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vummer V» — 27. Jahrgang kiarm, »mal wS»en«.»M den Mulle. c»eaN»»»U-««n ,D>» bei,' und .stile linier» kleinen Leute' ionn« den r„it>»tiag«, S,.' emio-BIatt'. .Unierdaltun» und Wille»' .Dir k>'»u der pr>»>' .klerztlicher Rntgeber' .Da« put» Buch' .stttmrimd- I»a,l'. Monatlicher it>«,u«sveets S Ml. etnlchl. neliellaeid. Giiijklilllmmer kll «j Sonnabend- u. Sonntaimummer ltk» 4- §n„l' chr"t>elter:.D».». »«»««»». Dresden. SüchMe Donnersrag» den 22. Mürz I»2L itl er l „ » « » r e « Dresden ««»elaendreile. Die ipeipaUe»» PeiiijcUe!»«» 4stam,u,„. anielgen und S'elle„«e»lche !»,» Z. Die Pelilrellamezelt«. 8» «illlmeler brell. I ^r Oller enaebnbr »«» Z Im Ja»« höherer Bemalt eclilchi >ede t!erpt>lch'im<, anl Viel ril„g »o»»t« Erlüllnii,, u. Alije,«e,l.»Il„lrllae„ u. Lellllln» v Schadeuermtz. »»lchaillicher L»U Arrnr Lev^ Dresden. t) olrsseituns Ge«»dk»sttr0«. Drnlt«.verl»,l »ermania kl.-B. ,,ir klerlaa und Drnlkerei.stlltal» Dresden Dresden.«- l. PolierlirntzeN. ist»r»n»2ini2. Poll'-derklonlo Dresden »7»> eiinfkonlo «endld«"', Dreser- l>>r «lklii Für christliche Poliltk und Kultur .„««dn'll»» »er »da,Nl»«n Dresden-Mtltadl l tiolie>Ikras,e > r. ,Z»r„r„ A77ll und?lM . Die Abgeltung -er Kriegsschä-en Dvu Dr. PH. Seraphim Das Schlußgesetz zurRegelung der ausKriegsschiiden yergeieiteten Ansprüche, das dem Reichstag gegenwärtig in zweiter Lesung vorliegt, ist vielleicht die bedeutsamste Aufgabe, die das Parlament vor seiner Auflösung noch zu erledigen hat. 300 000 Menschen werden von dieser Regelung der Liquidationsschirden betroffen: Milliarden summen werden festgelegt, die den Etat auf Jahrzehnte hinaus belasten werden. Das Kriegsschädenschlußgesetz unterscheidet zwei Nruppen von Geschädigten. Die einen, die Liqui- vationsgeschädigten. haben ihr Vermögen durch Beschlagnahme (Liquidation) durch einen uns im Kriege feindlichen Staat eingebüßt. Im Versailler Vertrag hat Deutschland die Verpflichtung anerkannt, seine Staats angehörigen für diese beschlagnahmten Vermögenswerte zu entschädigen. Die zweite Gruppe sind die sogenannten Ge waltschäden, das sind Schäden, die infolge der Ab tretung von Gebietsteilen des Deutschen Reiches entstan den sind (sog. Verdrängungsschäden), ferner Kolonial- und Auslandsschäden. Die Notwendigkeit der Vermögens- entschndigung der durch diese Schäden betroffenen Deut schen ist mithin teils durch den Versailler Vertrag, teils aus Billigkeitsgriinden gegeben. Die bisher gemachten Versuche, die An- spräche der Geschädigten zu befriedigen, siüd teil» infolge der Inflation, teils durch den Mangel an vorhandenen Mitteln des Reiches ohne Erfolg geb'ieber. Die Entschä digung wurde zunächst in einem Dorentscbädigungsver- jahrcii durchgeführt, indem ein bestimmte- Hundertsatz der verlorenen Friedenswerte in Papiermark a-s vorläufige Entschädigung gewährt wurde. Die zahlreichen Maß nahmen, die infolge der fortschreitender Inflation benö tigt wurden und die doch den Geschädigten naturgemäß eine Befriedigung nicht bringen konnten, verwirrten das Bild der Rechtslage der Kriegsschäden-Entschädigung, so daß eine endgültige Regelung der Fragen zur gebieteri schen Notwendigkeit wurde. Diese