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8üeb8t»ol»o VvUrsroltaog labrgang 1927 »<-«>» <xxx>o«xx>»<x»oo«»»oo«>ex>«»»o<roo«x>« V Wer seine Stellung kennt und dazu seine Kraft, - L Und beiden wirkt gemäß, der wirrt untadelhast. ? 2 Rückert. « o» »«»»«-»<:> ODOHOOOOÄOOOVVQOODOOQHOOD« »<;><:>»« Sas Arauenberufsiveal Sein Bild entwarf kürzlich Amalie v. Schalscha, die Leiterin des „Verbandes kalh. Vereine erwerbs tätiger Frauen und Mädchen Deutschlands" im Herren haus mit einem großangelegten Referat „Unser Be kenntnis zu Christus, dem König". Wir entnehinen ihm folgende Gedanken: Noch steht die Frau in ihrem Existenzkämpfe zum größten Teil auf ihr wesensfremdem Arbeitsgebiet. Immer wieder tritt Neues, Ungeahntes an sie heran. Sie hat noch keine Vorbilder, keine festen Normen weiblichen Schaffens, in dem von Erschütterungen und fortschrittlichen Neue rungen durchpulsten Erwerbleben. Sie mutz sich, abgesehen von den bekannten weiblichen Berufen, ihren Lebensweg- und -raum Schritt für Schritt erkämpfen. Aber gerade in diesem Zwange sich durchzuringen als Frau liegt ihre besondere Frauenmission. Ihre Arbeit verlangt gebieterisch besondere Berücksichtigung derjenigen Aufgaben und An lagen, die sich aus ihrem Geschlechtscharakter ergeben. Da mit sind nicht nur die Familienpflichten der Hausfrau und Mutter gemeint, sondern auch die körperliche und seelische Beschaffenheit des ganzen weiblichen Geschlechtes und die dadurch bedingte Berufung auch der unverhei rateten Frau, ihre geistige Mütterlichkeit auszuwirken. Die Gefährdung und Verkümmerung der körperlichen wie der noch wichtigeren geistigen Frauenanlagen und Kräfte ist verhängnisvoll für die Frau selbst und für die Keim zelle gesunden Volks- und Staatslebens, die Familie, die nicht minder die Keimzelle ist für das Eottesreich auf Erden. In dem Grade, als auch bei der nicht zur Ehe be rufenen Erwerbstätigen die Auswirkung der geistigen Mütterlichkeit im Berufsleben mitschwingt, in dem Grade wird es zudem innerlich bereichert und befriedigt. Diese Sonderberufung und Eigenart der Frau bedingt kine Differenzierung ihrer Aufgaben und Pflichten im verufsleben. Sie gibt ihr das Recht, ihre Aufgabenkreise >m Erfahrungsgebiet der eigenen Geschlechtsgenossinnen selbst zu klären, zu beraten und mitzubestimmen. Es ist dies ein Naturrechtder erwerbstätigen Frau als einer selbständigen, mit Rechten und Pflichten ausgestatteten Persönlichkeit. Auf Grund dieses Naturrechts steht ihr un bedingt zur Vertretung der eigenen Berufsinteressen die Forderung eigener selbständiger Frauenverbände zu. Diese haben heut eine um so höhere Bedeutung, als die Berufs organisationen zur Vertretung der beruflichen Interessen öffentlich anerkannt sind und die Frauen durch Erteilung des vollen Staatsbürgerrechtes zur Mitarbeit am öffent lichen Leben auch in der Wirtschaft vermehrt herangezogen worden sind. Christus hat mit seinem Programm der Welt den Frieden gebracht, weil er für jeden und für alle Verhält nisse die Forderung der Gerechtigkeit und Liebe aufstellt. Er verlangt für jedes seiner Geschöpfe, als Ebenbilder Gottes, ohne Unterschied der Person Achtung ud Anerken nung ihrer Menschenwürde und der gegenseitigen Rechte und Pflichten. Dementsprechend reißt er nicht, wie es heute geschieht, Vorgesetzte und Untergebene, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in feindlichen Klassengegensätzen ausein ander, sondern er vereinigt mit den übernatürlichen Kräften seiner Lehre die Menschen zur Gemeinschaft der Kinder Gottes in der einen großen Eottesfamilie. zur fried lichen Gemeinschaft der Berussstände, welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kapital und Arbeit als organische Gebilde der Gesellschaft und des Staates umfassen. Er fordert von den Arbeitgebern für die Arbeiterschaft Achtung der Menschenwürde, gerechten Lohn, menschen würdige Arbeitsbedingungen, die sie in den Stand setzen, ihren