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Sächsische Volkszeitung : 31.08.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192708310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19270831
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19270831
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-08
- Tag 1927-08-31
-
Monat
1927-08
-
Jahr
1927
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 31.08.1927
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Sine Zwischeniagung des Landtages Dresden, 3v August. Wie von amtlicher Leite gemeldet wird, tritt der sächsische Land tag am 27. September zu einer auf mehrere Tage berechnete» Tagung zusammen, in der er Rrgiz-ungsvorlegen über die Entschädigung der Hochwasfergeschäd'trn im Muglitz- und Gottleubatale und über die Errichtung neuer Talsperren beraten wird. Für de» 26. September wird der Landtag voraussichtlich zu einem Vortrag mit Lichtbildern von Ministerialrat Sorgcr nach dem groben Sitzungssaal« deö Landtagsgeb.l'iVs rinladen. e Bekanntlich hat auch die kommuniilische Landtagssraktion einen Antrag eingebracht, der die sofortige Einbernsung ves Landtages for dert. Natürlich nicht etwa der Hochwrsserschäoen wegen! Sondern „ur um gegen das Versammlungsverbot des Dresdner Volizeiprä- identen Kühn im Falle Sacco und Vanzclti zu protestieren (was ja icher viel wichtiger ist!). Zu der Frage der Hochwassergeschädigten iegcn auch von sozialdemokratischer Seile Anträge vor, die während der Zwischentagung mit zur Behandlung kommen dürsten. vr«L«I«n unel Umgebung Verbotener Nebenerwerb Dresden, 30. August. Der Disziplinarhos für die ni chtrichterlichen Beamten fällte zur Frage der Uebernahme bezahlter Neben beschäftigung von Staatsbeamten eine Entscheidung, worin er zu einer Ablehnung der Nebenbeschäftigung kam. Nach dieser Verordnung darf ein Staatsbeamter eine Nebenbeschäftigung, „mit welcher eine fortlaufende Remuneration verbunden ist", ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Vorgesetz ten Zentralbehörde nicht übernehmen. In dem vorliegen den Falle, hatte ein Beamter in erheblichem Umfange, ohne Genehmigung seiner Vorgesetzten Dienstbehörde, fortgesetzt für Gemeinden oder Privatpersonen, die an ihn herantraten, gegen Entgeld Gutachten erstattet, Satzungen entworfen, Grundbuchangelegenheiten bearbeitet und dergleichen. In der Begründung der Entscheidung wird darauf verwiesen, daß die Gefahr der Zersplitterung besonders nahe liegt, wenn die Nebentätigkeit des Beamten zu einer ständigen Einnahmequelle für ihn wird. Fall» die Nebenbeschäf tigung wegen der damit verbundenen Einnahme unternommen wird, besteht stets die Befürchtung, daß der Beamte durch diese Tätigkeit von den Aufgaben seines Amtes mehr abgelenkt werde, als es mit den dienstlichen Belangen vereinbart ist. Die Prüfung der Frage, ob ein solcher Nachteil für den Staat zu erwarten fei, ist der eigenen Entscheidung des Beamten ent- zogen, soll vielmehr ausschließlich der Vorgesetzten Behörde liberlasscn bleiben. Ohne Bedeutung bleibt dabei, ob der Be- amte seine Nebentätigkeit zugunsten eines einzelnen Arbeit, geders ausübt und aus dieser einheitlichen Quelle seine Remu- neration bezieht, oder ob er sie in den Dienst der Allgemeinheit stellt und von Fall zu Fall seine Vergütung erhält, wie dies -um Beispiel bei der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zutrifst. In diesem Zusammenhang