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Sächsische Volkszeitung : 07.03.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192203079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19220307
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19220307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-03
- Tag 1922-03-07
-
Monat
1922-03
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 07.03.1922
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Lienslag den 7. März 102L Sächsische «dlkizeitskI Nr. SS. Seite 8 s. d r. h i. >e n >» u ie >r le >r L lö N le r» m »- e- r- >n a° n- m n» r» <h er ht r- s. :i- hr lt. le ie» >f- en Die Altershttfe des deutsche« Volkes Die fortschreitende Geldentwertung und im Gefolge mit dieser die weitere sehr starke Verteuerung der unentbehrlichsten Leben«, bediirsnisse hat weite Schichten unsere« Volke« in eine furchtbare Potlage gebracht und sie dem Hunger und Siechtum auSgliefert. Hierher gehören vor allen Dingen dir ehemaligen Angehörigen der freien geistigen Berufe der Sozial» und Kleinrentner, der selbst» ständigen Handwciker und Gewerbetreibenden und vor allem die erwerbsunfähigen Frauen de» Mittelstände». Viele Tausende dieser notleidenden alten Leute haben al« Einzelperson «in jährliche« Einkommen von 1000 bi« 2000 Mark und al» Ehepaare ein solche« von 2000 bi« 8000 Mark Die früheren Altersheime und die sonstigen privaten gemeinnützigen Woblfahrtsinstitutc sind überfüllt oder müssen in ihrer bedrängten wirtschaftlichen Lage schließen und damit die Insassen heimatlos machen. Hilfe tut dringend not, und diese Hilse ist eine ernste sittliche und soziale Pflicht de« ganzen deutschen Volke». ES würde tiefbeschämcnd und eine« Kulturvolkes unwürdig sein, wenn diejenigen, die ein lange« müselige« Tagewerk im Dienste der Allgemeinheit vollendet haben, vergessen und der Ver elendung überlassen werden. Die in erschreckendem Umfange zu- nehmende Not in der Versorgung der alten Leute hat die in Deutschland bestehenden gemeinnützigen Verbände der Wohlfahrts pflege und Jugendfürsorge in diesem Winter veranlaßt, eine Reichs gemeinschaft von Hauptverbänden der freien Wohlfartöpslege zu bilden, die unter dem Namen „AlterShilse de« deutschen Volkes, Volkssammlung für da« notleidende Alter", ein große« Sammel werk in den nächsten Monaten veranstalten wird. Die Erträgnisse der Sammlung sollen Verwendung finden in der offenen und ge schlossenen Fürsorge in erster Linie sür notleidende alte Leute über VS Jahren. Demonstration Berliner Mieter gegen das Reichsmietengesetz Berlin, v. März. Gestern vormittag fand im Lustgarten eine vom Zenlralmicterverband veranstaltete Kundgebung gegen das Reichsmietengesetz statt. Die zirka 2000 Teilnehmer mar schierten in geschlossenen Zügen heran. ES sprachen mehrere Redner, die unter anderem folgende Forderungen stellten: Be schlagnahme von Bars und Melen und deren Umbau zu Woh nungen, Beschlagnahme aller verwendbaren Räume zu Wohn zwecken, volle Kontrolle und Mitbestimmungsrecht der Mieteraus. schüsse,' Wohnungsneubau durch die Gemeinden und Beschlag nahme des dafür notwendigen Grund und Bodens, Schaffung eines NotgeseheS, das die Beschlagnahme der Mieten und deren Verwaltung durch die Kommune ermöglicht. Steigerung der Milcherzeugung durch Zuchtleistung Don landwirtschaftlicher Seite wird unS geschrieben: Der infolge des