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Sächsische Volkszeitung : 22.08.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-08-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192408222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19240822
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19240822
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-08
- Tag 1924-08-22
-
Monat
1924-08
-
Jahr
1924
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 22.08.1924
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Frriiag. den 22. August »>k24 Opfer auf sich nehme, das überhaupt f« eine Partei gebracht hat. Hüten wir uns vor dieser Irreführung. Wir Hütten an und für sich nichts dagegen, daß auch diese Partei in „stiller Würde" ein. mal ein Opser brächt«. Wenn man aber die Begleitworte nimmt, mit denen dieses Opfer umkleidet wird, dann muh man doch an- ders denken. Man liest Worte, wie „mannhafte Tat", wie „deutschnationale Selbstentsagung", wie „die aus geraden Pfaden sich bewegende Partei" usw. Das ist Sand sür die Augen der Zuschauer. Wenn so etwas in den Vordergrund gestellt wird, dann müssen wir unsererseits doch auch einmal daran erinnern, daß es eine Zeit gab, wo „man" ernstlich an eine Versackung des Rhein- und Ruhrgebietes dachte. Die Deutschnalionalen wollten das Rhein- und Ruhrgebiet damals, als Deutschland seine Umstellung von der Inflationszeit aus die neu« Währung vornahm, einfach den Feinden preisgeben, — dieses Land, das am treuesten zum deutschen Reiche in Not und Tod gehalten hatte. In diesem Sinne betonen wir noch einmal, daß es freilich ein Fortschritt ist. ivcnn „man" heute die Opposition gegen die Lon. doncr Beschlüsse in gewissem Sinne aufgeben will, denn eine derartige Oppositionspolitik wäre letzten Endes nichts anderes als eine neue Dcrsackungstheorie. Brächten wir das Domes- Gutachten nicht zur Durchführung, dann wäre überhaupt keine Rettung mehr sür Rhein und Ruhr gegeben. Wer hat also etwas erreicht in der Rhein- und Ruhrfrage, und wer hat sich abgemüht, die Rhein- und Nuhrbewohner von dem Sklavenjoch zu be freien? Die mit Worten arbeitenden Oppositionsparteien oder diejenigen, die aus diese Worte nicht viel gaben, sondern unter, deh den Augenblick ausnützten, um in Wirklichkeit dem besetzten Gebiet zu helfen? Es wäre besser, wenn man heute einfach sagte: Unsere bis- herigc Haltung war falsch, aber wir haben es eingesehen und wollen nunmehr aufrichtig an der Zukunft mitgestalten. Das wäre deutsch und es wäre auch national. Letzten Ende« aber verlangen wir nicht einmal ein solches Geständnis. Wir wären damit zufrieden, wenn man stillschweigend einen neuen Kurs einschlüge. Wir können aber nicht dazu schweigen, wenn man sich als solche hinstellt, die ein „Opser" (wo bleibt dann der Begriff der Pflicht!) für das Vaterland zu bringen gewillt sind. Wir kennen doch zu genau die Wahrheit: Weil man nicht anders mehr kann, begibt man sich auf neue Wege. Weil man nicht anders mehr kann, ist man geneigt, die krasse Opposition gegen die Londoner Beschlüsse aufzugeben. Die Partei würde ja Selbstmord begehen, wenn sie heute noch gegen den in der Ocffentlichkeit richtig erkannten Weg ankämpsen wollte. Ihre eigenen Anhänger würden dieser Partei (wenn sie zur Besinnung kommen sollten) eine Tracht Prügel verabreichen. Man sagt auch heute noch folgendes: Die deutschnationale Opposition während der Tagung der Londoner Konferenz war ein großer Aktivposten für unsere Delegation. Das stärkt« den Deutschen in London den Rücken. Aber ein anderes sei das Verhalten nach Zustande kommen des Londoner Vergleiches. Wir verkennen gar nicht, daß die deutschen Vertreter während der Londoner Verhand lungen von