geben wir Kenntnis von einem Schreiben des Reichsarbeits Ministers vom 30. Juli d. I. an die Bereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, in dem er den Begriff „Doppelverdiener" genau um schreibt. Es lautet folgendermaßen: „In einem Schreiben vom 24. September 1926 — IV 11905 86 — „Reichsarbeitsblatt" S. 327, habe ich als Doppelverdiener insbesondere die Personen bezeichnet, die sich im Genüsse einer auskömmlichen Pension oder Rente befinden. Zu den Doppel verdienern gehört daher nicht, wer nur zeitlich begrenzte Zu schüsse und Beihilfen erhält, die ihm den Uebergang in einen andern Beruf erleichtern sollen. Das trifft auf die Angehöri gen der Wehrmacht und der Schutzpolizei zu, denen nach ihrem Ausscheiden geringe Uebergangsgebiihrnisse auf 1, 2 oder höch stens 3 Jahre gewährt werden, weil sie durch ihre jahrelange Dienstzeit dein freien Eriverbsleben entfremdet werden und ihre Kenntnisse nicht fortentwickeln können. Sie haben daher tn der Regel nach ihrer Entlassung wesentlich geringere Ber- dienstmöglichkeiten als andere Arbeitnehmer. Wie mir mit geteilt wird, haben aber eine Anzahl Arbeitgeber die Beschäfti. gung von Personen, die Uebergangsgebiihrnisse erhalten, unter Bezug auf mein Schreiben vom 24. September 1926 abgclchnt. Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck dieses Schreibens. Ich bitte Sie daher ergebenst, die Ihnen angeschlossenen Ver bände über die Sachlage oufzuklären und somit dazu beizu tragen. daß den ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht und der Schutzpolizei das Unterkommen auf dem Arbeitsmarkt er leichtert wird." Jur Kl»tnre»t»er-AürsorgO Dresden, 30. August. Zur Handhabung der Klclnrrmnerplr- sorge hat der Deutsch« StSdtrtag ein Rundschreiben an die Für- sorgevcrbände erlassen, in dem er auf eine individuelle Berücksichtigung der Grundsätze, die bei der Erhöhung der Mieten erforderlich sind, hinweist, die den Kleinrentnern ermöglicht, ihre MietSkaften auch in einer über das Maß des notwendigen Lebensbedürfnisses hinaus, gehenden Form zu tragen, solange die Unmöglichkeit besteht, den Wobnbeda^ infolge der Wohnungsnot zu verringern. Eine wohl wollende Auslegung bei der Durchführung der Reichsgrundsätze wird als wesentlich betrachtet und bei der Anrechnung der Einnahmen der Untcrverniietung soll nur das Reineinkommen berücksichtigt wer den : »ruppechtlse. Win Fest im Zoo plant die Ortsgruppe der Mitglieder und Freunde des Vereins Krüppelhilse für Diens tag, den 6. September. Alle» Freunden und Gönnern des Vereins und den vielen Helfern und Helferinnen wird Gelegen heit gegeben zu einem geselligen Zusammensein. Durch das Entgegenkommen der Verwaltung des Zoo kommt die Hälfte des Eintrittspreises von 1 RM. dem Verein zugute. Nachmit tags ist ein Kinderfest geplant, abends wird die bekannte Kapelle Plietzsch-Marco zum Tanz aufspielen. Verkaufsstände und eine Tombola mit vielen wertvollen Gewinnen werden hoffentlich das Ergebnis des Blumentages erhöhen. Der Ein tritt in den Konzertsaal des Zoo nach Schluß des Gartens be trägt 0,50 NM. Sammler und Sammlerinnen haben gegen Vor weisung ihres Abzeichens abends freien Eintritt zur Veran staltung. : Todesfall. Am Sonnabend starb in Dresden der älteste und letzte Bruder Erz. Lingners, Friedrich August Oscar Lingncr, im 73. Lebensjahr. Er gehörte dem Auffichtsrat der Lingner-Werke seit Ihrer Gründung an und war zuletzt