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Der neue Mieterschutz Wie -er deutsche Geldmarkt reagiert Nach -er starken Anspannung, die der deutsche Geldmarkt im Sommer 1925 hauptsächlich infolge der Verschlechteruna der deutschen Devisenbilanz und der yrohe» Ansammlung öffentlicher Gelder, verbunden mit einer weiteren Zunahme des Zahlungs- mittelbcdarfcs. erfahren hatte, ivar schon in den letzten Wochen des Jahres 1925 eine sühlbareEntspannung eingetrelen. Im ersten Halbjahre 1926 ist diese Verflüssigung des deut- ,chen Geldmarktes, wie das neueste Hest von „Wirtschaft uns Sta tistik" aussnhrt, in starkem Umfange zum Durchbruch gekommen und findet ihren Ausdruck in der erheblichen Senkung, die die Gcldsätze des Berliner Marktes, die Rendite der Goldpsanobriese und. anschließend an die Entwicklung des freien Marktes, der Neichsbonlrdiskont erfahren haben. Es ist jedoch bemerkenswert, das; im zweiten Vierteljahr sich die Verflüssigung der Geld- Marktlage etwas verlangsamt hat. Der Monat Mai ha: sogar zeitweilig eine leichte Anspannung gebracht, aus die sich der Satz iür tägliches Geld eingestellt hat. Die Verflüssigung am Geldmarkt wird getragen von der starken Verminderung der Wirlschaslskredite, ic vei den Notenbanken in Anspruch genoinmen worden sind, die Summe der Wirtschastskredite der Notenbanken einschließ lich der weiterbcgebenen Wechsel der Reichsbanlr hat sich im er sten Halchahr 1926 um inehrals 1 Milliarde Reichs- u> arkver m.i ndert Die Ursache», die zur Verminderung der Wirtschasis- »rediie und daran anschließend zu der erheblichen Verflüssigung Mi deutschen Geldmarkt geführt haben, sind nicht ein heit- ich. Im 1. Vierteljahr 1926 wird die Entspannung der deut- cheu Geldmarktlage säst ausschließlich von der wirtschaft liche» Depression beherrscht Der Geldumlauf zeigt in diesen drei Monaten eine wesentliche Senkung, lieber die sai- sonüblicl)e Senkung des Zahlungsmittelbedarfs hinaus, die »ach Beendigung des Weihnachtsgeschäftes regelmäßig eintritt, hat die Arbeitslosigkeit und die Abschwüchung der Verbranchswirtschast im allgemeinen den Zahlungsmittelbedars der deutschen Ver- blauchswirtschast erheblich herabgedrnckt. Gleichzeitig hat die wirtschaftliche Depression sich in der Aklivgestaltnng der deutschen Handelsbilanz geäußert. Hinzu kam auch, daß der gute Ausfall der Ernte non 1925 Deutschlands Lebcnsmitteleinsuhrbedars erheblich herabgeürückt hat. Diese wirtschaftliche Entwicklung hat zu einer entscheiden den Umkehr der Devisenbilanz geführt und den Notenbanken beträchtliche Devisenznslüsse gebracht. Die Bewegung der ösfent- lichen Gelder war von Januar bis März 1926 für die Gestaltung des Geldmarktes nicht entscheidend. Im 2. Vierteljahr haben sich die Ursachen der Geldvcrflüs- slgnng wesentlich verändert. In den letzten drei Monaten ist die wirtschaftliche Depression nicht mehr von ausschlaggebendem Einfluß ans die Verflüssigung der Geldmarktlage gewesen, viel mehr ging die Entspannung des Geldmarktes säst ausschließlich aus die E n t w i ck I n n g d e r öffentlichen Gelder zurück. Der Geldumlauf IM seine Senkung nicht mehr fortgesetzt, zeigt vielmehr eine nur von geringe» Schwankungen unterbro chene Steigerung. Die leichte Verminderung der Arbeits losigkeit hat den Zahlungsmittelbedars der deutschen Verbrauchs wirtschaft wieder erhöht Dazu kam der besondere Zahlungs- mitlelbedarf, der saisonüblich von dem Osterfest, von dem Psiugst- sest und von dem Beginn der Reisezeit ausgelöst wird. Dieser Entwicklung zufolge hat der Geldumlaus Ende Juni 1926 das Niveau von Ende