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Sächsische Volkszeitung : 11.06.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192606112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19260611
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19260611
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-06
- Tag 1926-06-11
-
Monat
1926-06
-
Jahr
1926
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 11.06.1926
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Die entschiedene Kattung der Reichsregierung zwecks gerechter Lösung der Stbsindungs» frage — Wenn nötig, wird das Volk zum Entscheid über den Gesetzentwurf ausge- rufen — In -er Debatte bieten sich die Rechte und Linke Ohrfeigen an Der Konslanzer Flaggensreoel Die so >a ld e m o k r a t i sch e Reichstagssraktion hat vegen Ser Behänge in Kousianz ivigeude Auslage an die Neicysregiecung gcrichtei. Wöhrens S.r diesjährigen Pfingstssiertage sanS in Kon stanz eine vrm Reich.2auner Schwarz-Rol-Gotö veranstailele cepuölikanischc ,'c. ogecung statt, an Ser sich osjizieil auch Ber- treter Ser badijch.'ii Regierung beteiligten. Gegcn diese ^ .rausiailung entiallclen Ofjrziere des in Konstanz gariiijaiurr, >-X'n Injaliteriebataillons unter Mitz- brauch Ser Die», »gemalt eine Agitation. Sie rein politischen Charakter getragen hat uns so mit einen Verstoß gegen z 36 des Wehrgesetzes sarstellt. Eiir Hauplinann des Bataillons hol am Zeuungsbrett vor seiner Schreibstube Zeitungsausschnitte ans rechtsgerichteten Blattern anheslen lassen, >n denen die gehässigsten Ausdrücke gcgen das Neichsdonner und seine Führer enthalten waren. Am gleichen Zeilungsbrett wurde auf Veranlassung öes gleici)cn Ossi- ziers die lugenhasle Behauptung ausgestellt. Sas Reichsoan- ner haue den Herrn Reichspräsideiuen beleiüigi. Ferner, murSen Zeilungsausjchnitle angehestei, in denen der Herr preu ßische Minister des Innern angegriffen wurde. Den Mannschaften des Bataillons wurde verboten, während des Festzuges siet) auf den Silagen auszuhallen und den Feslzng als unbeteiligte Zuschauer anzusehen. Die Wirkung die ser politischen Tätigkeit von Offizieren, ausgeübt während des Die n st es und innerhalb der Dienstgebäude, war, Satz zwei Soldaten des Konslanzer Bataillons mit Unter stützung von zwei Gymnasiasten sich an der schwarz-rot- goldenen Reich sslagge vergriffen haben. Sind dem Herrn Reichswehrminister die hier angegebenen Borgänge bei dem Konstanzer Infanleriebataillon bekannt? Was gedenkt der Herr Reichswehrminister zu tun, um der Wiederholung einer solaM politischen Agitation durch Offiziere enlgegenzulreten und ihr vorzubeugcn? Was gedenkt der Herr Reichswehrminister gegen die Offi ziere des Konstanzer Insanteriebataillons zu unternehmen, d i e Inder angegebenen Weise Mißbrauch mit ihrer Dien fl ge w alt getrieben haben? Wird der Herr Reichswehliiiinister anordnen, datz gegen die beiden Soldaten, die sich an der Neichsslagge vergriffen haben, e i n g e s ch r i t t e n wird? Dazu bemerkt das „Berliner Tageblatt": Um die Konslanzer Borgänge richiig beurteilen zu können, mutz zunächst der Anlatz des Zwischenfalles völlig klargestellt sein: Das „Reichsbanner" veranstaltete im Grenzort Konstanz ein Fest, an dem sich die Regierungsparteien des Landes und die Regierung selbst, vertreten durch z w e i M i n i st e r. beteiligten. Ten Fcst- gollesdienjt im historischen Münster zelebriert der päpstliche Prälat Dr. Schofer, der Führer des badischen Zentrums Und bei diesem Anlatz wird den Mannschaften des in Konstanz garn,sanierenden Iägerbataillons verboten, auch nur dem Festzuge zuzu sehen. In der Kaserne werden Ans chnitte der ü e u t s ch n a t i o n a l e n „Konstanzer Zei- ung " am schwarzen Breit angeschlagen, die im scharfen Gegcn- atz zum Reichsbanner, das heutige Deutschland beschimpft. Wenn olche Maßnahmen einfache Soldaten in eine staatsfeindliche Stimmung bringen und zu Handlungen veranlassen, die den Staat verhöhnen, dem sie mit Leib und Leben dienen sollen, so