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M Sächsische Dolkszeikung Zur Frage -er Ehescheidung Bischof Dr. Schreiber im Kerrenhause Berlin Glue machtvolle Kundgebung -er Katholischen Volkshochschule Berlin — 7. Januar. Dir Ankündigung, das Bischof Dr. Schreiber das Winter- Programm der Katholischen Volkshochschule mit einem Vortrag« über die Frage der Ehcscheidungerösinen werde, hatte viele, dl« den Bischos hören wollten, am Montag abend zum Herrenhause ucsührt. Da die Karten schon vorher ausverkauft waren, konn ten trotz weitesten Entgegenkommens und der Freigabe von Stehplätzen viele Hunderte keinen Zutritt erhalten. Der Bischos wurde bei seinem Erscheinen von stürmischem Beifall beglicht Ter Vorsitzende der Katholischen Volkshochschule, Dr. Thec H o s s in a n n, gab der großen Freude Ausdruck, daß der Bischos üch bereit gezeigt habe, als wahrer Volksbischoj auch Lehrer des Volkes zu sein und über ein« so wichtige Frage wie die der El>«scheidung aus dem Schatze seines Wissens und seiner Wissenschaft vor der großen Ocssentlichkeit zu sprechen und di« klaren katholischen Grundsätze darzustellen. Es gelte auch in dieser Frag« katholisches Kulturgut hineinströmen zu lassen in das Kulturgut des ganzen Volkes und der katholisck>«n Auf fassung auch dort Anerkennung und Achtung zu vcrichassen, wo diese bisher verweigert wurde. Die Katholisch Volkshochschul« danke dem Bischos für die Hilfe, die er ihren Bestrebungen leiste, indem er ihre Arbeit nicht nur billige, sondern sich als Mit arbeiter in ihr« Front gestellt habe Der Redner schloß mit einem herzlichen Appell an die Berliner Katholiken, vurcy ein« ausreichend« materielle Fundierung die Zukunst der Katholischen Volkshochschule, dieser Gründung Dr. Carl Sonnensck-eins, zu sichern. Bischof Dr Schreiber dankte bewegt. Es sei ihm ein Herzensbedürfnis, den Berliner Katholiken ein glückliches neues Fahr zu wünschen, ein wahrhaft gottgesegnetes Jahr für di« Katholisch Volkshochschule und für alle, di« zu der Versamm lung erschienen seien. Zum Bortragsthema führt« der Bischof dann aus: Drei Fragen ethischer Natur haben in den letzten Jahren die Oessentlichkeit besonders beschäftigt und beeindruckt: Die Frag« der Ehescheidung, der Abtreibung, der Homosexualität. Starke Interessengruppen und mächtige Parteien haben sich in der Presse, in der Zeitschriften-Literatur, im Parlament und in össentlichen Versammlungen für die Aufhebung der Paragraphen Ül8 und l76 des deutschen Strafgesetzbuches, die da» Vergehen der Abtreibung und der Homosexualität unter Strafe stellen, eingesetzt und «ine wesentliche Erleichterung der Ehescheidung «urch gesetzliche Bestimmungen gefordert. Andere Kreise de» deutschen Volkes tm Parlament, in der Presse, in Zeitschriften und Büchern, in Versammlungen und Tagungen haben sich mit aller Macht gegen diese Bestrebungen und Forderungen gestemmt. Da» deutsche Volk ist. wie in so vielen anderen Belangen, Mich in diesen drei Fragen in zwei Hälften gespalten. Es sind welianschauliche Hälften, denn die erwähnten drei Fragen be rühren nicht bloß das politische und soziale Gebiet, sie greisen vielmehr in d tiefsten sittlichen Grundlagen der Familien und des Einzelwesens hinein. Man kinnt« den Fahnen der beiden Heerlager die sich hrer gegenüberstehen, die Aufschriften geben: Murriomus. Libertinismus, Eottesglaube, Christentum. Es mag sein, daß nicht alle, die in den erwähnten drei Fragen unter dem 5m,„er oes Marxismus und Libertinismus kämpfen, sich ihrer weltanschaulichen