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Sächsische Volkszeitung : 03.09.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192709038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19270903
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19270903
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-09
- Tag 1927-09-03
-
Monat
1927-09
-
Jahr
1927
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Kummer 204 — 2«. Jahrgang Erscheint «mal wöchentlich mit den illustrierten »rattSdetlage» .Die Welt" und .Für unsere kleinen Leute", sowie den Text- öeilagen .Ünterhaltnng und Wissen". »Kirche nnd Welt". »Dis Welt der Frau", ..Aerztlicher Rataeber", .Literarische Beilage", .Fllmmndschau". Monatlicher Bezugspreis 3.- Mt. einschl. ttzestellgeld. Eiuzeluummer 1« Sonutagnummer »i» 1- Hnusslschrlstlelter: Dr. G. DeSczssk, Dresden. SüchMe Sonnabend. 3. September 1927 Anzetgenpr-ts-! Die igespaltene Prlitzeile »0 ^. Familien- auieigcu und Stellengesuche »» «N MtNiuwter »reit, l Osserleugebichr 20 1. bei lieber seuduu^, durch die Pos, ausserdem Portonilchlag. Im Falls bölserer Aewalt erlischt jede Perssslichluug auf Lies-ruug sowie Lrsiilluu'g v. Anzeigen-Nuflriige» u. Leistung t> schade,lersqtz. Äeschssstlicher Teil: Slrtur Lenz, Dresden. votf-seuuno («eichastsftelle, Druck».Brrlag - Germania. A.-A. ,!ir Be, lag und Druckerei. Flltale Dresden. Dresden.A. l. Poliers,rosse 17. Fer»rus2l012. Postscheckkonto Dresden . r70Z. Bankkonto: Stadtbank Dresden Nr. ftl71v Für christliche Politik und Kultur Redaktion der Sächsischen Bolkdz-ttuna Dresden-Altstadt 1. Policlstrabe >7. Fernrut Mit und r,0I2. Ist -le Mensur strafbar? Anitsg«richtsra1 Dr. -. Schorn in Bonn. Nach geltendem Rechte steht die Strafbarkeit düng vom 15. Mai 1926 (Vd. «0 S. 257) den bereits früher ui Bd. 8 S. 8!> vertreteneil Standpunkt bestätigt hat, nach dem für den Begriff der beim Zweikampf verwendeten „tät lichen Waffe" ihre Beschaffenheit in Li-sti-amo, ihre Geeig netheit, tätliche Verletzungen hervorzurufen, matzgebend ist. Die Nechtsauffassung des Reichsgerichts von der Straf barkeit der Mensur als eines Zweikampfes mit tätlichen Waffen wird auch, wie zahlreiche Erkenntnisse der letzten Zeit beweisen, von den unteren Gerichten geteilt, so daß zu erwarten steht, datz in der rechtlichen Bewertung der Mensur in der Praxis der Gerichte eine ständige Nechts auffassung eintreten wird. Der Standpunkt der Gerichte entspricht auch dem Rechtsempfinden der überwiegen den Mehrheit unseres Volkes. Man sieht in der Mensur den Vorboten des Zweikampfes; man weiß die Auswirkungen zu würdigen, die die Pflege des Mensurstandpunktes für die Einheit unseres Volkes, na mentlich unserer Maden,ikerschaft nach sich zieht. Er- wartungsvoll schaut man der zukünftigen gesetzlich«,, Rege lung der Mensurfrage anlässlich der Neuformung unseres Strafrechtes entgegen. Man kann es nicht glauben, datz die gesetzliche Regelung der Mensurfrage eine andere sein wird, als wie sie bisher von den Gerichten vertreten wird. Viel leicht ist aber dieser Glaube allzu trügerisch. Gerade in der Mensurfrage mutz mau mit Wandlungen und Plötzlichkeiten rechnen, die für den Augenblick kaum vorhersehbar sind. Für die Wandlung in der Auffassung und Stellung nahme zum Mensurproblem bieten die vom Neichsjustiz- ministerium ausgearbeiteten Strafrechtsentwürfe beredten Beweis. Der auf Anordnung des Reichsjustizministeriums veröffentlichte Amtliche Entwurf eines Allge- meinen Deutschen Strafgesetzbuches 1928 wich in der Begriffsbestimmung des Zweikampfes vom gel tenden Rechte nicht ab; auch nach diesem Entwurf blieb der Zweikampf ein zwischen zwei Parteien verabredeter ernst, Hafter Kampf, der mit hergebrachten tätlichen Waffen nach vereinbarten oder überlieferten Regeln ausgefochten wird. Diese Begriffsbestimmung gab auch für das kommende Strafrecht die