soll man nicht »ach Ausreden suchen, um den Vorfall zu ver tuschen oder als belanglos hinzuslellen. Die leitenden Personen der Reichswehr wissen sehr gut, und sie bedauern es. datz dieses kleine Heer durch nichts so sehr, selbst nicht durch die engherzige zahlenmäßige Beschränkung, geschädigt wird wie dadurch, datz große Teile des deutschen Bolkcs es leider als einen Fremd körper im republikanischen Staat empfinden. Es nutzt gar nichts, immer nur die Worte zu wiederholen: „Die Nation ist das Heer, und das Heer ist die Nation." Wenn das Neichswehrministerium etwa darauf verweisen sollte, datz Soldaten grundsätzlich De monstrationen ferngehalten werden, so ist ein solches Vorgehen an einem Roten-Frontkämpsertag verständlich: ganz anders sieht es aus, wenn eine staatstreue Organisation, unter Beteiligung der Regierung, eine vater ländische Kundgebung veranstaltet, die Reichswehr aber in Kasernen eingeschlossen wird, in denen deutschnatio» nale Zeitungen plakatiert werde». Es wäre im wohlver standenen Interesse der Reichswehr erwünscht, wenn die leitenden Organe der Reichswehr Ossiziere wie Mannschaften des Konstan- zcr Iägerbataillons an die Tatsache erinnern wollten, daß sie Soldaten der deutschen Republik sind, und es mutz weiter erwar tet werden, datz der Reichswehrminister in seiner Be antwortung der Interpellation der Lage gebührend gerecht wird. Das „schöne" Plakal Der Vorwärts hat ein Plakat veröffentlicht, das die Anhän ger Loebells fertiggestellt haben und das nächstens wahrscheinlich an den Anschlagsäulen zu sehen sein wird. Man sieht darauf den Kopf Hindenburgs und darunter die Hauptsätze aus dom „Privatbrief" des Reiä)sprcisidente», und das Ganze endet mit der Aufforderung: „Deshalb am 2 0. Juni Stimmenthaltung!", die von denn Hinden- burgschen Text nicht getrennt ist und so als ein Teil des Brieses erscheint. Der „Vorwärts" bemerkt dazu unter der Uebcrschrift „Wie Loebell lügt.und fälscht": „Der letzte Satz des Plakats „Parole am 20. Juni Stimmenthaltung!" steht im Hinüenburg-Brief nicht. Er bil det einen verfälschenden Zusatz, lieber die Frage, ob die Gegner des Volksentscheids mit Nein stimmen oder zu Hause bleiben sollen, sagt der Hindenburg-Drief nichts. Herr von Loebell aber legt Hin-denburg die Terrorparole der Enthaltung in den Mund, die von den Rechtspar teien ausgegeben worden ist, um die verfassungs mäßig gewährleistete Stimm fr eiheit prak tisch vernichten zu können. Ist Hindendurg auch mit dieser Veröffentlichung einverstanden? Und die Neiäisregierung? Um Antwort ivird gebeten!" In seinem Leitartikel sagt der „Vorwärts" — der zuerst von der Existenz des Hindenburg-Briefes Mitteilung gemacht hat — dann noch: „Loebell, zu feige, die Wahrheit zu sagen, hat die Stirn gehabt, zu behaupten, nur die Veröffentlichung des „Vorwärts" habe ihn gezwungen, den Brief Hinden burgs bckanntzugebcn. Loebell l)«t damit in der un verschämtesten Weise gelogen. Der Brief des Reiäispräsidenten war nicht nur als Flugblatt bereits gedruckt, er ist auch in einem Niesenplakat bereits für die Kampagne um den Volksentscheid hergesteüt und geht in diesen Tagen ins ganze Land hinaus. Loebell hat von vornherein die Absicht gel>abt, diesen Brief zu publizieren. Kein Mitglied des Reichskabinetts ist von die sem Briefwechsel unterrichtet gewesen, und kein Mitglied des Neichskabinetts hat infolgedessen «ruck eine Ahnung da von gehabt, daß solch ein Briefwechsel in der Propaganda um den Volksentscheid benutzt werden sollte." Nachdem der „Vorwärts" in so scharfer Weise gcgen die Loebell-Aiihänger Front gemacht, hätte man annehmen dürfen, daß die gesiiniungstreue Rechtspresse entweder Gegenbeweise bringen oder die vom „Vorwärts" gerügten Zustände doch wenitz- flns vom Siandpunltte der Sauberkeit aus, wenn auch nur mit ei« paar Worten rügen würde. Aber diese Presse hüllt sich in tiefstes Schweigen, berichtet gar nichts über die skandalösen Vor fälle und nimmt dos Urteil des „Vorwärts" ohne Erwiderung (Drahtbericht unserer Berliner Vertretung) Berlin. 