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Honntag, den SO. Marz 1027 "MW»» t1ntirtzaltnn-«»»ilag« . ' 'MW'.*« Nr. 66; Seite 5 Im Spiegel -er moderne» Zeil Mehr katholische Rasse Das Luzerner „Vaterland" vom 16. Januar 1927 bringt unter dem Titel^Katholische Rasse" eine sehr be achtenswerte Mahnung zur Weckung des katholischen Selbst- und Solidaritätsgefühls. „Seelische Rasse ist in neres Zusammepgekörigkeitsbewußtsein, ist innere und äußere Hilfsbereitschaft, ist aktivistischer Bekennermut, der uns Katholiken in oft gerade merkwürdiger Weise abgeht. Nasse haben in dieser Beziehung die Freimau rer, die Juden (die auch noch durch anthropologische Nas enmerkmale zusammengehalten werden), die Soziali- ten, die sich alle für ihre Interessen im hintersten Win- rel der Erde wehren und wie auf Kommando auf allen Plätzen der Erde zusammenspielen und in der Lage sind, einen Orkan gegen Kirche und Papsttum zu entfesseln. Wenn ein katholisches Dienstmädchen in religiösem Über eifer ein jüdisches Kind tauft, wenn der Papst moderne Irrlehren verurteilt, wenn eine katholische Regierung einen sreimaurerischen Revolutionär a la Ferrer zum Tode verurteilt, dann werden Negierungen und Parla mente in Bewegung gesetzt, dann regnet es von parla mentarischen Interpellationen, Regierungsprotesten, und ein breiter, schmutziger Strom von Zeitungsartikeln er gießt sich über den Erdball. Wo aber sind die Hunderte von Millionen Katholiken, wenn einem katholischen Volke die Heimat geraubt wird, wie in Düdtirol, wenn grausame Katholikenmetzeleien stattfinden, wie es in Ar menien geschah, wenn ein katholisches Kulturland zer schlagen wird, wie es im Rhein- und Ruhrgebiet der Fall war, und wenn ein ganzes katholisches Volk auf das hef tigste unterdrückt und aller seiner Rechte beraubt wird, wie es heute in Mexiko geschieht? Kläglich haben wir Katholiken auf diesem Gebiete versagt, ganz kläglich. Auf dem Erdenrund gibt es mehr als 300 Millionen Katho liken! Sie könnten eine riesige moralische Macht dar- stellcn, gegenüber deren Willen die Verfolgung eines ganzen katholischen Volkes einfach unmöglich wäre. heilig öas Keilige Ueber dieses Thema bringt die Monatsschrift „Vom frohen Lebe n", Verlag der „Scholle", Berlin-Weißen see. sehr bemerkenswerte Ausführungen, die sich jeder unserer Leser in ganz bestimmten Richtungen noch er weitern und ergänzen kann. Das frohe Leben schreibt: Cancta sancta! — Das Heilige auf heilige Weise! Der Zorn und die Stricke Christi über die Macher und die Krämer! Wem das Heilige heilig ist, muß zum Kampf bereit sein, daß es nicht durch Betriebsam keit und nicht vor Geschäftstüchtigkeit enthei ligt wird. Daher 1. muß es wirklich sein, daß den Mitgliedern von Vereinen, Kongregationen u. a. bei der sog. monatlichen Eeneralkommunion eine gestempelte Bescheini gung in die Hand gedrückt wird? Ist das nicht Ka serne und Polizeibetrieb? Hat das mit Religiosität oder Frömmigkeit etwas zu tun? Heißt das, dieselben nicht in Verruf bringen? Ist das nicht Tod derselben? Nun führt man die „Kontrolle" auch für die Kinderkommu- nioncn ein! 2. Eine Ordensfrau und Vorsteherineines Lyzeums (es geht uns um die Sache, nicht um die Person: daher kein Name!) gibt ans: „Bezugsschein auf eine