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Sächsische Volkszeitung : 01.04.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192704018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19270401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19270401
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-04
- Tag 1927-04-01
-
Monat
1927-04
-
Jahr
1927
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 01.04.1927
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Freitag, den 1. April 1S2. Nr. 76; Seite 4 Dresden Das Anrecht der Mehrhettswaht z« den schulischen Körperschaften Dresden, St. Mär». In der N'volutionsgesetzgebung ist bekanntlich vorge- gest-yen, daß die Wohl »er Lehrer in die gemeindlichen S chu la uS schü s se nach dem Prinzip der ein- fachen Stimmenmehrheit zu erfolgen hat. Ebenso Iverden die Wahlen zum Bezirköleherrat nach den» Mehr heitssystem Vvrgenommen. Die von den Rechtsparteien im Landtag mehrfach nnvernommenen Versuche, auf diesen Ge bieten die Verhältniswahl einzuführen, ist bisher am Widerstand d-r Linksparteien unter Führung der Demo kraten (!) q'.scheitert. Die letztgenannten Parteien fühlen sich bekanntlich in Abhängigkeit vom radikalen Sächsischen Lehrerverein. Um diesem rn den schulischen Körperschaften ein Monopol zn sichern, ist di« plumpe überaltete Mehr heitswahl eingesiihrt nnd bisher beeibehalten worden. Daß die in von genannten Ausschüssen vertretene Ansicht, von seiv.'n der Lehrer dann zu unrecht als die Auffassung der Lehrer dargestellt wird, versteht sich von selbst. Gross« Delle der sächsische» Lehrerschaft sind in den strittigen Schulfragen anderer Auffassung al» der Sächsische Lehrer verein. Diese abweichenden Gesichtspunkte kommen in den schulischen Organ-» überhaupt nicht zur Geltung, weil sie auf Grund der M-Hrheitswahl unterdrückt werden. Wie groß dt- Minderheiten sind, di« vom Sächsischen Lehrerverejn abweichen, ist zu ermessen, an den Ergeb nissen der kürzlich in Leipzig stattgefundenen Wahl von Lehrern an Volks- und Hilfsschulen zum Schula-usschutz. Wahlberechtigt waren 1782 Lehrpersonen, ihr« Stimme gaben nur 1084 ab, davon entfielen auf die Liste des Leip ziger Lehververeins 1009 Stimmen. Sonach haben sich nur knapp 57 Prozent der Leipziger Lehrerschaft für die Liste der radikalen Richtung erklärt. Eine andere Organisation hatte Stimmenthaltung bzw. Abgabe weißer Stimmenzettel angeregt. Von einer „einheitlichen" Geistesrichtung der Leipziger Lehrerschaft zeugt der Vorgang ivahrhastig nicht. Die gewählten Vertreter des Leipziger Lehrervereins sind sämtlich sozialdemokratisch (!) 'eingestellt. In Dresd en haben von rund 1600 Lehrern 88 Proz. ihr Wahlrecht ausgeübt. 1060 Stimmen entfielen auf die Liste des Dresdner Lehrervereins, ivährend der Neue Sächsische Lehrerverein 825 Stimmen auf seiner Vorschlags liste vereinigte. Obwohl die letztgenannte Organisation vamit ein Viertel aller Stimmen erhielt, bleibt sie im LchulanSichuß der Stadt Dresden völlig u »vertreten infolge d-:s brutalen Mehrheitswahlsystems. So eine Ent richtung nennt sich dann demokratisch; sie wird sogar in rrster Linie von demokratischer Seite gewollt und gestützt. Die Kartkas und -te soziale Wohlfahrks- renie Noch Paragraph 27 des Anleihc-Ablösungsgesetzes sollen Anstalten und Einrichtung«» der freien Wohlfahrtspflege sowie solch« zur Förderung