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Sächsische Volkszeitung : 06.06.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192606066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19260606
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19260606
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-06
- Tag 1926-06-06
-
Monat
1926-06
-
Jahr
1926
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 06.06.1926
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Lvnnrag, oen v. Juni rv26. Nr. 123. Sette 3 Ausnahmsweise nnitzte heut» Infolge eines technischen Zwi- ,ch«nsall-s der No in an zuröckgcslrllt werden. Er erscheint Montag in doppelter Fortsetzung. sctpidigungslos« Enteignung der jrüheren Fürstenhäuser. In einem Antrag vom 20. Februar 1926 wurde dieser Gesetzentwurf aus die Standesherrcn ausgedehnt. Mittlerweile brachte neben diesen parlamentarischen An trägen die Sozialdemokratische und Kvnimunisliscl)« Partei ge meinschaftlich mit dem Ausschuss zux Durchführung des Volks entscheids den V o l k s b ege h r g« s e tze n tw u r s aus völlige entschädigungslos« Enteignung der srüheren Fürstenhäuser beim Netchsmintster de« Innern ein. Dieser Gesetzentwurf erhielt in der Eintvagungssrtst vom 4. bis 17. März 1926 noch der amt lichen Feststellung 12 523 939 Stimmen Das Volksbegeh ren ist damit zuslandegekommen. Es hätten 3 942 161 Stim men genügt, da nur ein Zehntel der Stimmberechtigten von der Äes-rmtzah!. die bei der zweiten Reichspräsidentenwahl als letz ter Ncichswohl auf 8»-121617 festgestellt wuroe, zur Gültigkeit zustimmen mutzten. Da das Volksbegehren im Reichstag nicht angenommen wurde, mutz darüber am 26. Irin! 1926 durch Volks entscheid entschieden iverden. Zu dessen Zustandekommen ist bei der hier beantragten Verfassungsänderung gemätz Art. 76 der Reichsnersassung die Zustimmung der Mehrheit der Stimm berechtigten. also ein« Stimme mehr als 19 710 868. erforderlich. In der Zwischenzeit beschäftigte sich aus parlamentarischem Gebiet der Rechtsausschutz parallel dem Verfahren des Volks entscheids mit den Rcichstagsantrügen der kommunistisä-cn und demokratischen Fraktion Als Abänderungsantrag zum demokratische» Antrag leg ten während dieser Verhandlungen im .Rechtsausschuh das Zen trum. die Bayristl-e Volkspartei, die Deutsche Bolkspartei, die Wirtschaftliche Vereinigung und die Demokratische Partei am ö. Mürz 1926 ihren gemeinsamen Komprom itzgesetzent- wurf vor Dieser weist die Entscheidung in der Fürstenaus einandersetzung einem, zu errichtenden Reichssonder gericht im Gegensatz zum demokratischen Antrag zu, der die Entscheidung durch Landesgesetz vorgesehen hatte. Der Kom- promihgesctzcntwurf enthält klares und positives, materielles Auseinanderietzungsrecht unter Ablehnung der völligen entschä- digungsloscn Enteignung. Wie bereits bemerkt, hat diesem Ge setzentwurf kein Land widersprochen. Er wurde im Rcchtsaus- schutz weiter entnnckeit, und in einer neuen Form am 16. April 1926 dem Rechtsausschutz eingereicht. Bis setzt hat die parlamentarische Arbeit in dieser Frage der Fürstenauseinandersetzung zu keinem Ergebnis geführt. Das einzige positive Resultat war das Sperrgcsetz. das die schweben de» Prozesse betr. Fürstenauseinanüersetzung bis zum 30. Juni 1926 aussetzte, womit der Wille der Mehrheit zu der parlamen- tarisekien Lösung überhaupt zum