Wir Burgermeister und Rathmanne der Stadt Görlitz, fügen hiermit männiglich zu wissen, was gestalt Wir vernehmen müssen, wie an unterschiedlichen Orten, in denen zu gemeiner Stadt und andern unter unser Jurisdiction gehörigen Dorffschafften, viel der Artzney unerfahrne Landstreicher durchliessen, welche das einfältige Bauers-Volck mit scheinbaren worten und geschwätz beredeten ...
Titel
Wir Burgermeister und Rathmanne der Stadt Görlitz, fügen hiermit männiglich zu wissen, was gestalt Wir vernehmen müssen, wie an unterschiedlichen Orten, in denen zu gemeiner Stadt und andern unter unser Jurisdiction gehörigen Dorffschafften, viel der Artzney unerfahrne Landstreicher durchliessen, welche das einfältige Bauers-Volck mit scheinbaren worten und geschwätz beredeten ...
Untertitel
Görlitz den 27. Januarii anno 1680
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1680]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.20
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
ltchen Lttch-cnm zu gemeiner Stadt und andern unter unser 1 unrcMio-Hjgcn Dorffschafften/vtel derArtzncy unerfahrneLand- stretcher dM», welche das einfältige Bauers-Volck mit schein baren wom» geschwätz beredeten/ daß es von ihnen nicht allein ArtznepMWchm Brauch nehme/ sondern auch bei) euserltchcn Jitfällrn dkM derselben Lhtrurgischen Sur/ gantz unbcdachtsamer weise/ sich untergebe/ woraus mehrmals ein frühW Htnsterben / oder doch verderbliches langwieriges Stechen derer armen betrogenen Leute ersolgete. An dam, bey einer jeden wohlbcstaltcn Kepubiic, der ^»Aiürat/ unter andern auch auff dero UnterthantWie W ohlfart und Lebens Erhaltung/ ein Absehen zu nehmen hat/ und solchem nach Uns gebühren wil/ Wr gestalt vor der Unsrigen Wohlstand Obrigkeitli- che Vorsorge zu tragen/ zumal eine zeithero in emiziMchbatten Ländern allerhand gefährliche und anfäl lige Seuchen ctngcriffcn/ und ansclbst bcp diesem Wmsoden Wetter »telcrlcy Plagen und Zufälle gcwön- lich sich ereignen/ daß also ein jeder seiner GcslmWG wahrzunebmcn bat; Als bclchichet hiermit an jedermännigltch unsere wohlgcmcpntc VerwamiH^ vor dergleichen Landstreichern und umlauffendcn Störrrn/als welchen offters ein mehrers/als rechMm Aerbten gegeben wtrd/stch zu hüten/ und derselben Kur zu entschlagen/ vielmehr in dcrÄoth undzusMUnpässttgkctt/ bey dem allhiefige» Ortes bestalten und andern inwohnenden ^cäiciz unv guten Rath und Hülffe zu suchen/als welche ver möge ihres Eydcs/und nachGcwisscn/Reich-und A« mtui,verfälschten Mitteln und tauglichen Artznepen ans drrApothckcn/vor viel erträglichem Unkosten/Dchnund zu helffen/schuldig sind: Und ist demnach an die Herren Land-Bürger Arnbts unser Ersuchci,jS«>m auch MreUntrrthanen in diesen treulich warnt- gen: Unserm Jollberetter/Schulthcisscn/ Dörgtcn uDisikm aber befehlen Wir Hiermit ernstlich/ auft solche Umstreicher und Leutbetrögcr fleißtgeAcht zuhaWs >oscrn einer oder ander sich betreten lassen würde/in- nerlichc oder euserltche Artznepen denen Krankten / i,denselben alsobald persönlich anzuhalten/und zu unser Bcstraffung anzumelden. Uhrkundltcl- nctner Stadt Insicgcl htcraust drucken lassen. Geben Görlitz den 27. j^nusrü anno 1680