stellvertretender Vorsitzender. Der Verstorbene war außerdem Gründer und Inhaber der „Conti- nental-Vulkan-Fiber-Jndustrie Oscar Lingncr" in Dresden-Neustadt und Geschäftsführer der Lingner-Fomtlien^Ltistung. : Die Banderolensiilschungen. In den letzten Tage» wurde ein hies. Buchdrucker fcstgenommeii, der mit den Berliner Banderolen- sälschungen in Verbindung steht. Die bisher in Berlin geführten Ermittlungen werden jetzt vorübergehend von Dresden ans vorge nommen, wo ein Berliner Untersuchungsrichter weilt. : Paddelbootunsall. Am Sonntag kenterte oberhalb der Saloppe «in Paddelboot mit zwei Insassen, einem Herrn und einer Dame. Letztere ging unter, ivährend sich der Herr schwim mend retten konnte. Mehreren Schwimmern gelang es, die Dame bewußtlos ans User zu bringen. Die sofort vorgenom menen Wiederbelebungsversuche hatten Erfolg. : Ausgabe postlagcrndcr Briefsendungen. Um den Dresden besuchenden Fremden, Geschäftsreisenden usw. Gelegenheit zu geben, nach der Rückkehr von Ausflüge», Besichtigungen, Kundenbesuchen usw. noch postlagernde Briefscndungcn in Empfang zu nehmen, ist die Ausgabezcit für diese Sendungen beim Hauptpostamte Dresden- Allst. 1 (Postplatz 2) an Werktagen auf 8 bis 20 Uhr (bisher 6 bis 18 Uhr) erweitert worden. An Sonn- und Feiertagen ist die A»S- gabezeit für diese Sendungen auf dir Zeit von 8 bis S Uhr be schränkt. Erweiterte Dienststunden für den gleichen Zweck haben auch die Annahmestelle des Postamts Dresden-A. 24 im Hauptbahnhof (Durchgang III vom Wiener Platz), wo postlagernde Vriesscndun- gen täglich von 7/8 bis 21 Uhr, und das Postamt Dresden-N. 25 (Neustädter Bahnhof), wo sie ununterbrochen (auch nachts) abgeholt werden können. : Wegen Beleidigung der Reichswehr verurteilt. Wegen öffentlicher Beleidigung der Reichswehr durch die Presse ivar der Redakteur der Meißner Volkszeitung Adolf Domnig am 10. Juni d. I. vom Schöffengericht Meißen zu 500 Mark Geld strafe verurteilt worden. Es handelte sich dabei um einen Ar tikel in der Kinderbeilage der Meißner Volkszeitung der u. a. folgenden Satz enthielt: „Soldat sein aber heißt: berufsmäßiger Mörder der Mitmenschen werden." In dieser Redewendung wurde eine Beleidigung der Reick)swehr erblickt, und die er wähnte Strafe ausgeworfen. Auf die Berufungen des Ange klagten und des Staatsanwaltes kam di« Angelegenheit gestern nochmals vor der 2. Ferien strafkammer des Landgerichts Dres den zur Verhandlung. Nach mehrstündiger Beweisaufnahme wurde aus beide Berufungen hin das ergangene Urteil aufgeho ben. Der Angeklagte wurde im Sinne des 8 131 des Straf- Ges.-B- wegen Verächtlichmachung staatlicher Einrichtungen zu 500 Mark Geldstrafe oder 75 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Kirchensteuer fällig! Dresden. 80. August. Der Rat zu Dresden veröffentlicht folgende Bekannt, macl-ung: Die Angehörigen der röm.-kath. Kirche haben für das kirchliel>e Rechnungsjahr 1927 (1. April 1927 bis 31. März 1928) Kirchensteuern in Form von Zuschlägen zur Neichseinkommen- steuer zu entrichten. Diese Zuschläge werden berechnet: a) bei Personen, die zur Neichseinkommensteuer zu ver anlagen sind, nach der von ihnen für 1926 zu entrichtenden Ein kommensteuer, b) bei Personen, die dem Steuerabzug vom Arveilsloyll unterliegen, nach den im Kalenderjahre 1W6 durch SteuerabzUjj vom Arbeitslohn adgesührten oder verwendeten Beträgen, e) bei Personen, di« dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen und außerdem veranlagungspflichtig sind, nach a) und b), soweit diese Steuerpflichtigen nicht nach ihrem G«. samteinkommen zu veranlagen find. Die rörn.