religiös-sittlichen und Familienpflichten nachzu kommen, er fordert von der Arbeiterschaft Achtung der Autorität ihrer Brotgeber und Vorgesetzten, Gerechtigkeit und gewissenhafte Pflichterfüllung. Auf solchem Boden muß das verständnisvolle Zusammenarbeiten von Arbeit gebern und Arbeitnehmern in wahrer Arbeitsgemeinschaft möglich sein. Aber die Menschheit wendet sich ab vom Christentum und vom Uebernatiirlichen. Darum sehen wir die einzelnen Berufsstände in unchristlichem Egoismus und Klassenhaß auseinanderklaffen. Auf der einen wie auf der andern Seite ging mit dem Glauben qn Gott das Bewußt sein der Verantwortung vor ihm. der Gerechtigkeit und der Liebe, verloren. Das Programm der Königsherrschaft Christi mit seinem legitimen Rechtsanspruch ist keinem Wechsel der Parteien und Weltanschauungen unterworfen. Es ist die ewige Wahrheit und wird deshalb nie aufhören, seine Forderungen zu erheben. Es stellt diese in Staat und Wirt schaft auch für die Frau aus, entsprechend der hohen Be rufung und Würde, die Christus selbst ihr gab. Er hat gerade das Frauengeschlecht hoch erhoben und ausgezeichnet, indem er sich aus ihm die jungfräuliche Mutter wählte. Das Frauen- und Mutierideal wie das von ihm noch ganz besonders hoch gestellte Jungfrauenideal hat seine tiefe Bedeutung auch für die Welt und Wirtschaft. Die Wirtschaft hat sich entsprechend dieser Sonderstellung der Frau gegenüber emzustellcn und ihr Rechnung zu tragen, wenn sie sich nicht selbst hoher Werte berauben will. Sie, die Frauenkräfte und Frauenbünde zu Millionen braucht und ruft, hat kein Recht, diese Kräfte ungebührlich und unwürdig auszunutzen, hat kein Recht. Frauenleistungen a n sich als minderwertig zu bezeichnen, nur weil sie Frauenlei st ungen sind, hat kein Recht, durch Lohn druck. Verachtung, sittliche Gefährdung die Frauenarbeit zu erniedrigen. Ein himmelschreiendes Unrecht ist solche Ein stellung und zugleich eine unbegreifliche Kurzsichtigkeit, denn man entkräftet und vernichtet damit nur die Ströme gesunden, kraftvollen Lebens, die aus einem hochstehenden Frauen- und Familientum fließen, die kostbar und unent behrlich sind für ein gesundes Volks- und Wirtschaftsleben. Frauensragen sind Menschheitssragen! Stürzt man die Frau von der sittlichen Höbe, zu der Christus sie erhoben hat, hinab in Würdelosigkeit, in körperliches und sittliches Elend, so verschüttet und vergiftet man eben die Quellen des Lebens. Darum ist es Pflicht der Wirtschaft, in erster Linie die Frau und Mutter zu schützen, indem sie die Mütter aus den Fabriken und sonstigen gesundheits widrigen Betrieben fernhält. Das sind die Widerstände, die sick dem Ftauenberuss- ideal in den Weg stellen. Aber Gott hat es zugelassen, daß Millionen Frauen hineingestellt werden ins kalte Wirt schaftsgetriebe, damit sie mit wahrer Mutterliebe wieder die Verbindung Herstellen zwischen Gott und der Mensch heit, damit sie Reinheit und Treue, Friede und Freude wieder hineintragen ins freudlose Leben, es be seelen und erwärmen, — damit sie Christus dem Könige wieder den Weg bahnen zu seinem Besitzstand, zu den Herzen der Menschen, und durch sie zur E e s u n d u n g d e s zerrütteten Wirtschaftslebens. Von der Mgestellteiwersicherimg Der katholische Verband der weiblichen kaufmännischen An gestellten und Beamten Deutschlands, Berlin, Brüderstraße 2, schreibt: Immer häufiger werden die Füll«, bei denen An gestellte ungeachtet der Warnungen sich die Hälfte der einge zahlten Beiträge zur Reichsversicherung vor der Heirat hcraus- zahlen lassen. Und wie viele kommen schon nach verhältnis mäßig kurzer Zeit, um uns ihr Leid zu klagen, weil sie durch Tod, Arbeitslosigkeit oder Krankheit des Ehemannes wieder zum alten Beruf zurückgreifen müssen und nun erst einfehen, welcher wichtigen Rechte sie sich begeben haben. Die kleine Summe ist längst verbraucht, die Wartezeit bis zur Rente muß erneut zurückgelegt werden, während die Rente selbst durch die