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Jur Abänderung -es Eherechks Ju einem Dorlrag des General - Superintendenten Or. Dibellus ln Berlin Ls war ei» ungewöhnlicher Vorgang, dar? der „Preu ßische Richterverein" lVezirlsverband Groß Berlin) die höchsten kirchliche» Würdenträger der beide» christlichen Konfessionen, den General Superintendenten Dr. Di belius und den Bischof von Meißen, Apostolischen Adminislralor von Berlin D r. Schreiber, zu einem Vortrage init obigem Thema einlnd. Der Plenarsaal des Oberverwaltungs-Gerichts auf der Hardenbergstrage war dicht^gefüllt. ein Beweis für bas große Interesse, welches die Justiz den beiden Verträgen entgegenbrachte. Der Vortrag des Generalsuperintcndenten kann aber von katholischer Seite in manchen Punkten nicht unwider sprochen bleioen. Zunächst sei bemerkt, das; rhetorisch der Vortrag ein Genuß war. Mit sympathischem, überall ver ständlichem Organ vereinigte sich eine gewählte Diktion. Mit oratorischein Schwünge verstand der Redner seine Ge fühle den Zuhörern nahezubringen. Aber inhaltlich muß manches r i ch t i g g e st e 1 l t werden. Gin wunder Punkt war die Exegese von Marcus Kapitel 10 und 1. Korinther Kapitel 7. Die Stelle bei Marcus lautet: „Es traten die Pharisäer zu Jesus, ver suchten ihn und fragten: „Ist cs einem Manne erlaubt, sein Weib zu entlassen?" Jesus antwortete: ..Was hat Euch Moses geboten?" Sie sprachen: „Moses hat erlaubt, einen Scheidebrief zu schreiben und das Weib zu entlassen". Jesus antwortete: „Wegen der Härte Eures Herzens hat er Euch dieses Gebot geschrieben. Vom Anfang der Schöpfung aber bat Gott sie als Mann und Weib geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen. Und sie werden zwei in einem Fleische sein; sie sind also nicht mehr zwei, sonde'N ein Fleisch. Was nun Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." Zu Hause fragten ihn seine Jünger noch einmal darüber. Er sprach zu ihnen: „Wer immer sein Weib encläßi und eine andere nimmt, der begeht an ihr einen Ehebruch. Und wenn ein Weib ihren Mann entläßt und einen anderen heiratet, so bricht sie die Ehe." Der Sinn dieser Stelle ist doch offenbar dieser: Moses hat um der Herzenshärte der Israeliten wegenden Scheidebrief und dis Wiedervcrheiratung zu Lebzeiten des geschiedenen Eheleiles gestattet. Der Heiland aber tritt diesem mosaischen Gesetz schroff entgegen. Unter Hinweis darauf, daß der Scheidebrief des Moses eine erst im Laufe der Zeit gewährte Konzession war, daß es aber im An fänge nicht so war, verkündet der Heiland nunmehr als Gesetzgeber des Neuen Bundes das Gebot: „Wer immer sein Weib entläßt und eine andere heiratet, oer bricht die Ehe,' und wenn ein Weib ihren Mann entläßt und einen andern heiratet, so bricht sie die Ehe." Dieses neue Gesetz des Herrn erschien den Jüngern untragbar. Sie sagen bei Matthäus: „Wenn es sich so mit dem Heiraten verhält, dann ist es überhaupt besser, nicht zu heiraten". Und Mar cus berichtet, daß die Jünger zu Hause den Herrn nochmals danach fragten, weil sie glaubten, den Herrn nicht richtig verstanden zu haben. Der göttliche Heiland nimmt aber kein Wort zurück; mit Schärfe wiederholt er die Norm, welche für den Neuen Bund gelten soll. Diese N o r m ist zunächst eine rechtliche, also eins Norm des ins diviuuu«. Die Auffassung, als ob Christus kein Gesetzgeber gewesen sei, keine rechtlichen Normen ver kündet habe, sondern bloß ideale, ethische, programmatische, wird durch den vorgelegten Text klar widerlegt. Die Norm ist aber eine aktuell rechtliche, d. h. sie tritt vom Momente der Verkündigung in Kraft. Die Norm ist endlich eine absolute in bezug auf Zeit, auf Menschen, aus Verhältnisse. Wohl gemerlt gilt aber diese Norm nur von der gül tig geschlossenen und fleischlich vollzogenen Ehe; denn der Herr spriä-t das erschütternde Wort: „Was nun Golt ge- bunden hat, soll der Mensch nicht