verloren gegangenen Krieges gewaltig ver minderte Bestand an Milchkühen hat die bereit« seit Jahren ange strebte Steigerung der Leistungen der einzelnen Tiere stark in den Vordergrund gedrängt. Die Erhöhung des Viehbestandes an sich findet seine Grenzen in der Schwierigkeit, die notwendigen Futter mittel zu beschaffen. Der Mangel an Dünger und die in den letzten Jahren sich häufenden warmen Sommer haben die Wiesen weniger ertragsfähig gemacht. Futtermittel aus dem Auslände zu beschaffen, ist . bei dem Stande unserer Valuta fast ganz ausgeschlossen. um die so dringend nötige Behebung der Milchproduktion zu erreichen, muß also die Leibung jeder einzelnen Kuh nach Möglich keit gesteigert werden. Mit Genugtuung kann festgestellt werden, daß in dieser Hinsicht die Bestrebungen der Landwirte eine crsreuliche Zunahme gefunden haben, andererseits hat man aber auch seststellen müssen, daß die Bemühungen der einzelnen Züchter nicht zu dem gewünschen Erfolge geführt haben, sondern daß erst durch Gründung von Kontrollvereinen die angestrebte größere Milcherzeugung erreicht worden ist. Die Tätigkeit der Kontrollvereinc erstreckt sich in erster Linie aus die jahrelange Beobachtung der einzelnen Tiere, aus die Ausmerzung der schlechten Futterverwerter und die Beibehaltung und Züchtung derjenigen Kühe, die eine besonders gioße Menge guter fettreicher Milch erzeugen. Man hat auf diese Weise in einigen Kontrollvereinen in einer Zeit von 6 Jahren den Milch- ertrag bis zu 30 Prozent gesteigert und auch den Fettgehalt der Milch erheblich erhöht. Wenn auch schon eine ganze Reihe solcher guter Erfolge zu verzeichnen sind, muß aber doch leider sestgestcllt werden, daß diese Bew gung noch sehr im Ansangsstadium steht. Nur eine zielbewußte systematische Leistungszucht kann hier eine Aenderung und Bcsseiung herbeisühren. Bei dem bekannten Be streben unserer Landwirtschaft, die Produktion mit allen Mitteln zu heben, werden wir sicher in wenigen Jahren trotz der bedeutend geringeren Zahl der Milchkühe eine verhältnismäßig größere Menge Milch mit hohem Fettgehalt der Ernährung der Kinder und Kranken -usühren können. Äl s!M StlWÄM Ali S. Bortrag des Herrn Bischofs Dr. Schreiber im Hörsaal 40 der Leipziger Universität Kants Sittenlehre Seiner „Kritik der reinen praktischen Vernunft" gibt Kant folgenden „Beschluß": „Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir, und das mora lische Gesetz in mir." (Ausgabe Kehrbach S. 103.) Der Königsberger Philosoph hat in diesen Worten die Grundstimmung seiner Seele geoffenbart: es ist seine hohe Achtung vor der Ordnung und vor dem Gesetz, mögen sie in der äußeren Natur oder im eigenen Innern angetroffen werden. Daher seine bei aller Kritik doch unverkennbare Wert, schätzung des GotteSbeweifes aus der Ordnung und Gesetzmäßig, reit des Universums; ja, die Schilderung dieser physischen Ord nung und Gesetzmäßigkeit gehört zum Schönsten, was Kant je geschrieben hat. Daher auch der gewaltige Höhenflug, den Kant bei der Darstellung und Begründung der moralischen Ordnung und Ge- setzmäßgckeit in seinen Schriften nimmt; Kants diesbezügliche AuSiührimgen bleiben ein Nuhmesdenkmal für ihn, trotz der Schwächen, die eine vorurteilslose Kritik an ihnen feststellen muß. Wir wollen diese Ausführungen Kants zum moralischen Gesetz das ist Kants Sittenlehre, im heutigen Vortrag behandeln. Wir werden cS, wie in