Ausdruck Kain. Im übrigen sind sämtliche parlamentarischen Anträge, sowohl der Enteig- nungsontrag der Kommunisten, als auch der Auseinander- setzungsentwun der Kompromitzparteien im Rechtsausschutz ab gelehnt ivorden. Zu envähnen ist, datz auch das Volksbegehrgesetz in den Rechtsausschutz kam und datz hierzu von der Demokratischen Partei und dem Zentrum Adänderungsanträge gestellt wurden, um sie gleichzeitig mit dem Bolksbegehr der Kommunisten und Sozialdeniokraten zum Volksentscheid zu stellen. Der denwkra- tische Antrag sieht eine Abfindung der Fürsten nach Enteig nung vor. Der Zentrumsantrag enthält in sechs kurzen Para graphen das Gerippe des Kompromitzgesetzes. Die Abänderungs- antröge erhielten im Reichstag keine Mehrheit. Für den Zen- trumsantrag stimmten Zentrum. Demokraten und Wirtschaftliche Vereinigung mit im ganzen 106 Stimmen. Das Resultat ist, datz der Volksentscheid aus entschädigungslose Enteignung ohne Ab- änderungsantrüge zur Mstimmung gestellt werden mutzte. Damit wurde für die politisclien Parteien die Entscheidung ihrer Stellung zum Volksentscheid sehr schwierig, da nur eine völlige Annahme oder völlige Ablehnung in Frage kommt und beide Entscheidungen eine Ungerechtigkeit darstellen. Hierüber ist später noch eingehend zu sprechen. Ein drittes Stadium der Desetzgebungsarbeit bildet die Initiative der Regierung sdie leider zu spät eiusetzte. D. Red) in dieser Materie, welche den oben bezeichnet«» Kompromitzent- wurs als Regierungseiitwurs ausgenommen hat. Dieser Gesetz entwurf ist bereits im Reicher«! genehmigt worden, und es haben die Länder damit gezeigt, wie dies schon ini Rechtsausschutz er klärt wurde, datz sie mit diesem Gesetzentwurf einverstanden sind. Der Reichstag wird sich mit Rücksicht auf den Volksent scheid mit dem Regierungsentwurf jedoch nur zu beschäftigen haben, wenn der Volksentscheid keine Annahme findet. Es bestehen daher drei Möglichkeiten der schüetzlichen ge setzlichen Regelung der Fürstenauseinandersetznngsfragen aus Grund der vorgenannten gesetzlichen Vorbereitung. Entweder der Volksen 1 scheid geht durch, dann sind die Fürsten entschädi gungslos enteignet, oder der Volksentscheid geht nicht durch, und es wird daraus im Reichstag der Kompromitzgeset-entwurf und jetzige Regierungsentivurf angenommen, die gerechteste Lösung. — oder auch dieser Gesetzentwurf wird abgelchnt, dann bleibt es bei der fetzigen Rechtslage, also bei der Auseinandersetzung nach formalem Recht, ebenfalls ein völlig unbefriedigendes Re sultat. Ueber die Aussichten dieser drei Möglichkeiten wird ani Schtlutz dieser Untersuchung noch gcsproäien werden untcr Hin weis auf eine vierte Möglichkeit, die für unsere Stellungnahme zum Volksentscheid ausschlaggebend sein dürfte. Ebenso wie die Behandlung der Notwendigkeit einer reichsgesetzlichen Regelung, so ist auch weiter rein äutzerlich der Streitgegenstand dem Quantum nach zur Vermittlung der Bedeutung der Angelegenheit der prinzipiellen Erfor schung unserer Stellungnahme zum Volksentscheid voranzu stellen. Hierzu ist zu bemerken: von den drei Ländern, die keine abgeschlossene Auseinandersetzung des Fürstenvermögens liaben, kommt Preußen die grösste Bedeutung zu. Es ist zwischen dem Königshaus und der Regierung bereits am 12. Oktober 1925 ein Vergleich abgeschlossen worben, der aber wegen der schniebendsn reichsgesetzlichcn