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Nr. 7S. Freitag, den 30. März IVOS S. Jahrgang. Wsche Nolksreitung »rschevit 1»«Nch «ach«, «it «u >wtz«d«utlch. Posta, Rr-dakttonA.GpreMtrmdr ZLZMLMZUs u»»d»r»-l-er c--edl-n s. Wrdrdett, «ecdl«. Vreidett^ »erde« die «aespatt. MetirzeU» ad« deren «au» mN L» Vf. berechnet, bei »tederGoluno bedeutend« «abatt. Bnchdtmikerei, «ebaktt»» «rd Veschitftbft«»«, Lee»be»« Vtllnttz« «t»a^e ck». - Her isdreibi't Vr. IE. L Reliqaienverehrung in Frankreich. Unter obigem Titel war in Nr. 78 des „Dresdner An- zeigers" und jedenfalls auch in anderen liberalen Zeitungen folgendes zu lesen: „Ter „Matin" veröffentlicht in Nr. 80-19 vom 10. März einen Artikel, betitelt trösor« 6a l'ckxline, in dein er zum Schluffe auf ein eigentümliches Er gebnis der Inventur der Kirchen in Frankreich zu sprechen kommt. ES hat sich nämlich ergeben, daß nach den vor handenen Reliquien, die in den Kirchen verehrt werden, der heilige Blasius 8 Arme, der heilige Jakobus 18, die heilige Thekla deren 11 gehabt haben muß; der heilige Johannes der Täufer hatte nicht weniger als 60 Finger und 20 Kiefer. Wvc mag das enden, wenn nach Ablauf längerer Zeit ein genaues Verzeichnis der Reliquien aufgestellt werden kann." Mit solchen Flunkereien will man dem Katholizismus und einer feiner frommen Hebungen wiederum einen Tritt versetzen und in den Augen der öffentlichen Meinung lächer lich machen. Wäre nicht Haß und Vorurteil gegen die katho lische Kirche so groß und führte vielen die Feder, so würde man solche Mitteilungen kirchenfeindlicher Blätter ignorieren oder vor der Weiterverbreitung auf ihre Wahrheit erst prüfen. Wollen wir auch, was vielleicht gar nicht berechtigt, die oben gebrachten Zahlenangaben des „Matin" als richtig annehmen, sa sind sie doch in obiger Verbindung gänzlich falsch und irreführend. In früheren Jahrhunderten, besonders in den ersten Zeiten des Christeutumes hielt man, so wie jetzt auf die hinterlasseuen Briefschaften und sonstigen Schriftstücke her vorragender Persönlichkeiten, auf die körperlichen Ueberreste von durch ihr Wirken oder ihre Betätigung christlicher Grundsätze in jeder Beziehung besonders glänzender Männer und Frauen, welche man eben Heilige nannte, große Stücke. Es wurden daher diese Ueberreste mit großer Sorgfalt aufbewahrt, konserviert und, wenn besonders be gehrt, air einzelne Gemeinden oder Kirchen verteilt. Man ging dabei von der Ueberzeugung aus, daß, wie der heilige "Paulus schon sagte, die Persönlichkeiten dieser heiligen Menschen in ganz besonderer Weise Tempel des heiligen Geistes gewesen seien und sie auch mit ihren Gliedern außer ordentliches im Namen Christi gewirkt t>aben. Es sollte durch das Voraugenführen solcher Körperteile oder auch Gebrauchsgegenstände die betreffende heilige Person selbst lebhaft dem Geiste vergegenwärtigt und dadurch die Gc- meindegliedl,'r zur Nacheiferung deren Tugenden oder zu größeren: Vertrauen auf die Erhörung ihrer Gebete ange regt werden. Das ist der Grundgedanke der Reliquicn- verehrung. Ist derselbe uuchristlich oder der heiligen Schrift widersprechend? Gewiß nicht, denn die Stellen in: Evang. Matth. 9, Apostelgesch. 