Notwendigkeit wurde auch durch finanzpolitische Erwägungen unterstützt. Die Lage des Neichshaushaltes sowie der deutschen Gesamt- wirtschast verlangt, je länger, desto entschiedener, eine Be seitigung der bisherigen Ungewißheit, schließlich ist aber noch die Erwägung von Bedeutung, oaß die Wiedcr- ausnahme und Verstärkung der deutschen Anslandsbezie« huiwen vielfach nur durch die Persönlichkeiten in geeigneter Weste möglich ist, die vor und während des Krieges als Kandels- oder Gewerbetreibende im Ausland tätig waren und dadurch einen großen Schatz von Erfahrung besitzen. Es gilt also auch aus diesen Erwägungen heraus, den ver drängten Grenz- und Ausländsdeutschen die Mittel zur Beifügung zu stellen, damit sie ihre im Interesse der deut schen Gesamtwirtschaft so überaus wünschenswerte Tätig keit im Auslande wieder aufnehmen können. Schließlich kommen noch die allgemeinen Grundsätze der Billigkeit hinzu. ,, Aus all diesen Erwägungen ist die vishcr hinaus- zczögerte Kriegsschädenentschädigung ei», besonders drin gendes und wichtiges Problein geworden, das unbedingt in allerkürzester Zeit gelöst werden muß. Insgesamt sind rund 391 000 Schadensfälle zu entschädigen, davon 61 000 Fälle, in denen Wertpapiere zu entschädigen sind. Die restlichen 330000 Schadensfälle verteilen sich folgendermaßen: 95 900 auf das Ausland, 17 500 auf die ehemaligen deutsche» Schutzgebiete, 45 000 auf die ab- gctreienen Westgebiete. 136 800 auf die abgetretenen Ge biete der Ost- und Nordmark, 34 800 auf oberschlesische Am'standsschäden. Der Firedenswert aller dieser Schäden, unter denen, wie man sieht, die ostmärkischen Verdrän- gungsschäden eine ganz besonders bedeutungsvolle Stelle einnehmen, wird auf über 10 Milliarden Mark geschätzt. Die von den Geschädigten ausgestellten Forderungen wür de» eine Entschädigung und Eesamtbelastung des Reiches von nahezu drei Milliarden Mark bedeuten. Der Regle rn,lgseniwurf sieht demgegenüber einen Betrag von rund eine: Milliarde und 73 Millionen zur Vergütung der Li- guidations- und Eewaltschäden vor, also eine Vergütung in der Höhe von rund 10 v. H. der entstandenen Schäden. Diese verhältnismäßig sehr geringe Entschädigung be- zründet der Regierunasentwurf mit der begrenzten finan- ,>«!>-',>„.'>c'.»8ti'^t'p!f n-s Reicb-S, d-e „eiste im Inter esse der Geschädigten zu bedauernde, aber durch die Der» bällniüe dringend geboten« Zurückhaltung forderte". Die zweite Beratung des KriegsschSden-Schlutzgesetzes — Die weitere Klärung der Lnitchädigungsfrage von der endgültigen Regelung der Reparationen abhängig Berlin. 2t. März. Präsident LS be tritt« in der gestrigen Sitzung des Reichs tages mit, daß der Reichstag mit den Vormittagssitzungen noch etwas warten müsse, da der Haushaltsausschutz seine Arbeiten noch nicht beendet habe, und auch das Rentenbankgesetz noch nicht oorliege. Die Vormittagssitzungen des Reichstags würden also erst gegen Ende dieser oder Anfang nächster Woche stattsinden. Der Haushalt dev Reichstags wurde ohne Aussprache in zweiter Beratung in der Ausschutzfassung angenommen. Entsprechend den Aus,chutzanträg«n wird der Ansatz für die Benutzung von Lustsahrzeugen durch Reichstagsmitglirder von 2b Ovo auf 10 000 Mark