10. Juni. Der Reichstag hat sich heute mittag erneut mit der Für« ftenabfindungssrag«. und zwar auf der Grundlage des von dem Reichskanzler Marx selbst eingebrachte,, Gesetzentwurf befaßt. Der Reichskanzler gab dabei «Ine Erklärung ab, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ. Er sprach es unver hohlen aus. datz die Reichsregierung gegebenenfalls auch dem Reichstag gegenüber die nötigen Konsequenzen ziehen würde, wenn er sich nicht imstande zeigt, diese Frage in einer befriedigenden, der Beruhigung des Polkes dienenden Weise zu lösen. Es ist anzunehmeii, datz diese entschiedene Haltung der Reichsregierung und des Kanzlers ihren Einslutz auf die Par teien nicht verfehlen wird. Der Reichskanzler bat weiter bas Parlament, über diese Haltung keinen Augenblick im Zweifel zu sein. Auch dann würde die Reichsrcgierung mit aller Entschiedenheit auf Liese gesetzgeberische Lösung zusteucrn, und sich nicht scheuen, gegebe nenfalls das Volk selbst in dieser Frage anzurufen. Der Zen- trumsoLgsordnete v. Guerard unterstützte namens des Zen trums, der Demokraten, der Deutschen und der Bayrischen Volkspartei diese Haltung des Reichsiianzlers. In dieser Er klärung kam zum Ausdruck, daß diese Parteien, die eine respektable parlamentarische Basis repräsentieren, unter allen Umständen eine Lösung dieser Frage durch den Reichstag her beiführen würden. Der Wortlaut der Kanzler erklärung Die Regierung hat in eingehenden Verhandlungen die Regierungsparteien auf dem Boden eines Kompromiß- g e se tz e ir t w ur fe s zusammengeführt und bei der Fassung des Entwurfes weitgehend mitgewirkt. Der Reichsrat hat diesem Gesetzentwürfe mit sehr großer Mehrheit zugcstimmt. Die ReichSregicruiig legt entscheidenden Wert darauf, daß auf der Grundlage des seht zur Beratung stehenden Gesetz entwurfes eine befriedigende Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern gefunden werde. Der Gesetzentwurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zugrundelicgt, ist nach Ansfassung der Rcichsrcgicrnng, keine solche annehmbare Lösung. Nach der verfassungsmäßigen Ueberwindung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechtsstaates unversehrt bleiben. Zu ihnen gehören Rechts gleichheit aller Staatsbürger und Unantastbarkeit des Privateigentums. Die im Volksbegehren verlangte ent- schädigungslose Enteignung der ehemaligen Fürstenhäuser ist unvereinbar mit diesen obersten Geböten eincs Rechts staates. Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die politischen und gesetzgeberischen Notwendigkeiten außer acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staatlichen Hoheitsslettnng der Fürsten und aus der durch Krieg und Fnflation hervorgr- rnfcncn allgemeinen Polksverarmung ergeben. Die Reichsrogicrung ist aber des weiteren auch der Auf fassung, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringenden Wunsch und den Anspruch hat, daß der Reichstag eine gesetzliche Losung seinerseits finde. Sie hält es deswegen für ein innerpolitisches Gebot, das Gesetz, über dessen Einzelhei ten Monate lang in der eingehendsten Weise beraten worden ist, nunmehr mit aller nur möglichen Beschleunigung zu verab schieden. Die Reichsregierung möchte dabei keinen Zweifel lassen, datz es durchaus irrig sein würde, anzunehmen, daß sie Daraufhin teilt der „Vorwärts" nochmals folgendes mit: „In der Tat ist, wie wir jetzt erfahren, der Entwurf zum Plakat schon am Dienstag voriger Woche in Auftrag gegeben morden. Am Donnerstag wurde die erste Skizze geliefert. In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag wurde die Lithographie mit größter Beschleunigung sertiggestelit. Am Sonnabend ging die Arbeit in die Ma schine. Ein Zeichen für die Hast, mit der an der Herstellung des Plakats gearbeitet wird, und ein Zeichen für den Umfang des Auftrags sind die zahlreichen Ueber stunden, die zur Hilfe genommen wurden. Selbst am Sonntag waren vier Offsetmaschinen mit der Vervielfältigung be schäftigt. Das fertige Plakat, zu dem sich übrigens noch ein entsprechendes Plakat in Querformat gesellt, wird in Kisten zu 1000 Exemplaren bahnfertig verpackt und per Lastauto abiransportiert. Wie gegen die Republik gehetzt Wirb Der Hauptgeschäftsführer der Deutschnatio- naien Partei wegen Verleumdung verurteilt. . Berlin. 