19 und andere, sowie der vernunft gemäße Schluß, daß alles, was zur Heiligung im christlicheil Sinne dient, auch evangelisch ist, spricht für denselben. Das Begehren nach solchen Reliquien wurde nun aber im Laufe der Zeiten, je mehr Gemeinden und Kirchen in der Christenheit entstanden, immer zahlreicher, die Folge lvar, daß mail die kom'ervirten Körperglieder lind sonstigen Ueberreste in Teile zerlegte, von welchen aber jeder mit den. Namen des ganze n Gliedes oder Gegenstandes bezeichnet wurde. Das ist auch- der Grund, Uxlrum man jetzt in Frank reich bei der Kircheninventur eine größere Zahl Glieder für eine und dieselbe heilige Person findet, als natürlich ist. Jedes wird nur ein Bruchstück, ein Teil sein, wenn es auch mit den: Namen des Osanzen bezeichnet wird. Es ist daher ganz ungerecht, in so höhnischer Weise darüber zu berichteil, denn eine Fälsckp.mg braucht deshalb noch nicht vorzuliegen. 'Dennoch wollen wir durchaus nicht leugnen, daß letzter' möglich und auch vorgekommeu ist, namentlich auch in dem von gallischer Leidenscl)aft so oft schon durchwühlten Frank reich und den damit verbundenen Umwälzungen. Alle',!: trotzdem bliebe der Spott darüber eine Ungerechtigkeit, denn die Täuschung würde schließlich doch nicht in schlechter Absicht, sondern nur in gutem Glauben erfolgt sein. Wenn z, B. eine Witwe den Trauring ihres verstorbeneil Mannes lchch in Ehreil hälr in der Meinung, daß es derjenige ist, »eichen sie mit ihm am Traualtar gewechselt lx:t, so würde )s eine große Ungerechtigkeit sein, diese deshalb zu ver höhnen, weil man weiß, daß ihr Mann diesen ersten Ring verloren und sich einen ähnlichen bat kurz vor seinem Tode nachmachen lassen. In gleicher Weise verbält cs sich mit den unechten Reliquien. Oft sind letztere mit den echteil in Be- rührung gebracht worden und werden dann als echt aus- gegeben: eine kirchenamtliche Bestätigung erhalten sie dann allerdings nicht, wenn dies fest steht. Ist aber auch letztere einer Reliquie gegeben, so ist auch dieses nur mit hoher, ehr erbietiger, aber doch immerhin bloß menschlicher Glaub- lvürdigkcit hinzunehmcn. Der Katholik ist nicht verpflichtet, mit unfehlbarer Gewißheit an die Echtheit einer Reliquie zu glauben und diese zu verehren. Ja, worin besteht denn überlmupt diese Verehrung? Die meisten Protestanten denken sich dabei nichts mehr und nichts »»eiliger, als eine Art Anbetung, rund heraus gesagt, eine andere Form des Götzen- oder Frischdienstes. Wie bitter ungerecht ist das! Die Reliquien in den katholischen Kirchen werden in ihren Behältern entweder zur Verehning ausgestellt oder vom Priester herumgercicht. Im ersteren Falle dienen sie nur dazu, die Gläubigen zu zahlreicherem Besuch und größerer Andacht bei den entsprechenden Gottes diensten anzurcgcn, denn immer werden nur an Gott Ge bete gerichtet und seine Heiligen um ihre Fürsprache an gerufen, während die Reliquien ausgestellt sind; nirgends aber werden etlva letztere in den Bereich der Gebete gezogen. Im zweiten Falle, wenn ein Behälter mit Reliquien herum- gereicht wird, bringen die Gläubigen durch einen Kuß auf denselben die Verehrung zu der betreffenden heiligen Per son, von welck)er die Reliquie stammt, öffentlich zum Ausdruck. Das ist die ganze viel verkannte und verlästerte Re liquienverehrung. Sie entspricht dem rein inenschlichen Zuge der Pietät gegen in christlichem Sinne hervorragende Personen und ist, wenn a:uh nicht im Evangelium geboten, doch gewiß auch nicht gegen das Evangelium. Wer nun Zweifel hegt über die Echtheit dieser oder