Möglichkeit, die Mensur unter den Tat bestand des Zweikampfes zu subsumieren. Allerdings konnte sich der Entwurf 1925 nicht dazu entschlietzen, in einer besonderen gesetzlichen Bestimmung die Strafbarkeil der Mensur ausdrücklich zu normieren, um damit in Zu kunft jeden Zweifel über ihre Strafbarkeit auszuschlietzen, Die amtliche Begründung zum Entwurf 1925 wollte viel mehr die Frage der Strafbarkeit der Mensur ,,im Eiuzel falle der Entscheidung durch das Gericht" überlassen. Man hat schon damals in den die Mensur aus rechtlichen und sittlichen Gründen ablehnenden Kreisen die Stellungnahme des Entwurfs bemängelt und bedauert, datz der Entwurf nicht eine klar« und entschiedene Stellung zur Mensurfrag« einnahm. Man konnte sich auch nicht des Eindrucks er wehren, datz der Entwurf eine mehr mensurfreundliche als mensurgegnerische Haltung einnahm; man folgerte dies namentlich daraus, datz die amtliche Begründung zum Ent wurf 1925 sich veranlaßt sah, ausdrücklich zu betonen, daß Im Falle der Bejahung der Strafbarkeit der Mensur als eines Zweikampfes durch die Gerichte die „allgemeinen Vor schriften über den Ersatz der Freiheitsstrafe durch Geld strafe (8 72 Abs. 2, 8 75) genügenden Spielraum böten, um im Einzelfalle unbillige Härten zu vermeiden". Es hätte sich ein solcher Hinweis auf die Geldstrafe als Ersatz strafe bzw. auf die Möglichkeit des Absehens von Straft überhaupt wirklich erübrigt; datz es aber geschah, gibt der nicht zu bestreitenden Annahme Raum, datz der Entwurf eins restlose rechtliche Gleichstellung von Mensur und Duell nicht anerkennen wollte. Bei dieser vom Entwurf vertretenen Auffassung ist es nicht verwunderlich, datz der vom Reichsjustizministerium nunmehr dem Reichstage vorgelegte neueste Entwurf vom 14. Mai 1927 den menjurfreundlichen Standpunkt in un zweideutiger Form zum Ausdruck bringt. Dabei hat sicb der Entwurf 1927 die Rechtsauffassung des Reichsrats zu eigen gemacht. Der Reichsrat hat nämlich in Abcveichung vom geltenden Rechte und vom Entwurf 1925 dem Zwei kampf eine Begriffsbestimmung gegeben, die für eine Sub. sumierung der Mensur in den Rahmen der Begriffs bestimmung „Zweikampf" keinen Raum gibt; nach dieser Definition liegt ein Zweikampf nur dann vor, wenn dieser mit Waffen zur Erledigung eines Ehrenhandels aus getragen wird, oder unter Bedingungen, mit denen eine Lebensgefahr oder die Gefahr eines erheblichen Schadens kür die Gesundheit regelmässig.verbunden ist. Es bedarf Di« heutig« Nummer enthält vte Belial»- Welt > »er Krau". , Oesterreich und Gens Bundeskanzler Seipel nimmt an der Völkerbundslagung lei! Wie», 1. September. Bundeskanzler Seipel wird sich in den nächsten Tagen nach Genf begeben, um an der Völkerbundstagung teilzunehmen. Dies« persönliche Anwesenheit des leitenden Staatsmannes wird vielfach mit A n l e i h e - V e r h a n d l u n « gen in Verbindung gebracht, worüber nachstehendes zu sagen ist: Di« konsolidierte Lage der österreichischen Bundesfiuanzen bedarf keines wie immer gearteten Zuschusses von Auslands kapital für die Staatsausgaben. Dies geht schon daraus her vor, datz die vor Jahresfrist mit dem Finanzorgan des Völker bundes vereinbarte Ausgabe von Schilling-Schatzscheinen im Betrage von 75 Millionen bis heute noch nicht erfolgt ist; weiter mutz daran erinnert werden, datz kaum ein Fünftel des Erlöses ver Völkerbundanleihe des Jahres 1923 für die Deckung der laufenden Staatsausgaben verwendet wurde. Wenn auch die Halbjahresbilanz 1928 noch nicht endgültig errechnet ist, so lässt anderseits das Eebarungsergcbnis pro Juli einen Nückschlutz auf den Stand der österreichischen Staatsfinanzcn zu, die ein Ansteigen der Abgaben und Monopoleinnahmen auf über 110 Millionen Schilling ergaben. Davon warfen allein die Waren umsatzsteuer 19, die Zölle 20, das Tabakmonopol 26, die übrigen Monopole 7 Millionen Schilling ab. Es ist