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vte preWsche rlaggei>veioroiiu»g desleht zu llechl. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof. Loa besonderer juristischer Seite wird uns geschrieben: Die deulschnationale Partei lägt durch ihre offizielle Parleilorrespondenz einen Artikel verbreiten, in demdie Rcchtsgiiltigkeit der preußischen Flagge n- verordnung verneint wird, weil sie auf ungesetzliche und geschäftswidnge Weise zustandegekommen sei. Der Verstoß gegen Gesetz und Geschäftsordnung wird darin erblickt, dag vor der Abstimmung über die Verordnung im Ständicen Ausschuß des Landtags das Zentrum von den ihm in diesem Ausschuß An stehenden süns Sitzen zwei an sozialdemokratische Abgeordnete abgetreten hat. Bei dieser Uebcrlassung von Sitzen an eine an dere Fraktion einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Landtags sestzustellen, erscheint durchaus unzutreffend. Besagt doch 8 92 der Geschäftsordnung im Satz 3 ausdrücklich, daß eine Abtretung von Sitzen an Abgeordnete, die nicht zur Fraktion gehören, zulässig ist; und dieser 8 92 ist in dem die Bestimmung des Ständigen Ausschusses behandelnden 8 15 der Geschäfts ordnung ausdrücklich angeführt. Aber — das ist die Entscheidung des Verfassers des Artikels — der Satz 3 des 8 92 soll für den Ständigen Ausschuß deswegen nicht in Frage kommen können, weil die Anführung des 8 92 nicht mit ausdrücklichen Worten, sondern nur in einer Klammer hinter den Worten „nach dem Derhültniswahlrecht" im 8 15 erfolgt ist. Der Verfasser des Ar tikels meint also, daß, wenn es im 8 15 heißt: „Der Ständige Ausschuß besteht aus 29 stimmberechtigten Mitgliedern, die nach dem Verhältniswahlrecht (8 92) auf die Fraktion verteilt werden", aus 8 92 nur der Satz anwendbar sei. der folgende Bestimmung enthält: „Soweit in der Geschäftsordnung das Verhältniswahl recht vorgeschrieben ist, finden die Bestimmungen des 8 18 Ab satz 1 Anwendung." Diese Auffassung ist zweifellos falsch. Auch die Sätze 2 und 3 des 8 92 beziehen sich auf das Verhältnis- Wahlrecht der Fraktionen zu den Ausschüssen. Satz 2 besagt, vaß die vorzuschlagenden Mitglieder von den Fraktionen schriftlich dem Präsidenten zu benennen seien, und Satz 3 stellt die Abtretung von Sitzen an Abgeordnete anderer Fraktionen fest. Selbst wenn also die Klammereinfügung des 8 92 sich nur auf die Worte ..»ach dem Verhältniswahlrecht" beziehen sollte, so liegt diese Bezeichnung jedenfalls auch für die nähere Aus- zestaliung vor, die das Verhältniswahlrecht im 8 92 erfahren hat. Daß bei Erlaß der Geschäftsordnung di« von dem Ver fasser des Artikels angenommen« Absicht, für den Ständigen Ausschuß nur den Satz 1 des 8 92 zur Anwendung zu bringen, nicht bestanden hat, ergibt sich einmal daraus, daß der ganze 8 92 angeführt ist und ferner daraus, daß, wenn für den Stän- digen Ausschuß die Sätze 2 und 3 des 8 92 ohne Bedeutung hätten sein sollen, in 8 15 statt des lediglich «ine Verweisung enthaltenden Satz 1 des 8 92 unmittelbar die Bestimmung des 8 13 Satz 1. auf die verwiesen ist, angeführt worden wäre. Auch der Satz 3 des 8 92 findet geschäftsordnnngsmüßig somit auf den Ständigen Ausschuß Anwendung. Es ist hiernach zu lässig, schon bei der ersten Wahl des Ständigen Ausschusses, also mit Wirkung sür seine ganze Tätigkeit, Sitze an Abgeordnete anderer Fraktionen abzutreten, so muß es erst recht zulässig sein, lediglich für eine einzelne Sitzung eine Abtretung von Sitzen zu bewirken. In diesem Zusammenhang sei noch bemerkt, datz der Ge- schäftsordnungsausschuß