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Aschermittwoch. Ein nimmermüde- Rennen. Haften. Jagen Nach ird'scher Freude, eitel Trug und Tand, Als sollte schier die- Treiben ewig tagen. Als wLr' de» Bleibens ewig hier zu Land. O Aschermittwoch, wenig will da frommen Dein ernster Ruf: Gedenke, was du bist! Zu Asche wirst du. von der du genommen, Und kurz, ganz kurz ist deine Erdensrist. Gedenke, Mensch, gedenke deiner Sünden. Laß ab vom Jagen nach vergänglich Glück; Hier wird dein Sehnen nie Erlösung finden — Erheb' zum Himmel hossnungvfroh den Blick! — O Aschermittwoch, wenig will mir frommen Dein ernster Mahnruf für die Ewigkeit. Magst nur ein andermal noch wiederkonnnen, Vielleicht bleibt dann für dich ein wenig Zeit. Ein andermal vielleicht — vielleicht wohl später. Gar mancher sprach'S und bald war eS zu spät. Die Saat gereift aus steinigt hartem Säter. Und ernten mußt er, wa» er auSgesät. So trage gern und willig kreuz und Sorgen, Das; dich der Erde Trugg'ück nicht bezwingt. Stach Aschermittwoch folgt ein Ostermorgen, Wo dann auch dir die ew'ge Krone winkt! Egon Ewald. Dekret Tamelsi. Eine sehr erfreuliche Nachricht bringt die „Augsburger Postzeitung" in Nr. 39 aus Nom; es ist die Abänderung des Dekretes „Tametsi" des Konsils von Trient wenigstens für Deutschland. Vor mehreren Jahren schon ist diese Sache Gegenstand der Erörterung unter deutschen Kanonisten ge wesen. Stur diesen freilich ist die Kontroverse bekannt, welck>c sich Ende der fünfziger Jahre zwischen Ilching «Dillingen) und Knopp (Trier) abwickelte, ohne wesent liches Resultat. Es handelte sich um die Ausdehnung der tridentinischeu Eheschlieszuugsvorschrift. An eine Beseitigung oder Aenderung dachte damals niemand. Im Anschluß an die ehcrechtlicben Erörterungen über das Zivileherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist aber die Frage der Abrogation des Dekretes wieder angeregt und Substituierung des Standesbeamten statt des Pfarrers erwartet worden. Das; dies zu weit gegangen sei und die Kirche darauf nie ein- gehen werde, nach der vorausgcgangenen Rechtsentwickelung ohne Preisgabe ihrer Anschauungen nicht mehr eingehcn könne, wurde sofort betont. In den „Historisch-Politischen 'Blättern" lIXXVIl, 2, S. 1-17 schrieb damals Professor Hollweck: „Es ist nicht denkbar, daß die Kirche unter nor malen Verhältnissen den Abschluß der Ehe vor dem Standes beamten hinsichtlich der Gültigkeit jenem vor dein Pfarrer glcichstellt. Der Abschluß der Ehe ist ein sakramentaler, wesentlich religiöser Akt, und wenn die Krrche eine bestimmte Form als zur Gültigkeit notwendig vorschreibt, so kann sie dabei nur au eine von ihr selbst festgesetzte Form und nur an den Abschluß vor ihren Organen denken. Der Empfang eines Sakramentes axtiri kaeiem (-eelemaa kann nur in Notfällen gestattet werden. Obwohl jedermann gültig die Taufe spenden kann, wird und kann die Kirche deren Spen dung durch Laien nie allgemein gestatten. Abgesehen davon darf die Kirche, da die Ehe Sakrament ist, dieselbe nur auf Grund ihres Rechtes abschließeu lassen. Sie muß also durch ihr Organ auch prüfen, ob die beabsichtigte Ehe kirck>lich gültig und erlaubt abgeschlossen werden kann. Wenn in einer Tekretale Alerauders III. (a. 3, X. 4, -1) in der pur» «1r><-imi. davon die Rede ist. daß stellenweise die Ehe auch , orrr m not UI io abgeschlossen werde, so ist darunter wohl sicherlich der kirchlicl>c Notar (rechtskundiger Kleriker) ver standen, der nur auf Grund des kirchlichen Rechtes den Ab schluß gestattete. Selbst wenn mau darunter den weltlichen Notar verstehen wollte, so wäre für diesen in jener Zeit das