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1l dem nberhandgcnommenen Betteln zu steu- ern, und bcy der fortwährenden Theurung erfordert die Nothwen- digkeit, auf möglichste Verforgung der emhciniifchen würklich Ar- men, von Obrigkeitswegen ernstlichen Bedacht zu nehmen, und dar bet) das diefcrhalb im Jahre 17zi. ergangene landesherrliche Man dat, dessen wiederholte Einfchärfungen, und erlaßene Refcripte al lenthalben auf das genaueste und sorgfältigste zu vollziehen, und be folgen zu laßen, damit dem bey hiesiger Armenverpflegung feit ei niger Zeit wahrgenommenen Mangel möglichst abgeholfcn werde. Zu diesem Ende ist, zu Befolgung des allerhöchsten Mandats vom 10. Febr. 1751. in den Ratssitzungen vom 19. und 26. Juni d. I. befunden worden: daß führohin, bey Hochzeiten, an Statt einer Auflage, welche zwischen dem L. Allmofcn, und dem Zucht - und Waifcnhaufe bisher getheiler wurde, zwey Auflagen, eine fürs Al mosen, die andere fürs Waisenhaus, gesammelt; bey Taussen ein Becken, worein die Pathen, anstatt des Einsteckens in die bey der Kirche befindliche Kasten, fürs Armuth einlcgcn, innerhalb der Schranken um den Taufstein, oder in der Sacristey, wenn daselbst getaufet wird, anfgestellet; in der Rathsvorstube ein Buch, in wel ches die Contrahenten, bey erfolgender Bestätigung ihrer Contracte, ihre freiwillige Gabe für das Armuth, eigenhändig, oder durch den Gcrichtsprocurator einzufchreiben haben, gehalten; bcy jeder Erb- schaftstheilung von dem Rcchnungsführer bey der Armcnvcrpfle- gungs - Caße, oder, nach Befinden vom Herrn Rathsdeputirten selbst, auf eine gutwillige Gabe fürs Armuth, welche von einem Mit- Erben in ein deßhalb zu haltendes Buch cinzutrageu, angefuchet; bcy Lösung der Kirchenstände, über die zeitherige Gebühren, und nach Beschaffenheit der Stellen, refp. zwey und ein Groschen, für die Armenvcrpflegungscaße entrichtet; bcy Einfammlung der mo natlichen Allmosen-Beiträge in den Häusern, nach Maasgabe des allergnädigsten Refcripts vom 6. März 1737. die freiwillige Bei steuer dem Einsammlcr aufgezählet, in ein vcrzulegcndes Buch ein- gezeichnet, und sodann erst in die Büchse gestecket; bey dem Im