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Dienstag, den 13. April 1923 Das Wesen Die in letzter Zeit wiederholt vorgekommenen Hundetoll wutfälle geben Veranlassung, erneut auf das Wesen und die Weiterverbreitung der Tolswut hinzuweisen. Die Tollwut ist eine ansteckende, durch einen noch nicht bekannten Ansteckungsstofs verursachte, schnell verlaufende Krankheit. Sie kommt am häufigsten beim Hunde vor, kann aber auch auf alle übrigen ivarmbliitigen Tiere und auf den Menschen übertragen werden. Die Krankheit wird lzauptsäch- lich durch den Bitz wutkranker Hunde verbreitet. Außerdem Kann sie durch den Bitz wutkranker Katzen, Wölfe, Füchse usw. und dadurch übertragen werden, daß wutkranke Tiere wunde Stellen bei anderen Tieren (oder beim Menschen) belecken. Die Uebertragung auf die angegebene Weise erklärt sich dadurch, daß der Ansteckungsstoff der Tollwut u. a. im Speichel der kranken Tiere enthalten ist. Krankheitsmerkmalc an lebenden Tieren. Bei Tieren, die den Ansteckungsstofs der Tollwut aus genommen haben, vergeht eine verschieden lange Zeit (Inku bationszeit), ehe die Erscheinungen der Krankheit hcrvortreten. Beim Hunde pflegt die Krankheit erst etwa 3 bis 8 Wochen, bei der Katze 2 bis 4 Wochen, beim Ninde und Pferde 4 bis 8 Wochen, beim Schafe und bei der Ziege 3 bis 4 Wochen, Leim Schweine 2 bis 3 Wochen, beim Geflügel etwa 6 Wochen nach erfolgter Ansteckung hervorzutreten. Die Inkubationszeit kann aber bei sämtlichen genannten Tierarten auch erheblich länger sein. Bei Hunden zeigt sich als erste Krankheilserscheinuug eine Aenderung -es Benehmens. Sonst freundliche, ruhige, folg same Hunde werden mürrisch, aufgeregt, misstrauisch oder auch widerspenstig und verkriechen sich gern. Manche Hunde benagen und belecken auch die Bißstelle, die längst verheilt ist. Ferner tritt eine Veränderung des Appetits ein, die Tiere verschmähen ihr gewöhnliches Futter und bekunden die Neigung, unverdau liche Gegenstände <Holz, Leder, Bindfaden, Stroh, Gras, Kar toffeln, Steine, Metallstücke usw.) zu benagen und zu ver schlucken. Nachdem diese Krankheitserscheinungen bis 2 Tage angedauert haben, stellt sich ein lebhafter Drang zum Entweichen ein. Die Tiere suchen sich aus ihrem Gewahrsam zu befreien, irren, ins Freie gelangt, planlos umher und können dobei große Wegstrecken zurücklegen. Zuweilen kommen sie am gleichen oder folgenden Tage wieder zu ihrem Herrn zurück. Die Tiere betreten dreist fremde Gehöfte und zeigen eine sich steigernde Beißsucht. Anfänglich schnappen die Tiere nach Gegenständen, sowie nach Tieren und Menschen: auch Schnappen in die freie Luft ssogen. Fliegenschnappen) wird gelegentlich beobachtet. Später fahren sie auf alles, was ihnen in den Weg kommt, los und beißen selbst in Gegenstände, die ihnen entgegengehalten werden. Gegen die ihnen bekannten Personen benehmen sich wutkranke Hunde oft sehr freundlich, während sie fremde Per sonen und Tiere anfallen; gut dressierte Hunde können den Befehlen ihres Herrn noch bis zum letzten Augenblicke folgen. Ferner verändert sich die Stimme zu einem Mitteldinge zwi schen Heulen und Bellen. Diese Erscheinungen der Aufregung dauern 3 bis 4 Tage, worauf sich unter gleichzeitiger starker, die Tiere entstellender Abmagerung die Erscheinungen der Läh mung einstellen. Zuerst tritt eine Lähmung der Schlingorgane ein, so daß die Tiere nichts mehr abschlucken können und dauernd speicheln, dann eine Lähmung des Unterkiefers, so daß -er Tollwut er herab- und die Zunge zum geöffneten Maule heraushängt. Endlich tritt eine Lähmung der Nachhand ein, und die Tiere sterben am 5. bis 8., spätestens am 10. Tage der Krankheit an Lähmung und Erschöpfung. Bei der sogenannten stillen Wut