10. Juni. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschnationalen Volkspar tei, Dr. Weiß, hatte sich in einem Strafverfahren vor dem Schöf fengericht Berlin-Mitte wegen Beleidigung des sozialdemokra tischen Landratg Guske-Merseburg zu verantworten. Dem Be schuldigten Dr. Weiß wird die Verbreitung einer Wahlkampf broschüre „Republikanische Musterbeamte" zur Last gelegt, in der u. a. der Namen angeführt ist: „Guske (Soz.s, Deserteur, ehemaliger Feuerwerksleutnant, Strafverfahren wegen Hochver rats, Mitglied des Soldatenrates Essen, Landrat in Merse burg". Dr. Weiß führte aus, es handele sich um eine Broschüre, die während des letzten Reichstagswahlkampfes hcrausgegedcn wurde. Er sei nicht der Verfasser. Ein wegen derselben Bro- chüre anhängig gemachtes Strafverfahren sei seinerzeit durch die Amnestie erledigt worden Nach diesem ersten Verfahren I>ode er sofort an die deutschnationale Schriftcnvertriebsstelle telephonisch die Anweisung gegeben, die Broschüre nicht weiter zu verbreiten. Von einer Buchhandlung in Merseburg seien nun noch einige Exemplare von der Broschüre ongesordert wor den, und diese seien auch versehentlich übersandt worden. Landrat Guske stellte fest, datz cs sich um eine zweite Auslage dieser Broschüre handelt, die nach der Reichstagswahl gedruckt und« stk Oktober 1925 beim Prcwinziatlandtagswah!- kampf verbreitet worden ist. Nach etiva dreiviertelstündigcr Beratung verkündete der Vorsitzende folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Vergehens gegen Paragraph 21 des Pressegesetzes in Verbindung mit Paragraph 185 StGB, zu einer Geldstrafe von 1000 Mark bezw. sür je 100 Mark einen Tag Gefängnis verurteilt. Dem Nebenkläger wird die Befugnis zugesprochen, den entscheiden den Teil de-- Urteils in der ..Deutschen Tones,zeituna". im „Vor- nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheides von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen könnte. Die Regie« rung wird auch dann mit aller Entschiedenheit aus «ine gesetzt geberische Regelung im Geiste der Vorlage dringen und würde die ihr geboten erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen, solle! sich im Reichstage endgültig die Unmöglichkeit des Zustand«» Kommens eines Abfindungsgesetzes ergeben sollte. Die Erklärung -er Regierungs parteien Die Regierungsparteien haben Ende April den Gesetz« «ntwurf über Enteignung der Fürstenvermögen, der jetzt dem Volksentscheid unterliegt, einmütig abgclchnt. Sie haben aber niemals verkannt, daß eine vernünftige ge setzliche Regelung der verznögensrechtlichen Auseinander setzung zwischen Fürstenhaus und Land unbedingt erforder lich ist. Dieser Auffassung entsprechend sind die Regie rungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die Frage an den Reichstag herantrat. Ihre Arbeit hat in einem verein barten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden, dessen Inhalt die Rcichsregierung zur Grundlage des zur Beratung stehen den Gesetzentwurfes gemacht hat. Die Regierungsparteien begrüßen die Erklärung de« Rcichsregierung und nehmen mit Genugtuung davon Kennt nis, daß die Regierung gewillt ist, mit dem vollen Einsatz ihrer Berantworlichkeit auf die Ver abschiedung dieses Gesetzes hinzuwirken. Angesichts der Tatsache, daß im Land befürchtet wird, im Fall der Ablehnung des Volksentscheides werde jede reichsgesetzliche Regelung scheitern, wollen die Re gierungsparteien keinen Zweifel darüber lassen, datz sie den Erlaß eines die Auseinandersetzung zwischen den betei ligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes sür nn bedingt notwendig erachten. Sie erklären mit nachdrücklichstem Ernst, datz sie alles darausetzen werden, den vorliegenden Gesetz