wissenschaftlicher AurMldung und For schung für ihren A l ta n l e i h cbe si tz 15 lang eine Rente erhallen. — Hefl 3 der Schriften der Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege izu beziehen durch das Sekretariat des Karilasverbaiides. Dresden-N., Weintraubenstraße 13) erläutert diese überaus wichtige, aber sehr schwere Frage der sozialen Wohlsahrlsrcnle in sachverständiger Weise. Das Buch sollte des halb in der Hand eines jeden Karilasarbeiters sein, da er sich doch am meiste» mit dieser Frage befassen muß. — Es sind deren sicher recht viele. La der für die Wohlfahrisrenie seflgelegte Be trag vor, 15 Millionen RM. zu 24 auf die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege «ntsälll. Die A »schaff» ug dieses Buches Kan nur auss wärmste empfohlen werden. Anträge aus Gewährung von Wohlfahrtsrente sind zu rich ten an di« Ausschüsse der sozialen Wohlsahrisrente, in deren Be zirk der Antragsteller seinen Ditz hat. Antragformulare und aus klärende Drucksachen sind ebenfalls durch das Sekretariat des Karilasverbandes zu beziehen. Anträge auf Gewährung von Wohlfahrtsrente müssen bis zum 3V. April d. I. bei den zustän digen Ausschüssen eingereicht sein. : SOjährlges Geschästsjubiläum. Die Firma Franz An- der sch, Klempnermeister, Dresden-N., Kasernenstraße 33, Ecke Riilcrslraßc, begeht am 1. April 1927 ihr üOjähriges Ge schäft s j u d i I ä u m. Das Geschäft wiid in der allbekannten Weise unter der Leitung seines Sohnes weitergeführt. Zu diesem Tage unseren herzlichste» Glückwunsch! : svüjiihriges Jubiläum des Gymnasiums zu Bautzen. Dos Boutzener Gymnastu-m begeht bekanntlich in den ersten Tagen des Juni d. I. die Feier seines -lOOjühvigen Bestehens. An ihm erscheint als Festgabe der discipuli quonoam Budissini zu Ehren der im Weltkriege gefallene» und ihren Wunden erlegenen früheren Schüler das E r i u n e r u n g s b u ch, dessen Preis Die Miele ab 1. April 1927 Der Rat zu Dvesden, Wohnungsamt, teilt uns mitr Durch Verordnung des Ministeriums ist di« gesetz liche Miete einschließlich der Mietzinssteuer für die Zeit vom 1. April 1927 an, um 10 Prozent dn? Friedensmievs erhöht und damit auf 110 Proz-en t der Fried« ns- miet>' festgesetzt wordeu. Wie sich die Erhöhung auf den Ha-usbesitzrrantejl und auf die Mietzinssteuer verteilt,' steht noch nicht fest. Hierüber hat der Landtag noch Ent schließung zu fassen. Dieser Zweifel berührt aber im all- meinrn die Mieter nicht. S'.e haben jedenfalls 110 Pro zent der Friedensmiete vom 1. April an an den Hauche besitze zu zahlen. Offen bleibt lediglich die Frage, wieviel von dieser Erhöhung der Hausbesitzer als Mietzinssteuer ab zuführen hat. Zweifel ergehen sich aber in den Fällen, in denen der Mieter von der Zahlung der Mietzinssteuer befreit ist. Hier wird d.-n Mietpar.ejcn empfohlen, davon auszugehen, daß nach den bisherigen Besprechungen der Parteien des Landtages die am 1. April «'.'„tretende Erhöhung sich vor aussichtlich mit 6 Prozent der Friedens-m:ebe auf den Hausbesitzeranteil und mit 5 Prozent auf die Mietzins steiier verteilt. In den Fällen, in denen der Mieter von der Zahlung der MietzinSsteuer befreit ist, wird deshalb den Mietparteicn empfohlen, sich auf eine Zahlung von 65 Prozent (statt bisher 60 Prozent) der Friedensmiete zu einigen und sich dabei einen Ausgleich für den Fall vors-, zubehalten, daß der Landtag «ine abweichende Regelung beschließt. Mit Rücksicht ans die Unsicherheit der Rechtslage hin sichtlich der Hauptmi'.