de» Landtags, der sich seit langer Z«>tt mit einer Ueberarbeitung der Geschäftsordnung befaßt, hierbei dem Vernehmen nach bereits den Beschluß gefaßt hat, im 8 15 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung den Relativsatz zu streichen. Offensichtlich geht er hierbei von der Erwägung aus. daß dieser Relativsatz eine Selbstverständlichkeit enthalte und daher über flüssig sei, weil ohnehin die übrigen Bestimmungen über die Aus schüße auch sür den Ständigen Ausschuß insoweit zur Anwen dung zu bringen seien, als aus dein 8 15 selbst sich nicht das Ge genteil ergebe. Hiernach kann angenommen werden, daß auch der Geschästsordnnngsausschuß des Landtages eine Abtretung vonSitzen an Abgeordnete anderer Fraktionen wie in jedem Ausschuß, so auch im Ständigen Ausschuß f U r zu lä sst g h ä l t. Die Zusammensetzung des Ständigen Ausschusses, die über die Verordnung befunden hat, entsprach also durchaus der Rege lung, die die Geschäftsordnung getroffen hat. und war damit verfassungsmäßig (Art. 26 Satz 3 der Pr. Vers.). UebrigensHei noch erwähnt, daß di« Annahme des Verfcksseks des Artikels, der Slaatsgerichtshos würde aus den angenomme nen Gründen die Verordnung aufheben müssen, selbst dann u n - zutreffend ist, wenn die zwei Sitze des Zentrums zu Unrecht abgetreten worden wären. In diesem Fall könnte der Staats gerichtshof nur seststellen, daß die Verordnung statt mit 15 mit 13 Stimmen angenommen war. Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses hat nämlich bei der Beratung nur sestgestellt, wieviel Stimmen sür die Verordnung abgegeben wurden, nicht jedoch, wieviel Abgeordnete dagegen gestimmt haben. Infolgedessen kann nicht festgestellt werden, ob alle 14 Abgeordnete, die nicht für die Verordnung gestimmt haben, gegen sie gestimmt ha ben würden. Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß z. B. die Kommunistische Neichstags- fraktion bet Beratung des Gesetzes über den Nationalfeiertag erklärt hat. sie würde sich der Stimme enthalten. Man wird annehm«» könn«n, daß die kommunistischen Mitglieder des Stän digen Ausschusses des Landtages in ähnlicher Werse vorge gangen wären. Unter diesen Umständen würden aber — selbst wenn man die Abtretung der beiden Zentrumssitze sür unwirk sam ansehen würde — immer noch 13 gegen 12 Stimmen, d. h. also eine Mehrheit für die Verordnung vorhanden sein. In folgedessen wird der Staatsgerichtshof jedenfalls nicht seststellen können, daß sich für di« Verordnung nur eine Minderheit aus gesprochen hat. Er wird also ihr« Rechtsgültigkeit nicht verneine» können kunrkcksu Die erste Ordination eines amerikanischen Geistlichen kn Indien. — Die Mission in Indien sieht in diesem Monat einem Ereignis entgegen, von dem sie sich eine tiefgehende Wir kung verspricht. Es wird zum ersten Male ein amerikanischer Priester mitten unter den Buddhisten, Hindus und Muselmanen ordiniert werden, was auf die Heiden, die so wohl ver traut sind mit amerikanischer Industrie und amerikanischer Wirtschaft, gewiß einen bedeutungsvollen Eindruck machen wird. Francis I. Stoy 8. 4. aus Chicago hat sich in Patna, im nordöstlichen Teil Vritisch-Indiens, auf das Priestertum vorbereitet, um nun, am Ort seiner Studien, selbst die Weihe zu empfangen. Diese Provinz umfaßt 25 Jesuiten, 6 weltliche Priester, eine Gesellschaft der Christlichen Brüder und 6 Nonnen. 25 Millionen Seelen sollen von ihnen bekehrt werden. Der «kavemisch« Michonsvnnv ynir vom 2». August bis 1. September in Trier seine Generalversammlung ao. Das Programm sieht vor: 29. Äuqust, 6 Uhr nachm.: Vsgrüßungsver» fannnlung: nach den Begrüßungsansprachen spricht Herr Pro fessor Dr. Schulte-Trier zur Einführung i» die Lolälgeschichte Wer: Trier und die christliche Mission. 