch vlanmäßige Uebungcn in alle» Lchr- und Ucbungsgcbielen die Fähigkeiten des selbsttätigen Erfassens, ErarbeitcnS und Perarbeitcns. Bchaltens, Ausgestalicns, Darstellcns und Anwendens, wie sie dem Kinde und dem Bikdungsgute gemäß sind, zur Fertigkeit zu steigern, ohne die die Kinder nicht zur ge wünschten Selbständigkeit gelangen können." Der Landeslehrplan ist ein R a h inenplan , der nur Grund sätze gibt und Umrisse zieht. Der Lehrerpersönlichkeit gestattet rr vielfältige Arbeitsfreiheit und hinreichenden Einsluß ans die Aus gestaltung des Lehrplanes: denn eine Verordnung zu», Landes lehrplan besagt, daß die Lchrcrversammlungen der einzelnen Schu len auf Grund der allgemeinen und besonderen Bestimmungen für ihre Schule Einzcllehrpläne auszuarbeitcn habe». Mit der Veröffentlichung des Landcslchrplancs ist allen, denen "der innere Ausbau unseres sächsischen Volksschulwescns am Herzen liegt, ein Wunsch in Erfüllung gegangen. Wenn dieser umfangreichen Arbeit auch noch gewisse Mängel anhasten und noch manche Wünsche nicht in vollem Umfange erfüllt werden konnten, so liegt das wohl tn erster Linie mit daran, daß der Lehrplanbearbeiter an die sächsische Schulgesetzgebung gebunden war, andererseits auch an dem Scheitern des Reichsschulgesetzes, von dem die christlichen Eltern und Lehrer für ihre Bekenntnisschulen eine freiheitlichere Entwicklung erhofften.
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