Volltext Seite (XML)
Nr. 1S1. Ssnutag, den 10. Juni LVOO. S. Jayrgaug. ü>»dtt«-l-er c-gedlan». Wrdrdett. «rcdt». treidelt. MMN»». '« « «edaknon-c kprechstunie: 11- I» Uh, UHn««»»,» wer»'«' «>«» Petit,eU« od« deren «aum mtt t S ^, ReName m. SO ^ die Zelle, bere4n., d. Wiederd. bedeut.Ravatl ««»i» »»»,««»««. »ievaktl«» »»d , 4b»«»v«, ' - -kernldrecht-v »de. IN««, r. Die neuen M-ilitärpenfiousgesetze. Um 1. Juli d. I. treten zwei neue Gesetz rn Kraft, die von hoher sozialer Bedeutung sind; die Neugestaltung unse res gesamten Militärpensionswesens ist vollzogen worden und wem: der Bundesrat einer Resolution des Zentrums Rechnung trägt, so wird im kommenden Winter das ge- samte Relikte Moese n neu geregelt werden, auch sollen die Pensionen der Reichsbeamten einer Revision unterzogen werden. Ein großes Stück Arbeit ist bereits geleistet, ein noch größeres steht bevor. Das Zentrum aber hat seinen Mann gestellt, und wird ihn ebenso in Zukunft stellen. Das -Offizierspensionsgesetz bringt den ersten Vorzug, daß die Pension nach zehnjähriger Dienstzeit nicht mehr mit 15 Sechzigstel, sondern mit 20 Sechzigstel und daß für alle Offiziere bis zum Oberst die Höchstpension von 45 Sechzig stel schon, mit 05 Dieustjahren erreicht wird, vom Oberst auswärts bleibt es vor wie nach bei 40 Dienstjahren, um einer allzuraschen Verjüngung des Heeres vorzubeugeu. Tie Versrümmelungszulage ist auf 900 Mark festgesetzt und die Krrogszulage für die Clxirgen bis zum Hauptmann auf 1200 Mark und darüber auf 720 Mark. Wenn ein pensio nierter Offizier in den Zivildieust tritt, so erl>ält er je nach Lage der Gesamtdienstzeit Gehalt und Pension ausbezahlt, bis beide 4000 bis 0000 Mark nicht übersteigen. Tie Br anchen der Heeresverwaltung erhalten ebenso Verstümme lungszulage. Eine sehr wichtige Frage ist, was das Gesetz für die bereits pensionierten Offiziere bringt. In erster Linie gilt dasselbe für alle jene Offiziere, die vom 1. April 1905 ab pensioniert worden sind, ferner für alle Offiziere die Kriegsteilnehmer sind. Wer im Kriege verwundet wor den ist und bisher keine Pension bezogen hat, kann solche erhalten, die beim Zivildienst stehenden Pensionäre erhalten die Militärpension nicht nur bis zu 4000 Mark Gehalt, son dern bis zu <>000 March und namentlich kann im Falle der Bedürftigkeit allen Pensionierten Offizieren, deren Jahres einkommen unter 0000 Mark bleibt, eine Beihilfe gegeben werden. Für die Marine und die Schutztruppe gelten ähn liche Vorschriften. Das zweite große Gesetz bringt große Umwälzungen; es ist das Mannsckiaftsgesetz. Während es seither fünf Klassen von Invaliden gab, fällt jetzt diese Unterscheidung ganz fort. Die Militärinvaliden werden ganz so behandelt wie die Ar beiter, die unter das Unfallversicherungsgesetz fallen. Jetzt gibt es auch hier eine Rente (Militärrente), die in Prozen ten nach dem Grade der Erwerbsfähigkeit festgesetzt wird. Die Vollrente beträgt beim Gemeinen 540 Mark, beim Unteroffizier 600 Mark, beim. Sergeanten 726 Mark und beim Feldwebel 900 Mark. Bei Stabshoboisten, Büchsen- macheruntcroffizieren, Obermaten usw tritt noch eine ent sprechende Erhöhung dieser Rente hinzu. Von dieser Voll rente wird nun ein der Erwerbsfähigkeit entsprechender Prozentsatz feskgestellt. Neben dieser Rente gibt es noch die Verftümmelttngszulage für Verlust einer Hand, eines Fußes