gekürzt. Der Ansatz für die Herstellung von Reichstags- dcuckjachen wir- im Interesse der Fortführung der Arbeiten de, Kriegsschulduntersuchungs-Ausschusses auf 650000 M. erhöht. Als Beitrag für die Berliner Tagung der Jnterparlamsntari- säi-en Union werden 10 000 Mark eingesetzt. Statt des ersten Teilbetrages von 1,2 Millionen iür den Neichstagsneubau wer den nur 200 000 Mark für Vorarbeiten bewilligt Ueber einen kommunistischen Antrag, die Angehörigen des Reichs'ags- wirtschastsbetriebes auch in der Sommerpause teilweise zu ent schädigen, mutz Auszählung erfolgen Für den Antrag stimmte» 108, dagegen 124 Abgeordnete. Das Haus ist a so beschlußun- fähig. Präsident Lobe beraumte die nächste Sitzung für 10 Mi- nuten später an. Um 15)4 Uhr wurde die neue 405. Sitzung eröffnet. Der kommunistische Antrag wurde dem Vorstand des Reichstages zur Vorberatung überwiesen. Es folgte die zweite Beratung de« Kriensschäden-Schlußoesetze». Abg. Buchwitz (Soz.) erklärt, die Negierung habe cs beim Kriegsschädenschlußgesetz an der richtigen, ziclibaren Führung fehlen lassen. Er verlangt eine Kürzung der Beträge für die Dros-geschüdigten, damit die Barenlschäd gung auf 10 000 Ma l -rhöht werden kann. Der Höchst,««, der Entschädiaung müsse aus eine Million begrenzt werden. Der Redner erklärt schließlich, seine Freunde könnten der Ausschußvorlage nicht ,»stimmen. Abg. Dr. Schne ide r-Thür. sDtn.) betont dasNeichsent- 'astungsgcsetz habe den Ee'chädigten einen Rechtsanspruch aus angemessene Entschädigung bei wicdcrhergestcllter finanzieller L istungssühigkeit des Reiches gegeben. Das vorliegende Gesetz erfülle d.csen Anspruch nicht. Wenn trotz vieler Bedenken die Deutschnalionalen der Vorlage zusiimmten. io seien si« dazu ver anlasst durch die Zivangslage, in die die Negieruugslriie den Reichstag gebracht habe. Abg. Dr. Scheiter (Ztr): Der Reichstag soll jetzt einen Schlußstein unter eine der Kriegssolgen legen. Der völkerrecht liche Grundsatz von der Unverletzlichkeit des Privateigentums im Kriege ist einfach über den Haufen geworfen worden. Daher baden die Geschädigten einen Anspruch aus Entschädigung. Amerika hat das beschlagnahmte deutsche Eigentum srrigegeben. Das ist ein Schritt auf dem Wege zur Wied?r »Näherung der Völker. Bisher hat man sich der Not der 400 000 geschädigten Volksgenossen von Reichs wegen nicht genügend angenommen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Dieser Vorwurf mutz der Negie rung auch iür die letzten Jahre gemacht werden: erst jetzt ist die Schlutzregclung gekommen. Inzwischen sind die Mittel des Reichs anderweitig so in Anspruch genommen worden, das, den Geschädigten nun nur noch übrig bleibt, was im No Programm möglich ist. Der Ftnanzministcr macht jetzt wenigstens einen Abschluß. Die in Aussicht genommene eine Milk arte konnte allerdings nicht aenüaen. Die Löluna mükien wir würdtaen im Hinblick auf die Vtaatsnotwendigkeist und die Wiederaufbau» interesse» der deutschen Wtrtsckmst. Erft bei der endgültigen Regelung der Reparationsverpslichtunqen können wir seh n. ob dieses Gesetz jetzt eine Endlösung bleiben muß oder nur eine Zwischenlösung zu sein braucht. In der Bewilligung der 1,3 Milliarden für die Entscliädigung war