heilige Kommunion, aufgeopfert von..." Das ist ein Beispiel (wenn das am grünen Holze ge schieht, was wird dann am dürren geschehen?) aus Tau senden. Das Heilige ist in Gefahr — nicht durch seine Feinde, sondern durch seine Freunde! G o t t s ch a I k. Tanzumi und Tuberkulose In Paris wird — so schreibt die „Schönere Zukunft", Wien — alljährlich von einer großen. Poincare nahe stehenden Zeitung ein „Ball der kleinen weißen Betten" veranstaltet .dessen Reinerträgnis für tuberkulöse Kin der bestimmt ist. Aus dem Festbericht der Wiener „Neuen Freien Presse" vom 7. Februar 1927 ist die ganze Ver kommenheit einer materialistischen Gesellschaft ersichtlich, die nur auf dem Umweg über Champagner zu jenem Al mosen zu bewegen ist, das doch ihre selbstverständliche Pflicht wäre, und die nur allzu gern ihre Schamlosig keiten mit einem Mitleidsmäntelchen umgibt. Die „Neue Freie Presse" schreibt: „ ... In Marmorsälen wird das Bankett für 500 Gäste serviert. Erlesenstes an Eingebun gen französischer Kochkunst; Herzoginnen, Dichter, Bot schafter, berühmte Aviatiker, Rajahs und Boxer, die ganze Buntheit der Arrivierten von Paris, international gemischt, speist, kostet, genießt, betrachtet sich und läßt sich betrachten . . Vierzigtausend Lichter flammen heute, über eine Million bringen die Eintrittsgelder", — die größtenteils zur Deckung der Unkosten verwendet wer den! —, trotz der Krise fließt der Champagner in den mit Recht beliebten Strömen, und alle Wunder Pariser Frauentoiletten schimmern . . . hier rechnet man nicht. Büfett, eine Flasche Champagner mehr, Lose zur Tom bola. bei der man überflüssigerweise ein Prunkauto ge winnen kann, wo man doch schon seine Luxuswagen in der Garage des eigenen Palais stehen hat, eine Tamen- 'pende mit kleinen Aufmerksamkeiten von Firmen, die ich diese Publizität etwas kosten lassen, reizende Der- äuferinnen des Seidenstrumpshauses, die ihre Gaben dar bieten k. Licht, Lärm, Sicherheit der eigenen Geltung, Eitelkeit und Begierde, alles zusammengemengt. Man wird bald wissen, wieviel die fiebernden kranken Kin der für ihre Milch und Arzneien Erhalten. Es wird ein Bruchteil von dem sein, was für Juweliere und Mode häuser dieser „Ball der kleinen weißen Betten" bedeutet, auf dem Paris für seine kranken Kinder schwelgt, lackst, gafft und tanzt." Bedarf es noch eines Wortes, um diese Pariser Zu stände an deutschen Verhältnissen näher zu erörtern? Wann sin- Gesetze verpflichtend? Diese Frage ist in den letzten Jahren zu ungewöhn licher Bedeutsamkeit gelangt. Neuerdings setzt sich mit ihr die große Wiener katholische Monatsschrift „Schö nere Zukunst" auseinander. Sie schreibt: Wohl ist das positive Recht der modernen Staaten schon seit geraumer Zeit weitestgehend aus dem Zusam menhang mit der objektiven christlichen Moral, die Quelle und Richtpunkt alles gesalzten Rechtes sein muß. heraus gerissen worden, aber in der Nachkriegszeit ist die staat- iche und kommunale Gesetzgebung wiederholt in beson ders eklatanten Gegensatz zur objektiven christlichen Sit- enordnung getreten. Daraus ergeben sich oft die schwel ten Gewissenskonflikte für die Staatsbürger, insbeson dere für jene, welche auch die von einer „christlichen" Parlamentsmehrheit beschlossenen Gesetze nicht