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Sächsische Volkszeitung : 01.04.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192704018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19270401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19270401
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-04
- Tag 1927-04-01
-
Monat
1927-04
-
Jahr
1927
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 01.04.1927
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<v, iseire 2 Kreitag, den 1. April 1927 Nr. 7V; Seit« 3 wenn er nacht- irott -er in der > Perte-itting des . Er sei nicht > von Schweizer üeichskoinmissar .en verneint Zrouzpiß Gra»u- Dao wäre so 1 In Krage gc- >XI»» von von, ule wissen. daß elxnldcll wurde hr in Krage ui Paul L > t - !" vernommen^ , der Munition' en, die von der. seien. Seine uchlwr gemackst, solche Arbeiien hast „Evapvra- en niemals Polen geliefert schast hälte^flir Haupt et ivc rd«, nnitton gel)an« konnte, erklärt mißzlich l)aI1«n uchbar geinacht uchbar gemach« und«», was e« ad ik>» gebctea r v e n i e r e n. chsratsmitglied er Zeuzze h-ilt hl, da dt« Uu- vsolgt sei, was eleiligung sellschast gehen ragen erklärte t an der Eva- als diese noch an ser Firma mn h«ü>e ein« t r a w i n k eI, Politiker über er Zeuge nichts imtes sagt als Gutes sür die getan habe, onnerstao uen Schnellig-' ! ^tunden»^ Gesell schafts-' r 36. Mai in' mitteldeutsche , Leipzig statt.' sltegers , der Msuititz nein Junkers- > Daucrrekovd' igten Staaten üt 9 Stunden kennnlirekvrd ine liatte, ge- zahi Zentner -as Herz eine icsscre Durch- tist, vielleicht vermag noch 'Härtung läßt r. on der Lüst en» bei dein notig ist, um ilheiten kan» >r Unmöglich- die physischen ie Aenderung sbriiigt. Das ilrztes. Ver ne eine solche der Schönheit der Kurgast t oder in der haben kann, »idlieitswille, ileszenz kann in di« West r B rubere) lzalbo» Leben a Brnh-vÄ du erle>n>en, n. S Sillesi»S) elm Naab«) .Freibank) Die Konkordakshetze ^-er Landesausschuh Sachsen der Deutschen Volks partei hat in seiner Sitzung vom 26. März folgende Ent schließung angenommen: „Der sächsisch« Landesausschuh der Deutsch«« Volkspartei erwartet und verlangt, dah bei der hoffentlich baldigen Ver abschiedung des Reichsschulgesetzes die Rechte der christlichen Schule im Sinne des liberalen Staatsgedankens restlos gewahrt werden. Hiermit ist nicht vereinbar der Abschluß eines Konkordats. Dieser «st daher grund sätzlich abzulehnen. Der Auschutz sordert die Reichstagssraktlon der Deutschen Bolkspartei schon heute aus, mit äutzersten par lamentarischen Mitteln gegen ein« Unterdrückung der sreien Forschung und sür die Freiheit der persönlichen Meinung ein zutreten. So die Schlagwort« des deutsäz-volksparteilichen Liberalis mus. Es ist sehr passend, dieser Entschließung eine Stellung nahme des Organs der christlch-nationalen Gewerkschaften „De r Deutsche" entgegenzuhalten. Das Blatt betont, dieDeutsche Aolkspartei versuch auf dem Umwege über Preuhen in ihren Konkordatsbeschioevden einen Ausweg, überl>aupt sei die Deutsche Volkspartei wegen ihrer Konkordatsbefürchtungen etwas nervös geworden und suche Einwirkungsmöglichkeiten aus das Reich von Preußen her. Dabei bleibt unverständlich — so sährt das gewerkschaftliche Blatt sort —, weshalb man ein« so grohe Furcht vor einem