ausschlaggebend ge wesen, daß man an der Unzulänglichkeit der Entschädigungen nicht das ganze Gesetz scheitern lassen durfte. Es ist beispiellos in der Geschichte, daß man di« Folgen eines Krieges in dem Maß« wie jetzt einem einzelnen Lande aufbürdet. Hütten wir das Gesetz jetzt nur als Zwischenlösung genehmigt, so wäre das ganze gescheitert, und ich verst.he deshalb die gänzliche Ab lehnung des Gesetzes durch die Sozialdemokraien nicht. Die in der Arbeitsgemeinschaft vereinigten Verbände der Geschädigten waren einsichtig genug, ihre Berechnung der Schadensersatz» summe von 10 Milliarden auf ein Drittel zu ermäßigen. Es wäre schön gewesen, wenn dos Reich diesen Anspruch hätte er füllen können: dann hätte man nicht mehr von Enteignung sprechen können. Ein« Vollentschädigung ist n'cht möglich : auch alle übrigen habe» sich Abstriche an ihren Forderungen gefallen laßen muffen. Das jetzige Gesetz hat einen starken versöhnlichen Einfluß und einen sozialen Einschlag. In der Abstufung der Entschädigungen von lOO Prozent bei den kleinsten und 2)4 Pro zent bei den allergrößten Eeschä-öoten kommt das soziale Mo ment zum Ausdruck. Der Ausschuß hat die Vollentschädigung auf 5000 M. erhöht. Di« weiteren sozialdemokratischen Anträge, noch weitere Erhöhungen kür die kleinen und noch weitere Ab striche für die großen E.schädigten zu beschließen, würde den Enteignungscharakter des Gesetzes ncch mehr betonen und das Gesetz zu einem reinen Wohlsahrtsgesetz machen. Leider be kommen gerade Angehörige des Mittelstandes keine Bar zahlungen Die Wiedcraufbauzufchläge liegen im Interesse der deutschen Wirtschaft und damit auch der Arbeiter. Der Härte- souds ist vom Ausschuß auf 37 Millionen erhöht worden. Er ist notwendig, um auch bloße Billigkeitsansprüche zu erfüllen. Für die Mobilisierung ihrer Schuldbuchwrderuugen an das Reich sollten sich die Geschädigten zusammenschließen. An Bar zahlungen werden säst zweihundert Millionen ausgeschültet, d'S muß anerkannt werden und wird wieder Vertrauen in die Be völkerung bringen. Die entstehenden Verluste sind eine der Kriegssolgen, die wir alle gemeinsam tragen müssen. lDei-all im Zentrum.) Abg. Dauch (Dop.) bödauerte. daß die Negierung den Vor schlag der Regierungsparteien auf Einführung eines Besserungs- fcheins abgelehnt labe. Angesichts der durch die Regierungs krise entstandenen Zwangslage könne den Geschädigten die not wendige schnell« Hilfe nur gebracht werden durch die Annahme des jetzt vorliegenden Ausschuß-Entwurfs. Abg. Dr. Heuh (Dem.) bedauert, das, der Gedanke des blo ßen Abrechnungsges.'tzes zu eng fe-sigehalten wurde und erwartet daß die Richtlinien zum Billigkeitsionds noch einige Bessern,,ger schaffen. Wenn die demokratische Fraktion in der Schlußabstim- rnung dem Gesetze zu stimmen werde dann nicht, um es sachlich zu sanklionieren, sondere um auch ihrerseits die Nalwcnoigkei« zu bestätigen, das, den armen und oft e ittäuschten EojchüS.gten wenigstens einigermaßen und rasch geholfen werde. Nachdem noch Abg. Iadasch (Kommst gesprochen hatte, wurde die Weitevbervtung um 19 15 Uhr aus Mittwoch, 14 Uhr, vertagt. Außerdem steht auf der Tagesordnung die zweit« Beratung der "Gefrierfleisch Vorlage und di« erste Beratung