Zugehö-igkeit zu diesen beiden gott- abgewandten Systemen bewußt sind, wie es auch im Lager der jenige», die sich gegen den Ansturm von links her in der Frage der Ehescheidung, der Abtreibung uckd Homosexualität wenden, viele gebe» mag, die weniger aus bewußter Ehrfurcht gegen das naluriuh und göttliche Sittengesetz, als vielmehr aus subjetiven Erüchlsgrüaden und subjektiver Anhänglichkeit an dar Alther gebrachte diele Stellung «innehmen. Immerhin wird das ganze deutsche Volk seit geraumer Zeit durch diese drei Fragen aufgewühlt und hin und her gerissen. Grund genug, daß ein jeder sich eine klare, aus stichhaltigen Grün den beruhende Anschauung hierüber bildet. Zur Bildung einer solchen Anschauung in Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, beizutragen, ist der Zweck meiner Darlegungen. Um nicht zu weitläufig zu werden, greise ich aber nur oie Frage der Ehescheidung heraus. Meine Erörterung gliedert sich nach folgenden Gesichtspunkten: Welche Gründe werden für di« gesetzliche Erleichierung der Ehescheidung vorgebracht? Welche Gründe sprechen gegen die gesetzliche Erleichtern»»- der Ehescheidung? Welche Stellung kann und mutz der paritätische Staat zur Ehescheidungssrage einnehmen? k. Mer sich die Gründe ansieht die für die gesetzliche Erleich terung der Ehescheidung ins Feld geführt werden, wird bald er kenne» daß sie einen stark subjektiv gefärbten Charakter haben, daß sie aus de» Schattenseiten des Lebens hergenommen werden, daß das Menschliche, das Allznmenschliche in ihnen stark das Wort führt. Sie kennen diese Gründe aus der seit Jahre» ge führten öffentlichen Diskussion über diesen Gegenstand. Man schildert in bewegten Worten die Unerträglichkeit eines Ehe lebens. in dem der eine Eheteil dauernd krank ist, während der andere von Lebenskraft strotzt und nach Lebensgenuß lechzt, oder eine» Ehelebens, in dem beide Teil« sich gar nicht verstehen können, eines Ehclebcns, in dem Mißverständnisse, Abneigungen, Zwistigkeiten gegenseitige Schikanen die Tageserlebnisse bilden, oder eine» Ehelebens, in dem die Abstände in der Verstandes- und Herzensbildung, in den äußeren Vorzügen und R izen, in den geistigen gesellschaftlichen, sportlichen, künstlerischen, welt anschaulichen Interessen so groß sind, daß zwischen Mann und Frau unmöglich eine Lebensgemeinschaft, wie sie die Ehe sein soll, sich bilden könne. Der Hinweis aus Mangel an Wirtschaft- »tchen Sinn, des Mannes oder der Frau, Unfähigkeit der Frau zur Führung eines Haushaltes, Arbeitsscheu, Trunksucht, Bru talität des Mannes, Zank- und Streitsucht der Frau, Lieder lichkeit des einen Eheteils oder beider, eheliche Untreue usw. ver. vollständigt dieses trostlose Bild, das eine dur ^schlagende Be gründung für die gesetzliche Erleichterung der Ehescheidung liefern soll. Wir verkennen nicht die Tatsächlichkeit dieser Zu stände in gar viele» Ehen. Wir sind denen, die sie uns in so lebendigen Farben schildern, dankbar für die restlose Ausdeckung dieser Nachtseiten ' und Niede rungen des menschlichen Lebens. Denn für jeden Menschen, der gewohnt ist, den Dingen auf den Grund zu gehen, sind diese traurigen Schilderungen ein mächtiger Ansporn, den letzten Ursachen solcher Mißstände nachzugehen. Wir werden diese Ursachen zum Teil in krankhaften Naturanlagen der Ehe teile finden, zu einem noch größeren Teile in sittlichen Schwachen und in religiöser Verkümmerung. Was deshalb zur Abstellung oder wenigstens zur Milderung der gerade in unserer Zeit so häufigen Ehe.zerrifttungen