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M W tes MMMIMkimr «ns: Aus der Zentrumssraktion des Reichstages schreibt man Der Reichstag hat die Etat-Beratungen mit dem Arbeits- Ministerium begonnen. Diese Etat-Beratungen wurde» dazu benützt, alle die sozialen Probleme, die uns zurzeit beschäftigen, zu erörtern. In gewissen Kreisen wird seit euuger Zeit die Auffassung vertreten, das Arbeitsministerium au szuh ev en und seine Ausgaben linier die übrigen Reichsmlnisterien zu ver teilen. Es ist immerhin bemerkenswert, dah einzige Reichslagspartei diese Bestrebungen unterstützt. Auch nur der -parlamentarische Versuch, das Arbeitsministerium zu beseitigen würde unter der deutschen Arbeiterschaft aller Rich tungen de» entschiedensten Widerstand auslösen. Die deutsche Arbeiterschaft kann beruhigt sein, daß die Zenirumspartel diesen Bestrebungen den entschlossendsten Widerstand entgegensetzen wurde. Es ist gewiß richtig, daß das Reichsarbeitsministerium, obwohl erst in der Nachkriegszeit errichtet, heute eines derjeni gen Ministerien ist, dem die weitaus größten Ausgaben obliegen. Die Verwaltungskosten des Ministeriums selbst sind verhältnis mäßig gering, aber die Ausgaben für die Kriegsbeschädigten, die Pensionen für die Angehörigen der früheren Heeresmacht, die Unterstützung der Invaliden- und der Erwerbslosen und eine ganze Reihe sonstiger kleinerer sozialer Verpflichtungen machen mindestens 95 Prozent der Ausgaben des Arbeitsministeriums aus. Für die Behebung der sozialen Folgen des verlorenen Krieges muß das Arbeitsministerium tätig sei», und daher die großen Summen die von ihm verausgabt werde». Reichsarbeits- minister Dr. Brauns hat zu Beginn der Etatverhandlungen im Haushaltsausschuß eia übersichtliches Bild über die von seinem Ministerium geleistete Arbeit gegeben und gleichzeitig gesagt, welche Nächstliegenden sozialen Ausgaben zu lösen sind. Da die Inslationswirtschaft die deutsche Arbeiteroersicherung an den Rand des Ruins gebracht hat, war es eine der wichtigsten Auf gaben, die sozialen Versicherungen vor dem völligen Zusammen bruch zu bewahren. Die deutsche Zentrumspartei, die unter Führung von Hitze, Trimborn und Hertling, den hervorragend sten Anteil an der Schaffung der deutschen Arbeiteroersicherung hatte, hat es sich auch jetzt wiederum zur Pflicht gemacht, bei dem Wiederaufbau derselben führend mitzuwtrken. Am schlimmsten unter der Inslationswirtschaft hat die Invalidenversicherung gelitten. Rund zwei Milliarden Mark angesammeltes Vermögen sind vernichtet worden. Die Inoalidenversicherungsanstalten wären bankrott geivesen, wenn nicht das Reich helsend eingesprungen wäre. T otz der Reichs- Hilfe konnten den Invalidenrentnern aber leider nur 14 Mark pro Monat gegeben werden. Schon seit geraumer Zeit ist in den Kreisen der Zentruinsfraktion überlegt worden, wie den Jnva- lidenrentnern geholfen werden könnte. Nachdem das Reich eine einmalige, aber große Zahlung der Nuhrindustrie gegeben hat, sagte sich die Partei, dah nun auch dauernd große Mittel für die Sozialversicherung bewilligt werden müssen, und so stellte die Zentrumsfraktion den Antrag, daß den Invaliden versicherungsanstalten zur Auswertung der Invalidenrenten bis zur Höhe der Friedenssätze neben den schon bisher bewilligten Beträgen in Höhe von 114^1 Millionen weitere 115 Millionen