abzuschlietzenden Konkordat hegt. Ein solches würde doch zwischen dem Reich und dem Vatikan wieder gesetzmiitzig« normale Beziehungen Herstellen, was sür beide Teil« nur ein Vorteil sein könnte. Dah eine solche Uebereinkunst durch aus auf der Basis des heutigen paritätischen Besitzstandes in kul turellen Schulsragen getrosten würde, versteht sich von selbst, und gerade dies mühte dazu beitragen, die überspannten Besürch- tungen und Bedenken zu zerstreuen." Die Telegraphen-U»io», die dies« Stellungnahme des „Deutschen" verbreitet, knüpft daran die Bemerkung: „Ob auch die evangelischen Anhänger des Deutschen Geiverkschoftsbundes diese lronkordatsreundiiche Stellung teilen, darf bezweifelt wer- ceii." Dos soll natürlich »ur heißen, dah der Telegraphen-Union dies: freimütige und gerechte Stellungnahme der Geiverkscliasts- .'eiiuiig nicht paht, sondern dah sie mit der Deutschen Volks pariei m dos liberale Horn tutet. Wir erivarten aber, dah ge rade auch die christlichen GeiverksciM-ftei, dafür arbeiten, in dieser Frage Aufklärung und Ucberivinouilg der SchlagwortpMtik zu erreichen. Zu der Kampffront gegen das Konkordat kann natürlich der Evangelische B u » o nicht fehlen. Im Zweigversin Drec-üeu Cotta sprach Pfarrer Krödel über das bezeichnende Schema „Rach Kanossa gehen wir nicht?" Aus den Berichten über diesen Vortrag ersieht man zur Genüge, mit weicher „Gründlichkeit" dieses Thema adgehandelt worden ist. Das brr,irische Konkordat wurde als Popanz hingestellt. Ferner wurden die Dinge natürlich so ausgelegt, als ob sich das Reichs konkordat gegen den „deutschen Protestantismus" wenden und Verfassungsänderungen bringen würde. Man hätte in diesen Kreisen gut daran getan, sich einigermaßen an den grundsätz lichen Artikeln zu informieren, die an dieser Stelle vor kurzem die Konkordatssrage grundsätzlich behandelt hoben. Das aber wäre offenbar zu viel der Gründlichkeit, iveil man ja Agitatiansstoff gegen jedes Konkordat brauchte. Wie angenehm wirkt demgegenüber folgendes Beispiel katholischer Toleranz. In der „Neuen Züricher Zeitung" vom 26. März stand zu lesen: „Die evangelische Schule der Stadt Freiburg (Schweiz) erhielt im letzten Jahr von der Stadt einen Beitrag von 8006 Franken und vom Staat Fretburg einen solchen von 16 000 Franken. Zu diesen beträchtlichen Beiträgen lag kein Rechts grund vor. sie wurden vielmehr aus Billig KeIts- und Berechtig keitsgr Linden geleistet. Und so etivas ge schieht im „schwarzen" Freiburg im Uechtlcmd!" Hierzu macht das genannte Schweizer Blatt die folgende Nutzanwendung: Dürfen wir vielleicht auch sragen, wie die Stadt Zürich den Katholiken gegenüber Gegenrecht hält? Die Gegenüberstellung könnte hinreichen zu einem interessanten Kol legium über Toleranz und Gerechtigkeitssinn. Das rumänische Konkordat Unmittelbar vor d«m Abschlutz. Bukarest. 