Wir Bügermeister und Rathmanne der Chur-Fürstl. Sächs. Sechs-Stadt Görlitz, fügen durch diesen öffentlichen Anschlag Jedermänniglich zu wissen, welchergestalten man vermerken will, daß boshaft und gottlos gesinnte Menschen sich erfrechen, verschiedene Diebereyen und nächtliche Einbrüche vorzunehmen, und dadurch ihren Nächsten unverantwortlich um das Seine zu bringen ...
Titel
Wir Bügermeister und Rathmanne der Chur-Fürstl. Sächs. Sechs-Stadt Görlitz, fügen durch diesen öffentlichen Anschlag Jedermänniglich zu wissen, welchergestalten man vermerken will, daß boshaft und gottlos gesinnte Menschen sich erfrechen, verschiedene Diebereyen und nächtliche Einbrüche vorzunehmen, und dadurch ihren Nächsten unverantwortlich um das Seine zu bringen ...
Untertitel
Görlitz, den [10. Mz. 1770]
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1770]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.81
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
mstl. Wchs. Mchs jtadt Wörllh, fügendurchdiesen öffentlichen Anschlag Jedcrmänniglich zu wissen, welchcrgcstaltcn man vermer ken will, - daß boshaft und gottlos gesinnte Menschen sich erstechen, verschiedene Dicbcrcyen und nächtliche Einbrüche vorzunehmen, lind dadurch ihren Nächsten unverantwort lich um das Seine zu bringen, Wir aber diesem einreiffendcn Uebel nidglichstcrmaaßcn zu steuren und das l'ublicum, so viel es sich nur thun lassen will, sicher zu stellen, vor Unsere Obrigkeit liche Sorgfalt erkennen. Nachdem wir nun diesfalls verschiedene Veranstaltungen zu^ treffen vor nöthig erachtet, und unter andern, daß Niemand des Abends nach dem Seiger - Vchlag i o. Uhr ohne Laterne auf denen Gassen sich finden lassen, wiedrigenfalls aber, daß er ohne Ansehen der Person auf die Wache gebracht werden solle, zu verfügen und zu untersagen vor gut befunden haben; So wollen Wir, solches hierdurch zu gebührender Befolgung, und Verhütung eines icdcn (.'omm- vemsmcns Schadensund Nachthcils, Jedcrmänniglich bekannt machen, und, damit sich Nie mand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, diese Anordnung gedruckt sowohl an den gewöhn lichen öffentlichen Oertcrn als an denen Stadt-Thoren atii-ri.cn lassen. Urkundlich ist dieser Anschlag mit Unfern und gemeiner Stadt Jnsiegel bedrucket worden. So geschehen Görlitz, den