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«nmmer i«r s». ^ayvßang Htsch«lnt «mal wdchrnlllch mit den illustrierten «ratitdeNaaen .DI« Welt' und .Für Misere NeWn Lcule', sowie bmc Tcjl. Wlagen .Vnter-altuna und Wissen', -Mrche „nb Welt'. .Dis Welt der Fra»', ,?Ier-NIcher Ratgeber', .Literarische Beilage". .Filmrundschau". ManaMcher Bezugspreis a.- Mk, einschl. Bestellgeld. Eluzelnummer 1« g, SoNntagnummer ijtt g. Hanptschriftleiter: Dr. G. Desczyk, Dresden, Sächsische polierstraßell... Tloz. BanNonto: «itadtbank Dresden Sir. 8171« Für christlich« Politik und Kultur Gonnad««-, den Sv. August i«27 Un,ei-s«p»«tsei Die Igespaltene Petit,eite 30 ^.Familie», m,zeigen und Stellengesuche 3« g. Die Petitrename-etle, 8» Millimeter breit, I Offerte,igebühr 3« bei Ueber- sendnng durch die Post außerdem Portos,schlag, Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Lieferung sowie Erfüllung b, Anzeigen. Sluftrügen n. Leistung v, SchadenersaU. Geschüftticher Teil: Artur Lenz, Dresden. Vas Skeuerverernsachimgsgeseh zur Verwalkungsresorm. Von Dr. I. PlUmpe-Köln. r- Die schon sagenhaft gewordene Verwaltungsreform er« hält jetzt wieder einen neuen Antrieb durch die beabsich tigte „Vereinheitlichung des Verfahrens in Steuersachsn, vis sie in den jetzt fertiggestellten Gesetzentwürfen vorge« Magen wird. Nach dem, was bisher davon bekannt ge« borden ist, dürften uns die beabsichtigten Maßnahmen ein ,utes Stück auf dem Wege zur großen Venvaltungsreform veiterbringen . Denn man kann sich jetzt schon ausdenken, »aß eg leichter ist, die in Frage kommenden Stetten zu den lchon lange geforderten Verwaltugsreformmaßnahmen zu bringen, wenn man die Steuerverwaltung noch mehr als bisher zentralisiert. Daneben dürfte in der beabsichtigten Vereinheitlichung selbst auch ein Teil Nerwaltungsreform gesehen werden müssen. Es hat lange genug gedauert, bis die vor Jahren viel besprochene Frage wieder akut geworden ist. Von dem, was damals mit großen Hoffnungen begonnen wurde, ist, soweit bekannt, nur die eine Vakanz im Staatssekretariat des Reichsfinanzministeriums sichtbar geblieben, wo man einen der beiden Staatssekretäre abgebaut hat. Der jetzt aufgestellte Plan wird, das darf man wohl hoffen, sich weit- tragender auswirken. Es muß allerdings das Mitbestimmungs- und Wahlrecht der Län der noch erheblich beschnitten werden. Denn die ideelle Priorität des Reiches kann es m. E. nicht allein bewirken, daß die einzelnen Länder die Verwaltung und Erhebung der Realsteuern den Reichssteuerbehören über tragen. Man darf sich auch nicht damit vertrösten, daß der Hauptgegner einer Zentralisation, das Land Bayern, schon seit langem die Reichssteuerbehörden für die Verwaltung seiner Steuern in Anspruch nimmt, und von den übrigen Ländern ein großer Teil von einer unitarischen Mehrheit regiert wird, die aus Prinzip schon den Reichssteuer- behörden die Verwaltung der Realsteuern übertragen wer den. Wenn diese letztere Hoffnung auch in Erfüllung gehen sollte, so bleiben mit Bestimmtheit immer noch einige Länder übrig, die aus dem gegenteiligen Prinzip heraus bei der jetzigen Regelung verharren werden. Diese Aus nahmen stören aber das ganze System, das man jetzt neu aufziehen will. Auch mit Rücksicht auf die Auswirkungen hinsichtlich der Verwaltungsreform dürfte von vorneherein eine Beschränkung der Ausnahmen am Platz sein. Die Vereinheitlichung des Verfahrens in