kanonische Recht das allein maßgebende gewesen. Daß die Kirche von modernen Staatsbeamten erwarten tonnte, da;; sie ihr Eherecht studieren und neben dem weltlichen als maßgebendes anwenden, ist undenkbar. Abgesehen davon würde die .Kirche durch eine allgemeine Gestattung des Ab schlusses der Ehe vor dem Standesbeamten der profanen Auffassung der Ehe geradezu Vorschub leisten. Wenn ans dem Konzil von Trient von einzelnen Rednern beantragt wurde, die Eheschließung vor weltichem Organ zuzulassen, so ist zu beachten, daß unter den Konzilsrcdueru so mancher, wie die Verhandlungen auch in anderen Fragen beweisen, in der Theologie Laie war. Daß ein dahingehender Antrag auf dem Vatikanum Annahme gefunden hätte (auch das wurde angenommen), ist ausgeschlossen. Der Antrag selbst verdient die Note theologischer Unklarheit." „Anderseits," fährt Hollweck fort, „ist nicht zu leugnen, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen, die so wesentlich ron denen des Jahres 1533 verschieden sind, das impo- slimontum duncke-utiimtm (es beruht auf dem Dekret Tametsi und ist durch dasselbe gescl^asfeu worden) zu einem der allcrschwierigstcn geworden ist. Die Zerrissenheit deS NechtsgebieteS, die mancherlei Ausnahmen, die Steigerung des Verkehr?, die modernen Lebensgepflogenheiten, die Mischung der Konfessionen, die Fluktuation der Bevölkerung u. a. machten die Tinge so verwickelt, daß im einzelnen Fall eS überaus.sckiwer werden kann, zu beurteilen, ob eine Ehe gültig sei oder ungültig. Wie oft soll aber selbst der cinfachc- Seelsorgcr für rasch zu erledigende Fälle sich ein Urteil bil den können! Eine Vereinfachung soll hier kommen und soll bald kommen. Daß die Vereinfachung im Sinn einer Ab schaffung des Hindernisses als eines trennenden kommen werde, glaube ich kaum. Die Rückkehr zum alten Recht, das ;eden formlosen Konsens als genügend, wenn auch nicht als erlaubt, ließ, wäre ein wahrer Rückschritt und würde alte Schwierigkeiten wiederbringen, wenngleich die staatliche Ehegesetzgebung über die Oeffentlichkeit der Eheschließung das Uebel wohl selten machen würde . . . Wenn aber die Kirche einmal eine bestimmte Form als wesentlich für die Gültigkeit des Konsenses vorschreibt, so bleibt sie am besten bei der tridentinischen Form. Die Substituierung eines dritten Zeugen an Stelle des Pfarrers würde allerdings den standesamtlichen Konsens auch als kirchlich wirksam sichern . . . Aber es würde das in der Gegenwart bald im Sinne einer Gleichwertung des Zivilaktes mit der Ehe schließung in kncie eeeleviae aufgefaßt werden, wenn immerhin die letztere als Pflicht betont würde. Für die Gebiete des tridentinischen Rechts läge darin ein Zurück weichen, das Verwirrung stiften würde." „Ausgeschlossen ist es, daß die Kirche dem Staate es überlasse, die Eheschließungsform zu bestimmen. Denn es handelt sich hier um die Form des Sakramentes, die sie nie- manden unterordnen kann. Wie schlecht die Form der Ehe in der Hand des Staates geborgen wäre, beweisen das Ge setz von: 6. Februar 1875 und 8 1317 des Bürgerlichen Ge setzbuches . . . Wie soll denn eine Vereinfachung der Klandestinität herbeigeführt werden? Eine solche iväre es und zwar eine wesentliche, wenn der Publikationsmodr^ des Dekrets als fürderhin irrelevant beseitigt und das Gesetz als nur für die Katholiken, aber für alle Katholiken geltend er klärt würde." Genau diesem Vorschlag gemäß ist die Sache jetzt ge ordnet, und der Klerus wird vielfach förmlich aufatinen, weil es so geschehen. Nun gibt cs in Deutschland — die anderen Länder werden wohl folgen — nur ein Nechtsgebiet: alle territoriale RechtSverschiedeuheit ist beseitigt. Auf die Publi kation des Dekrets kommt es nicht mehr au. Damit geht die neue päpstliche Konstitution auch über die sogenannte !