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Und nuit rheimlichte auch rtte. rgesfen, da traf ,en. Ich hatte iere übergeben rrück, denn die i einem Frem- r Blick, obwohl oerändert war. schien ihm sehr a erregen, mit ise anzureden, und in dem nur ein Wort hinzuzufügen: >ren Verbleib, ! Welt, in der ie eS gebracht Sie auf das ill oder muß, schweigen Sie er im Hotel, len kann." Nr. rr. Freitag, de« 5. Januar IVOS 5. Jahrgang« Bestellgeld). Fei «tnumwer 10M. lI>addS«giger tsgeölatt». lvsdkbelt. steedl«. Vreideit. > Inserat« werden die SaespaU Petit,eUr oder deren Raum mit IS Pf. berechnet, bet Wiederhol,bedeulender Rabatt. ' «nchdentkeeet, kRedaktt»» »nd tReschästSftell« , Deebde«. -Vtllntd«, Btras-e 4» - !4er 'vr skr. 1"88. r Die Politischen Initiativanträge der Ientrnmsfraktion des Neichstogs. Wir haben die verschiedenen sozialpolitischen Initiativ anträge, welche die Zentrumsfraktion zu Beginn der neuen Session eingebracht hat, bereits einer Besprechung unter- zogen; nun sei noch ein Wort den politischen Initiativ anträgen gewidmet. Gerade diese zeigen nämlich sehr deut lich, daß einmal das Zentrum keine konfessionelle Partei ist, weil es sich mit ganz ausschließlich politischen Fragen be faßt, und sodann, daß das Zentrum eine Partei der Freiheit ist und alle berechtigten Volksforderungen vertritt. Mit den neuen Initiativanträgen hat die Zentrumsfraktion auch ihr ganzes Wahlprogramm in die Tat umgesetzt, indem es nun- mehr nicht einen einzigen Punkt mehr gibt, für den sie vor den Wahlen einzutreten versprach, der aber nicht in diesen Anträgen berücksichtigt worden lväre. So zeigt sich die systematische Arbeit des Zentrums auf allen Gebieten, jene systematische Arbeit, ohne welche kein Erfolg zu erzielen ist. Der Antrag auf die Gewährung von Anwesen heitsgeldern ist kein Neuling mehr; seine Notwendig- keit zu begründen, erscheint auch höchst überflüssig. Aus po litischen und sozialen Gründen ist seine Durchführung ge boten, wie es die Abgeordneten Fritzen und Gröber mit aller Entschiedenheit bei der Generaldebatte zum Etat betont haben. Auf erhöhte Sicherung des Wahlgeheim nisses geht ein zweiter Antrag, der seine Entstehung fol genden Vorkommnissen verdankt. In einer Anzahl von Wahlorten war es im Jahre 1903 vorgekommen, daß der Wahlvorsteher das Wahlcouvert geöffnet hat, den Stimm zettel herausnahm und bemerkte, daß es ein ihm nicht zu- sagender sei; daraufhin gab er dem Wähler den Zettel zu rück mit dem Hinweise, er möge einen anderen Zettel in das Couvert stecken. Dieser Vorfall hat sich wiederholt. Jeden falls ist klar, daß durch denselben das Geheimnis der Wahl in der denkbar schwersten Weise verletzt wird; da bleibt ein? öffentliche Wahl mit ihren vielen Schattenseiten noch ehren hafter. Nun muß man sich fragen, welche Strafe hat der Wahlvorsteher für diese ganz offenkundige Verletzung des Wahlgeheimnisses erhalten? Antwort: Gar keine! Wes halb nicht? Weil das Wahlgesetz und Wahlreglement eine sehr große Lücke hat; man hat vergessen, auf die Verletzung des Wahlgeheimnisses eine Strafe zu setzen; und dieses Ver sehen haben nun Wahlvorsteher benützt, um in solcher Weis? vorzugehen. Der Antrag des Zentrums fordert nun, daß hier eine entsprechende Strafbestimmung eingeschaltet werde, um die Wahlfreiheit nach allen Seiten zu sichern. Ferner hat sich bei den letzten Wahlen