den früheren Vorlesungen tun, in Dar stellung und Kritik. Die hierfür in Betracht kommenden Schriften Kants sind folgende: „Grundlegung zur Methaphysik der Sitten" vom Jahre 1786; dieses Werk enthält das Wesentliche der Ethik Kants syste matisch, bündig und klar. „Kritik der praktischen Vernunft" vom Jahre 1788; hier ist schon der Einfluß des Alters zu der» spüre»; der Stil ist breit und nicht frei von Wiederholungen. Doch biliet die Schrift eine wirksame Erläuterung zur erstge» nannten. „Methaphysischc Anfangsgründe der Tugendlehre" vom Jahre 1707: hier ist der Einfluß der Altersschwäche vorwiegend; deshalb wird diese Schrift in den folgenden Ausführungen nicht heraiigezogen. I. Darstellung der Kantschrn Sittenlehre 1. Wie sonst in seinen Schriften, so hat Kant auch in seiner Sittenlehre vielfach eine neue Terminologie geprägt. Er wen det eine Anzahl von Begriffen und Worten an, die in der außer» kantischen Philosophie nicht üblich sind. Die wichtigste der für KantS Sittenlehre in Betracht kommenden Begriffe sind: Maxi- men, Gesetze, Imperative, Grundsätze, Vorschriften. Kant er klärt diese Begriffe in folgender Weise: „Praktische Grundsätze sind Sätze, »velche eine allgemeine Bestimmung des Willens ent- halten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv, oder Maximen, wenn die Bedingung nur als für Len Willen des SubjcctS gültig von ihm angesehen wird; ob. jectiv, oder praktische Gesetze, wenn jene als objektiv, d. i. „für den Willen jede« vernünftigen Wesen» gültig erkannt wird. Wenn man an nimmt, daß rein« Vernunft einen praktisch, d. i. zur WillenSbeftimmung hinreichenden Grund in sich ent» halten könne, so giebt e» praktische Gesetze; wo aber nicht, so werden all« praktische Grundsätze bloße Maximen sein. (Kr. d. prakt. V.. Ausgabe Kchrbach, S. 21.) L. Der Mensch ist nicht reine Vernunft. Sein Wille wird beeinflußt durcb nichtvernünftige Faktoren; Kant nennt sie pa. thologische, b. t. dem Pathos, der Leidenschaft, angehörige Be- dingungen des praktischen Handelns. Daraus ergibt sich, daß eine Gegensätzlichkeit zwischen reiner Vernunft und diesen Jak- tt-ren auftreten kann, und damit ist die Möglichkeit eine» Widerstreits zwischen den Gesetzen und Maxi» men gegeben. Kant spricht sich hierüber folgendermaßen auS: „In einem pathologisch-afficirten Willen (nach Kant ist der Wille dann pathologisch afsiziert, wenn er sich von nicht rein vernünftigen, sondern sinnlichen, leidenschaftlichen, kurz und gut dem Bereiche der Nichtvernunft angehörigen Faktoren beein flussen läßt) „eines vernünftigen Wesens kann ein Widerstreit der Maximen, wider die von ihm selbst erkannten praktischen Gesetze, angeiroffen werden. Z. B. es kann sich Jemand zur Maxime machen, keine Beleidigung ungerächt zu eckmlden, und doch zugleich einschen, daß diese kein praktisches Gesetz, sondern nur seine Maxime sei, dagegen, als Regel für den Willen eines jeden vernünftigen Wesens, in einer und derselben Maxime, mit sich selbst nicbt zusammen stimmen könne." (Kr. d. prakt. V., Ausgabe Kehrbach. S. 21.) 