31. März. Der Abschluß des Konkordats, über das s«l>c»i fest Jahren verhandelt wird, steht nunmehr unmittelbar 'bevor. Insbesondere ist der Wunsch des Königs maßgebend gewesen, daß das Kon kordat abgeschlossen sein soll bis zum Zeitpunkt seiner Abfahrt nach Italien. Die letzten Vorarbeiten sind beendet worden, und iu einer Unterredung, die der Nuntius Monsignore Do lei mit dem Innenminister Octavian Goga hatte, sind auch die letzten Mistve ständnisse beseitigt ivorden. Da Kultusminister Bastle Noidis das Konkordat selbst nicht unterzeichnen will, wird er einen kurzen Urlaub antreten, ivährenddessen Innenminister Goga oas Konkordat unterzeichne» wird. Sit MUW MMlleltt MW« Der Reichsjnstizminister hat dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes über die Verzinsung ausgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden zu gehen lassen. Das Gesetz geht von der Grundaufsassung aus, daß an den Grundzügen der Aufwertungsgesetzgebung von 1925 unbedingt festzuhalten sei. In Wahrung dieses Grundsatzes enthält der Entwurf einige Vorschläge, die dazu bestimmt sind, unvorhergesehene Härten des geltenden Auswerttingsrechtes zu mildern, mißbräuchlicher Aus nutzung der Gesetzesvorschriften entgegenzutreten, sowie all gemein zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung der Aufwertung beizutragen. Im Einzelnen liandelt es sich nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfes bei der Regelung der erörterten Fragen um folgendes: 1. Verzinsung. Eine unvorhersehbare Harte hat sich insbesondere bei der Verzinsung von Hypotheken herausgestellt. Nach 8 28 Absatz 2 des Aufwertungsgesetzes beginnt bei Hypotheken, die infolge Auswertung Kraft Rückwirkung wieder eingetragen werde», die Verzinsung erst mit dem Beginn des auf die Wieder- eintragung folgenden Kalendervierteljahres. Rach der Recht sprechung oes Reichsgerichts ist diese Vorschrift sowohl für das dringliche Recht als auch für die persönliche Forderung anzu- ivenden. Solange also die Wiederelntrag-ung noch nicht erfolgt ist, erhält der Gläubiger Zinsen weder vom Eigentümer noch vom persönlichen Schuldner. Bei der Ueberlastung der A u f w e r t u n g s st e l l e n u.n d G r -u n d b u ch ä m t e r ist di« Eintragung der Rückwirkuiig'shypotheken in vielen Fällen erst sehr spät oder übettiaupt noch nicht erfolgt -uno vielfach für die nächste Zeit auch noch nicht zu erwarten. Aus dieser ,veilen Hinausschiebung der Wiedereintvagung, mit der beim Erlasse des Aufwerttmgsgesetzes nicht gerechnet worden ist. ergibt sich für den betroffenen Gläubiger eine erhebliche Unbilligkeit. Die Anknüpfung des Verzinsungsbeginns an di« Wiedereintra gung hat iveiter den Nachteil, daß einzelne Gläubiger durch größere Geschäftsgewandtheit, durch größere Nähe ihres Wohn sitzes zun, Sitze oes Grundbuchamtes und durch stärkeres Drän gen und aus anderen Gründen Vorteile vor anderen Gläubiger» erreichen können. Daraus ergibt sich eine Ungleichheit im Kreise der Gläubiger wie der Schuldner, die durchaus unerwünscht ist. Der Entwurf will hier Abhilfe schassen. Er sieht vor, dass von einem festen, und zwar zeitlich zurückliegenden Termin der Aufwertungsbetrag des dinglichen Rechtes wie der persön lichen Forderung zm verzinsen Ist ohne Rücksicht darauf, ob und wann di« Hypott^k wieder eingetragen wirb. Als Termin ist der 1. Juli 1926 gewählt. Dieser Zeitpunkt wird insofern am ehesten den Auffassungen bei Erlaß des Gesetzes entsprechen, als beim Erlasse des Aufwerttmgsgesetzes mit einer Hinausschiebung der Wiedereintragung bis zur Dauer eines Jahres eiiva gerecy» net iverden konnte. Eine unbillige Belastung des Eigentümers und Schuldners ist trotz der Verpflichtung zur rückwirkenden Zinszahlung hiervon nicht zu besorgen. Denn einmal ist zu berücksichtigen, dah in weiten Kreisen und