30. August. 9 Uhr vorm.: Hl. Messe: 9 Uhr uovm. Prof. Dr. Schmidliu-Münster: Mission und Wissenschaft: 10 Ilhr Pater Dr. A. Freitag. 8. V. l).: Unsees Ziele und Weg«: 11 Ilhr Pater Hörner, stl. rV: Die MWons- methoden der Weißen Väter am Tanganika: 3 Uhr nachm. Füh rung durch die Mfsionsausstellung, Vorbesprechung für die Ger nerakoersaimnlung: 8 Uhr nachm. Lichtbildervortrag von Pater Degen 8. 9. Wer Indien. 31. August, 8 Uhr vorm: Hl. Messe; 9 Uhr vorm. Pater Dr. I. Thauren 8. V. I).: Mission und soziale Frage; 10 Uhr Dr. C. Becker, Apost. Präfekt: Akademiker und miffionsärztliche Fürsorge: 116 Uhr nachm. Empfang des Apostolischen Nuntius Seiner Exzellenz Pacelli: 5.30 Uhr Pro zession vom Dom nach der Basilika St. Matthias. 1. September: Pontifikalamt in St. Matthias: 2.30 Uhr nachm. Führung durch das Prooinzialmuseum und die römischen Ausgrabungen: 4 Uhr Generalversammlung für die Delegierten: 8 Uhr nachm. Schlug- versammlung mit Vortrag und musikalischen Darbietungen. A-m 31. August kommt der Apostolische Nuntius anläßlich des Matthiasjubiläums nach Trier. An de» kirchlichen Feierlich keiten beteiligen sich gemäß Programm auch die KursusteW nehmer. Die Versammlungen und Vorträge finden im Katho lischen Wrgerverein statt, der Lichtbildervortrag tm Jugendheim St. Antonius. Falls die Zeit es erlaubt, wird auch der Missjonssilin Jnjulinde-LoraeMrt. " Caritas-PUgerzüge. In der Vorkriegszeit hat der Deutsche Laritasverband jedes Jahr einen allgemeinen deutschen Caritas- Rompilgerzug und in größeren Abständen auch Taritas-Lourdes- pilgerzüge veranstaltet. Diese Pilgerzllgo erfreuten sich in d«n weitesten Kreisen des katholische» Volkes allgemeiner Beliebt heit. Die alt« Tradition will, wie wir hören, der Deutsche Cari tasverband nunmehr von neuem aufnehmen. Es sollen alljährlich je ein oder zwei große Rom- und Lonrdes-Pilgerzüge veranstaltet werden, deren technische Organisation der unter dem Vorsitz de« Fürsten Loewenstein stehenden „Rotala" (Reisebüro für Katho liken) übertragen ist. Der erst« Caritas-Rompilgerzug soll iir diesem Herbst vom 25. September bis 12. Oktober stattsinden. Die Pilger dieses Zuges werden an den abschließenden Feierlichkeiten des Franziskus-Jubiläums in Assist teilnehmen könne». Die Caritas-Romfahrt hat ein einsames und doch anregendes Pro gramm. Die Abfahrt dieses Pilgerzugcs erfolgt in München. Der Pilgerzug führt dann über Innsbruck, den Brenner, durch Südtirol nach Padua—Venedig—Bologna—Florenz—Assist—, Rom. In den genannten Städten werden die Hauptsehenswür-c digkeiten besichtigt. In Rom ist eine Audienz beim Heiligen Vater gesichert. Ein freiwilliger Ausflug nach Neapel ist wäh rend des Romaufenthaltes vorgesehen. Die Rückfahrt geht über Pisa—Rapallo—Genua-Mailand und Einsiedel», woselbst nach einem feierlichen Schlußgottesdienst in der Wallfahrtskirche der Pilgerzug sein Ende findet. Lin kostbarer Gemäldetransport. Mit der größten Vorsicht und unter strenger Geheimhaltung aller Einzelheiten wird von der österreichischen Gesandtschaft in London aus eine Sammlung britischer Gemälde nach Wien übersührt, die die Ausstellung der britischen Malerei in der Wiener Sezession schmücken sollen. Di« Bilder reisen in besonders bewährten Eisenbahnwagen, die in London von einem Beamten versiegelt und erst wieder in Wiei^ geöffnet werden. Es sind Werke der größten englischen