Mark zur Verfügung gestellt werden. Der Zentrumsantrag ist einstimmig angenommen worden. Einen weiteren bedeutsamen Antrag hat die Zentrums sraktion zur Erwerbolosenfürsorge gestellt. Statt der vorgesehenen Mittel von 11V Millionen Mark ist diese Summe nun unter Führung der Zentrumsfraktion aus 220 Millionen erhöht worden. Ein Teil dieser Summe soll als Grundstock für die noch dieses Jahr zu schassende Arbeitslosenversicherung ver- wendet werden. Ein weiterer Antrag der Zentrumspartei be sagt, daß für die Untersuchung der Gesundheitsverhältnisse der Arbeiter in gesundheitsschädigenden Berufen 2VVV0 Mark zur Verfügung gestellt werden. Die Regierung hatte beantragt, daß für allgemeine Wohlfahrtszwecke und zur Unterstützung von An stalten und Einrichtungen der privaten Wohlfahrtspflege 10 Millionen Mark zur Ver der Zentrumspartei Ist die höht worden. Neben die ügung gestellt werden. Auf Antrag e Summe auf 20 Millionen Mark cr- en bedeutsamen Anträgen sind noch «ine ganze Anzahl kleinere Anträge gestellt worden, die zum großen Teil angenommen worden sind. Man kann ohne Uebcr- treibung sagen, daß die Zentrumspartei bei der Be ratung des Sozialetats führend gewesen ist. In den Fragen der Sozialpolitik gibt es im Zentrum weder einen rechten noch einen linken Flügel. In allen Teilen der Fraktion herrscht nur der eine entschlossene Wille: die in der Inflationszeit an den Ruin gebrachte deutsche Arbeiterversiche rung wiederum aufzurichten und den sozial am schwersten ge schädigten Volksschichten tatkräftig zu helfen. Die Zentrums partei ist entschlossen, alles daran zu setzen, daß bei dem dem nächst zur Beratung kommenden Pensionsetat auch die Renten der Kriegsbeschädigten entsprechend erhöht werden. Nach altem Brauch wird bei diesem Etat zu den sozialen Problemen der verschiedensten Art im -Plenum Stellung genom men. Für die Fraktion sprach Herr Stegerwald. Seine Rede fand im Reichstag sowohl rechts wie links allgemeine Beachtung. Er nahm zu all den Fragen, welche die unteren Volksschichten berühren, in kurzer und prüganter Weise Stellung. Er sprach über die Arbeitszeit und Lohn fragen. Die Ent schiedenheit, mit der er die Forderungen der Arbeiterschaft ver trat, mögen den sozialreaktionären Kreisen zeigen, daß nicht nur die christliche Arbeiterbewegung, sondern auch die Zentrums partei entschlossen ist. sich mit aller Kraft gegen die sozialreak tionäre Welle zu wenden, die seit einigen Monaten über unser unglückliches Vaterland dahingeht. Weiter legte er die Aus fassung des Zentrums zum Wiederaufbau der Sozialversicherung der Wohnungs- und Siedlungsfragen, der Besitzbeteiligung und Mitverwaltung der Arbeiterschaft an der Wirtschaft dar, er for derte mit Entschiedenheit den Ausbau des Reichswirtschastsrates und die paritätische Ausgestaltung der Landwirtschafts-, Handels- und Handwerkskammern. Tie Rcichsoersassung hat zwar die formale Gleichberechtigung für alle Volksschichten ge bracht. Praktisch liegt es aber so. daß die deutsche Arbeiter schaft in den öffentlich rechtlichen Körperschaften bis heute noch keine Vertretung finden konnte. Seit geraumer Zeit wird von ganz bestimmten Kreisen und ln bewußter Absicht immer und immer wieder die Behauptung ausgestellt, datz es in, Zentrum einen „reaktionären Flügel- gebe, zu besten Führung Stegerwald gehöre. Durch seine Neichs- tagsrede hat er diejenigen, die diese Behauptung in bewußter Weise verbreiteten, Lügen gestraft. Die Kreise, die an einer Auseinanderreibung des Zentrums ein Interesse haben, werden diese Verleumdungen aber trotzdem noch wie vor weiter ver breiten. Mit Recht hob C!" 