Regelung dem Landtag nicht vorgolegt wurde und also noch nicht zu stande ge kommen ist. Danach soll der Staat bei der Auseinandersetzung erhalten 119 000 Morgen Land und Forstbesitz, ferner 40 Schlös ser mit Inventar, sowie Museen, Galerien, Theater und Nutz grundstücke in Berlin Das Königshaus soll erhalten 290 000 Morgen Land und Forst, 30 Millionen in bar als Entschädigung für den V:rzicht auf die Kronftdeikomitzrente, 7 Schlösser und ein Dutzend Billen. Das Kapitalvermögen von 1,3 Millionen soll zu einem Viertel dem Staat, zu drei Viertel dem Königs haus zusallen. In Betracht kommen in Preußen 13 Faunlien mit 42 Personen, so datz alle Familien in Besitz von Millionen kommen würden. Demgegennl>er ist dis Auseinandersetzung in Hessen von geringerer Bedeutung. Hier liegt ebenfalls ein Auseinander setzungsvertrag aus dem Jahre 1919 vor. Der Vertrag ist aber unvollständig. Denn die eigentiiciie Kapitalabfindung und die Ueberschreibung der Grundstücke soll erst in einem besonderen Mfiiidnngsvertrag geregelt werden. Für die Tatsache, datz ein endgültiger Vertrag nicht geschlossen wurde, waren autzcnpoli- lische Gründe — Pslmderpolitik — nmtzgebend. Ter Grotzher- zog hat unterdessen de» Vertrag vom Jahre 1919 für nichtig er klärt. Rach di-'em Vertrau sollte er 10 Millionen Absindung - - - >>- ac,.-,«?«. nm» Reichslag und Reichsregierung Am Montag tritt der Reichstag wieder zusammen. Die erste Vollsitzung wird allerdings nur Fragen von politisch geringerer Bedeutung enthalten. Aber schon am Montag wird die RcichSregierung in Verhandlungen mit den Führern d er Parteien wegen einer Festigung der Par ka rwe n tar i sche n Bast- treten. Eine ganze Reihe von sachlichen und auch persönlichen Fragen, die mit der Regierungsumbildung untrennbar ver« knöpft sind, harren ihrer Lösung. Nach der sachlichen Seite ist dieses zu bemerken; Die wichtigste, Politische Entscheidung, die jetzt abge- warrer werden mutz, ist das Ergebnis des Volksent scheids in der FürstenabfindungSfrage, die der 2». Juni bringen wird. Mit diesem Resultat sind auch weitreichende allgemeinpolitische Fragen verknüpft, die sich insbesondere in der Richtung der Schaffung der gro ßen Koalition bewegen. Die gegenwärtige Reichsregie rung hat sich ja ausdrücklich das Ziel gesetzt, möglichst bald zu einer Verbreiterung der parlamentarischen Basis, und zwar auf der Grundlage der großen Koalition zu schreiten. Die Hoffnungen allerdings, datz dieses Ziel nach dem 10. Juni, und zwar auf Grund des Ergebnisses des Volksent scheids erreicht wird, können indessen nur gering veranschlagt werden. Man wird Aon eher damit rechnen müssen, datz der parlamentarische Kern der gegenwärtigen Regierung auch weiterhin bestehen bleibt und daß das Ergebnis des 20. Juni nur insofern sich auswirken wird, von welcher Seite außer halb der gegenwärtigen Regierungskoalition di« Regierung und ihre Tätigkeit eine stärkere positive Unterstützung er« fahren werden. Daraus erklärt sich auch, daß man in den schwebenden er s o n a l fr aa e n >m gegenwärtigen Augenblick keine ntscheidnng treffen will. In der Frage der Besetzung der augenblicklich durch den Reichskanzler mitverwalteten Ministerien der Justiz und der besetzten-Gebiete hat es ohne dies Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Zentrum und der Deutschen Volkspartei gegeben, einmal wegen des Zeit punktes