><-< Iniulio I!,-m-<Udii>:> hinaus, welche rechtssörmliche Ver kündigung des Dekrets Vruuotm voraussetzte. Das Gesetz gilt nur mehr für Kathlikcn. Jede ungemischt katholische Ehe in Teutick>land muß, um gültig zu sein, vor dem zu ständigen Pfarrer und zwei Zeugen geschlossen werden. Tie Akatholiken unterliegen dem Gesetz nicht, wohl aber abge fallene Katholiken, das ist außer allen Zweifel gestellt. Da durch ist aber auch klares Recht gesclzasfen für die Mischehe. Da der vom Gesetz eremte Teil wegen der Unteilbarkeit des eheschließenden Aktes die Eremtion dem au sich uichteremteu Katholiken mitteilt, ist die Mischehe, wenn ihr nicht ein sonstiges trennendes kirchliches Hindernis (z. B. Eheband Blutsverwandtschaft, Schwägerscl>aft und dergleichen) im Wege steht, immer gültig, auch wenn sie axtirr kndam aedadrra abgeschlossen wird. Ter Katholik bleibt freilich strengstens verpflichtet, die Mischehe nur vor katholischem Geistlichen und mit katholischer Kindererziehnng einzngehen. Schließt er die Ehe anders, begeht er sehr schwere Sünde und ein Sakrileg, weil er das Sakrainent im Stand der Tod sünde empfängt: er unterliegt ferner, wenn er eoirrin minmti'o rrerrtlioUeo oder mit Stipulation «Katholischer Kindererziehnng die Ehe schließt, auch ohne weiteres der Strafe der Erkommunikation — die ja auch die Protestanten im umgekehrten Falle androhcn —, aber seine Ehe ist gültig. Noch dazu nimmt das neue Gesetz — vorausgesetzt, daß der Bericht der „Augsburger Postzeitung" genau ist — eine umfassende mnidio in radier- der bisher etwa nichtig ab geschlossenen Ehen vor. Damit ist nun ein klarer und fester Nechtsboden für alle Zukunft gescljassen. und man kann dem Heiligen Stuhl nicht genug danken, daß er den diesbezüglichen Bitten deS deutschen Epistchmtes noch vor der Neiitodifikation will fahrte. Ein sozialdemskratiscires Lob der Arbeiterversichernrili. „Almosen, Bettelpfennige, Wassersuppen" nennt die Sozialdemokratie in der Agitation die deutsche Arbeiterver- sicheruug. Und was schreibt iieiierdiugs wieder („Sozialist. Monatshefte" Nr. 2) der Sozialdemokrat P. Kawpfsiiieyer, ein gerechter und wissenschaftlicher Beurteiler ans Grund des VcrwaltiingsberichteS der Landesversicheriingsanstalt Berlin über die Invalidenversicherung?: „Sehr bedeutsam scheint uns die Konstatierung der Tatsache zu sein, das; heute sckion iiiituiitor die Invaliden versicherung die Funktion einer Witweiiversorgiing erfüllt. Jin Verü'altungsbericlst heißt eS einmal: „Tie alten Frauen, ihrer Ernährer beraubt, treten in die Versicherung ein und, wenn die Entwickelung so weiter sortgeht, hat Berlin noch mit einem großen Anwachsen der weibliche» Rentner ,zn rechnen: <1<> kado zeigt der bisherige Verlaus, daß sich aus dem JiivalidenversicherungSgesetz mit seinen äußerst libe ralen Bestimmungen für den Eintritt älterer oder alter Leute in den Krcisen der Versicheriingspslichtigen Ansätze für die Witwenversorgnng Hernusbilden." Diese eigenartige Entwickelung der Invalidenversicherung dürfte mit Hoch druck ans die Einführung der Witwenversicherung hin arbeiten. Tie Landesversicheriingsanstalt Berlin hat von allen Versicherungsanstalten des deutschen Reiches- dem Heil verfahren die breiteste Ausdehnung gegeben. Und zu welchem herzersreiienden Resultate führte dieses weitsichtige Vorgehen der LandeSversichenliigsanstalt Berlin? Bei der Ermittelung der JnvalidirätSlirsachen zeigte es- sich, daß bei den Männern die Anteile der Llingeiischwindsüchtigen