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oder die Spinnerin, welche das gesponnene Garn nicht in richtigen Döckeln zu eilf Macken, das Mack zu 40. Faden, und übrigens die Haspel drey Leipziger Ellen haltend ablie fert, auf diesfallsige Anzeige, nach unserm Ermessen, mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe beleget werden soll. Damit nun auch solches den Meistern und Spinnern zur Wissenschaft gelangen möge, ist gegenwärtiges Dekret durch den Druck bekannt Zu machen, und an öffentlichen Or ten anschlagen zu lassen beschlossen worden, in der Raths- Sitzung zu Görliz, am 1. Februar 1306. Der Rach allhicr.