ungeprüft für im Gewissen verpflichtend halten. Man denke z. B. an die gesetzliche Vermögensberaubung und Landesver weisungen des Hauses Habsburg, Gesetze, die selbst bei weitherzigster Ausdeutung der katholischen Moralgrund sätze als unsittlich qualifiziert werden müssen. Man denke an das Mieterschutzgesetz, das die Hausherren enteignet und der privaten Initiative die Bautätigkeit verunmög licht. Man denke ferner an die drückenden Steuerlasten, welche sowohl der Bund als auch das Land Wien den Steuerträgern aushalst. Die Wohnbausteuer der Ge meinde Wien, die keinen anderen Zweck hat, als die Kom munalisierung des Wohnungswesens zu ermöglichen, ge hört ebenso wie gewisse ungebührlich hohe Kansumstenern vor das Forum der Moral; das Urteil, das sie fällen muß, wird gewiß zuungunsten des positiven Rechtes aussallen. Angesichts dieser Sachlage, die nicht nur in Oester reich, sondern auch in anderen europäischen Staaten ge geben ist, ist ein Hinweis auf die Kriterien, welche man zur Feststellung der Gewissensverbindlichkeit eines Ge setzes heranziehen muß, am Platze. Viktor Cathrein, S. I., gibt sie in seiner „Moralphilosophie" (2. Auflage, 1883, S. -102—403) in folgenden Sätzen an: „Wie das Recht ein Teil der sittlichen Ordnung ist, und die Necksts- gesetze ihre verpflichtende Kraft aus dein Naturgesetze oder dem göttlichen Willen schöpfen, so genügt es einem wahren Rechtsgesetze nicht, daß es nach den verfassungs mäßigen Formen von der zuständigen Behörde erlassen sei. Es darf außerdem nichts dem natürlichen Sitten gesetz Widersprechendes enthalten. Man hat zwar in neuerer Zeit nicht selten zwischen formellen und materiel len Recht unterschieden und behauptet, ein in den ge wöhnlichen Formen erlassenes Gesetz sei formelles Recht, auch wenn es Unerlaubtes und Ungerechtes vorschreibe, also materielles Unrecht sei. Tementsprechend behauptet man auch, Richter und Beamte seien berechtigt, ja ver pflichtet, jedes formell richtig erlassene Gesetz, was es auch immer vorschreibe, durchzusühren und es überhaupt wie ein rechtskräftiges Gesetz zu behandeln, bis es in den gewöhnlichen Rechtsformen 'wieder aufgehoben sei. Das ist gewiß eine sehr bequeme Lehre, mit der man cher Beamte sein Gewissen beschwichtigen, die Verant wortlichkeit für sein Tun auf andere abwälzen und so ruhig in Amt und Würde bleiben kann. Aber sie ist in ihrer Allgemeinheit falsch. Ist das Gesetz nach seinem Inhalt offenbar ungerecht, so ist es nicht nur ohne jede verpflichtende Kraft (T. Thomas S. theol. 2. 2. q. 60 a. 5: Si scriptura legis eontineat aliquid contra ius naturale, iniusta est nee habet vim obligandi), sondern niemand darf zur Ausübung desselben formell Mitwirken, ohne sich einer Ungerechtigkeit schuldig zu machen. Eine solche Mitwirkung aber ist es. wenn jemand einen Unschuldi gen auf Grund eines ostenbar ungerechten Gesetzes ver urteilt und bestraft." Man könnte diese grundsätzlichen Ausführungen des Iesuitenpaters auf mancherlei Vorgänge in Deutschland anwenden. Entscheidend ist für den Mensch immer das Gewissen. Aber — und hier erhebt sich eine Schwie rigkeit — hat jeder immer ein richtiges Gewissen und: ist der einzelne in manchen sehr komplizierten Fäl len überhaupt in der Lage, mit seiner