Zur Nachricht. Nachdem Sr. Churfürstl. Durchl. zu Sachsen ... nach mehrern Innhalt des wegen Einrichtung des Saltzwesens unterm 1. Octobr. 1777. erlassenen Mandats über Abhohlung des ieden nach Anzahl der Personen vom Zehnten Jahre an, und seines Viehstandes zugetheilten jährlichen Saltz-Consumtions-Quanti stracklich gehalten wissen wollen ...
Titel
Zur Nachricht. Nachdem Sr. Churfürstl. Durchl. zu Sachsen ... nach mehrern Innhalt des wegen Einrichtung des Saltzwesens unterm 1. Octobr. 1777. erlassenen Mandats über Abhohlung des ieden nach Anzahl der Personen vom Zehnten Jahre an, und seines Viehstandes zugetheilten jährlichen Saltz-Consumtions-Quanti stracklich gehalten wissen wollen ...
Untertitel
Görlitz den 31. July 1781
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1781]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.95
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
Zur Nachricht. achdem Sr. Churfmstl. Durchs, zu Sachsen, unser gnä digster Herr, nach mehrern Jnnhalt des wegen Einrich tung des Saltzwesens unterm i. Octobr. 1777. erlassenen Mandats über Abhohlung des ieden nach Anzahl der Personen vom Zehnten Jahre an, und seines Viehstandes zugetheilten jährlichen Saltz-Eonsumtions-Quanti stracklich gehalten wissen wollen, dergestalt. Daß ieder das ihm bestimmte und vorschrifftmäßige Saltz- Dcputat-Quantum erhöhten, oder das, was ihm an sei nem Jahres-Quanto ermangelt, nachzahlen solle, wenn er nicht einen Abgang mehrerer derer Seinigen, oder eine Ein buße eines beträchtlichen Theilö seines Vichstandes dar- thun könne; und neuerlichst in den unterm 24. Octob. und 12. Dec. des vori gen Jahres an E. Hohe Landes - Hauptmannschafft erlassenen gnädigsten Rescriptcn, den Obrigkeiten, welche in dem Marg- graffthum Oberlausitz den Saltz-Schanck betreiben, gemessenste Vorschüsse ertheilet haben, wie cs in Ansehung der von selbigen vorzunehmenden jährlichen und mittelst vorgeschriebener Specifi- cation hohem Orts einzuberichtcnden Revision derer Deputat- Bücher, und der von denen Consumenten wegen nicht, oder nicht völlig abgehohlter Saltz-Deputat-Quantorum nachzuzahlcnder Saltz-Gelder zu halten sey; So wollen wir Bürgermeister und Rathmanne der Churfürstl. Sächßl. Sechs Stadt Görlitz, die Wirthe und Inwohner auf den zu derselben Jurisdiction und Mittleidenheit gehörigen Dorffschafften hierdurch ernstlich aner mahnen, das Jeden zugetheilte jährl. Saltz-Quantum bey Ver meidung der im Revisions-Falle unausbleiblichen Nachzahlung des zur Ungebühr, entweder gantz nicht, oder nicht völlig abge- hohlten Saltz-Deputat-Quanti, richtig abzuhohlen, und wie solches geschehen, in die Deputat-Bücher ordentlich und der Vorschrifft gemäß eintragen zu lassen. Wornach sich zu achten. LiZn. Görlitz den zu July 1781.