eingebüßten Beiträge späterhin wesentlich gekürzt wird. Dabei immer noch das drückende Bewußtsein, daß es sich bei der Aus zahlung lediglich um die Hälfte der Beiträge handelte, wir Frauen also der Versicherung von unseren schwer verdienten Spargroschen genau so viel freiwillig geschenkt haben, wie wir bei der Verheiratung herausbezahlt bekamen. Der Bescheid des Direktoriums vom 15. März 1927 zeigt erneut, wieviel Vorteile auch der Ehefrau durch die Versicherung geboten werden, und macht mit den Grundsätzen der Rentenbewilligung bei Ehe frauen bekannt. Wir lassen den Bescheid wegen seiner Wichtigkeit im Wort laut folgen: „Sofern weibliche Versicherte von dem Erstattungs- antrage nach 8 92 des Angestellten Versicherungsgesetzes absehen und die Versicherung freiwillig sortsetzen, erhalten sie bei Ein tritt des Versicherungssalls, wenn die erforderlichen Voraus setzungen vorliegcn, die Leistungen des Angestelltenversicherungs- gefetzes wie die anderen Versicherten. Diele späteren Renten leistungen dürften für die betreffenden Versicherten regelmäßig wertvoller fein, als ein etwa jetzt ihnen zustchender Erstattungs betrag. Die betreffenden Versicherten sind auch berechtigt, An träge auf Gewährung von Heilverfahren zu stellen. Zur Frage der Prüfung von Berufsunfähigkeit bei Ehe frauen bemerken wir folgendes: Nach dem jetzigen Stande der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes ist bei der Beur teilung der Bcrussunfähigkeit von dem Beruf auszugehen, in dem die Versicherte angestelltenversicherungspflichtig beschäftigt war. Sofern sie nacheinander in mehreren Berufen tätig war, ist zum mindesten dann, wenn sie den Berus vor Erfüllung der Wartezeit gewechselt hat, auch die frühere Tätigkeit für die Prüfung der Berufsunfähigkeit heranzuziehen. Die Versicherte ist berussunsähig, wenn sie in einem Berufe der Berussgruppe, der sie danach zuzurechnen ist, weniger als die Hälfte erwerbsfähig ist. Auch bei einer weiblichen Ver sicherten. die sich nach Aufgabe ihres Berufes verheiratet und nur noch im eigenen Haushalt« tätig ist, wird danach in erster Linie von ihrer früher ausgeführten vcrsicherungspslichtigen Berufstätigkeit auszugehen sein. Die Versicherte wird im all gemeinen als berussunsähig anzusehen sein wenn sie in einem Berufe der Berufsgruppe, der sie aus Grund ihrer Versicherungs- Pflichtigen Berufstätigkeit zuzurechnen ist. weniger als zur Hälfte erwerbsfähig ist. Är« Tätigkeit als Hausfrau ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie mährend ihrer versiche rungspflichtigen Beschäftigung schon einer Berussgruppe mit hauswirtschaftlicher Tätigkeit, z. B. als Hausdame oder?'einem ähnlichen Berufe angehört hat. Ob die Versicherte im Einzel salle auf die Tätigkeit einer hauswirtscliastlichen Angestellten verwiesen werden kann, läßt sich nur nach Lage des Falles ent scheiden." Frauen, die beabsichtigen zu heiraten, müssen aus diese Be stimmungen aufmerksam gemacht werden. Desgleichen möchten mir nochmals dringend warnen, beim Eintritt ins Kloster den 8 62 in Anspruch zu nehmen. Wir kaufmännischen Angestellten mit unserer starken Nervenbelastung und der häufig einseitigen, mechanischen Tätigkeit, wissen nicht, ob unsere Gesundheit den großen Anforderung, die das Klosterleben an uns stellt, ge wachsen ist. Erfolgt dann erst im ersten oder zweiten Jahre ein Rücktritt ins weltliche Leben, so steht neben der drückenden Stellenlosigkeit auch noch die Unsicherheit der aufgegebcncn Ver sicherung. Wie häufig würde gerade in diesem Augenblick ein Heilverfahren erforderlich sein, um Nerven und Körperkrästcn wieder zu der für das Berufsleben erforderlichen Gesundheit zu verhelfen. Klvsterkandidate» ist zu raten, die Versichc-ung noch wenigstens ein Jahr fortzusetzen, da man nach dieser Zeit besser beurteilen kann, ob das Klosterleben ihnen zum ersehnten Lcbensbcruf wird. Eine Auszahlung der Beiträge ist auch dann noch statthaft. Ser könlgsruf