sonach auch eine Verbesserung gegenüber dem Vormonat zu bemerken, wobei obendrein zu erwähnen ist, datz im Vormonat Juni die erste Rückzahlungsrate auf Grund des Zentralbankgesctzes zur Ver rechnung gelangte. Ungünstiger als die geordnete staatsfinanzielle Lage ist allcrdigns die Handelsbilanz pro Juli, die mit einem Defizit von 85,5 Millionen um fast 11 Millionen dasjenige des Juni überschritt. In den ersten sieben Monaten erreichte die Einfuhr einen Wert von 1632,8 Millionen Schilling, die Aus fuhr einen solchen von 1078,9 Millionen Schilling, so datz das Pussioum fast 551 Millionen Schilling erreicht. Richtig dagegen ist es, datz Bundeskanzler Seipel dte Aus nahme einer Jnoestitionsanleihe vorbereiten wird, um für die nächsten drei bis fünf Jahre die Investitionen ungefähr in dem gleichen Umfang vornehmen zu können, wie diese in den letzten Jahren aus den Dölkerbundkrediten be stritten wurden. Da schon seit dein Jahre 1925 namhafte Be trage aus den laufenden Bundeseinnahmen zu Anlagezwccken erübrigt werden konnten, wird der Anleihebetrag erst nach Fertigstellung des Budgets für 1928 festgestellt werden können, so datz darüber etwa im Oktober konkrete Daten vorliegen dürften. Das gleiche gilt auch für die Begebungsmodalitäten sowie für die Fühlungnahme mit bestimmten Finanzgruppen. Datz unter den produktiven Investitionen insbesondere für die Fortsetzung der so erfolgreich begonnenen Elektrifizie rung der Bundesbahnen vorgesorgt werden mutz, soll schon darum erwähnt werden, weil damit auch eine Minderung der Einfuhr an mineralischen Brennstoffen erreicht und dadurch die Handelsbilanz verbessert wird. Mit wenig Witz und viel Behagen werden der Reise des Bundeskanzlers Erwägungen der Innen- und Außenpolitik an gehängt, die der Kanzler angeblich als „Konzessionen" für die Gewährung einer Jnoestitionsanleihe bieten wolle. So wurde behauptet, datz Dr. Seipel sich in Genf verpflichten werde, dem Mieterschutz diesmal unwiderruflich den Ecnickfang zu geben bz. datz neuerlich über das Thema „Donauföderation oder An schluß" gesprochen werde. Authentisch kann mitgeteilt werden, daß alle derartigen Gerüchte aus der Luft gegriffen und vollkommen haltlos sind. Nichtig ist vielmehr, datz ver mutlich im Oktober in London eine Sitzung des Kontroll- reiner „aperen Erörterung, datz diese Gesetzesnormierung für die Mensur nicht in Frage kommt; denn weder ist di« Mensur ein Zweikampf zur Austragung eines Ehren handels, noch erfolgt sie unter Bedingungen, wie der Ent wurf sie für die Strafbarkeit des Zweikampfes vorsieht Es ist verwunderlich, daß der neueste Entwurf in seine, Begründung dartut, datz „der Gesetzgeber einer Entschei. düng der praktisch bedeutsamen Frage über Strafbarkeit oder Nichtstrafbarkeit der Mensur nicht ausweichen könne", ivährend er noch vor zwei Jahren im Entwurf 1925 es ab lehnte, zur Frage der Strafbarkeit oder Nichtstrafbarkeit der Mensur „Stellung zu nehmen". Nunmehr erklärt dis amtliche Begründung 1927 ausdrücklich, datz Straflosigkeit des Zweikampfes dann eintrete, „wenn der Zweikampf nicht der Erledigung eines Ehrenhandels dient, sondern ander«, also sportliche Ziele verfolgt, und datz das Fechten zu sportlichen Zwecken dann von Straf« verschont vleibt. wenn.es nicht unter Bedingungen. geschieht, mit komitees stattfindet, dessen Zustimmung zur Auslegung ec^e Jnoestitionsanleihe Oesterreichs notwendig ist, datz dortselbst die sachlichen Gesichtspunkte dieser Anleiheplän« unter rein sach- lichen Gesichtspunkten besprochen werden und datz daher di« Reise des Kanzlers nach Genf vor allem einer Klärung sach licher Vorfragen dient, die weder mit der Innen- noch Außen politik Oesterreichs irgendetwas zu tun haben. Die Sanzigek Fragen. Genf, 1. September. Die Tagung des Völkerbundsrates begann heute vormittag kurz nach 11 Uhr mit einer E eh e i m s i tz u ng. Das Völker