jener Reliquie, ist nicht verpflichtet, an der Verehrung der selben fick) zu beteiligen, unterläßt er dies, begeht er durch aus keine Sünde. Nur darf er, wenn die Echtheit kirchlich bestätigt ist, diese seine Zweifel ohne gewichtige Gründe nichr öffentlich kundgeben, weil es selbstverständlich unlogisch und unerlaubt ist, seine eigene persönliche Ansicht über diejenige einer kirchlichen Autorität stellen zu wollen, welche die Gründe für die Echtheit gewissenhaft geprüft hat. Seit den: tridentinischen Konzil sind über die Bestäti gung der Echtheit von Reliquien seitens der kirchlichen Auto- ritäten genaue Vorschriften aufgestellt. Trotzdem wird hier und da eine Irrung unterlaufen. Wer also unbefangen die katl-olische Neliquienver- ehrung Prüft, wird sich hüten, über dieselbe sich spöttisch zu äußern, sondern wird zugeben, daß auch sie wohl, wie alles andere, Mißbräuchen ausgesetzt sein kann, sie aber doch eine edle Wurzel und ein echt religiöses Ziel hat. Deutscher Reichstag. k. Berlin. 78. Sitzung am 28. März 1906. Der Reichstag hat heute zuerst Wahlprüfungen erledigt, wobei es teilweise zu stürmischen Debatten kam. Eine größere Debatte entfesselte die Wahl des Herrn Abgeordneten Zimmermann, für welchen die Kommission Gültigkeits erklärung beantragt hatte. Da die Sozialdemokraten die innere Berechtigung des NeichstagSwahlrechtes dadurch vor aller Welt dokumentieren wollen, daß Sachsen im Reichs tage möglichst vollkommen rot vertreten ist, suchten sie unter allerhand Vorwänden die Wahl umzustotzen. Sie stützten sich dabei"'hauptsächlich auf den Ansspruch eines Polizei beamten, daß Wähler, die seit der ersten Wahl aus dem Wahlkreis verzogen waren, nicht mehr wahlberechtigt seien. Auf Grund dieser Aeußerung hatte die Wahlkommission tatsächlich einige Mäkler zunickgewiestn. Es wurde schließ lich nach einer ziemlich lebhaften Debatte einstimmig ein Antrag des Zentrumsabgeordneten Gröber angenommen, diese Wahlprüfung an die Kommission zurückzuverweisen zur Erörterung der Frage, ob die in der Wählerliste ein getragenen Wähler bei einer Nachwahl zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt sind auch dann, wenn sie inzwischen ihren Wohnsitz verlegt haben. Im übrigen wird die Ent- scheidung dieser Frage auf die Gültigkeit der Wahl Zimmer- mannS keinen Einfluß auSüben, nachdem sämtliche zurück- gerufene Wähler, würde man sie als sozialdemokratisch anseben, die Stimmenmehrheit Zimmermanns nicht nehmen würden. — Das Flottengesetz wurde hierauf in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen und der Deutschen Bolkspartei angenommen und der Antrag der Freisinnigen auf Einführung der NeichsoermögenSsteuer für die Flotte mit 142 gegen 63 Stimmen abgelehnt. Morgen steht der Etat der Kolonial abteilung mit zur Debatte. Politische Rundschau. Dresden, den 29. März 1908. — Nach der „B. P. K." hat sich der Kaiser für Anfang April beim Fürsten Mar Egon zu Fürstenberg in Donau- cschingen zu einer Auerhalmjagd ansagen lassen. Dadurch scheint sich zu bestätigen, daß der Plan einer Mittelmeer fahrt für dieses Frühjahr fallen gelassen worden: ist. — Wie die „Köln. Volksztg." meldet, hat der Kaiser die ans Conrridres heimgekehrten deutschen Bergnngs-- mannschaften ausfordern lassen, sich an 2. April nachmittags in Krefeld vorznstellen. — Der „Ltaatsanzeiger" veröffentlicht zahlreiche