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Sächsische Volkszeitung : 19.06.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190406199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19040619
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19040619
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1904
-
Monat
1904-06
- Tag 1904-06-19
-
Monat
1904-06
-
Jahr
1904
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3. Jahrgang. SMtUIlg ' M «krschl-tnt täalich nachm, mti «usnabmi- dcr s^,»> uns ffc,uallc. Bezugspreis: Sierieiiiihrl. I Mk. 80 Pf. ^ohue B»-sIell^rid>. «-> autzerdeukschl-il PoslanfiaU ll. ZeimnaSpreiSl «kinzeinummcr w PI PcdaMo,i«.Spre»s»unde: II —I Udr. Unabhängige; Lageblan kür Wabrbelt. becbl u. freikeil. tz; 166 im Lichte der Parität. Den Ultraprotestanten, ivelche meist gar leine Evange lischen mehr sind, ist der 8 >00 ein Dorn im Auge. In mehreren Versammlungen des Evangelischen Bundes wurde dagegen Sturm gelansen nnd die Abschaffung des selben begehrt. Besonders die liberalen Zeitungen tun sich gütlich bei dem Gedanken, welchen paradiesischen Ausland die Schimpffreihcit in Wort nnd Schrift genieße» würde, wenn dieser 8 >0<i beseitigt würde. Ta tonnte man doch so nach Herzenslust alles in den Kot ziehen, was Ehristen noch heilig ist. Wir sagen Ehristen, nicht Katholiken, weil der 8 >06 ja die „Einrichtungen und Gebräuche aller christ lichen Kirchen" gegen den blindwütige» Unglauben schützt. 1'. TenisleS Lutherbnch hat den Stur», gegen den 8 >66 neuerdings entfacht. Machtlos stehe» die protestantischen Gelehrten diesem gründlichen Werte gegenüber. Es ist der Wissenschaft die Waffe entwunden, nnd sie »ins;, will sie ehrlich sein, die Macht der Beweise, welche Tenifle bringt, zugebeu. Man hätte schon längst zum Schutze von 8 >06 gegriffen, wenn Aussicht auf Erfolg wäre. Doch siebt der Scharfblick der Juristen, das; gegen geschichtliche Wahrheiten mit dem Gesetze nicht anzukämpsen ist, die Blamage wäre noch größer, als eS die des Grasen Hoensbroech im Prozeß gegen Dasbach ist. Tie derben Ausdrücke, welche auch wir an TenisleS Werk tadeln, sind, null man aufrichtig sein, eigentlich nur Schlußfolgerungen auS unwiderleglichen Be weisen; freilich hätte sie der Autor trotzdem im Interesse der Sache vermeiden sollen. In dieser Machtlosigkeit sehen die Ultraprotestante» nur daS Hilfsmittel, wenn sie recht mit Spott und Holm über alles Katholische hersallen könnten, datier ertönt der Ans: Fort mit dem 8 106! Tie „Wartburg" hat bereits billige Volksbücher er scheinen lassen, in welcher die wahren und erdichteten „Schandtaten" deS Papsttums in saftigster Weise, wenn auch mit Hilfe der gefälschten Geschichte, zusammengetragen werden. Und diese Ausgaben tragen ausdrücklich den Ver merk an der Stirne und werden in der von Tr. Meyer- Zwickau herausgegebenen Schrift also angekündigt: „Als Antwort auf De» ist es L u tl, e r T ch m ä li sch r i f t i st e r s ch jene u " (folgt der Name des Buches). Las ist die Kampfesweise des Gegners, der voll Ingrimm sieht, daß er der Wahrheit gegenüber machtlos ist. Es liegt auf der Hand: Wenn auch alle Päpste schlecht wären, so wurde dadurch Luther noch kein Engel.' Tas Urteil der Geschichte wird dadurch nicht geändert. Tas „N. Leipz. Tagebl." tritt in der gestrigen Nummer der Ansicht bei. daß es kein anderes Gegenmittel gibt, nm der „Nevision der Geschichte im römischen Sinne" entgegenzuwirkeu, als die volle Vogelfreiheit der katholi scheu Kirche und sie fordert daher die Abschaffung des 8 >06. Anknüpfend an TenisleS Werk schreibt daS Blatt: Das Reich selbst hat in falsch verstandener