vor allem notwendig wäre, ist dieses: Sorgfalt bei der Gatten wähl und immer größere religiös-sittliche Durchdringung aller Schichten unseres Volkes, besonders auch unserer noch vor der Ehe schließung stehenden Jugend. Wie viele unglückliche Ehen, die angeblich nach Ehescheidung schreien, würden vermieden, wenn bei der Gatten wähl mehr Sorgsalt und Ernst angewandt würde — Sorgfalt in bezug auf die körperliche Gesundheit und Geistes- und Herzens bildung der Eheschließenden. Die Natur trifft ihre Auslese nach unwiderstehlichen Naturgesetzen; dir Menschen, die sich in der Ehe zu einer Lebensgemeinschaft und zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes znsammcnschließen, sind im Gewissen verpflichtet, mit ihrem Verstand und freien Willen eine ähnliche Auslese vor der Eheschließung durchzusühren. Hier müßte zu nächst einmal die Gesetzgebung eingreisen. Damit würde dem Eheelend, unter dem lo viele Menschen seufzen, in einer sehr wirklamcn Weise vorgebeugt. Daß dies aber noch nicht genügt, liegt auf der Hand. Denn was nützen alle Gesetze, wenn nicht die Gewissen der Menschen für die Beobachtung der Gesetze geweckt, geschürft, erzogen und gefestigt werden? Zur Verhütung der unglücklichen Ehen und zur Milderung der Zerrüttungen in bereits geschlossenen Ehen ist noch mehr als d>e gesetzliche Maßnahme die Ausrichtung von Religion und Sittlichkeit in den Menschenherzen notwendig, Oder kann der geringste Zweifel darüber bestehen, daß durch die Religion dir Menschen veredelt, im Kampfe gegen die ehezerrüttenden Triebe und Leidenschaften gestärkt, zu den Höhen gesitteter Selbstzucht befähigt, zum Gemeinschaftsgeist, der gerade für eine glückliche Ehe notwendig ist. erzogen, zur opferfreudigen und selbstlosen Hingabe an Gälte, Gattin und Kind angehalten werden? Der Nachweis für diesen segcnsvokle» Einfluß der Re ligion auf das Eheleben ist sogar zahlenmäßig erbracht worden. Die Statistik zeigt, daß dort die wenigsten Ehezerriiitungcn Vor kommen. wo der Gottesglaube und die Ienseitshoffnung leben dig ist, wo der Geist Thristi eine Heimstätte hat. wo die katholi schen Lebensgrundsätze beobachtet und die Gnadenmittel der katholischen Kirche eifrig benützt werden. Dieselbe Statistik weist nach, daß in dem Maße, als das Christentum, der Eottes glaube, die Religion verlaßen werden, die lkhezerriittungen sich häufen und die Ehescheidungen zahlreicher werden. Dasselbe gilt, nebenbei bemerkt, nach den Feststellungen der Statistik auch bezüglich der Kinderbeschränkuug und der Selbstmorde Fürwahr, die engen Beziehungen zwischen der Religion, dem Christentum, dem katholischen Glauben und dem Eheglück einer seits und zwischen der Unreligion, der Religionslosigkeit und der Ehezerrllttung anderseits sind mit Händen zu greifen. Selbst verständlich kann die Religion, das Christentum, der katholische Glaube nur bei solchen Eheleuten ihre scgcnsvolle Wirkung aus- iiben, die von der Religion und dem Christentum wirklich durch drungen sind und nach ihren Grundsätzen voll und ganz leben Man hat gesagt, daß die Ehescheidung ein Ventil sei, durch das allein gewisse Ehespannungen beteiligt werden könnten. Das ist richtig und entspricht auch den Grundsätzen der katholischen Kirche, die für sisiwerwicgende Fälle eine eheliche Trennung vorsteht und dieser Trennung von Tisch und Bett so gar ihre autoritative Zustimmung gibt Aber diese christliche Ehetrennung ist etwas ganz anderes als die Ehescheidung, für die unsere moderne Eheresormer die weitestgehende