einer Novelle zum Tabaksteueraes.E Die heutig, Nummer enthält di« Bella«« „Unterkal« und Willen" Roch schärfer hevt der Bericht des' Ausschusses des Reichs.vtrtschaftsrates die Unzulänglichkeit der Entschädi gungen hervor „Für keine Eeschädigtengruppe. mag sie die Klein- Mittel- oder Croßgeschädigten umfassen, wird die Entschädigung ausreichen, um einen Wiederaufbau der verlorenen Existenz in einem Umfange zu ermöglichen, der den früheren annähernd entspricht." Der Bericht bezeichnet ferner die Entschädigungssätze besonders für die Schäden des kleineren und mittleren Umfanges als völlig unzureichend. Allerdings hat auch der Reichswirt- schafisrat nur für die kleineren Schäden eine gewisse und in seiner Auswirkung nicht gerade große Verbesserung vor gesehen. Trotz seiner Auffassung von der Unzulänglich keit der Entschädigungen hat er angesichts der Unmög lichkeit. eine stärkere finanzielle Be lastung des Reiches vorzu nehmen, sich sonst dem Negierungsentwurs angeschlossen. Die Entschädigungssätze sind für die verschie- denen Schäden sehr vielfältig differenziert. Einer Sonderregelung unterliegen zunächst alle Wertpapier schäden, die annähernd den geschädigten Altbesitzern öffent licher Anleihen gleichgestellt werden sollen. Von den 61000 Wertpapier-Schädensfällen entfallen 59 890 auf Schäden mit einem Friedenswert bis zu 200000 Mark. Diese wer den durchschnittlich mit 18 Prozent entschädigt. Für die übrigen Schadensfälle sind absteigend gestaffelte Sätze vor^ gesehen. Die Hauptgruppe der Geschädigten entfällt auf die Sachschäden. Di« aröbt« Zahl da- Sachlchadenställe hat einen Friedenswert bis zu 2000 Mark. Es sind das 234 450. Die Zahl der Schadensfälle sinkt bei den höheren Schäden im Einzelfalle stark ab. so daß über eine halbe Million Friedenswert nur noch 1832 Fälle und über 100 Millionen nur 13 Einzelsälle übrig bleiben. Naturgemäß ist trotz der sinkenden Zahl der Einzelfülle gerade bei den wenigen Fällen großer Sachschäden der verlorene Frie denswert am größten, so bei den 13 mehr als Hundert- millioncnfällen 2287 Millionen Mark. Alle diese Schäden werden eingeteilt in Aufbanende und nicht W i e d e r a u f b a u e n d e, je nachdem, ob die betreffen den Geschädigten ihre vor dem Kriege ausgeübte Tätigkeit in derselben oder einer entsprechenden Weise wieder aus üben wollen. Eine weitere Unterscheidung ist danach ge troffen, ob die Geschädigten gleich'eitig ihre Heimat, d. h. den Unterbau ihrer Existenz verloren haben, ob sie ent wurzelt oder wie eine großer Teil der durch den ob.'rschle- sischen Ausstand Geschädigten ihren bisherigen Wohnort haben bcibehalten können. Nach diesen Grnndsätzen ist dann eine Skala ausgestellt, nach der in bestimmten, nach der Höhe des Entschadiqungssalles progressiv sinkenden Hundertsätzen des Friedenswertes die Geschädigten ab gefunden werden sollen. Der stärker Geschädigte erhält mithin nach dem neuen Gesetzentwurf verhältnismäßig weniger als derjenige, der vor dem Kriege geringere Ver mögenswerte besaß. Auch hier begründet der Regierungs entwurf diese Maßnahme mit der Unmöglichkeit, dem Reich eine stärker« Belastung zuzumuten. Mit Recht betont «üerdina« der Beri«bi de» ReichswirtlLaltsrates dazu, da«