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Mittwoch, zo. sunl ZorialpoUttMe Umschau Nummer Seite o Das Arbettspflichljahr Gründe und Einwände Zu oer Diskussion des Arbeitspflichtjahres wird unter ande rem folgendes geschrieben: Mit dem Einwände, das Arbeitspslichtjahr bedeute „Frei- heitsbcraubung", braucht man sich nicht erst lange Auseinander, zuselzen. Ebenso gut könnte man Schulzwang, obligatorischen Besuch der Fortbildungsschule. Zwang zur Ablegung von Prü fungen und andere im öffentlichen Interesse dem einzelnen auf- erlegtc Pflichten als Freiheitsberaubung ansprechen und ablehnen. Unvoreingenommen betrachtet, deckt sich das öffentliche Interesse bei solchen Vorschriften mit mittelbaren und unmittelbaren Vor teilen kür den in seiner freien Verfügung zeitweilig beschränkten einzelnen Volksgenossen. Aus der „Freiheitsberaubung" durch das Arbeitspflichtjahr beispielsweise würde ihm neben andern Förderungen erwachsen die Befreiung von sich selbst, von Gewohn heiten und Schwächen, kurz die Selbstzucht. Was durch den Fortfall der Wehrpflicht verloren ging an Erziehung zum Leben, soll durch die Arbeitspflicht wiedergewonnen werden. Heute nun drängt sich sofortige Einführung einer Arbeits pflicht geradezu aus. angesichts weitverbreiteter Arbeits losigkeit und Wohnungsnot. Diesen drängendsten Nöten von heute vermöchte ein Arbeitspslichtjahr recht wirksam zu Leibe zu gehen Es würde eine halbe Million junger Männer aus dem Arbeitsmarkt herausnehmen und dadurch die Arbeits- losigkeit kräftig abbauen helfen. Eine Million Wohnungen fehlen. Wenigstens eine weitere Million sogenannter Wohnungen bittet längst vergeblich darum, endlich für den Mißbrauch als Wohnung für Menschen gesperrt zu werden. Lange genug haben diese Löcher Men schen geschädigt und den Etat der Wirtschaft belastet mit kost spieligem Herumreparicren an durch Wohnungselend beschädig ten bedauernswerten Menschen. Der Nrbeitsvflichtbetrieb. richtig aufgezogen, soll schaffen können jährlich 60 000 bis tOO OVll Wohn heimstätten für Städter und Wirtschaftsheimstätten für Klein bauern. Es sind dies die Heimstätten, die Artikel IW der Ver fassung verspricht. Von Gemeinsclzafts wegen versprochen, von Gemeinschaft? wegen geschaffen und ausgegeben. Die freie Wirtschaft wird einwenden, die Arbeits- pslichiwirtschaft nähme ihr dadurch die Arbeit weg. Wo hat denn die freie Wirtschaft bisher Wohnheimstätten mit Garten und kleine Wirtschaftsheimstätten geschaffen in erheblicher Zahl? Uebrigens wäre sie ja auch gar nicht in der Lage, solch« Heim stätten so zu schaffen und so auszugeben, wie es als Aufgabe der Arbeitspflichtwirtschast in Vorschlag gebracht wird. Eine solche Ausgabe würde die freie Wirtschaft, die rein kauflnännisch rech net und rechnen muß. als nicht nur unrentabel, sondern als direkt verlustbringend ablchnen müssen. Die Genossenschaften in England Die englischen Genossenschaften stellen in ihrer Gesamttätig- iieit eine gewaltige Wirtschastsleistung dar. Obwohl an Mitglic- derzahl <4.7 Millionen! kaum stärker als die deutschen Genossen schaften, nehmen sie doch einen viel größeren Anteil an den von ihnen selbst geschaffenen Unternehmungen als bei uns. Der Gesamtumsatz der englischen Konsumvereine im Jahre 1925 be trug etiva 3.7 Milliarden Reichsmark, so daß jedes Mitglied im Durchschnitt für etwa 800 Reichsmark an Waren aus seiner Genossenscl)aft entnahm. Für Deutschland dürfte der gleiche Durchschnitt für 1925 etwa 200 Reichsmark betragen. Mit einem eingezahlten Antcilkapital von etwa 1.8 Millionen Reichs mark haben die Mitglieder ihren Genossenschaften je etwa 3«v Reichsmark Betriebskapital