'rwald ani Schlüsse seiner Rede her vor. dah letzten Endes alle gesetzgeberische Arbeit nichts nütze wenn es nicht gelänge, im deutsche» Volk eine wahre Volksge meinschaft zu schaffen. In den letzten Jahren hat der deutsche Reichstag viel un würdige Szenen gesehen. Bei der Beratung des Haushalts des Rcichsarbeitsministeriums standen seine Beratungen wieder aus beachtlicher Höhe. Und daß bei diesen Beratungen die Zen trumspartei an führender Stelle stand und nach Mitteln und Wegen suchte, um den ärmsten der Armen zu helfen, wo es nur immer möglich ist, darauf kann die Zentrumswählerschast mit berechtigtem Stolze blicken M MilsMle , ^ Pon Richard M lillrr, Dresden-Colt» (Fortsetzung des Artikels „Was der Arbeitnehmer vom Ge werbe-, Kaufmanns- und Arbeitsgericht wiisen muß". So zialpolitische Umschau vom 4. Februar 1025) Neben den Kaufmanns- nnb Gewerbcgerichten kommt den sogenannten N r b e i t s g e r > ch t en eine weitgehende Bedeu tung zu, die mit dem BctriebsrStegesetz ins Leben geruse» wor den sind. Tie den Arbeitsgerichten »ach der erivähutgn Verord nung ausschließlich zusallenden Streitigkeiten sind in erster Linie, dir Fälle der Paragraphen 82—90 des Betriebsrätegesetzes. Ob gleich sich gerade durch die Arbeitsgerichte manche Möglichkeit bietet, Arbeitern und Angestellten zu helfen, lehrt die Erfah rung, daß leider über diese Bestimmungen, sowie auch über die hierzu in Frage kommenden Bestimmungen des Betriebsräte- gesetzes vielfach Unkenntnis herrscht. Ta auf Grund der Bestim mungen, namentlich auch in Hinsicht auf Paragraph 84 deS Be- triebsrätegesetzes vielen Arbeitnehmern geholfen werde» kann, soll hierauf kurz noch näher eingegangen werden. Paragraph 84 des Betriebsrätcge-etzes besagt: Arbeitnehmer können im Frlle der Kündigung seitens des Arbeitgebers binnen fünf Tage» nach der Kündigung Einspruch erheben, indem sie den Arbeiter- oder Angcstcliterat anrufcn: 1. wenn der begründete Verdacht borliegt, daß die Kündigung wegen der Zugehörigleit zu einem bestimmte,» Geschlecht«, wegen politischer, konfessioneller oder gewerkschaftlicher Betätigung oder wegen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem politi sche», konfessionellen oder beruflichen Verein oder militärischen Verband erfolgt ist; 2. wenn die Kündigung ohne Angabe von Gründen er folgt ist; 3. ivenn die Kündigung deshalb erfolgt ist, weil der Ar beitnehmer sich weigerte, dauernd andere Arbeit als die bei der Einstellung vereinbarte, zu verrichte,,; 4. wenn die Kündigung sich als eine unbillige, nicht durch das Verhalten des Arbeitnehmers oder durch d>e Verhältnisse des Betriebes bedingic Härte darst«llt. Erfolgt die Kündigung fristlos aus einem Grunde, der nach deni Gesetze zur Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt, so kann der Ein spruch auch darauf gestützt werde», daß ein solcher Grund nicht vorl'egt. Dazu der Paragraph 86. Bei der Anrufung müsse» die Gründe des Einspruchs dargelegt und die Beweise ihrer Berech tigung vorgebracht iverdcn. Erachtet der Arbeiterrat oder Ange