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Aummer 2»u — 2«. Jahrgang >^chkw> «mal wschenlltch mit den Illuslrterten GratiSdeiing«, ,D>e Welt' und »Mir uniere Neuie» Leute", sowie den Tert- beilugen .St. vcnno-vlatt". „llnierhaitung und Wissen". .Dt« Weit der Frau", .Aerzliicher Ratgeber". .Da» gute Buch". .Nlmrundschau". Monatlicher Bezugspreis 3.- Mk. «inschl. «eiicUgeld. Einzelnummer 1t» Sonntagnummer »«» 4. Haubischriktleiter: »r. t». DeScztik. DreSdeli. SüchMe Sonnabend» 17. Dezember 1«27 Verla,Sort» LreSdeu A»zet«e»preil«i Die igespaltene Veiitzetle »tt 4. Aamilieir an,eigen und Stellengesuche »l» 4. Die Petttrellamezeil«, in Millimeter breit. I M Offerietigeblldr 4. Im ,?all« büherer Aeionlt erlischt jede Berbsltchtung aus Lieserung loivie Erslillung v. Anieigeu-Onslriige» u. Leistung v Schadenersatz, »eschitstlicher Teilt Artur Lenz, Dresden. tNeschiiftSfteU«, Druck u.Berlag : Germania. siir «erlag und Drnckerct. Filiale Dresden. DreSden-A. >. Polierslrage 17. AemrutLlvlll. Postlchecklouto Dresden 2703. Banstonlo Stadtbank Dresden Rr Nl7lS Für christliche Politik und Kultur Redaktion der Slächstscheu B»lkizeltang Dresden-Altstadl 1. Poliersiratze 17. Fernrui 20711 und rioi». Die AusgabeninMative des Parlaments Sesuuvtschaft»«^ u. O».Wache»v«rs. Man erörtert heute di« Frage, ob der Reichstag auf das Recht der Ausgabeninitiative verzichten kann. Die Befürworter dieses Vorschlages weise» darauf hin. das, im Interesse einer gesunden Finnnzwirtschast jede Ausgabeu- bewilligung, die über die Regierungsvorlagen hinausgeht, verhindert werden muh. Dies würde bedeuten, daß der Reichstag nicht mehr in der Lage wäre, Anträge aus seiner Mitte auf Erhöhung oder Neueinsetzung von Ausgabeposten in Regierungsvorlagen einzuarbeiten oder in Form von Jniviativgesetzen anzunehmen. Die Geg ner dieser Pläne aber sagen, das Parlament werde durch eine derartige Selbstbescheidung einen großen Teil seiner Macht einbüßen, und dieses Zurücktrsten der Legislative hinter der Exekutive sei mit den Grundsätzen wahrer Demo kratie unvereinbar. Diese Frage ist in Deutschland seit den Tage» der Paulskirche lebhaft umstritten und in der Praxis verschie den beanlwvrtet-worden. Die alte Reichsverfassung von 1871 enthielt keinerlei Bestimmungen über die Aus- gabeninitiative, diese Frage wurde aber in Ermangelung eines parlamentarischen Systems nicht akut. Auch in den Verfassungen der deutschen Bundesstaaten war die Materie nicht geregelt, nur Württemberg und Elsaß-Lothringen hat ten die Initiative in Finanzsachen ausdrücklich aus geschloffen. Im Gegensatz hierzu haben nach dem Umsturz fast alle neuen Verfassungen positiv Stellung genommen und das Recht des Parlamentes auf Ausgabeninitiative wenn auch mit gewissen Einschränkungen bejaht. In der R e i ch s v e r f a s s u n g ist die Materie im Artikel 85, Absatz 1 und 5 geregelt. Hier heisst es: „Der Reichstag kann ini Entwurf des Haushaltsplans ohne Zustimmung des Reichsrats Ausgaben nicht erhöhen oder neu einsetzeu. Die Zustimmung des Reichsrats kann gemäß den Por- schriften des Artikel 74 ersetzt werden." Das Recht der Ausgabeninitiative ist damit bejaht, wenn auch einer allzu großen Ausgabefreudigkeit durch die erforderlich« Zustimmung des Reichsrats wenigstens theo retisch gewisse Grenzen gesetzt sind. Der Reichstag kann demnach einzelne Posten des von der Regierung ein- gebrachten Eiats erhöhen. Daneben hat er die Möglichkeit, durch ein besonderes Initiativgesetz Ausgaben vvrzu- jchreiben oder in einer Resolution die Regierung zu er suchen. bei der nächsten Lesung Abänderungsvorschläge zum Etat einzubringen, in denen st« ihrerseits die vom