Volltext Seite (XML)
lllüIil-llUHIVLG ll/c u der der SG n'r 6e! rzech . dir E?>s ü,, iliNli j: - -l-o ..-r>j, scheu e. :»> ^essirr.e >i«i Lrweed di)rz egc dir Äbiki üickle >iili!> >m die, bcekl!> r eine» cc.ü r Spraä.e di: llhr, hi'dc ich nü! ihm .ine 'i Täulr eiirb l) die nächiir» immer linear te A»r z., r ein iittdriri stuigen jedoch i eurem neuen mderen ilrden !ie Adlri ver gaben. in gei der anch diese -lhasie ObelÄ -ei» Mchsoiger .'» sie nach der stich. dnih hier itanischer g<p- e Säule 2ii>- ! sopißigr» eil, m molkenlesen ans die Linste, rach er zu sich fand den l'u-lt- » Tage !nnB id Spaten bei te S'unde vcr- zu dem >7r!e. uq er >n:i der n srai>iöiH-.!en eichneien rege » Kaps. we>n> >in ans dststru saaola », -ich kraciu luu't«. l. II. iel i-l lt sei 7-anl' r. (Zn >'»!>> im Puitzi.rl ESoLAvirViL LÄ^vvi» kexie Karl koese keeinn rier Vorsielluneeri: TSxlick <. '/«V, >/,y. MjA. W»0n^»«SIr«0»r» >»» pal.681- k»rn»p»*cv»e17asv b /f si t e lies brvksinns un 6 ffumors mit ikexlrsi: 4, ' ,S Ilkr. :: V,b.''/r? >d Llriesener Ltraüe S2 — bernrul: S501S Llraüeudsknlinie»: 2.8. 10. 17, ly. 20, 22 tlüleüelle: t>ar8<erml»lr Vis mit vonne'stsg, «i«»» 2S. lASvr: vsr SsNsIslurtent In äen ttsuptrollen; »chsvla psuvlor, vrn,» »gn«> e»t«rk»»v Istillwoek. «len 28. INZivr naestmlNsq» 3 Utii': vrov« Hug«n«Iv»r»»«Uun-, ^ur Vorlilkrunx eelsnßt das 8' »amte 7iden6- proßramm mit vollem Oictiesler- Vvr vsttsIrluNsnt Antritt tNr Xincier »nck .lnx-enäiiciie: So u"6 50 pke. Itiui» noek dl» iNontaq r „ttvänsn «Ivr Lee" 0 /fsito )VH6vee8t-8en8L>tlOlr un6 /tbenteuer, in «ier kiauptrolie 0alM»«1gv Kd M«n»t«q: A«n einer 6er tollkühnsten weiter /(merikss in 6em >Vil6ve8t-/chbenteuer „ver tteßct von Lonors" an» unni.nxz usbrudi n — churhischen siecht chunderll ben. schrielen Mensä -»liodei aseln. L>e!I> iS Irdischen. - dich noch enns roneewi-.'dech wohl nicht, ball wi-derspeintiM ein Piäetnnchut Du tarnst aus äruieiu hat dich irlchen schmnich gemacht Dm m Samt. A» -est du herinueu em Spiegel, eia und betrach'et! sür ein Kindei- > würde ... kaum da. schm Leben ... bst. sunkeit dein icrkicher Schieiü ir liegst du M nach Lav-Mi !> weiht es viel- maen ist. iois Ve'ugner. M hn wck -er MWM Vou Dr. Seeger» Leiter der Film-Obrrprlifstellc lieber das Thema, durch die entschiedene Abwehr des Lutherfilms vonseitcn katholischer uird positiv protestantischer Kreis« wieder einmal sehr aktuell pe° worden, wird anch der dem Kino Fernstehende aus be rufenem Mund in der „Münchner Deutschen FilmM", der wir den Artikel entnehme», im Grundsätzlichen und Mahgedenben unterrichtet. Nach H 1 Abs. 2 Satz 2 des Lichtsviel<;esetz«s vom 12. Mai l!>Ä> ist einem Bildstreifen die Zulassung zu versagen, »venn dir Prüfung ergibt, daß seine Boriführung geeignet ist, das wtigiäse Empfinden zu verletzen. Nach t-er Recht-jprech-ung der Ober-Prüfstelle ist eine solche Verletzung dann gegeben, wenn entweder der Tatbestand des 8 Ei des Ncichsstrafgesetzbuches oder in anderer Art eine Herabsetzung von Einrichtungen und Hedräuchen einer der christlichen Kirchen oder einer anderen, mit Korporalions-Ncchten innerhalb Reichsgebietes