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N„mi»er 37 ' 25." Jahrgang Smal wöch. Bezugspreis: für Februar 3.— «inschl. ' Bestellgeld. Anzeigenpreise: Die Igesp. Pelitzeilc 30^. Stellengesuche Lg L. Die Petitteklamezeile. 8S Mil«. Meter breit. I Osfertengebühren für Selbstabholer 20 bei Uebersendung durch di« Post autzevdem JortoZu.lchlag. Einzel-Nr. 1» L. Sonntags-Nr. 15 L. Gescha,tllcher Teil: IolesFohmann,Dresden. Sonntag, 14. Februar 1926 gm Fall« höherer Gewalt erlischt lebe Berpslichtung auf Lieferung sowie Erfüllung v. Anzeigenaufträgen u. Leistung v. Schadenersatz. Für undeutl. u. d. Fern- ruf üdermitt. Anzeigen übernehmen wir keine Ver. antwortung. Unverlangt eingesandte u. m. Rückporto nicht versehen« Manuskripte werü. nicht aufbewahrt. Sprechstunde d. Redaktion 6 bis 6 Uhr nachmittags. Hauptschriftleit.: Ar. Joseph Albert. Dresden. 8>«jchäst»ft«lle, Druck nnd ivrrlaa, Saxonia- B»chk>r»rk»r»I «mbH-, DrrSl»»,,.«. IS. Holdrlnstray» «S. i^ernntt SS72S. Postscheckkonto Dresden 14787 Panttonto: Bassenae » Tkriasche, Dresden. Für christliche Politik und Kultur Redakttuu der SHichslsche« VotkSzettuua Dresden-Allst. IS, Holbelnstrahe 1k. gernrnf 32722 und S3538. Gegen oen Anschluß Fühlungnahme zwischen Italien und Jugoslawien Keule: >»Unlerhal1ung und Wissen" »»Das Neue Leben" Beiträge: .Da» unsichtbare Kreuz' (von Giovanni Papini). „Wer soll Führer sein?' (von ?. Erhard Schlund). „Das typische an der kath. Jugendbewegung' lvon Karl Borromäus Heinrich). „DerShaw-Kult' (Chesterton und Herbert Eulenberg gegen Shaw). „Das Buch' tvon Jos. Zimmermänn). ».Die Well" (tNuslrierl) Zur Fürstenabfindung Von Regierungsrat a. D. Dr. Flügler. Zur Frage der Fürstenabfindung haben wir bereits ein« Reihe von Artikeln veröffentlicht. Um das Problem von allen Seiten zu beleuchten, geben wir im nachstehenden dem Landesvorsitzenden der Sächsischen Zentrumspartei, Herrn Regierungsrat o. D. Dr. Flügler, das Wort. Der Aufsatz wird unbedingt zur werteren Klärung beitragen. Wenn darin von dem reinen Rechtsgebiet die Rede ist, in das die Frage der Fürstenabfindung hincingehöre, so werden wir nicht sehlgehen in der Annahme, datz unter Recht hier nicht das rein formale Recht schlechthin, sondern das durch die Natur bedingte und vor allem auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der fürstlichen Eigentümer entstehende Recht gemeint ist. Die Schriftleitung. Die Sozialdemokratische und Kommunistische Par tei haben bekanntlich in der Frage der Fürstenabfindung den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gestellt. Es kann keinem Zweifel unterliegen, datz die Erledigung der Frage in einem ultraradikalen Sinne Freunde in weitesten Kreisen erworben hat, weil die all gemeine Not, der Verlust vieler Privatvermögen in der Inflationszeit und nicht zuletzt die absolut ungeschickte Taktik und manche sehr grobe Fehler und unglaubliche Zumutungen von seiten deutscher Fürsten die Stim mung in der ungünstigsten Weise allgemein gegen diese beeinflußt haben. Das Reichstagszentrum hat es offen bar nicht für richtig gehalten und u. E. mit Recht, datz die Frage der Fürstenabfindung zu einem w ü sten Agi tationsmittel verwendet wird, das die Leidenschaf ten unseres Volkes in den tiefsten Tiefen aufwühlen mutz, denn nur so ist es zu erklären, datz auch das Reichs tagszentrum einen Antrag im Reichstag eingebracht hat, um die Frage der Fürstenabfindung auf das Gebiet zu bringen, auf das es gehört: nämlich auf das reine Rechts- gebiet. Man mutz sich über folgendes klar sein: Eine Revolution, die nach den Anschauungen des Zentrums immer ein Unrecht ist, kann natürlich alles machen. Sie kann die bisherigen regierenden Fürsten des Landes ver weisen, kann sie guilotinieren und kann ihre Besitztümer einziehen. Sie kann auch einen Teil der übrigen Volks genossen ihres Besitzes berauben und kann, wie die Rus sen es getan haben, samt und sonders alle diejenigen hinrichten, von denen sie glaubt, oah sie ihre Anschauun gen nicht teilen. In dem Augenblick aber, in dem sich die Revolution ganz oder teilweise durchgesetzt hat und von der Vertretung des Volkes eine