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Ser rumSnlsche kullusstreit Sie Neuregelung erfolgt Bukarest, 1. April. Der Senat nahm mit 140 Stimmen gegen 8 das Gesetz über fdie Ncurcglung des Kultus an. Vor der Abstimmung brachte der Metropolit von Trans sylvanien. Balan. im Namen der orthodoxen Kirche eine Er- I lläning zur Verlesung, in der gegen die Beseitigung des sUitikcls 4 7 des ursprünglichen Gesetzentwurfes protestiert Inn». Es handelt sich um die Verfügung über die Mittel der iMasgcmeinden in Fällen, wo die Gläubigen sich einem ande- Irtt Kult zuwenden. Weiterhin richtete sich der Protest gegen die IWimmungen, die dazu dienen, das Gesetz Uber die neuen skulle mit dem Text des Konkordats in Uebcrcinstim- viung zu bringen. Die orthodoxe Kirche ist der Ansicht, das, das Eesetz dir Minderheitskulte zum Schaden der hcrrschen- I den Kirche übermässig bevorzuge. Kultusminister Lapcdatu wies die Stellungnahme des ! Metropoliten in scharfer Form zurück. Premierminister Bro st tan u dankte den Mitgliedern des Senats für die Abstimmung, die die Annahme eines Gesetzes gesichert habe, das im Geiste I grosiziigigen Verstehens geschossen worden fei. * Um sich gegen die Angriffe zu verteidigen, die im Laufe der ! Diskussion über das neue Kirchengesetz in Versammlungen und ! in der Presse gegen den früheren Kultusminister Eoldisch geführt wurden, beschloß dieser, den so heftig umstrittenen Konkordats- text in einer Broschüre zu veröffentlichen. Minister Eoldisch git» zunächst einen Uebcrblick über die langwierigen Konkordats verhandlungen und erbringt damit den Beweis, daß die meisten Lclämpften Bestimmungen des Konkordats eigentlich aus der Zeit stammen, als die Liberalen, deren Bindungen zur ortho doxen Kirche genugsam bekannt sind, an der Herrschaft waren. Aus der Schrift erfahren wir sodann, — was übrigens schon ^ längst kein Geheimnis mehr war — daß das Konkordat am IS. Mai 1927, um acht Uhr abends, von Kardinal-Staats- sclretär Gaspari für den Heiligen Stuhl und von dem dama ligen Kultusminister Goldisch für die rumänische Regierung unterzeichnet wurde, allerdings vorbehaltlich der Ratifizierung durch das rumänische Parlament. Am Tage nach der Unter zeichnung wurde Minister Eoldisch vom Heiligen Vater in Audienz empfangen, bei welcher Gelegenheit auf beiden Seilen mir Befriedigung festgestellt wurde, daß die langwierigen Ver handlungen nun endlich zu einem Erfolg geführt haben. Die wichtigsten Bestimmungen des rumänischen Konkordats sind nach der Schrift von Eoldisch folgende: Die katholische Kirche wird in Rumänien folgende Bistümer haben: a) grie chisch-katholische: Erzbistum Dlasendorf mit den Suffra- Mbistiimcrn: Großwardein, Lugosch, Gherla und eine noch zu bestimmende vierte Residenz im Norden des Landes, welcher auch die griechisch-katholischen Nuthenen angegliedert werden sollen: t>1 römisch-katholische: Erzbistum Bukarest mit fol genden Suffraganbistümern: Karlsburg, Temcsvar, Salhmar und Eroßwardcin sunito atguo prineixmlitor) mit der Residenz in Eroßwardcin und Jassy: c) armenisch-katholische: Die Anhänger dieses Ritus, zumeist magyarisierte Armenier in Siebenbürgen, werden ein kirchliches Oberhaupt in Gherla haben. Durch das Konkordat hört das Altreich auf, Missionsgcbiet zu sein. Es wird ferner vorgesehen, daß die Landesgrenzen und die Eren-en der Bistümer sich decken müssen daß ferner die Bischöfe und die mit Nachfolgrecht ernannten Coadjutoren rumänische Staatsbürger fein müssen. Die Bischöfe werden vom Heiligen Stuhle ernannt. Vor der Ernennung wird aber der Heilige Stuhl der rumänischen Regierung Gelegenheit geben, Einwände politischer Art zu erheben. Die Bischöfe legen vor Amtsantritt einen Treueid ab. In den katholischen Gottesdiensten wird das Gebet für den König (vorrune sa-Ivun, kae roxsva) ge-betet. Der Staat anerkennt die katholische Kirche als