zur Verfügung gestellt. Die engliscl>e „Gepag" erzielte durch ihre Großeinkaufs- gcsellschaften und Produktionsanlagen einen Umsatz von etwa 1.8 Milliarden Reichsmark. Insgesamt werden in den englischen Genosscnscliasten etwa 240 000 Arbeiter und Angestellt« beschäftigt. Auch diese Tatsache findet ihr« tiefere Bedeutung und Auswirkung darin, daß die Genossenschaften durch ihre eige nen Produktionsbetriebe auch einen wesentlichen Einfluß auf die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Pri vatindustrie auszuüben vermögen. Der Umsatz im eigenen Versicherung?- und Bankunterneh men betrug 1924 schon mehr als 11 Milliarden Reichsmark. Der Genossenschastsgedanke ist in England Gemeingut der Arbeitnehmer geworden. Zur weiteren Förderung dieser Er kenntnis ist das genossenschaftliche Volksbildungswesen bereits zur hohen Blüte gebracht. Bilüungssekretäre in einzelnen Ver einen, Ferien- und Sommerschulen und Studienreise-Abteilungen, Zusammenarbeiten von Arbeiter- und Genossenschafts-Bildungs ausschüssen, und endlich eine genossenschaftliche Hochschule — alle diese Einrichtungen dienen dem einen großen Ziele, die Mitglie der zu Mitarbeitern, die Außenstehenden zum Erkennen der Ge nossenschaftsarbeit zu erziehen. Reichsreglerung und Reichsbahn Man schreibt uns: Der stille Kampf zwischen Reich und Reichsbahn nimmt seinen Fortgang. Die Frage, um die es sich heute entscheidend dreht, ist eine politische und zwar: Ob die Reichsbahn, die ja noch immer deutsches Eigentum ist, als ein Rcichsunternehmen behandelt werden soll, d. h. ob der Verwal tungsrat nur ein Organ, ein Treuhänder des Deutschen Reiches 'st- Von diesem Standpunkt aus ist auch der schwere Konflikt, der im Januar zwischen der Verwaltung und den Gewerkscl)aften über die Verbindlichkeitserklärung eines Lohnschiedsspruches ausbrach, überhaupt nur zu verstehen. Es ist vielfach als ein Zeichen sozialen Verständigungswillens gedeutet worden, als die Verwaltung sofort nach Fällung des Leipziger Schiedsspruches den Konflikt abbrach und sich dem verbindlichen Schiedsspruch fügte. Den Umständen nach dürste jedoch dieser plötzliche Be schluß der Reichsbahn nicht in erster Linie auf eine Sinnes änderung zurückzuführen sein, sondern vielmehr auf die Folgen, die sich aus einer Weitcrsührung des Konfliktes ergeben hätten Was blieb der Vernxiltung übrig, wenn sie den Spruch des Neichsbahngerichis ablehnen wollte? Nach 8 44 des Neichsbahn- gesetzes konnte sie Berufung Leim Schiedsrichter einlegen, der vom Haager-Cchiedsgericht ernannt wird und die letztinstanz- liche Entscheidung zu treffen hat. Dann hätte sich also die überaus sonderbare Situation ergeben, daß die Leitung der deutschen Rcichsbahngesellsäiaft gegen die deutsche Ncichsregie- rvng vor einem „internationalen" Schiedsgericht und einem internationalen Schiedsrichter kämpft. Die Ueberlegung. daß zurzeit ein derartiger Schritt denn doch dem Faß den Boden ausgeschlogen und die Erregung des deutschen Volkes auss höchste gesteigert hätte, dürste bei den Entschlüssen der Reichsbahn in erster Linie bestimmend gewesen sein. Und schließlich war, selbst wenn der internationale Schiedsrichter der Reichsbahn recht gegeben hätte, der Konflikt noch keineswegs zu Gunsten der Verwaltung beendet. Bekanntlich schwebte neben dem Verfahren vor dem Reichsbahngericht noch ein ordentliches Gerichtsverfahren, das nach deutschem Recht allein für die Frage, ob ein verbindlicher Schiedsspruch nach der formalen Seite hin zu Recht besteht, zuständig ist Trotz des landgcrichtlichen Urteils ivar es aber klar, daß das Kammergericht und vor allem das Reichsgericht die Nechtsmäßigkeit