bestehenden Religionsgemeinschaft durch ihn -gegeben' ist (Urteil voni lt. April 1924 — Nr. 174s. Entscheidend ist das religiös« Emp finden des normalen DuräMirittsbeschaners. Dieses Em-p- ' in einem handelnd Nr. 7ks. (Überhaupt enthält die wahrheitsgemäße und ehrwürdige bild lich Wiedergabe eines Eegenstaiwes des religiösen Glaubens oder der Verehrung bloß uv', der Tatsache ihrer Verfilmung wilkn noch nicht den Verbotsbestand der Verletzung des religiö sen Empfindens, die Prüfung ihrer Zulässigkeit ist vielmehr von der Würdigung des Eingelfalles abhängig (UrteU vom 30. März 1927 — Nr. 370j. Deshalb kann auch die filinmäßige Darstellung der Thristussigur ohne besonders herabwürdigeno« Umstände und bei würdiger Vorführung nicht beanstandet wer den, wohl aber kann di« Kraßheit der Darstellung und ihre starke Realistik aus katholische Volks?reife verletzend wirlen tUrtcil vom 30. März 1927 — Rr. 370). Aus denselben Erwägungen hat di« Oderprüfstelle grund sätzlich auch die Darstellung der Beichte Wgelasfen, die Dar- stelluiiA der Verletzung des Beichtgeheimnisses aber verboten. Erscheinen eines Priesters auf einem Maskenball wird von OberprMtclle verschieden beurteilt, je naä>dem der Ornat s Geistliche» — geschmackloser, aber nicht verbotener Weise — Anwendung findet, ein Fall, der der Oberprüffteve gelegent lich der Prüfung des Bildstreifens „Jenseits der Klostermauern" mr Beurteiluna Vorgelegen hat (Urteil vom 9. April 1924 — Nr. 174) oder ob dies« Tatsache dadurch in ihrer Wirkung ver tieft wird, daß in dem Gewand des Priesters ein Verbrecher stellt, und der Dargestellte sich nicht als Maske betätigt, sondern in priefierlicher Haltung, das Kreuz aus der Brust, sich innerhalb des Maskenseiles bewegt. Diese Verwendung des Priefter- gewandcs in Verbindung mit dem betouten Hervorkehren des Kreuzesabzeichens ist geeignet, das religiöse Empfinden weiter Bevolkerunoskreise zu verletzen (Urteil vom 21. Juni 1927 — Nr. IM). Der Hinweis ans d«r im Leben vorkommenden Fall des Mißbrauchs von Amisklridung ist von der Oberprüsstelle mit dem Bemerken alvgewiesen worden, daß unter dem Gesichts punkt der Verletzung des religiösen Empsiirdens das Gewand eines Priesters nicht mit irgendeiner Um form vergleichbar ich. KeuseiiheitsgelU'dde einer Ordensschwester uverhaupt unvereinbar sei. Di« hat daher in der Darstellung eine Herabwürdigung >es Cehwesternstandes und damit eines Gegenstandes religiöser Verehrung sür katholische Volkskrcise erblickt und die Darstellung verboten (Urteil vom 1. März 1922 — Skr. 2L1). Um bei der Reklame zu bleiben, sei verzeichnet, daß auch der Papst schon Gegenstand der Darstellung auf einer Bildstrei fenreklame gewesen ist. Es hat sich dabei um den Bild streifen „Ans dem Dunkel der Katakomben zu den Wundern des Vatikans" und um eine sonst cimvandsrei« Darstellung ge handelt. Gleichwohl hat die Oberprüsstelle die Verwendung des Plakats verboten mit folgender Begründung: „In Aus übung der den Prüfstellen nach dem Lichtfpielgefetz obliegenden Wivkungsprüfung kann bei Prc-sung der Mldstreifenretlame an der Tatsache nicht vorübergegangen werden, daß cs