gezeigt, daß in manchen Ab- stimmungslokalen nur sehr enge und kleine Wahlurnen ver wendet wurden; dadurch bleiben alle Wahlcouverts in der- selben Reihenfolge, in der üe eingelegt werden, überein- ' andergeschichtet. Wenn nun eine dritte Person nebenan sitzt und sich die Reihenfolge der Abstimmenden notiert, so kann diese bei Feststellung des Resultats ganz genau ermitteln, wie der einzelne Wähler gestimmt bot. Auch dieses Vor kommnis verletzt da« Wahlgeheimnis. Deshalb wünscht der Zentrumsaitt ag eine ausreichende Aenderung. Eine solche würde zum Bei'viel in der Einführung drehbarer Urnen liegen; nach dem Einlegen eines jeden Couverts würde eine Drehung der Urne erfolgen und die Couverts fallen durch einander. Tci Abgcordnete Gröber hat 'ich um diesen An trag besonders verdient gemacht, wie es überhaupt in erster Linie seinen Bestrebungen zu verdanken ist, daß das Wahl- couvert eingeführt wurde. Hier zeigt sich das Zentrum als eine Partei der politischen Freiheit. Der Duell unfug ist seit Jahren vom Zentrum be kämpft worden, und zwar nicht allein ans religiösen Grün- den, sondern ebenso aus politischen und sozialen. Nun liegt eben der ganz krasse Fall Feldhaus vor; diesen har die Frak- tion benützt, mn eine Interpellation einzubringen. Ter Ab- geordnete Rören wird die Anfrage begründen und hierbei eine sehr deutliche Sprache führen. Wir haben schon darauf hingewiesen, wie man einfach beim Militärpensionsae'etz eine Bestimmung aufnehmen soll, nach welcher jeder An spruch auf Pension verwirkt wird, sobald ein Offizier akriv oder passiv beim Zweikampf oder den Vorbereitungen hierzu mitwirkt. Die liberale Presse fand einen solchen Vorschlag ,-hart" und meinte, daß er ungerecht sei, wenn ein Offizier, dessen Ehre gekränkt wurde, nun im Duell zum Krüppel ge schossen wiirde und dann keine Pension erhalte. Gewiß mag dies hart sein für den Einzelnen, aber gerade dieses Beispiel zeigt die Unvernünftigkeit des Duells. Der Ge kränkte und Beleidigte geht als Krüppel aus dem Zwei kampf hervor und der brutale Ehrverletzer läuft gesund herum. Kann man denn noch drastischer die Unvernunft des Duells dartun? Deshalb ist gerade unsere Anregung dop pelt wertvoll: sie trifft dann beide Teile und wenn man sagt, daß für den Beamten eine solche harte Bestimmung nicht be stehe, so ist dieser Einwand hinfällig; bei einer Revision des Reichsbeamtengesetzes wird einfach auch eine solche Bestim mung ausgenommen. Einen hochpolitischen Charakter hat der Antrag über Schaffung eines Staatsgerichtshofes mit einem MinisterverantwortlichkeitSgesetz. Schon Windthorst wollte eine solche Einrichtung: vergebens. Ten Anlaß zu diesem Antrag gab die wiederholte Verletzung deS Budgetrechts des Reichstages. Seit Fürst Biilow Reichskanzler ist, hat er be reits viermal um Indemnität nachsuchen müssen: einmal bei der Chinaexpedition, zweimal bei der südwestafrikanischen Expedition und einmal bei der ostafrikanischen Expedition. Obwohl er 1900 das Versprechen ablegte, daß niemals mehr unter seinem Regime eine Budgetrechtsverletzung eintreten werde, hat sich doch dieser Vorfall dreimal wiederholt. Da muß der Reichstag im Interesse seiner Rechte Garantien für bessere Achtung derselben fordern resp. die Instanzen schaffen, vor denen sich der Reichskanzler juristisch und zivi- listisch zu verantworten hat, falls er das Bstidgetrecht