der Verbindlichkeitserklärung anerkannt hätte. Ob dann über dem höchsten deutschen Gericht noch ein entgegengesetzter Spruch eines internationalen Schiede,- richtcrs Geltung für innerdeutsche Verhältnisse gehabt hätte, wäre ein weiterer Konfliktsstoff gewesen, und muß trotz des Ver sailler Vertrages und der Dawesgesetze bekämpft werden. Die Reichsbahn hätte sich dann in einer Lage befunden, die sicherlich selbst von ihrem Verwaltungsrat nicht als befriedigend empsun- den worden wäre. — Es ist notwendig, diese letzten Konsequen zen des Konfliktes anläßlich des für verbindlich erklärten Schiedsspruches auszuzeigcn, um wieder einmal das deutscl,e Volk daran zu erinnern, was durch die Dawesgesetzgebung mit seinem wertvollsten und grösstem Unternehmen geschehen ist. Schon diese rein theoretisch erörterten Möglichkeiten müssen jedem Deutschen die Unhaltbarkeit der augenblicklichen Regelung beweisen. Iungmünner-Vsreine und soziale Frage Die Entschließungen des vierten Iungmänner-Verbandstage, zu Essen. Es seien hier einige der wichtigen Entschließungen des Der» bondstages der katholischen Iungmännervereine in Essen auf- geführt: Der Verband erivählt als gemeinsamen kirchlichen Feiertag das neue Fest vom Königtum Christi. Die Iungmänner sollen in ihrer Pfarrgemeinde als Christi junge Schar in besonderem Maße Träger dieses Festes sein. Der Berbandstag stimmt den sozialen Jugendförderungen über Arbeitszeit und jährliche Ferien, den bekannten Entschlie ßungen des Neichsausschusses der deutschen Iugendverbande in Berlin, restlos zu. Der Berbandstag fordert, daß die bestehende Sonntagsruhe erhalten bleibt und wendet sich mit aller Entschiedenheit oeoen die Bestrebungen, in manchen Betrieben und Gewerben Sonn tagsarbeit ganz oder teilweise wieder einruführen Der Derbandstaq spricht den tüchtigen Laienführern der Deutschen Iuaendkraft seinen besonderen Dank aus und hofft, daß die Gemeinschaftsarbeit zwischen Loienführer und Präsides in der deutschen Iugendkraft immer bester gestaltet wird Einem Antrag des Bezirkes Dortmund, -er Berbandstag möoe die Zugehörigkeit der Mftafteder zum Reick-banner ab- lehncn. kann der Derbandstaa nickt zustimmen. Die Vereine sollen sich je nach den örtlichen Verhältnissen cder Schwierig keiten entscheiden. Der Berbandstag wünscht, daß sunae Men schen. die Nock nickt die politischen Rechte besitzen, auch keiner politischen Kampforoanilation an-ehören. Weitere Entschließungen befaßten sich mit der Iugendwohl» fahrt im Verbände. Iunqmänneroerband und Arbciterverband. Der Vierte Berbandstag des katholischen Iunamännerver- bandes Deutschlands begrüßt mit Freuden den Borschlag des Redners der katholischen Arbeitervereine Westdeutschlands, mit der Besprechung der Gemeinschaftsarbeit zwischen Arbeiterverein und Katholischem Iungmä-nnerverlxmd Deutschlands einen enge ren Ausschuß zu bestimmen. Er beauftragt seinerseits zur Teil nahme hieran seinen Verbandsvorstand. Katholischer Iungmännerverband und christliche Gewerk schaften. Der katholische Jugend- und Iungmännerverein Deutsch lands ist nach wie vor der klaren Erkenntnis, daß für seine Mit glieder als Gewerkschaften grundsätzlich nur die christlichen Gewerkschaften in Betracht kommen können. Der katholische Iuaend- und Iunqmcinnerveiband Deutsch, lands ist gewillt, die Gemeinschaftsarbeit mit den christlichen Gewerk schäften noch inniger zu gestalten. Er erwartet jedoch auch von seiten der christlichen Gewerkschaften, namentlich von manchen Ortsnrunpen eine bewußtere Einfühlung in die Jugend und tätigere Mitarbeit mit der katholischen Iungmann. schaft. Er empfiehlt seinen Vereinen, eine