-kath. Kirchensteuer beträgt einheitlich 12 R-Ph auf je 1 RM. des maßgebenden Einkommensteuerbetrages. Sie ist je zu einem Viertel am 15. Mai, 15. Juli, 15. Okto. ber 1927 und 15. Februar 1928 zu entrichten, lieber die zu zahlenden Beträge werden in nächster Zeit Steuer bescheide zugestellt. Die bis dahin fällig gewordenen Steuerbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids akzufuhre». Die geleisteten Tlbschlagszahlun- gen sind anzurechnen. Arbeiter-Einstellungen »n Nieverwarlya? Dresden, 30. August Vom Dresdner Arbeitsnachweis wird uns geschrieben: Mit der Errichtung der hydroelektrischen Spei cheranlage in Niederwartha ist nunmehr nach langen Vorbereitungen, die in der Hauptsache durch den Landeriverb und die Verhandlungen mit den Anliegern nötig waren, in den letzten Wochen begonnen und die Durchführung der Arbeiten an eine größere Anzahl hiesiger und auswärtiger Firmen vergebe» worden. Täglich bemühen sich nun zahlreiche Arbeitsuchende, durch direktes Vorsprechen bei den Baufirmen oder auf den einzelnen Baustellen Arbeit zu erhalten. Selbst aus den Grenzgebieten reisen Erwerbslose zu in der Hoffnung, in Niederwartha i» Arbeit treten zu können. Diese Bemühungen find zwecklos. Die Arbeiten in Niederwartha werden als Notstands, arbeit auf Grund der Bestimmungen des Reichsarbeits ministers vom 30. April 19W ansgesuhrt. Entsprechend diesen Bestimmungen können die Baufirmen von sich aus Arbeit^ Kräfte direkt nicht einstellen. Die Zuweisung erfolgt vielmehr ausschließlich durch den Arbeitsnachweis Dresden. Aus den Bezirken der Arbeitsnachweise Freital, Meißen und Kötitz werden selbstverständlich eine angemessene Anzahl von Eriverkslosen bei der Vermittlung zu dieser Not standsarbeit mit berücksichtigt'. Die Art der zu verrichtenden Arbeit macht es erforderlich, daß nur Erwerbslcsie zugewiesen werden können, die den An forderungen körperlich gewachsen find. Weiter kann die Be schäftigung bei Notstandsorbeiten nur für solche Erwerbslose in Frage kommen, die unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme mindestens 14 Tage Evwerbslosenunterstützung bezogen haben. Die Beschäftigung der Notstandsarbeiter erfolgt auf die Dauer von 13 Wochen. Diese Regelung ist nach den gesetzlichen Be stimmungen über Notstandsqrbeiten zwingend und läßt Aus nahmen nicht zu. Außerdem sind genügend langfristige Er- iverbslos« zur Zeit noch vorhanden, so daß diese in erster Lini, bei der Vermittlung zu berücksichtigen sind. Arbeitseinstellungen durch die Baufirmen direkt können also nicht erfolgen und es wird dringend obgeroten, daß zur- Zeit in Arbeit stHende Personen ihre Arbeitsstelle aufgeben in der Hoffnung, bei der Notstandsorbeit in Niederwartha besser entlohnte Beschäftigung zu finden. Das gleiche gilt insbeson- dere auch für Arbeitskriffte der Landwirtschaft. Erneute Brandstiftung Wilsdruff, 30. August. Ein anscheinend auf Brandstiftung zurückfi'chrcndes Schadenfeuer brach in der Nacht zum Montag in der Scheun« des Gutsbesitzers Kirch aus. Dem Brande siel die gesamte Ernte zum Opfer. Es gelang den von allen Seiten herbeigeeilten Feuerwehren die übrigen Wirtschaftsgebäude zu retten. d. Großseuer in Freital. Montag früh )44 Uhr orac» r». Großfeuer im Gute des Gutsbesitzers