Christi an die berufstätige Iran Prolog anläßlich des 13. Verbandstages des Verbandes katholischer Vereine erwerbstätiger Frauen und Mädchen Deutschlands Euch rief die Pflicht, die Arbeit rief euch her, Zu Rat und Tat in schwesterlichem Bunde, Ihr Frauen alle, — denn die Zeit ist schwer, Die Not ries euch und das Gebot der Stunde. Und Uber aller Zeiten Not ruft Gott, Gott selbst die Frau und segnet sich zum Werke, In ihrer Hand die heilige Flamme loht, Und Heilung flieht aus »hres Herzens Stärke. Denn Frauenherz heißt Pulsschlag einer Welt, Und Frauenherz heißt einzig Segen spenden, Wo noch den Heimatherd ein Glanz erhellt, Da ist ein Weben noch von Frauenhänden. Doch der Familie heiliges Band zerriß, Die Not der Zeit brach ein in ihre Stille, Und in den Strudel neuer Zeiten riß Euch neuer Geist und neuen Schaffens Wille. Des Mannes Arbeit sank in eure Hand, Der Kampf um» Brot schreckt euch vom stillen Herde, Ihr schaut tkcrwirrt auf neuen Schaffens Land, Ob euch ein Weiser in der Wirrnis werde. Der Weise steht! — Und ob die Welt zerfällt, Er bleibt derselbe bis zur Zeiten Ende. Er ist auch in die neue Zeit gestellt. Das Kreuz! — Am Kreuze hoch die Heilandshände. Noch heut umspannt ihr Greifen eine Welt, Noch heute lehrt das Kreuz mit Gottesarmen, Daß ohne Liebe alles rings zerfällt, Daß Caritas nur rettet und Erbarmen. In Christi Geist die ganze Welt umfaßt, Die heut'ge Welt, — in ihm sie umgestalten, Das ist des Königs Ruf, — und dieses laßt Den Weiser sein für heut'ges Frauenwalten. Und schafft ihr treu in Christi Opfergeist, Dann will das Kreuz euch noch ein anderes lehren: Es steigt zum Himmel auf, zur Höhe weist Des Heilands Kreuz. —So hebt zu Himmelssphären Das Erdentum, der Tage Staubgebot, Lebt nicht für heute, lebt nicht für die Erde. Lebt himmelan aus tiefer Erdennot, Daß ewige Weihe eurem Werke werde. De» Königs Banner leuchtet hell voran, Ihr Schwestern, schart euch um des Kreuzes Zeichen. Denn was in diesem Zeichen je begann. Das muß zum Segen einer Welt gereichen. bkarlda Oro88s. Verantwortung bei ven Krankentaffenwahlen Zweck des gesamten Versicherungswesens ist, den Kranken und Genesende» Pflege und Heilung angodeihen zu lassen. Die Frauen sind als Hüterinnen des Lebens die geborenen Pflegerinnen in der Familie. Sie sind beruflich als Kranken pflegerinnen ein Hauptfaktor im Gebiete der Krankenpflege und des Heilverfahrens Darum müssen sie, nicht nur als Versicher ter. ein Interesse an der ganzen Gestaltung unseres Versiche rungswesens haben, worauf sie als Wählerinnen einen Einfluß ausllben können. Es ist zum Beispiel dem Vorstand und Ausschuß der Kran kenkassen in die Hände gelegt, die Versicherungsleistungen weit über das gesetzliche MindAmaß hinaus auszubauen Man braucht hier nur an die Gewährung der Krankenhauspflege, größerer Heilmittel, ZusckMe zu Zahnersatz, Einführung der Familienversicherung, Herabsetzung der Beiträge zu hinten. Die Krankenkasse ist auch seit August d. I. die Trägerin des neuen Mutterschutzes. Das Gesetz vom 7. Juli Uber die Beschäftigung vor und nach der Entbindung gibt jeder hoffenden Versicherten, sei sie Arbeiterin oder Angestellte, das Recht, sechs Wochen vor der Entbindung, auch wenn sie keine Beschwerden hat, die Arbeit niederzulegen. Sie erhält in diesem Falle ein Wochengeld in der Höhe des halben Krankengeldes. Auch nach der Entbindung kann der Schutz bis 12 Wochen ausgedehnt werden, so daß die Schutzzeit im ganzen 18 Wochen betragen kann. Das wesentlich Neue ist, baß unter diesen Schutz auch die Kündigung fällt, fo daß eine Mutter, mährend sie den gesetz lichen Mutterschutz genießt, vor Kündigung sicher ist, Krankheitszeften sind vielfach der Anlaß, daß die Not in die Familie einzicht. Insofern unser zivangsweises Versiche rungswesen. ein Damm gegen die Not ist, hat die Frau sowohl an einer sparsamen, rationellen Verwaltung der Versicherung wie atti Ausbau der Leistungen großes Interesse,