Maler, von Gainsborough und Reynolds, Hogarth, Hepöner. Raeburn, Turner, Constable »sw., die aus dem Besitz englischer Sammler stammen. Das kostbarste Bild dürft« das Porträt der Frau Davenport von Nomney sein, das seinerzeit der Kunsthändler Duveen für den Rekordpreis von 1218 000 Mark erwarb. — UI l BeraMwortNltz für den pollitschen Teil: De. Gerhard D«rc»hk, Dresden, für de» sächsischen Teil und das Feuilleton: lle. Ma; Domschle, Dresden l»r «»zeigen, ilrtur Len,. tzluNlich ln LreSoeo- bür die so übsiaus rablreicben korveise clor lasbe, ^obLngücbksit und I'ieuo, dio uns boim tieiwgsnx unsocer lieben Verstorbenen ruieil As- vordsn sind, danken vir kiordurcb suks korrlicbste ObeljliPi'rrLt Zeidler, Familien Zeidler jun. und Kammer. vautren, am 27. /Iii^iist 1927. s704 (M) » - M) l - « » « vurok Koks, Lok §r. SiiokStt. Lnsilsn aurgsrsioknstl K Lins livkmrek« Ktanrlelrtung M ltsr Leiminia-Oruokir«, llrssäsal A Enthält Beiträge ^ Seiner Exzellenz Nuntius paeeili, Berlin, s Seiner Gnaden Bischof Ur. Sekreidcc, Bautzen, A früherer Seelsorger der Gemeinde Uber Geschichte ^ und Statistik der Inbelgemeind«. ^ von Pfarrer Karre, Plauen („Die katholische A Kirche in Sachsen"), Z Lehrer Noktmann(„Geschichtev.Relchenbach"), » Stndienrat Wintzen, (»Textilindustrie"), A Diplom-Ingenieur r.ieit, Mylau („Katholische U Akademiker in der Diaspora"), cs »,- von Stock, Münster (aus den »Hymnen 8 an den Rosenkranz"), ^ l)r. 8onnen,ckeln, Berlin („Epiphanie"), » tteinriek Mokr, Freiburg („Zita's Mantel", L Legende), Z Ernst, Humor usw. »sw. « UM" kvlek lilurlrlvrt! Seneten Sie heule noch 1.70 M. auf Postscheck konto 31369 Leipzig (Kath. Pfarramt Reichenbach i. V.) und Sie erhalten umgehend die Festschrift zugesandt! (Für Überzahlungen besonderen Dank!) Sie rvecden sich freuen, wenn Eie die schmucke Festschrift sehen und lesen! wie werden dankbar Ihrer brüderlichen Liebe gedenken! (S65 In jedes katholische Klaus gehört die Sächsische Dolkszeltung! SiMgs Zonclsrrügs 31. kugurt rur Usipriger ttsrdrtmssss von Dresden nack t»sipriL und Zurück 17M. Lvnlsmdsr TUM Ssrueks der Vsrldurs VON Dresden NÄLk ^Issnsck und zurück preiserinäkigle fakrksrten und Lusslrkarlen eut den Slslionen Oresden- ttbt., vresden-U/eMner Sir. und Dresden-l»eustsd». k^tirreiten und alles Maliers entftaltsn clie ^usliän^e auf clen Ztalionen, clis aucti Auskunft erteilen. osutreks ksickrbsknssrslkekstt keiclisbalinclirektion Dresden. 5srrs§sm-6ebSlll!6 644 AH. 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S452I, aullerkaid Oer Spreckrelt I»os«. c .-."-s köntgoneinrlcktung > — Moderne Tänze vor zroüe Nlitscbridunzslcsmpk im Lebverxeviebt: dsogo, — ?«trovitscb, Woltmsistor Nstland Weltmeistor kuülsnd Oor xroüo NntrclieidunLsIrsmpk im Lcbvor^ovickt: Lsmson, — Oiiekis, Weltmeistor Amerika dor sibiriseko blerkulsr. Junger kath.Mann (21F.), zliverlüssig und ehrlich, sucht Anstellung als sios Kaus-iener. Nebenbei Arbeiten in Garten und Haus willkommen. Gefl. Angebote unter S 7 an dir Geschäftsstelle d. Bl. slMMLtU! an Herrn für 1. Okt. Nähe Fiirstenplatz bet einz. älterer Damezu vermieten. Haase, Dresden, Borsbergstr.34, IV. Möbl. Zimmer an berufst. Dam« od. Herrn !»« vermteke«. Dresden, Watsenhausstr. S. 11^ rechts. Neue Sonntags- u. Wochent.-Anf.-3trkel sür Schüler, Stud., Kauft, usw. u. Zirkel f. Ehep. u. ült. D. u. H. beg. 4. u. 8. Sept. u. 2. u. 3. Okt. Bollk. Ausb. i. etg. gr. Parkettsaal. Teilz. gest. Schncllfördernde Einzelstund, u. Amneld. jederzeit. Dir. 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