3. Dieser Widerstand wird nach Kant gelöst durch die Anwendung des kategorischen Imperativs: „Die Praktische Regel ist jederzeit ein Product der Vernunft, weil sie Handlung, als Mittel zur Wirkung, als Absicht vorschreibt. Diese Regel ist aber für ein Wesen, bei dem Vernunft nicht ganz allein'Bestimmungsgnmd des Willens ist, ein Imperativ, das ist eine Regel, die durch ein Sollen, welches die objektive Nöthignng der Handlung ansdrückt, bezeichnet wird, und be deutet, daß, wenn die Vernunft den Willen gänzlich bestimmte, die Handlung unausbleiblich nach dieser Regel geschehe» würde. Die Imperativen gelten als objectiv, und sind Maximen, als subjektiven Grundsätzen, gänzlich unterschieden. Jene bestimmen aber entweder die Bedingungen der Cansalität des vernünftigen Wesens, als wirkender Ursache, blos in Ansehung der Wirkung und Zulänglichkeit zu derselben, oder sie bestimmen nur den Willen, er mag zur Wirkung hinreichend sein oder nicht. Die ersteren würden hypothetische Imperativen sein, und bloße Vor schriften der Geschicklichkeit enthalten; die zweiten würden da gegen kategorisch und allein praktische Gesetze sein. Maximen sind also zwar Grundsätze, aber nicht Imperativen. Die Imperativen selber aber, wenn sie bedingt sind, d. i. nicht Die aus allen Teilen des Landes zahlreich beschickte Sitzung des Landesvorstandes der Sächsischen Zentrums- partei hat den Erfolg gehabt, daß die persönlichen Differenzen, welche zwischen dem Geschästsführenden Ausschüsse der Sächsischen Zentrnmspartei und Herrn Abgeordneten Hehlein bestanden haben, restlos aus» geglichen sind. Dem Landesvorsrtzenden Herrn Rechts anwalt Dr. Hille, dem Geschästsfiihrenden Ausschüsse der Partei und Herrn Abgeordneten Hehlein hat der Landesvorstand das vollste Vertrauen ausgesprochen. den Willen schlecht hin als Willen, sondern nur tn Ansehung einer begehrten Wirkung, bestimmen, d. i. hypothetische Impera tiven sind, sind zwar praktische Vorschriften, aber keine Gesetze. Die letztern müssen den Willen als Wille», noch ehe ich frage, ob ich gar das zu einer begehrten Wirkung erforderliche Vermögen habe, oder was mir, um diese hervorzubringen, zu thnn sei, hinreichend bestimmen, mithin kategorisch sein, sonst sind es keine Gesetze; weil ihnen die Nothwendigkeit fehlt, wenn sie praktisch sein soll, von pathologischen, mithin dem Willen zufällig anklebendcn Bedingnngeu, unabhängig sein muß." (Kr. d. prall. V., Ausgabe Kehrbach, S. 22 f.) 4. Die formale Fassung des kategorischen Imperativs ist folgende: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Princip einer allgemeinen Gesetz gebung gelten kann." (Kr. d. prakt. V., Ausgabe Kehrbach, S. 36). „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde". (Gr. z. Methaphysik d. Sitten, Ausgabe Fritzsch, S. 56.) — „Handle so. als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen znm allgemeinen Naturgesetze werden sollte". (Gr. z. Methaphysik d. Sitte», Ausgabe Fritzsch, S. 66.) — „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andere» jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest". (Gr. z. Methaphysik d. Eilten, Ausgabe Fritzsch, S. 65) — „Handle nach Maximen, die sich selbst zugleich als allgemeine Naturgesetze znm Gegenstände haben können." (Gr. z. Methaphysik d. Sitten, Ausgabe Fritzsch, S. 75). 