ihrer Heimat aus bezüglich ihrer Forderungen ge stärkt werden mußten. Das gab ihnen einen Halt, und das Ausland sah. was das deutsche Volk wollte. Eine sozialdemo kratische Zucker- und Milchpolitik nützte uns nichts. Aber wir fragen: Haben denn die übrigen Mittelparteien, hat denn das Zentrum den deutschen Delegierten diese Rückenstärkung etwa nicht gegeben? Mindestens in derselben Stärke wie die Rechts parteien. Allerdings mit einem anderen diplomatischen Ton. Wir wollen nämlich noch folgendes bemerken: Man verschweigt heute geflissentlich in der deutschnationalcn Presse, wie man Marx und seine Minister während der Tagung verhöhnt und mit Spott beworfen hat. Durch diese Verhöhnung hat die dcutschnationale Presse auf der einen Seite das dreimal zer stört, >vas sie auf der anderen Seite durch den sogenannten AK- twposten zu retten vorgab. Ueber die Ehrlichkeit bezüglich dieses Aktivpostens haben wir deshalb unsere eigene Auffassung. Die mittclparteiliche Presse (allerdings bleibt auch hier ein Teil der deutschvolksparteilichen Presse ausgeschlossen) hat in Wirk lichkeit den deutschen Vertretern durch ihre Forderungen die Rückenstärkung in London gegeben. Wir wollten heut« nur dieses wenige hier kennzeichnen. Es wäre »ns lieber gewesen, wenn die Notwendigkeit nicht be standen hätte, solche Dinge noch einmal der Oeffentlichkeit laut und deutlich zu sagen. Denn wir betonen wiederholt, daß wir es sehr begrüßen, wenn nunmehr die Deutschnationalen ihre Opposition gegen die Londoner Beschlüsse ändern wollten. Jeder, auch der seitherige Gegner, ist uns willkommen, wenn er end lich Mitarbeiten will am deutschen Wohl und am deutschen Staat. Wir mußten aber dem Volke zeigen, daß diese Mitarbeit für uns ein« Selbstverständlichkeit bedeutet, und daß von einem „Opfer" der seitherigen Oppositionen überhaupt nicht die Rede sein kann. Und daß wir vor allem nicht gewillt sind, uns durch die schönen begleitenden Worte, die dieses Opfer umkleiden, betören z» lassen. Hoffen wir. daß die deutschnationale Par tei als solche eine bessere Geste findet, als ihre Press«. I- «. M WMllMMe Ein ZcntrumSantrag,m Ausschuß. Berlin, 21. August. Im Rcichstagsausschutz für die Aufwertungsfrage begann gestern die Generaldebatte. Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) erläuterte einen Antrag des Zentrums, der eine Abänderung der dritten Steuernotverordnung zum Ziele hat. Danach soll Artikel 1 der dritten Stcuernotverordnung dahin abgeändert werden, daß für Ansprüche aus Rechtsverhältnissen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begründet sind, die Zahlung einer bestimmten in Reichswährung ausgeorückten Geldsumme zum Gegenstand haben und bei denen es sich um Vermögensanlageu handelt, die durch den Währungsverfall entwertet sind, der Zinsendienst In Höhe von OH Prozent des Goldwertes der Forderung am Tage der Begründung des SchuldverhältnisseS für da» Jahr am l. Januar 1925 mit der Maßgabe beginnt, daß än diesem Tage die Zinsen ab 1. Juli 1924 gezahlt werden. Weitere rückständige Zinsen sollen als erlassen betrachtet werden. Ter Zinsah soll sich ab 1. Januar 1926 »in je 0,1 Prozent für da- Jahr bis zum Höchstsatz von 1 Prozent steigern. Bei mündelsicheren Anlagen steigert sich der Zinssatz um 0,1 Prozent jährlich bis zum Höchstsatz von 1F Prozent. Vereinbarungen höherer Zinsen zwischen Gläubiger und Schuldner sollen zu lässig sein. Als Vermögensanlageu sollen die im Absatz 2, Paragraph 1, Artikel 1 der dritten Steuernotverordnung bezeich- neten Ansprüche gelten. Die Zahlung der gemäß den vorstehen den Bestimmungen verzinsten Hauptschuld kann nicht vor oem 1. Januar 1932 verlangt werden. T«r zu zahlende Betrag soll' sich nach den Grundsätzen berechnen, die für die Kapitalisierung einer Rente maßgebend sind (das Fünfundzwanzigfache des Höchst zinssatzes). Durch Gesetz soll bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen Gläubiger und Schuldner eine frühere Zahlung der Schuld verlangen können. Für di« Anleihen des Reiches und der Länder, die vor dem Jakrafttreten dieser geplanten Verordnung ausgenommen sind und auf Reichsmark lauten, soll der Z- nsendicnst zunächst in Höhe Nr. 194, Seit- » Die Gutachten-Gesetze W NIMM Die Zustimmung ,» dem Londoacr Beschlüssen. Berlin. 