stelltenrat die Anrufung ftir begründet, so hat er zu versuche,,, durch Verhandlungen eine Verständigung herbeizuführen. Ge lingt diese Verständignng binnen einer Woche nicht, so kann der Arbeiter- oder Ängestelitenrat oder der betroffene Arbeit nehmer binnen weitere» fünf Tagen de,, Schlichtungsausschuß anrufen. Paragraph 87. Ueber den Einspruch (Paragraph 84) wird im gesetzlichen Schlichtungsverfahren endgültig entschieden: Geht die Entscheidung dahin, daß der Einspruch gegen die Kündigung gerechtfertigt ist, so ist zugleich für den Fall, daß der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung ablehnt, ihm «me Ent- sthädiguilgspslicht auszuerlegen. Tie Entschädigung bemrßt sich nach der Zahl der Jahre, während derer der Arbeitnehmer >n dem Betrieb insgesamt beschäftigt war und darf kür jedes Jahr bis zu einem Zwölftel des letzten JahresarbeitSverdlenstrS festgesetzt werden, jedoch >m ganzen nicht über sechs Zwölftel hinaus- gehen. Tie einzelnen Bestandteile, des Jahresarbeitsvecdtenstes sind mit einem Betrage in Ansatz zu bringen, der der zur Zeit der Entscheidung maßgebenden Lohn- oder Gehaltshöh« der Be- rufsgruppe entspricht. Tabct ist sowohl auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers als auch ans die wusiichaftliche Lei stungsfähigkeit des Arbeitgebers angemessene Nünsicht zu neh men. Die Entscheidung schafft Recht zwischen dem beteiligt«;» Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Innerhalb dreier Tage nach Kenntnis von dem Eintritt der Rechtskraft der im Schlichtungsverfahren ergangenen Entschei dung hat der Arbeitgeber dein Arbeitnehmer mündlich oder durch Aufgabe zur Post zu erkläre», ob er die Weiterbejchüsti- gimg oder die Entschädigung wählt. Erklärt er sich nicht, so gilt die Weiterbeschäftigung als abgelehnt. Kommt der Arbeitgeber mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug, so hat er dem Arbeitnehmer auch ^en durch die Geld-. «ntwcrtnng entstehenden Schaden zu erseHen. An Stelle des oben erwähnten Schlichtungsausschuffes ist ln allen Fällen ausschließlich das Arbeitsge richt znständi g. Da gegen dessen Entscheidungen — wie schon gesagt — Berufung nicht möglich ist, ist es dringend nötig, daß sich Arbeiter und Angestellte besonders mit diesen Bestimmungen des Bctriebsrätcgejetzcs vertrant machen. Be sonders wichtig ist die Einhaltung der Fristen und die Stellung nahme des Betriebsrates. Vielfach besteht leider gerade in unse ren Kreisen noch eine gewisse Voreingenommenheit gegen das Betrlebsrätcgesetz und eine gewiss- Unterschätzung desselben. Schon allein dieser kurze Abschnitt aus dem Betriebsrätegejetz >n bezug ans Nrbeits« bzw. Gewerbe- und Kanfmannsgerichte dürste aber zeigen, welch große Bedeutung dein Arbeiter- und Angestellten- rat znkommt, wie nützlich und unentbehrlich er für jeden einzelne,» und wie dringend nötig es ist, das; besonders d>e christlich orga nisierte Arbeiter- und Angestelltenschaft auch in diesen Organen entsprechend vertreten sein muß. Ob Gewerbe-, Kaufmanns- und Arbeitsgerichte m Zukunft den ordentlichen Gerichten angegliedcrt wgrdcn — sicher »echt zuck Vorteil der Arbeitnehmer — steht noch dahin. Solange aber d«e jetzigen gesetzlichen Bestimmungen vorhanden sind, muß sie auch die Arbeitnehmerschaft rn ihrem Interesse anzuwenden versuchen. Ae ZemelW rer «MWiklsW Leitsätze