6. Das Wesen des kategorischen Imperativ» bestimmt Kant »vie folgt: „Dir praktische Regel ist also unbe dingt, mithin, als kategorisch praktischer Satz, a priori vorgestellt, wodurch der Wille schlechterdings und unmittelbar (durch die praktische Regel selbst, die also hier Gesetz ist), objectiv bestimmt wird. Denn reine, an sich praktische Vernunft ist hier unmittelbar gesetzgebend. Der Wille wird als unabhängig von empirischen Bedingungen, mithin als reiner Wille, durch die bloße Form des Gesetzes als bestimmt gedacht, und dieser Bestimmungögrund als die oberste Bedingung aller Maximen angesehen Man kann das Bewußtsein dieses Grundgesetzes ein Factum der Vernunft nennen, weil man eS nicht aus vorhergehenden Datis der Vernunft, z. B. dem Be wußtsein der Freiheit (denn diese» ist uns nicht vorher gegeben), herauSverilünfteln kann, sondern weil es sich für sich selbst uns aufdringt als shthctischer Satz a priori, der auf keiner, weder reinen noch empirischen Anschauung gegründet ist, ob er gleich analytisch sein würde, wenn man die Freiheit des Willens vok- aussetzte, wozu aber, als positivem Begriffe, eine intellectuelle Anschauung erfordert werden würde, die man hier gar nicht an- nahmen darf. Doch miuß man, um dieses Gesetz ohne Mißdeu tung als gegeben anzusehen, wohl bemerken: daß eS kein empirisches, sondern das einzige Factimi der reinen Vernunft sei, die sich dadurch als ursprünglich gesetzgebend (sic bolo, sic lubeo) ankündigt." (Kr. d. prakt. V.. Ausgabe Kehrbach. S. 36 f.) — „Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausgedrückt und zeigen dadurch das Verhältnis eines objektiven Gesetzes der Vernunft zu einem Willen an, der seiner subjektiven Beschaffen heit nach dadurch nicht notwendig bestimmt wird (eine Nöti gung). Sie sagen, daß etwas zu tn» oder zu unterlassen gut sein würde, allein sie sagen es einem Willen, der nicht immer darum etwas tut. weil ihm vorgestellt wird, daß es zu tun gut sei." (Gr. z. Methaphysik d. Sitten, Ausgabe Fritzsch. S. 46.) — „Alle Imperativen nun gebieten entweder hypothe tisch, oder kategorisch. Jene stellen die praktische Notwen digkeit einer möglichen Handlung als" Mittel zu etwas anderem, was man will (oder doch möglich ist, daß man cö wolle), zu ge langen vor. Der kategorische Imperativ würde der sein, wel cher eine Handlung als sür sich selbst, ohne Beziehung ans einen anderen Zwecken, als objektiv, notwendig vorstellte Wenn nun die .Handlung bloß wozu anderes als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch; wird sie als an sich gut vorgestellt, mithin als notwendig in einem an sich der Verminst gemäßen Willen, als Princip desselben, so ist er kategorisch Der hypothetische Imperativ sagt also nur, daß die Handlung zu irgend einer mögliche» oder I wirklichen Absicht gut sei. Im erster» Falle ist er ei» problematisch.. im zweiten assertorisch-praktische» Prinzip. Der kategorische Imperativ, der die Handlung ohne B«, ziehung auf irgend eine Absicht, d. i. mich ohne irgend einen andern Zweck für sich als objektiv notwendig erklärt, gilt al» ein apediktisch-praktisches Prinzip." (Gr. z. Methaphystk d. Sitten, Ausgabe Fritzsch, S, 47.) »Endlich gibt es ein Im perativ, der, ohne irgend eine andere durch ein gewisse» Ver halten zu erreichciide Absicht als Bedingung zum Grunde zu legen, dieses Verhalten nnmiltelbar gebietet. Dieser Imperativ ist kategorisch. Er betrifft nicht die Materie der Handlung und das, was ans ihr erfolgen soll sondern die Form und da» Prinzip, woraus sie selbst folgt, und das Wesentlich-Gute der- selben besteht in der Gesinnung, der Erfolg mag sein, welcher er wolle. Dieser Imperativ man der der Sittlichkeit heißen." (Gr. z. Methaphysik d. Sitten, Ausgabe Fritzsch, S. 40.) — „Dieses Prinzip der Sittlichkeit nun, eben »m der Allgemein heit der Gesetzgebung willen, die es znm formalen obersten Be st! mmnngsgrunde des Willens, unangesehen aller subjektiven Verschiedenheiten desselben, macht, erklärt die Vernunft zugleich zu einem Gesetze sür alle vernünftige Wesen, sofern sie über haupt eine Willen, d. i. ein Vermögen haben, ihr« Cansalität buch die Vorstellung von Regeln z» bestim men, mithin sofern sie der Handlungen nach Grund sätzen, folglich auch nach praktischen Principien a priori (denn diese haben allein diejenige Nothwendigkeit, welche di« Vernunft zm» Grundsätze fordert), fähig sind. Es schränkt sich also nicht bloß ans Menschen ein, sondern geht aus alle end liche Wesen, die Vernunft und Willen haben, ja schließt sogar das unendliche Wesen, als oberste Intelligenz, mit ein. Im ersteren Falle aber hat das Gesetz die Form eines Imperativs, weil man an jenem zwar, als vernünftigem Wesen, einen rei nen, aber, als mit Bedürfnissen und sinnlichen Dewegursachen afficirtem Wesen, keinen heiligen Willen, d. i. einen solchen, der keiner dem moralischen Gesetz« widerstreitenden Maximen fähig wäre, boranssetzen kann. Das moralische Gesetz ist daher ber jenen ein Imperativ, der kategorisch gebietet, weil das Ge setz unbedingt ist; das Verhältnis eines solchen Willens zu die- sein Gesetze ist Abhängigkeit, unter dem Namen der Ver bindlichkeit, welche eine Nöthignng, obzwar durch bloße Vernunft und deren objektives Gesetz, zu einer Handlung bederr- tet, die darum Pflicht heißt, weil eine pathologisch afficirte (obgleich dadurch nicht bestimmte, mithin auch immer freie) Willkür, einen Wunsch bei sich führt, der aus subjectiven Ursachen entspringt, daher auch dem reinen objektiven Bestim mungsgrunde oft entgegen sein kann, und also eines Widerstan des der praktischen Vernunft, der ein innerer aber intellektueller, Zwang genannt werden kann, als moralischer Nöthignng bedarf." (Kr. d. prakt, V., Ausgabe Kehrbach, S. 38f.l (Fortsetzung folgt,) aus Sachsen Die Eröffnung der Messe Leipzig. Am gestrigen Sonntag hat in Leipzig die Friib- ja^rSmusterlchau unter günstigen Aussichten begonnen. Sie chnrak- terisicrte sich schon in ihrem Aeußcren als eine großzügig cineeleitete Verkau sschau, die wieder einen Riesenbeluch erhalten wird. Ob wohl die Ausstellungsstätten abermals erweitert wurden, ist alle» bis aus den letzten Platz besetzt. Der erste Tag seht mit einem überaus lebhaften Berkehr ein. Alle Eisenbahnzüge waren über üllt und sämtliche Fremdenhö e und Hunderte von Privatwo nungen sind belegt. In den letzten Tagen ist fi bertzatt gearbeitet worden, nachdem der kurz vor der Messe einsetzende TranSportarbeikerllietk eine unliebsame Störung bereitet hatte. Den Anstatt zur Messe bildete der gestern abend im Börsengebäude veranstaltete Emptang'abend, den die Handelskammer den Meßgästen bot Dabei hielt der Privatdozent Dr ErnstSckulze einen Bortraa überStaatSgeld oder.HandelSiväbrung. Er trat dastrr ein, bei Vertäu en nach hochvalutarischen Ländern in deren Währung zu fakturieren und machte den Vorschlag, HandelSmünzen ans Silber nach der Art der bekannten Thereiisn- taler zu prägen, um sie iür den Verkehr mit überseeischen Ländern, zum Beispiel Afrika, Indien, Lhina utw., zu benützen. Der ge schäftliche Verkehr war schon am Eröffnungstage sowohl auf der allgemeinen Mustermesse wie der Technischen Messe levhast. Bi» gestern abend