trennen" im unmittel baren Anschluß an das Wort, daß die Eatien ein Fleisch geworden sind, daß sie also durch die Einheit des Fleisches .aufgehört haben zwei zu sein. Ter Sinn ist also: wie ein Leib nicht getrennt werden kann ohne das Leben zu rau ben, so kann eine Ehe, in welcher die Gatten ein Fleisch geworden sind, nicht mehr zerschnitten werden. Gewiß, diese neue Norm des Herrn war hart, sehr hart, wie ja das Empfinden der Jünger beweist; aber der Heiland ändert kein Iota an diesem Satze. Das gilt natür lich ebenso von allen, welche an dieser harten Lehre Jesu auch heute so schweren Anstoß nehmen. Diese Norm von der absoluten Unauflös lichkeit der gültig geschlossenen und fleisch lich v o l l r o a e n e n E t, e ist ein Satz der unmittelbaren. pofniven göttlichen Offenbarung, also" eine Norm des tu-- Nivlnunr positlvuva. Unser Verstand zwingt uw unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Kind I». ...tanger Aufzucht bedarf, nur zu dem Satz, daß di« menschlichen Erzeuger eine dauernde Gemeinschaft haben muffen. Ethische Erwägungen sLiebe, Treue, An hänglichkeit, Dankbarkeit) legen uns nahe, daß die Gemein schaft eine lebenslängliche sein soll. Aber daß diese Ge- meinschaft nur durch den Tod gelöst werden kann im recht- lichen Sinne, daß eine Wiederverheiratung nach gültig ge schloffener und fleischlich vollzogener Ehe in jedem Falle dem göttlichen Willen widerspricht, das lehrt uns erst und nur die Offenbarung. Daher gibt es aber auch hier kein Deuteln, kein Rütteln. "" " 'Ti»e>e morm oes gotlltchen Heilandes kann für den Ein zelnen unendlich hart sein. Der tiefe Grund für diese göttliche Norm ist offenbar dieRücksichtaufdenBe- stand des Gemeinwesens; der Einzelne muß eventuell viel leiden um der Gemeinschaft willen. Diesen Gedanken hat Bischof Dr. Schreiber ganz präzise mehrmals in seinem Vortrage zum Ausdruck gebracht: Lalus publies, suprsrus lex. Es erscheint nun unfaßbar, daß Dr. Dibelius in dieser Marcus-Stelle eine Möglichkeit entdeckt haben will, um in allerhöchster Not doch Scheidung und Wiederverheiratung zuzulaffen. Er beruft sich auf die „Herzenshärtigkeit". Das war freilich der Grund für die Konzession an die Israeliten, Jesus aber hebt mit göttlicher Gewalt in der atterernstesten und klarsten Form diese ganze Konzession auf. Die „Herzenshärtigkeit" als ein Scheidungsmotiv für eine christliche Ehe anzusehen, steht mit dem Text des Evan gelisten im unversöhnlichen Widerspruche. Ebenio wie Marcus berichtet Mattbäus im 19. Kanktek über diese Unterredung Jesu mit den Pyarisaern. Be« Matthäus findet sich ein Zusatz; der Heiland sagt: „Wer sein Weib entläßt, es sei denn wegen Ehebruchs und eine andere heiratet, der bricht die Ehe". Es ist nach den Ge setzen der Exegese klar, daß der Zusatz „es sei denn wegen Ehebruchs" sich eben nur auf die Entlassung bezieht, und nicht auf die Wiederverheiratung. Würde man eine Wiedervcrheiratung für den Fall des Ehebruchs zulassen, so würde der Herr bei Matthäus das Gegenteil von dem sagen, was er bei Marcus sagt und was Lucas im 16. Kapitel berichtet. Diese Annahme ist aber absurd. Mit dieser klaren, aber harten Norm Jesu stimmt völlig überein, was der Weltapostel im ersten Korin therbriefe Kapitel 7 Vers 10 ff. sagt. „Die Frau darf sich vom Manne nicht trennen; wenn sie sich aber dennoch trennen sollte, so sott sie unverheiratet bleiben, oder sich mit dem Manne wieder aussöhnen, und der Mann darf die Frau nicht entlassen." Das war die Antwort des Apostels auf eine Anfrage aus Korinth hinsichtlich der Un auflöslichkeit der Ehe; eine Trennung der Gatten gibt es also nach Paulus nur in dem Sinne, daß sie sich nicht wieder verheiraten dürfen (zu Lebzeiten des andern Teils). Ebenso verunglückt war die Exegese, welche Dr. Dibelius den Worten des hl. Paulus im ersten Ko rintherbrief Kapitel 7 Vers 12 ff. gab. Die Korinther hatten an Paulus