sich ge mäß 8 5 Abs. 2 dieses Gesetzes »m eine Reklame „an den Ge schäftsräumen uiid öffentlichen Anschlagstellen" handelt. Das geltende Lichtspielgesetz bietet kein« Handhabe, die Art der Ver wendung von Reklamebildern vorzuschreiben oder einziischräii- ken. Der Sachverständige hat bekundet, daß es für einen Katholiken unerträglich sei, wenn das Bild des ledcirden Pap stes als Reklame benutzt und etrva auf einer Litfaßsäule neben der Darstellung einer Tänzerin oder gar neben der Ankündi gung einer Revue angebracht werde. Unter diesen Umständen !>at die Oberprüfstell« das Vorlicgen des Verbotsgruiides der Verletzung des religiösen Ginvfindcns, trotz der an sich ein wandfreien Darstellung des Papstes, brjahi." (Urteil vom S1. Oktober 1925 — dir. 734.) v » einscklieülick Mont»q: I-MÜStiHlMvIlMSM ttd Dienstag: W iüi i» linM MmM mit Orete kkeinvk>!6, l,eo pausiert, kirnst Uücsiert, Paul hkorgan Hl«»«:», lo.i«> ..2N ,D»ir. 8onnr»e» IS. >7.,S.2lv»,e W » I « Oie oI^mpl8cUc>n )Vinter8pleie von 8t. htorltr Dieser kilm dringt nickt nur pacsienAe 8portbi16er, 8vn6ern auctr kierrlicke /iuk- nskmen bersukern6 8cköner ^inter- lanäsckakten 6er alpinen Oebirgsvekt >8 ^onntsn» Z 7 9 «Ztir Das bei eines Mitunter kann allerdings die Gesainthandkung de« Bild streifens oder die Besonderheit der darin wiedergegebenen Situation eine unterschiedlich« Beurteilung rechtfertigen. Do hat die Oberprüsstelle di« Darstellung der Trauung von zwei Menschen durch einen hohen, kirchlichen Würdenträger zugclassen, obwohl diese nn Augenblick der Trauung von einander keine Kenntnis haben, eine Tatsache, die in der Darstellung nach besonders dadurch betont wurde, daß der Bräutigam mit ver bundenen Augen, die Braut tief verschleiert erschien. Wenn auch zugegeben sei. daß eine solche Darstellung sowohl mit den Grundsätzen der katholischen Kirche als auch anderer Rcligions- gemeinschasten nicht vereinbar sei. so werbe im Zusammenhang des Bildstreifens dieser an sich bcsremdliche Eindruck dadurch wesentlich gemildert, daß die beiden Menschen, an denen die Trauung vollzogen wird, tatsächlich einander innerlich nahe- fteheu, di« kirchliche Trauung anch, ebenso wie der amtierende Bischof, durchaus ernst nehmen und. wie der weitere Verlaus der Handlung ergibt, durch die Trauung zu einem glücklichen Paar sür das Leben verbunden werden. Bei dem Zuschauer, der an dem Schicksal der beiden jungen Menschen Anteil nimmt, stehe angesichts der kirchlichen Verbindung dieser beiden sich liebenden Menschen der versöhnliche Eindruck des Ge- samtvorgangcs so im Vordergrund, daß er an der vorerwähn ten Art der Darstellung ernstlich kaum Anstoß nehmen werde. („Rosita" — Urteil vom 18. Juni 19L4 — Nr. 257.) Abschließend dieser keineswegs erschöpfenden, nur einige Streiflichter für die Beurteilung des Verbotsgrunbev der Der- lesiung des religiösen Empfindens gebenden Betrachtung, sei noch der wiederholt von der Oberprüfstelle ausgestellt« und be sonders für das religiöse Empfinden katholischer Voltskrcisc bedeutsame Grundsatz'milgeteilt, daß ..auch die entstellte Wie dergabe kirchlicher Handlungen durchaus geeignet