dieser Besetzung und sodann wegen des partei mäßigen Anipruchs. Die Deutsche Volkspartei glaubte, nach Uebernahme des Kanzleramtes durch Marx das Justiz- M'.nisterluin für sich reklamieren zu müssen, während das Zentrum der Meinung ist, daß dann eine Verschiebung des parteipolitischen Einflusses herbeigeführt würde, der in Widerspruch stände mit den bei der Schaffung dieser Re gierung gerade in den beiderseitigen Vereinbarungen zum Ausdruck gekommenen Ziele, nämlich der Heranziehung vor allen Dingen auch der Kräfte der Linken zur staatspoli tischen Mitarbeit und Verantwortung. Sowohl in der F ürste n a b fi n d un g wie auch in der Flaggen frage hat die Reichsregierung nunmehr von sich aus eigene Gesetzentwürfe ausgearbeitet, die in Bälde dem Parlament in Vorlage kommen. den Uebergang des Familisngutes sind 3 Millionen angeboten, außerdem sind Schlösser überlassen worden. In Gotha ist die Auseinandersetzung durch ein Gesetz, nicht durch einen Vertrag in Angriff genommen worden. Das Reichsgericht !)at jedoch den § 1 dieses Enteignungs- und Be schlagnahmegesetzes als mit dem bestehenden Reichsrecht nicht in Einklang stehend aufgehoben. Hierbei sind dem Fürstenhaus 43 000 Hektar Land zuge sprochen worden, es besitzt im ganzen 44 000 Hektar, ivährend das ganze Land Gotha nur einen Umfang von 140 000 Hektar hat. Zn Gotha gehören auch die Schmalkaldener Forsten mit 8797 Hektar Land, die in der Behandlung im Reichstag wegen ihrer Herkunft eine gewisse Berühmtheit erhalten haben. Denn sie wurden im Jahre 1866 dem Herzog von dem König von Preußen „für Hilfeleistung im Krieg" geschenkt. Nach der Reichsgerichtsentscheidung IM das Fürstenhaus jede Auseinandersetzung im Wege des Vergleichs abgelehnt, so datz verschiedene Prozesse schweben und die Auseinandersetzung aus diesen Gründen bis heute unerledigt ist. (Fortsetzung folgt.) Der neue GeneralSirekwr Ser Reichsbahn Berlin, 5. Juni. Zum Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft wurde vom Bcrwaltnugtzrat der bis herige stellvertretende Generaldirektor Dr. Dorpmiiller gewählt, zum stellvertretenden Generaldirektor Ser bisherige Direktor ver Personalabteilung D r. Wci rauch. Tie Be stätigung beim Reichspräsidenten ist nachgcsucht. — Ferner beschäftigte sich der Verwaltungsrat der Deutschen Reichs- bahn-Gciellschaft in den Sitzungen der letzten Tage mit zahl reichen technischen und Tariffragen. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand der Geschäftsbericht der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1925. (1. Ok tober 1924 bis 31. Dezember 1925.) Der Bericht wird in der nächsten Woche der Oesfentlichkeit übergeben werde». Der Abschluß für das Geschäftsjahr 1925 entspricht den Erwar tungen,'da der durch die Wirtschaftskrise bedingte Verkehrs rückgang erst in den letzten Monaten des Jahres 1925 ein setzte. Der Geschäftsbericht ergibt weiter, datz der Perso nalabbau, abgesehen von den Werkstätten, in fast allen Bezirken als abgeschlossen gelten kann. Hinsichtlich des laufenden Geschäftsjahres ist zu bemerken, datz sich die derzeitige Finanzlage des Unternehmens weniger gün stiger darstellt. Die täglichen Einnahmen blieben infolge mangelnden Verkehrs immer noch um etwa 1,5 Millionen Mark täglich gegenüber dem Voranschlag zurück. Der aus Grund der Beschlüsse des Verwaltungsrates zu erwartende endgültige Abschluß