juridische Person. Alle ihre im Sinne der Gesetze und des kanonischen Rechtes entstandenen Teile, Pfarren. Dekanate, Klöster. Kapitel. Bistümer, Erzbistümer usw. werden als juridische Person an erkannt. Die griechisch-katholischen Bischöfe und der römisch- katholische Erzbischof sind von amtswegen Mitglieder des Senates. Die Domkapitel werden in ihrem heutigen Umfange beibchalten: die Domherren müssen rumänische Staatsbürger sein. Neue Kirchengemeinden zu gründen, ist Recht des Bischofs. Eine Staatsuntevsdützung wird aber nur gewährt, wenn die Kirchengemeinde in Städten 400, in Landgemeinden 200 Familien umfaßt. Die Ernennung des Pfarrers ist ausschließliches Recht des Bischofs. Er darf jedoch nicht Männer ernennen, die wegen Vergehen gegen die Sicherheit des Staates bestraft wurden. Ausländer können nur mit Zustimmung der Regierung ernannt werden. Sie müssen aber nachträglich die rumänische Staats bürgerschaft erwerben. Aus den von der Durchführung der Agrarreform entstan denen Rentenbriefen der katholischen Bistümer, Domkapitel. Pfarren und Pricstevfeminare wird ein Heiliges Patrimonium gebildet. Aus dem Erträgnis desselben werden die katholischen kirchlichen Institutionen erhalten. Sollte das Erträgnis diesen Institutionen nicht dieselben Einkünfte sichern, wie sie ähnliche Institutionen anderer Konfessionen haben, so wird es vom Staat ergänzt werden. Das Heilige Patrimonium wird von sämtlichen Bischöfen verwaltet. Das bischöfliche Konsilium verwaltet auch die Renten des „Allgemeinen katholischen Religionsfondes" und des „Allgemeinen Katholischen Kultussondes", die beide juridisch« Personen sind. Das Vermögen der Schulen, Erziehungs und Wohltätigkeitsanstalten wird von den Diözefanbehörden ver waltet und widmungsgemäß verwendet. Das Patronat hört auf. Pricsterseminarc hängen ausschließlich vom Bischof ab. Ihr Lehrplan wird von der geistlichen Behörde bestimmt, muß aber rumänisclie Geschichte und Literatur enthalten. Die im Lande bestehenden katholischen Orden und Kongre gationen bleiben weiter bestehen. Ihre Provinziale müssen aber rumänische Staatsbürger fein. Ihr Vermögen muß dem Willen der Stifter entsprechend verwendet werden. Neue Orden und Kongregationen, ferner neue Ordenshäuser der bereits bestehen den Kongregationen können nur mit Bewilligung der Regie rung errichtet werden. Die römisch-katholische Kirche hat das Recht, auf eigene Kosten Volks- und Mittelschulen zu gründen und zu erhalten. Diese unterstehen dem Bischof und der Kon trolle des Unterrichtsministeriums. Die derzeit bestehenden Lehrerbildungsanstalten werden aufrechterhalten. Alle Ordens und Klostcrschulen werden dem Bischof unterstellt, infolgedessen genießen auch sie das Recht, die Unterrichtssprache zu bestimmen. Alle katholischen Schulen erhalten Las Ocsscntlichkcitsrecht nach den Bestimmungen des Privalfchulgesctzcs. Die katholische Kirche hat Las Recht, in allen öffentlichen und Prioatfchulcn den Religionsunterricht in ihrer Muttersprache zu er teilen. In Mittelschulen mit katholischer Mehrheit wird der Religionsunterricht von einem Katecheten erteilt, den der Staat, bezahlt und der im Einvernehmen zwischen Bischof und Untcr- richtsministcr ernannt wird. Iurtztbares Erdbeben ln kleiimsien 20 Erdstötze in 12 Stunden — Zerstörte Dörfer, fliehende Bevölkerung Smyrna schwer heimgesucht 2 5 Tote. London, 31. März. Wie aus Smyrna gemeldet wird, hat dort gestern nacht ein Erdbeben schweren Schaden ungerichtet. Mehrere Häuser find cingestiirzt. 