Dezember 1925 wieder erreicht. Der Deviscnzufluß zu den deutschen Notenbanken hat sich nicht fortgesetzt, vielmehr zeigen die Gold- und Devisenbestände der Notenbanken im zweiten Vierteljahr eine nicht unwesentliche Verminderung. In diese» Monaten hat die wieder angeknüpfte Verbindung zwischen den deutschen und internationalen Geld märkten dazu geführt, daß deutsche flüssige Gelder, nachdem die Geldjätze ein tiefes Niveau erreicht hatten, i n s Ausland verlegt worden sind. Der Zufluß von Aus ländsanleihen und französischen Franksluchtgeldern hat diesen Geldabiluß nicht ausgleichen können. Gleichzeitig hat die im Juni eingetretene Belebung der Rohstoffeinkäufe erstmalig den Devisenbedarf der Wirtschaft wieder erhöht. Die Einflüsse der Wirtschaftskonjunktur, wie sie im Zah> uiugsmittelbedarf und im Devisenbedarf zum Ausdruck kommen, haben also im zweiten Vierteljahr 1926 eine verknappende Wir- iung aus den Markt ausüben können. Diese ist jedoch durch die Lutwicklung der öffentlichen Gelder mehr als ausgeglichen wor- >en. Ter erhebliche Umsaug der Reichsausgaben verbunden mit lner weiteren Umlagerung der öffentlichen Gelder hat dazu ge ehrt. daß der bisher in rediskontierte» Wechseln bei der Reichs- umk konzentrierte Betrag öffentlicher Gelder den Devisenbedarf >er Wirttckalt wieder erhöht. Der -eulsche Einzelhandel in Düsseldorf Diisseldors, 6. August. Die Tagung des deutsche» Einzel handels fand ihren Höhepunkt in einer großen Kundgebung in der Rheinhalle, an der über 5000 Personen tcilnahmen. Nach einer Begrüßungsansprache des Vorsitzenden van Norden sKölns ergriff der preußische Ha n d e l s m i u i st e r Dr. Schreiber das Wort. Er überbrachte die Grüße der Reichs- und der Staats regierung und führte unter anderem aus, daß die gewaltige Ver anstaltung deutlich zeige, wie lebhaft in allen Kreisen des Ein zelhandels das Bedürfnis empfunden werde, sich mit seinen Füh rern zu vereinigen und dadurch geschlossen und stark den Le benswille» dieses wichtigen Gemerbezweiges zum Ausdruck zu bringen. Der Redner mies darauf hin. daß die Düsseldorfer Ausstellung eine Ermahnung sei, die soziale Not unserer Tage zu sinder», gleichzeitig aber auch eine Ermunterung, weil sie zeige, welch große Kräfte am Werke seien, um die Schäden des Krieges und der Nachkriegszeit auszumcrzen. Zu der Frage der Selbst versorgerorganisationen führte der Minister aus, daß der Einzel handel mit Recht verlangen könne, daß die Konsumvereine in keiner Weise bevorzugt würden. Er könne er- 'rnrten, daß der behördliche Einkauf und der Eisenbahnhandel ,7-cht übertriebe» werden, vor allem müsse der Einzelhandel dar aus sinnen, alle Mittel, die zu einer Hebung der Kaufkraft füh ren könnten, anzuwenden. Es müsse auf einen allgemeinen Preisabbau hingearbeftet werden. Dieser werde zu einer Hebung des Reallahnes und damit zu höherem Umsatz und zu besserem Geschäft sichren. Der Vorsitzende der Hauptgemeinschaft des deutschen Ein zelhandels Heinrich Grünfcld gab dann ein Bild von dem Auf bau und den Aufgaben -er Hauptgemeinfchaft. Den Schluß der Tagung bildete der Vortrag des Geschäftsführers der Industrie- lind Handelskammer Dr. Wilden über den deutschen Einzelhan del in Staat und Wirtschaft. Das Mietorsäiutzgesetz ist mit Wirkung vom 1. Juli 1926 ab in wesentlichen Punkten abgeändert worden. Nichts geändert hat sich an der grundsätzlichen Bestimmung, daß die Lösung des Mictverhältnisses gegen den Willen des Mieters nur durch Urteil erfolgen kann, das das Amtsgericht als Miet gericht oder das diesem übergeordnete Landgericht zu erlassen hat, daß