bemerkt man hauptsächlich die Lähmungserscheinungen, und die Tiere sterben bereits nach 2 bis 3 Tagen. Bei der Katze treten der Drang zum Entweichen und dis Sucht, zu beißen und zu kratzen, besonders hervor. Ferner ist die Stimme eigentümlich verändert. Beim Rinde, das nächst dem Hunde am häufigsten an der Tollwut erkrankt, sind die wichtigsten Erscheinungen der Tollwut: Aufhören des Wiederkauens und der Futterausnahme, Schreckhaftigkeit, stierer, glotzender Blick, Unruhe. Lecken und Scheuern an verschiedenen Körperfüllen, besonders an den ver narbten Bißwunden, Aufregung bei der Wahrnehmung von Hunden und Katzen, anhaltendes Brüllen, zeitweiliges Stoßen mit den Hörnern gegen andere Tiere und gegen Gegenstände, Speicheln, Verstopfung, Drängen auf den Hinterleib, starke Ab magerung, Schwäche und Lähmung. Der Tod erfolgt nach vier bis sechs Tagen. Bei Pferden zeigen sich zuerst Benagen und Scheuern der Körperstellen, an denen sie gebissen worden sind, Unruhe, Schreien mit gellenden Tönen, Versagen der Futteraufnahme, ferner Muskelzuckungen an verschiedenen Körperstellen, beson ders am Kopfe. Bei Hengsten und Stuten tritt gesteigerter Ge- schlechtstrieb ein. Außerdem werden beobachtet: krampfhaftes Drängen auf den Hinterleib. Kratzen mit den Borderfüßen wie bei der Kolik, Schlagen mit den Vorder- und Hinterfüßen, Beiß sucht, Fressen von Kot, starker Durst und Harndrang. Die durchschnittliche Krankheitc-dauer beträgt zwei bis vier Tage. Schafe und Ziegen sind während der Entwicklung der Krankheit unruhig, versagen das Futter, blöken viel und zeigen aufgeregten Geschlechtstrieb. Juckreiz, namentlich an der Bißstelle, wo sie sich belecken, benagen und die Wolle aus reißen. Das scheue, furchtsame Wesen gegenüber dem Menschen verschwindet zuweilen, sie stoßen den Menschen und beißen in einen vorgehaltenen Stock und in andere Gegenstände. Fm weiteren Verlaufe der Krankheit treten Abmagerung, Speicheln. Schwäche und Lähmung der Nachhand ein, worauf nach süns- bis achttägiger Krankheitsdauer der Tod eintritt. Beim Schweine beobachtet man Unruhe und Aufregung Scheuern der Bißnarbe, Speicheln, Grunzen mit heiserer Stimme und Bissigkeit gegenüber Menschen und Tieren. Nach ein- bis zweitägigem Bestehen der Krankheit gehen wutkranke Schweine unter den Erscheinungen der Lähmung oft plötzlich zugrunde. Wutkrankcs Geflügel ist sehr unruhig, schreckhaft und angrifsslustig. auch gegenüber dem Menschen. Das Geschrei ist heiser. Die Tiere sterben nach zwei bis drei Tagen unter den Erscheinungen der Lähmung. Anzeigepslicht und Maßnahmen vor polizeilichem Einschreiten. Wenn ein Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier unter den Erscheinungen der Tollwut oder unter Erscheinungen, die den Ausbruch der Tollwut befürchten lassen, erkrankt, so ist unverzüglich der nächsten Wohlfahrtspolizeiwache Anzeige zu machen. Das gleiche hat zu geschehen, wenn die Merkmale der Tollwut oder des Tollwutverdachts bei einem gefallenen oder Nr. 8V. Seit« 1 getöteten Tiere gefunden werden. Hunde und Katzen, die von der Tollwut befallen oder der Seuche verdächtig sind, müssen von Sem Besitzer oder demjenigen, unter dessen Aufsicht sie stehen, bis zu polizeilichem Einschreiten abgesondert und in einem sicheren Behältnis, wenn möglich unter fester Ankettung, eingesperrt werden. Ist ein Mensch von einem der Seuche ver dächtigen Hunde oder einer Katze gebissen worden, so ist das Tier, wenn dies ohne Gefahr geschehen kann, nicht zu töten, sondern zur amtstierärztlichen Untersuchung einzusperren. Wenn der Transport eines der Seuche verdächtigen Hundes oder einer Katze zum Zwecke der sicheren Einsperrung unver meidlich ist, so muß dies in einem geschlossenen