2l. August. T«m Reichsrat ist der Entwurf eines Gesetzes über die Londoner Konferenz zugegangen, der lautet: Paragraph 1. Ten in de» Anlagen deS Schlußprotokolls der Londoner Konferenz vom 16. August 1924 enthaltenen Ver einbarungen, soweit sie von deutscher Seite bereits unterzeichnet sind, oder »ach Maßgabe des Schluispeotokolls am 3«. August 192s unterzcichnct werden sollen, wird zugrstiinmt. Paragraph 2. Ter NcichSministrr drr Finanzen wird er mächtigt, 8R> Millionen Goldmark im Wege des Kredits flüssig zu machen. Paragraph 3. Die Rcichsregicrung wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die im Schluß protokoll erwähnten Zertifikate sür a) elf Milliarden Goldmark Schuldverschreibungen der deutschen Reichsbahngesrllschaft. b) fünf Milliarden Goldmark Schuldverschreibungen »ach Maßgabe des Gesetzes über die Jndustricbclasdung vom heutigen Tage übergeben werden können. Bei der Ausstellung der Schluszzertisikate wird die ReichSreg-erung durch die Reichsschuldcnverwaltung vertreten. Paragraph 4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage nach der Verkündung in Kraft. Nie MM des UMelMes Zusätze zum TawrS-Pla». Berlin, 21. August. Tie zusätzlichen Abmachungen und Aenderungen zur In kraftsetzung des Tawesplanes, zu deren Annahme sich die Reichs regierung am 9. ds. Ms. in London gegenüber der Reparations- kommission verpflichtet hat, betressen u. a. oie Zahlungen aus oem deutschen Reichshaushalt und die Einrichtung einer Auf sicht über gewisse Staatseinnahmen. Hinsichtlich einer eventue.len Erhöhung oder Verringerung der Jahresleistungen ans dem Reichshaushalt wird bestimmt, paß sie icweils nicht mehr alz ein Drittel des Ueberschusses ooer ves Fehlbetrages der gesamten kontrollierten Einnahmequellen »iw im Maximum nicht mehr als 250 Millionen betragen dürfen. Alle Zahlungen an den Generalagenten sind in Gold mark an die Reichsbank zu leisten. Die alliierten Regierungen, wie auch die deutsche Regierung können nach 1928 eine Aenverung oer deutschen Verpflichtungen verlangen. Tie Aussicht über oie verpfänoeten Einnahmen aus Zöllen und Abgaben aus Branntwein, Tabak, Bier und Zucker wiro einem Kommissar übertragen, oer von der Reparationskommission ernannt wird und ihr gegenüber verantwortlich ist. Die im ersten uns zweiten Jahre dem Kommissar überwiesenen Mitte! werden mit geringen Ausnahmen sofort oer oeutschen Regierung zur Verfügung gestellt. Vom dritten Jahre ab behält oer Kom missar jeoen Monat ein Zehntel der jährlichen Verpflichtungen aus dem Reichshaushalt zurück. Monatlich hat er ein Zehntel der Jahresverpslichtung an den Generalagenten weiterzulelte». Ter Rest wird zu einem Reservefonds bis zu einem Maximalbetrage von 100 Millionen Goldmark angelegt. Darüber hinausgehende Beträge werden der deutschen Regierung zurückerstattet. Ter Kommissar kann in besonoeren Fällen dem Reichssinanzminister Vorschlägen, oie Einnahmen aus den verpfändeten Einnahme quellen zu erhöhen. Tabei soll er aber die wirtschaftlichen Be dürfnisse insbesondere inbezug auf die Ausfuhr in jeder Weise be rücksichtigen. In solchen Fällen soll oie Neichsregierung vorüber gehend weitere indirekte Steuern