sei. den ge setzlicher Tatbestand der Verletzung des religiösen Empfindens ru verwirklichen". (Urteil vom 21. Juni 1922 —- Nr. 598.) Vieser zerstörten rrmmeu hinzu, vrver selbst damit bcgnvgte man sich noch nicht, sondern nran setzte auch verschieden« Beträge für sie Bcfprengung der Straßen nach der Explosion sowie für oie schadhaft gewordene Bekleidung der bei der Sprengung gerade anwesenden und vorübergehenden Passanten in Rechnung. Der Prozeß beginnt in Kürze und man darf auf die weiteren Ent hüllungen über diese ganze mysteriöse Angelegenheit gespannt sein. Vorläufig sind alle an den Unterschlagungen Beteilig re,i auf Veranlassung des Staatsanwaltes in Haft genommen worden. Die Kamera — «in neuartiges Kino. Am Sonnabend wird der Berliner Oefsentlichkeit «ine neue Stätte des Films über geben. Das neue Lichtspielhaus „Die Kamera" streb, bewußt fort von dem Weitlauf um Größe,»rekvrde und will an die Stelle des Dagewefeiien das Neue, an die Stelle des Prunkes den Komfort, an die Stelle der kalten Repräsentation die stil volle Intimität setzen. Hans Reumann, in Filiniachen de« ivandert wie wenige, besaß die Entschlossenheit. Unter den Linden 14, eine neuartige Pflegestätie des wertvollen Films zu schaffen. Im Ziischanerraum: 300 Klubsessel, alle gleich. Rauchsalon. Dar. Spielzeit täglich nachmittags von 3—11 Uhr. Am Sonntag auch Matineen. Bei rvarmen Wetter Vorfüh rung im Garten. Das Ganze — mehr Klub als Theater, mehr Kammerspiel als Kino . . . Spezialgeschäft, statt Filinrvareii- haus. Den,entsprechend die Bedienung — de,nenisprechend auch das Programm. Kino für die geistig Anspruchsvollen. Was vorgefüihrf wird? Bestimmt kein schlechter Film — lautet di« Auskunft. Zunächst beabsichtigt man Repertoire — die Spitzenfilm« der letzten Jahre — zu spielen. Ndit Ferchers „Crainquebille" wird eröffnet. Dann „Geiger von Florenz" mit Bcrgner. Eisensteins „Potemkin" und so fort Jeder Film eine Woche lang. Es gibt nur zwei Preis«. 1.50 Mark und 2.50 Mark. Für späterhin ist außerdem an ein Abonne ments-System gedacht. In allen Eintrittspreisen ist Pr» ^ -Gel Ebmso ,st von der Oberprüsstelle anerkannt worden, daß die Darstellung der Ausnahme einer Gefallenen in ein Kloster den Berbotshestand der Verletzung des religiösen Empfindens enthalte (Urteil vom 15. Juli 1927 — Nr. K33). Von diesem Grundsatz ist nur einmal und auch da nur scheinbar abgowichen worden, indem die Oberprüsstelle sich bei der Prüfung des Bild streifens ..Erinnerungen einer Nonne" auf den Siandvunkt ge- Itclli hu. daß von der Aufnahme einer „Gefallenen. an der in, Vollsbewußtscin ein Makel hastet, dann nicht mehr gesprochen verden tonne, wenn es sich um ein Mädchen handelt, das nach M,reichender Sühne einer ihm durch das Schicksal aufgeladenen schuld geläutert und dadurch jedes ethiiche» Makels ledig ge worden ist. Gelegentlich der Prüfung der zu dem gl«tck>cn Bild- slregen gehörigen Rellame hat dre Oberprüsstelle sich erireut zu dcm^Grundsatz bekannt, daß die Darstellung einer Frauengestalt Schoß, Allerlei aramm- und Earderoben-Gcbühr einbegriffen. Um ein Kontingent. — Das Filmhaus Mischte u. C o. ries