Ordensausschreibnngen, die Offizieren und Mannschaften der Schul,truppe für Südwcstasrika verliehen worden sind. — Dem Reichstage ist der Entwurf eines Abäiiderungs- gcsetzes über die Ausgabe von Reichstässeuscheineu zugegan- geu, worin auch die Einführung von Reichskasseuscheineu zu 10 Mark gefordert wird. — Der stellvertretende Leiter der Kolonialabteitung des Auswärtigen Amtes, Erbprinz zu Hohenlohe, hat einen mehrtägigen Urlaub crbalteu, um sich zum Besuche seiner Familie nach der Riviera zu begeben, und reiste am 28. d. M. abends ab. — Tie Bndgrtkonttnission des Reichstages setzte am 28. d. M. die Beratung der Etatspositioueu für die Hafcu- aulagen in Snvrkopmnnd fort. Dr. Becker (Zentr.): Hätte man früher Sachverständige gehört, so wäre manches anders geworden; wir hätten viel Geld gespart. Der Pier scheint für die Eutfrachtuug Pollkommen ausreichend zu sein. Major Bauer: Die Kosten der Baggerungen kommen auf 60 000 bis höchstens 100 000 Mark. Freiherr von Richthofen (kons.) und Graf Oriola (nat.-lib.) sprechen sich dafür aus, daß 300 000 Mark genehmigt werden und zwar für Baggerzwecke. Erzberger (Zentr.) lstilt die Summe von 380 000 Mark für genügend, lvährend die Negierung 830 000 Mark fordere: es sei überl-aupt unbegreiflich, wie man zu solchen Voranschlägen kommen könneI Tie militä rischen Vertreter seien cs, die am sckstirfsten gegen die Vor anschläge Vorgehen. Ta müsse sich der Reichstag sehr zurück halten. Erbprinz von Hohenlohe: Ter definitive Vorschlag stehe noch aus; nur mit großen Kosten komme man zi: einen: endgültigen Zustande: aber vorher sei genaue Prüfung erforderlich. Schließlich wurde ein gemeinsamer Antrag des Berichterstatters Erzbergcr und Graf Oriola angenommen, nach welchen: insgesamt 380 000 Mark abge strichen wurden. Tie Beratung des Etats der Zölle wird fortgesetzt beim Kapitel Zuckerst e u e r. Eine Resolution des Zentrums beantragt, die Zuckerstener von 14 auf 10 Mark herabzusetzen, soweit dies der Gesamtertrag der Zuckerstener (130 Millionen Mark) zuläßt. Direktor Kühn legt dar, daß das Neichsschatzamt der Herabsetzung der Zuckerstener sehr sympathisch gegenüberstehe: schwierig sei nur die Frage des Ueberganges. Ermäßigt man jetzt die Steuer, so tritt ein Ausfall von 30 Millionen ein: diesen können wir nicht sofort tragen. Aber sobald geordnete Ver hältnisse mitreden, werden wir entsprechend Vorgehen. Der Antrag wurde angenommen; die Debatte wird Donnerstag fortgesetzt. — Ter Etatsnotgesctzentwurf ist erschienen und sieh: vor, daß für die Monate April und Mai die fortdauernden Ausgaben bewilligt werden sollen. Um gewisse dringende Arbeiten nicht aufzuhalten, sind eine Reihe dringender Aus gaben bei Heer und Flotte für das Jahr 1906 schon in die ses Notgesetz ausgenommen worden. Ter Reichstag dürfte dem Gesetz ohne große Debatte zustimmen. Es erscheint fraglich, ob der Reichstag die zweite Lesung des Etats noch zu Ende führen kann, ehe er in die Osterferien geht. Das preußische Herrenhaus hat am 28. d. M. sehr große Teile des Etats ohne erhebliche Debatte angenommen. Im preußischen Abgeordnetenhaus«: begann die Be ratung der Denkschrift der Ansiedelnngskommission: der Ab geordnete Glatzel (W. V.) brackste so recht die Katzen jammerstimmung der Hakatisten zum Ausdruck. — lieber den Abgeordneten Paaschc wird wieder sehr viel gemeldet. Er ist seit einigen Tagen