Steuersachen ist der unbedingt notwendige zweite Schritt, wenn man das Steuerrecht der Realsteuern, so wie dies durch die Reichs rahmenregelung der Ermrdsteuer, Gewerbesteuer und Ge bäudeentschuldungssteuer beabsichtigt ist, vereinheitlicht. Denn in dem Augenblick, wo die Berech- nungsgrundlagen vereinheitlicht sind, hat es keinen Sinn mehr, mehrere nebenein ander arbeitende Verwaltungsbehörden bestehen zu lassen. Die Kommunen wenden zwar häufig ein, ihre Steuereinnahmen würden bei der Steuer regelung vermindert, da ihre Veranlagungskommissionen viel bester örtlich über die Steuerpflicht des einzelnen orien tiert seien als die Reichssteuerbehörden. Dies kann sich u. E. nur aus die nichtbuchführenden Gewerbetreibenden beziehen. Uns ist auch nicht bekannt, daß die Steueraufsicht, die durch die kommunalen Steuerbehörden ausgeübt wird, mehr Verschleierungen aufgedeckt hätte als die Buch- und Betriebsprüfungen der Reichsfinanzbehörden. Zudem dürfte nicht bestritten werden können, daß sich die Kommunen nicht den Kontroll-ApMrat leisten und auch nicht über den Stab geeigneter Prüfer verfügen, wie es bei den Landesfinanz ämtern der Fall ist. Es wird schließlich auch zu wenig berücksichtigt, daß in den Steuerausschiisten, die demnächst zentral die Grundbeträge veranlassen sollen, den Kommu nen eine erheblich wirksamere Vertretung reserviert ist, als wie sie sie heute haben. Dadurch kann auch „ihre gute Ortskenntnis" bei der Veranlagung nutzbar gemacht wer den. Bei dem Interesse des Reichs an einer richtigen Veranlagung der Erundbeträge, welches aus der Abzugs- fühigkeit der Realsteuern bei der Ermittlung des ein- kommcnsteuerpflichtigen Gewinns resultiert, wird hier u. E. gesunder Interessengegensatz zweier Steuerglüubiger in das ganze Steuersystem wirksam eingeschaltet werden können. Der Zusammenhang zwischen Finanz reform und Verwaltungsreform ist auch da durch gegeben, daß, wie namhafte Sachverständige dargetan haben, die erstrebte Herab Minderung der Gesa mt steu erlasten ohne eine durchgrei fende Verwaltungsreform nicht denkbar Di« heutig-' Rümmer enthält vte Beilage „Die Welt »er Frau" M-ie BesiWWWWMjl Der englisch-französische Notenwechsel — Kerabfetzung -er Truppen auf S6VVV Mann? London, 19. August. Reuter meldet, dass die französische Regierung ans die beide» Noten, di« ihr kürzlich von der britischen Regierung über die Herab setzung der alliierten Bcsatzungsarmeen im Rheinland überreicht wurden, nunmehr die Antwort übergeben hat. Die französische Note wird augenblicklich von den englischen Sachverständigen genau geprüft. In de» Londoner amtlichen Kreisen ist man nicht geneigt, vor Abschluß der Prüfnng über den Inhalt der Note Mitteilungen zn machen. Renter erfährt indes; von znverlässiger Seite, dass die französische Regierung vorgcschlagen habe, ihre Truppe», die zur zeit etwa 35 000 Mann stark sind, „in 5000 Mann zn verringern. Gleichzeitig hat es den Anschein, als ob die französische Regierung erwarte, daß die britische und die belgische Regierung ebenfalls Truppen in einer Gesamtstärke von 5000 Mann zurückzichen, so bah also eine gesamte Herabsetzung der BesatzungStrnPpen mn 10 000 Mann stattfinden würde. Die französischen Vorschläge werden gegenwärtig von der bri tische» Negierung geprüft. Möglicherweise wird man den Eindruck haben, das die vorgeschlagene Zurückziehung britischer und belgischer Truppe» unverhältnismäßig hoch