Behältnis ge- schehen; Hunde müssen in einem geschlossenen Behältnis, wenn möglich unter fester Ankettung, befördert oder, sofern ein solches Behältnis nicht zu beschaffen ist. mit einem sestsitzenden, das Beißen verhütenden Maulkorb versehen an der Leine geführt werden. Die Kadaver getöteter oder verendeter wutkranker oder wut-verdächtiger Hunde oder Katzen sind bis zur amts- tierärztlichsn Untersuchung sicher und vor Witterungseinflüssen geschützt aufzubewahren. Das Abhäuten der Kadaver wutkran ker oder der Seuche verdächtiger Tiere ist verboten; ihre Zer legung darf nur von Tierärzten oder unter ihrer Leitung vor- genommen werden. Vor polizeilichem Einschreiten dürfen bei wutkranken oder der Seuche verdächtigen Tieren keinerlei Heil versuche angestellt werden. Das Schlachten wutkranker oder der Seuche verdächtiger Tiere und jeder Verkauf oder Ver brauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten. Uebertragbarkeit aus den Menschen. Durch den Biß wutkranker Tiere kann die Tollwut auch auf den Menschen übertragen werden. Wenn auch nur ein Teil der gebissenen Menschen an Tollwut erkrankt, so empfiehlt es sich doch, daß sich jeder, der von einem wutkranken oder wutoerdächtigen Tiere gebissen worden ist, unverzüglich der Wut schutzimpfung unterzieht. Diese wird in der Staatlichen Lymph- anstalt, Dresden, Bremer Straße 16, ausgeführt. Je frühzei tiger die Gebissenen die Schutzimpfung an sich vollziehen lassen, um so sicherer ist ein Heilerfolg zu erhoffen. Sofort nach dem Bisse sind ausgiebiges Ausschneiden, tiefes Nusbrennen der Biß wunde mit dem Brenneisen, einem glühend gemachten Messer oder dergl., oder Actzen mit rauchender Salpetersäure, mit Schwefelsäure oder Salzsäure vorzunehmen. Wo dies nicht aus führbar ist. ist die Wunde sofort mit Essig sunverdünnt) aus zuwaschen und zu verbinden. Die gleichen Maßnahmen emp fehlen sich, wenn bei einem Menschen wunde Stellen von einem wntkrauken oder der Seuche verdächtigen Tiere beleckt worden sind, oder wenn sich ein Mensch bei der Zerlegung eines solchen Tieres eine Verletzung zugczogen hat. Nicht zu empfehlen ist, weil unzweckmäßig, das Netzen der Wunden mit Höllenstein, Sublimat oder konzentrierter Karbolsäure und, weil nicht ganz ungefährlich, das Aussaugen der Wunden. Hsliima suvk in sviErer oäer bartnSekieer lärm ^üd m 09 von lvl) killen äugen" bliclclick gelindert ciurck ^s'tniwdor-Ngarette» (neu), äisn wird dis Zigaretten bedeutend wirksamer linden als anders ^stiuna-Dgaretten, da sie infolge ibres größeren Normales eins ausgiebigere Nengs des heilkräftigen Dampfes entwickeln. 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Mt ^uswaklsendung diene gern Kataloge gratis und franko kmIiSlll Kleine pslisiblll'n 1° Ae«! Wlkl Dienstag lli, kobSms (Vg8> Anrechtsreihe Mittwoch Zum ersten Male llsr prolagonisi ll,r grok, Krug s'/^) Außer Anrecht ZchimspikllMg Dienstag Ojg lournalislsn p/,8) Anrechtsreihe Mittwoch lugend <>/,8) Anrechtsreihe ^ tlkustiidt. SchalllpikllMS Dienstag kiarriö (>/-8) Gastspiel Albert Wassermann B.-V.-B. Gr. 1, 1-100 und 8301-8500 Mittwoch tlarrlö <V,8) Gastspiel Albert Bassermann B.-V.-B. Gr. 1, 1401—1000 und 8701-8000 Residenz-Theater Dienstag Var Silke Kavalier p/,3) Mittwoch Oer Silke Kavalier ('/,3) Nenra Theater in der Kaufmannschaft Dienstag l-»d/ fann^ und dis llisnst- botenlragg (>/,8> ^«...N^Wi-rSvoo Mittwoch Geschlossene Vorstellung Tentrat-Thrater Täglich '/,8 Nhr „knnsmarls- Gastspicl der Jean-Gilbert» Tournee Tymiails Thalia-Thrater Alltäglich 8 Uhr Kestsplei d»r I/mI»n-8llngs» Theater am Masaplah Heute und folgend» Tage ködert und virtram oder vis lusilgsn Vagabunden (3f Täglich >/,0 Uhr va, groks Programm Täglich 4-vlir-V»»