Suche löschen...
Sächsische Volkszeitung : 22.08.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-08-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192408222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19240822
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19240822
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-08
- Tag 1924-08-22
-
Monat
1924-08
-
Jahr
1924
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 22.08.1924
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die -Zutsche Reichsbahrkgeseltschasl Tagesneuigkeilen ^Der Amerika-Zeppelin vor -er Vollendung Blättermeldungen aus Friedrichshassn zufolge, geht dos für Amerika bestimmte Zeppelin-Luftschiff« nunmehr seiner Boll endung entgegen. Die Füllung des Zeppelinlustschiffes schreitet stetig fort, ist aber insofern mit Schwierigkeiten verbunden, als der Gasometer nur für 20 000 Kubikmeter Wasserstoff gebaut ist, während das Luftschiff 70 000 Kubikmeter besaht. In einer Unterredung mit dem Vertreter des „Berliner Tageblattes" erklärte der Erbauer des Luftschif fes, Dr. Eck euer, dah er mit Zuversicht der Ueberfahrt nach den Vereinigten Staaten entgegensehe. Die vom Luftschiff zu- rttckzulegende Strecke betrage 7000 Kilometer, die das Fahr zeug im günstigsten Falle in 40 bis 50, im ungünstigsten Falle in 90 bis 100 Stunden zurücklegen dürfte. Friedrichshofen, 21. August. Gestern vormittag fand die Besichtigung des für Amerika bestimmten Luftschiffes durch etwa 150 Vertreter der deutschen und auswärtigen Presse statt. Das neue Luftschiff lM einen Gasinhalt von 70 000 Kubikmeter, eine Länge von 200 Meter. Die größte Durchschnittsbreite beträgt 27,6, die größt« Höhe 31 Meter. Die Füllung des Luftschiffes, womit am Montag begonnen wurde, wird 6 bis 7 Tage dauern. Mitte nächster Woche finden die ersten, etwa zweistündigen Probefahrten statt. Vom Ergebnis dieser Fahrten wird der Termin für die weiter in Aussicht genommenen beiden Fahrten abhängen, nach deren Gelingen die große Probefahrt vorgenom men werden soll, die nach Möglichkeit die großen Städte Deutsch lands, eventuell auch Schweden berühren wird. Der Weg der Fahrt ist von der Wetterlage abhängig. Nach dieser großen Probefahrt wird das Luftschiff zur Ueberführung nach Amerika klargemacht, die bei günstigem Wetter voraussichtlich Mitte September stattfindet. Sturmschäden in Westeuropa London, 21. August. Tas gewaltige Sturmwettcr,, das über das englische Jnselreich hereinbrach und seine entseelten Gewalten über dreißig Stunden lang über das Land hinwegtrul, dauerte, nach einem Londoner Telegramm, auch Dienstag früh insbesondere in den Küstengebieten an. Das Sturmwetter war von schweren Gewittern und Hagelniederschlägen begleitet. Auch London ist seit Dienstag früh von solchem Wetter heimgesucht. Schiffsverlnste sind bisher noch nicht gemeldet werden, doch hat der schwere Seegang des gestrigen Tages in den Haseuanlagen verschiedener Küstenstädte schwere Beschädigungen hervorgernfe». Die Windgeschwindigkeit erreichte sechzig Meilen in der Stunde, so vaß der Flugverkehr über den Kanal eingestellt werden mußte. Paris, 21. August. An der ganzen französischen Küste wütet seit einigen Tagen ein außeroroentlich heftiger Sturm, der teilweise erheblichen Schaden angerichtct hat, dem auch viele Menschenleben zum Opfer fielen. Ter Sturm hauste be sonders schwer im Kanal. Mehrere Fischerboote und ^ Privat jachten wurden vernichtet. In Boulogne wurde der Schuhdeich bei der Hafeneinfahrt in einer Breite von etwa 10 Meter ein- gerisscn. Karlsruhe, 21. August. In ganz Südwcstdeutschland haben seit Sonntag abeno schwere Südweststürme zahlreiche Störungen ini Fernsprechverkehr