25 Personen wurden getötet, 25 wei tere wurden schwer verletzt. Konstantinopel, t. April. Aus Smyrna wird weiter berichtet, daß innerhalb von zwölf Stunden mehr als 20 Erdstöße verspürt wurden. Die ganze Gegend, durch die die Aidin-Eisenbahn führt, ist schwer heim- gesucht worden. Nach den letzten Schätzungen wurden 50 Personen getötet, während 80 Personen schwer und viele leicht verletzt wurden. In Smyrna sind etwa 40 Gebäude eingestürzt und mehr als 400 beschädigt worden. In Torbali und Tepekauy ist kaum ein Haus stehen geblieben. Nach den letzten Meldungen wurden durch das Erdboden in Smyrna 29 Wohnhäuser und zehn Lager häuser vollständig zerstört, während 193 Wohn häuser, 86 Lagerhäuser, sechs Moscheen, vier Schulen, fünf Fabriken, eine Druckerei, zwei Lichtspieltheater, ein Hospital und ein Uhrturm Be schädigungen aus weisen. In dem am schwersten heimgesuchten Be zirk von Torbali sind fünf Dörfer unbewohnbar geworden, in vier weiteren Dörfern sind gleichfalls schwere Schäden zu ver zeichnen. Um neue Unglücksfällc zu verhüten, lassen die Be hörden Gebäude, deren Einsturz droht, nicderreißen. Dine vom Gouverneur an die von der Katastrophe heimgesuchte Bevölkerung er Kamps gegen die Ackon Zrancaise üeueVeisinig vessranMchen Episkopales (Von unserem Vertreter.) D Paris, Ende März. Zn der „Lroix" von Donnerstag wird ein Sckireibcn des Kardinal Dubais an die Priester seiner Diözese veröffentlicht. Ä ihm macht der Pariser Erzbischof eine von allen französischen Karöinälen, Erzbischöfen, und Bischöfen Unterzeichnete Ordonnanz «dir die A c t i o n Fran? aise bekannt. Diese Ordonnanz zer- sim! die letzten Mißverständnisse, welche über die Tragweite des Bcrkoics der Schule von Charles Maurras noch möglich wann. Sie stellt scst, daß die Mitglieder der verschiedenen Knippe,i des Action Fran>paise und die Leser ihrer Tages zeitung als öffentliche Sünder behandelt werden müssen: Ter Priester darf bei ihren Ehen nur assistieren: jede religiöse Zernonie, selbst die Hochzeitsmesse, ist verboten. Die Anhänger der Aclion Fran<,-aise dürfen nicht kirchlich beerdigt werden. Die Kommunion muß ihnen verweigert werden. Sie werden aus allen katholischen Vereinen ausgeschlossen. Von allen, die bis her der Action Fran^aise anghörten, wird verlangt, daß sie, wenn sie sich mit der Kirche versöhnen wollen, eine genau formulierte Zurücknahme ihrer Irrtum er unterschreiben müssen. Zn dieser Erklärung heißt es u. a.: „Ich, Unterzeichneter, ver urteile und verwerfe die Lehre der Action Fran<;ais«, wie die Kirche sic verurteilt und verwirft." Tie Action Frampaife von heute morgen druckt die Or donnanz des französischen Episkopates ab und sendet ihr einen langen Kommentar voraus, in dem Kardinal Dubais in einer geradezu nnqualrfizierbarcn Weise persönlich an gegrif fen wird. Er wird als ein Streber niedrigster Art hingcstellt. Man bezeichnet ihn als eine „Kreatur von Caillaux". Seine verschiedenen Wandlungen seien nur aus seinem Willen, den gerade an der Macht Befindlichen zu schmeickzeln, verständlich. Es wird behauptet, daß er in Rom' die scharfen Maßnahmen gegen die Action Frankens« erwirkt habe und ironisch bemerkt: .Wir sagen mit Entschiedenheit Seiner Eminenz, dem Kardinal Dubois: der Weg, aus den er sich begeben hat, wird weit füh ren." Ausser diesen Beschimpfungen des Pariser Erzbischofs, die dadurch nicht sachlich gerechtfertigt werden, daß die Action Fran^aise aus seinen früheren Hirtenbriefen Aeßerungcn gegen den Laizismus zitiert, werden der Ordonnanz nur die alten bekannten Behauptungen entgegengestcllt. Rom habe in feinem Vorgehen gegen die Action Fran?aise eine patriotische, royalistische gegen die Freimaurerei und Laiengesetzgebung ge richtete Politik getroffen, es sei in eine von Briand gestellte Falle geraten, die in dem lügnerischen Versprechen eines Kon kordates bestände. Der ganze Artikel beweist, in welche Reiz barkeit die Action Fran^aise durch die kirchlichen Maßnahmen versetzt worden ist. Während die meisten Blätter sich damit begnügen, die Or donnanz des Episkopates im Auszug zu bringen — bemerkens wert ist es, daß ein in katholischen Adelskreisen so verbreitetes Blatt wie der „Figaro" ihr einen möglichst unauffälligen Platz angewiesen hat —. stellt sich das radikale Organ, die „Ere Nouveile" offen aus die Seite der ihr politisch ver haßten Action Fran^aisc. Sie vergleicht das Vorgehen der Kirche gegen die Schule von Maurras mit dem Vorgehen gegen die Ja n se n i st e n. „Wir hätten nie geglaubt," schreibt sie, „daß wir im 20. Jahrhundert nach Voltaire und nach der Re volution einen neuen Prozeß gegen Irrlehren erleben würden." Man sieht, der Antiklerikalismus von links hat sich wieder einmal mit dem Antiklerikalismus der Rechten, der in der Action Fran-aisc zum Ausdruck kommt, gesunden. gerichtete Proklamation teilt mit, daß sämtliche sanitären Ein richtungen zu ihrer Verfügung stehen. Nach einer späteren Meldung der Anatolischen Tclegraphen- agcntur haben sich auch gestern und heute früh in Smyrna und Torbali neue Erdstöße ereignet, durch die jedoch keine neuen Verluste an Menschenleben und auch kein neuer Schaden hervorgcrusen wurde. Nach den neuesten Meldungen wurde das 150 Häuser zählende Dorf Torbali vollständig zerstört: cs gab hier 4 0 Verletzte. In anderen Dörfern des Bezirks Torbale sind acht Tote und 16 Verletzte zu verzeichnen. Die Einwohner verbrachten den Tag unter freiem Himmel. Der Präsident der Republik hat an das Vilajet Smyrna ein Telegramm gerichtet, in dem er daraum bittet, den Fa milien der ums Leben Gekommenen sein Beileid auszusprechcn sowie in seinem Namen 100 00» türkische Pfund zur Bestreitung der dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Familien zu ver teilen. Das heftige Erdbeben, Las Smyrna und Umgebung heim suchte. wurde gleichzeitig in Smyrna, Maghla, Dcnizli. Aiüin, Man-isa, Balikesri und Konstantinopel wahrgenommen. Sein Herd befand sich in Torbali bei Syrna. Von 10 Uhr ab hörten die Erdstöße im allgemeinen auf. nur in Torlmii dauerten sic, wenn auch stark abgcschwächt, bis zum Abend an. Die Kar im Hasen von Smyrna ist geborsten. Vombenexplosion m Neuyorker Geschäftshause Neuyork, 31. Mär: Im sechzehnten Stockwerk eines im Westen der Stadt ge legenen achtzchnstöckigcn Geschäftshauses, in dem sich Kleider firmen befinden, ereignete sich eine Bombenexplosion. Etwa zwölf Personen wurden verletzt und viele durch die Gcivatt des Luftdrucks umgeworfen. Fußböden wurden aufgcrisscn und Fensterscheiben zertrümmert. Schweres UngM bei einer Prozession Salamanca, 2. April. In dem Augenblick, wo eine Prozession vor der Kirche San Jsidoro vorbeizog, löste sich eine schwere in vollem Schwung befindliche Glocke vom Turme und siel aus eine Gruppe von jungen Mädchen, von denen drei getötet und mehrere verletzt wurden. Der Neichswahlleiler Amtlich wird mitgctcili: Der Rcichsminister des Innern hat zum Rcichswaht- Ieiter den Präsidenten des Statistischen Reichsamts, Geheimen Regierungsrat Prof. Dr. Wagemann, und zu seinem Stell >>ertreter den Direktor des Statistischen Reichsamls, Geheime» Ragierungsrat Dr. Mcisinger, ernannt. Die Geschäfts räume des Reichswahllciters befinden sich Berlin W I». Liitzow User 8: Fernruf: Berlin Kurfürst 2441, Telegrammadresse: Reichswahlleiter Berlin W 10. Neuwahlen in Owendurg Der Oldenburger Landtag wird am Mittwoch zu einer Sitzung zusammentrelen und voraussichllich mit großer Mehrheit, wenn nicht einstimmig, beschließen, daß der olde» burgische Landtag am 19. Mai aufzulösen ist und die Neuwo'' zusammen mit den Wahlen zum Reichstag am 20 Mai stau- Minden hat. * Die sächsisch-thüringische Grenzregulicrung. In Verfolg Ser sächsisch-thüringischen Grenzregulierung fand am Montag ui feierlicher Weise der Austausch der Gemeinden Trünzig und Sorge statt. An der Uebcrnahme nahmen teil Vertreter der Amtshauptrnannschafl Werdau, der Landrat des Kreises Greiz und die Bürgermeister der in Frage kommenden Ortschaften. * Der Ncichsrat wird vor Ostern keine Sitzung mehr ab- hatten. Die nächste Vollversammlung des Reiche-rots findet vor aussichtlich am 19. April statt