usw. in der Höhe von 024 Mark im Jahr. Die Kapitulanten aber erhalten neben ihrer Rente nocki den Zivilversorgungosschein, der ihnen Airspruch auf eine Anstellung im Zivildienst verleiht. Wenn sie nickst an gestellt werden wollen, erhalten sie eine Zivilversorgungs- entsckstidigung in Höhe von 144 Mark pro Jahr oder eine einmalige Abfindung von 1500 Mark. Sobald ein solcher Militäranwärter angestellt ist, bezieht er seine Militärrente nicht mehr unverkürzt weiter, weil er jetzt Gehalt hat, aber die Militärrente fällt auch nicht ganz fort. Es werden viel mehr alle Renten bezahlt, die zwischen 20 und 60 Prozent liegen, aber mit einem Abzüge von 20 Prozent, das heißt wer 40 Prozent Rente hat, erhält 20 Prozent noch ausbe zahlt. Nun kommt aber dazu der große Fortschritt, daß diese Rente für das ganze Leben hindurch bezahlt wird, ohne Rück sicht auf das Diensteinkommen des Militäranwärters. Nur wenn sein Gesundheitszustand sich ändert, wenn er sich ver bessert oder verschlimmert, tritt eine Kürzung oder Er höhung der Reute ein. Wenn ein solcher Militäranwärter aber in Pension geht, dann erhält er, falls er die Höchstpension erreichst hat. irnd mehr als 2000 Mark Pension bezieht, gar keine Mili tärrente mehr, er wird ebenso behandelt, wie !>er Zivilau- nxirter, wenn er aber im Genüsse der Höchstpension ist, diese aber weniger als 2000 Mark beträgt, so wird ihm von der Rente so viel ausbezahlt, daß Pension und Rente 2000 Mark nicht übersteigen. Wenn aber ein Militäranwärter — und dieser Fall kommt sehr oft vor — ohne im Besitze der Höchst pension zu sein, geht, so erhält er seine Militä'wente ganz oder gekürzt, bis er die Höchstpension seiner Stelle nicht überschreitet. Wie steht cs nun mit den bereits ans dem Heere ent lassenen Mannschaften? Alle seit 1. April 1905 entlassenen Mannschaften erhalten die höheren Sätze des neuen Gesetzes, ebenso alle Kncgsteiluehmcr. Die im Kolonialdienst bereits angestellten Militäranwärter beziehen wie seither ihre Mili tärrente unverkürzt weiter, nur tver neueingestellt wird, muß sich die Kürzung auch im Kolonialdieust gefallen lassen. Die noch im Zivildienst stehenden Militäranwärter erhalten von der Militärrente so viel, als ihnen nach Abzug von 20 Prozeift noch bleibt. Man sieht also, daß das Gesetz große Vorteile bringt, es kostet nicht weniger als 20 Millionen Mark nehr pro Jahr. Aber man muß auch zugeben, daß das Gesetz nicht so leicht zu verstehen ist. Man wird es deshalb in allen betei ligten Kreisen mit Freuden begrüßen, daß schon in dieser Woche — noch vor Inkrafttreten des Gesetzes — eine kleine j Schrift erscheint, welche in populärer Weise alle Bestrebun- ! gen des Gesetzes zusammenstellt. Die Schrift lautet: „Was jedermann vom neuen Mlitärpensionsgesetze wissen muß." (Verlag der „Germania", Berlin 0 2). Der Verfasser der selben ist der Zentrumsabgeordnete Erzberger, der als Be richterstatter wohl am ehesten in der Lage war, eiue solche Schrift zu schreiben. Das Gesetz selbst ist, wie uns geschrie- den wird, als Beilage hinzugedruckt, ferner enthält es im Anhänge noch das Gesetz über die Veteranenbeihilfe. Sehr willkommen wird es jedermann sein, daß einige Schemas für Eingaben beigedruckt sind, so daß man weiß, wie die be treffenden Eingaben abzufassen sind. Wir können diese Schrift nur bestens empfehlen, und ztvar nicht nur allen