beschränkten Kenntnis der Materie ein richtiges Endurteil zu fällen? Hieraus entstehen die sogenannten Zweifels fälle. die fast ausnahmslos gewisse Menschengruppen bei außergewöhnlichen zur Debatte stehenden Problemen, an sich erfahren. Und hier greift die Stimme der Kirche ein. oder die Parole einer durchaus zuverlässigen, von geistig hochstehenden Männern geführten Organisation, die dann in den meisten Fällen für die Masse bindend sein werden und andererseits diese Masse des quälenden Urteils entheben. — Nichtsdestoweniger aber sind die obigen Ausführungen des Jesuiten Cathrein überaus wertvoll, um endlich mit Auffassungen zu brechen, die heute geradezu in aller Oeffentlichkeit die Unmoral sank tionieren und das Unrecht zum Rechte stempeln. Män ner. die irgendwo an verantwortlicher Stelle stehe n und darum auf Grund ihrer Bildung auch eine Lieber Freund, nimm dir doch Zeit, diese Zeit zu dei nem nötigsten, ersten, wichtigsten Geschäfte; nimm sie dir um jeden Preis, gleichviel woher, gleichviel auf wessen Unkosten: nimm dir die Zeit zur Ausübung deiner Reli gion! Kein Mensch auf der ganzen Welt hat das Recht, dir diese Zeit zu entziehen; niemand, — weder dein Ar beitgeber oder Meister, weder dein Lehrer, noch deine Eltern, niemand, ohne irgendeine Ausnahme. An dem ewigen Heile deiner Seele kann dich niemand hindern; und sollte sich ein Geschöpf unterfangen, dieses dein hei liges Recht antasten zu wollen, da müßtest du die große Regel der Apostel befolgen: „Man muß Gott inehr ge horchen als den Menschen" . . . Wenn du es beim rech ten Lichte betrachtest, lieber Freund, so hat oder findet man in Gewissenssachen immer Zeit, zu tun, was man will. Aber der Wille muß da fein, er muh stark, ent schieden und ausdauernd sein. v, Segur. entsprechende Klarheit des Gewissens besitzen müssen, soll ten es recht bald unter ikrer Würde halten, sich Gesetze vorscbreiben zu lassen, die vielleicht zufällig mit einer für einen ganz bestimmten Zweck agitatorisch aufgewühl ten Merheit zustande gekommen sind. Deulschsein und deutsche Namen In der „Nt uttersprach e", Heft 2, S. 35, schreibt ein Standesbeamter: „Ich habe volles Verständnis dafür, daß ein Vater seinem Neugeborenen, besonders wenn es der erste ist. einen außergewöhnlichen Namen geben will; ich habe aber gar kein Verständnis dafür, daß dies ein Name sein muß, der aus dein Sprachgebrauch eines Volkes stammt, das jahrelang gegen uns im Krieg lag oder sich gar nach einem Treubruch unseren Feinden an geschlossen hatte. Ein französischer Standesbeamter würde niemals dazu zu bewegen sein, in sein französisches Ge burtsregister einen Heinrich oder Jakob einzutragen. Er wird eben jeden deutschen Vornamen, ohne mit der Wim per zu zucken, ins Französische übersetzen. Dieselbe Er fahrung kann man in jedem anderen fremden Lande machen." Wir unterstreichen die Forderung nach deutschen Na men ganz entschieden, aber warum die Beg r ü n düng aus der Feindschaft gegen Frankreich heraus, statt aus deutschem Wesen heraus? Warum den Haß gegen das Fremdwesen aufrufen, statt die Liebe und Treue zu eigenem Wesen? Mit Liebe, nicht mit Haß heilen wir den Deutschen von seinem Fremdwörter-Af- fentum, das b e i s p i e I l o s würdelos ist in der gan zen Welt. Womit