gegen die Vorjahre von 281 ans 2-13 respektive 2-11 respektive 213 im Berichtsjahre pro Tausend der Rentner gefallen sind." (S. 177.) Fürwabr, man sollte jeder Nenteiignittiing die Be merkung ausdrücken: „Bon der Sozialdemokratie durch die Ablehnung des Alters- und Jnvalideiiversichernngsgesetzes vom Jabre 1889 verweigert"! Wie heißt doch noch das sozialpolitische Rezept, das Bebes auf dein Erfurter Partei tag der Sozialdemokratie verschrieb: „Es lxmdelt sich für uns nicht darum, ob wir dieses oder jenes erreichen: für uns (die Sozialdemokraten) ist die Hauptsache, daß wir gewisse Forderungen stellen, die keine andere Partei stellen kann." (Prot. S. 174.) ^ ereiirSirachrichleir« 8 Drkßdkn-Johannstadt. Trotz der vielen Vergnügungen, welche in den letzten Tagen von den verschiedensten Vereinen in dichter Aufeinanderfolge in der „Sächsisch. Dolksztg." angekündigt wurden und so manchen gequälten Dereinsvor- stand beim Durchlesen derselben in Angst und Schrecken ver setzen mutzten, war doch der Johannstädter „Cäcilia" am verflossenen Donnerstag wieder ein voller Saal beschieden. Keiner der zahlreich amvcsenden Gäste hat es wohl auch zu bereuen gehabt, Nachtruhe und einen weiten Weg geopfert zu haben. Das Programm war sehr gut gewählt und bot reiche Unterhaltung. Einige Nummern desselben mußten sogar wiederholt werden. Von dem Targebotenen seien be sonders erwähnt die drei Chöre: „In dem hohen Reich der Sterne", „Liebesglück" und „Kuhreigen", welche unter des Herrn Lehrer Scheder tüchtiger Leitung zur dollsten Geltung kamen, so wie das komische Duett „Hans und Liese" und der heitere Schwank „Das große Los". Ein flotter Tanz mit Kotillon gab dem Feste einen wohlgelungenen Abschluß. Ta unser ausgezeichneter Chormcister, Herr Lehrer Schröter, schon seit einiger Zeit durch Krankheit verhindert ist, den Verein zu leiten, so lxü dies an seiner Stelle in hochan erkennenswerter Weise Herr Lehrer Scheder besorgt; cs sei ihm an dieser Stelle der herzlichste Tank hierfür ausge sprochen. Durch sein ebenso liebenswürdiges wie besckxndcnes Wesen trat er sich die Herzen aller „Cäciliauer" erobert, und dies mag ihm der schönste Lohn für seine Mühen sein. 8 Chemnitz. Tie beruflichen Jachabteisungen der Bau-, Verkehrsarbeiter und der gem. Verwaltungsgruppe dielten am vergangenen Sonntag, nachmittags 3 Uhr, ihre erste Generalversammlung ab. Außer den erkrankten Kollegen und denjenigen, die im Winter in die Heimat zn- rückkehren, waren die Mitglieder voll.zäblig erschienen. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden, Herrn Leber, erstattete der Schriftführer den Jahresbe richt. Der Kassenbericht der drei Kassierer zeigte sehr er freuliche Zahlen und war gewii'scnl>aft und korrekt angefcr- tigt. Krankenliiiterstütziiiig wurde an drei Kollegen ge zahlt. Tie Beratung mehrerer sehr wichtiger Anträge füllte den zweiten Punkt der Tagesordnung ans. Acht Anträge wurden gestellt, die slellcnweise eine längere Diskussion Her vorriesen. Des weiteren wurde dann Stellung genommen zu den Vorschlägen des Vorstandes des Verbaiidsbezirk? Sachsen. Es wurden folgende Herren gewählt: Als Vor sitzender für die Bezirksgruppe der Bauarbeiter Jos. Fricß- uer. als Beisitzer Herr K. Eisen, als Delegierter zur Gene lalversannulung in Berlin Herr Frießner: als Vorsitzender für die BezirtSgruPpe der Verkehrsarbeiter Herr Jos. Ernst, als Beisitzer Herr E. Betzel, als Delegierter Herr Leber: als Vorsitzender der gem. Verwaltungsgruppe Herr Leber, als Beisitzer Herr R. Hoecker, als Delegierter Herr I. Lenz. In der darauffolgenden Vorstandswahl wurde Herr Leber als erster Vorsitzender