der Verhandlungen über die Begebung von 150 Millionen Mark Vorzugsaktien wird zu einer ge wissen Entlastung der Betriebsrechnung führen und die Vergebung von Arbeiten ermöglichen, die bisher ans Mangel an verfügbarem Kapital haben zurückgestellt werden müssen. Anläßlich des schweren Eijenbahnunfallcs bei MüMen wurde die Frage einer wirksameren technischen Zugsicherung eingehend beraten. Die umfangreichen Versuche nähern sich ihrem Abschluß. Eine bsmerkLnswerle Enteisung In einem Artikel des volks parteilichen Abge ordneten und ehemaligen Neichsjustizministers Dr. Rudolf Heinze im Berliner Lokalanzeigcr (Nr. 253), der sich mit der Frage des Volksentscheids befaßt, finden sich u.-a. folgende merkwürdige Sätze: Es wird auf die Säkularisationen zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts, auf die Behandlung Hannovers durch den Fürsten Bismarck hingewiesen: aber die Dinge lassen kick nicht vergleichen. Dort Konnte man sich auf Reichsraksbeschlüsse Berlin, 5. Juni. Der Reichsrat genehmigt« die Ausprägung von 200 000 Dreimarkstücken zur Erinnerung an die Lübecker Jubiläums feier. Angenommen wurde ein Nachtragsetat für 1926, worin das ReichsverkehrSmInisterium 27 neue Planstellen fordert. Auf Antrag Preußens wurden jedoch in nament licher Abstimmung mit 46 gegen 32 Stimmen di« geforder ten zwei MlnisterlalratSsteklen für die Wasserstratzcnabtei- lung gestrichen. Der RerchSrat stimmte einer Verordnung zn, wonach der Eigenverbrauch im Haushalt der Landwirte von der Umsatzsteuer befreit blei ben soll, wenn die Gesamtsumme der im vorauSgegange- nen Wirtschaftsjahre vereinnahmten Gelder 10 000 Mark nicht übersteigt. Die Vorzugsaktien der Reichsbahn im Betrage von 150 Millionen Mark, für die das Reich eine Dividendengarantie übernommen hat, wurden für mündel sicher erklärt. Angenommen wurde ein Gesetzentwurf, wo nach für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung dis Vorkriegsbestimmung wieder eingefllhrt wird, wonach das Stammkapital mindestens 20 000 Mark und die Stammein lage eines jeden Gesellschafters mindestens 500 Mark be tragen soll. Bereits bestehende kleinere Gesellschaften kön nen von der Verordnung nur betroffen werden, wenn sis ihren Hauptbetrieb wesentlich ändern. Der -eulsch-evangelische KtrchenauSfchutz un- -er Dolksenkschel- Slscnach, ü. Juni. Auf seiner Tagung vom S. bi» 5, Juni in Eisenach hat der deutsche evangelische Kirchenaus- ausschuß zum Volksentscheid über die Fürstenenteignung fol gende Entschließung gefaßt: Angesichts des bevorstehenden Volksentscheids erklärt der deutsche evangelische Kirchcn- auschuß, ohne zu den politischen und juristischen Fragen Stellung zu nebmen, vor der Oesfentlichkeit: Die geplrnts entschädlgungSlose Enteignung bedeute die Entrechtung deut scher Volksgenossen und widerspricht klaren und unzwei deutigen Grundsätzen des Evangeliums. Die freien Gewerkschaften und -er Dolksenffchei- Die Spitzenorganisationen der Freien Gewerkschaften, Allgem. Deutscher Gewerkschaftsbund, Allg. Freier Angestelst tenbund und Allg. Deutscher Beamtenbund haben an ihr« Mitglieder einen Aufruf gerichtet, in dem es heißt: Am 20. Inn: gilt es, nur eine Antwort auf die Forderung der Fürsten, das einstimmige Ja aller Arbeiter, Angestellten und Beamten für die entschädigungslos« Ent eignung. Staatsnotwenüigkeiten berufen, von denen heut» keine Rede sein