verpfänden. Sollten trotz der Verpfändung weiterer Steuerqnellen die Gesantteinnahme» des Kommissars weiterzurückgehen, so kann er im äußersten Falle im Benehmen mit dem Generalagenten fordern, daß einzelne Stcuerzweige selbständig und unabhängig vom Staate verwaltet weroen. Diese Aenderung kann aber auf Verlangen der deutschen Regierung nur nach Entscheidung eine? Schiedsrichters erfolgen. Ueber Meinungsverschieoenheiten zwischen dem Kommissar nnd oer Reichsregierung entscheidet ein vom jeweiligen Präsidenten des internationalen Gerichtshofes im Haag zu eriienucnder Schieds richter, der auf Verlangen oer veutschen Regierung einem an deren Lande angehören muß als Deutschland oder den tn der Reparationskommission vertretenen Länder. Alle Aufgaben des Kommissars »uv seiner Beamten sino aus den festgesetzten jähr lichen Leistungen Deutschlands zu decken. Weitere zusätzliche Abmachungen sind in der Anlage 2 des Londoner Schlußprotokolls enthalten. Sie bctresfen die vor- schiedenen Bestimmungen zur Anwendung des Schiedsgerichts verfahrens bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschen und oer Reparationskommission. M MUMM Berlin, 21. August Der Entwurf des Gesetzes über die Neuorganisation der Neichsbank zerfällt in folgende Teile: 1. Das Notenprivileg der Reichsbank, 2. das Kapi tal der Reichsbank, 8. die Organisation der Neichsbank, 4. den Geschäftskreis der Bank, 5. die Notenausgabe, Notendeckung und Kommission für die Notenausgabe, 6. Gewinn- Verteilung. 7. Liquidation, 8. Strafvorschrifte». 9. Schluß- und UebergangSbestimmungen. Im ganzen umfaßt der Entwurf 53 Paragraphen, auS denen folgendes hervorgehoben sei: 8 1 spricht den Grundsatz der Unab hängigkeit der Neichsbank aus. 8 2 regelt das Notenausgaberecht der Neichsbank. Im An schluß an den Tachversiändigenbericht wird das Notenausgabcrecht, daS bei der alten Reichsbank nur für eine zehnjährige Dauer vorgesehen war, auf 50 Jahre verlängert. Das Notenausgabe recht der deutschen Goldoiskontbank erlischt. Die Rentenbank darf den Betrag der ausgegebenen Rentenbankscheine nicht erhöhen, Ihre Abwicklung wird durch Gesetz besonders geregelt. 8 8 sieht vor, daß die Banknoten auf Reichsmark lauten. Die Neichsbanknoten bleiben gesetzliches Zahlungsmittel. Di? Stückelung der Noten ist der Bank überlassen. Absatz 3 dieses Paragraphen sieht den Aufruf der alten aus Mark lautende», Noten der Neichsbank und ihren Umtausch in neue auf Reichs mark lautende Noten vor. Bis zum Ablauf der Ausvussfrist wer den auch die alten Noten gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. De, Umtausch hat nach dem Verhältnis: 1 Billion Marl (Papiermark) gleich 1 Reichsmark zu erfolgen. Im übrigen wird die Nepord. nung der deutschen Währung durch ein besonderes Gesetz, daS Münzgesetz, geregelt. Im 8 5 erhält die Reichsbank das Recht, ihr Grundkapital bis auf 400'Millionen Reichsmark zu erhöhen. Die Neichsbank» anteile sollen über 100 Reichsmark lauten. 8 6 befaßt sich mit der Verwaltung der Bank. Sie liegt, wie bisher, in den Händen des Direktoriums, das ausschließlich auS deutschen Staatsangehörigen besteht. Präsident und Mitglieder des Direktoriums sind nicht mehr, wie bisher, Beamte, die von der Neichsregierung ernannt werden. Der Präsident wird von dem Generalrat auf vier Jahre gewählt, die Mitglieder werden nach Zustimmung des GeueralratcS vom Präsidenten auf 12 Jahre er nannt. Für die Mitwirkung deS Gencralrats bei den Ernennun gen ist vorgesehen, daß eine Mehrheit von 9 Stimmen vorhanden sein muß, innerhalb deren mindestens 6 deutsche Stimmen für den Kandidaten abgegeben werden »nüssen. Bei der Ernennung deS Präsidenten ist vorgesehen, daß seine Ernennungsurkunde der Unterschrift deS