der Vermieter zur Lösung, und nicht der Mieter zum Schutze dagegen, wie es seitens der Hausbesitzerkreise ge wünscht wurde, die Klage zu erheben hat, und daß gewerb. li 6) e Räume ebenso wie Wohnräume unter den Mieterschutz fallen. Auch daran hat sich nichts geändert, daß auch Unter- inietverhültnisse geschützt werden, soweit es sich um Räume handelt, in denen der Untermieter eigne Wirtschaft oder Haushalt führt. Der Mieterschutz ist aber dadurch gelockert wor den. daß die übrigen Untermieterverhältnisse srei geworden, und daß die Rechte d c s V e r m i e k e r s gegen einen zahlungs säumigen Mieter und gegen einen Mieter von gewerb lichen Räume» erweitert worden sind. Ter Mieterschutz findet aber überhaupt keine Anwendung mehr auf räumlich und wirtschaftlich selbständige Wohnungen, die durch Teilung einer größeren unbenutzten oder auch, wenn der Mieter einver standen ist. benutzten Wohnung oder gewerblicher Räume gewon nen ist. Für diese neuen Wohnungen besteht also freies K ü n d ig u n g s r e ch t, das durch formlose Erklärung gegen über dem anderen Teile ausgeübt wird. Die über diese Woh nungen abgeschlossenen Mietverträge bedürfen allerdings noch der Genehmigung der Gemeindebehörde. Allein diese darf nur versagt werden, wenn der Mieter in der Gemeinde nicht als dringlich eingetragen ist. Nach den neuen Bestimmungen gilt für die Lösung von Mietverhältnissen folgendes: Der Vermieter kann die Aufhebung des Mietverhültnisses verlangen, wenn der Mieter oder eine Person, die zu seinem Hausstaude oder Geschäftsbe triebe gehört, oder der er den Gebrauch des Mictraumes über lassen hat. sich einer erhebliche» Belästigung des Ver mieters oder eines Hausbewohners schuldig macht oder durch unangemessenen Gebrauch oder V e r na ch l ä s s i- g u n g der gebotenen Sorgfalt den Mietraum oder das Gebäude erheblich gefährdet, oder wenn der Mieter einem Dritten den Gebrauch des Mielraumes überläßt, obwohl er zur llebcr- lassung nicht befugt ist. Voraussetzung ist aber, daß das Ver halten des Mieters ei» solches war. daß dem Vermieter die Fort setzung des Mictvcrhältuisses nicht zugemutet werden kann. Sonst ist die Aushebung nur zulässig, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung sei» Verhallen sortsetzt, oder es unterläßt, eine ihm mögliche Abhilfe zu schassen. Hatte aber der Vermieter oder eine zu seinem Haus stande oder Geschäftsbetriebe gehörige Person oder eine solche, die er niit seiner Vertretung in Mietaugelegenheiten betraut hat, z. B. der Hausverwalter, die Belästigung schuldhaft veranlaßt, so findet die Aufhebung nicht statt. Den Nachweis dafür hat der Mieter zu führen. Die Klage muß innerhalb von sechs Wochen von dem Zeitpunkte a» erhoben werden, in dem der Vermieter von dem Aushebungsgrnude Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch ein Jahr seit dem Entstehen des Aufhebungsgrundes. Nach Ablaus dieser Frist kann die Klage nicht mehr mit Erfolg auf diese» Grund gestützt werden. Ferner ist die Aushebung des Mietverhältnisses zulässig, wen» der Mieter länger als einen Monat mit dem Miet zins im Rückstände ist. sofern er diesen in kürzeren als vierteljährlichen Zeiträume» zu entrichte» hat. Um bei geringsii- Neue Konkurse Frei borg: Nachlaß Landwirt Kurt Röber, Obcr- schöna, Anm. 25. August. — Leipzig: Heinz Glast. Auto- mvbilreparaturwerkstatt, Leipzig-Stötteritz, Anm. 19. Aug. — Nachlaß Hvlzhäudler Johann Ernst Louis Plötner, Leip zig-Reudnitz, Slum. >7. August. — Pirna: Rvhprvdukten- hündler Erich Georg Waldemar Pohl, in Fa. Karl Ferdinand Pohl u. Söhne, Heidenau, Anm. -26. August. — SchirgiS- walde: Bauunternehmer Gustav Max Zuschke, Kirschau- Weisa, Anm. 21. August. — Jena: Kaufmann Karl Reese» Jena, Anm. 18. August. — Laub an: Rudolf Dittseld, Lauban, Slum. 29. August. Geschäslseussichlen in Sachsen Laut „Reichsauzciger" wurde die Geschästsaufsicht un geordnet über: Geschästsinhaberin Anna Friederike Rich ter gcb. Halfter, in Fa. Conrad Richter, Leipzig, Peier-S- straste 2. — Tischlermeister Emil Schmidt, Zwenkau bei Leipzig. Aufgehoben wurde die Geschäftsaufsicht über: Fabrikbesitzer Emil Lindncr, in Fa. Ernst Wagner, Ober od e r w i tz. * Von der Leipziger Herbstmesse. Für die am 29. August beginnende Leipziger Herbstmesse waren dis Ende Juli bereits über 7000 feste Ausstellern»Meldungen emgrgangen. Da sich ersahrlmgsgemüst sehr viele Firmen immer erst kurz vor der Messe endgültig entschließen, dürste damit zu rechnen sein, daß trotz der ungünstigen Wirtschaftslage die Mustermesse nur um ein geringes schwächer als bisher beschickt wird. * Der Absatz des Deutschen Kalisyndikats. Gesellscl-ast m. b. H., im Juli 1926 betrug 865 472 Doppelzentner Neinkali gegen 956 263 Doppelzentner Reinkali im gleichen Monat des Vor jahres. Der Gesamtabsatz in den ersten drei Monaten Mai, Junt, Juli des sausenden Düngerjahres beträgt 2111941 Doppelzent ner Reinkali gegen 2 504 578 Doppelzentner Reinkali in den er sten drei Monaten des Düngcrjahres 1925/26. Der Absatz in den ersten sieben Monaten des lausenden Kalenderjahres beträgt 6 879 720 Doppelzentner Reinkali gegen 8 292932 Doppelzentner Reinkalt in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. giger Säumnis nicht ohne iveiteres einen Anfhebungsgrund zü schaffen, ist bestimmt, daß die Erhebung der Klage bei einem Rückstände von weniger als zwei Monaten erst zeitigsicns zwei Wochen nach der Fälligkeit zulässig ist. Ist der Mietzins in vierteljährlichen oder längeren Zeitabschnitten zu entrichten, so kann die Klage bei nur einmaligem Rückstände ebensails zeitig- slens erst nach zwei Wochen erhoben werden. Dieser Aushebungsgrund entfällt aber, wenn der Mie ter über den Betrag oder über den Zeitpunkt der Fülligkeit in Unkenntnis, oder wenn er ohne sein Verschulden der irrigen Meinung ivar, daß er gegen die Mietzinssorderung anfrcchncv sie mindern oder zurückbehalton könne. Wird innerhalb von zwei Wochen nach Erhebung der Klage, spätestens jedoch bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Urteil der Vermieter befriedigt, so kommt eine Ans. Hebung des Mietoerhältnisses nicht mehr in Frage. Tcr Mieter hat aber solchenfalls die gesamten Kosten des Rechtsstreites, zu denen auch die Auslagen des Gegners gehören, zu trage», wenn der Vermieter beantragt, den Rechtsstreit für erledigt zu erklä ren. Schließlich kann die Lösung des Mietverhältnisses verlangt werden, wenn für den Vermieter aus besonderen Gründen ein so dringendes Interesse an der Erlangung des Mietrau. mes besteht, daß auch bei Berücksichtigung der VerhüIInisse des Mieters die Vorenthaltung eine schwere Unbilligkeit für den Vermieter darstclleu würde. Dabei ist zugunsten des Mieters zu berücksichtigen, wenn er im Einverständnis mit dem Vermie ter kostspielige bauliche Arbeiten hat vornehmen lassen. Zu gunsten des Vermieters spricht die Zahl und das Lebensalier der zu seinem Hausstände gehörigen Abkömmlinge. Die Absicht des Vermieters, den Raum selbst in Gebrauch zu nehmen oder ihn Angehörigen zum Gebrauche zu überlassen, rechtfertigt allein di« Aufhebung nur, wenn es sich um gewerbliche Räume h«u> deft, die er als solche gemietet hat und für eigne gewerbliche