Kann. Das ist ja außerordentlich interessant, datz von dieser Seit« die Auffassung vertreten wird, datz die Säkularisationen, als« die Vermögens- und Besitzwegnahme des Kirchengutes seiner zeit eine „Staatsnotwendigkeit" gewesen seien. Dos ist allerdings di« Auffassung des alten kulturkämp- serischen Liberalismus. Ob der ehemalige Reichsr- justizminister und volksparteiliche Slbgeordnete Heinze mit dieser Auffassung der Sache selber, der er nutzen wollte, nämlich der Vertretung der Fürstenonsprüche dem Volk gegen über, einen Dienst erwiesen Hot, ist doch außerordentlich fraglich. AngestelUensragen Berlin, 6. Juni. Im Sozialausschutz des Reichstages wurde Bericht erstattet über die Beschlüsse des Unterausschusses für Angestelltenfragen, die in Form von Leitsätzen zur Be hebung der Notlage der älteren Angestellten gefotzt worden sind. Danach soll im Rahmen der Arbeitsvermittlung eine Melde- Pflicht Angeführt werden, nach der die Unternehmungen und Verwaltungen öffentlichen und privaten Rechtes verpflichtet sind, freiwerdende Stellen dem Arbeitsnachweis sofort anzu melden. Die Unternehmungen sollen weiter verpflichtet sein, dem Arbeitsnachweis von der Kündigung und Entlassung älterer Angestellten (über 40 Iakre) Anzeige zu machen. Auch über die Chiffreanzeigen sind eine Reihe von Bestimmungen festgesetzt. Weiter wurde beschlossen, daß ln jedem Betriebe aus mindestens sünf Angestellte ein Angestellter über 40 Jahre beschäftigt werden mutz. Weitere Bestimmungen betreffen den Kündigungsschutz für die älteren Angestellten. Danach bedarf der Arbeitgeber zur Kündigung eines Angestellten der Zustim mung der Betriebsoertretung. Der Unterausschuß setzte auch bestimmte Mindestkündigungsfristen fest. Hiernach ist nach 20 Dienstjahren ein Angestellter nur ver Vorliegen eines wich tigen Grundes im Sinne der Bestimmungen des Handelsgesetz buches kündbar. Auch Abgeltungen sind bei Kündigungen zu entrichten. Iin Ausschuß wurde durch die Regierung erklärt, daß bei so entscheidenden Aenderungen das Neichskabtnett sich mit der ganzen Frage erst beschäftigen müsse. Auch von verschie denen Parteien wurde gewünscht, daß erst die Frak tionen Stellung nehmen. Die Abstimmungen wurden daher vertagt. Austritt Dr. Keims aus -er Landesbauernkammer München, 5. Juni. Wie der Bayerische Kurier mitteilt, hat Geheimrat Dr. Heim aus Gesundheitsrücksichten seinen Rück tritt aus der bayerischen Landesbauernkammer genommen. Seit Gründung der Kammer war Dr. Heim ihr erster Präsident, ist aber bei Beginn der jetzigen Session bei der Wahl zum Präsidenten unterlegen. Asmus Lan-gerlchts-ireklor Dresden, 5. Juni. (St. K. N.) Der Oberstaatsanwalt Dr. Asmus in Freiberg ist mit Wirkung vom 16. d M. ab> zun, Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht Chemnitz ernannt worden. Der Prozeß gegen Oberstaatsanwalt Asmus wegen angeb» sicher politischer Rücksichtnahme im Amte, der bekanntlich mit einem Freispruch endete, ist noch in oller Erinnerung. Dem Freispruch des Gerichts ist nun die amtliche Rehabilitierung gefolgt. WeNerbertchl der Dressvsr MeNerwartt Witterungsaussichten. Zeitweise Aufklaren. Im übrigen, immer noch zur Unbeständigkeit neigend. Etwas wärmrr- Schwache Lustbewegung. Allgemeiner Witterungscharakter der nächsten Tage: Unbeständig. Vorwiegend gemäßigt warm.
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