entwurf ln allen wesentlichen Bestandteilen znr Annahme zu bringen. In ihm soll ein Gesetz geschaffen werden, daS der veränderten staatsrechtlichen Stellung der Fürstenhäuser entspricht. Das Gesetz wird den Fürsten nur das Vermögen belassen, welches sie als unzweifelhaftes Pri vateigentum erworben haben. Den Folgen des verlorenen Krieges, der Verarmung des Volkes und der gesamten Vermögenslage der Fürsten wird ausreichend Rech nung getragen. Den Ländern soll zugcteilt werden, woraus sie aus Gründen der Kultur oder der Volksgesundheit An spruch haben. Den Fürsten wird keine bessere Aufwertung zuteil als anderen Staatsbürgern. Andererseits werden die Fürsten auch nicht, wie das der Volksentscheid will, außer halb der Grundrechte gestellt, auf di« jeder Deutsche An spruch hat. Die Regierungsparteien geben sich der bestimmten Er wartung hin, daß der Reichstag sich der Notwendigkeit^ ein solches Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, nicht ver schließen wird. Die Debatte In der dann folgenden Debatte zeigte sich wieder einmal deutlich die Zerrissenheit der einzelnen Parteien. Bei der Rede des Abg. Müller-Franken (Soz.), der vor allen Dingen das unverantwortliche Vorgehen des Herrn v. Loe. bell gegenüber dem Privatbrief v. Hindendurg säzarf kriti- siierte, kam es zu lebhaften Diskussionen zwischen rechts und links, wobei schließlich die Herren der Rechten und Linken sich Ohrfeigen anboten. Die Verhandlungen dauern zur Stunde noch fort. wärts" nnd im „Kreisamtsdlatt Merseburg" zu veröffentlichen. Die Flugschrift ist zu beschlagnahmen, die Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. — In der Begründung des Ur teils heißt es: Die Angaben in der Broschüre enthalten schwere Angriffe aus die persönliche Ehre des Nebenklägers. Der Ange klagte ist haftbar nach Paragraph 21 des Pressegesetzes als Der- breiter. Das Gericht ist zu der Ueberzeugung gekommen, datz er nach dieser Richtung fahrlässig gehandelt hat. Der Ange klagte hätte alles tun müssen, um zu verhindern, datz weitere Exemplare aus dem Betrieb herauskamen. Dazu genüge aber keineswegs die telephonische Anweisung. Zur Verhängung einer Gefängnisstrafe liege kein Anlatz vor. Immerhin müsse aber eine empfindliche Strafe verhängt werden. Die Flaggensrage Dem „Berliner Tageblatt" zufolge wird an Stelle des seiner zeit vorgeschlagenen Ausschusses zur Regelung der Flaggenfrage ein parlamentarischer Ausschuß gebildet werden, dem das gesamte Material zugeleitet werden soll. Sachverständige, insbesondere Heraldiker, sollen zu den Verhandlungen zugezo« gen werden. Vier deutsche Fremdenleglonäre zum Tode verurteilt London, 10. Juni. „Daily News" meldet aus Kairo, daß sechs Fremdenlegionäre, nämlich vier Deutsche, ein Eng- läiwer und ein Amerikaner, wegen Fahnenflucht zum Tode ver urteilt worden seien. Sie sehen jetzt in Damaskus ihrer Hin» richtunq entgegen. Die Legionäre desertierten infolge der Härte des Dienstes, wozu sie die Näh« der transjordanischen Grenze verleitete. Sie fielen aber in die Hände von Eingeborenen, die sie den Franzosen ausliefertsn. Mehrere andere Fluchtver suche waren erfolgreich. Dresdner SchlachtviehmarM Dresden, 10. Juni Auftrieb: 8 Dullen, 14 Kühe, 706 Kälber, 87 Schafe, 406 Schweine. Ueberstand: 5 Bullen, 12 Schweine. Ge- schäftsgang: Kälber langsam, Schweine schlecht. Rinder und Schafe Geschäft belanglos, daher ist eine amtliche Preis- notierung nicht erfolgt. Preise: Kälber: a) —, b) 76—77 s123), c) 66-71 (114), d) 59—63 sll). e) —. Schweine: a) 76-79 <96). b) 75-77 <97). c) 74—75 flv). d73—74 <99). e) —s) —. g) 60—66 (94). Ausnahmeproise über Notiz. Wetterbericht der Dressur» Wetterwarte Witterungsaussichten: Wechselnd bewölkt; strichweise Nie derschläge mit örtlichen Gewittern. Gemäßigt warm. Schwache bis mäßige Winde, anfangs aus südlicher, später aus südwest licher bis westlicher Richtung. Allgemeiner Witterungscharakter der nächsten Tage: Unbeständig. Gemäßigt warm.
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