insbesondere auch bei einer Anzahl höherer Gerichte vor der Klärung dieser Frage durch das Reichsgericht im Oktober v. I. die Ansä-auung vor geherrscht hat, daß die persönliche Forderung ohne Rücksicht aus die Wiedereintragung bereits vom 1. Januar 1925 an zu ver zinsen ivar. Des iveiteren haben sich, ivas oen städtischen Grund besitz anbelangt, die beteiligten Hausbesitzerkreise auf Aufforde rung ihrer Organisation aus freien Stücken schon im Frühjahr 1926 in weitem Umfange zu einer Verzinsung vor erfolgter Wiedereintrogung verstanden. Schließlich sieht der Entwurf im Interesse des Eigentümers und des Schuldners ausdrücklich vor. daß die Fülligkeit sür die Zinsrückstände nicht sogleich eintritt, diese Zinsrückstände vielmehr auf oie beiden nächsten vertragsmäßigen Zinstermine verteilt werde» können. Di« Bestimmung des 1. Juli 1926 als Anfangstermin sür den Beginn der Verzinsung erscheint daher scnvohi voin Stand, puukt des Gläubigers als auch vom Standpunkt des Eigentü mers und Schuldners angemessen.. Der 1. Juli 1926 soll der späteste Anfangstermin für die Verzinsung sein. Soweit etwa nach der Necht-saufsassung de, Gerichte ein früherer Zeitpunkt für den Beginn der Verzinsung in Frage kommt (z. B. Hypothe ken. die auf Grund eines Vorbehalts der Rechte aufgewertet werden, oder für die persönliche Forderung solcher Rückwir kungshypotheken, deren Wiedereintragung infolge der Vorschrif ten über den Schutz des guten Glaubens nicht erfolgen kann), behält es hierbei sein Bewenden. Der Entwurf schließt ferner die Anlehnung an den allge meinen Grundsatz des Art. 23 der Durchführungsverordnung zum Auswertungsgesetze vom 29. November IM (Reichsgesetzblatt l S 392) aus, daß Zinsen, die sür «inen früheren Zeitpunkt ge zahlt si>ü>, zurückgefordert iverde» können. Dem liegt die Er wägung zugrunde, daß die Zinsleistung bereits zu damaliger Zeit noch Auffassung weiter Volksschichten einer sittlichen Pflicht oder doch einer auf den Anstand zu nehmenden Rück sicht entsprach. Die Ausschließung von Rückforder,mgscinsprü- chen soll auch dann gelten, wenn die Leistung unter Vorbehalt bewirkt ist. Sind jedoch dem Eigentümer oder dem Schuldner für «inen früheren Zeitraum geleistete Zinsen inzwischen vom Gläubiger zuvückerstattet worden, so behält es dabei sein Be- ivenden. * Ein zweiter Artikel wird die Regelung der Uin- >oandlung -er Hypotheken In Grundschulden behandeln. Ein merkwürdiger Fall Zu einem nierkwürdigen Konflikt ist es zwischen der Ber liner Polizei und dem evangelischen Generalsuperintendenten von Brandenburg, Dr. D. Dibelius gekommen. Ei,de Januar war bei der Berliner Kriminalpolizei ein Schreiben aus den ost havelländischen Dorf Königshorst «ingelaufen, worin der Ver dacht ausgesprochen wurde, daß der oortige Ortspfarrer Schn vor im Dezember 1818 seinen Schwager Wirth vorsätz lich erschossen habe. Die Kriminalpolizei übergab die Anzeige der Staatsan-walischaft und diese ersuchte nunmehr die Polizei, Ermittelungen anzustellen. Ein Kriminalkommissar und ein Polizeibeamter fuhren nach Königshorst, um den Pfarrer nach Berlin zur Vernehmung zu holen. Nach zivei Tagen durfte er wieder zurückkehren. Nach -dem letzten Gottesdienst der Geineiiioe Königshorst hat nun der Generalsuperintendent D. Dibelius scharfe Angriffe gegen die Polizei gerichtet und von „Uebergrissen" der Berliner Polizei gesprochen. Die Verhaftung Schnoors habe in dem kleinen Dorfe gewaltiges Aufsehen erregen müssen. Es sei zu wünschen, daß die Berliner Polizei künftig das Amt eines evan gelischen Geistlichen mehr respektieren werde. Das Berliner Polizeipräsidium hat sofort eine Gegen erklärung veröffentlicht, in der betont wird, oie Vernehmung des Pfarrers Schnorr bedeute keinen Mißgriff, sie sei eine poli zeiliche Notwendigkeit gewesen. Schnorr sei nicht sisttert worden. Er sei vielmehr gebeten worden, sich znm Ziveck« der Aufklä rung nach Berlin zu begeben. Eine Vernehmung gerade in Berlin sei kriminalpolizeilich geboten gewesen, besonders weil der Pfarrer hier einer Zeugin gegenüber gestellt werden mußte. Fm übrigen glaubte die Polizei, gerade durch die Vernehmung, in Berlin jeoes unnötige Aufsehen in dem kleinen Orte zu ver meiden. Die Kriminalpolizei l>abe keinen Anlaß zu einer Ent schuldigung, da sie sich im Rahmen des Gesetzes gel>alten und jede Rücksicht gegenüber einem Geistlichen beobachtet l;abe. Die schiveren Angriffe des Generalsuperintendenten Dr. Dibelius haben dem Polizeipräsidenten Veranlassung gegeben, sich be- lchiverdcführend an den Oberkirchenrat als die Vorgesetzte Be» Hörde des General superinten oenten zu wenden, lieber die Angelegenheit selbst, die Gegenstand der Unter suchung bildet, ist vorläufig wenig bekannt. Fest steht, daß Schnoors Schwager Wirth im Hause des Pfarrers erschossen worden ist. Es hieß damals, er sei von Einbrechern erschossen wurden, lieber die Motive, die Schnoor zu einer solchen Tat gebracht i-aben könnten, ist nichts bekannt. Die Vernehmung erfolgte dem Vernehmen nach aus die Anzeige einer früheren Hausangestellten hin. Der Generolsuperintendent scl>eint sich jedenfalls inzivisäzen überzeugt zu haben, daß er zuiiächst etwas zu weit gegangen ist. Er hat die sensationell aufgemachte Wiedergabe seiner Äeutze- rung in der Presse berichtigt und erklärt: „Ich stand vor der Tai- fache, daß gegen einen Geistlichen meines Sprengels der unge heuerlichste Vorwurf erhoben worden ist, den man wohl jemals einem evangelischen Geistlichen gemacht hat: Einen Mord be gangen und dann mit moröbefieckten Händen acht Jahre lang sein Pfarramt geführt zu haben. Einem Geistlichen, gegen oen eine solci>e Beschuldigung erhoben worden ist, zur Seite zu treten, halte ich für die Ritterpflicht des Vorgesetzten. — Wenn au» diesem Anlaß eine Verfehlung anderer Art, von -der keiner der Vorgesetzten etwas muhte, aufgedeckt ivorden ist, so wird diese unverzüglich ihre Sühn« finden. Wer Respekt vor dem Amt des Geistlichen fordert, wiro alles tun. um den Ehrenschild diese« Amtes rein zu halten." Diesem letzten Satze kam, nun» nur beipflichten. Es ist eigentlich bedauerlich, daß dieser Fall von der Presse fast aller Richtungen in den letzten Togen in sensationell aufgemachter Form wiedcrgegeben worden ist. Wir haben absichtlich nicht darüber berichtet, solange nicht über das Für und Wieder zwischen Polizeipräsidium und Superintendentur einige Klarheit frischte. Heute ist diese sachliche Differenz, oie das eigentlich Anziehende an -der Sache war, im ivesentlichen beseitigt und man kann mit Ruhe die Aufklärung des Falles, von der Instanz er« warten, die nun allein das-Wort Hot. von dem Gericht. Dte katholische Fra« in heuliger Zeit Vortrag bei »er D.ignag drs «ach. Deutschen Frauenbundes kn Sechzig a« 27. März 1S27. vo», Dr. Christian Schreiber, Bischof von Meitze,,. 