Reichs tag vorgeschlagenen Summen anfordert. In der Praxis hat der Reichstag von seinem Rechte in weiten. Umfange Gebrauch gemacht. Seine Kritiker werfen ihm vor, er habe durch seine Ausgabefreudigkeit den Reichsfinanzminister vor schwere Aufgaben gestellt und er sei allzu oft partei taktischen Erwägungen gefolgt. Wenn man sich angesichts dieser Kritik und der ver schiedenen Reformvorschläge die Frage vorlegt, ob eine stärkere Einschränkung des Initiativrechtes mit den Grund sätzen wahrer Demokratie vereinbar wäre, dann lohnt es sich, einen Blick auf die E n t w i ck l u n g in England zu werfen. Das englische Beispiel zeigt nämlich, daß eine weise Selbstbeschränkung des Parlamentes auf dem Ge biete des Etatrechtes sehr wohl mit dem Begriffe wahrer Freiheit vereinbar ist und sogar der Autorität der parla mentarischen Einrichtungen förderlich sein kann. Wir Kontinentalen haben gelernt, daß Englmrd das Mutterland der Demokratie ist und daß sich im Unterhaus die ganze Machtfülle des englischen Staates konzentriert. Wir wissen, daß die gesetzgeberische Gewalt dieser Volks vertretung fast unbeschränkt ist und daß sie. wie die Eng länder sagen, alles tun kann, nur nicht einen Mann zum Weibe machen und umgekehrt. Um so überraschter sind wir. feststellen zu müssen, dag dieses allmächtige Unterhaus bei der Beratung des Staatshaushaltes ganz auffällig zu rücktritt, daß es auf das Recht der Ausgabeninitiative ver zichtet und die Hälfte aller Einnahmen und Ausgaben der jährlichen Beschlußfassung entzogen hat. Gleichzeitig aber sehen wir. daß diese Selbstbeschränkung dem Ansehen des Unterhauses keineswegs geschadet hat, daß es im Gegenteil von der in kontinentaleuropäischen Staaten einsetzenden Parlamentskrise im wesentlichen verschont ge blieben ist. Dies legt den Gedanken nahe, daß der prak tische Sinn des englischen Volkes trotz pietätvollen Fest- Haltens am Hergebrachten es auch bi« verstanden k«4. .eine parlamentarischen Einrichtungen den wechselnden Be dürfnissen des Lebens anzupassen. Auch in England nahm das Unterhaus ursprünglich oas Recht der Ausgabeninitiative für sich in Anspruch. Aber schon 1713 wurde in der Geschäftsordnung lslancking Die heutige Nummer enthält das St. Benna,Blatt, das Sonntagsblatl sür die Diözese Meißen. Regelung -er Arbettszett nach -en Vorschläge« -es Relchsarbeilsminislers Zwei Prozent Lohnznschlag Diisseldars, 15. Dezember. een uc»,t>.i»g1iche» Erwartungen haben di« Schttchlungsverhandtunge» in der Eisenindustrie bereits heute nachmitta« gegen 14 Uhr zu einem Schiedsspruch gesiihrt. Der Schiedsspruch zerfällt in z-vei Teile, bereu erster die Frage ber Arbeitszeit in alle» Einzelheiten unb durch weg bei den einzelnen Werben individuell regelt, der zweite Schiedsspruch behandelt die Lohn frage. Der erste Schieds spruch sür die Arbeitszeit ist ein aussiihrliches Dokument, in dem sich die von dem Reichsarbeitsmini st er in seinem Brief an die Großindustrie sestgelegte» Richtlinien hinsichtlich der prinzipiellen Durchführung der Verordnung vom tti. Juli 1927 und der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausnahme- möglichlieiten unter Zuhilfenahme der alten Bundesoerord nung über die Beschränkung der Sonntagsruhe aus zwölf Stunden verwirklicht finden. Die Ausnahmen sind durchweg ini Sinne von befristeten Uebergangsbestimmnngen festgelegt. Bei der eisenerzeugenden Industrie richtet sich die Ar beitszeit bei den Thomasstahlwerken und bei den von ihnen gespeisten W a l z e n st ra tz e n vom 1. Januar 1928 ab nach der Verordnung vom 16. Jul! M7. Bezüglich der Sonntagsarbeit ist zwischen dem Arbeitgeberverband und dem christlichen Metallarbeiterverband