des Reichswirtschastsrates Berlin, 9. Februar. Ter Ausschuß für Siedlungs- ii nd Wohnungswesen des Vorläufigen Reichswirtschafts- ratcS behandelte die Neuregelung der Wohnungswirtschast und die damit zusammenhängenden Fragen. Angenommen wurden folgende Leitsätze zur Wohnungswirtschaft: 1. Vor allem ist der N eubau von Wohnungen mit alle» Mitteln zu fördern. Zn diesem Zweck ist es notwendig, den Realkredit wieder leistungsfähig zu machen, d>e Neubauten für die Zeit von etiva zehn Jahren von alle» auf dem Grund stück ruhenden Reichs-, Landes- und Gemeindesteuern zu bescei«». 2. Hinsichtlich der Frage der H yp o t h e ke na u, we r- r ung ist «ine Sluflvertung über den Satz von 20 v. H. hinaus für die Wirtschaft, insbesondere die Mieterschaft, nicht t ragbar. Eine höhere Aufwertung kann zugestanden werde» für Hypotheken aus ErdinSeiiiandersetzungen und familienrecht, l'cheik Abfindungen. T«r für die Hypothek festgesetzte Auf« tvectniigSsatz gilt auch für die persönliche Schuld. Wich tiger als die Alifwerluna des Kapitals ist dre baldige Wieder aufnahme d:S Zi,, s end i e n st e ö für die aufgewertet« Hypo thek. Ter Schuldner der anfgewerteten Hypothek kann d>« Um wandlung In eine Tilglingshhpothek verlangen. Längstens binnen Jahresfristnach der endgültigen gesetzlichen Verordnung der Hh- pothekenanfwertiiiig haben die. Pfandb'iefanstaften ihr« Pfand- e brwfa gegen Goldpsandbriefe mnzutauschciy j 3. Im Interesse elner wirksame,, Förderung des Neubaues und zugleich der Erhaltung des Altwohnbestandes ist die H a u S- z inssteuer aus 20 v. H. der Friedensmiete zu erhöhen und zu einer Reichssteuer auszubauen. 4. Die für Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung stehenden Steuerbclräge sind folgendermaßen zu verwenden. Et wa 80 vom Hundert zu gering verzinslichen Darlehen für Neubauten; etwa 15 vom Hundert zu zinslosen Darlehen für Wiederinstandietznng der Altwohnnngen, rückzahlbar in zwei k»S drel Jahren; etwa 5 vom Hundert als UnterstützungsfondS für die Gemeinden, die nicht zahlungsfähigen Mietern, Erwerbs losen, Kleinrentnern usw. Mietzuschüsse gewähre» müssen, da mit die Miete voll gezahlt wird. Die Länder und Gemeinde» haben den für sie festgesetzten Anteil an der AufwectungSsteue- nur vom tatsächlichen Auskommen, niemals vom ercechneten Soll- auskvmmen zu entnehmen. 5. Soweit nicht die Hansziiissteuer für bringende Erforder nisse des allgemeinen Finanzbesarss erforderlich ist, soll sie aus schließlich für Zwecke der Wohnungssörderung erhoben werde». Tie sonstigen erhobenen Teile der Hanszinssteuer sollen bei de« bevorstehenden Neureglung des Finanzausgleichs abg.'baal „„d durch die allgemeine Grund- und Gebäudebestcuernng oder ander« Steuern ersetzt werden. 6. Tie Mieten sind unter Würdigung der wirtschaftlichen Gesamtlnge in absehbarer Zeit der F r ic d e n s m i c t e anzn- gletchen. Ans der festgesetzten Miete hat der Hauseigentümer zu bestreiten: Tic VerwaltungS- und Betriebskosten, die tau senden und großen Instandsetzungskosten, de Zin en für das C'gcnkapital und für die anfgewerteten Hypotheken uno die Hauszinssteuer. 7. Sobald die Verhältnisse auf dein Gebiete des Wohin»,gs- marktes es zulassen, ist das Wohmlngsmangelgesctz für alte oder für bestimmte Arten von Wohnungei, außer Anwendung zu setze». E»l solcher Teilabban ist insbesondere auch für die einzelnen Gemeinden «»gezeigt, sobald d>e örtlichen Verhält nisse es gestatten. 