mit Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart uns der Schweiz hervorgerufen, ferner ist das Starkstromneh Schwarz- walo unterbrochen. Anfchwellen des Mains Frankfurt a. M.. 21. August. Der Main ist im Steigen begriffen. Die Quellflüsse des Mains, der Note und der Weiße Main, führen große Wassermengen zu Tal. Der Rote Main erreichte oberhalb Bayreuths einen Stand von 4,30 Meter. Das ist der höchste Pegelstand, der je an dieser Stelle ge messen wurde. Er übcrtnfst den Wasserstand vom Februar 1919, der damals die schwere Katastrophe herbeisührtc. Solingen. 21. August. Bei dem Hochwasser der Wupper kn den letzten Tagen sind 420 000 bis 450 000 Mark Schaden entstanden. Tn der Landkreis Solingen und die Gemeinden die Kosten für die Wiederherstellung der Anlagen nicht decken können, sind die Regierung und die Provinz um Hilfe ange gangen worden. Zwei schwere Aulomobilunsälle Stettin, 21. August. Ein schweres Automotininglück ereig net sich auf der Chaussee Neuweoel—Ne4H im Kreise ArnSwaäe. Kurz vor dem Dorfe Liebcnow fuhr ein Lastkraftwagen der che mischen Produktenfabrik Stettin gegen einen Baum. Ein Mit fahrer wurde durch den starken Anprall fünfzehn Meter weit fort geschleudert und blieb mit schweren Nippeubrüchen liegen. Der Chauffeur wurde mit gebrochenem Genick aus den Trümmern des vollkommen zerstörten Wagens hervorgezogen. Halle, 21. August. Bei Ballenstedt i,n Harz kreuzte ein Nudel Damhirsche die Landstraße, als ein Automobil daherkam. Ein schwerer Damhirsch wurde vom Auto erfaßt und überfahren; dabei kam das Auto aus seiner Bahn und fuhr gegen eine Eiche, so daß die Insassen herausgeschleudert wurden. Der Chauffeur wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Zwei Damen erlitten Knochenbrüche uird starke Quetschungen, während zwei Herren mit leichteren Verletzungen davonkamen. Das Ende einer Derlobungsrelfe Berlin, 21. August. Der Buchhalter Josef Feldmesser aus Königshütte hatte dorr eine Polin kennengelernt, mit der er sich nach kurzer Zeit verlobte. Da es der Braut in Königshiitte nicht gefiel, wollte sie nach London auswandern, und ihr Bräu tigam sollte ihr folgen. Leider verfügte ihr Bräutigam aber nicht über die erforderlichen Geldmittel, um eine solche Reise anzutreten. Er wußte sich jedoch bald Rat. Nachdem er sich einen Auslandspaß beschafft hatte, fälschte er auf einein vorge druckten Briefbogen der Firma, bei der er beschäftigt war, die Unterschrift der Inhaber und begab sich mit diesem Schriftstück vertrauensvoll zur Bank. Hier schenkte man der Unterschrift auch Glauben und händigte Feldmesser die geforderten 4000 Zloty aus. Mit diesem Gelds fuhr er nach Berlin und benach richtigte seine Braut, die von London ebenfalls nach Berlin kam. Das Pärchen trat nun mit wohlgefüllten Taschen eine Italien reise an. Nachdem sie Italien genügend kennengelernt hatten, kehrten sie nach Berlin zurück, um von hier nach London weiter zureisen. Auf dem Anhalter Bahnhof aber wurden sie festge halten. Sie hatten beide keinen Pfennig Geld mehr in der Tasche. Bei der Durchsuchung des Gepäckes jedoch fielen dem Beamten ein Paar tadellose neue Stiefel auf, an deren Sohlen er ein ganz besonderes Interesse nahm. Sie waren nämlich doppelt und dienten zur Aufbewahrung von Schweizer Fron- Ken und englischen Pfundnoten. Der in diesem „Geldbeutel» ersaß" Vorgefundene Schatz gehörte ohne Zweisel zu der entwen- deten Summe und konnte der geschädigten Firma zur Verfü gung gestellt werden. Sin Tobsüchtiger von einem Polizisten erschossen Berlin, 21. August. Ein Feuerkampf zwischen einem Tob süchtigen und einem Polizeibeamten versetzte am Montagabend die Bewohner des Hauses Soldiner Straße 4 in Aufregung. Der 46 Jahre