kein engstirniges Sichselbstabschließen gegen hohe Leistungen fremder Arbeit gemeint sein soll — Frankreich spielt schon lange wieder Richard Wagner und bereitet eine große Beethovenehrung vor. Seid deutsch, d. h. seid Menschen der Geistigkeit und Treue und Weite. Und bedenkt, wieviel Verpflichtung und Ver antwortlichkeit, Gewissensersorschung und Demut der Spruch Geibels uns auferlegt: „Und es mag an deutschem Wesen, Einmal noch die Welt genesen!" Teut. (Aus der Monatsschrift „Vom frohen Leben", Verlag der Scholle, BerÜn-Weitz-.nsec. Kerein? Weil cs notwendig ist. bringen wir wieder, was wir schon einmal gebracht haben. Viele werden es vergessen haben. Es war ungefähr das: Ein a n st ä n d i g e r M e n s ch wird nicht in ein frem des Zimmer treten, ohne angeklopft und auf „Herein" gewartet haben. Aber ach, diese sonst so anständigen, so gebildeten, so feinen Menschen! In ein fremdes Leben treten sie, ahne anzuklopfen, ohne zu fragen, darf ich herein kommen, ohne auf „Herein" zu warten. Mit ihren Ge danken. ihren Urteilen, ihrer schmutzigen Neugier, ihrer Schwatz- und Klatschsucht treten sie immer wieder unauf gefordert in das Leben eines Menschen, in ein armes, gequältes, gehetztes, zerbrochenes Leben: kümmern sich darum, reißen Wunden auf. wühlen in Gräbern, machen das arme Leben noch schwerer, als es schon ist, zerren es in die Oeffentlichkeit, in die grausamen Schandmäuler der Menschen. „Es ist besser in die Hände des gerechten Gottes zu fallen, als in . . . den Mund dieser Menschen! Nein, in ein fremdes Zimmer würden sie nie treten, ohne daß der drinnen „Herein!" gerufen hat. Aber sie mackfen sich gar kein Gewissen, in ein fremdes Leben, das doch mehr und heiliger ist, zu treten. Und sie halten sich für anständige, gebildete, seine und, ach Gott, auch noch fromme Menschen! Bruder Parvus. PA ns der Monatsschrift „Vom frohen Leben", Ver lag der Scholle, Berlin-Weißensce.) Das BekermZms Eine große Anzahl amerikanischer Zeitungen hat an ihre Leser sehr interessante und bedeutungsvolle Fragen über die christliche Religion und ihre Grundbegriffe ge richtet. Die Antworten, die darauf von 1 25000 Per sonen erfolgten, sind sehr vielsagend. Wir geben sie nach stehend der Reihe nach wieder und fügen jeweilig am Schluß die Bejahung oder Verneinung der Frage in Pro- zenten an. 1. Glaubst du an Gott? 2. Glaubst du an die Unsterblichkeit? 3. Glaubst du an das Gebet als Mittel zum persönlichen Verkehr mit Gott? 4. Glaubst du, daß Jesus göttlich war in dem Sinne, wie es kein anderer Mensch war? 6. Hältst du die Bibel für inspiriert in dem Sinne, als es von keinem anderen litera rischen Erzeugnis gesagt werden kann? 85 6. Bist du tätiges Mitglied irgendeiner Kirche? 7. Besuchst du regelmäßig den Gottesdienst? 76 8. Würdest du es gern haben, daß deine Fa milie an einem Ort wohnt, wo keine Kirche sich befindet? 9. Hast du regelmäßig gemeinsames Gebet in deinem Haus? 10. Bist du in einem religiösen Heim erzogen worden? - 11. Sendest du deine Kinder zu einem reli giösen Unterricht? 12. Denkst du, daß Religion in irgendeiner Form ein notwendiges Lebenselement ist für den Einzelmensch und für die Ge meinschaft? Ja Nein 91 9 88 12 88 12 85 15 85 15 77 23 76 24 13 87 42 58 87 13 72 28 87 13