Zwecke dringend braucht. Handelt cs sich um Raume, die ausschließlich oder zum Teil als Wohnräume vermietet sind, so hat das Gericht in dsi Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, daß die Zivangsvoll- streckung davon abhängig gemacht wird, daß ein «usreicheudei Ersatz raum gesichert, bei Werk- und Dienstwohnungen eie angemessener Geldbetrag für Umzug und Unterkunftsbcschas ftiug gezahlt wird. Dieser Ausspruch Kanu unterbleiben wenn die Untersagung des Ersatzraumos für den Mieter keim unbillige Härte darstcllt. Auch Kann das Gericht den Nermirtei verpflichten, dem Mieter die für den Umzug innerhalb des Gemeindebezirks erforderlichen Kosten ganz oder teilweise zu ersetze», wenn dies nach Lage der Sache der Billigkeit entspricht Auf entsprechenden Antrag ist die Zwangsvollstreckung aus den Näumungsurteil von der Hinterlegung eines in dem Urteil zv bezeichnende», die Umzugskostcn oder den zugebilligten Teil mutmaßlich deckenden Geldbetrag abhängig zu machen. Hebt das Gericht das Mietvcrhältnis auf Grund des zuletzt genannten Grundes ans, so kann cs hinsichtlich des streitigen Wohnraums aussprcchcn. daß dieser unter bestimmten, im Urteil zu bezeichnenden Voraussetzungen von der Beschlagnahme durch die Gemeindebehörde ausgeschlossen ist. Während sonst der Richter in bürgerlichen Ncchtsstreitigkeiten nur die Rechtsbeziehungcn zwischen den Parteien regelt, bindet er hier eine Behörde, die auf den Gang des Verfahrens ohne Einfluß ist. indem er den Klüger gegen deren Zugriffe schützt. Berliner Produklenmarkt Berlin, 5. August. Preise siir Getreide lind Oelsoaten für 1000 Kilogramm, sonst für 100 Kilociromm ab Station. Preise in Neichsmarl: Weizen, märt. 271 bis 274. ü'ir pom. — bis —, für Sept. 271 bis 270,5, siir Okt. 27l bis 270,5, Dez. 271.5 bis 274» Roggen, alter — bis —, neuer 185 bis 100, für Sept. 208 bis 204.5. für Okt. SOI bis 207, siir Dez. 210,5 bis 210. Fntteigcrste — bis —. Sommergerste 190 bis 205, Wintergerste, neue 162 bis 170, Hafer, märk. 193 bis 203, siir Sept. — bis —. siir Okt. — bis —, für Dez. — bis —. Mais, waggonftel Berlin 176 bis 183, für Sept. — bis —, für Oft. — bis —. ftir Dezember - bis —, Weizenmehl 38.50 bis 40,50. Noggenmehl 27.00 bis 2850. Weizenklcie t0.26 bis 10.50. Noggenkleie 11.10 bi« 11,40. Raps 335 bis 340. Leinsaat —. Viktoria-Erbsen 33.00 bis 37.00. Speise-Erbsen, kleine 27.00 bis 31.00. Fnttererbsen 20.00 bis 24,00. Peluschken 27.00 bis 28,50. Ackerbobnen 23,00 bis 26,00 Wicken 32,00 bis 35.00. Lupinen, blaue 15,50 bis 17.50, gelbe 20,00 bis 21.50. Seradella, aller —.— bis —.—. Serra della, neue —bis —. Nnpsluchcn 14.60 bis 14.80. Lein kuchen 19,00 bis 19.80. Trockenschnitzei 10.80 bis l l.10. Vollwertige Zuckerschmtzei —.— bis —. Svya-Schrot 20,40 bis 20.90, Torfmelasie 30/70 —bis —.—. narto-elstockeu 23.70 bis 24 00. Zu Beginn des Lokomarkies war zunächst eine durchweg festere Kursgestvltung zu verzeichn«», die auf die aus der Provinz gemeldete erneute ungünstige Witterung zurück,zufüh- rcn 'ist. Im Zeithandel stellte sich Weizen allgeinein 1.5 Mark höher, Roggen war für September um etiva 1 Mark befestigt, spätere Sichten 2 Mark höher. Futtergetrcide behielt ruhigen Tkrkehr. Im Mehlgeschüst besteht besonders nach Weizenmehl Nachfrage, konnte aber nur knapp angedoten iverüen. „l-isproA 8 e b l O sZ p a s'k k O t 6!" k r I s «I r k e k r o rl s Vornehme» psmilienksus prsektvolle l.sge in dem berroglscben Zebloüpsrk ru Keiabsulüsdrunn läesles Orkolungskeim :: Pension »d 8 dftulc Lür kleinere Kongresse dir 200 Personen rekr geeignet Dr. Paul Mager.