-te kann die gesetzliche Untermiete füv Monat April nicht festgesetzt werden. Die Festsetzung kann erst vom Monat Mai ab erfolgen und wird die für April unterbliebene Festsetzung rückwirkend mit berücksichtigen. Den Partei'.-» wird empfohlen, vorbehaltlich späteren Ausgleichs, die gesetzliche Untermiete für möblierte Räume um 3 Pro zent der Frieden'smict«, also auf 84 Prozent der Friedens- Miete zu erhöhen und daneben 45 Prozent (statt bisher 40 Prozent) der Friedensmiele als Mietzinssteuer aus die Untermieterräume umzulegen und bei leer vermieteten Räu men dt: Untermiete um 5 Prozent, also auf 65 Prozent! der Friedensmiete und die um zu's ge „de Mietzinssteuer vvn 40 auf 45 Prozent der FriedrnSmicte zu evhöhen. BeielnerInhrek- iriedenSnuele v. Mark Miete elnschl Miel zinssteuer 110 Proz. der Friedensnuelc Mark Davon entfalle! reine Miete kü Prozent Mark voranssichllich aus Mietzinsilener 46 Prozent Mark 1 o.os 0,05 0.04 2 019 0,11 008 3 0.27 0.,6 0.11 4 0,37 0.22 0.15 5 0,46 0,27 0,19 6 0,56 0,33 0,23 7 0,6t 0,38 0 26 8 0,73 0,43 0.30 9 0.83 0,49 0,34 10 0 92 0,54 0 38 20 1.83 1,'S 0 75 80 2,76 1.63 1 13 40 3.67 2 17 1.--0 60 4,59 2.71 1 88 60 5,50 8,25 2,25 70 6,41 3 79 2,63 8t 7,33 4,33 8.— 90 8.26 4,88 9,38 100 9,17 5.42 3.75 200 18,33 10.83 7.50 300 2 c,50 16,25 11.25 400 86,67 21,6? 15.- 500 46,83 27,08 16,75 6>.0 55.- 32 0 21,50 700 »4,1? t-7,92 26 25 800 73.33 43.33 30.- 900 82,50 48.75 33.75 1000 91,67 54,17 ' 87.o0 Die devorjlehen-e Regelung durch oeri Lan-kag Dresden. 31. März. Dein Landtag ist oer Entwurf eines Gesetzes Zugegangen, durch den das Sächsische Gesetz über den Geldentwertungs ausgleich bei bebauten Grundstücken abgeändert wird. Diese Aenderung bringt die sehr bedeutsame Entscheidung, in welcher Weis« die vom 1. April und 1. Oktober 1927 ab ein- trelende'Erhöhung der Mieten um je 10 v. H. zu verwenden ist. Der Gesetzentivurs trifft die Entscheidung so, daß — wie schon ge meldet — von insgesamt 2 0 Prozent Mieterhöhung 10 Prozent als Aufwertungssteuer für den Woh nungsbau verwendet iverden, 1 Prozent als Aufwer tung s st e u e r für die Wohlfahrtspflege und 9 Pro - zent dem Hauseigentümer verbleiben. Die Er höhung oer Aufwertungssieuer tritt ein am 1. April mit 5 Pro zent für den Wohnungsbau, am 1. Oktober mit weiteren 5 Pro zent für den Wohnungsbau und mit 1 Prozent für die Wohl-, sahrtspflege. Für den Wohnungsbau werden demnach vom 1/ April 1827 ab 85 Prozent, vom 1. Oktober 1927 ab 80 Prozent der Frtedensmieten verwendet. Die Zuteilung an oen Hausbesitz beruht aus reichsgesetz- licher Bestimmung. Denn nach dem Reichsgesetz über den Geld«»tivertungsausgl«ich bei bebauten Grundstücken wird dem Hauseigentümer der Fviednsivert des Hauses in der gleichen Weise aufgeivertet und verzinst, wie dies für die Hypotheken durch das Auswertungsgesetz vorge schrieben ist. Nach dem Auf wertungsgesetz aber steigen vom 1. Januar 1928 ab die Zinsen der aufgewerleten Hypotheken, die jetzt 3 v. H. betragen, aus b v. H. Der Hauseigentümer wir- also so gestellt, als iväre sein Eigen Kapital auf 26 Prozent aufgeivertet, von diesem aufge- iverteten Betrage evhält er 5 Prozent jährlich Zinsen. Die Er höhung der Zinsen nach dem Aufwertungsgesetz macht, wenn man eine Normalverzinsung