Mi litär« n Wärtern, sondern besonders allen Kriegervereinen, in deren Reiheil sich Militäranwärter befinden. Das aufmerk same Lesen dieser Schrift wird zeigen, daß dieses Gesetz sehr große Fortschritte bringt, die in erster Linie dem Zentrum z» verdanken sind. Politische Rundschau Dresden, den 9. Juni 1906. Ter Kurator des Königs Otto, Freiherr von Schleit- heim, ist unter Verleihung des Großkreuzes des Verdienst ordens der Bayrischen Krone dieser Stellung enthoben und Finanzminister v. Psasf zum Kurator des Königs Otto er nannt worden. — Während der nächsten Tagung des Reichstages soll eine Vorlage zu dem sogenannten kleinen Befähigungsnach weise eingebracht werden. Danach sollen nur .Handwerker, die nach den geltenden Handwerksgesetzen den Meistertitel führen dürfen, berechtigt sein, Lehrlinge auszubilden. Das Zentrum hat sich sehr für diese Vorlage erwärmt. — Ter Senat von Bremen hat mit der preußischen Lottericverwaltung einen Staatsvertrag abgeschlossen, wo nach mit dem Aufhören der braunschweigischen Staatslotte rie, an der Bremen vertragsmäßig beteiligt war, die preu ßische Staatslotterie im bremischen Staatsgebiet zugc- lassen wird. — In der Hauptversammlung der Kvlvnialgrscllschaft. die am 8. d. M. in Königsberg stattsand, rief der Antrag der Abteilung Tarmstadt betreffend Deportation von Straf gefangenen nach geeigneteil Punkten in den Kolonien ein: lebhafte Erörterung hervor. Tie meisten Redner veistraten eineil ablehnenden Standpunkt. Ter Antrag wurde schließ lich zurückgezogen. — Zum Obcrpräsidentcii der Provinz Sachsen ist der derzeitige Oberpräsident der Provinz Schleswig-Holstein Herr von Wilmowski bestimmt. — Der neue Gcrstcnzoll ist bekanntlich abgestuft wor den und sieht zwei Arten von Zoll vor; für Futtergerste wird 1,30 Mt. Zoll erhoben, für andere Gerste (Malzgerstel 4 Mt. Bei der Beratung der Handelsverträge hat be sonders der Zcntrnmsabgeordnele Speck darauf hingewiesen, wie schwer es sein werde, Futtergerste und Malzgerste zu unterscheiden. Die Negierung sagte zu, daß sie in allen jenen Fällen, wo sich Zweifel erhebeil sollten, die Gerste ein fach entkeimen lasse, so daß sie nicht mehr zu Malzzwecken verwendet werden kann. Wie nun hat sich die Einfuhr in den beiden ersteil Monateil entwickelt. Nach der neuesteil Statistik sind eingesührt lind verzollt worden: Zu 4 Mk. Zoll: im März 1906 1600 Toppelzentner, im April 1906 5400 Doppelzentner, zusammen 7000 Toppelzentner. Zu 1,30 Mk. Zoll: im März 1906 860 000 Toppelzentner, im April 190<> 1010 000 Doppelzentner, zusammen 1 900 000 Toppelzentner. Diese Zahlen lassen ans den ersten Blick den Verbäckst entstehen, daß nahezu alle eingeführte Gerste als Futtergerste bezeichnet worden ist. An und für sich ist die Hobe Einfuhr von leichter Futtergerste im Interesse unserer Viehzucht erwünscht, und da der Zoll auf Mais sehr erhöht worden ist, ist es auch begreiflich, daß mehr Futter gerste eingefühist worden ist; auch ist es ganz selbstverständ lich, daß die Lager von Futtergei-ste ganz geräumt ivaren, da mail erst den niedrigen Zoll abivarken wollte. Nach dieser eineil Richtung hin hat also die Statistik nichts Be denkliches. Auffallend dagegen ist die sehr geringe Einfuhr von Malzgerste. Zunächst ist wohl zuziigeben, daß die Brauereien ihren Bedarf vielfach schon gedeckt haben, daß Misere einheimische