Reichspräsidenten bedarf. Die AmtSdauer deS Präsidenten beträgt vier Jahre. Die 88 6 und 10 regeln die Personalberhältnisse der übrigen Beamten. DaS BeamtcnverhältniS wird beibehalten. Die Reihte und Pflichten der Beamten der Bank sollen im Einklang mit denen der Rcichsbeaytten durch ein besonderes Beauttenstatut eregelt werden. Auch für die nicht im Beamtcnvcrhältnis stehen« on Angestellten und Arbeiter der Bank bleibt der bisherige Recht?, zustand erhalten. Die Besoldung wird nach reichsrechti'chen Vorschriften geregelt. Der Generalrat der Reichsbank besteht » ach 8 14 aus 14 Mitgliedern, von denen 7 Deutsche und je einer Engländer, Franzose, Italiener, Belgier, Amerikaner, Holländer und Schweizer sein müssen. Der Präsident des NeichsdirektoriumS ist Mitglied und Vorsitzender des Generalratek. Die deutschen Mitglieder, mit Ausnahme des Präsidenten, werden von den die deutsche Reichsangehörigkeit besitzenden Anteilseignern der Bank gewählt. von 0,5 Prozent des Nennwertes für das Jahr am 1. Januar 1925 mit der Maßgabe wieder ausgenommen werden, daß an diesem Tage di« Zinsen ab 1. Juli 1924 gezahlt werden müssen. Dies gilt nur für Schulverschreibungen und Schuldöuchforderungen, sowie für solche anderen Anleihen, bei denen nicht eine Verpslich- tung zur Rückzahlung der ganzen Anleihe innerhalb zweier Jahre nach der Aufnahme der Anleihe besteht. Diese Vorschriften sollen auch für Gemeinden und Gcmeindevcrbände gelten, so weit nicht noch durch Neichsgesetz ein anderes bestiinmt wird. Weitere Rückständige Zinsen au? der Zeit vor dem 1. Juli 1924 solle» jedoch als erlassen betrachtet werden. Eine Einlösung der Hauptschuld darf bis auf weiteres vom Gläubiger nicht gefor dert werden. Die vorbezcichneten Zinsen sollen auch denjenigen gezahlt werden die ihre Anleihestück« bis zum Nennwert von 20 000 Mark auf Grund der Verordnung der Neickesregjcrung vom 19. Mai 1923 zurückgegeben haben. Die Finanzämter sind anzu weisen bedürftigen Kleinrentnern die Steuer zu er lassen, di- sich aus der Umwertung der Reichs- und Staats, anleihen ergeben. Inwieweit die Träger der Sozialversicherung für die früher in ihrem Besitz gewesenen, während der Jnfla. tionszeit im Jahre 1923 veräußerten Anleihestücke hierbei zu be rücksichtigen sind, soll einer besonderen Regelung Vorbehalten bleiben. SM-eilSMIl Die Gefahren eine, deutsch-frauzöfischen Handelsvertrages für England — Die Torheit der Ruhrbesetzung — Die Frage der „Verfehlung" — Neuwahlen in England? — (Drahtbericht unserer Berliner Vertretung) London, 21. August. Die Sensation des Tages ist der offen zum Ausbruch ge kommene Konflikt zwischen Macdonald und dem Schatzkanzler Snowden. Snowden hat seine Erklärung gegenüber dem „Man chester Guardian" heute in einem Interview mit einem Vertreter des „Eoening Standdard" wiederholt und ergänzt. "Die Warnung, die ich der englischen Industrie gegeben habe", sagte Snowden, „richtet sich nicht gegen die loyale Auf nahme des internationalen Handels. Ich habe nur auf die Ge- fahr hingewiesen, die in dem Projekt des deutsch-französischen Handelsvertrages lag. Man hatte die Absicht. Deutschland zu zwingen, di« elsaß-lothringischen Waren nach Deutschland zoll frei durchzulassen. Dies bedeutet eine direkte Konkurrenz für die englische Textilindustrie, da die englischen Textilerzeugnisse dem Zoll unterliegen. Dadurch würde die elsässische Textil industrie einen Vorteil erlangen, der für die englische Textil industrie außerordentlich schädlich sein muß. Dieser Gedanke ist übrigens nicht von Deutschland ausgegangen, sondern von Frankreich. Wir haben keinen Grund anzunehmen, daß Deutsch land sich solchen Wünschen fügen wird, ivenn man Ihm nicht Versprechungen hinsichtlich der Räumung