Toleranz diesen .Kampf Roms gegen Wittenberg gefördert. Ter 8 tun des Slraf gesehbnchcs macht es einem temperamentvollen Schriftsteller fast unmöglich, die Polemik gegen Rom zu führen, wie sie geführt werden imm, wenn sie wirken soll. Immer wieder muß der Polemiker die unbegncme Entdeckung machen, das; die angeblichen Mißbräuche und Jrrtümer Roms ebensovielc Einrichtungen und Gebräuche sind, die sich in einem überwiegend protestantisch«"» Staate des weitestgehenden Schuhes erfreue» und deren ungeschminkte Bekämpfung de» Verfasser in sehr ungemütlichen Konflikt mit dem Strafgesetzbuch bringt. Umgekehrt sieht der Protestant, dessen große Männer von katholischen Hegern mit Kot beworfen werden,' mit Empörung und Bclchämung, daß cs kein gesetzliches Mittel gibt, den römischen Frechlingen den Mund zu stopfen. Ter betreffende Strafparagraph ist eben so geschickt abgcfaßt, daß er alles schützt, was die katholische Kirche sich zurechnct, während er alles preisgibt, was dem protestantisch empfindenden Volke teuer und wert ist. TaS Blatt versucht mit einer falschen Darstellung des Inhaltes des 8 >06 seine Leser in einen Irrtum hineinzu führen. Es benutzt einen Teckniantel für die eigentlichen Gründe, worin cS die Aufhebung dieses Paragraphen for dert. Das ist unehrlich. Im nachfolgenden werden die Leser deutlich sehe», das; die Einrichtungen und Gebräuche der evangelischen Kirche durch 8 >06 gerade so geschäht wer den, wie jene der katholischen Kirche, auch die Person Luthers ist durch ihn unter gesetzlichen Schutz gestellt, frei lich nur so weit, als es sich nicht um geschichtliche Tatsachen handelt. Absatz dos 8 >00 lautet: .Wer öffentlich eine der christlicbcn Kirchen oder eine andere mit KorporalionSrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehende Religionsgescllschast oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche be schimpft, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft." Die Worte „ihre Einrichtungen oder Gebräuche" sind der Stein des Anstoßes. Das „N. Leipz. Tagebl." meint, daß durch diesen Absatz des Paragraphen „die kathol. Kirche in eine Ausnahmestellung gerückt" werde. Das wäre nur dann der Fall, wenn die kathol. Kirche ganz allein „Einrichtungen und Gebräuche" hätte, die übrigen christlichen Kirchen aber keine, die durch diese Paragraphen geschützt werden sollen. Das Reichsgericht aber hat wieder holt in seinen Entscheidungen das Gegenteil ausgesprochen. Es hat zunächst den Begriff von „Einrichtungen nnd Ge- brauchen", welche den Schutz des Gesetzes genießen, scharf definiert. DaS Reichsgericht hatte das Urteil einer Straf kammer aufgehoben, welches wegen Beschimpfung der Mutter Gottes auf Grund des 8 >00 ein Strafurteil gefällt hatte, und in der Begründung gesagt: „Die Person der Mutter Christi ist ein Gegenstand der Ver ehrung, und ihre Anerkennung als Gottesmutter, ein Glaubenssatz, aber nicht eine Einrichtung, worunter das Gesetz äußerliche, kirch liche Einrichtungen, wie Messe, Sakramente, Ablaß usw. versteht. Tic Beschimpfung eines Fnndamentalsalzcs sdes Glauben-.' ««' christliche» Kirche mag es nahe legen, darin eine Beichimpzmig o«r christliche» Kirche selbst zu finden: allein eine solche >tt >>n vor liegenden Urteile von der Straikainnrer nicht scilgestelll worden. Als äußere, kirchliche Einrichtung kann der der kalholnchcn Kircy« eigene Marienknltns und die allen christlichen Kirchen eigene Christusverehrrmg angesehen werden, aber nicht das dcuenem e Dogma oder der tatsächlich vorhandene Glanbe." (Vir. Rechi- svrech. VIII, '>1l.) Unter „Einrichtung" versteht das Reichsgericht: „v«e allg e m