vereinbart worden, daß in den Thomasstahlwerken die Arbeit Sonntags um 19 Uhr be ginnt, ebenso bei den Siemens-Martinöfen, die mit den Tho masstahlwerken gehen. Als ordentliche Schicht gilt die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Für die Zeit zwischen 19 und 22 Uhr werden in den erwähnten Betrieben statt 50 Proz. Zuschläge 75 Prozent stündlich bezahlt. Diese Vereinbarung gilt un kündbar bis zum 1. Dezember 1928 und ist von da ab monast lich kündbar. Dieses Abkommen wird ab 1. Januar 1928 ebcnsalls Tarifvertrag. Die Hammer- und Preßwerke, sowie di« Kall einsetzenden Walzenstratzen ersahren vom 1. Januar 1928 ab zwei Schichten. Die Schicht besteht aus acht Stunden Arbeits zeit und Pausen von insgesamt einstündiger Dauer. Nach Erfordernis kann das Werk wachentüglich von jeder Schicht eine Stunde Mehrarbeit vcrsahren lassen, jedoch muß der Ar beitssonntag frühestens um 6 Uhr aufhören. Für Sie Mehr arbeit ist ein Zuschlag von 25 Prozent stündlich zu zahlen. M « rli n Elektro- und Tiegel-Stah, W erke und die von ihnen in einer Hitze gespeisten Walz betriebs arbeiten bis zum 31. Januar 1928 ivie bisher. Ab 1. Fedruar 1928 gilt, abgesehen von Einzelausnahmen, auch hier die Verordnung vom 10. Juli 1927. Für die andere erzeugende Industrie bleibt die Ar beitszeit, soweit sie nicht durch die Verordnung vom 16. Juli 1927 geändert wir-, bestehen, aber sür die in diesen Betrie ben beschäftigten Gas- und Gasblasemaschinisten und sür die gleichwertigen Arbeiter betrügt die Arbeitszeit ab 1. Januar 1928 57 Stunden (Sonntags 5 Stunden), ab 1. April 192b dreigeteilte Schicht (Sonntags 8 Stunden). Der zweite Schiedsspruch regelt die Loh »frage. Die Grnnözüge sind folgende: Es wird eine Lohnerhöhung um 2 Prozent festgesetzt, ferner «in Lohnausgleich sür Stunden löhne um 30 Prozent, ein Lohnausgleich für Akkord- und Prä- mienarbeiten um 60 Prozent. Die Dauer des Lohnabkommens ist bis zum 1. Oktober 1928 festgesetzt. Bon da ab ist das Abkommen mit einmonatiger Frist jeweils zum Monatsschluß kündbar. Die Erklärungssrist läuft bis zum 19 Dezember 6 Uhr nachmittags ovclsr) festgelegt, daß Petitionen um eine Geldsumme für die Staatsverwaltung nur auf Empfehlung der Krone entgegengenommen werden dürfen. Diese Vor schrift gehört fett zwei Jahrhunderten zu den fundamen talsten Grundsätzen des englischen Budgetrechtes. Sie be deutet, daß die Budgetvorschläge der Negierung ohne Ab änderung von seiten des Parlamentes zur Abstimmung kommen müssen. Wenn eine Partei init den Vorschlägen nicht zufrieden ist, lehnt sie das Budget als Ganzes ab und sucht damit die Regierung zu stürzen. Sie ist aber nicht in der Lage, von sich aus auch nur den kleinsten Abände rungsvorschlag einzubringen. Das Feilschen um einzelne Etatspositionen fällt damit weg. Demgemäß verläuft die »anze Etatsberatung überraschend reibungslos und schnell. Wer einen Tummelplatz lokaler Begehrlichkeiten zu finden wähnt, wird gründlich enttäuscht. Die Führung liegt ganz in der Hand des Kabinetts. Mit dem Weg fällen der Ausgabeninitiative tritt der einzelne Abgeord nete in den Hintergrund. Vom großen Etatsspezialisten merkt man wenig. Für die ganze Beratung stehen nur 20 Sitzungstage zur Verfügung, und nur im äußersten Not fall kann die Sitzung um drei Tage verlängert werden. Diese Zeit reicht kaum zur Erörterung grundsätzlicher Fra gen, für lokale Interessen und Demagogie bleibt wenig Zeit. Aehnlich wie der Verzicht auf Ausgabeninitiative wirkt noch eine andere Einrichtung: der teilweise Ver zicht auf das parlamentarische Nus- gabenbewilligungsrecht, wodurch das Fort laufen der Staatsmaschine in Krisenzeiten sichergestellt