des Ruhrgebietes macht. Die wesentlichst« Voraussetzung des Dawesplanes besteh» darin, daß Deutschland vollkommen frei schalte« und walten soll. Es ist unmöglich, daß Deutschland di« Reparatlonslast abtragen kann, wenn es nicht in der Lage ist. vollkommen srei feinen Handel zu entfallen. Daher bin ich der Meinung, daß Franzosen und Belgier «Inen schweren Irrtum, natürlich von ihrein Stand punkt aus. begangen haben, indem sie das Ruhrgebiet nicht sofort räuinen wollten, sobald der Dawesplan in Kraft gesetzt wird. Deutschland hätte dadurch nicht nur das Gefühl der Freiheit und neuen Hoffnung erlangt, sondern man hätte auch gezeigt, daß die Mächte entschlossen sind, alles daran zu setzen, trotz der Dawes plan zwanglos ausgeführt wird." Aus London läßt sich der Pariser „Matin" melden, daß angesichts des Widerstandes, den Snowden gegenüber dein Re sultaten der Konferenz gezeigt habe und angesichts der Mei nungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem englischen Pre mierminister die erste Kabinettssitzung nach den Ferien ziemlich stürmisch verlaufen ist. Verschiedene Persönlichen»« sind der Ansicht, daft di« Diskussion geeignet sein wird, die Neuwahlen zu beschleunigen. Macdonald möchte seine Erfolg« aus der Lon doner Konferenz ausnützen und Neuwahlen ausschreiben, ehe di« Meinungsverschiedenheiten seine eigene Partei vergiften. Berliner Börse Milgeleill vo» unserem Berliner Pärseiwertreter lDrahtbericht) AMenkurs« in Billionen Berliner KlnsangSkurfe Dt. Etaatsauleth« b Vroz.RelchsanIeibe 4 Pro-. Reichsanlelbc Vir Pro- Reichs«!». 9Pre? RnchSaulethe Verkehrs«»»«» Etettr. Hochbahn. - Schont»»« . . . . Dt. TtiiSItralten . . Vakettahrt . . . . Hamburg-Süd . - Hnn>a Norddeutscher Liohd Rohlaud-Ltnt» . . Bankaktie» BerI.HandeISgrsell. Kommerz. n.Privntb. Darinst. u.Nalionalb. Deutsche Bank . . Dtstouto . . . . Dresdner Bank . . Mitleid. Kredit . . Bergwerks»»«»» Bochumer .... Budern». . . . . 8t. Lux offener Steinkohlen. Geilenkirchen . . . Hagener Hoesch ..... Hohenlohe .... Mse Laura. . . . . . Mannesman». . . Manssetder. , . . Oberschi. Sisenbed. Oberst-,. Etsenind. PbSutx Rhein. Bräunt. . . «hetnstaht .... Rombacher. . . . ri.s. 74» 0.0 .78 ILM 47,7b 77 87 ,17» I II 81.78 S.Sib >0 II >78 17» 802 »» so 848 k4»tb es 40.-8 77 ", 77» k>2 >7278 >7.7» 782 "2 70.». 7«, IUW >0 0 IbTS 782 LS 17.82b 72 S«2 7 10.78 »72 I4.7S 7.878 7^8 c428 >72 84« 81 87.78 7, 4-77 7» 18.18 8.78 4cx-8 S.lTt 18 >b.r Sg 77.8 ^8 lsir» Kallaktten 71.9. Deutscher Kalt . - 44 Kali AscherSIeben . 18,778 «dem. Aktie« «I.G.lürAnillnsabiti. 18 SInglo Guano. . . 11.78 Bad. klnllin . . . 19 78 Dtmaini» . . . - 7.878 Etberselder garbw. . 18.8 Goldtchmidt Tb.. . IS Höchster gerben . . >88 KSIn.Rottweil. . . 9 Oberschi. Kotswerke. 48 Riedel 8.4 RütgcrSW »7,878 SkcktrtzItSts-Akt. rMunnisatoren . . 9,8 R 8. G 9.8 Bergmann .... >8.8-8 Licht n. Kral». . - 9 gelten». Guilleaume 24 Gel. s. «tcktr. Utt«. . Schlickert .... 97 Siemens u. Hatske Linke-Hoffmami . - >5 Maschine»-Aktien Berl. And. Maschinen 7.8 Rerl. Karlsr.Indnslr. 78 Dainiler 7 Deutsche Maschinen 7 Deutsche L erk« 4.8 Hansa Liohd . . . 1.71b Hattmami Mn'chtn. 8 Loewe Orenstetn u. Kappet '7.8 Schubert». Salzer . 10 Htmmermami . . . 1.7 I„b»klrte-Aktte« Pinowerle .... 7.7 Deutsche Kabelwerke Hirsch Kupier. . . 77.78 Rhein. Meiall . . 81 Stettin Bullau . . 1727b Hammerseu . . . Kammgarn Etdhr . >878 «hartott. Wasser-M. 722 Echutth.-Patzenh. . 22.78 2ZH2K Deutscher Petroleum IS 70. S. 48,7» 17.8 1« >7.» 19,77» 9.« 17.8 18.87» 18.» >02 48 S.I7S 37 iasr» 17,7, 9.» rs ,9,82» 7.7» 79.77» 7.12» 7.» »,I2» ».» 11,77» I >2» 28 >7» 772 7 ! >7.97» 14.17, -Ä 78.,» 20.17, 1
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