e i n e Trdnnng einer Angelegenheit der Kirche als soI ch e r , das heißt alles dessen, was ihre Aufgaben, Interessen, Rechte und Pflichten und ibr Verhältnis zu ihren Mitgliedern und nach außen betrifft." «Reckst fprechung des deutschen Reichsgerichts in Strafsachen, Band Kill, S. 602.) Tie „Einrichtung der Kirche" ist also von der „Lehre der Kirche" verschieden, sie ist gleichsam die.Kon seguenz von Glaubenssätzen. Ter 8 >00 betrachtet die „Kirche oder Religionsgesellscbast" in ihrer Gesamtheit, wie sie verfassungsmäßig feslgestellt ist. nicht etwa, wie sie von den einzelnen Mitgliedern der Kirche beurteilt wird. Machen wir einmal die Anwendung ans die „Einrichtungen und Gebräuche" der evangelischen Kirche. Tas Reichsgericht bat eine Anzahl Entscheidungen diesbezüglich gefällt. Wir heben davon heraus, daß durch den 8 >00 die Predigt der evangelischen Kirche geschützt wird «Entscheidungen in -Gas fachen X, l I«>«, die Einsegnung der Ebe «Annal. des Reichs gericlsts IX, Il>2), der Alt der Konstrinatio» «Rechtssprnch III. 766. An». V. 6>. die Amtstraclst des evangelischen Geistlichen als „kirchlicher Gebrauch" (Entsch. > >, Gß Reclstspr. IV. 266. An». V, Oll), die Bibel, soweit sie „in- ibrer dogmatischen Bedeutung für den christlichen Lebrbe griff" angegriffen wird «Reclstspr. VII. 67,!>). die Person Luthers, wenn sie in Verbindung mit der evangelischen Re ligion gebracht wird «Entsch. IX. IstK. Rechtst.»'. o,<>. Urteil vom 2". März Ist«'«' „Tenlsclie Jnr. Zig." >!ll>0, S. 662>. Als „Einrichtung" der katholischen Kirche bat das Reichsgericht durch Entscheidung erklärt, z. B. das bei lige Meßopfer als „Mittelpunkt des katholischen Gottes dienstes" «Tentsche Jur. Ztg. l!>6>> S. 6!>«i». die Beiäste „als wesentlicher Teil des Bußsairaments" <>. >.i. das Priestertum der katholischen Kirche «I. <-.>. die Marienver ehrnng «Rechtst»'. VIll, stlli, die Religuienverebi'nng als solche, nicht die einzelne Relignie «Entsch. XXIX, >21. die „Missio canonica" «An». V, 128). Aus diesen wenigen Andeutungen, welche leiclst aut beiden Seite» vermehrt werden könnten, ist ersichtlich, daß 8 >00 die konfessionelle Polemik mit dem Strafgesetze nicht bedroht, und es ist eine Täuschung des Publikums, wenn daS Blatt daher schreibt: Und so sehr man vielleicht fürchte» muß, daß die "Beseitigung des 8 ">» den religiösen Gegensatz verschärfe» und die koufesnonelle Polemik vergröbern kann, so ist doch ei» ehrlicher Kampf immer besser als ein fauler Friede. Bla» kan» auch um so eher auf eine strafgesetzliche Regelung der konfessionellen Polemik verzichten, als der öffentliche Geschmack Heine schon ei» starker Faktor ist, der von vorn herein zur Mäßigung treibt. Wer den "Bogen über spannen und Schimpfereien an Stelle von Gründe» setzen wollte, der hätte von "Anfang au den maßgebenden Teil des Publikums gegen sich, ".stur die Freiheit muß gewahrt werden, auf einen groben Klotz eine» groben Keil zu setzen. Aus dem Nachfolgenden wird es jedermann klar, daß das „N. Leipz. Tagebl." trotz des Bestandes des 8 >60 die konfessionelle Polemik ganz gehörig „vergröbern" kann, falls das seine Passion ist, obne mit dem Strafgesetz in Be rübriliig zu kommen. Wer sich dagegen vergeben null, muß die Einrichtungen einer christlichen Kirche öffent l i ch beschimpfen. „Beschimpfung" ist keine ,.Polemil" mehr, und steht abseits vom „ehrlichen .Kampfe". Man kann die Polemik in schärfster Form führen, dabei die Einrich tungen einer Kirche herabwürdigen, weil es zur Polemik nötig erscheint, und trotzdem liegt kein Vergeben gegen 8 >00 vor, weil daS alles noch keine „Beschimpfung" ist. Tem „N. Leipz. Tagebl." ist es offenbar nur nm den Schulz Luthers zu tun. Trotz des 8 >06 darf die h i st o rische Kritik den Entwickelnngsgang des Reformators besprechen und sein Werk in die wahrheitsgetreue Belencb tung rücken. Ter Staatsanwalt zuckt stillschweigend die "Achseln, weil ja die wissenschaftlichen Forschungen frei sind. Und wer die Wahrheit sagt, schimpft noch nicht. Wenn aber die Wahrheit durch den 8 >06 nicht unterdrückt werden kann, was nützt dann der ganze gesetzliche Schutz meint das „N. Leipz. Tagebl." Es gibt Evangelische, welche ganz ander-S denken: diese haben noch mehr in ihrer Kirche zn schützen, als bloß die Person Luthers, welchen die protestantische Wissenschaft am liebste» aus dem Spiele lassen sollte. Leinen Glorienschein, mit dem die protestantische Geschichtsschreibung ihn in frü here» Jahrhunderten umgebe» hat. vermag sie mit bestem Willen im Interesse der Wahrheit nicht mehr ne» zn ver golden. Die evangelische Kirche hat noch für höhere Ideale zu kämpfen. Sie braucht den 8 >06 wie die katholische Kirche als Schutzwehr alles dessen, was den beide» .Kon fessionen heilig und lieb ist. gegen rohe, verächtlich machende, in Gemeinheit der Sprache vorgetragene be leidigende Urteile. Man kann kritisieren, aber man soll es maßvoll tun, wie es ein gebildeter Mann zu tun Pflegt. So lange cS Redner im Evangelischen Bunde und Zeitungen gibt, die sich zu dieser Sprache der Gebil dcteu nicht erschwingen können, und es nicht übers Herz bringen, das, was anderen Mitmenschen religiöse Ideale sind, in sachlicher Form zu besprechen, so lange brauchen wir in Deutschland den 8 >06, damit die beiden Konsessionen im deutschen Vaterlande friedlich nebeneinander wohnen können. PjIInittcr 2tra»?c religiöser mehr bat. vom konsessio- und Bundes >V. welcher selbst religiösen ( Derjenige freilich. stmscnlotte ist. weil er keine schlitze» bat. und welchei die »ationalliberale ein (deale also auch keine zu „eilen Hader lebt wie . .. , der 8 166 ein z.orn in« Ang«. Politische Rundschan. Deutschland. Em Kiclcr Eutccouc )« naher der rag der Kielei Entreviie berainüctt. desto mebr gefällt sich die Preist' aller Minder i» der Verbreitung mannigfacher Mnimalstingen m,„ "'-ertrüge. "Abkommen uud "Annäherungen. B">' Eng- L «L« ----- Mm.'-." im-'---« E- «-L Fch kann nnnmebr mit aller Bestimmtheit vernchcln. das. bst- Kieler Enlrevne liier niemandem die geringste ^mge einslößt. Tie Regierung und das französt'che Volk haben unbegrenztes Vertrauen in die Lovalitat König Ednaidv. Es- ist mol»' als wahrscheinlich, daß die Unterhaltungen «e» beiden Souveräne sich auch auf andere Gegenwinde em sn-eclen werde». als nur ans den Segelsport. liostt Einfluß des Königs ani leinen laisti man, das; eS dem ... . . licben Nenen gelingen werde, bei dielem tz'des ober jede» Verdacht hinsichllsth des durchaus Charakters des englisch französische» Abkommens zu zer sl,enen. Es wäre lief bedauerlich, wenn keine Mittel ge sunden werde» könnten, herzlichere Beziehungen Frankreich und Tentschland als die ..... stellen, die doch niäi1 ganz so zufriedenstellend sind, wie l«e önnlen." Ans diesem nicht allzu liänstg Misstrauen friedlichen keine Mittel zwischen gegenwärtigen herzu ie>» ansgelanchten zu Tentschland er der Folm das; e- Wunsche nach herzlicheien Beziehungen tonnt man vor allein, daß Franlreich trotz der Znilimmnng Bnlls Marokko noch nicht im Sacke zn haben glaubt, fürchtet, daß gerade Tentschland in der Lage sein durste, iln» bei gegebener Zeit bezüglich der Annerion Ma rokkos ein erfolgreiches Hände weg! zn gebieten. - Der Zcntrnlvvrstnnd der »ntioimllilicrnlen Partei hielt am Sonntag eine sehr zahlreich besuchte Litznng ab. ".'stich einem Referate des Abgeordneten Tr. Friedberg über den Sclnilantrag erzielte eine sechsstündige lebhafte "Aii-," spraclie. nach der ..Rat. Ztg." die „höchst erfreuliche Beseiti gung der entstandenen Mißverständnisse". ^Tiefes Ergeb nis faßte folgende mit allen gegen fünf Stimmen ange nommene Resolution zusammen: „Ter Zentralvorstand er kennt an, daß der im preußischen "Abgeordneteiiliause einge- brachte Schmant«'».) 