werden soll. Ungefähr die Hälfte der gesamten Staats- ausgaben, die sogenannten „consolickatock knock cdai-ges" gelten als dauernd bewilligt. Hierunter fallen u. a. die ge samten Ausgaben der Staatsschuldenverwaltung ein schließlich Amortisationsfonds, ferner die Zivilliste, ein großer Teil der Pensionen und die Gehälter von hohen Be amten und Richtern, deren Unabhängigkeit vom parlamen tarischen Einfluß sichergestellt werden soll. Im Fiskaljahr 1927 betrugen diese „eonsoli-ckateck kunck cdarges" 412,9 Mil lionen Pfund Sterling bei einem EesamtbudgeV von 833.39 Millionen Pfund Sterling. In gleicher Weise gel ten etwa die Hälfte aller Statseinnahme», die unter dem Namen „peinnnnont grants" zusammengefaßt sind, als dauernd bewilligt. Alle übrigen Ausgaben und Einnahmen, die soge nannten „supxlx sorviees", werden vom Parlament all jährlich bewilligt. Ein Virement, d. h. die Ueber« troaung einer Summe von einem Budaettitel aus den anderen ist nur in beschranktem Umfange zulässig. Die Ausgaben jeder einzelnen Verwaltung werden dem Parla ment in Form von Einzelposten. den sogenannten „vstiowtss" vorgelegt, die dann einzeln bewilligt und in einem Eesamtgesetz, dem „luvinre sct" zusammengefaßt werden. Die Steuerbewilligungen werden, soweit sie all jährlich erfolgen müssen, in dem sogenannten „appropriaiion sei" vereinigt. Es liegt mir nun durchaus fern, das englische Vorbild als eine Ideallösung anzusehen oder zu glauben, daß dieses in Jahrhunderten entstandene parlamentarische Gewohn heitsrechte ohne weiteres auf unsere Verhältnisse über tragen werden könnte. Ich wünschte lediglich zu zeigen, daß nach englischer Auffassung die Stabilität der Staats finanzen einen Schutz gegen parlamentarische Ausgnbe- freudigkeit braucht, und daß man dort eine Selbstbeschcidung des Parlamentes, ein Zurücktreten der Legislative gegen über der Exekutive auf dem Gebiete des Vudgetrechtes m i t den Grundsätzen wahrer Demokratie für durchaus vereinbar hält. Ob wir am englischen Vorbilde lernen können, ob auch bei uns eine weitere Ein schränkung der parlamentarischen Ausgabeninitiative nötig und wünschenswert ist, das zu beurteilen muß Berufenen«: überlassen bleiben. Die Novelle zum Versorgungsgesetz Der Reichstag beriet gestern in zweiter Beratung di« Novelle zum Rcichsvcrsorgungsgesctz und zu anderen Versor gungsgesetzen, welche die Renten entsprechend der beschlossenen Bcfoldungserhöhung ebenfalls erhöht wissen will. Ueber di« Regierungsvorlage hinaus hat der Ausschuß weitere Er höhungen beschlossen unter Berücksichtigung auch der Kriegs beschädigten- und Hinterbliebencnbezüge. Die Aussprache ivar teilweise recht lebhaft. Die Sozialisten halten Anträge auf »och weitere Erhöhungen von Leistlingen aus dem Vcrsorgungsgesetz beantragt. Das Zentrum begrüßte die Vorlage als Ausgleich der schlimmsten Härten und als wesentlichen Fortschritt zu gleich mit Hinweis auf die unglückliche Finanzlage, welche weitergehende berechtigte Wünsche unmöglich mache. Ebenso setzten sich die Deutschnationalen, wie auch die Deutsche Volks- pärtei für die Ausschußvorlage ein, die durch die Einfüh rung des Sterbegeldes für die Kriegerhinter bliebenen eine wesentliche Verbesserung der Vorlage dar stelle. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns dagegen äußerte starke Bedenken gegen die Einführung von Sterbegeldern für die Kriegcrhinterbliebenen, weil sie zu ähnlichen Forderungen auch auf anderen Gebieten führe, und das Sterbegeld Perso nen zugute komme, die in keinen näheren Beziehungen zu dem Kricgsgefallenen gestanden Hütte». Der Reichsarbeitsminister bat um Ablrhnuim des Ausschußbeschlusses. Rach weiterer