Willy Henker im Stadt, teile Niederhäßlich aus. Die große Scheune mit Ernte. Vorräten ist vollständig niedergebrannt. Dagegen wurde dag Seitengebäude mit dem Pferdestall nur zur Hälfte zerstört. Sämtliches Vieh konnte gerettet werden. Den Anstrengungen sämtlicher Feuerwehren Freitals ist es gelungen, das stark gefährdete Wohngebäude zu retten. Es war alles versichert; die Ursache ist noch unbekannt, jedoch wird Brandstiftung ange nommen. d. Eine heiter« FlaWengeschichte. Ein Flaggenstreit mit heiterem Ausgang Hot sich in dem böhmlfchen Erzgebirgsort Ab ertHam abgespielt. Die Behörden der Tschechoslowakei haben bekanntlich eine unüberwindliche Mneigung gegen di« deutschen Farben. Als nun die Behörden in Adertham die tschechischen Behörden um die Genehmigung zu einem Fest baten, wurde diese Genehmigung zwar erteilt aber nur unter der Be dingung, daß eine Beflaggung der Stadt nur in den Stadt farben erfolgen dürfe. Das Erstaunen der tschechischen Behör den ivar natürlich groß, als an dem fraglichen Tage die ganze Stadt im schwarz-rot-goldenem Flaggenfchmuck prankte. Voller Entrüstung erhoben die Tschechen Einspruch, mußten sich aber zu ihrem Erstaunen belehren lassen, daß die Stadtfarbcn vov tzlbertham eben Schwarz-Rot-Gold find. richtig anerkannt. Durchschnittlich dürfen nur fünf bis sechs Menschen auf einmal im Zimmer weilen. Als ich am Freitag, den 5. August 1927, bald nach 7 Uhr, an das Haus der „Stigmatisierten" kam, standen be- reits an 700 Besucher wartend an der Türe. Einer der drei angestellten Schutzleute, der die Listen führt, nannte mir diese Zahl. Zu viert in einer Reihe wird man hinter einander ausgestellt, zu zwölft wird man in dos Häuschen eingelassen. Ein Schutzmann hält Ordnung unter den Wartenden, einer behütet die kleine Haustüre und läßt die zwölf Besucher eintreten. Der dritte Schutzmann steht immer vor der steilen Holztreppe, die fast lebens gefährlich ist, und dirigiert den Aufstieg, vier bis 6 Per sonen auf einmal. Die übrigen müssen am Fuße der Treppe warten. Oben vor der Türe des Zimmers der „Stigmatisierten" steht der Vater; im Zimmer bewacht die Mutter ihre Tochter. Außerdem war zur Beobachtung ein Herr anwesend und saß neben dem Altäre. Von Donnerstag Mitternacht bis Freitag mittag gegen 1 Uhr dauert die „Extase", sagte man mir, und steigert sich das „Mit-dem-Gekreuzigten-Leiden" bis zur höchsten Möglich keit. Nachher liegt Therese Neumann noch eine Stunde lang völlig erschöpft in den Kissen. Daß man bei solchem Anblick gebannt und wortlos dasteht, braucht kaum gesagt zu werden. Mögen nun die Gelehrten, die Männer der Wissen schaft, in erster Linie die Aerzte, sich dieses Problems an nehmen! Mögen sie eine Lösung für dieses Rätsel finden! Man hüte sich aber davor, voreilige und unbewiesene Be hauptungen aufzustellen, die nachher weder erklärt noch aufgeklärt werden. Man mache die Wissenschaft nicht lächerlich vor diesen einsaäM Dorfbewohnern, die „ihre Resel" wie eine Heilige Hochhalten und keine ungerechte Beurteilung dulden würden! Nichts ist leichter als mit den Wörtern ..kranklmlter Geisteszustand" und „Hysterie" herumzuwerfen. Gerade letzteres Wort birgt ein unheim liches „Sammelsurium" von „ungeklärten Zuständen" und ist eine unbezahlbare Zufluchtsstätte für aste Fälle, „wo man sich nicht mehr auskennt"! Hysterie ist aber heilbar. Ich kenne verschiedene Fälle, da ich mich seit über 20 Jah ren mit