Gerste auch sehr gut geraten ist; aber auffallend ist dieses Verhältnis immerhin. Wir empfehlen deshalb den Zentrumsabgeordneten in den Einzel- landtagen, sich nach dieser Sache umzusehen und daraus zu Tuängen, daß die im Reichstage gemachten Ver sprechungen von den Regierungen auch eingehalteu werden. Tic Entschädigung der „Farmer". Eben erfährt man ctlvas über jene Deputierten, die vor zwei Jahren in Deutschland lvaren und so stürmisch die Entschädigung der Farmer forderten. Was ist aus diesen Leuten geworden? Einer von ihnen, Herr Kürsten, hat inzwisck-en das Schutz gebiet verlassen, da er seine Farm Döbra an die katholische Mission günstig verkaufte. Ter Sprecher der Deputation, Herr Erdmauu, war einer der ersten, der auf seiner Farm Haris die Wirtschaft wieder aufnahm; außerdem hat er sich neuerdings wieder seinem eigentlichen Berufe zugewandt und ist seit kurzem in Windhuk als Rechtsanwalt tätig. Herr Schlettwein sitzt auf seiner Farm Warmbad-Nord. Die beiden jüngsten Mitglieder der ehemaligen Deputation Er- Hardt und Voigts sind von Beruf Kauflcute und als solche wieder tätig. Sehr gut! Und diesen Leuten soll man Ent schädigung geben! Tie Kanfleute haben am Aufstande Hun derte und Tausende verdient! Die Gutmütigkeit des deut schen Volkes nmß eine sehr große sein, »venu man ihm zu muten will, hier noch mit Entsüstidigungen zu kommen! — Die Frau als Lehrerin. Auf dein Deutschen Lehrer tag iil Minchen kam die Lehrerinnenfrage zur Belxmdlung. über die der Lehrer Laube aus Chemnitz das Referat führte. Er stellte dabei als Leitsätze auf: „1. Für die Anstellung von Lehrerinnen an den Volksschulen darf nicht das Bedürf nis der Frauen nach Erweiterung des Kreises weiblicher Berufstätigkeit, sondern nur das Interesse der Schule be- stimmend sein. 2. Die Erziehung der Jugend ist die ge meinsame Aufgabe beider Geschlechter. Ta aber in der Fa milie der weibliche Erziehungseinflutz vorherrsckst, so muß die öffentlick>e Schulerziehung, die eine Ergänzung der Fa- milienerziehuug bringen soll — in Knaben- und Mädchen schulen — vornehmlich unter männliclxun Einflüsse stehen. 3. Tie Forderung, an Mädchenschulen nur Lehrerinnen an- znstellen, muß überdies noch ans folgenden Gründen abge lehnt werden: Die Lehrerin kann für sich weder ein tieferes Verständnis der Mädchennatnr noch eine größere Kenntnis beanspruchen, noch verfügt sie als Fmu dem Mädchen gegen über über eine reichere Answahl wirksamer Erziehungs mittel als der Lehrer. 4. Nach ihrer Vorbildung, »ach ihren sozialen Verlstiltnissen sind im allgemeinen die Lehrerinnen nicht in de», Maße für die Arbeit der Volksschule geeignet wie der Lehrer. Sie können daher in der Volksschnlkätig- keit die Lehrer nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. 5. In der Verweiblichung des Lehrkörpers der Volksschule liegt eine Gefahr der Schule, für ihre Unabhängigkeit und für unser gesamtes Volkstum." Tiefe Leitsätze, die noch von einer recht feindseligen Erörterung des Referenten über' die Frauensrage begleitet wurden, erregten den begreiflichen Widerspruch der anwesenden Lehrennnen, auf deren Seite sich auch der Bürgermeister von Eharlotkenbnrg stellte, in dem er erklärte, in Charlottenburg gelte die Parität an Mädchenschulen als fester Grundsatz seit 15 Jahren, und man habe gute Erfahrungen damit gemacht, ebenso sei der vor