alte Schlächter Friedrich Verlach zerschlug in einem Tobsuchtsanfall sämtliche Einrichtungsgegenstände seiner Woh nung, zerschnitt Kleider und Betten und warf die Trümmer seines Egentums aus dem Fenster. Dann ivandte er sich gegen seine Ehefrau und gab auf sie zwei Schüsse ab; diese gingen Berlin, 21. August Der Entwurf des „N e i chs bah n ge setzeS" besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil bildet dos eigentliche Gesetz, das die Ilebcrtragung des Betriebsrechtes auf die Neichsbah»- gesellschaft und das Verhältnis derselben zum Reich, insbesondere also die dem Reiche verbleibenden Hoheitsrcchte, behandelt; den zweiten Teil bildet die Satzung der Gesellschaft, die sich mit ihrer finanziellen Struktur und Organisation befaßt und die eine Anlage deS Gesetzes bildet. Der Inhalt von Gesetz und Satzung war in den wesentlichen Grundzügen durch den Sach verständigenplan festgelegt. Wo dieser Plan jedoch Lücken ans wies oder eine mehrfache Auslegung zulicß, zeigt der Entwurf auf Grund der Arbeiten des Organisationskomitees im allgemeinen eine für Deutschland nicht ungünstige Fassung. Der Inhalt von Gesetz und Satzung ist, von Einzelheiten abgesehen, etwa folgender: BctriebSgcsellschaft. Dauer des BctricbsrcchtS. Die deutschen Nenchseisenbahncn verbleiben im Eigen tum des Reiches. Das Reich überträgt lediglich das Recht zur Bewirtschaftung dieser Bahnen an die neu zu schassende Deutsche Reichsbahn. Gesellschaft und zwar bis zum 31. Dezember 1064. Bis zu diesem Datum sollen die aus dem Cisenbahnveriuögen lastende NeparationSschuld und die von der Gesellschaft ausgegebenen Vorzugsaktien getilgt sein. Vollzieht sich die Tilgung schneller, so verkürzt sich das Betricbsrecht ent sprechend, ist die Tilgung zu dem vorgesehenen Datum nicht durch geführt, so tritt eine entsprechende Verlängerung deS Betriebs rechtes ein Die Gesellschaft hat nicht nur ein Vetriebsrecht, sondern auch eine B e t r i e b s p f l i ch t. Sie übernimmt die Verpflich tung, das ihr anvertrante Eisenbahnvermögen in gutem Zustande zu erhalten und den Betrieb unter Wahrung der Inter essen der deutschen Volkswirtschaft nach kaufmän nischen Grundsätzen zu führen. Die Gesellschaft unterliegt in ihrer Betriebsführung der Aufsicht des Reiches. HohcitSrecht der Neichsregierung. Das Aussichtsreich t der Neichsregierung er streckt sich nicht nur darauf, daß sich Anlagen und Betriebsmittel in einem betriebssicheren Zustand befinden, es werden vielmehr auch eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen von der Geneh migung der Neichsregierung abhängig gemacht; so ist die Ge nehmigung der Neichsregiernng unter anderem erforderlich zur Einstellung des Betriebes einer Neichsbahnstrccke oder eines wich tigen Bahnhofs, zur Einführung grundlegender Neuerungen und Aendernngen technischer Anlagen, zum Erwerb anderer Unter nehmungen, zur Abschaffung bestehender Personenwagenklasssn und schließlich zur Aendernng bestehender Tarife. Die a»k diese Weise dem Reich gesicherte Tarifhoheit findet nur insoweit ihre Schranken, als Tariferhöhungen, die erforderlich sind, »in den Schuldendienst der Gesellschaft sicherzustellen, von der Neichsregierung bewilligt werden müssen. Kommt eS bei der Ausübung der vorerwähnten staatlichen Hoheiisrechte zu Streitigkeiten zwischen der Neichsregiernng und der blesellschaft, so entscheidet ein beim Reichsgericht zu bildendes besonderes deutsches Gericht, das ans einem Vor sitzenden und zwei Beisitzern besteht. Der Vorsitzende wird für fünf Jahre vom Reichspräsidenten bestellt. Es soll ein deutscher Richter von besonderer Erfahrung sein. Auch die Beisitzer müssen Deutsche lein. Je einer wird für den Einzelfall von der