verletzt. Der Staatsgerichtshof ist diese Institution; er soll sich aber auch mit Thronsolgestreitigkeiten usw. befassen und über haupt der politische Gerichtshof des Reiches sein. Der letzte Zentrumsantrag fordert eine Einengung des Verordnungsrechtes in den Kolonien und die Er- lveiterung der Rechte des Reichstages, lieber die Notwendig keit dieses Antrages haben wir uns schon des öfteren ausge lassen. Heute regiert jeder Beamte fast autokratisch in den Kolonien und der Reichstag darf nichts sagen, er muß nur die Fenster bezahlen, welche durch die Fehlgriffe der Verwal tung eingeworfen werden. 20 Jahre ging es schon so fort. Nun hat es das Zentrum satt, lediglich die Geldbewilli- gungsmaschine für die Kolonien zu werden; es will mehr mitsprechen, daher sein Antrag. Dieser kurze Ueberblick zeigt schon, wie das Zentrum auf allen politischen Gebieten seinen Mann stellt. Den schon oft gestellten Antrag auf Schaffung eines einheitlichen Reichs- vcreinsgesetzes wollen wir nur noch andeuten. Keine andere Fraktion ist auch auf politischem Gebiete mit solchen freiheit lichen und großen Forderungen hervorgetreten. Politische Rundschau. Dresvt-n, dev 4. Januar 1606. — Der Kaiser richtete an den Erzbischof Dr. von StablewSky in Posen ein Handscvreiben, das am letzten Sonntag in den Kirchen der Erzdiözese PosemGnesen ver lesen wurde. Der Kaiser zollt darin den Bestrebungen des Erzbischofs um Hebung des Glaubend und Achtung vor dem Staate lebhafte Anerkennung. Der Wortlaut des Schreibens ist folgender: Hochwi'rrdigster Erzbischof! Aus dem Mir vorzelegteu Hirtenbriefe vom 16. Oktober v. Js. habe Ich gern ersehen, wie sehe Euere Hochwürden bestrebt sind, den christlichen Glauben bei dem Heran wachsenden Geschlechte zu stärken und dieses unter Hinweis auf die schuldige Achtung vor den höchsten Autoritäten in Kirche und Staat zur treuen Erfüllung seiner kirchlichen und staatsbürgerlichen Pflichten zu ermahnen. Meine Regierung wird Ihre Bemühungen, den sich verbreitenden Umsturzgelüsten durch eine erweiterte und vertiefte Bildung der Jugend in den christlichen Glaubensivahrbciteu zu be gegnen. gern unterstützen. Umsomehr erwarte Ich. daß Euere Hochwürden bei den näheren Anordnungen über die Vervollkommnung des Vorbeceitungsunterrichtes dafür Sorge tragen werden, daß Ihre Geistlichen die ihnen zu gebenden Weisungen in demselben staatstreuen Sinne bandhaben werden, in dem sie nach Ihrer Versicherung von Ihnen erteilt werden. Ich verbleibe Eurer Hock.würden wohlgeneigter gez. Wilhelm R. Das „Reich" bemerkt hierzu: „Es erscheint uns sehr bemerkenswert, daß unser Kaiser damit der sozialen Arbeit der skath.) Kirche warm zustimmt und gegen die Idee des Umsturzes die Verbreitung und Vertiefung der Grundsätze des christlichen Glaubens begrüßt. Der sozialen Arbeit evangelischer Christen ist freilich solche Anerkennung bisher nicht beschieden gewesen." — Auf Befehl des Kaisers wird das Infanterie-Exer zierreglement durch eine Kommission unter Vorsitz des Gene rals von Bock und Polach einer Neubearbeitung unterzogen. Sie wird wesentliche Vereinfachungen für die Ausbildung der Infanterie bringen. Die straffe Disziplin des Jnfan- teriedienstes soll unangetastet bleiben, dagegen sollen über flüssige Exerzierbewegungen, deren exakte Einübung Zeit- Verluste mit sich brachten, die mit ihrem Nutzen nicht mehr