'ich im Einklang befindet mit derjeni gen Stellungnahme, welche die uationalliberale Landtags- srallion in Preuße» in den Fahren >8!>"2. 1<"K>6 und »och I!«i'6, obne Widerspruch in der Partei zn siiiden. in der Schulsrage eingenommen bat. Er spricht die alle Er° Ilärnngen der Landlagsfraktio» gerechtfertigte Erwartung ans, daß sie bei der "Ansgeslallnng des Gesetzentwurfs be strebt sein wird, der Simultanschule eine rechtliche Stellung zu vericbasten. die nicht nur die gesetzlich nnd tatsächlich be stellenden Simnltanschnlen unverändert ansrecht erhält, sondern auch die Weiterentivickelnng dieses Schulsystems auf der Linie seiner grundsätzlichen Gleiäiberechligung mög lich macht." Das preußisch eAbgeordneleuliaus milm« Freilag zu nächst einen "Antrag des "Abgeordneten (straf Tonglas an. der für die Soldaten unentgeltliche "Abgabe von Gesang büchern forderte. Sämtliche Redner ans dem Hanse sprachen sich für den "Antrag ans, darnnter Tr. Tittrich «Zentrum). Es wurde sehr dem lonsessionellen Friede» das Wort ge redet. Tie Errichtung einstiveiliger "Arbeitsstätten für mittellose Wanderer forderte ein "Antrag des "Abgeordneten von Bodelschwingb. der an die Kommission überwiesen wnrde. Schmedding «Zentrum» legte dar. wie die Verhält nisse in den einzelnen Provinzen sehr verschieden seien, eine einheitliche Regelung lönne inan nicht treffen. Schließlich wnrde die Seknndärbalmvorlage geiielimigt, nachdem Tr, Becker «Zentrum» nnd von Slrombeck iZenirnm) Wünsche ihres Wahlkreises geäußert ballen. Sonnabend »eben Wahl Prüfungen nnd Petitionen ans der Tagesordnung. — Tcr Versuch der Scherlschen Spiirgeldiiblioliing ge scheitert. Tie Gloganer .Kreissparkasse bat mit der Spar geldabiiolnng nach Scheilschem Muster einen Versuch ge macht. Und er ist völlig mißlungen. Tie ..Schieß Zig." berichtet darüber: ..Es bandelte sich nm die praktische "An Wendung eines Gedankens jenes «des Säierl'che»i-Smieins: Um die "Abholung der Sparbeträge durch be'ondere Boten nnd Sammler, die von trüb bis abends unausgesetzt aist den Beinen fein mussten. Es wurden zwar viele neue Sparer gewonnen, doch blieb der an« diese Weise geweckte Sparsin» obne nachhaltige und bleibende Wirkung. Tie neuen Sparer waren dnrä,gängig lleine Leute. Sobald der häusliche Wirtschaftsetat durch Krankheiten oder Vermin dernng des "Arbeitsverdienstes Erschütterung erlitt, wnrden die eingezahlten Sparbeiträge wieder zurückgezogen." Es ist gut, daß einmal ein solcher Versuch gemacht worden ist und e-S zeigt sich jetzt schon, daß dieser Teil des Sparloltos ganz »»anssührbar ist. Mit dem Abholimgssystem hat man im übrigen, solange es nicht nach Seherischem Rezept sorziert nnd übertrieben wurde, gute Erfahrungen gemacht. Bei den bisherigen "Abholnngsmethoden sind die Abholer nicht als Werber ausgetreten, sonder» erst bei den Sparern «»schienen, nachdem diese «ich selbst ein Sparkassenbuch holt nnd damit ans eigenem "Antriebe bekundet batte», sie spare» wollten. — Profcssorcntorlzcitrn I» Heidelberg beliebt Professor Thode eigenartige Manipulationen: derselbe hat die Tänzerin ste daß
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