1. Die tacholische Krau der heutige« Zeit soll i« «ahmen de» Sittengrsetze» mit beiden Füßen sich ans de« Bode» der diesseitigen WirNichtieit stellen. 2. Die katholische Frau der heutigen Heit soll aber auch »ie religiös-sittlichen, christliche« und kachollsche» Werte an ihrer eigenen Person NN» in ihrem Wirknngs« kreise doll »n» ganz znv Geltung bringe«. Daß die katholisch: Kirche jeglicher Form der D i essu i ist ä tsg kei t, sofern diese sich von den Ge boten- Gottes nicht entfernt, freundlich geg-enübevstelht, braucht nicht erst gesagt zu werden. Sie ist nicht bloh je»sei-tsstrebend, sonder,, auch diesseitssreudig. Sie billigt und fordert jegliches menschliches Schaffen, möste es sich auf wirtschaftlichem oder sozialem oder politischem oder kulturellen, Gebiet betätigen, wenn «s nur mit Gottes Gebot im Einklang bleibt. Ich habe vor 3 Wochen an dieser Stelle diese Tatsache in bezug aus das Wirtschaftsleben eingehend dav- aelrgt. Ich könnte sür die anderen Gebiet« dieselbe Tatsache darin», nämlich dir Tatsache der Förderung jeg licher DiesseitStätigkeit durch die katholische Kirche auf den, Boden des Sittengesctzes. Heute legt sich uns die Frage auf die Lippen, ob die katholische Kirche in dieser Diesseitsbejahung einen Unter schied macht zwischen Mann und Weib. Ich antworte: Nein. Dl: katholische Kirche begrüßt vielmehr die in den Schranken d.-S Sittengesetzes sich bewegend« DiesfeitStätigkoiit der Frau -ebenso sehr, wie die auf demselben Boden sich vollzieh.«»»« DiesseitStäk-igkeit des Mannes. Zum v«w'«is« dessen brauche ich z. B. nur zu er innern an da» Lob drr wirtschaftstüchtigen Frau in der Messe an den Festen heiliger Frauen. Dieses L>b W dem Buche der Sprüche entnommen. Es ist da» sog. golden« Alphabeth d.w Frau. Es lautet; „Ein starkes — sagen wir ein wirtschaftstüchtig:S Weib, >v«r wird es finden? Ihr Wert ist wie di: Dinge, dir weither kommen von den äutzersten Gren-in, auf sie vertvaut ihres Mannes Herz, und es wird ihm nicht an Gewinn schien, Sie sucht sich Wolle und Flach» und arbeitet nach d« Kunst ihrer Hände. Sie ist wie >:i.n Ka-ufmannSschiff: von fernher bringt fte ihr Brot. Sie hcht ans, wenn es noch Nacht ist, und gibt Zeh rung ihren HauSg.-nossen und Speise ihren Mägden. S« schaut nach einem Acker und kaust ihn; vom Erwerb ihrer Hände Pflanzt für einen Weinberg. Sie gürtet mit Kraft chre Lenden und stärkt ihre Arme. Sie fühlt und ficht, wie gut ihr Geschäft ist, und nicht lischt ihr Sicht des Nachts. Sie legt ihre Hand an große Dinge, und ihre Finger «rx fassen dl: Spindel sie fürchtet nicht für ihr Hän de» Schn«'» Kälte; denn alle ihre Hausgenossen sind dop pelt gekleidet, s-re macht sich Decken weitze Leinwand und Purpur ist ihr Kleid. Angesehen ist ihr Mann, wenn er fitzt am Tor mit den A:ltesten des Landes. Linnen fertigt und verkauft si>: -und liefert Gürtel an die Kananäer . . . Sie hat acht aus d:n Wandel ihres Hauses und iht ihr Brot nicht müßig. Ihre Kindn- kommen empor und Preisen sie selig; auch ihr Mann lobt sie . . . Ja, preitzt sie ob der Früchte ihr:r .Hände; «s sollen sie erheben am Tore ihre? Derb:" (Spr. 31, 10-31.» So verh.wrlicht die katholische