in seiner Not die Presse auf ben Plan. Der Gläubiger- ausfchuß hat „ach Prüfung der Sachlage scstgestetlt. daß das Defizit der Firma aus die Verweigerung zweier Filinkontingcn- fiernngen seitens des Reichskoinmissars zurückzufuhren sei. zeigte man uns zwei Filme: einen „ichtkontingentierten und einen kontingentierten. Es handelt sich bei dem ersten um den hier vor zirka zwer Monaten besprockzenen Film „W er wirft den ersten Stein.. ein Werk, das den unverschuldeten Weg einer Unglücklichen zeigt aus vermögendem Elternhaus bis hin in die Hände eines skrupellosen Erpressers. Wir haben da mals unsere Meinung dahin geäußert, daß wir zwar die letzten sein wollen, die „einen Stein werfen . . daß aber die Er fass,mg des Dirne,lproblems in dieser Form uns nicht lies genug schien, um auch vom Künstlerischen her zu befriedigen Der Film ist unbedingt gut gemeiut, aber er ist nicht genügend gekonnt. Das beeinträchtigt aber wenig seinen Aufklärungswert. Rament lich in der Provinz wird er vor reifen Menschen viel Gutes tun. — Jedenfalls sind die ästhetischen Bedenken nicht überzeugend genug, um begreiflich zu machen, daß der in jeder Hinsicht blöde Film ..Einbruch indcr Villa Hovarth" kontingciniert wurde und der erste nicht. —hg Fttmpremiere — in der Kirche? „Jeanne d'Arc", der größte Film, der in den letzten zehn Jahren in Frankreich gekurbelt worden ist. wird demnächst, wenn man den auslän- bißlien Blättern glauben darf in einer Sonderausführung in der Notre Dame-Kirche in Paris erstmalig ansgeführt werden. Der Film schildert die letzten sechs Lebenslage der Jmrgfrarr. Moskauer Filmskandal. Unter dieser Ueberfchrift bringt die gutinformierte „Lickst-Bild-Bühne" aufsehenerregende Mit teilungen von Verhaftungen bei Meschrabpom-Rnß: Produk tionsleiter. Hilfsregisseure. Architekten, sowie der Direktor Da- rewski. Es stellen sich riesige Unterschlagungen u. a. anch bei Herstellung der letzthin hier nrausgesührten „Letzten Tage heraus. Das erwähnte Fachblatt schreibt: Unter der „künstlerischen Leitung" Dareüäkis wurden eme ganze Anzahl falscher Rechnungen ausgestellt. U. a wnr- über Gagen an Statisten ausgestellt, die m W,rll,chlc,t n,e ober nur in geringer Anzahl mitgewirlt r.' n u-—, haben. Es wurden Expeditionen in Rechnung gestellt die nie m Sü,wch«rntracht. e>n Kind aus dem Schoß, in Verbindung l «usgesührt wurden. Das größte ..Geschäft" aber waren die „Erinnerungen eurer Nonne" beim Be- ! Explosionen. In etlichen Filmen sollten laut Manuskript Häu- fiMer den Eindruck erwecke, als erinnere eine Nonne sich der 1 ser. Kirchen und staatliche Gebäude gesprengt werden Diele Ü« Sporen habe, Es könne hierbei völlig dahin- l Sprengungen fanden zwar näe statt, statt dessen setzte man ader che öder uneheliche ! pro Haus mit 898 Rubel (1899 Mark) auf die Reckmung Außer, eine wiche mildem j dem fügte man noch einen Betrag ftir die — Instandsetzung Geben Sie die gelesene Zeitung 2bren Freunden und Verwandten! Helsen Sie die kathol. Presse in Sachsen ausbreiten und vorwärtsbringen! «stent vieiben, cb der Beschauer eine eheliche oder uneh vcvnri annehme, da nach.den Ordensreaeln