des Grundstückes zu 6 Prozent zugrunde legt, im Jahre 8,33 Prozent oer Friedensmiete aus. Dieser Betrog mindestens ist dem Hauseigentümer ans Grund reichsgesetzlicher Vorschriften vom 1. Januar 1928 ab zu ge währen. Dadurch, daß die für den Hausbesitz reichsgesetzlich not- iveudige Erhöhung der Mieten mit 5 v. H. bereits ain 1. April und mit weiteren 4 v. H. bereits vom 1. Oktober 1927 ab ein- tritt, ist den Mehraufwendungen Rechnung getragen, die oer Hauseigentümer nach dem Grundsteuergesetz«, insbesonder« vom 1. April 1927 ab für die Grundsteuer zu tragen hat. Denn vom 1. April 1927 ab erhöht sich die G ru n d st e u e r vom zwangs- bewirtschasteten Grundbesitz von 2 aus 3 v. T. jährlich und zu diesen Sätzen kommen noch oie Gemeinde Zuschläge hinzu, di« bis zu 150 Prozent zulässig sind. Der für die Wohlfahrtspflege zu bewilligende Steuerbetrag von 1 v. H. der Friedensmiete ist nötig, um bei Be messung der Unterstützungen an Kriegsbesci-ädigte,'Klein- und Sozialrentner der Mietssteigerung Rechnung tragen zu können. Die Erhöhung der Aufwertuiigssteuer für den Wohnungs- bau wird es erlauben, bereits aus den Erträgen der Auswertungs- steuer den Umfang des Wohnungsbaues 1926 zu erreichen und da mit den Friedenswohnungsbau eines Jahres voraussichtlich so gar zu überschreiten. Denn volle 1» v. H. der Friedensmieten machen einen Betrag von 36 Millionen Mark aus. Die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehenden Ertrüge der Auf wertungssteuer erreichen also im Rechnungsjahre 1927 den Be- trag von 100 Millionen Mark. Nimmt ma» die Durchschnitts- beihilse für eine Wohnung aus 6000 Mark an, so können oem- »ach im Jahre 1927 bereits aus dem Ertrag der Wohnungsbau- mittel — ohne Zuhilfenahme von Anleihen — 16 600 Wohnungen erstellt werden. slsudkrei unä trocken. irS»»>SOSkIH k>kä. von 1.10 an tteMnlelt. bekannt puls keäer- äiclite tzuslOSten, sekr dilliy krsnr Leliiminsr, krkurt. stange Krücke dir. 62 iMtglieä cles Ksbatt-8p»rvers'ns. 3 RM. betragen soll. Ein großer Teil der ehemaligen Schüler Hot sich bereits ein Exemplar gesichert, noch aber fehlen die Be stellungen der Eltern, sonstiger Berwandten und Freunde der gefallenen Helden, deren Lebenslauf das Erinnerungsbuch enthält. Diele von jenen dürften sich auch gern ein solches erwerben wollen, und so werden sie daraus auf merksam gemacht, daß sie sich schon jetzt linier Angabe ihrer Adresse an das Dautzner Gymnasium wenden. Da nur eine be schränkte Anzahl von Gedenkbüchern gedruckt iverden soll, ist kiese Bestellung geboten. — Im Neustüdter Bahnhof zu Dresden fand gestern Abend eine Zusammenkunft der Vereinigung „Discipüli quondom Budissini" statt, die sich in erster Linie mit den Einzelheiten der Beteiligung der alten Schüler an der Jubel feier befaßte. Schon »och den bisherigen Meldungen steht eine erfreuliche starke Beieiligung an dem Feste zu envarten. Es sind Bemühungen im Gange, auch die noch fernstehenden alten Schüler der Vereinigung zuzusühren. Das Jubiläum der Schule findet vom 31. Maibis 3. Juni in Bautzen statt. Gesetz im Einklang stehen. Unter dem Schuh der katholischen Kirche haben sich denn auch im Lauf« der Zeit auf katholischer Seit: eine Reihe solcher Organisationen gebildet!. Ich nenn: bloß einig« derselben: die katholischen Arbesteuinneii- vervine, der Bereu» erwerbstätiger Frauen und Mädchen, Verband katholischer