8. Beim T aulch von Wohnungen ist die geltende, den Tausch «m Ivesentlichen freilajsende Gesetzesvorjchrist zur vollen Durchführung zu bringen- 9. Tas Recht zur V e s ch l a g n n h m e von Teilen über großer Wohnungen ist jetzt schon allgemein aiifzngeocii. 10. Aus dem Anwendungsbereich des Paragraphen 6 des Miet- und Schutzgesctzes sind Untermieter, di« keinen rigeae» Hausstand führen, herauszunehmen. Ein Zenlrumsantrag zum inlernalionalen Arbeitsamt Der Zentrumsabgeordiiete Gerig hat !» Ber, bindung mit Abgeordneten der Zentrumspariei und den bayri schen Abgeordneten Leicht und Schirmer-Franken, denen s>a) auch der volksparteiliche Abgeordnete Dr. Moldenhauer anschloß, folgenden Antrag im Reichstag eingebracht: Die Reichsregierung zu ersuchen, die rückständig:» Bei träge zur internationalen Arbeitsorganisation in einen Nach, tragsetat anzufordern, zugleich aber auf volle Gleichberechti gung Deutschlands innerhalb der internationalen Arbeits- organisation mit allen Kräften hinzuwirken, insbesondere dafür zu sorgen, daß auch die deutschen Sprache als Amts sprache zugelassen wird. Unfatlrentenansprüche in landwirtschatflichen Betrieben. Zum Haushalt des Reichsarbeitsministeriums hat der Abgeord- nete Andre mit Unterstützung der gesamten Zontrums- fraktion einen Antrag eingebracht, der die Reichsregienmg ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bestimmt, daß in all den Fülle», wo Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe mit Unfallrentenansprüche abgewicsen wurden, weil ihr üa. maliges Einkommen die festgesetzte Pflichtversicherungsgrenze überstieg, eine Nachprüfung dahin erfolgt, ob sie nach Friedens- Verhältnissen versichert geivesen wären, und daß im Bejahungs fälle die Berufsgenossenschasten verpflichtet werde», die gesetz lichen Renten soweit wie möglich rückwirkend auszubezahle». Wie es um die -eulfchen Kriegergräber in Frankreich sieht Im gegenseitigen Einverständnis der deutschen und der fran zösischen Regierung hat der Direktor des Zentralnachveisamtcs für Kriegerverluste und Kriegergräber, Gel-eimer Oberregieruiias« ratHorning, eine größere Anzahl deutscher Kriegers ricb- höfe in Frankreich besichtigt. Die von den Franzosen aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommenen Umbeltungen sind nahe zu beendet. Die Toten ruhen jetzt mit wenigen Ausnahmen auf dem endgültigen Friedhof. Ans jedem einzelnen Grab steht dort, soweit die deutschen Grabzeichen belassen oder mit der Umbet tung mitgenommen sind, ein schwarzes Hoftkreuz, das den Namen oder sonstige Personalangaben enthält. Schadhafte Holzkreine werden fortlaufend ersetzt. Die Frage, ob an Stelle der Holz kreuze von der französischen Regierung dauerlsofte Gralneicben gesetzt werben sollen, wirb zurzeit von den zuständigen fra» ö- sischen Behörden geprüft. Auf den ekva einen Meter hch-i, rechteckigen Massengräbern werden große Tafeln mit de» scsd- gestellten Namen errichtet. Im allgemeinen zeigen die besichiiq- ten Friedhöfe, soweit sie bisher instand gesetzt werben konnten, ein gutes Aussehen und sind ordentlich unterhalten. Diese Nach richt wird zweifellos für viele Angehörige eine große Beruhigung bedeuten. 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