Medizin beschäftige! Wenn also Hysterie ange nommen wird bei dem-armen Bauernmädchen, dann Kuriere man sie doch! Und derjenige Arzt, dem dies ge lingt. wird in diesem speziellen Fall einen kolossalen Tri umph feiern, einen Triumph über den Glauben an dieses „Wunder"! Denn zweifellos wird in Konnersreuth ein Kampf ausgefochten zwischen den höchsten Begriffen, zwischen „Wunder" und „Schwindel", Zwischen „Glauben" und „Unglauben", zwischen „irdischen" und „überirdischen" Kräften. Wie wird der Kampf enden? Die Beantwortung überlasse ich Berufeneren! Die Zeit aber wird dies Rätsel bestimmt einmal lösen! Ich für meine Person glaube einst weilen lieber an das Schöne, Erhebende, an das „Wun der", jedenfalls, bis eine andere Lösung einwandfrei be wiesen ist! Die einfache fromme Einstellung der Konners- reuther Dorfbewohner ist sicherlich nicht falsch. Warum nehmen diese armen Schneidersleute keinen Pfennig Geld an? Warum werden Eintausendmark scheine, die bereits des öfteren auf den kleinen Tisch ge legt wurden, abgelehnt, und warum wird mit Therese Neumanns Bild kein schwunghafter Handel betrieben? — Weil diese frommen Menschen, welche die Stigmati sation an „ihrer Resel" als eine Gnade und ein Geschenk Gottes ansehen, das ihnen allen heilig ist, dieses Geschenk nicht zu Geldzwecken ausnützen wollen! Allein diese Tatsache schließt, meines Erachtens, jeden Schwindel aus! Die Könige der Weltgeschichte haben von jeher be sonders treu ergebene Untertanen mit ibrer böcksten Aus zeichnung bevorzugt, warum sollte der „König aller Kö nige" nicht auch besonders treue Seelen stempeln mit Seiner höchsten Auszeichnung, Seinen Wundmalen? The rese Neumann ist weder die erste noch die letzte Stigmati sierte! Man erkläre: „Wie ist es möglich, über ein Jahr ab solut nichts zu genießen als täglich ein Partikelchen einer Hostie mit einem Teelöfselchen voll Wasser, und dennoch das Körpergewicht von 110 Pfund zu behalten? Man sage, wie ist es menschlich zu erklären, daß ein ein faches Dorfmädchen mit bäuerlicher Schulbildung eine Sprache spricht, di« kaum von den größte^ Sprachfor schein beherrscht wird? Die Antwort wird nicht leicht sein! Denn der Mensch hat eben nicht alles in seiner Gewalt! Niederer v. Paar — Hahnfäulnis und Grhirnkrankheitrn. Offervator« Romano verichtet in feinem Unterhaltungstetl von einer Entdeckung, dir rin amerikanischer Irrenarzt, William Hunter, bei der Behandlung von Geisteskranken gemacht haben will. Bei einem großen Teil der Pa- tienten stellte Hunter eine Infektion »des Gehirns durch schlechte Zähne und pathologische Veränderungen im Ohr, in der Nase und an den Mandeln fest. Bei einer Frau will der ameri kanische Arzt eine Heilung ihrer Geisteskrankheit nach der Entfernung von 11 fäulnis-erregenden Zähnen beobachtet haben. Ebenso sei ein Mädchen, nach entsprechenden Zahnoperationcn von der Tobsucht geheilt worden. Die wissenschaftliche Hypothese eines Zusammen hanges der eben genannten Organe mit Gchirnkrankheiten wurde in Amerika zuerst durch den Chefarzt der staatlichen Krankenanstalt von New Jersey im Staate Neuyork, Dr. Cotton, der 1919 bis 1923 '1400 septisch« Fälle behandelte, aufgestellt. Dr. Cotton verlangte im Interesse der VolkSgesundhcit «ine genauere biologische Beobach- .tung der einzelnen Lebensalter und enocrcs Zusammenarbeiten »wi schen Hygienikern und Irrenärzten.
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