Besprechung der Gemeinschaftsarbeit mit den örtlichen Gewerkschaften. Der katholische Jugend- und Iungmännerverband Deutsch lands erhofft vor allem in den christlichen Gewerkschaften in stets steigendem Maße ein Werkzeug zu finden zur Begründung des Königreiches Christi auf dem Gebiete des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Er ersehnt und erstrebt mit ihnen den Tag. an dem di« Arbeiterschaft, ja das ganze Volk eins sei im Geists Christi. slle und vie PUtsrser, k!nnen, kliUcdcn, ttsutrLte, Pickel Pusteln » T v, ru verUelden, bestellt in tLxllcken V/irckunxen mit 4er cel'teo «o>> üeremrmn H Lo keckedeut Ob-ssN --bkltllcb. Im Dienste der Sozialpolitik Heute, wo man schon den 50. Geburtstag einer im öffent lichen Leben stehenden Persönlichkeit zu feiern pflegt, wird der 70. Geburtstag eines Menschen wie des Präsidenten Dr. Paul Kaufmann verdientermaßen Anlaß, seiner Lebens arbeit eingehend zu gedenken. Zwar ist der Jubilar ein kör perlich und geistig noch in seltenem Maße frischer und rüstiger Siebzigjähriger der sein Wirken für das öffentliche Wohl und für seine rheinische Heimat noch mit reger Tatkraft ausübt. Und nur die mechanische Anwendung des Altersgesetzes hat den verdienstvollen Beamten vor drei Jahren genötigt, von der Lei- tung des Reichsversicherungsamtes zurückzutreten, als dessen Präsident er seit 1906 seine Tatkraft im Dienste der Arbeiter. Versicherung und der Wohlfahrtspflege segensreich entfalten konnte. Seit 1919 war Kaufmann auch Präsident des Reichsversorgungsgerichtes gewesen und hat mit seinen reichen Erfahrungen auch diese Behörde mit ihrer schwie rigen Materie erfolgreich geleitet. Paul Kaufmann wurde am 28. Juni 1856 in Bonn als Sohn des damaligen Oberbürgermeisters und Mitgliedes des Herrenhauses Leopold Kaufmann geboren. In seinen Erinne rungen „Aus rheinischen Iugendtagen" hat Präsident Kaufmann dem Andenken seines Vaters ein liebevolles Denkmal gesetzt und betont, wie viel er dem Vorbild dieses ausgezeichneten Derwaltungsbeamten. in dem di« Tradition einer alten rhei nischen Pairiziersamili« lebendig war, für sein eigenes Leben und Wirken verdankt. Die Neigungen zur Kunst, aus denen sich schon in jungen Jahren eine rege Sannnlertätigkeit ent wickelte. bewahrten den jungen Juristen bei dem Aufstieg in der Beamtenlaufbahn vor aller Einseitigkeit und bureoukrati- schon Enge. Er hatte das Glück, nach seinen Referendar- und Assessorjahren 1886 an das damals neuerrichtete Reichs ver sicherungsamt zu kommen, wo er eine seinem sozialen Empfinden zusagende Betätigung und in dem ersten Präsidenten des Amtes, Bödicker, einen hervorragenden Lehrmeister fand Zehn Jahre arbeitete er hier und erwarb sich «ine umfassende oachkunde auf dem Gebiete der Sozialversicherung, bis er im Jahre 1896 als Vortragender Rat in das Neichsamt des Innern berufen wurde, um nach weiteren zehn Jahren 1906 als dritter in der Reihe der Präsidenten an die Spitze des Neichsckrsicherungsamtcs zurückzukehren. In diesem Amt eines Leiters der höchsten deutschen Versicherungsbchörüe haben feine große Sachkunde, seine organisatorische Begabung, sein soziales Empfinden und nicht zuletzt seine menschlich sympathische rhei nische Art ihm großes Ansehen und reiche Anerkennung im In- und Ausland« eingebracht. Besonders bemühte sich Kaufmann um den Ausbau der Reichsversicherung in schadcnver hütender Mich, tung. Er erreichte es. daß die Dersicherungsträger sich immer stärker zu Vorkämpfern auf sozialhygienischem Gebiete, beson ders in der Wwehr der Volksseuchen, Tuberkulose und Ge schlechtskrankheiten, entwickelt haben. Er verstand es auch, mit seinem verbindlichen