Dienstmädchenv« reine, der katholische kaufmännische Verband für weiblich: Angestellte, der HauS- beamtinnrnvcrein, der Verein katholischer denrscher Lehrer innen, der bereits im Jahre 1885 von Pauline Herer ge gründet wurd:, und nicht zuletzt der im Jahre 1903 ge gründet: katholische deutsche Frauenbund, der mit dem »hin «»geschlossene» Jugendbund eine Organisation darstellt, dt: berufen ist, allen anderen katholischen weib lichen Vereinen und Organisationen aufklärend, richtung gebend urrd stützend zu dienen. Das alles steht im vollen Einklang mit dem Geist der katholischen Kirche. Die Auswirkung dieses Geistes zeigt uns die Chronik vieler Städte »m Mittelalter. Hier erfahren wir, daß die Frau auch in d:n zünftigen Gewerben tätig war und grundsätzlich von keinem zünftigen Gewerbe a-usc- geschlosfen wurde. Hauptsächkich war di«, Textilindustrie und die Schneidere» ihr Gebiet. Sie erscheint hier als Lehrling, Gesellin und Meisterin und leitet auch r«me Foauenzüufie'. Auch gibt es kein Gebiet sozialer Not auf den» die christliche Frau, besonders di« Klosterfrauen, nicht vor bildlich von altersher gewirkt hätte. Die Klöster waren es auch, wo die Fronen am frühesten ihre Geistesgaben und ihrorganisatorrsches Tals nt entfalten konn ten; ich weise hin auf di« heilige» Frauengestalten. Liobq, Katharina von Sie»ia, Theresia, Hildegard, Roswitha. Noch heute sind die Klöster und OridenS-genossenschaften die Stät ten, an denen die freie Bahn den tüchtigen Frauen offen- stcht. Wl: viel« Mädchen aus den einfachsten Verhältnissen steigen hier zu leiteirden Stellungen in Krankenhäusern, in Instituten, in Anstalten empor. Nicht als ob das Christentum tu den Klöstern allein di« Frauen in der Entfaltung ihrer Geistesgaben grundsätzlich den, Manne ebenbürtig an die Seite gestellt hätte. Wir sehen vielmehr im Laufe der christ lichen Jahrhunderte «ins gvoße Zahl von Frauen aus der Welt im Geistesleben stehen. Wir begrüßen es, daß der Wett bewerb mir dem Mann« hier nicht nachgelassen hat, sondern gestiegen ist. Selbst das politische Gebiet verschließt di« ka tholisch« Kirch: der Frau nicht grundsätzlich. Nie nähere Ge staltung der politischen Rechte und Pflichten der Frau über läßt sie den zuständigen Instanzen, nur dafür besorgt!, daß hierbei die natürliche Eigenart der Frau gewahrt bleibt, und der »die frauliche Charakter nicht Schaden leidet. Ob cs notwendig war, den Mädchen schon mit 20 Jahren das politische Wahlrecht zu geben, lasse ich dahingestellt, II. Jeglich: Diesseitstätigkeit bekommt den innere», Gehalt -:rst durch die weltanschaulich: Idee, von der sie durchdrungen und geleitet wird. Die radikale Frauenbewegung stellt ihre Bestrebungen in den Diunst der reinen Diesse.bSidee, unter Ablehnung des Gottesglaubens und d«r Jenseitshosfnung. Wir können ihr hierin nicht folgen, so sehr wir ihre guten Absichten an erkennen und der durch sie errungenen Erfolge, soweit sie heilsam sind, uns freuen. Uns sind Gott und Jensteitö sowohl Gegenstände des Glaubens als auch Forderungen der schlußfolgernden Vernunft, denen wir uns nicht entziehen könne, wenn wir vor uns selber nicht töricht erscheinen »vollen. Uns find auch das Christentum und dis katholische Wel-t- anschauung Weg: de »Lei teil, die auf absolut vernünftigen und durch die Wist-inschaft erhärteten Grundlagen ruhen, Ui»S ist die katholische Kirche die Stiftung des Gottessohnes Jesus Christus, in der sein Evangelium unter seines und des hl. Geistes Beistand wahrheitsvoll verkündet und seine Willcnsfestsetzuugen in Kultus und Verfassung ehrfürchtig aufrecht erhalten und unentwegt verwirklicht werden. Wir vergessen auch nicht die überragenden seelischen Wert';, di« uns die katholische Kirche in ihven-Sakrament«.»», in ihrem Opfer und in ihrer Liturgie fortwährend gibt:. Wir schauen hin auf den Strom der Segnungen, der aus ihrer cari tattv'.