gesetzliche Mitwirkung verlangen Die kirchliche Ehetrennunq berührt nicht das Eheband, sie befreit die wider strebenden Ehegatten nur von dem Zusammenleben, hingegen wollen die modernen Eheresormer eine durch staatliches Gesetz ermöglichte und geschützte Lösung des Ehebande» mit der gesetzlichen Erlaubnis zur Wiederverhciratung, und zwar schon auf Grund der Abneigung eines der Ehegatten zum anderen oder beide zu einander. Man sollte sich endlich einmal darüber klar werden, daß eine solche Ehescheidungspraxis das lledel der Zerrüttungen nicht beseitigt. Denn die gesetzlich geschiedenen Ehegatten gehen in eine etwaige neu« Ehe mit denselben krankhaften Natur- anlagcn und sittlichen Schwächen hinein, die sie in der alten Ehe hatten. Daher kommt es auch, daß die nach einer Ehe» scheidung neugeschlossenen Ehen bei weitem nicht allesamt glück lich werden. Wie bedauerlich ist auch das Los der Kinder, die all die Aufregungen der Ehescheidung ihrer Eltern in ihrem kindlichen Gefühl miterleben müssen, di« dem ge schiedenen Vater und der geschiedenen Mutter in die neue Ehe zu folgen haben, oder überhaupt ihrem Vater oder ihrer Mutter nicht folgen dürfen, da sie nach der Ehescheidung in fremde Hände zur Pflege gegeben werden. Unser« Zeit ist grbrand» 500 Personen müssen umkehren markt durch die Hartherzigkeit gegenüber dem Kind. Vas zeigt sich in Ver Fluch» vor dem Kinde, wie sie im Mißbrauch der Eh« und in der Abtreibung der Ungedor-men zut.ige tritt, da» äußert sich in mehr oder minder gesühilojer Weise auch bei der Durchführung der Ehescheidung. Das Parlament, die Ocsscnt- lichkeit, der Staat hören sehr angespannt aus die Klagen von Ehegatten, die vielfach durch ihre eigene Schuld zu Ehe zerrüttungen gekommen sind und durch ihren Mangel an christ licher Opfergesinnung. Geduld und Eoitcmft:rcht sich gegenseitig nicht verstehen konnten. Warum hören sie »ich! ebenso ange spannt auf die Klagen jchuldloser Kinder, die durch die Ehe scheidungen oit so hart bctrosseu werden? !I Menschliche, allzu menschliche Gründe waren es, die wir aus dem Munde der Eheresormer zugunsten der gesetzlichen Er leichterung der Ehescheidung vernommen haben Menschliche, aber ideal menschliche Gründe sind es, die wir geaen die gesetz liche Verankerung der hemmungslosen Ehescheidung artend gemacht hab-n. Wir wollen jetzt dieses rein menschliche Ge biet verlassen, um auf das Urteil Gottes und unseres Herr« Jesus Christus bezüglich der Ehescheidung zu hören Für jeden, der die hclige Schrift kennt und als Osten» barung Gottes anerkennt, ist es eine ausgemach'.e Tatsache, Latz Gott selbst die Ebe im Paradie-e eingesetzt hat Gott sprach, als er den Adam -'chasien baite: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei. l>'ßt »ns ihm eine Gehilfin geben, die ihm ähnlich ist Gttt schuf die Eva und führte sie dem ersten Maure, Adam, zo, Als Zweck dieser Verbindung gab Gott an: die Leüen: emeinschast von Mann und Frau: Das Weib sollte dem Adam eine ebenbürtige Gehilfin sein, ein« mitfühlende und mittatende Teilnehmerin an seinen Lebens aufgaben und Lebensschickfalen. Ans dieftr I ' ensvollen Ge meinschaft sollte nach Gottes Willen das Kind und die Fort» pslanzung des Menschengeschlechtes erzeugt werden, denn so lautet der Befehl Gottes an d-s erste Ehepaar: Wachset und mehret euch und er üllet die Erde. Als Eigenschaften der Ehe aber bezeichne'« Gott in seinen Mahnungen an das erste Ehepaar die Einheit und U n a u s I o s l i ch k e i t. Denn als Gott dem Adam sein« Gattin