hat das Meßamt bereits über 101000 amtliche Aus weise nur sür geschäftliche Besuche auSgegeben. Nach den Acuße- rungen aus Ausstellerlreisen macht sich rege Nachträge geltend, so daß die Erwartungen auf einen günstigen Meiseverlauf berechtigt erscheinen. — Bautzen, 6. März. Verstorben ist in der Nacht zum Sonntag in einem Sanatorium bei Leipzig, wo er He lung vo« einem langwierigen Nervenleiden suchte, der Bautzener Rechtsanwalt Dr jur. Fla de. Er entstammte einer P'ärrersfamilie in Sayda i. Erzg, die von vier Söhnen damit den dritten einem unerbitt lichen Schicksal dargebracht hat. Ein Sohn starb bei einer schweren Operation, ein zweiter fiel als Flieger dem Weltkriege zum Opfer, der dritte wurde nun im Alter von 40 Jahren an einem Gchirn- schlag dahingerafft. Dr. Flade war einer der bekanntesten und meistbcsckiäitigten Verteidiger Bautzens. Bemerkcstswerte Erfolge hatten ihm bereits in jungen Ja'ircn einen Namen gemacht. An seiner Bahre trauert die Witwe, Tochter eines Justizrates in Blom berg, und ein 6jähriger Knabe. 8. Aus Dresden —* Pädagogium der Tonkunst von Prof. Otto Urbach, Dresden-?!, Leudnitzer Straße 18. Dienstags 6 Uhr Atatcini che Borträae der Allgemeinen Abteilung. 7., 14. „nd 21. März: Dr. Haendcke „Karl der Große". —* Deutsch-spanische Bereinigung. Der spanisch, Unter richt unter Leitung von Eugen Knapp, Lektor der spanischen Sprache an der Bergakademie in Freiberg, wird am D enslag, de» 7. März, in der Oberrealschule Seevorstadt abend» von 7 bi» 0 Uhr wieder ausgenommen. » —* U.»T »Lichtspiele. Mit einem Gloria-Monumental-Fil« wartet die Direktion der U. T.-Lichtspiele den zahlreichen Besuchern auf, die auch an dem reizenden Lustspiel „Der Herr Papa" Gejalle« finden. —* Sarrasant stellt einen Weltrekord ans. Zum erste» Male erscheinen beute im Zirkus Sarraiani 76 Freihestspstrde gleich zeitig in die Manege. Es ist da» Meisterstück Emst Schumann». Seine J'ee war es. ein lebendige« Rieien-Karuffell zu schassin. Monate lang bat er an der Au«sülirung diese» Plane« gearbeitet. Niemal» ist iolcbe Muffend,essur aewagt woiden. Dresden si bt zum eiste« Male eine zirzensische Sehenswürdigkeit, wie sie die Welt noch nicht erlebie. Gemeinde- und Vereinsnachrichte« 8 Dresden»Johannstadt. (Herz - Icslt - Konferenz des VinzentinSvereinS > Mittwoch, den 8 Mürz, abend» 8 Uhr S'yung (Speiiejaal), Wittenberger Straße 88. 8 Dresden. K. K V. Kolumbus. Für Donnerstag de« 2. März halten wir anläßlich eines Familienabends den weithin be kannten »nd hochgeschätzten Herrn Direkt»- Bergmann al» R dner gewonnen. Christliche Wahrheiten, zeilgcmäß beleuchtet, lautete s in Th ma. mit dem er in ausführlicher, klarer, höchst interesta ter Weis« die Zuhörer zu fesseln verstand. Für sein Ge-präch. w e sich der Redner ausdrückte, danken wir an dieser Stelle nochmal» herrl'chst und hoffen zum nächsten Vortraa. daß sich ein noch bedeutend giößerer Zuhörcrkrei« cinfinden wird. — Infolge der Ge»crawerian»nl»ng der Zentrum!-Partei am 0. März 1023 fällt unsere Verein! sitzung an diese» Tage aus. 8 Werdau. Montag den 6. März kommt der hochwürd. Herr Bischof nach Werdau, um sich der Gemeinde und den hiesigen Behörden vorzustellen und um mit dem Kirchenvorstand der katholischen Gemeinde und dem Stadtrat Verhandlungen pflegen über den Bau der St. Bonijatiuskirche, mit dem, wen«
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