rheinisä-en Wesen die Gegensätze zu mil. dern und auszuglcichen, die sich auf seinem Arbeitsgebiete leich- ter als anderwärts einstellten, und sich das Vertrauen der Ar beiter wie der Arbeitgeber zu erwerben und zu erhalten. In zahlreichen Veröffentlichungen, bei denen es Kaufmann verstand, den meist spröden Stoff in eine edle Farm zu kleiden, l-at er besonders das schadenverhütende Wirken in der deutschen Arbeiterversicherung in den verschieden sten Formen seiner Betätigung behandelt. Viele Ehrungen des In- und Auslandes sind Kaufmann für seine verdienstvoll« Tä tigkeit zuteil geworden. Schon 1910 ernannte ihn die Berliner Universität zum medizinischen Ehrendoktor, und 1981 folgte dis Universität seiner Vaterstadt, die Ihn zum Ehrendoktor de» Staatswissenschaften machte. Zwei Dinge aber sollen nicht unerwähnt bleiben: Paul Kaufmann hat, seinen schöngeistigen Neigungen folgend, sich auch mit Glück als Schriftsteller betätigt. Außer vielen Aufsätzen zur Kunst- und Kulturgeschichte in führenden Zeitschriften fand vor allem sein Erinnerungsbuch „Aus rheinischen Iugendtagen* warme Anerkennung, ebenso die feinsinnig« Beschreibung sei ner großartigen Bildersammlung „AufVen Pfaden nozarenischer und romantischer Kunst". Ferner muh Paul Kaufmanns Wir ken um die Pflege des Heimatgedankens gedacht werden, w-is er es als Vorsitzender des „Reichsverbandes der Rheinländer* mit großem Geschick bis zum heutigen Tage ausübt. Mit dieser von ihm geleiteten großen Organisation konnte er in den Noi, tagen seiner rheinischen Heimat wertvolle und dankbar aner- kannte Hilfe leisten. Es ist deshalb sehr wohl verständlich, wenn dem Jubilar heute besonders aus dem Rheinland ein herzliches Gedenken zuteil wird! Weitere Erleichterungen der Umsatzsteuer. Durch Verord nung vom 5. Juni 1926 hat der Neichsminister der Finanzen die Befreiung des Eigenverbrauäzes von der Umsatzsteuer bet denjenigen Landwirten angeovdnet, deren Gesomtjahresuinsatz einschließlich des Eigenverbrauchs in dem jeweils vorhergehen den Wirtschaftsjahre 10 900 Reichsmark nicht überstiegen hat. Die Befreiung erstreckt sich auf den Eigenverbrauch des Land wirts und seiner sämtlichen Houshaltungsangehörigen, zu denen neben Frau und Kindern auch Stief-, Schwieger-, Adaptiv- und Pflegekinder sowie die Eltern und Geschwister des Haushalts vorstandes und seiner Ehefrau gehören. Landwirtschaftliche Be triebe sind außer denen der reinen Land- und Forstwirtschaft auch die des Garten-, Obst- und Weinbaues und anderer nicht gewerblicher Bodenbcwirtschaftuna sowie der Fischerei: die Fest setzung von Durchschnittssähen sowie Ermittelung des steuer freien Eigenverbrauchs für die Haushaltscmgehörigen wird der Reichsfinanzminister zur Vereinfachung des Verfahrens im Ein vernehmen mit den Berufsorganisationen veranlassen. Die Ver ordnung hat rückwirkende Kraft vom 1. April 1926 ab. Notlage der Krankenkassen. In einer allgemeinen Der- sügung hat der preußische Iustizminister über die Bestrafung von Arbeitgebern wegen Nichtablieferung von Krvnkenkassenbei- trägen folgendes verordnet: Die Notlage der Krankenkassen macht cs erforderlich, mit Nachdruck gegen solche Arbeitgeber einzuschreiten, die vorsätzlich die Beitragsteile, die sie den Be schäftigten etnbehalten oder von ihnen erhalten haben, der be rechtigten Kasse vorenthalten, oder die sonst den §8 582 ff. RBO zuwiderhandeln. Die Strafverfolgungsbehörden werden ange wiesen, der Bekämpfung solcher Straftaten ihre besondere Auf merksamkeit zuzuwenden, um durch entsprechend« Strafanträge, gegebenenfalls durch Einlegnng von Rechtsmitteln, aus eine an gemessene Bestrafung hinzuwirken''