im Einklang stehen, fortfallen, so vor allem das Abbrechen in Sektionen, die Chargierung in vier Gliedern und manche andere zeitraubende Uebung. Die bisher hierfür aufge- ivandte Zeit soll der feldmäßigen Ausbildung der Truppen zu gute kommen. — Eine der Prinzessin von Koburg nahestehende Per- sönlichkeit hat folgende Auskunft über den Inhalt des mit den: Prinzen Philipp abgeschlossenen Vergleichs gegeben: Der Prinz erkennt die geistige Gesundheit der Prinzessin an und drückt sein Bedauern darüber aus. daß er auf grund des Gutachtens mehrerer Aerzte früher anderer Meinung ge- wesen sei. Er trägt die gesamten Prozeßkosten, gewährt der Prinzessin eine einmalige Abfindung von 400 000 Kronen und verpflichtet fick zur Zahlung einer Jahresrente von 84 000 Kronen, zu der eine Apanage von 50 000 Frank hin- zukommt, die bekanntlich König Leopold von Belgien als Llater zugesichert hat. — 29 Offiziere sind in die Schutztruppe für Südwest, afrika eingetreten; es sind dies acht Oberleutnants, 19 Leut- nants und zwei Sanitätsoffiziere. Unter den Herren sind drei Bayern, ein Sachse und zwei Württemberger. — Gegenüber der Meldung eines Berliner MatteS, wonach die Absicht der deutschen Regierung, ein Weißbuch iu der marokkanischen Angelegenheit zu veröffentlichen, wieder fallen gelassen worden sei, kann die „Tägl. Rundschau" fest stellen, daß dieses Vorhaben nach wie vor besteht. — Ein Mafsenanstritt aus der evangelischen Landes- kirche steht dem „Reichsboten" zufolge in der Ortschaft Rieg- los im Kreise Beeskow bevor. Die Ursacl>e sei eine ganz sonderbare, zumal sie weder mit der Religion noch auch mit der Geistlichkeit etwas zu tun habe. Die Maßnahme, zu der der größte Teil der Dorfbewohner entschlossen ist, richtet sich gegen einen mißliebigen Lehrer namens Scholz, der sich durch sein streitsüchtiges, überempfindliches Wesen die Feind- schaft fast aller Dorfbewohner zugezogen hat und mit vielen von ihnen Prozesse führt. Durch den Austritt aus der Lan- deskirche gedenken die Niegloser auf die Regierung und das Provinzialschulkollegium dahin einen Druck auszuüben, daß der ihnen verhaßte Lehrer versetzt wird. Jedenfalls ein höchst sonderbares Mittel. — In dem Prozesse gegen den freisinnige» ReichStagSatzgeortzueten Sartorius wegen Weivfiilschu»g wurde am Sonnabend das Urteil gesprochen. Sartorius wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Mark verurteilt. Der Staatsanwalt hatte bekanntlich 3 Monate Gefängnis und 3000 Mk. Geldstrafe beantragt. Sartorius hat sich, wenn man sein Vergehen auch noch so milde aussaßt, schwerer Verstöße gegen das neue Weingc-sctz schuldig gcmacht. Seine Handlungsweise ist deshalb um so mehr zu ver urteilen, als er die Rolle eines Rufers im Strcile gegen die Weinveriälschung zu spielen sich bemühte und als durch seine Manipulationen, die er als allgemein üblich und harmlos hinzustellen bestrebt war. leicht ein trübes Licht auf den pfälzischen Weinhandel hätte fallen können. Diese Wirkung ist nun erfreulicherweise durch die Proteste vor und während der Gerichtsverhandlung abgeschwächt worden. Ob er sich nunmehr noch für befähigt und be rufen erachten werde. Vertreter seines Kreises im Reichs tage zu sein, muß abgewartet werden. Er hat ja gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Bekundungen drr Sachverständigen und Zeugen werden aber selbst durch