eine Anfrage gerichtet, wie er cs zu halten wünsche, wenn in einer heidnischen Ehe ein Gatte sich bekehrt und sich laufen läßt, während der andere Gatte ungetaust bleibt. Solche Fülle wird es in Korinth gegeben haben, und in judenchristlichen Kreisen wurde der Casus fleißig diskutiert. Die judenchristliche Mentalität legte nahe zu entscheiden, daß die Ehe in solchem Falle auf gelöst werden müsse, weil der gläubige Teil durch den un gläubigen Teil befleckt würde. Der Apostel entscheidet um gekehrt: die Ehe soll fortbestehen, da der ungläubige Teil durch den gläubigen Teil geheiligt werde. "" Es ist nun auch hier ganz unverständlich, wie Dr. Dibelius aus diesem cosus Xpnstoli eine Möglichkeit her auslesen will, daß eine christliche Ehe dem Bande nach gelöst werden kann und eine Wiederverheiratung erlaubt fein soll. Wo also sind, Herr Generalsuperintendent!, die im Neuen Testament niedergelegten Möglichkeiten, daß eine gültig geschloffene, fleischlich vollzogene Ehe zweier Getauften dem Bande nach gelöst werden kann, so daß der geschiedene Gatte nach dem Willen Jesu zu Lebzeiten des andern Gatten mit einer dritten Person sich wieder ver heiraten könnte^ Mit dankbaren Empfindungen hörte man in dem Vortrag, wie Dr. Dibelius Urteile der Gerichte kritisierte. So z. B. ein Urteil des Kammergerichts, in welchem a»«oeknrachen wurde. Laß die eheliche Untreue der Frau viel schwerer wiege als die eheliche Untreue de« Mannes. Was soll das christliche Volk dazu sagen, daß es im höchsten preußischen Gericht Männer gibt, welche nui dem Tiefstands des heidnischen, römischen Rechtes stehen! Gerade das ist eine der erhabensten Errungenschaften des Christentums, daß in geschlechtlicher Beziehung derEhe, mann und die Ehefrau vollständig paritä tisch zu einander stehen Gin Wort ist auch zu sagen über die Darlegungen, welche Dr. Dibelius der Stellung Luthers zur Ehe widmete. Es ist bekannt, daß Luther die Sakranien- talität der vollchristlichen Ehe leugnete. Ist aber diese Ehe kein Sakrament mehr, so hat auch die Kirche keine Juris diktion mehr über die christliche Ehe. Die notwendige Folge ist, daß der Staat uneingeschränkte Jurisdiktion über die Ehe, auch über die Ehe der Getauften, hat. Luther hat also, wie man sagen muß, die Ehe der Getauften dem Staate ausgeliefert. Und hier liegt die Wurzel des Uebels, daßdermoderneStaatsichdieEewalt (Gesetzgebung und Rechtsprechung) über die christ. liche Ehe, welche nach der Lehre der katholischen Kirche ein Sakrament ist, a n g e e i g n e t hat. Die Kirche hatte in zähem, jahrhundertelangem Ringen endlich um die Wende des 11. Jahrhunderts die Jurisdiktion über die christliche Ehe errungen, ausgehend von dem Satze, daß dis Verwaltung der heiligen Sakramente der Kirche, nicht dem Staate zustehe. Luther hat diese Errungenschaft preisgegeben. Was nützen heute die ehrlichen Bestrebungen der positiven Elemente in der evangelischen Kirche, dem Staate gegenüber eine selbständige Stellung in der Zeige der christlichen Ehe erringen zu wollen! Nach der - eins Luthers ist die vom Staate anerkannte Ehe auch die um Gott und dem Gewissen bindende Ehe. Es klang febr mutig, als Dr. Dibelius ausrief: „Wir evangelisch.» Pastoren trauen längst nicht alle Ehen, welche der Staat zuläßt." Aber was kann die evangelische Kirche tun? Sie stellt Trauungs Hindernisse auf, deren Nichlbeobachtiuig die kirchliche Anerlaubtheit der Ehe zur Folge hat und eventuell kirchliche Straffolgen; aber trennende Ebs- hindernisse, von deren Nichtbeobachtung die Gültigkeit dcc Ehe abhängt, kann die evangelische Kirche nicht aufstelk». und das ist der springende Punkt! Die evangelische Kirclic muß eine Ehe, welche der von der B geschiedene A mit der E standesamtlich schließt, als gültig anerkennen, mag die Scheidung auch durch eine Flut von Lüge und Trug erreicht worden sein! , Dr. Dibelius kam natürlich auch auf die