sei, da die Gesamtstärke der fran zösischen Streitkräfte im Rheinland die britischen und belgischen Streikräste um 10 000 Mann übersteigt. Es mutz daran erinnert werden, daß die Botschafterkonserenz in ihrer Note vom November 1925 der deutschen Negierung versprochen Hai, im Rheinlands die Zahl der alliierten Truppen merklich herabznsehen. Seit die sem Zeitpunkte hat die deutsche Regierung bei jeder möglichen Ge legenheit die Nichterfüllung des Versprechens durch die Alliierten als Beschwerdegrnnd vorgebracht, lim ähnliche Beschwerdegründe seitens der deutschen Regierung zu beseitigen, wird die britische Ne gierung jetzt darauf bedacht sein, dis von der Botschafterkonserenz versprochene merkliche Zurückziehung von Truppen dnrchzuführen. Während in der Note der Botschafterkonserenz keine bestimmte Zahl genannt ist und noch keine Geneigtheit besteht, in unnötige Einzel heiten der Frage einzutreten, solange die Angelegenheit noch erör tert wird, glaubt man doch allgemein, daß die Herabsetzung der ge samten alliierten Truppen im Rheinlande auf einige 56 000 Mann die Billigung der britischen Regierung finden würde. hoesch bei Wncare. Paris, 18. August. 4-or deutsche Botschafter Herr von Hoesch hatte heui« vormittag eine lange Unterredung mit dem Ministerpräsiden ten Poincars, die in Anbetracht des für morgen festgesetzten Ministerrats, in dem eine endgültige Entscheidung über die Frage der Verminderung der rheinischen Vesatzungstruppen fallen soll, besondere Bedeutung gehabt hat. Die Deutsche Botschaft veröffentlicht über die Unterredung folgendes CommuniquL: „Der deutsche Botschafter Herr v. Hoesch hatte heute vormittag eine Unterredung mit dem Ministerpräsidenten Poincars, die über anderthalb Stunden währte. Anlaß zu der Besprechung gaben der Wunsch des Botschafters, dem Miiiisterprcfflüenten persönlich zn danken für die Anteil nahme, die die französische Regierung und besonders Herr Poincars ihm während seiner langen Krankheit bezeigt hatten. Im Laufe der Unterredung wurde der gegenwärtige Stand der deutsch-französischen Beziehun gen !m allgemeinen erörtert, wobei der gestern erfolgte Ab schluß des deutsch-französischen Vertrages in seiner Bedeutung einer besonderen Würdigung unterzogen wurde. Br! and und PoincarS sind von ihrem Landaufenthalc wieder nach Paris zurückgekehrt. Mit besonderem Interesse sieht man dem morgigen Ministerrat entgegen, der eine end gültige Entscheidung der französischen Regierung über die Frag« der Verminderung der rheinischen Vesatzungstruppen bringen soll. Wie in gut unterrichteten Kreisen verlautet, verhalt« sich Ministerpräsident Poincare nach wie vor ab- lehnend gegen eine wesentliche Herabsetzung der französischen Vesatzungstruppen. ist. Wenn man jetzt zunächst die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung und Verwaltung der Steuern weiter vereinheitlicht, so bedeutet das einen ganz erheblichen Schritt weiter auf dem Wege, den man 1919 beschritten hat. Ueber das Ausmaß bekommt man ein Bild, wenn man die beabsichtigten Neuerungen, soweit sie bekannt- geworden sind, reflektieren läßt auf die geltende Bestim mung in 8 1 der Reichsabgabenordnung, wo es noch heißt: „Die Reichsabgabenordnung gilt n u r für die Steuern, die ganz oder zum Teil zugunsten des Reiches erhoben werden." Diese Einschränkung wird in Zukunft nicht mehr bestehen können, wobei allerdings das Wahl recht der Länder, wie oben