krank und kann erst Ende dieser Woche sich an den Neichstagsarbeiten beteiligen. Nun hat er diese Woche das Amt eines Aufsichtsrates in einer größeren Bank übernommen, dadurch hat er deutlich erklärt, daß er nicht in den Dienst der Kolonialabteilung treten will. Wenn es einige Blätter auch noch so sehr in Ab rede stellen, so bleibt doch bestehen, daß man Tr. Paasche das Amt des Unterstaatssekretärs im Reichskolonialamte angeboten batte. Ter Vermittler tvar kein anderer, als der Cbef der Reichskanzlei, der im Aufträge des Reichskanzlers bandelte. Wir stellen dies eigens fest, nachdem eine Zahl von Blättern sich bemühte, diese Tatsache wegzuleugnen. — Die Gesckx'iftsordiningskommissio» des Reichstages beschloß in der Angelegenheit FuSnngcl, der selbst die Auf hebung der Immunität beantragt hat, die Akten des Amts gerichtes Hagen über diese Angelegenheit einzufordern. — Ter Gesetzentwurf betreffend die Haftung des Tier Halters, der zur Zeit dem Reichstage zur Beratung varliegt, wird von Professor Träger in Marburg in der soeben er schieiieiieu Nummer des „Recht" (Hauuover, Helming) ener gisch bekämpft. Träger weist zunächst nach, daß die Haftung dem Publikum als solchem gegenüber im bisherigen Um fange durckxuis dem Gebote der Gerechtigkeit entspricht, daß nur ein irregeleitetes Mitgefühl, welches die Opfer des Un falles ganz außer Acht laßt, de» heutigen Zustand hart und unbillig finden kann, daß dieses Mitgefühl aber auch des halb völlig unangebracht ist, weil es bei der überraschenden Billigkeit einer nur auf diese Fälle sich beziehenden Versiche rung selbst für den kleinsten Betrieb ein leichtes ist, sich gegen diese Schäden zu decke». Weiterhin behandelt Träger die Haftung deS Tierhalters gegenüber de» mit der Wartung oder Leitung der Tiere betrauten Angestellten, die schon beute, was er mit Reckst hervorbebt, in den weitaus meisten Fällen durch die Bestimmung der Unfallversicheriingsgesetz- überhaupt ausgeschlossen ist. Hier fordert er öffentlich- rechtliche Fürsorge, daher Ausdehnung der Uinallvcrsickv- rmigsge'etzgebiiiig ans alle derartigen Angestellten. Ter letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der Haftung gegenüber andereii Vertragsgegnern und hier interessiert vor allem sein Vorschlag, die Haftung in den Fällen einziischränken, wo das Tier iw Interesse der verletzten Person oder für die besckxidigte Sache verwendet worden ist. Hierdurch werden gerade diejenigen Entscheidungen unmöglich gemackst, die bisher gerechten Unwillen erregt haben. Wie man sieh:, stehen hier gleichberechtigte Interesse,: gegenüber: der Vor schlag Trägers scheint eine berechtigte Mittellinie einzubal- te» und dürste wobt eher Aussicht ans Annahme haben, als die Regierungsvorlage. — RrichstagSdiiitrn. Obwohl über die Frage der Ein bringung des Reichstagsdiätengesetzes noch keine bindenden Beschlüsse gefaßt worden sind, bestellt doch die Absicht, die Vorlage möglichst bald nach Ostern dem Reichstage zu unterbreiten. „Sie vor Ostern fertigznstellen, wird für ausgeschlossen gehalten, ganz abgesehen davon, daß der Reichstag vor der Festpanse kaum Zeit haben dürste, sich damit näher zu befassen." So schreiben die Zeitungen, die sich dem Fürsten Bülow begiiem machen wollen. Im Reichs tage al'cr redet man anders, da glaubt kein Mensch inehr an die Einfühlung von Anwesenheitsgeldern, weit man