aktuelle Kontroverse zu sprechen, welche sich in den Stichworts» ausprägt: Verschuld ungsprin zip und Zer rüttungsprinzip. Er trat mit der Macht seiner Persönlichkeit für das Verschuldungsprinzip ein und lehnte das Zerrllttungsprinzip ab. Er wollte mit Recht den von den Verteidigern des Zerrüttungsprinzips angeführten Grund nicht gelten lassen, daß die Schmutzwette von Heuchelei und Lügen, mit welcher heute foviele Ehen bei den staatlichen Gerichten geschieden werden, beseitigt werden müsse, und das geschehe eben durch die Einführung des Zerrüttungsprinzips. In der Tat: das heißt den Teufel durch Beelzebub austreiben, d. h. ein schweres sitt liches Uebel dadurch beseitigen, daß man die Quelle für ein noch schwereres sittliches Uebel erschließt; denn das sei, wie Dr. Dibelius ausführte, keine Frage, daß durch di» Erleichterung der Ehescheidung der Leichtsinn zur Ehe. schließung gefördert werde. Aber wie war man erstaunt, als Dr. Dibelius doch in bezug auf den Antrag des Geheim, rat Kahl betr. die Einführung des Zerrüttungsprinzip« erklärte, der Antrag sei diskutabel. I n d i e s e n D i n g e n k a nn e s d o K k e i n K om v r o m i ß neben Es iü doch nicht zu glauben, daß der Gesetzgeber -'-"t ändert Mittel schassen könnte, um der Lüge, w. nt den Gerichten in Ehescheidungsprozessen so frech ausgetrichk wird, wirksam entgegenzutreten. , ... Als Dr. Dibelius von der Verbindung sprach, in welcher 100 Jahre lang der Staat mit oer evangelischen Kirche verbunden gewesen sei, und von der Zerstörung dieser Verbindung in unfern Tagen, und die Bestrebungen der evangelischen Kirche kennzeichnete zu einer selbständige»! Stellung in Fragen des Eherechts unabhängig vom Staat« zu gelangen, rief er aus: „In der evangelischen Kirche gib! es keine Instanz, welche mit schöpferischer Autorität i> diesen Dingen verpflichtend das Wort nehmen könnte!' O wie empfand man bei diesen Worten das Gluck, kaHMich zu sein und in dem auf göttliche Stiftung beruhende» Papsttum unserer heiligen Kirche eine Instanz zu haben, welche den Menschen in diesen so heiß umstrittenen Lebens fragen den Weg der Wahrheit furchtlos, eindeutig unüj irrtumslos weist. O ö lkniv.-pros. llr. Or. ttrm-i-. AeraMworllich mr Polin» und Fenllleion: ttr. G. DcSczM >nr VolaleS »ns Sport A.Iohii: liir Anzeige»: ff. Bnngarp. alle in Dresden, poliersimtze l>, Druck und Verlaa Germania A.-G.. Filiale Dresden. v^ercßen il-övlsu kun 8onntug. llen II. IVIai 1830, im l-öbellen- I,-ui8. stäuffenstinsie 4 Xur /lulküi runxs s-oianxt: „vsr Xreur von Mexiko" liulturkamplspiel in 4 /lukrux-en küinlöü 2 Ubr Preis bl» piL. tte^inn Punkt b lübr Zur Maiandachl! Eine kleine Broschüre in Gcbctbuchiormal: Gebete und Lieder zur Marien-Mai- andacht in der kalhol. Kosklirche zu Dresden ist im Germania-Verlag, Filiale Dresden, Polierstr. 17. erhälttich. 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G>. > ^ «NOt —8401. »,,d 98' 1 — 9850 Gr 2: 591-800 Freitag Erstaiifttthrimg üialtomortalo <V«V B« B. Gr. 1: «401—8500 Merl-Thealer Donnerstag Gastspiel der Komödie ^It-ttelclelbvrx »8) BBB. Gr 1: 5101—53cv und <>801 — 8900 Gr. 2: 1 50 Freitag luter eine»« lind» <8, BPH. Gr >: 951-1000 und 1201—1400 Gr. 2: 51-100 Kenlrai-Lheaier Vente und tolgende Tage abends 8 »Ihc <>i»>1splvl der Orlxlnni I<> zitred-.laekson-tttris und das Wellst,«dt Vuriete- prexriuni» BVB.-Karten in de» GcschMiSslelte». Nesihenz-Lheaiel Gastspiel siobmma Schcüett Kannnersänger M. Neicbardt Donnerstag abends 8 Uhr I>»8 lmnd des biiedelll' SNA. Zr. 1c N701-OSOO Gr. 2: 241—260 Freitag abends 8 Uhr Uns I.nnd dos läickela» BBB Gr. 1: 4401-4500 Gr. 2: 281 -280 Köniashoi-Lheatkr Täglich >be»ds 8 Uhr «eiisntienettes I'recn ainm »er kliimenlilit I8i ditiig. ttine t'ocm koste» 50 p!g. 8 I)tü. töninlkmltctieii clnccnik- kvnttlil s 5l>p»g.- 4 ttäl. ttnlt- u. 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