gefordert, erheblich eingeschränkt werden muß. Der nächste Erfolg der beabsichtigten Maßnahmen wird ein genauer Ueberblick über die Verteilung der steuer lichen Belastung sein. Da auch dann noch die Forderung nach einer Herabminderung der Gesamtsteuerlast akut sein wird, wird man zwangsweise bei der Erörterung ihrer Erfllllungsmöglichkeiten auf verwaltungsreformatorifche Maßnahmen stoßen. Ein Aneinandervorbeireden wird es dann nicht geben, weil ja erstmalig die genauen Vergleichs zahlen festliegen. Das Reich und die Länder werden dann allerdings auch gezwungen sein, endgültig mit dem schon oft berechtigt bekämpften System zu brechen und den Ge meinden Aufgaben zu diktieren, für deren Ausgaben- dcckung sie selbst keinen Weg zeigen. Der Reformcharakter der erstrebten Vereinheitlichung selbst dürste noch in verschiedener Weise zum Ausdruck kommen. Zunächst soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Doppelarbeit bei der Veranlagung und bei der Steuer aufsicht zu beseitigen. Letztere muß unbedingt nur auf die Reichsbehörden beschränkt werden, da eine Kontrolle auch durch die kommunalen Steuerbehörden auf die Dauer ein fach nicht mehr tragbar ist. Schließlich ist auch der Ein heitssteuerzettel, wie er jetzt ermöglicht werden soll, sehr zu begrüßen. Es dürfte weniger darauf an kommen, sämtliche den einzelnen Steuerpflichtigen treffende Steuern, also z. B. auch die Kirchensteuer, mit auf den einen Steuerzettel zu setzen, als dem einzelnen Be trieb die für seine Erfolgsrechnung maß gebenden Steuern gleichzeitig mitzuteilen. Dies erspart nicht nur den Veranlaaungsbehörden viel Ziel und Arbeit, sondern ist auch für die Wirtschaft «in« bedeutende Er leichterung, Man mutz bei einer Würdigung der bisherigen Kritik darauf gefaßt sein, daß noch schwere Auseinandersetzungen kommen, bevor die Vorschläge zum Gesetz erhoben werden. Jedoch dürfte sich auf die Dauer auch der Kritiker der Ein sicht nicht verschließen können, daß wir uns den derzeitigen staatsrechtlichen Aufbau des Reiches sowohl als auch den der Verwaltung einfach nicht mehr gestatten können. Die Nationalisierimg darf nicht auf di- Wirtschaft allein beschränkt bleiben. Ueberschwemmung ln vftflvlrlen. Moskau, 17. August. Infolge starker Regengüße ist in der Gegend von Wladn woflok und Chabarowsk Hochwasser eingetreten. Mehr al so Dörfer sind überschwemmt. Di« Eisenbahnlinien sind unterspült. 10 Brücken wurden zerstört. Auf den Kohlengruben bei Sutschan mutzte die Arbeit eingestellt werden. Die Bevölke rung floh auf Anhöhen. Einige Personen sind umgekomm-'» Die Behörden haben Hilfsmaßnahmen aetroffen. Slreikbegitiu in öer Rheinschiffahrl. Mannheim, 18. August. In einer gestern abend abgchaltenen Versammluirg haben vre Vertreter des Deck- und Maschinenpcrsonals der Rhein- schiffahrt beschlossen, die Arbeit sofort einzustellen, da die Verhandlungen am 15. August in Duisburg nicht das geringste Entgegenkommen der Arbeitgeber gebracht hätten. Haftbefehl gegen Rotzvach aufgehoben. Wismar, 18. August. Wie das „Mecklenburger Tageblatt" crsührt, hat die Hast beschcoerde, die in der Strafsache gegen Rotzbach und Genossen durch dessen Verteidiger, Rechtsancvalt Schroeder-Wismar. ein gelegt worden ist. den Erfolg gehabt, dah die Haftbefehle gegen sämtlich Angeschuldigten aufgehoben sind. Die Verhafteten Roßbach, Meincke, Bender und Ltnjemeter sind sofort aus der Haft entlassen worden