Wir Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Görliz urkunden hiermit, daß mit unserm Vorwissen und Genehmigung vom E. Löbl. Gewerke der alhiesigen Tuchmacher nachstehender Handwerksschluß gefasset worden ...
Titel
Wir Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Görliz urkunden hiermit, daß mit unserm Vorwissen und Genehmigung vom E. Löbl. Gewerke der alhiesigen Tuchmacher nachstehender Handwerksschluß gefasset worden ...
Untertitel
[Görliz, am 1. Februar 1806]
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1806]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.142
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
<<Vir Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Görliz urkunden hiermit/ daß mit unserm Vorwiffen und Ge nehmigung von E. Löbl. Gewerke der alhiesigen Tuchmacher nachstehender Handwerksschluß gefastet worden: daß hinführo kein Mitmeister/ bey ohnfehlbar zu gewär- tigender und obrigkeitlich festzusehender Straft/ das aus der von ihnen zum Spinnen und Haspeln aus gegebenen Wolle gesponnene Garn nicht anders/ als in richtigen Döckeln, das Dvckel zu eilf Macken/ und das Mack zu vierzig Faden, annehmen/ und an sich oder die Seinen abliefern lassen solle; mit Bitte, diesen Schluß zu bestätigen, und sowohl den Mei stern, als den Spinnern zur Nachachtung bey einer zu bestim menden Strafe, bekannt zn machen. Wenn nun das unglei che Haspeln des wollenen, insonderheit des feinem Gespinn- stes, gar nachtheilig, hingegen ein gleiches Maaß der Garne dem gesammten Mittel vorteilhaft erachtet, und daher obi gen Handwerksschluß zu eonfirmiren, unbedenklich gefunden worden; so wird derselbe hiermit von Obrigkeitswegen, je doch unter dem Vorbehalte, solchen nach Befinden abzuän dern, oder gar wiederum aufzuheben, bestätiget, und zugleich die Strafe des Meisters, welcher das Gespinste in anderm Maaße, als vorbeschrieben ist, oder auch ohne solches, an sich genommen zu haben, überführt oder geständig wird, um Ein Neuschock in jedem Übertretungsfall, wovon die Hälfte uns, die andere Hälfte der Handwerkskasse zufällt, so lange dieser Schluß bestehet, festgesehet, dahingegen der Spinner