eine erfolgreiche Revision nicht aus der Welt geschafft werden können. Sein Wahlkreis ist cin hart umstrittener; im Jahre 1903 erhielt er 8024 Stimmen, der Sozial demokrat 7000, der Bund der Landwirte, der bis dahin das Mandat hatte, 6114 und das Zentrum 4248; in der Stichwahl siegte Sartorius Aus dem Prozesse irgend ein politisches Kapital gegen die freisinnige Volkspartei zu schlagen widerstrebt uns. obwohl es schon der zweite frei sinnige Abgeordnete ist, der in zwei Jahren so unter die Räder kam; zuerst Seyboth-Mnnchen. Die freisinnige Presse verhält sich allerdings bei solchen Vorkommnissen ganz anders. Ein unangenehmes Nachspiel wird noch die gegen den Reichstagsabgeordneten Sartorius anhängig gewallte Klage wegen Weinfälschung haben. Wie die Lollwcrstän- digen übereinstimmend angaben, bestehn sich die Einkünfte des Beschuldigten aus seinem Weingut aus rund 100 000 Mark im Jahr, während Herr Sartorius nur lOOOO Mk. besteuerte. Die Steuerbehörden werden gegen ihn wegen bedeutender Steuerhinterziehungen Vorgehen. — Folgendes Vorkommnis wird ein willkommener Stoff für die liberale Presse werden: Pfarrer Schäfer von Liptiirgen (Baden) hat der Frau des Polizeidieners Drucken- brod die heilige Kommunion verweigert, weil ihr Mann das kirchcnfeindliche Blatt „Nellcnburger Bote" austrägt. Hier zu bemerkt der katholische „Badische Beobachter": „Ehe wir eine nähere Mitteilung über den Herrn Pfarrer von Liptin- gen hatten, haben wir unsere Ueberzeugung dahin ausge- sprockwn, daß es sich um krankhafte Uebcrreizung des in Frage kommenden Priesters handeln müsse. Wie wir von absolut zuverlässiger Seite mitgeteilt erhalten l)aben, ist der fragliche Herr ein tadelloser, gewissenhafter und eifriger Priester. Es kann also das Vorkommnis nur so zu erklären sein, wie wir eben sagten. Unumwunden muß zugegeben werden, daß es nur mißbilligt werden kann. Wie wir von gleichfalls unbedingt zuverlässiger Seite hören, tst der be treffende Herr in einem bedauernswerten Zustand krank- lxffter Nervenerregung, die es ungerecht erscheinen ließe, wenn man sein Auftreten im vorliegenden Falle so tarieren wollte, wie es an sich erscheint." — Tie Einziehung des Stammeölandes der Eingebore- nen in Südwestafrika wird durch eine Kaiserliche Verord nung vom 26. Dezember 1905 verfügt. Nach derselben kann das Stammesvermögen solcher Eingeborener, welche gegen die Negierung, gegen Nichteingeborene oder gegen andere Eingeborene kriegerisch-feindselige Handlungen begangen oder bei diesen Handlungen mittelbaren oder unmittelbaren Beistand geleistet haben, einschließlich der nach der Verord nung, betreffend die Schaffung von Eir.geborenen-Reser- vaten vom 10. April 1898 gebildeten Reservate, ganz oder teilweise eingezogen werden. Die Einziehung wird durch den Gouverneur verfügt. Tie Einziehung kann auch dann verfügt werden, wenn sich nur ein Teil des Stammes der im 8 1 bezeichnten Handlungen schuldig gemacht hat. Falls gegen die Einziebungsverfügung Einspruch erhoben wird, kann der Gouverneur sie ändern oder sie aufheben. Anderen falls bat er den Einspruch mit einer gutachtlichen Aeußerung dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung des Reichs kanzlers ist endgültig. Bei solchen Eingeborenenstämmen, die ihre Stammesorganisation verloren haben, steht dem Gouverneur die Befugnis zur Einziehung von Stammesver»