Nachdem E. E. Hochw. Rath allhier von Löbl. brauberechtigten Bürgerschaft beschwerden angezeigt worden, daß in die Brauhäuser unrichtiges und über das vorgeschriebene Maas haltendes Gefäße an ganzen und halben sogenannten Guldenfäßchen gebracht werde, diesem Ungebührnisse aber nicht nachgesehn werden kann ...
Titel
Nachdem E. E. Hochw. Rath allhier von Löbl. brauberechtigten Bürgerschaft beschwerden angezeigt worden, daß in die Brauhäuser unrichtiges und über das vorgeschriebene Maas haltendes Gefäße an ganzen und halben sogenannten Guldenfäßchen gebracht werde, diesem Ungebührnisse aber nicht nachgesehn werden kann ...
Untertitel
Görlitz am 27. Febr. 1810
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1810]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.156a
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
Nachdem E. E. Hochw. Rath allhier von Löbl. brauberechtig- ten Bürgerschaft beschwerend angezetgt worden, daß in die Brauhäuser unrichtiges und über das vorgeschriebene Maas hal tendes Gefäße an ganzen und halben sogenannten Guldcnfäßchen gebracht werde, diesem Ungebührmsse aber nicht nacbgesehn wer den kann, so werden von Obrigkeits wegen alle hiesige Bürger und Einwohner hierdurch anermahnet, kein anderes als das vor- geschriebcne Maas haltendes und geaichtes Biergefäße in die Brauhäuser zum Füllen zu bringen oder zu schicken, auch ihr etwa behendes unrichtiges Bicrgefäße binnen dato und i. April d. I. behörig reguliren zu lassen, mit Bekanntmachung des von den r. April d. I. an, alles unrichtig befundene dergleichen Gefäße con- fisciret und vernichtet, und die Böttger, so dergleichen gefertiget, in die Mandatmäßige.s Thlr.Strase genommen werden sollen Da mit nun Jedermann sich darnach zu achten wisse, iss gegenwärti ges Decret durch den Druckbekannt zu machen, auch jeden Haus- wirth ein Exemplar davon mit Bedeuten solches seinen Miethlcu- ten zur Nachachtung mitzutheilen zuzustellen beschlossen worden In derRathssizung zu Görlitz am 27. Fcbr. iZ ro. Der Rath allhier.