angetrout batte, ries Adam kraft göttlMer Inspirativ» aus: „Don nun wird der Mann Vater und Mutter verlasse» und seinem Weib anhangeil und sie werden zwei in einem Fleisch sein" Was Gott also verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. Es war ein von Gott nie gebilligtes Zugeständnis an di« Schwäche der Menschen, daß Moses den Israeliten unter ge wissen Umständen zwei und mehr Frauen gestattete. Die Ein heit der Ehe war damit zerrissen. Aber die Unauflöslichkeit der Ehe wagte wedcr Moses noch irgendein israelitischer Gesetz geber anzutasten Vielmehr durften die Geschiedenen sich nicht wieder verheiraten und aus Ehebruch stand die Strafe der Steinigung. Gott sprach die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe nicht bloß in M ten lind Befehlen aus, er schrieb sie vielmehr auch in die . . nschengwissen hinein, ladaß jeder, der sei» gesundes Gewissen befragt, vor der Ehescheidung, die durch eine Lösung des Ehebundcs versucht wird, ganz naiurgemäß zurück» schreckt. Die Vernunft, so wie sie Goil geschaffen hat. stimmt diesem Gewissensa»sst>rvch zu. Gemäß dem Urteil der ge sunden Vernunft ist die Unauflöslichkeit der Ehe naturrecht» lich darin begründet, daß ohne diese Unauflöslichkeit eine völlige, rückhaltlose Hingabe der Ehegatten nicht denkbar ist und auch die Erziehung der Kinder nicht gesichert wird, da diese Erziehung die Mftwirkung von Vater und Mutter in Einträchi-gleit erfordert. Gewissen und Vernunft sprechen sich mit aller Bestimmtheit dahin aus, dast die Ehe lein pnaatrechtlicher Beitrag ist, sondern eine Einrichtung von eminent ethischer und sozialer Bedeutung, dessen In halt und Dauer sowohl der Willkür der Kontrahenten wie den Schwankungen der gesetzlichen Gewalt entzogen ist. Im alt, hochdeutschen Sprachgebrauch, der die Volksaustastung unserer Vorfahren widcrgibt, heißt die Ehe dwa. das heißt: Bund und Gesetz, sie ist ein Lebensbund, der naturrechilichen Gesekes« charaktcr besitzt Kein Geringerer als Goethe hat sich zu dieser Ueberzeugung bekannt. Er schreibt: ..Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur Sie macht den Rohen mild und der Gebildete hat keine besser« Gelegenheit, seine Milde zu beweisen. Unavslöslich muß sie sein, denn sie bringt soviel Gluck, daß alles einzelne Unglück nicht dagegen zu rechnen ist" Was Gottes Weisung dem ersten Ehepaar eingeschärft hat, wozu di« leidenschaftslose Piernunst und das ernste Gewissen sich bekennen, das Hai Christus, unser Herr «nd Gott mit aller Eindeiftigkeft uns empfohlen. Sie kennen das Zwie gespräch zwischen Christus und den Pharisäern, wie es uns der Evangelist Matthäus im 19. Kapitel seines Evangeliums er zählt. „Die Pharisäer lieten zu Jesus hin. um ihn zu ver- suck-en, und sagten: Ist es dem Mann« erlaubt, seine Frau au» irgendeinem Anlaß zu entlassen? Der Herr antwortete ihnen, indem er sprach: Habt ihr (in der Schrift) nicht gelesen, datz Gott, der den Menschen am Anfang gxschaffen hat, sie als Mann und Frau geschaffen hat. indem er sprach: Deshalb soll de» Mensch Vater und Mutter verlaßen und sejnem Weib anhan gen und sie werden zwei in einem Fleische sein? Deshalb sind sie nicht mehr zwei, sondern e i n Fleisch Was also Gott ver bunden hat. soll der Mensch nicht trennen. Sie sagten ihm: Wi» kam es also, daß Mose» di« Anordnung gab, der Fra« de» Scheidebrief zu geben und sie zu entlaßen? Er sprach zu ihnen: Daran war eure Herzenshärte schuld. Wegen eurer Herzen«» Härte erlaubt« euch Moses eure Fraur» »» entlaß«». Ader »«>