ReichS- regiernng und der Gesellschaft in Vorschlag gebracht und vom NeichsgerichtSpräsidenten bestellt. Die Einführung dieses deutschen ClerichtS, das im Sach- berständigenplan nicht vorgesehen war, bedeutet eine wesentliche Verbessern»» der deutschen Stellung. Der vom Sachverständigenplan vorgesehene neutrale Schiedsrichter, der vom Präsidenten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes zu ernennen ist, wird in der Hauptsache nur bei Streitigkeiten zwischen der Neparationskommission, einer in ihr vertretenen Re gierung dem Treuhänder oder dem Kommissgr einerseits und der Neichsregiernng ader der Gesellschaft andererseits zuständig sein. Außerdem bildet dieser Schiedsrichter eine Berufungsinstanz gegen Entscheidungen deS Deutschen Gerichts. Die Berufung ist sedoch nur zulässig wenn durch die Entscheidung des Deutschen Gerichts der Dienst der NeparaticmSschuldverschreibungen gefährdet wird. Die Pcrsonalfrage. Das Berufs beamtentu in bei der Reichsbahn bleibt erhalte». Auch der lgndSinannschaftliche Charakter des Be- amtenkörpers soll gewahrt bleiben, soweit daS mit den Erfor dernissen des Dienstes im Einklang zu bringen ist. Das Be amt en recht der ReichSbahiibeaiiiten wird im wesentlichen daS gleiche sein wie für die sonstigen Reichsbeamtcn, wenn es auch in einigen Punkten eine Sondcrreglnng anfwcist, die der Struktur und den Aufgaben der Gesellschaft Rechnung trägt. Hervorzuhelien ist. daß die Beamten unter Bewilligung von Wartegeld einst weilen in den Ruhestand versetzt werden können, eine Bestimmung, wie sie, abgesehen von der Abbanverordnniig, im Reich bisher nur für Offiziere und die sogenannten politischen Beamten bestand, wie sie aber in einzelnen deutschen Ländern bereits jetzt für alle nicht richterlichen Beamten gilt. glücklicheriveise fehl. Ein hertzeigernfener Polizeibeamter, der den Tobenden zur Ruhe bringen wollte, wurde von ihm eben- falls tätlich angegriffen und mit der Schußwaffe bedroht. Der Beamte gab darauf in der Notwehr ans seiner Dienstpistolc einen Schuß ab. der Gerlach ins Herz tras. ft Eine Strohhiilsenfabrlk Niedergebra»»!. In Danzig wurde durch ein Großfeuer auf dem Gelände der früheren Train- kaserne in dem Vorort Langfuhr die in den dortigen Scknyven errichtete Danziger Strohhülsenfabrik vernichtet. Trotz sofortigen Eingreifens der Feuerwehr brannte das umfangreiche Gebäude, dessen leicht brennbarer Inhalt dem Feuer reiche Nahrung gab, vollständig ab. Viele wertvolle Maschinen gingen verloren. Auch das angrenzende Brennstofflager des Wohlfahrtsamtes, daS große Vorräte enthielt, wurde ein Opfer der Flammen, and nur mit Mühe konnten weitere auf dem Gelände befindliche Fadcik- gelmude gerettet werden. Der Gesamtschaden ist noch nicht ab- schätzbar. ch Zahlreiche Brandstiftungen in Niederbayer«. Infolge vieler Brandstiftungen, die in der letzten Zeit in Niederbayern vorgekommen sind, setzte, wie uns ein Eigenbericht aus München meldet, die Regierung eine Belohnung von 1000 Goldmark für die Entdeckung der Täter aus. ch Grofifeuer bei Posen. In der chemischen Fabrik Müller u. Donar bei Posen brach ein Feuer aus, daS infolge von Wasser. Mangel erst nach sieben Stunden gelöscht werden konnte. Die explodierenden Mengen von Benzin, Paraffin und Terpentin er schwerten die Rettungsarbeiten. Das Laboratorium und daS Warenlager brannten nieder, die Verluste sind sehr groß. ch Fälschung englischer Pfundnoten. In Preßburg ist ein Fälscherkonsortium verhaftet worden, das englische Psundnoten bei dortigen Banken eimvechselte. Nach Aussagen der Verl>af- keten stammen die falschen Scheine aus Wien. Im Zusammen hang damit hat die Wiener Polizei einen Italiener verhaftet. Die Organisation der Gesellschaft. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15 Mil liarden Goldmark. Es ist in Aktien zerlegt und zwar in zwei Milliarden Vorzugsaktien und dreizehn Milliarden Stamm aktien. Die Vorzugsaktien sind Inhaberaktien. Sie sind frei übertragbar und für den Markt bestimmt. Der durch den Verkauf dieser Aktien erzielte Erlös wird zu 11 dem gleich ans zu ft! der Gesellschaft zufließen. Die Stammaktien sind NamenS- akticn. Sie werden ans den Namen des gleiches oder eines deutschen Landes gestellt und ihre »ebertragnng ist an erschwerende Bedingungen geknüpft. Die Gesellschaft gibt ferner 11 Milliarden Reparationsschuldverschreibiingen ans, für die das gesamte Eisen- bahnvermögen dinglich haftet (Rcparalionshypothck). Inhalt uns Wirkung dieser Haftung ergibt sich aus den besonderen Vorschrift ten über den Eisenbahnkommissar. Wenn die Ncichsbahngesellschaft in ihrem Aufbau auch starke Aehnlichkeit mit einer Aktiengesellschaft answeist, so hat sie doch eine ihrem Wesen und ihren Aufgaben entsprechende Sonderregelung erfahren. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft hat sie nur zwei Organe: Vorstand und V e r w a l t u n gs r a t. Dem Ver- waltnngsrat sind damit auch gewisse Aufgaben ziigc'cill-n, die sonst Sache der Generalversammlung sind. Dem Vorstand liegt die unmitielbare Leitung und die Vertretung des Unternehmens ob. Der Verwaltungsrat gibt die allgemeinen Direktiven snr das Geschäftsgebaren und entscheidet über grundlegende Fragen die in der Satzung zum Teil einzeln ansgeführt werden. Er geneh migt die Bilanz und die Gewinnverteilung. Der V e r w a l t ii n g S r a t besteht ans 18 Mitgliedern. 0 Mitglieder werden von dem als gesetzlichem Vertreter der Schuldverschreibniigsglänbiger cinftretenden Treuhänder. 9 Mit glieder werden von der Neichsregiernng ernannt. Wenn die Vor zugsaktien verkauft werden, wird den Vorzugsaktionären das Recht zur Bestellung von 4 Mitgliedern eingeränmt mit der Maßgabe, daß mit 500 Millionen anSgegcbencr Vorzugsaktien ein Sitz im Vcrwaltungsrat verbunden ist Die von den Vorzugsaktionären gewählten Mitglieder müssen ebenso wie die bisher von der Neichs regierung ernannten, an deren Stelle sie treten, Deutsche sein. Ilnter den vom Treuhänder ernannten Mitgliedern niüsien 4 Aus länder sein, während die weiteren 6 Vertreter der Schnldvcrschrei- hnngSgläubiger Deuticbc sein können. Ter Präsident des Ver- waltungSrats muß Deutscher sein. Da ihm bei Stimmengleich heit eine Zusatzstiinme zustebt, ist die deutsche Mehrheit im Ver- waltungSrat gesichert und auch hiermit eine Frage, bei der der Sachverständigenvlan sich nicht zweifelsfrei ausdrückte, zugunsten Deutschlands geklärt. Der Vorstand besteht aus dem Generaldirektor und einer Anzahl Direktoren. Sie müssen sämtlich Deutsche sein. Der Generaldirektor trägt für die Geschäftsführung die Verant wortung. Er wird vom VerwaltungSrat gewählt und bedarf ebenso wie die Direktoren der Bestätigung durch den Ncichspräsidenicn. Der Eisenbahnkommissar. Zur Wahrnehmung der Rechte ans den NeparationSschuld- verschreibungen wird ein Eisenbahnkommissar von den auslän. dischen Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählt. Solange die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommt, hat der Kommissar kein Recht, in die Verwaltung einzugreifen. Ihm steht lediglich ein I n f o r m a t i o n s r e ch t zu, wobei er zu unbedingter Ver schwiegenheit über die Angelegenheiten der Gesellschaft verpflichtet ist. Hält der Kommissar den Schuldendienst für gefährdet, so kann er die Frage mit dem Generaldirektor erörtern und, wenn dieser seinen Anregungen nickst folgen will, vor den Verwaltungs- rat bringen. Dieser entscheidet