bundspalais zeigt das übliche bewegte Bild. Die Weltpresse ist auch diesmal außerordentlich zahlreich vertreten. Zum ersten Male sieht man einen Vertreter der sowjetrussischen amtlichen Telegraphenagetnur. Mit Ausnahme von Brianü, der bekanntlich bis zu seinem Eintreffen in Genf von Paul- Boncour vertreten wird, sind sämtlich ständige Ratsmitglieder anwesend. An neuen Männern sieht man den Brüsseler Bot schafter Adacci sowie den Gesandten Chinas in Lissabon Wang, die beide zum ersten Male ihre Länder im Völkerbunde ver treten. Nach Auskunst der polnischen Delegation wird Zaleski infolge seiner Krankheit kaum vor dem 10. September nach Genf kommen können. Die Behandlung der Danziger Fragen im Rat erfährt hierdurch naturgemäß eine gewisse Behinderung, da Zalcskis Vertreter 2 okalan feste nstruktionen gebunden ist. Die geheime Ratssitzung dauerte bis 12.30 Uhr. Eine öffentliche Sitzung findet heute nicht mehr statt. Die nächste Sitzung des Rates wird am Freitag vormittag 10 Uhr beginnen. In der heutigen Sitzung ist fast ausschließlich der Antrag des Danziger Senates auf Verlegung des polnischen M u n i t i o n s h a f e n s nach Gdingen verhandelt worden Scnatspräsident Sahm wurde zu dieser Beratung hinzugezogen. Der Rat beschloß die Einsetzung einer juristischen Kommission, in die sämtliche Ratsmitglieder ihre Vertreter entsenden. Die Kommission hat die Aufgabe, zunächst die Frage zu klären, ob der bisherige Ratsbeschlutz vom März 1921 über das polnische Munitionslager in Danzig aufgehoben werden kann. Es handelt sich also zunächst um eine rein juristische Frage. Der Völkerbund wird erst nach ihrer Klärung in eine sachliche Diskussion des Danziger Antrages einlrelen können. Die Kom mission wird ihre Arbeiten umgehend aufnchme-u. In der Frage des Anlegens polnischer Kriegsschiffe in Danzig (pari c1'a.ttacbs) beantragte der Vertreter Polens Absetzung von der Tagesordnung. Der polnische Delegierte wies dabei darauf hin. datz cs der polnischen Regierung nicht möglich ge wesen sei, sich genügend für diese Frage vorzubereite». Dagegen wurde von Danziger Seile darauf hingewiesen, daß-diese Frage bereits seit längerer Zeit behandelt worden sei. Es liege ein Beschluß des ständigen militärischen Ausschusses des Völker bundes vor, nachdem Polen das Recht gewährt wurde, den Hafen von Danzig für seine Einrichtungen zu benutzen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der neue Hafen von Gdingen endgültig ausgebaut sei. Nach eindeutigen Feststellun gen sei nunmehr der Hafen von Edingen soweit fertig, datz ihn die polnischen Kriegsschisse benutzen können. Der Völkerbunds rat beauftragte sodann den Berichterstatter für die Danziger Fragen, den Delegierten von Chile, einen Bericht über diese Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen für den Völker- bundsrat vorzubereite». denen «ine Lebensgefaordung oder vie Gefahr einer er heblichen Gesundheitsschädigung regelmäßig verbunden ist. Damit hat der Entwurf 1927 sich ausdrücklich für die Straflosigkeit der Mensur ausgesprochen. Diesem Standpunkt des Entwurfs wird mit Würde und Ernst und aller Bestimmtheit die gegenteilige Auf fassung von der Strafbarkeit der Mensur entgegengestellt werden müssen. Man wird sogar zur Beseitigung aller Zweifel eine ausdrückliche gesetzliche Normierung der Strafbarkeit der Mensur im kommenden Strafrecht fordern müssen' denn auch dann, wenn es bei der ursprünglichen Begriffsbestimmung des Entwurfs 1925 bleiben sollte, so liegt doch für die Beurteilung der Strafbarkeit der Mensur in der im Entwurf vorgesehenen gesetzlichen Bestimmung, datz eine mit Einwilligung des Verletzten vorgenommene Körververletzuna nur dann bestraft wird, wenn die Tat trotzdem gegen oi« guten Sitten verstößt, ein nicht zu unterschätzend«» Gefahrmoment l8 239 Entwurf). Mgn
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