-n, sozialen und kulturellen Tätigkeit in allen Zeiten von ihr ausgegangen ist: hieran erkennen wir sie als die würdig« Braut Christi, von dein die Schrift bezeugt, daß «r wohlt>atenspci»deno oahinging. Wir stehen bewundernd vor ihrer Unvergänglichkeit und Unerschütt'erlichl«»t inmitten der allgemeinen Zu sammenbrüche, denen Völker und Nationen, Konfessionen und weltanschaulich: Gebilde ,n, Laufe der Zeit Mm Opfer gefällten sind, hierin sehen wir di« Bezeugung ihres gött lichen Charakter« durch den mwergänglichen Gottessohn Jesus Christus, derselbe aüttliche Charakter strahlt uns eiit''eg?n, aus der wund rb re» Wahrheits- und Kraft- fit lle, vermöge deren sie allen wechselnden Zeiten und wechselnden Bedürfnissen immer zeitgemäße Wege weist und neue Kraft zu bieten weiß, ohne daß ihre Fülle jemals erschöpft und ihre Wahrheit und Heiligkeit jemals verändert oder getrübt würde. Das alles ist uns wohlbekannt: es ist uns Erkennt nis und Erlebnis und zugleich ein unveräußerlicher Inhalt unserer fest«»» Glaubens Überzeugung. Und da jed: Erkenntnis zur Tat strebt und der Giaube zum Werk- d-vängt, ist uns dies alles auch strengste Richtschnur un seres LebeuS. Was Wunder; daß wir nach diesen Gegebenheiten das Westen der Frau beurteilen, ihre Recht« und Pflichten in Famili-:, Staat und Kirche, »n Volk und Ge meinschaft bestimmen, ihr« Stellung im gesamten Mensch- heitSleben abgreuzen. Wir bekennen es ganz klar und offen, daß «s für uns auch in der Frauenfrage nur eine höchste und leitende Idee gibt: das »st die katholische. Diese SteG- lungnahme -erfüllt uns mit großer Beunruhigung, denn di« katholische Idee steht für uns im Einklang mit allem, >oaS Vernunft und Wissenschaft zur Frauenfrage Berechtigtes sagen, skr steht für uns im Einklang auch mit dem na-tüv-» lichen und christlichen Gesetz, mit Religion und Christentum: sie »st alles dieses in harmonischer Verbindung und fest- gefügterr Einheit. Werst also in d:n ganzen Komplex der Fraucnsrag« hinein di: katholische Jde« und ihr werdet Licht und Klar heit schaffin zur Aufhellung der Zweifel, Bedenken, Mei, nungSverschiedetiheitei», Uebertrcibungen, Einseit»gkei-te»q Jrrtümer, Abw-ege ihr werdet den festenBoden gewinne»- auf dem ihr w.'iterbauen könnt. Verbindet mit dieser katholischen Idee die katho lische -Praxis: gestaltet euer Leben als Töchter und Mädchen, als Gattin»-:» und Mütter, als Berufsbeflissen« in irgend welchen wirtschaftlichen, sozialen, kultureliech karitativen, kommunalen und politischen Bevufei» nach den Grundsätzen der katholischen Kirche. Schöpfet Licht und .Kraft z udies-er katholischen Lebensführung aus den Licht- und Kraftguell.-n, welche die katholische Praxis euch in den Sakramenten, im Opfer, in der Liturgie, iu der Predigt des GotteSworväS eröffnet . . . lgortsetzung folgt.)
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