wiedergewählt, als zwei ter Vorsitzender Herr Eisen, als Schriftführer Herr Hey- pcter. Tie Bauarbeiter wählten einstimmig als Kassierer Herrn Joi. Frießmr, Maurer, wieder: ebenso die Verkehrs arbeiter Herrn Jos. Ernst. Kutsckier, und die gem. Ver- waltiingsgrnppe Herrn Nob. Hoecker. Tie Mitgliederzahl der Bauarbeiter beträgt zur Zeit 29, die der Verkehrsar- bcitcr 8 und die der gem. Verwaltungsgruppe 7. Zum Schluß wurde vom Vorstand recht irxirm die -Organisation der jugendlick-en Arbeiter empfohlen, welche von einigen Kollegen recht kräftig unterstützt wurde. Nie sollte man, so wurde auSgesübrt, auf das jngendlick>e Alter Rücksicht nehmen, denn nicht vergebens habe einst der greise Windt- horst gesagt: Wer die Jugend (auch die von 13 Jahren an schon) hat, dem gehört die Zukunft. Möge im neuen Jahr das Wohl der katholischen Arbeiterbewegung kräftig gefördert werden. 1^. Vermischtes. e Zn unserer Notiz, in Straßbnrg habe sich ein s a r v e n t r a g e n d e r Lamenverein konstituier!, entnehmen Nur den „Ak. Monatsblättern" folgendes: „Ein Spaßvogel hat sich am 8. I',. (schwarzen Brett) folgenden Scherz erlaubt, aus den manche harmlose Gemüter herein- gefallen sind: Unseren akademischen Gruß zuvor! Tie Dtraßburger Ltiideiitenschaft wird hierdurch geziemend in Kenntnis gesetzt, daß sich ein „Akad. farbentrageuder Damen- verein -X. l>. V. .Vaiitippe" tonstituiert lmt. ES werden nur ernste Damen ausgenommen. Tie Kopfbedeckung besteht in einem Hut («:>>!.»1 i«-i) mit Pfauenfedern. Wahlsprnch: «',- gm- 1«-inn>i> v-ut, 1>ü-u In vaiit. Kneiplokal: Zur weißen Dame. I. 5-. (im Austrage) Floßhilde, Hennen- ilasse 23." v E u r o P ä i s ch e T h e a t e r st a t i st i k. Nach Auf stellungen ist die Reibensolge der einzelnen europäischen Staaten nach der Zabl ihrer Theater folgende: Frankreich 391. Italien 389, Deutschland 235, Spanien 190, Oester reich 188, Rußland 99, Belgien 59, Schweden und Nor- wegen 43. Holland -12, Schweiz 35, Poutgal 13, Dänemark 13. die Türkei 9, Griechenland 8, Rumänien 7 und Serbien 3 Theater. v W eiblich e P redigc r. Tie Zahl der weiblichen Prediger in den Vereinigten Staaten ist in ständigem Wachsen begriffen. Wäbrend im Jahre 1890 nur 1143 Frauen das Recht verliehen worden unr. z» Predigen und zu vermäblen, beträgt die Zahl dieser Predigerinnen mit Lizenz nun 3378. v WaS kostct der .Krieg? Die Kriegsgcrüchte wollen immer noch nicht verstummen, obwohl von kompe tenter Seite schon des öfteren erklärt worden ist, daß vor läufig kein Grund zu derartigen Befürchtungen vorliege. Abgesehen von den Menschenleben, die ein Krieg in moderner Zeit verschlingt, dürfte schon ein bloßer Blick ans die finanziellen Opfer hinreichend sein, um ein derartiges Ereignis mit allen Mitteln verhindern zu suchen. Der Krieg von 1870 kostete Frankreich nach einem der fran zösischen Nationalversammlung vorgelegten Bericht 9288 Millionen Franken. Um diese Zahl würdigen z» können, muß man bemerken, daß das französisch«' Staatsbudget deS dein Kriege vorhergegaiigencn Jahres nur 1733 Millionen betrug. In der Zahl von 9288 Millionen ist der Bodenwert der abgetretenen Provinzen, die man auf 4333 Millionen Franken sckoätztc, nicht inbcgrisscn. Die Kriegskostcn ans deutscher Seite waren geringer. Eine authentische Angabe der Höhe ist nicht erfolgt: die Auslagen des Norddeutschen Bundes hat der Reichskanzler mit 950 Millionen Mark beziffert. Im Vergleich zu anderen .tbriegen ans früherer Zeit sind die Kosten für beide Teile noch niedrig. Nach der „Beilage zur Allgemeinen Zeitung" (1874, Nr. 258), der wir diese Angabe entnehmen, kam der Krieg, den Brasilien