zwei Jahren gemackste Versuch, eine Lehrerin als Leite rin einer Schule einzusetzen, geglückt. Tie Versammlung einigte sich endlich auf folgende Entschließung: „Die deutsche Lehrerick-aft Istilt das Mitarbeiten der Lehrerinnen an der Volksschule für geboten, lehnt aber aus wichtigen pädagogi schen Gründen die Forderung ab, nach welcher die Mädchen schule ganz oder überwiegend unter den Einfluß der Lehrerinnen gestellt werden soll." Man hat mit dieser Entschließung ziemlich viel Wasser in den von dem Re ferenten kredenzten Trank gegossen. - Ter Kampf um die Schule ist am Donnerstag in der bayrischen Abgeordnetenkammer mit erneuter Heftigkeit entbrannt. Der Abgeordnete Beyhl (ein ungläubiger Leh rer in Würzburg) vertrat den Standpunkt des ertremsten Liberalismus. Abschaffung des konfessionellen Religions unterrichts und der geistlichen Schulaufsicht, Einführung eines gemeinsamen „Religionsunterrichts" für alle Kstnder; ferner die Simultanschiile, „Gewissensfreiheit auch für die Kinder" — das waren seine .Hauptforderungen. Dagegen stellten sich die Abgeordneten Ganzenmüller und Nißler <protestantische Konservative) vollständig auf den Boden der Konfessionsschule. Kultusminister Tr. von Wehner trat mit aller Entschiedenheit für den Religionsunterricht ein. Er sagte: Auch bei den bayrischen Volksschnllehrern sind Er scheinungen zutage getreten, welche weit über die Kreise des Zentrums hinaus Bedenken erregten. Diesen Erscheinungen gegenüber hielt ich es für meine Pflicht, die Lehrer zu war nen und sie darauf hinzuweisen, daß sie verpflichtet sind, die Kinder christlich zu erziehen, denn ich erackste die christ liche Erziehung als ein Fundament des Staates und der Ne gierung." Es gab lebhaftes „Bravo!" rechts, lange Ge sichter bei den Liberalen und bei den Lehrern ans den Tri bünen. Ter Liberale Tr. Easselinann versuchte dann eine große Attacke gegen den Kultusminister zu reiten, »vorauf dieser den liberalen Führer unter wiederholter großer Hei terkeit gründlich absertigte. — Kein Recht ans den Ehrentitel eines Protestanten'? Unter dieser Ueberschrist schreibt ein protestantischer Pfarrer der „Angsb. Abendztg." Nr. 152: „Seit der Veröffent lichung des von dem Evangelischen Bunde über Baron von Eramer-Klett gefällten Verdiktes suche ich in den Zeitungen vergeblich nach einem Hinweis auf die Möglichkeit, daß man die Klosterrede desselben auch anders beurteilen kann. Darum bitte ich in der Ueberzengnng, mit meiner Mcstnung nickst allein zu stehen, um Aufnahme der Erklärung, daß meines Erachtens evangelische Frömmigkeit ein solches Vor gehen nickst verlangt- Nachdem die, nickst etnvi aus Liebe zu seiner Frau, sondern in bewußter Bevorzugung des Ka tholizismus erfolgte Katholisierung seiner Kinder einen öffentlichen Protest nickst hervorgernfen bat, und nachdem die evangelische Kirchenbehörde gegen die Verherrlichung der Klöster in einem auch für protestantische Volksschulen be stimmten Lesebuckie keinen Einspruch erhoben hat. ist eine Lobrede auf die Klöster im Munde eines Mannes, der sich lieber vom Est'fühl als vom Intellekt leiten läßt, kein zu reichender Grund, ihn den Ehrentitel eines Protestanten zu verweigern, so lange theoretische und prak- tische Gottesleugner, ja selbst „öffent liche Sünder" Protestanten genannt wer de n d ü r f e n." (Von uns gesperrt. D. R.) Dieser Hieb