endgültig. Erst wenn die Ge sellschaft mit den ihr obliegenden Reparationsleistungen tatsächlich in Verzug gerät, kann der Kommissar in die Verwaltung ein- greifen. Er kann Fortfall bestimmter Ausgaben und Tarif erhöhungen, sowie einen Wechsel in der Person des General direktors fordern. Der VerwaltungSrat hat seinen Wünschen nach- zukonimen, bleibt aber im übrigen Träger der Verwaltung. Sollte jedoch auch nach Ablauf einer Schonzeit von sechs Monaten eine Deckung deS Fehlbetrages noch nickt erreicht sein, so kann der Kommissar im Einvernehmen mit dcni Treuhänder unter Ausschaltung des VerwaltnngSrats den Betrieb selbst in die Hand nehmen. Auch kann er Fahrzeuge und andere Sachen, soweit sie für die BetriebSfühcung entbehrlich sind, ver, äußern. AIS äußerste Maßregel ist vorgesehen, daß der Kom missar da? Betriebsrecht ganz oder ziini Teil verpachtet. Der Durchführung dieser Maßregel hat sedoch eine E ii t s cb : i - düng des neutralen Schiedsrichters voransziigehen, daß diese Maßnahme nötig und geeignet ist, den Dienst der Reparationssckuldverschreivnngen zu sichern. Im übrigen unterliegt eine VetriebSsührnng durch den Kom missar oder einen Pächter den gesetzlichen Bestimmungen, die für das Verhältnis der Gesellschaft zum Reich bei der Betriebs- Überlassung normiert sind. Die staatlichen Hoheit?- und NussicytS- rechte des Reiches werden auch durch die Verwaltung des Kom missars oder Pächters nickt berührt. Die »ach dem ^achverstän- digenplan noch unklare Frage der Veräußerung der Bahnen durch den Kommissar, die weder wirtschaftlich noch rechtlich einen Sinn gehabt hätte, ist nunmehr endgültig verneint. Das Cigentn m an den Bahnen bleibt also unter allen Umständen dem Reich erhalten. Die Angelegenheit interessiert auch außerhalb Oesterreichs, weil falsche Pfundnoten in allen Teilen Europas anfgetaucht sind. ft Tragischer Tod einer Hundertjährigen. Tic älteste Bür gerin oer Stadt Köslin, die verwitwete Auguste Schmidt, erlitt, nachdem sie am 8. Juni ihren 100. Geburtstag feiern konnte, vor kurzem bei einem Unfall einen Knöchelbrnch im» wurde in das Krankenhaus gebracht Infolge der schweren Ver letzung mußte ihr ein Bein nbgenoninicn werden. Wahrscheinlich, weil sie zu starke Schmerzen hatte, riß oie alte Frau, als iie unbeobachtet war, öcn Verband ab, waS ihren Tod zur Folge hatte. ft Im Hausflur ermordet. Ter Automobilhändler AmandnS Gloger in Ilmenau wnroe nachts, als er um 12 llhr nach Hanse kam und die Han-stur aufgeschlossen hatte, durch View Schüsse getötet. Man nimmt an, oaß er Spitzbuben überrascht hat. Die Deulschen Tennismeislerschaflen Konnten am Dienstag in Hamburg zu Ende geführt werden. In der Herren-Einzelmeisterschaft fertigte der Ungar v. Kehrling nach prächtigem Kampfe Grandy 8:6, 6:1, 9:7 ab und sicherte sich damit den deutschen Meistertitel, v. Kehrling hatte in der Vor schlußrunde den vorjährigen Meister Landmann ebenfalls nach spannendem Kampfe mit 7:5, 6:4, 7:5 aus dem Felde geschlagen. Die Damen-Einzelmeistcrschaft siel erwartungsgemäß an Frau Frtedleben, die ihren Titel durch den Sieg über Frau Nepziach von 6:2, 1:6, 6:3 erfolgreich verteidigte. Letztere ivar mit Kleinschroth als Partner in der Meisterschaft im Gemischten Doppelspiel nach hartem Kampfe mit 9:7, 7:5 gegen Frau Fried- leben—Kreutzer erfolgreich. Von den übrigen Spielen, die jedoch nicht zur Meisterschaft zählen, interessierte besonders das Da- men-Doppelspiel. Hier erlitten Frau Friedleben—Frl. Weiher mann durch Frau v. Varady—Frl. v. Diergardt mit 2:6. 6:4, 6:4 eine überraschende Niederlage. Letztere wurden dann von Frau Käber—Frau Neppach 6:3, 6:2 leicht geschlagen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)