Verfassung ge schaffen worden ist, ändern sich die Dinge. Es ist müßig darüber zu streiten, ob ein Unrecht, das eine Revolution immer darstellt, verpflichtendes Recht schaffen kann. Jeder Staatsrechtslehrer mutz diese Frage bejahen, denn wenn dem nicht so wäre, so würde jeder Begriff des „Rechts" überhaupt aufhören. Aus der deutschen Revolution ist die Demokratie entstanden, die viel mehr nach der Weimarer Verfassung als nach der alten ein Rechtsstaat sein will und sein muß. Alle Ansprüche privatrechtlicher Natur, die in einem solchen Staat gestellt werden, müssen nach dem geltenden Recht beurteilt werden. Was allgemein gilt, gilt auch für einen speziellen Fall. Der entthronte Fürst ist, falls er nicht vorgezogen hat, Deutschland den Rücken zu keh ren aus einem Uebermatz von — Aengstlichkeit, deut scher Staatsbürger, der wie jeder andere behandelt wer den muß: nicht ungünstiger aber auch nicht günstiger, denn dazu liegt weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung vor. Nun mutz natürlich ohne weiteres zugegeben werden, datz die Rechtsverhältnisse im einzel nen Fall sehr kompliziert liegen können. Die Prüfung dieser. Rechtsverhältnisse, kann nicht durch ein. wüstes Sonvon» 18- Februar. An Verbind«»!, mit dem kürzlich«, Disput mit Teutschlano über Süvtirol hat die italienische egiernng, wie der „Daily Telegraph" mildet, in Belgrad Fühler wegen eines eventuellen Ausbaues oes Fvenndschaftsver- trages zwischen Italien und Jugoslawien ans streckt. Die italeinische Regierung würde eine Berstär- stärknng dieses Paktes durch Hinzufüg»,>g neuer .stlansel», die sich gegen einen Anschluß Oesterreichs rich teten, begrüßen. Außerdem solle »er Vertrag „och durch Bestimmungen über die in einem solchen Falle von Ita lien, Jugoslawien ,„,d möglicherweise anderen Staaten der Kleinen Entente zn ergreifenden Maßnahmen ergänzt ,»erden. Italien betone die Gefahr, die Jugoslawien drohen würde, falls seine Grenze die 7 in cs vergrößerte» Deutsch. landS berühre. Oesterreich und Mussolini Wien. 13. Februar. Vor der Stellungnahme des Bundeskanzlers Rame k. Der Präsident des Nationalrates hat auf Verlangen der Oposition für Mittwoch nächster Woche den Hauptausschuß zu einer Sitzung einberufen, mit der Tagesordnung: „Besprechung der außenpolitischen Lage. Bundeskanzler Ramel, wird im Zusammenhänge mit den jüngsten Erklärungen des Landeshauptmanns von Südtirol zu den jüngsten Reden Mussolinis Stellung nehmen. An der bevorstehenden Tagung des Völkcrbundsrates in Gens dürfte dieses Mal kein Mitglied der österreichischen Regie rung teilnehmen, sondern lediglich der Präsident der öster reichischen Notenbank. Reisch, und in Vertretung der Regierung der Sektionschef Schueler. Es dürfte sich bei dieser Tagung lediglich um die Regelung gewisser siuanzieller Angelegenheiten handeln, vor allem um die Vorbereitung des Investierungs programms für das nächste Jahr. Agitationsgeschrei ersetzt werden, sondern nur durch klare, juristische Denkarbeit. Allerdings darf man wohl erwarten, daß da, wo eine klare rechtliche Entscheidung nicht getroffen werden kann, zum mindesten ein Aus gleich stattfindet, der nicht von dem Volksganzen wei tere schwere Opfer fordert. Ueber dem Einzelnen steht die Gesamtheit, und es ist sicher kein Zufall, daß gerade ein Jesuit die Lehre vom Solidarismus ge prägt hat, wonach die Interessen des Einzelnen hinter denen der Gesamtheit zurückzustehen haben. Vielleicht aber ist es weniger die Tatsache, datz die entthronten Häupter irgendwelche Ansprüche geltend machen, die das Volk in seinen tiefsten Tiefen erregt hat, als vielmehr der Umstand, datz von Leuten Ansprüche erhoben worden sind, denen zu entsprechen man jeder Vernunft und jedem Rechlssinn ins Gesicht schlagen würde. Man kann kein Entschädigungsrecht von Fürsten finde», die während des Krieges gegen Deutschland gekämpft haben, oder aber von Damen, die Fürsten irgendwie nahe standen. Dazu sind die Gelder des Volkes nicht vorhanden, um solchen irgendwie eine Abfindung zu geben, und man mutz sich eigentlich über die Schamlosigkeit wundern, daß derartige Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit des Obengesagten. Sehr warnen möchten wir davor, die Ansprüche der Fürsten anders als eine rein rechtliche Frage zu behan deln und anzusehen. Die „Heiligkeit des Eigentums" besteht nur insoweit, als dieses Eigentum von den be stehenden Rechtsverhältnissen anerkannt wird. Den Be griff desabsoluten Eigentums gibt cs nicht, vielmehr ist in jedem Staatswesen der Begriff des Eigentums star ken Einschränkungen und Beschränkungen unterworfen. Im übrigen haben gerade die rechtsstehenden Kreise >m. E. wenig Ursache, sich in diesem Falle auf die Heilig- Die Abrüstung Ungarns Eine Note der Allierten. London, 13. Februar. Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" meldet: Die diplomalischen Vertreter der alliierten Hauptmächte in Budapest übermittelten der ungari schen Regierung eine Kollektivnote, in der die Punkte bezeichnet sind,-mit denen Ungarn noch in Erfüllung der Abrüstunge- klauseln des Vertrages von Trianon im Rückstände sei, und die es in Ordnung zu bringen habe. Die ungarische Regierung, die dringend die baldige und völlige Auflösung der alliierten Kon trollkommission wünsche, habe, die Alliierten ausgesordert, mit zuteilen. zu welchem Zeitpunkte die Zurückziehung der Ko n miss-on möglich sein werde, falls Ungarn in der Zwischenzeit die alliierten Forderungen erfüllt habe. Einige der kleineren Alliierten seien aber nicht für die Festsetzung eines solche» Datums. Einigung in -en Pariser Lufrfahrlverhandlungen Paris, 13. Februar. Die seit einigen Wochen zwischen Deutschland und den Alliierten geführten Verhandlungen über die Aushebung der Be schränkungen für den deutschen Flugzeugbau nähern sich dem Abschluss e. Die Botschafterkouferenz sei zur Eesüllung der von Deutschland gestellten Forderungen grundsätzlich bereit, habe jedach ihre endgültige Zustimmung zur verlangten Auf hebung der sogenannten Begriffsbestimmungen von einer Reihe von Bürgschaften gegen militärische Verwendung der deut schen Luftfahrzeuge abhängig gemacht, lieber diese Frage sei es nunmehr zu einer Einigung gekommen. Die beiden Dele gationen seien augenblicklich mit der Formulierung des end gültige» Abkommens beschäftigt, das voraussichtlich in den nächsten Tagen veröffentlicht werde. keit des Eigentums zu berufen. Sie müßten sich dann zu der Tat aufraffen, datz sie beim Reichstag den An trag stellten, die seinerzeit der katholischen Kirche wcg- genommenen Güter dieser wieder zu ersetzen. Von einem solchen Antrag hat man allerdings noch nickts gehört Gerade für die rechtsstehenden katholischen Kreise böte sich hier ein dankbares Feld ihrer Tätigkeit unter Aus nutzung ihres Einflusses bei den rechtsstehenden Par teicn! Doch man entschuldige diese Abschweifung, sie war aber nötig, um auch der Stimmung derjenigen Kreise gerecht zu werden, die glauben, datz eine Entschädigung der Fürsten nicht vertretbar sei. sie kann aber selbstver ständlich nicht dazu führen, einen anderen Standpunkt einzunehmen als den rein rechtlichen, den aber auch daun einzunehmen, wenn er zuungunsten der Fürsten spricht. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn ein Fürst vor der Inflationszeit eine entsprechende Summe im Wege der Pereinbarung erhalten, diese aber wäbrend der Inflationszeit wieder verloren hätte. Dann gilt für diesen Fürsten genau dasselbe, was für jeden anderen Staatsbürger gilt, er hat den Verlust zu tragen: ihn zu ersehen, liegt nicht die mindeste Veranlassung vor. Es ist erfreulich, datz die Frage der Fürstenabsin düng mit dem bekannten Antrag im Reichstag in eil ruhigeres Fahrwasser geleitet worden ist. Das Zenirun kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, datz wn noch im Zustande der latenten Revolution sind Es mutz diesen Staat, den es mitgeschaffen hat, durch Mit wirkung bei der Weimarer Verfassung als R e ch ts st a ai anerkennen und mutz dementsprechend handeln. Mit Sentiments löst man keine Rechtsfragen, sondern man verwirrt nur letzten Endes zum Schaden des Staa tes selbst, auch des demokratischen Staates, dessen oberstes Gesetz erst recht sein muß: Justitia supremo lex: Die Gerechtigkeit ist das höchste Gesetz!