Kirche -in den Feier stunden ihvw Liturgie die geschästStüchtige Hanssvau und Mutter. Es ist dies rine grundsätzliche Stellungnahme, au» der wir schließen dürfen, daß die katholische Kirche auf jede Frau in jedem gottgefälligen Di-os-se-itsbevnf und Stand schaut. Deshalb findet die gesunde Frauenbewegung, die den Frauen, im Rahme,, ihrer Anlagen, Fähigkeiten und Ausbildungen auch solche Berufe zugänglich zu machen sucht, die bisher nur den Männern offeirstanden, durchaus di« Billigung der katholischen Kirche. Biele Frauen können henke nur durch di« Erwerbsarbeit zu einem ange messenen Unterhalt und Lebensinhalt kommen, iveil di« Eh« ihnen nicht möglich ist oder ihnen nur eins zcht»ang Schutz und Beschäftigung grwährt. Bei der gesteigerten Bildung und Selbständigkeit der Menschen wächst auch di« Zah? derjenigen Frauen, hi« ans «in idealen Beweggründen den Drang in sich fpüvrn, die B!-l d un gS g ü t«r und Ideals des Frauengeschlechts zu hüten und zu mehren. Das sind Bestrebungen, denen die katholische Kirche durchaus Verständnis entgegenbringt. Auch die katholischen Frauen soll«», sich deshalb den verschiedenen Berufen zuwenden, die durch die Entwicklung der Industrie und des Handels des sozialen, wirtschaftlichen und politischen L:benS d«r Kunst -und Wissenschaft der Frau erschlossen worden sind. Wir begrüßen «S, daß die katholischen Frauen sich betätigen in d«r Landwirtschaft und Gärtnerei!« in der Jrrdustrt: — sei «s als Beamtinnen, sei es als Lohnarbeiter innen, fei öS als Heimarbeiterinnen — und km Handel — als Vnkänferinnen oder Kontoristinnen oder GeschäftSlei tcrinnen —, im Versicherungsgewerbe, im Posd-, TotHrhvn-, und Telegraphendienst, an der Bahn, in dev Hauswirtschaft als Hausbeamtinn-n oder als Dienstboten» in der Armen», Walzen- und Säuglingspflege, als besoldete Beamtinnen, oder als ehrenamtlich Beschäftigte, Haus- und Wochenpflege, Arbeit»- und Wohnungsnachweis, WohunivgS- inspektion, Gefängnisaufficht, Gefangenen- und Gefängnis-, pfleg:, auch in der Kommnnalverwaltnng, in der Tuber kulose- und Alkoholfüriorg:, in der Schule als Lehrerinnen«, Schnlärztilmen und Schnlschw:ster„, in der Krankenpfleg« und aus allen Gebieten sozialer Hilfsarbeit, in der Wohl, fahrtspflege und Jugendfürsorge, in Sänglin^heimen, Krip pen, Äewahranstalten, Kinderhorten, als Fürsorgedamest und Vormünderin»:», in Ferienheimen, Hoifftädten, Hilfs schulen, Rettungs-Häusern, in Heimen und Hospitzen, in dev Bahnhofsmisfion, ,m Kinder- und Mädchenschutz, bet den Fngendgnnchtshöfen, in d«r Gefangenen- und Gefängnis» pfleg:, als Aevztinne», Apothekerinnen, Bibliothekarinnen, als Jnristinnen in den Rechtsschuystollen, als Assistentmnen an medizinisch:,, und naturwissenschaftlichen Fakultäten, als Nationalökonominnen. rn d:n Volks- und höheren Schulen, auch an den Universitäten, in der Kunst und im Kunstge,» werbe. Ausgeschlossen find nur solche Berufe und Betätix gingen, di-: der natnrhaste,, Art der Frau nicht angemessen sind. Es findet auch den Beifall der katholischen Kirche- datz die in den verschiedenen Diesseits-berufen tätigen Frauen sich zur besseren Geltendmachung ihrer berechtigten Standes» Jntersfen in Vereinen und Organisationen zusammen» schließen, sofern diese mit d«m natürlichen und christlichen
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